Maler- und Lackierarbeiten Fassade BA1 + BA2
Orangerieschloss Sanssouci
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektdaten Projekt OR Abschluss der Hüllensanierung des Gesamtensembles und Innensanierung der Pflanzenhallen, Nutzungsänderung Orangerieschloss im Park Sanssouci An der Orangerie 3-5 14469 Potsdam Gemarkung: Potsdam Flur: 26 Flurstück: 3 Lieferanschrift: An der Orangerie 3-5 14469 Potsdam Bauherr / Eigentümer / Nutzer Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin - Brandenburg Abteilung Architektur Postfach 601462 14414 Potsdam Projektumfang Gegenstand der Baumaßnahme im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms 2 vom Bund, Land Berlin und Land Brandenburg sind Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen mit denkmalgerechter Sanierung des Orangerieschlosses im Park Sanssouci. Gleichzeitig findet die in den vorangegangenen Jahren bereits begonnene Hüllensanierung mit der Umsetzung an den nördlichen Pavillons, dem Mittelbau und der östlichen Pflanzenhalle ihren Abschluss für das Gesamtensemble. Die Sanierung der Innenräume ist für ausgewiesene Bereiche wie die Pflanzenhallen und das Erdgeschoss des Nord-Ost-Pavillons vorgesehen. Die Sanierungsarbeiten dienen der Erhaltung des historischen Bestandes und der Vorbeugung weiterer Schäden und Verluste am Gebäude. Darüber hinaus werden die Pflanzenhallen als Versammlungsstätte für Veranstaltungen diverser Formate während der Sommermonate umgenutzt und die technische Infrastruktur verbessert. Die Hauptfunktion der Pflanzenhallen als Winterquartier für frostempfindliche Kübelpflanzen und Palmen bleibt weiterhin erhalten. Der Nord-Ost-Pavillon soll zur Unterstützung der Veranstaltungsnutzung hergerichtet werden und zukünftig einen ganzjährig nutzbaren Veranstaltungsbereich für max. 180 Personen bieten. Begriffe WPH=Westliche Pflanzenhalle OPH=Östliche Pflanzenhalle NWP=Nord-West-Pavillon NOP=Nord-Ost-Pavillon SWP=Süd-West-Pavillon SOP=Süd-Ost-Pavillon MB=Mittelbau SH=Säulenhof SU=Säulenumgang OVL=Östliche Verbindungsloggien WVL=Westliche Verbindungsloggien AN=Auftragnehmer AG=Auftraggeber OÜ=Objektüberwachung Allgemeine Hinweise Für die Angebotsabgabe und Ausführung sind folgende Hinweise zu beachten und, sofern nicht in den Positionen dieses Leistungsverzeichnisses gesondert beschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei EU-Verfahren ist nur eine elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform zulässig. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder offensichtliche Fehler, ist die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Die Verkehrssprache auf der Baustelle ist Deutsch und muss von den verantwortlichen Mitarbeitern des AN beherrscht werden. Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe eines Angebotes durch Besichtigung der gegebenen Örtlichkeiten, der Platzverhältnisse, der Lager- und Transportmöglichkeiten ein klares Bild von dem Vorhaben und den ausgeschriebenen Arbeiten zu verschaffen. Nachforderungen, die aus mangelhafter Information resultieren, werden nicht anerkannt. Besichtigungstermine können über die Vergabeplattform mit der Vergabestelle des AG vereinbart werden.
Projektdaten
01 Angaben zur Baustelle 01.1 Art- und Lage der baulichen Nutzung Das Orangerieschloss im Park Sanssouci wurde von 1851 bis 1864 auf dem Bornstedter Höhenzug, am Nordrand der Parkanlage Sanssouci, im Stil der italienischen Renaissance errichtet. Südlich des Schlosses ist das Gartengelände als prachtvolle Terrassenanlage gestaltet, auf der nördlichen Seite hingegen als weitläufiger Landschaftspark. Das Gebäude beherbergt im Erdgeschoss des zentralen Mittelbaus (MB) die als Museum genutzten Schlossräume mit dem Raffaelsaal, ehemalige Gästeappartements und Bedienstetenwohnungen in den Obergeschossen und beidseitig