Maler- und Lackierarbeiten
Fensterprogramm 2026
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen (AV) Allgemeine Vorbemerkungen 1. Einführende Hinweise Die Allgemeinen Vorbemerkungen, das Zeichnungsanlagenverzeichnis, Technische Regeln und Richtlinien, sonstige Vereinbarungen des AG sowie die Tariftreueerklärung sind verbindliche Vertragsbestandteile. Sie gelten für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses und sind vollständig einzukalkulieren. 2. Baumaßnahme Das Leistungsverzeichnis umfasst Sanierungsarbeiten im Rahmen des aktuellen Fenster- und Modernisierungsprogramms der GWG für folgende Gebäude: Block 1: Kurt-Schumacher-Str. (KSS) 22, 24-28 Block 2: Kurt-Schumacher-Str. (KSS) 30-38 Block 3: Graben 13, 15 Lageplan: Die Gebäude liegen am Rand der Kasseler Innenstadt, sind überwiegend baugleich (Ausnahme KSS 22), nicht denkmalgeschützt und stammen aus den Baujahren 1955-1960 (KSS 22: 1985). Fassaden sind teils Sichtmauerwerk, teils verputzt. Alle Gebäude verfügen über Satteldächer (30°) mit ungenutzten, leergeräumten Dachböden. Die Zufahrt erfolgt über Kurt-Schumacher-Straße, Graben bzw. "Die Freiheit". Die Straßenräume sind beengt, Park- und Lagerflächen begrenzt. Gehweg-, Fahrspur- und Parkflächensperrungen für Anlieferungen werden bauseits vorbereitet (BE-Plan). Die Kosten hierfür trägt die Bauherrin. Vogelperspektive von Norden: 2.1 Gebäudeumfang Block 1: KSS 22-28 :   4 Wohngebäude 32 WE 1.925 m² Wfl = 60 m² je WE Block 2: KSS 30-38:   5 Wohngebäude 40 WE 2.885 m² Wfl = 72 m² je WE Block 3: Graben 13/15:   2 Wohngebäude 12 WE    753 m² Wfl = 63 m² je WE Gesamt: 11 Gebäude 84 WE 5.563 m² Wfl = 66 m² je WE 2.2  Baukonstruktion Dächer: Sparrendächer, 30° geneigt, Tonpfannen Decken: Stahlbetonhohlkörper- oder -rippendecken d= 25 cm mit 4,5 cm Estrich Außenwände: Massivmauerwerk, 24 cm Hohlblocksteine, KSS 24-38 EG-1.OG: Druckfestigkeit 50 kg/cm² 2.-3.OG: Druckfestigkeit 25 kg/cm² Straßenseiten KSS 24-38 und Giebel 1985 mit Sparverblendern l/b/h = 24/5,5/7,1 verblendet, schleppender Läuferverband, je Schicht 1/4 Stein vor- und rückversetzt, vollfugig gemauert, mit Schalenfuge, mehr oder weniger hohlraumfrei; in Höhe jeder Geschossdecke zur Aufnahme der Lasten aus Sparverblendschale V4A Stahlwinkeleisen 80/65/6 mit Schwerlastdübeln eingebaut Hofseiten KSS 24-38: außen Edelputz o.ä. Außenwände: Massivmauerwerk, 24 cm Hohlblock- oder Ziegelsteine, EG-1.OG: Druckfestigkeit 50 kg/cm² 2.-3.OG: Druckfestigkeit 25 kg/cm² Straßenseiten KSS 24-38 und Giebel 1985 mit Sparverblendern l/b/h = 24/5,5/7,1 verblendet, schleppender Läuferverband, je Schicht 1/4 Stein vor- und rückversetzt, vollfugig gemauert, mit Schalenfuge, mehr oder weniger hohlraumfrei; in Höhe jeder Geschossdecke zur Aufnahme der Lasten aus Sparverblendschale V4A Stahlwinkeleisen 80/65/6 mit Schwerlastdübeln eingebaut Hofseiten KSS 24-38: außen Edelputz o.ä. Straßen- und Hofseiten Graben 13+15: außen Edelputz o.ä. 2.3 Beteiligte Gewerke und Maßnahmen (Auszug) Gerüstbau, Baustelleneinrichtung/Erdarbeiten, Dach- und Klempnerarbeiten, WDVS/Putz, Fenster und Türen, Metallbau, Malerarbeiten, Elektroarbeiten. Austausch 2-fach gegen 3-fach verglaste Kunststofffenster inkl. Lüftungselemente Erneuerung Rollläden und Fensterbänke (innen Micro Carrara, außen Alu) WDVS hofseitig KSS 24-38 (KSS 22 nicht), allseitig Graben 13/15 Austausch Eingangstüren und Balkonbrüstungen Dach- und Klempnerarbeiten, Dämmung oberste Geschossdecke Arbeiten im bewohnten Zustand 2.4 Termine und Ablauf Ausführung ab Juni 2026, Fertigstellung spätestens November 2026. Ein detaillierter Zeitplan wird nach Auftragsvergabe in Abstimmung mit den Gewerken erstellt und wird verbindlicher Vertragsbestandteil. Ggfs. notwendige Termine innerhalb von Wohnungen sind mindestens 3 Wochen vorher eigenverantwortlich mit den Mietern abzustimmen. Die Arbeiten sind sauber, lärmarm und mieterfreundlich auszuführen. 3. Leistungsverzeichnisse Die beschriebenen Konstruktionen und Qualitäten sind verbindlich. Einheitspreise gelten für die gesamte Bauzeit. Alle Maße sind ca.-Maße und vor Ausführung vom Auftragnehmer zu prüfen. Alle Positionen beinhalten Ausbau, Entsorgung, Lieferung und Einbau sämtlicher Alt- und Neubauteile, wenn in der Position nicht anders beschrieben. Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Eine Besichtigung des Areals ist also vor Angebotsabgabe dringend zu empfehlen. Möglicher Mehraufwand ist einzupreisen. Spätere Ansprüche wg. Erschwernissen werden nicht anerkannt. Aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungplan geht hervor, welche Flächen für Anlieferung und Abstellen von Schutt- oder Altmaterialcontainer zur Verfügung stehen. Abweichungen vom LV sind vor  Angebotsabgabe mit der Objektüberwachung / Auftraggeberin zu klären. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter die vollständige Kalkulierbarkeit der Leistung. Bedenken sind schriftlich bei Angebotsabgabe anzuzeigen. 4. Technische Regeln und Richtlinien Es gelten VOB/B, VOB/C (ATV), alle einschlägigen DIN/EN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, BaustellV, ArbSchG, GUV-Richtlinien, Herstellervorgaben in jeweils gültiger Fassung sowie der anerkannte Stand der Technik. 