06. Malerarbeiten
OSZ Goldbeckweg Spandau
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung 1. Allgemeines Die nachfolgenden Positionen umfassen hochbauseitige Leistungen im Innenausbau sowie die Demontage vorhandener Bauteile. Hierzu zählen insbesondere Malerarbeiten, Bodenlegerarbeiten, Trockenbauarbeiten sowie die fachgerechte Demontage und Entsorgung vorhandener Ausbaukomponenten gleicher Art. Grundlage der Ausführung sind die jeweils gültigen Vorschriften der VOB, insbesondere VOB Teil B und C, sowie die einschlägigen DIN-Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die technischen Vertragsbedingungen der jeweiligen Gewerke (ATV) sind zu beachten, insbesondere die ATV der entsprechenden Gewerke (z. B. Maler- und Lackierarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Trockenbauarbeiten). Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten und Arbeitsbedingungen zu informieren. Eventuelle Besonderheiten der Baustelle sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Nachforderungen aufgrund mangelnder Kenntnis der örtlichen Verhältnisse können nicht geltend gemacht werden. 2. Leistungsumfang Der Leistungsumfang umfasst sämtliche zur vollständigen und fachgerechten Herstellung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Nebenleistungen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den einzelnen Positionen aufgeführt sind. Dies betrifft insbesondere: An- und Abtransport von Material, Geräten und Werkzeugen Schutz vorhandener Bauteile und angrenzender Flächen Abdecken, Abkleben und Reinigen der Arbeitsbereiche fachgerechte Lagerung der Materialien auf der Baustelle Bereitstellung aller erforderlichen Hilfsstoffe und Befestigungsmittel Zwischen- und Endreinigung der Arbeitsbereiche Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass angrenzende Bauteile und bereits fertiggestellte Leistungen nicht beschädigt werden. 3. Demontage- und Rückbauarbeiten Vor Beginn der Ausbauarbeiten sind vorhandene Bauteile, Beläge, Beschichtungen oder Konstruktionen, soweit im Leistungsverzeichnis vorgesehen, fachgerecht zu demontieren. Der Rückbau hat schonend und unter Beachtung statischer und bauphysikalischer Anforderungen zu erfolgen. Die ausgebauten Materialien sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu trennen, abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Schäden an angrenzenden Bauteilen sind zu vermeiden. Entstehen dennoch Beschädigungen, sind diese durch den Auftragnehmer unverzüglich und auf eigene Kosten zu beheben. 4. Schutzmaßnahmen und Sauberkeit Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, um bestehende Bauteile, technische Anlagen und angrenzende Nutzbereiche vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Verkehrswege sowie Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Baustelle ist während der Arbeiten sauber zu halten. Bauschutt, Verpackungen und sonstige Abfälle sind laufend zu beseitigen. 5. Koordination der Arbeiten Die Arbeiten erfolgen in Abstimmung mit anderen Gewerken. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu planen und auszuführen, dass der Bauablauf nicht behindert wird. Notwendige Abstimmungen mit der Bauleitung sind rechtzeitig vorzunehmen. 6. Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Maßeinheiten auf Grundlage eines gemeinsamen Aufmaßes. Maßgebend sind die Abrechnungsregeln der jeweils gültigen ATV der VOB/C. 7. Ausführungsqualität Sämtliche Arbeiten sind fachgerecht, sauber und entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Materialien müssen den jeweils gültigen Normen und Herstellerangaben entsprechen und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein. 8. Arbeitsschutz und Vorschriften Alle einschlägigen Vorschriften zum Arbeits-, Gesundheits- und Unfallschutz sind einzuhalten. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Vorgaben der Berufsgenossenschaften. 9. Prüfung des Untergrundes Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer die vorhandenen Untergründe auf ihre Eignung zu prüfen. Festgestellte Mängel oder Bedenken sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt der Untergrund als geeignet anerkannt. 10. Fertigstellung und Übergabe Nach Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Arbeitsbereiche gereinigt und frei von Materialresten zu übergeben. Die ausgeführten Leistungen müssen einen ordnungsgemäßen, gebrauchsfähigen Zustand aufweisen.
Vorbemerkung
Instandsetzungen Instandsetzungen
Instandsetzungen
7 Instandsetzungen
7
Instandsetzungen
7. 0 Instandsetzungen
7. 0
Instandsetzungen
Sontige Maßnahmen für Baukonstruktionen Sontige Maßnahmen für Baukonstruktionen
Sontige Maßnahmen für Baukonstruktionen
8 Sontige Maßnahmen für Baukonstruktionen
8
Sontige Maßnahmen für Baukonstruktionen
8. 0 Sontige Maßnahmen für Baukonstruktionen
8. 0
Sontige Maßnahmen für Baukonstruktionen