daran anschließend bis in die heutige Zeit genutzte Hallen zur Überwinterung der exotischen Kübelpflanzen aus der Parkanlage Sanssouci (September bis Mai). In den abschließenden 4 Eckpavillons waren ebenfalls Wohnungen bzw. Räume für die Haus- und Hofhaltung untergebracht, die heute zum Teil vermietet sind. Die Westliche Pflanzenhalle (WPH) grenzt im Westen an den Nord-West-Pavillon (NWP) und im Nordosten an den Schlossbereich des Mittelbaus (MB) an. Die Östliche Pflanzenhalle (OPH) grenzt im Nordwesten an den Mittelbau (MB) und im Osten an den Nordost-Pavillon (NOP). Beide Pflanzenhallen, spiegelbildlich angeordnet, haben jeweils eine Länge von ca. 104,50m, eine Breite von 18,70m und eine Höhe bis Traufkante von ca. 8,40m. Sie sind eingeschossige Ziegelbauten. In den Sommermonaten werden die Pflanzenhallen schon jetzt temporär für Veranstaltungen genutzt. Die hölzerne Dachkonstruktion der Pflanzenhallen ist als flach geneigtes Pfettendach mit doppeltem Hängewerk und Drempel ausgebildet und mit Kupferblech gedeckt. Die Deckenfüllung besteht aus Strohleichtlehm. Der Fußboden besteht aus gelben und rotbraunen farbigen, achteckigen und quadratischen Platten in Kombination mit Bändern aus roten und gelben Ziegeln. Eine Estrichbahn mit begleitendem Ziegelpflasterband bildet die Achse der Hallen. In jedem der neun Felder gibt es zusätzlich einen umlaufenden Fußbodenheizungskanal, abgedeckt mit gusseisernen Platten. Ein zweites, nahezu bauzeitliches Heizsystem besteht aus einer Warmwasserheizung mit Rippenrohren. Die nördlichen Pavillons sind paarweise über Loggien mit jeweils einem südlichen Pavillon verbunden, getrennt im Erdgeschoss durch die Triumphstraße, welche auf der Südseite des Schlosses verlaufend einen Teil der Südterrasse bildet. Bekrönt werden die umlaufenden Dachbalustraden der Pavillons mit Skulpturenschmuck in Form von Zinkguss-Vasen und Terrakotta-Amphoren. Die Gebäudehöhe beträgt bis 12,65m bis Traufkante. Das Orangerieschloss und die Parkanlage werden von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) verwaltet und stehen beide seit 1990 als Weltkulturerbe unter dem Schutz der UNESCO. Das Orangerieschloss und die Parkanlage Sanssouci stehen ebenfalls auf der Liste der Baudenkmale in Potsdam. BGF des Projektperimeters: ca. 12.963 m² NUF: ca. 9.548 m² BRI: ca. 57.040 m³ Der Gebäudekomplex erstreckt sich insgesamt über etwa 305m in Längsrichtung. 01.2 Allgemeine Richtlinien zur Baustelle Alle Mitarbeiter sind darauf hinzuweisen, dass die auszuführenden Maßnahmen mit großer Sorgfalt und unter Schonung und Schutz der vorhandenen Bausubstanz durchzuführen sind. Entstehen bei der Arbeit auf der Baustelle oder auf den Zufahrtswegen Schäden an der vorhandenen Bausubstanz, ist unverzüglich die örtliche Bauüberwachung zu verständigen. Es wird während aller Maßnahmen ein umsichtiges Verhalten und eine sensible Vorgehensweise gefordert. Durch die Maßnahmen entstandene Schäden an den Gehölzen und an den Freianlagen sind dem AG sofort zu melden und auf Kosten des AN fachgerecht zu beseitigen. Die Baustelle und die dazugehörigen Flächen der Baustelleneinrichtung und Lagerung sind täglich zu reinigen und aufzuräumen. Es ist untersagt, Bau- und Hilfsmaterialien und technisches Gerät am Bauwerk anzulehnen. Die Arbeitstechnologien sind auf die örtlichen Besonderheiten abzustimmen. Eventuelle Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auflagen der SPSG sind als Vertragsbestandteil beigefügt (siehe Anlage 6). Diese sind anzuerkennen und zu unterzeichnen. An- und Abmeldung bei der FSG (fridericus Servicegesellschaft) über die Bauüberwachung Für die Bewachung der Baustelle kommt während eines festen Zeitfensters von Mo-Fr. 19.00 -6.00 Uhr, Sa+So ganztags ein Videotower zum Einsatz. Sollte die Firma innerhalb der Sperrzeit vor Ort sein und ein Fehlalarm wird generiert, so ist dieser kostenpflichtig und muss vom Verursacher übernommen werden. 