5. Baustelleneinrichtung Zuwegung und Logistik sind aufgrund beengter Verhältnisse eingeschränkt. Es bestehen begrenzte Parkmöglichkeiten und Lagerflächen. Transportentfernungen auch weiter als 70 m von öffentlichen Straßen zu den einzelnen Gebäuden sind zu berücksichtigen und in die Positionen einzupreisen. Das Abstellen von Containern ist nur auf unmittelbar an die umliegenden Straßen angrenzenden Flächen zulässig. Hierzu beantragt die AG eine Sperrung und Absicherung der äußeren Fahrspur der KSS bei der zuständigen Verkehrsbehörde. Mögliche Gehweg- und Parkflächensperrungen für Anlieferungen oder Container sind Sache des AN. Die Kosten für behördliche Genehmigungen und Nutzungsgebühren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Größere Transporte/Anlieferungen sind mit dem Bauherrn bzw. der Objektüberwachung vorab abzustimmen. Dazu kann die äußere abgesperrte  Fahrspur der KSS ebenfalls genutzt werden (s.o.). Die inneren Erschließungswege dürfen nicht mit Fahrzeugen >2,8 to zul. Gesamtgewicht befahren werden. Rasenflächen vor einzelnen Gebäuden (ca. 30m²) können in Abstimmung mit der Auftraggeberin als Lagerfläche genutzt werden. Zusätzliche Lagerflächen auf öffentlichem Grund sind ggf. durch den Auftragnehmer zu beantragen. Die Kosten sind in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Die konkrete BE wird nach Auftragsvergabe mit der Objektüberwachung abgestimmt. Die eigene Baustelleneinrichtung sowie Sicherung, Räumung und Reinigung werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bestehende Gebäude, Außenanlagen und insbesondere Bäume sind zu schützen; Schäden sind kostenfrei zu beseitigen. 6. Mülltrennung / Entsorgung Alle Abfälle sind vom AN ordnungsgemäß getrennt und täglich zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind vorzulegen. Schutz-, Reinigungs- und Entsorgungsmaßnahmen sind einzukalkulieren. 7. Arbeitssicherheit Der AN ist für qualifiziertes Personal, Unterweisung, persönliche Schutzausrüstung und Einhaltung aller Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Gerüste, elektrische Anlagen, Gefahrstoffe und überwachungsbedürftige Anlagen sind nur gemäß Vorgaben und in Abstimmung mit der SiGe-Koordination zulässig. 8. Teilabnahmen Teilabnahmen sind rechtzeitig vor dem Schließen von Bauteilen anzumelden. Nicht abgenommene Leistungen sind auf Anforderung kostenfrei freizulegen. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. 9. Aufmaß Abrechnung erfolgt nach gemeinsamem Aufmaß. Verdeckte Leistungen sind vor Weiterarbeit aufzumessen und ggf. abzunehmen. 10. Rechnungen Die energetischen Maßnahmen werden durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert; daher ist hausweise Rechnungsstellung erforderlich. Abrechnung je Haus nach LV-Struktur, Mengen prüfbar dargestellt. Unvollständige Rechnungen werden zurückgesandt. Rechnungen sind grundsätzlich an die Buchhaltung der GWG zu richten (buchhaltung@gwg-kassel.de) versehen mit der im Auftragsfall mitgeteilten MOB-Nummer. Parallel sind die Rechnungen auch an die Sachbearbeitung der GWG sowie an die bauüberwachenden und prüfenden Architekten zu senden. Nicht an die Buchhaltung versandte Rechnungen gelten als nicht verschickt. Mengenänderungen bis ±10 % führen nicht zur EP-Anpassung. 11. Ausführungsunterlagen Verbindliche Ausführungsunterlagen werden als Vertragsbestandteil nach Auftragserteilung offiziell übergeben. Werkzeichnungen erstellt der AN. Fertigung erst nach genehmigter Freigabe. 13. Gewährleistung Abweichend von VOB/B §13 beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. 14. Ortstermine / Ansprechpartner Besichtigungen nur nach Terminabstimmung. d3-architekten: Herr Dittert, Frau Kohlmeier, Frau Saba - Tel. 0511 727 999 00 Bauherrin: Frau Garbelmann (0561 70001-0)
Allgemeine Vorbemerkungen (AV)
ZV + ZTV 1. Vorbemerkungen 1.1. Allgemeines Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist die Durchführung von Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten, Umbauarbeiten oder Modernisie- rungen im Objektbestand. Alle nachstehenden Leistungen sind in bewohnten Wohnungen auszuführen und verstehen sich als komplett liefern und herstellen. In den Einheits- und Festpreisen ist der Abtransport und die Entsorgung der ausgebauten Materialien enthalten. Zusätzlich gelten als Nebenleistungen: Das Schützen und Abdecken von Böden Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungs- gegenständen, z.B. Ganzabdeckungen, Abkleben von nicht entfernbaren Dichtungsprofilen, Beschlägen, Heizungsrohren, Heizkörper und Thermostatköpfe oder sonstiger Bauteile. Das Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für Schalter und Steckdosen. Schutz durch Abkleben von Fenstern, Fenstertüren und Innentüren Fachgerechter Verschluss von Fugen mit  Acryl (farblich abgestimmt) Beseitigen von Oberflächenbeschädigungen, die beim Ausführen von Fremdgewerken entstanden sind, nach Abschluss der Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten. 1.2. Auftragsvergabe Die Auftragsvergabe durch den Auftraggeber (AG) erfolgt elektronisch über das Service-Portal Mareon. Der Auftragnehmer (AN) wird per Email (optional auch per SMS oder Fax) über das Vorliegen eines neuen Auftrages durch das Serviceportal Mareon informiert. Der AN meldet sich an allen Arbeitstagen täglich am Serviceportal Mareon an und bestätigt diesen Auftrag spätestens am folgenden Arbeitstag nach Einstellen des Arbeitsauftrages im Internetportal. In dringenden Fällen kann im Vorgriff auf einen schriftlichen Auftrag eine mündliche Beauftragung erfolgen. Dabei gilt folgendes: Der AG gibt telefonisch den Einsatz unter Bekanntgabe des Leistungssolls frei. Der AN ist verpflichtet, den Auftrag des AG schriftlich anzufordern, falls innerhalb von 36 Stunden dieser beim AN nicht vorliegt. Leistungen ohne Auftrag werden nicht vergütungspflichtig. 1.3. Ausführungsfristen Um einen zügigen Bauablauf zu gewährleisten und Mieterbeschwerden vorzubeugen, sind die vereinbarten Termine strikt einzuhalten. Der Auftragnehmer hat, soweit nicht anders vereinbart, die Ausführungs- termine mit der zuständigen Hausverwaltung oder dem Mieter abzustimmen. Ist absehbar, dass die Durchführung der beauftragten Leistung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abzuarbeiten ist (z.B. Mieter nicht erreichbar, keine einvernehmliche Terminabstimmung möglich o.ä.), so ist die Art der Behinderung in jedem Einzelfall dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei sind die wesentlichen Tatsachen der Behinderung und ihre voraussehbaren Auswirkungen auf die Bauzeit darzulegen. 1.4. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Einheits- bzw. Festpreisen und hausweise (s.o.). Eine An- und Abfahrtspauschale kann bei Rechnungen bis 250,00 Euro Netto berechnet werden. Nach Durchführung der vollständigen Leistung kennzeichnet der AN im System Mareon den Auftrag (vorausgesetzt, er wurde korrekt übermittelt) als ausgeführt und erstellt daraus die Rechnung, einschließlich der erforderlichen Begleitdokumente, auf dem Serviceportal entsprechend den Regelungen des Vertrages und zeigt damit die Fertigstellung des Einzelauftrages gegenüber dem AG an. Für die Abrechnung von Festpreispositionen gilt folgendes: Auf einem Begleitdokument zur Rechnung sind die Auftragsnummer,das Datum und der Zeitraum der Leistungserbringung sowie der Name des Monteurs zu vermerken. Die erbrachten Leistungen sind vollständig und nachprüfbar zu beschreiben. Zusätzliche, in der Leistungsbeschreibung nicht enthaltene Leistungen und Stundenlohnarbeiten dürfen nur in Ausnahmefällen nach ausdrücklicher Anordnung durch den AG ausgeführt werden und müssen anhand von täglichen Berichten belegt werden. Sie sind täglich dem AG zur Gegenzeichnung vorzulegen. Nicht unterzeichnete Berichte gelten als nicht anerkannt und werden dementsprechend bei der Rechnung nicht berücksichtigt. Nachtragsangebote sind dem AG rechtzeitig und vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen. Nicht genehmigte Leistungen werden nicht vergütet. 1.5. Sonstiges Verbrauchskosten für Baustrom übernimmt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat einen geeigneten Baustromanschluss (RCD mit 30 mA Fehlerstrom, Doppel-Schuko-Steckdose, B16A) herzustellen. Hierfür kann eine ggf. vorhandene Unterverteilung verwendet werden. Lager- und Arbeitsplätze auf dem Grundstück des AG werden überlassen und sind nach Abschluss der Arbeiten wieder ordnungsgemäß herzustellen. Darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen und die Kosten selbst zu tragen. Die Nutzung von Räumen als Unterkunft oder Lagerplatz ist nicht gestattet. Innerhalb von Gebäuden der GWG gilt Rauchverbot. Alle verwendeten Materialien dürfen keine Stoffe enthalten, die gesundheitsschädigend sind. Dies gilt ausnahmslos für Haupt- und Nebenprodukte. Auf Verlangen sidn entsprechende Nachweise kostenfrei zu liefern. 2. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV) 2.1. Alle Kosten, die durch Forderungen dieser "Zusätzlichen Vertragsbedigungen" entstehen, werden nicht gesondert vergütet und sind vom Bieter in die Einheits- bzw. Festpreise des Angebots einzurechnen, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung eigene Positionen dafür ausgewiesen sind. 2.2. Die Bestimmungen des "Gemeinsamen Runderlasses zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung" mit Anlage vom 7. September 1993, Staatsanzeiger für das Land Hessen 1993, Nr. 39, S. 2390 - 2394 werden als wesentliche Vertragsbedingung vom Bieter mit seiner Unterschrift unter das Angebot ausdrücklich anerkannt. 2.3. Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.Er darf dem Nachunternehmer keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen - auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen.Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschl. Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der Auftragnehmer, Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung gemäss § 4 Nr. 8 (1) Satz 2 einzuholen.Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. 2.4. Der Auftragnehmer hat alle für die Erbringung seiner vertraglichen Leistungen erforderlichen Einrichtungen, Geräte, Gerüste und Stoffe zu stellen, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen. 2.5. Ist in der Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart. 2.6. Mit den Einheits- bzw. Festpreisen abgegolten sind alle Vor-, Neben- und Nacharbeiten, die zur Erfüllung des Auftragszweckes erforderlich sind, sowie die Stellung aller erforderlichen Werk- und Hebezeuge. 2.7. Die Arbeiten werden vom AG mit den anderen Gewerken koordiniert, überwacht und gemeinsam mit dem Auftragnehmer abgenommen. Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt der GWG Kassel. 2.8. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen bis zur Abnahme durch geeignete Maßnahmen zu schützen und unmittelbar vor der Abnahme gründlich feinzureinigen. 2.9. Die Leistung wird förmlich abgenommen, wenn die Auftragssumme EUR 10.000,-- übersteigt; der Auftragnehmer hat die Abnahme ggf. auch Teilabnahme (VOB/B § 12 Nr. 2) rechtzeitig schriftlich zu beantragen; VOB/B § 12 Nr. 5 gilt nicht. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. 2.10. Abfälle, Schutt und Verpackungsmaterialien, die bei der Arbeitsausführung anfallen, sind täglich abzufahren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 2.11. Vorhandener Baum- und Pflanzenbestand sowie das Erdreich sind entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Ortssatzung zu schützen. Beschädigungen an Außenanlagen sowie das Befahren oder Lagern im Wurzelschutzbereich von Bäumen ist strengstens untersagt. Bei Beschädigungen haftet der Verursacher. 2.12. Räumlichkeiten, in denen Arbeiten und Materialtransporte vorgenommen werden, sind mit geeignetem Abdeckmaterial auszulegen. Einrichtungsgegenstände im Arbeitsbereich sind abzudecken. Verunreinigungen in Wohnungen und Treppenhäusern sind zu vermeiden und nach Beendigung der Tagesarbeit sind diese besenrein zu hinterlassen. Geeignete Schutzmaßnahmen sind auch bei Nutzung bauseitiger Aufzüge und Hebeanlagen erforderlich. Die Benutzung solcher Anlagen darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den AG erfolgen. 2.13. Der Auftragnehmer ist selbst für die Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. verantwortlich. Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinem Grundstück befinden. 2.14. Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 2.15. Der Auftragnehmer haftet für selbst verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen und gestohlenen Gegenständen des Mieters oder des AG. 2.16. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre. 3. Technische Vertragsbedingungen - Maler- und Lackierarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten (ZTV) 3.