01.3 Lage der Baustelle Das Baufeld befindet sich auf einem Hügel am Nordrand des Landschaftsparks Sanssouci in Potsdam. Im Süden wird die bauliche Anlage bis hinunter zur Maulbeerallee durch Terrassen mit großzügigen Freitreppen und Wasserbassins ergänzt, im Norden grenzt der Park an das Krongut Bornstedt. Alle vorgenannten Flächen befinden sich im Eigentum der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Die Erschließung bis zur Liegenschaft erfolgt von der Maulbeerallee aus über die Privatstraße "An der Orangerie", gelegen zwischen der Historischen Mühle und dem Besucherzentrum. Hier gilt Schrittgeschwindigkeit, die Durchfahrtshöhe ist unbeschränkt. Besondere Rücksicht gilt gegenüber dem Besucherverkehr und den Pferdefuhrwerken am Haltepunkt. Ab 2024 beginnt parallel die Baustelle am Besucherzentrum Historische Mühle und die Durchfahrt führt für die Dauer der Maßnahme durch den hier liegenden Baustellenbereich. Es können sich temporäre Einschränkungen ergeben, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt sind. Von der Zufahrtsstrasse "An der Orangerie" führt je eine Auffahrt zur Nordseite des Ostflügels (wassergebundene Decke) und des Westflügels (Asphaltdecke), hier gilt Schrittgeschwindigkeit. Auf dem nördlich des Mittelbaus gelegenen Nordparterre führen beide Wege über eine temporäre Baustrasse in der Hauptfläche für die Baustelleneinrichtung zusammen. 01.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO. Es ist auf dem Gelände maximal Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Der in geringem Umfang auf der Liegenschaft weiterlaufende Wirtschaftsverkehr des AG hat Vorrang vor dem Baustellenverkehr. Das Befahren der Parkanlage außerhalb der für die Baustelle notwendigen Zufahrten ist nicht gestattet. Baufahrzeuge dürfen das Gelände nur wochentags befahren. Für die Dauer der Beauftragung ist eine Ausnahmefahrgenehmigung für das Stiftungsgelände bei der Projektleitung der Abteilung Architektur zu beantragen. Das Stiftungsgelände wird vom Ordnungsdienst regelmäßig kontrolliert. Fahrzeuge ohne Genehmigung werden mit einem Bußgeld von bis zu 55,00_ geahndet. Es steht eine begrenzte Anzahl Parkmöglichkeiten im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Die Wege im Bereich der Baustellenzufahrt sind für folgende Fahrzeuglasten ausgelegt: Wassergebundenen Decken auf der Nord- und Ostseite bis 7,5t Baustrasse auf der Nordseite der westl. Pflanzenhalle und dem Nordparterre bis 16t Wassergebundene Decke auf der Südterrasse vor dem Schloss 3,5t Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Lieferfahrzeuge für Material und dergleichen nur mit den maximal erforderlichen Materialmengen auf dem Gelände zum Einsatz kommen dürfen. Bei Befahrung mit höheren Gewichtsklassen ist die gesonderte Abstimmung mit der Parkrevierleitung Abteilung Gärten erforderlich. Die Wege dienen ebenfalls als Feuerwehrzufahrt und bilden die Verbindung zur Südterrasse. Durch Bauzäune und Tore ist die maximal zum Wenden mögliche Fahrzeuglänge jedoch eingeschränkt. Das Baufeld erstreckt sich über die 305m bestehende Gebäudelänge. Die Hauptfläche der Baustelleneinrichtung liegt während der gesamten Maßnahme dauerhaft nördlich des Mittelbaus, im Bereich des Nordparterres, mittig des Gebäudekomplexes und ist durch einen Stahlgittermattenzaun von den weiter in Nutzung befindlichen Park- und Gebäudebereichen abgegrenzt. Gemäss Bauabschnitt wird das Baufeld um die notwendige BE-Fläche ergänzt und ebenfalls eingezäunt und mit zweiflügeliger Toranlage versehen. Auf der Südseite der Pflanzenhallen und Pavillons, als auch im Säulenhof kommt ein 2,00m hoher Bauzaun aus Holz zum Einsatz. Das Orangerieschloss wird ganzjährig von einer großen Anzahl Touristen besucht. Das parallele Nebeneinander von Baustellen- und Besucherverkehr ist durch erhöhte Rücksichtnahme zu ermöglichen. 01.5 Freizuhaltende Flächen Sämtliche Notausgänge und Fluchtwege auf dem Gelände sowie Feuerwehrflächen und -zufahrten (3,50m breit) und Einrichtungen für die Feuerwehr (Gebäudezugänge, Hydranten, Absperrschieber, Kanal- und Schachtdeckel für sämtliche Medien, etc.) sind ständig freizuhalten! Der jeweilige für den Bauabschnitt geltende Baustelleneinrichtungs- und Feuerwehrplan ist zwingend zu beachten. Das Halten zum Be- & Entladen ist im Bereich der Feuerwehrzufahrt kurzzeitig gestattet, sofern sich der Fahrer dabei ständig im Fahrzeug befindet. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen gemäß Auflagen der SPSG (Anlage 6), Bauberufsgenossenschaften und des VdS sind vom AN zu treffen. Bei Zuwiderhandlungen veranlasst die Objektüberwachung die Räumung durch den AN bzw. die Ausführung zu seinen Lasten. Der AN verpflichtet sich, die Baustelle täglich aufgeräumt und gesichert zu verlassen. Die Kosten für durch Fehlalarme ausgelöste Feuerwehreinsätze sind durch den Verursacher zu tragen. 01.6 Transporteinrichtungen/-wege Durch die Gebäudeausdehnung (ca. 305m) ergeben sich je nach Bauabschnitt längere Transport- und Arbeitswege zwischen Haupt-Baustelleneinrichtungsfläche und Arbeitsort. Zusätzlich besteht in Teilbereichen eine geringe Belastbarkeit der Wege und Zugänge. Kosten die sich aus den Erschwernissen durch die geringe Belastbarkeit der Zugänglichkeiten sowie Erschwernisse, die sich beim Materialtransport ergeben, sind in die Einheitspreise des LVs einzukalkulieren. Durch den Auftraggeber werden keine Kräne o.ä. Hebezeuge zur Verfügung gestellt. Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die Haupttore östlich und westlich des Nordparterres (B/H ca. 3,90/4,90 m). Materialtransporte erfolgen ausschliesslich über die Fassadengerüste/Aufzüge nicht durch die Innenräume. 01.7 Ver-/Entsorgungsanschlüsse 1.7.1 Baustrom/Baubeleuchtung Der Auftraggeber lässt eine Baustromanlage errichten. Diese wird im BA0 aus dem Mittelbau des Orangerieschlosses gespeist und beinhaltet die komplette Verkabelung zu den im Baustelleneinrichtungsplan dargestellten Anschlussverteilern und der Baustellenbeleuchtung. Ab BA1 übernimmt der neue Trafo nördlich der WPH diese Funktion. Jeder Speisepunkt stellt Anschlussmöglichkeiten bis 32A (20kW) zur Verfügung. Die Herstellung der Baustromversorgung ab den Anschlussverteilern obliegt den AN. Hierbei sind die Dimension des Gebäudes und die damit verbundenen Wegelängen zu berücksichtigen. Die Beleuchtung der Flucht- und Verkehrswege wird gem. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) durch den Auftraggeber veranlasst. Die Arbeitsplatzbeleuchtung nach DIN 5035 ist Sache des Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet. 1.7.2 Bauwasser/Abwasser/ Sanitär Bauwasseranschlüsse werden in der Nähe der BE durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Heranführung von Baustrom und Bauwasser zur Verbrauchsstelle obliegt dem AN. Die Prüfung von eigenen Unterverteilern des Auftragnehmers gem. DGUV Vorschrift 3 ist in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Für die Gewerke stehen je nach Bauabschnitt entweder Baustellentoiletten im Gebäudebestand oder separate Container auf der Nordseite des Gebäudes zur Verfügung. Alle am Bau beteiligten Firmen sind verpflichtet, diese Anlagen zu nutzen und sauber zu halten. Die Aufstellung eigener Anlagen ist nicht gestattet. Abwasser ist in geeigneten Behältnissen aufzufangen und je nach Verschmutzungsgrad entweder fachgerecht zu beseitigen oder in die ausgewiesenen Einleitpunkte zu entsorgen. Veränderungen an den Baustrom-/Bauwasseranlagen dürfen nur durch den jeweiligen Errichter ausgeführt werden! Unzulässige