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, u. a.: DIN/EN-Normen Maler- und Lackierarbeiten DIN/EN-Normen Putz- und Stuckarbeiten sowie zu beachtende Technische Regeln, u. a.: Merkblätter der Hersteller BFS Merkblätter Güteschutz: RAL-UZ 12a- Grundlage für Umweltzeichenvergabe - Schadstoffarme Lacke VdS-Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Unfallverhütungsvorschriften Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regel TRGS 519-Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten Anstrich-/Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen bei der Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt. Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche Eigenschaften gefordert: ohne organische Lösungsmittel ohne giftige Topf-Konservierungsmittel ohne giftige Fungizide und Algizide keine Schadstoffemission an die Umwelt keine freiwerdenden KH-Monomeranteile keine negative Geruchsbildung Wasserdampfdurchlässigkeit äquivalente Luftschichtdicke sd </= 0,02m 3.2 Ausführung 3.2.1 Allgemeines Falls aus Planungsunterlagen nicht ausreichend ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem AG rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern u. dgl. vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen. Anderenfalls sind sie abzukleben. Das gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu gewährleisten (z. B. durch ummerierung), dass sie an der ursprünglichen Stelle wieder eingebaut werden. Falls Haustechnik-Leitungen zu streichen sind, sind sie farblich nach den genormten Vorschriften zu kennzeichnen. Ungeachtet dessen sind die Kennzeichnungen von Leitungen sowie Markierungshinweise vor Ausführung mit dem AG abzusprechen. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und  Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die  Bauleitung einen Nachweis verlangen. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem AG eine Liste über die verwendeten Anstrichstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat,  Hersteller und Chargen-Nummer wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben. Restmateriaterial ist, sofern es nicht vom AG ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind einzuhalten. Der AG kann einenten sprechenden Nachweis verlangen. Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in  die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden. Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall im Sinne der "TA Sonderabfall" und sind entsprechend zu entsorgen. Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen, sondern zur ordnungsgemäßen Entsorgung getrennt zu sammeln. Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor  beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung  urch den AG vorrangig auszuführen. Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten den Deckanstrich grundsätzlich erst nach der Befestigung. Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden müssen, sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Rissen sind mit dem Auftraggeber abzusprechen und deren Vergütung zu regeln. Das gilt besonders für Stoßstellen unterschiedlicher Materialien (Mauerwerk, Beton, Dämmmaterial) als Putzgrund und dabei vor allem an unterschiedlichen Bauteilen (z. B. Decke/Unterzug). Putzträger über Holzfachwerk sollen keine Verbindung mit dem Holzwerk haben. Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind mit besonderen Maßnahmen auszugleichen. Sie dürfen nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage ausgeglichen werden. Ebenso dürfen mit Mörtel geschlossene Fugen und Aussparungen auf keinen Fall "nass-in-nass" überputzt werden. Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken. Beim Entfernen von Putzschichten sind Geräte, Einrichtungen u. ä. staubsicher abzudecken. Bei den Arbeiten angefallener Schutt (Mörtelreste, Papiersäcke, Eimer und dgl.) im und um den Bau herum ist täglich sauber aufzunehmen und in geeigneten Behältern (z.B. Bauschuttcontainer) zu sammeln. Spätestens bei Abschluss der Arbeiten ist der Schutt entsprechend den geltenden Vorschriften abzufahren und zu entsorgen. Bei nicht einwandfreier Beseitigung des Schutts durch den Auftragnehmer behält sich der Auftraggeber vor, eine Fremdfirma mit Reinigungsarbeiten zu beauftragen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer mit den Kosten belastet. 3.2.2 Untergründe und Vorbehandlung Alle anzustreichenden Untergründe sind vom Auftragnehmer auf Eignung gemäß Nr.3.1.1 DIN18363 sowie auf nachfolgende Kriterien zu prüfen: nicht einwandfrei schließende Fenster und Türen, sofern sie gestrichen sind Bindemittelanreicherungen oder Schalölrückstände bei Betonflächen alkalische Reaktion des Untergrundes harzreiches, gerissenes oder astreiches Holz ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen bei Stahlbauteilen normal nicht überstreichbare Baustoffe Klebebänder dürfen den Anstrich der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen. Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit der nachfolgend vorgesehenen Anstriche nicht wesentlich verändern. In Feuchträumen ist das Ausbessern kleiner Putzschäden nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. Spachtelmassen vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende Nachputzstellen sind mit Fluat zu neutralisieren. Die Verwendung von Abbeizmitteln beinhaltet auch das gründliche Nachwaschen mit Wasser (bei alkalischen Mitteln) bzw. entsprechenden Lösungsmitteln (bei Fluiden). Holzteile müssen nach alkalischen Abbeizern vor der Weiterbehandlung trocken sein. Alle Abbeizmittel müssen frei von FCKW sein. Bei Anstrich/Beschichtung von Beton ist auf das sichere Entfernen von Schalungstrennmittel-Rückständen zu achten. Im Zweifel ist der AG über das verwendete Trennmittel (reemulgierbar oder nicht, öl- oder wachshaltig) zu befragen und ggf. eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen. Die Entscheidung, ob eine mechanische oder chemische Vorbereitung der Betonoberfläche vorzunehmen ist, trifft der Auftragnehmer. Organische Lösungsmittel sind jedoch nicht zugelassen. Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. Zementleim ist zur Vermeidung von Haarrissen zu entfernen. Putzflächen sind vor der Grundierung mit einem Messingbesen abzukehren. Porenbeton ist nur in trockenem Zustand zu streichen. Der unmittelbare Anstrich von Porenbeton für normale Anforderungen soll mit Anstrichstoffen - innen wie außen - auf der Basis von Acrylharz-Dispersion erfolgen. Sind andere Anstrichstoffe ausgeschrieben, muss ggf. eine Vorbehandlung erfolgen. Die Herstellerrichtlinien sowohl des Lieferanten von Porenbeton als auch die des Anstrichstoff-Herstellers sind in diesem Fall zwingend zu beachten. Das gilt entsprechend bei erhöhten Anforderungen an die Gestaltung, relativer Luftfeuchtigkeiten von über 70% über längere Zeit und chemischer Beanspruchung. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern farblich entsprechend auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben. Folgende Kunststoffuntergründe gelten u. a. als grundsätzlich nicht überstreichbar: PUR-Schaum Elastische Dichtungsprofile Polyamid, Weich-PVC, Polyvinylfluorid Polycarbonat Polyethylen Kunststoffuntergründe sind grundsätzlich anzuschleifen, abzuwaschen und mit einem Haftmittler vorzubehandeln. Durch Aufladung angezogener Staub ist mit entsprechenden Mitteln im Rahmen der Reinigung zu entfernen. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen. Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk-Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure- auch verdünnt - ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es ist ausreichend nach zu waschen. Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen Löcher und Risse mit einem des Anstriches entsprechendem Holzkitt in passendem Farbton auszufüllen; bei lasierenden Anstrichen ist zuvor eine Absprache mit dem AG erforderlich. Letzteres gilt auch bei festgestellten Rissen im Außenbereich. Bei der Vorbehandlung von Gipskartonplatten sind Papieroberflächen und Spachtelflächen zu behandeln. Eisenteile in Fenstern, Türen u. dgl. sind bei Lasuren oder Kunststoff- Dispersions-Anstrichen entsprechend vor zu streichen. Das gilt auch für nicht-korrosionsgeschützte Verbindungsmittel wie Nägel, Schrauben u. dgl.; Bei Stahlblech, Walzprofilen u. ä. umfasst das Reinigen auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut sowie von Öl, Fett oder Staub. Strahlverfahren, auch Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den AG angewendet werden. Kupfer ist vor der Beschichtung bzw. dem Anstrich mit Perchloräthylen zu reinigen. Unbehandeltes Aluminium ist zu schleifen und zu entfetten. Verzinkte Untergründe dürfen nicht mit Primern auf Alkydharzbasis behandelt werden; ebenso ist die Verwendung von Alkydharzlackfarben dafür untersagt. Hartfaserplatten dürfen vor der Beschichtung nicht angeschliffen werden. Zu grobe Zementestrich-Oberflächen sind nach Absprache mit dem AG maschinell zu glätten. Raufasertapeten oder andere tapetenähnliche Stoffe sind nur mit wasch- oder scheuerbeständigen Farben anzustreichen. 3.2.3 Renovierungsarbeiten Bei schadstoffhaltigen Zusätzen ist so abzudecken, dass das Wasser über einen Sammelbehälter gefasst wird. Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, Poren, Fugen u. dgl. sowie von den Gerüstböden zu entfernen. Die Haftung neuer Anstriche auf alten Untergründen - auch auf Anstrichen - muss gewährleistet sein. Im Zweifel sind Probeanstriche vorzunehmen oder Fachberater zu konsultieren. Altanstriche sind nur zu beschichten, wenn die Elastizität des neuen Trockenfilms das zulässt. Die Herstellerhinweise sind zu beachten. Neben der Haftung ist auch die Übereinstimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit zu beachten. Anstriche auf Dichtungsmassen sind nicht zu erneuern. Im Schadensfall ist zunächst der Dichtstoff zu erneuern. Bei Lackierungsarbeiten, insbesondere von Türen und Fenstern, muss beim Vorhandensein von elastischen Dichtungen der Lack weichmacherfest sein. Leim- und Kaseinfarben sind zu entfernen. Ein Überstreichen ist absolut untersagt. Gerissene Anstriche aller Art sind zu entfernen oder so anzuschleifen, dass Ansätze nicht sichtbar sind. Saugende, aber überstreichbare, Altanstriche sind stets vor der weiteren Behandlung zu grundieren. Kreidende Untergründe sind gründlich zu reinigen. Anschleifen ist zulässig. Altanstriche auf Polymerisatharzbasis können bei Zusatz von Lösungsmitteln (Ketone oder Benzolderivate) zum neuen Anstrichstoff ohne Vorbehandlung überstrichen werden. Alte Silikatfarbenanstriche können mit Kunststoff-Dispersionsfarben gestrichen werden, umgekehrt ist das nur zulässig, wenn zuvor nach Werksvorschrift ein entsprechender Umwandler eingesetzt wird. In diesem Fall sind Glasflächen abzukleben. Schleifstaub von Holz- und Metallanstrichen ist unmittelbar abzusaugen. Sofern im Innenbereich auf Holzuntergründen Risse zu verspachteln sind, sind diese vor Auftragen des Grundanstriches nach ausreichender Trocknung abzuschleifen. Vor dem Verspachteln breiter Risse ist der AG zu verständigen, damit eventuell darauf verzichtet wird. Im Außenbereich sind vollflächige Spachtelungen auf Holz unzulässig; vor Fleckspachteln ist Rücksprache mit dem AG erforderlich. Das Abbrennen von Altanstrichen bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch den AG. Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so gilt das bis auf den unbeschichteten Untergrund. Mögliche Einlassstellen für Regen- oder Kondenswasser - auch in Kittfalzen - sind vor der Beschichtung mit geeigneter Spachtelmasse zu schließen. Sofern im unteren Bereich von Holzfenstern scharfe Kanten oder Fasen vorhanden sind, sind diese im Radius von 2 mm abzurunden. 