Änderungen werden für den Verursacher kostenpflichtig wieder in den Ursprungszustand versetzt. Die Kosten für Baustrom, Bauwasser sowie Baustellen-WC sind anteilig durch den Auftragnehmer zu tragen. Dazu wird ein prozentualer Abschlag abgenommen, in Höhe von pauschal: Baustrom:   0,30% der Bruttoabrechnungssumme Bauwasser:   0,30% der Bruttoabrechnungssumme Sanitäre Anlagen:  0,15% der Bruttoabrechnungssumme 01.8 Dem AN überlassene Flächen/Räume Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer keine Lager- oder Aufenthaltsräume zur Verfügung. Lagerflächen stehen im Außenbereich nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Außerhalb der umzäunten Baustelleneinrichtung darf grundsätzlich kein Material gelagert werden. Die gemäß Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinie geforderten Aufenthalts- und Umkleideräume liegen im Verantwortungsbereich des AN. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, Aufenthalts- und/oder Materialcontainer (ISO-Container) aufzustellen. Dabei ist einzukalkulieren, dass aufgrund der Bauabschnittsfolge und entsprechender Anpassung der BE voraussichtlich ein ein- bis ggf. zweimaliges Umsetzen erforderlich wird. Vorgesehene Containerstellungen sind im Vorfeld mit der Objektüberwachung abzustimmen. Ein grundsätzlicher Platzanspruch besteht nicht. Stromanschlüsse werden in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestellt. Wasser-, Abwasser- und Telekommunikationsanschlüsse stehen nicht zur Verfügung. Hinsichtlich sanitärer Anlagen siehe bitte 1.7.2. Die Aufstellung eigener sanitärer Anlagen ist nicht gestattet. Weitere Angaben sind den Baustelleneinrichtungsplänen zu entnehmen. Für die Zeit der Baumaßnahme ist das Rauchen im Schloss, auf den Gerüsten und auf der BE-Fläche strikt untersagt. Wer zuwider handelt wird dauerhaft von der Baustelle verwiesen. Es wird jedoch innerhalb des BE-Außenbereiches eine Fläche ausgewiesen, in der das Rauchen ausnahmsweise gestattet ist. Zigarettenreste müssen innerhalb dieses Bereiches in den hierfür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. 01.9 Bodenverhältnisse/Baugrund - nicht relevant - 01.10 Grundwasser/Gewässer - nicht relevant - 01.11 Umweltrechtliche Vorschriften Die bauliche Anlage und der grösste Teil des Areals liegen innerhalb der Trinkwasserschutzzone III des Wasserwerkes Potsdam-Wildpark. Es dürfen grundsätzlich keine umweltgefährlichen Stoffe ins Erdreich gelangen. Beim Umgang mit Maschinen und Materialien sind vom Auftragnehmer entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen. Für Geländeregulierungsarbeiten sowie zur Baugrundverbesserung dürfen nur zulässige natürliche mineralische Füllmaterialien, die Zuordnungsklasse BM-0 nach EBV (techn. Bauwerk) einhalten, eingebaut werden. Die Verwendung von Boden mit Zuordnungsklassen > BM-0 oder Recyclingmaterialien ist ohne Zustimmung der Fachbehörde, die eine Einzelfallentscheidung trifft, nicht zulässig. (A) § 7 BBodSchG i. V. m. § 12 BBodSchV, Ersatzbaustoffverordnung (Inkrafttreten 01.08.2023), DIN 19731 01.12 Entsorgung Der Auftraggeber hat auf der Baustelle ein Unternehmen für das Zentrale Abfallmanagement verpflichtet. Anfallendes Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des AN und ist, soweit möglich, dem Dualen System zuzuführen oder auf andere Art ordnungsgemäß zu entsorgen. Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle aus dem Bereich des AN entsorgt dieser in eigener Zuständigkeit. Grundsätzlich ist verwertbarer Abfall nicht zu beseitigen. Das Verbrennen von Abfällen im Baustellenbereich ist strengstens verboten! Gefährlicher Abfall zur Beseitigung unterliegt der Andienungspflicht bzw. gefährlicher Abfall zur Verwertung der Anzeigepflicht an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB). Die Entsorgung einschl. der Kosten dafür übernimmt der Auftraggeber. Metallabfälle jeglicher Art sind getrennt in bereitgestellten Containern des AG zu sammeln. Es ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das entsprechende Landesabfallrecht in der jeweils gültigen Fassung mit allen Rechtsgrundlagen, Verordnungen und Merkblättern zur Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anzuwenden. Im Besonderen ist darauf zu achten, dass der Abfall nach Maßgabe dieses Gesetzes hochwertig und schadlos verwertet wird und die Entsorgung ein zugelassenes Unternehmen durchführt. (H)§~ 7, 8, 15 KrWG 01.13 Schutzgebiete/-zeiten im Bereich der Baustelle Die Arbeiten sind mit ausreichenden Arbeitskräften von Montag bis Freitag nach Angaben der Ablaufplanung durchzuführen und zügig fertig zu stellen. Es gilt § 2 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - und der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Hiernach dürfen in der Regel keine lärmintensiven Arbeiten an Werktagen während der Zeiten von 20 Uhr bis 7 Uhr durchgeführt werden. Durch die Schlossbereichsleitung können aufgrund der personellen Besetzung vor Ort folgende Arbeitszeiten gewährleistet werden: Montag - Freitag: 7.00 - 18.00 Uhr Samstag: nur auf Anfrage Für einzelne Gebäudebereiche kann es einschränkende Abweichungen geben, die den jeweiligen Leistungsverzeichnissen zu entnehmen sind. Artenschutz Die Beseitigung der Nist- und Lebensstätten geschützter Vogelarten an und in dem Gebäude darf nur in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. des Folgejahres erfolgen. Die Kellersanierungsarbeiten und alle Tiefbauarbeiten am Nord-West-Pavillon sind nur im Zeitraum vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres zulässig. 01.14 Schutz von Bäumen, Pflanz- und Vegetationsflächen Die Arbeiten im Gartendenkmal erfordern eine besondere Sorgfalt und sind unter Schonung der zu erhaltenden Anlagen, Baulichkeiten und Vegetation durchzuführen. Sich im Baufeld befindliche, zu erhaltene und nach Baumschutzverordnung (BaumSchVO) und Denkmalschutzgesetz geschützte Bäume werden nach Schutzerfordernis durch Freihaltung (Einzäunung) des Wurzel-/Kronenschutzbereichs oder durch Stammeinhausung und Schutzabdeckung des Wurzelbereichs geschützt. Grundsätzlich dürfen Bäume durch die Bauarbeiten nicht beschädigt werden. Alle dennoch durch Bauarbeiten des AN entstandenen Schäden an der Bau- und Gartensubstanz sind unverzüglich der BL anzuzeigen und durch den AN kostenlos zu beseitigen. Es ist untersagt, anfallendes Fäll-, Rodungs- und Abbruchmaterialien, Baumaterialien sowie Geräte und Werkzeuge an Baulichkeiten und Gehölze anzulehnen oder in Wurzelbereichen oder auf zuvor nicht freigegebenen Vegetationsflächen zu lagern. Arbeitsabläufe und Geräteeinsatz sind an die Besonderheiten im Gartendenkmal abzupassen. Der Wurzelbereich von Bestandsbäumen ist von maschinellen Bodenarbeiten auszusparen. In Baumwurzelbereichen unvermeidliche Bodenarbeiten sind in Handarbeit auszuführen. Eventuelle Mehraufwendungen für die genannten Anforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 01.15 Öffentlicher Verkehr Während der gesamten Baumaßnahme bleibt der Park für Besucher geöffnet und wird durch das Parkmanagement bewirtschaftet. Ebenso ist das Museum im Mittelbau mit Ausnahme der Saison 2026 weiter in Betrieb. Je eine der beiden Pflanzenhallen dient wechselweise als Winterquartier und muss zum Ein- und Ausfahren der Pflanzen im Frühjahr und Herbst zugänglich sein, der Wirtschaftsverkehr des Auftraggebers im Bereich der Zufahrt ist dabei ebenso grundsätzlich zu ermöglichen. In der westlichen Pflanzenhalle (WPH) werden bis zum Beginn der Innensanierung in den Sommermonaten Veranstaltungen stattfinden. 01.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen - nicht relevant - 01.17 Hindernisse Konkrete Hindernisse sind nicht bekannt. 01.18 Grabungsarbeiten/Kampfmittel - nicht relevant - 01.19 Maßnahmen gem. Baustellenverordnung Der Auftraggeber hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung (BaustellV) beauftragt. Die durch den SiGeKo erstellte Baustellenordnung sowie der aufgestellte SiGe-Plan sind verbindlich einzuhalten. Montage-, Abbruch- und Arbeitsanweisungen für potentiell gefährliche Arbeiten und Montagen sind in jedem Fall dem SiGeKo vor Aufnahme der Arbeiten zur Prüfung vorzulegen und in endgültiger Fassung der Bauüberwachung in Kopie zu übergeben Gemäß §5, Nr.3, der BaustellV wird hierdurch die Verantwortlichkeit der Arbeitnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten nach Arbeitsschutzgesetz und dem Regelwerk der Berufsgenossenschaften nicht berührt. Bereits vor Angebotserarbeitung hat der Bieter eine auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) § 4 und 5 Absatz 1 und der bauberufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGVA1 - Grundsätze der Prävention die für die Beschäftigten mit der jeweiligen Arbeit verbundenen Gefahren zu ermitteln, den Umfang der Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen und die erforderlichen Aufwendungen in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der AN hat die Nachweise zur regelmäßigen sachkundigen und sachverständigen Prüfung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Betriebssicherheitsverordnung), aller zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel und Geräte auf der Baustelle zur Einsichtnahme vorzuhalten. Arbeitsmittel ohne erfolgreiche aktuelle Prüfung dürfen nicht eingesetzt werden. Die sicherheitstechnische Selbstauskunft ist auf Anforderung bei Baubeginn vorzulegen. 01.20 Anordnungen und Vorschriften der Eigentümer Auf der gesamten Liegenschaft gilt die Haus-/Parkordnung des Auftraggebers. Das Hausrecht liegt beim Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten. Allgemeine zu beachtende Verhaltensregeln: Das Rauchen (auch E-Zigaretten, Verdampfer etc.) ist in allen Gebäuden/Containern sowie der Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum im gesamten Baustellenbereich strengstens untersagt! Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen und dauerhaften Baustellenverweis. Essen und Trinken ist in den Schlossräumen nicht gestattet. Das Abspielen von Radios oder anderer elektronischer Wiedergabegeräte ist nicht gestattet Besondere Verhaltensregeln in den Museumsräumen/Mittelbau: Die wertvollen historischen Innenräume dürfen nur für konkret erforderliche Arbeiten betreten werden. Raumschalen und Ausstattungsgegenstände nicht berühren, keine Kleidung daran aufhängen / keine Gegenstände darauf ablegen oder anlehnen Parkette vorsichtig begehen, Überschuhe tragen, immer Schutzvliese unterlegen ("Arbeitsinseln"), gemäß Vorgaben Fenster und Außentüren immer geschlossen halten, nur im Ausnahmefall kurzzeitigöffnen, Zugluft vermeiden. Lichtschutzvorhänge dürfen in ihrer Lage nicht verändert werden. Das Aufstellen von Klima- oder Heizgeräten (Be- und Entfeuchter, Radiatoren o.ä.) ist nicht gestattet; im Bedarfsfall Abstimmung mit dem Restaurierungsfachbereich Präventive Konservierung erforderlich. Außenanlagen: Alle wertvollen Objekte, Beläge und Pflanzen werden während der Baumaßnahme durch Einhausungen, Abdeckungen und Absperrungen gesichert. Nicht geschützte Bereiche sind von der Benutzung ausgeschlossen. Schutz der Bausubstanz: Alle Maßnahmen sind durch den AN so auszuführen, dass am Bestand und an den angrenzenden Flächen Verschmutzungen, Schäden und unbeabsichtigte Veränderungen des Erscheinungsbildes ausgeschlossen werden. Die betroffenen Oberflächen der Innenräume und die Laufwege dorthin sind immer zu schützen. Die Vorgehensweise und die dafür zu verwendenden Materialien sind jeweils vorab mit der Bauüberwachung abzustimmen. Neben den Inhalten der Allgemeinen Vorbemerkungen sind ergänzende Vorgaben einzuhalten, die den Anlagen zu entnehmen sind. In den Aussenanlagen ist die beschilderte Parkordnung zu beachten. 