3.3 Preisinhalte Zusätzlich zu Nr. 4.1 DIN 18363 gelten als Nebenleistung: Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit die Verschmutzung nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde. Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Heizungsrohre, Heizkörper und Thermostatköpfe, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Gerüstbekleidungen, Schutzanstriche, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten und Bautenschutzfolien. Aus- und Einbauen sowie Abkleben von Dichtprofilen und Beschlagteilen. Transportieren von Türen, Fensterflügeln und Fensterläden, Heizkörpern und dergleichen. Mehrfarbiges Absetzen eines Bauteiles. Fachgerechter Verschluss von Fugen mit Acryl. Überbrücken von Putz- und Betonrissen mit Armierungsgeweben. Beseitigen von Oberflächenbeschädigungen, die beim Ausführen von Fremdgewerken entstanden sind, nach Abschluss der Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten. Das Entfernen und Wiederanbringen von Rauchwarnmeldern sowie Abdeckungen für Schalter und Steckdosen. Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch Hinweisschilder oder Absperrungen im gewerksüblichen Umfang, Fußgängerüberwege aus Bohlen für nicht begehbare Flächen. Der Schutz von Dachrinnen und Fallrohren vor Farb- und Putzbestandteilen. Diese Nebenleistungen gehören zur vertraglichen Leistung und sind mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Gebäudeübersicht : Graben 13+15 und Kurt-Schumacher-Str.(KSS) 22-38 (84 Wohnungen _ Baujahre 1955 bis 1985) KSS 22: 8 Wohnungen mit je 3-4 Räumen mit Fenstern (Bj 1985) (Bäder innenliegend: keine Maßnahmen) inkl. 3 Treppenhaus-Fenster Typ TRH1 Str. KSS 24+26: Beide Gebäude identisch mit je 8 gleich großen (Bj 1957) identischen Wohnungen mit je 4 Räumen mit Fenstern (Bäder innenliegend: keine Maßnahmen) inkl. je 3 Treppenhaus-Fenster Typ TRH2 Str. KSS 28: 8 gleich große fast identische Wohnungen mit je 4 (Bj 1960) Räumen mit Fenstern inkl. 3 Treppenhaus-Fenster Typ TRH2 Str. plus 1 Trh.-Fenster Typ TRH3 Str. KSS 30,34,38: Alle 3 Gebäude fast identisch mit je 8 gleich großen (Bj 1955) identischen Wohnungen mit je 6 Räumen mit Fenstern (inkl. Bäder) inkl. je 3 Treppenhaus-Fenster Typ TRH4 Str. inkl. plus je 1 hofseitiges Trh.-Fenster Typ TRH6 H KSS 32, 36: Beide Gebäude fast identisch mit je 8 Wohnungen (Bj 1955) mit je 4-5 Räumen mit Fenstern (inkl. Bäder) inkl. 3 Treppenhaus-Fenster Typ TRH5 Str. plus je 1 hofseitiges Trh.-Fenster Typ TRH6 H Graben 13+15: Beide Gebäude identisch mit je 6 gleich großen (Baujahr 1956) identischen Wohnungen mit je 4 Räumen mit Fenstern (Bäder innenliegend: keine Maßnahmen) inkl. je 2 Treppenhaus-Fenster Typ TRH2 Str. KSS 22-28 32 Wohnungen Durchschnittliche Gesamtlängen pro Wohnung ca.: Stürze: 8 m Laibungen: 15 m Fensterbänke:   6 m KSS 30-38 40 Wohnungen Durchschnittliche Gesamtlängen pro Wohnung ca.: Stürze: 10 m Laibungen: 20 m Fensterbänke: 10 m Graben 13+15 12 Wohnungen Durchschnittliche Gesamtlängen pro Wohnung ca.: Stürze: 8 m Laibungen: 18 m Fensterbänke: 6 m
ZV + ZTV
01 Instandsetzung Laibungen, Stürze, Fensterbankanschlüsse
01
Instandsetzung Laibungen, Stürze, Fensterbankanschlüsse
01.__.0001 Fenster-Sturz-Inst. nach Fenstertausch, t = ca. 20 cm Fenster-Sturz-Instandsetzung nach Fenstertausch Unterseite des Sturzes, Tiefe: ca. 20 cm Einzellängen: 0,8 m bis 3,0 m Durch Fenstertausch beschädigte Putzflächen und/oder durch den Tausch entstandene Fehlstellen etc. prüfen und vorbereiten Innenputz auf Hohlstellen, Risse und sichtbare Schadstellen prüfen, lose Teile abstoßen und sandende Flächen abfegen. Putzart: Kalk-Zement-Putz Einzelflächen zwischen 0,1 m² bis und 0,5 m² Tiefengrund, lösemittelfrei, auf tragfähigen Altputz mit sandender Oberfläche, fest haftendem Anstrich, Holzspanplatten, Gipskarton etc. als Grundierung aufbringen, inkl. Lüften. Altputzflächen spachteln, je nach Tiefe auch in mehreren Arbeitsgängen bis zum flächengleichen Anschluss an Altputzflächen, ggf. bündig beischleifen (mit Absaugung), Q2 Nach Fenstereinbau Fuge Fenster / Wandputz anspachteln (Eindichtung der Fenster erfolgt bauseits) Anschlussfuge mit Ausgleichsspachtel schließen - keine Verwendung von elastischen Dichtmassen! Fugenbreite und -tiefe: bis 10 / 15 mm Überholungsanstrich mit Dispersionsfarbe, emissionsarm u. konservierungsmittelfrei Deckkraftklasse 1 Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2 Glanz: matt Farbton: weiß inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien sowie Schuttabfuhr und Entsorgung. Ort: Kurt-Schumacher-Str. 22-28, 30-38 Wohnungen EG - 3.OG Hofseiten und Graben 13+15, Wohnungen EG - 2.OG sowie Treppenhaus-Fenster und Eingangstüranlagen Hof- und Straßenseiten
01.__.0001
Fenster-Sturz-Inst. nach Fenstertausch, t = ca. 20 cm
520,00
m
01.__.0002 Fenster-Sturz-Instandsetzung wie vor jedoch t = ca. 5-10 cm Fenster-Sturz-Instandsetzung nach Fenstertausch Unterseite des Sturzes, jedoch Tiefe: ca. 5-10 cm (geringere Tiefe wg. bauseits innenangebrachtem Wärmebrückenprofil) sonst wie in Vorpostion beschrieben Ort: Kurt-Schumacher-Str. 22-28, 30-38 Wohnungen EG - 3.OG Straßenseiten
01.__.0002
Fenster-Sturz-Instandsetzung wie vor jedoch t = ca. 5-10 cm
280,00
m
01.__.0003 Laibungs-Instandsetzung nach Fenstereinbau, t = ca. 20 cm Laibungs-Instandsetzung nach Fenstertausch Tiefe: ca. 20 cm Einzellängen: 1,4 m bis 2,3 m Durch Fenstertausch beschädigte Putzflächen und/oder durch den Tausch entstandene Fehlstellen etc. prüfen und vorbereiten Innenputz auf Hohlstellen, Risse und sichtbare Schadstellen prüfen, lose Teile abstoßen und sandende Flächen abfegen. Putzart: Kalk-Zement-Putz Einzelflächen zwischen 0,1 m² bis und 0,5 m² Tiefengrund, lösemittelfrei, auf tragfähigen Altputz mit sandender Oberfläche, fest haftendem Anstrich etc. als Grundierung aufbringen, inkl. Lüften. Altputzflächen spachteln, je nach Tiefe auch in mehreren Arbeitsgängen bis zum flächengleichen Anschluss an Altputzflächen, ggf. bündig beischleifen (mit Absaugung), Q2 Nach Fenstereinbau Fuge Fenster / Wandputz anspachteln (Eindichtung der Fenster erfolgt bauseits) Anschlussfuge mit Ausgleichsspachtel schließen - keine Verwendung von elastischen Dichtmassen! Fugenbreite und -tiefe: bis 10 / 15 mm Überholungsanstrich mit Dispersionsfarbe, emissionsarm u. konservierungsmittelfrei Deckkraftklasse 1 Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2 Glanz: matt Farbton: weiß inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien sowie Schuttabfuhr und Entsorgung. Ort: Kurt-Schumacher-Str. 22-28, 30-38 Wohnungen EG - 3.OG Hofseiten und Graben 13+15, Wohnungen EG - 2.OG sowie Treppenhaus-Fenster und Eingangstüranlagen Hof- und Straßenseiten
01.__.0003
Laibungs-Instandsetzung nach Fenstereinbau, t = ca. 20 cm
1.080,00
m
01.__.0004 Laibungs-Instandsetzung wie vor, jedoch t = ca. 5-10 cm Fenster-Laibungs-Instandsetzung nach Fenstertausch Innenseiten der Laibung, jedoch Tiefe: ca. 5-10 cm (geringere Tiefe wg. bauseits innen angebrachtem Wärmebrückenprofil) sonst wie in Vorpostion beschrieben Ort: Kurt-Schumacher-Str. 22-28, 30-38 Wohnungen EG - 3.OG Straßenseiten
01.__.0004
Laibungs-Instandsetzung wie vor, jedoch t = ca. 5-10 cm
610,00
m
01.__.0005 Instandsetzung Anschlüsse Fensterbank neu nach Fe-Einbau Instandsetzung der Anschlüsse zu neu eingebauter Fensterbank nach Fenstereinbau seitlich und im Anschluss an Brüstung unterhalb der Fensterbank (Putzausbrüche) Tiefe: ca. 20 cm Einzellängen: 0,8 m bis 3,0 m Einzelflächen zwischen 0,1 m² bis und 0,5 m² Tiefengrund, lösemittelfrei, aDurch Fensterbanktausch beschädigte Putzflächen und/oder durch den Tausch entstandene Fehlstellen etc. prüfen und vorbereiten Innenputz auf Hohlstellen, Risse und sichtbare Schadstellen untersuchen, lose Teile abstoßen und sandende Flächen abfegen. Putzart vorhanden: Kalk-Zement-Putz Arbeitsraum teils durch Heizkörper verengt uf tragfähigen Altputz mit sandender Oberfläche, fest haftendem Anstrich etc. als Grundierung aufbringen, inkl. Lüften. Altputzflächen spachteln, je nach Tiefe auch in mehreren Arbeitsgängen bis zum flächengleichen Anschluss an Altputzflächen, ggf. bündig beischleifen (mit Absaugung), Q2 Nach Fenstereinbau Fuge Fenster / Wandputz anspachteln (Eindichtung der Fenster erfolgt bauseits) Anschlussfuge mit Ausgleichsspachtel schließen - keine Verwendung von elastischen Dichtmassen! Fugenbreite und -tiefe: bis 10 / 15 mm Überholungsanstrich mit Dispersionsfarbe, emissionsarm u. konservierungsmittelfrei Deckkraftklasse 1 Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2 Glanz: matt Farbton: weiß Gew. Produkt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (Bietereintrag) inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien sowie Schuttabfuhr und Entsorgung. Ort: Kurt-Schumacher-Str. 22-28, 30-38 Wohnungen EG - 3.OG Hofseiten und Graben 13+15, Wohnungen EG - 2.OG sowie Treppenhaus-Fenster und Eingangstüranlagen Hof- und Straßenseiten
01.__.0005
Instandsetzung Anschlüsse Fensterbank neu nach Fe-Einbau
640,00
m
01.__.0006 Instandsetzung Umgebungsflächen nach Fe.-tausch bis 0,1-0,5m² Umgebungsflächen an Außenwänden neben den Fenstern nach Tausch bis 1m² Durch Fenstertausch beschädigte Putzflächen und/oder durch den Tausch entstandene Fehlstellen etc. prüfen und wie folgt behandeln: Innenputz auf Hohlstellen, Risse und sichtbare Schadstellen prüfen, lose Teile abstoßen und sandende Flächen abfegen. Putzart: Kalk-Zement-Putz, Dicke: 1,5-2cm, Einzelflächen: 0,1 m² bis 0,5 m² Tiefengrund: lösemittelfrei, auf tragfähigen Altputz mit sandender Oberfläche, fest haftendem Anstrich etc. als Grundierung aufbringen, inkl. Lüften. Altputzflächen: spachteln, je nach Tiefe auch in mehreren Arbeitsgängen bis zum flächengleichen Anschluss an Altputzflächen, ggf. bündig beischleifen (mit Absaugung), Q2 Überholungsanstrich mit Dispersionsfarbe über die gesamte Außenwandinnenfläche rund ums Fenster emissionsarm u. konservierungsmittelfrei Deckkraftklasse 1 Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2 Glanz: matt Farbton: weiß inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien sowie Schuttabfuhr und Entsorgung. Ort: Kurt-Schumacher-Str. 22-28, 30-38 Wohnungen EG - 3.OG innen Hofseiten und Graben 13+15, Wohnungen EG - 2.OG innen sowie Treppenhaus-Fenster und Eingangstüranlagen Hof- und Straßenseiten innen bei Bedarf
01.__.0006
Instandsetzung Umgebungsflächen nach Fe.-tausch bis 0,1-0,5m²
130,00
Stk
01.__.0007 Instandsetzung wie in Vorpos. beschrieben, jedoch 0,5 bis 1,0 m² Umgebungsflächen an Außenwänden neben den Fenstern nach Tausch wie in Vorpos. beschrieben 0,5 bis 1m² Durch Fenstertausch beschädigte Putzflächen und/oder durch den Tausch entstandene Fehlstellen etc. prüfen und wie folgt behandeln: Innenputz auf Hohlstellen, Risse und sichtbare Schadstellen prüfen, lose Teile abstoßen und sandende Flächen abfegen. Putzart: Kalk-Zement-Putz, Dicke: 1,5-2cm, Einzelflächen: 0,5 m² bis 1,0 m² Tiefengrund: lösemittelfrei, auf tragfähigen Altputz mit sandender Oberfläche, fest haftendem Anstrich etc. als Grundierung aufbringen, inkl. Lüften. Altputzflächen: spachteln, je nach Tiefe auch in mehreren Arbeitsgängen bis zum flächengleichen Anschluss an Altputzflächen, ggf. bündig beischleifen (mit Absaugung), Q2 Überholungsanstrich mit Dispersionsfarbe über die gesamte Außenwandinnenfläche rund ums Fenster emissionsarm u. konservierungsmittelfrei Deckkraftklasse 1 Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2 Glanz: matt Farbton: weiß inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien sowie Schuttabfuhr und Entsorgung. Ort: Kurt-Schumacher-Str. 22-28, 30-38 Wohnungen EG - 3.OG innen Hofseiten und Graben 13+15, Wohnungen EG - 2.OG innen sowie Treppenhaus-Fenster und Eingangstüranlagen Hof- und Straßenseiten innen bei Bedarf
01.__.0007
Instandsetzung wie in Vorpos. beschrieben, jedoch 0,5 bis 1,0 m²
10,00
Stk
01.__.0008 Elektroschlitze schließen in der Art wie in Vorpos. beschrieben Elektroschlitze in Treppenhäusern in gleicher Art wie in den Vorpositionen beschrieben schließen.
01.__.0008
Elektroschlitze schließen in der Art wie in Vorpos. beschrieben
10,00
Stk
02 Anstrich Geländer Kellertreppe außen + Kellertüren
02
Anstrich Geländer Kellertreppe außen + Kellertüren
02.__.0001 Stahl-Brüstungsgeländer der Kellertreppen lackieren lackierte Stahl-Brüstungsgeländer und Handläufe der Kellertreppen im Außenbereich instandsetzen Geländer bestehend aus: Stützen, Ober- und Untergurt Flachstahl, ca. 5/1 cm mit Füllstäben als Rundstahlprofilen, Durchmesser ca. 1,5 cm, im Abstand von ca. 10 cm, Höhe ca. 0,9 m, Längen je ca. 5 m inkl. Handlauf aus Rundrohr, Länge = ca. 4 m Altanstriche bleihaltig, behandeln entsprechend TRGS 505: Umgebung mit Malervlies abdecken und ggf. täglich fachgerecht entsorgen/erneuern FFP3-Masken, täglich erneuern bei Maschineneinsatz: Absaugung mit zugelassenem Sauggerät Instandsetzung durch: einschließlich der Halterungen auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen. Entfernung loser Lackteile Nicht tragfähige Anstrichteile entfernen und Schadstellen entrosten (Oberflächenvorbereitungsgrad St 2) Nass AN schleifen, kein vollständiger Farbabtrag zur Erzielung einer möglichst geringen Exposition Schadstellen mit Multigrund 227 grundieren. Zwischenanstrich mit Brillux Multigrund 227. Schlussanstrich mit MP-Dickschicht 229 seidenmatt, einkomponentig, gut deckend, schnell trocknend Farbton DB 701 mit Glimmereffektmittel getönt nach Angabe Fabrikat: Brillux oder glw. Gew. Produkt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (Bietereintrag). (gerechnet sind laufende Meter Brüstungs- Geländerkonstruktion) Ort: Kurt-Schumacher-Str. 22-28, 30-38 Graben 13+15
02.__.0001
Stahl-Brüstungsgeländer der Kellertreppen lackieren
60,00
m
02.__.0002 Hof-Eingangstüren vorbehandeln und lackieren Hof-Eingangstüren vorbehandeln und lackieren Abmessungen: bxh = ca. 1,50 x 2,10 m, Aufteilung: zweiflügelig mit Glaseinfassungen und Sprosseneinteilung Zustand: weiitestgehend nicht tragfähige Anstriche Behandlung: allseitig mit Brillux Top Abbeizer 155, aromatenfrei oder glw. Gew. Produkt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (Bietereintrag) Arbeitsfolge: - Anstriche nach Vorschrift restlos entfernen einschließlich Nachbearbeitung - verwitterte, vergraute Holzflächen bis zum tragfähigen Holz durch Abschleifen entfernen. - Verunreinigungen, losen Kitt und nicht intakten Dichtstoff entfernen. - Intakten Anstrich anschleifen und säubern. - Alle anfallenden Stoffe sind zu entsorgen. - Konstruktive Maßnahmen ausführen durch Runden von Außenkanten gemäß BFS-Merkblatt Nr. 18, Punkt 3.1. Imprägnierung roher Holzstellen mit Brillux Lignodur Contrabol 550 oder glw. Gew. Produkt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (Bietereintrag). - Grundanstrich mit Brillux Impredur Grund 835 oder glw. Gew. Produkt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (Bietereintrag) - Risse, Fugen, offene Verbindungen u.ä. mit Brillux Fenster-Reparaturpaste 399 oder Brillux 2K-Epoxi-Reparaturfüller 599 oder glw. Gew. Produkt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (Bietereintrag) schließen. - Kittbett (bei Einfachverglasung) beikitten. Zwischenanstrich mit Brillux Impredur Ventilack 822.Schlussanstrich mit Impredur Ventilack 822 oder glw. Gew. Produkt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (Bietereintrag) seidenglänzend, aromatenfrei, feuchtigkeitsregulierend, blockfest, mit guter Kantenabdeckung, hoch wetterbeständig Farbton: Mittel getönt nach Angabe des Auftraggebers Ort: KSS 30-38
02.__.0002
Hof-Eingangstüren vorbehandeln und lackieren
5,00
Stk
02.__.0003 Kellertüren vorbehandeln und lackieren Kellertüren vorbehandeln und lackieren Abmessungen: ca. 1,00 x 2,00 m Aufteilung: profiliert mit Glaseinfassungen und Sprosseneinteilung Zustand: weitestgehend nicht tragfähige Anstriche allseitig Behandlung: wie in der vorgenannten Position beschrieben. Farbton: Mittel getönt nach Angabe der Auftraggeberin Ort: KSS 22-28, 30-38 Und Graben 13+15
02.__.0003
Kellertüren vorbehandeln und lackieren
11,00
Stk
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.__.0001 Stundensatz Facharbeiter Facharbeiter-Stundenleistungen für zusätzliche Arbeiten abseits der in den oben beschriebenen Pos. enthaltenen Zeitaufwändungen für Herstellung, Lieferung und Montage. Vor Erbringung, nur auf Anweisung der Objektüberwachung und zum Nachweis.
03.__.0001
Stundensatz Facharbeiter
30,00
h
03.__.0002 Stundensatz Helfer Helfer-Stundenleistungen für zusätzliche Arbeiten abseits der in den oben beschriebenen Pos. enthaltenen Zeitaufwändungen für Herstellung, Lieferung und Montage. Vor Erbringung, nur auf Anweisung der Objektüberwachung und zum Nachweis.
03.__.0002
Stundensatz Helfer
30,00
h
03.__.0003 Stoffkosten Die Preise für Stoffkosten sind als Einstandspreise zu berechnen. Nachzuweisende Stoffkosten: 100 % AN-Zuschlag  in % = % (vom Bieter auszufüllen) Summe (100 % + Zuschlag) = % (vom Bieter auszufüllen) Multiplikator (Summe : 100) = (vom Bieter auszufüllen) Der AN-Zuschlag ist als ganze Zahl ohne Kommawert anzugeben, so dass der Multiplikator maximal 2 Stellen hinter dem Komma aufweist. Der Multiplikator ist vom Bieter in die Spalte für Einheitspreise der angegebenen Stoffkosten (vorläufig geschätzt) einzutragen. Der Gesamtpreis ist danach zu berechnen und auszuweisen. Nachzuweisende Stoffkosten vorläufig geschätzt auf: 1.100,- €. (100 € je Haus)
03.__.0003
Stoffkosten
1.100,00
EUR