01.21 Schadstoffbelastungen - nicht relevant - 01.22 Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten - nicht relevant - 01.23 Arbeiten anderer Unternehmer An der Gesamtbaumaßnahme werden verschiedene Gewerke beteiligt sein. Im und am Gebäude finden daher Arbeiten anderer Auftragnehmer parallel statt. Grundsätzlich sind die Arbeiten Dritter zu ermöglichen. Die Gewerke haben sich dazu untereinander abzustimmen.
01 Angaben zur Baustelle
02 Angaben zur Ausführung Folgende Regeln gelten immer für die Sanierungsarbeiten, der Nutzung von Wegen und Arbeitsinseln auf Parketten, Stufen, Natursteinböden, sowie der Befestigung von Materialien in Abhängigkeit von der Beanspruchung: Vor Auslegen der Schutzmaterialien sind die Bodenflächen zu reinigen / zu saugen Vor Entfernen der Überbauungen / Schutzmaterialien sind diese gewissenhaft zu saugen Vliese sind vorsichtig zusammenzurollen / zu falten. Für das Bewegen leichter Lasten sind saubere Rollwagen mit parketttauglichen Gummirädern zu verwenden, die Räder müssen einen größtmöglichen Durchmesser besitzen. Das Bewegen schwerer Lasten erfolgt ausschließlich über lastverteilende Schutzüberbauungen. Befestigungen und Markierungen auf den historischen Oberflächen wie z.B. mit Klebebändern, Nägeln, Schrauben usw. sind grundsätzlich untersagt. Schutzmaterialien können zueinander mit einem stark klebenden Band verbunden werden. Einrichtungsgegenstände im Gebäude dürfen unter keinen Umständen Kontakt mit Klebebändern haben. Schmutz oder Stäube verursachende Arbeiten sind grundsätzlich draußen und in gebührendem Abstand zum Schloss durchzuführen (z.B. Sägen/Schleifen/Bohren), durch geeignete Unterlagen ist auch im Freien sicherzustellen, dass von den Arbeiten keinerlei Rückstände (Sägemehl, Farben, Gefahrenstoffe aller Art, sichtbare Staubmengen) in der natur- und denkmalgeschützten Parkanlage verbleiben. Arbeitsleuchten mit LED Beleuchtungsmittel auf das notwendige Minimum begrenzen Stative müssen standsicher und im Bereich von historischen Holzböden zum Boden gepolstert sein (Tennisbälle haben sich bewährt), ein Mindestabstand zu den Raumschalen von 1 m ist einzuhalten. Das Entnehmen von Gegenständen/Bauteilen aller Art aus dem Gebäude ist generell nur gestattet, wenn es für das Sanierungsziel notwendig und mit dem Auftraggeber abgestimmt ist. Im Fall von Beschädigungen am Objekt Orangerieschloss oder der Parkanlage ist die Projektleitung umgehend zu informieren. Halten sich Personen offensichtlich nicht an die Verhaltensvorschriften, ist die Beteiligung dieser Personen an der gemeinsamen Leistungserbringung unmittelbar zu beenden. Die Fensteröffnungen in den Museumsräumen werden während der Fenstersanierung durch Staubschutzmaßnahmen dicht verschlossen (Ausführung durch Gewerk Tischler), Diese sind unbedingt permanent geschlossen zu halten. Änderungen dürfen nur in Absprache mit der Bauleitung imd in Abstimmung mit den Projektrestauratoren erfolgen. Alle Leistungen sind mit staubarmen Arbeitsverfahren und Geräten auszuführen. Schnelllaufende und trocken arbeitende Geräte ohne Absaugung sind nicht zu verwenden. Ggf. sind zusätzliche Absaugungen gegen Verschmutzungen durch Feinstaub vorzusehen. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen gemäß Auflagen der SPSG, des VdS und Berufsgenossenschaften sind vom AN zu treffen. Im gesamten Gebäude und auf den Rüstungen ist der Einsatz von Geräten oder Maschinen mit Verbrennungsmotoren untersagt. Alle eingesetzten Geräte, Maschinen und elektrischen Verbindungen im Dachgeschoß müssen bei stark staubenden Tätigkeiten (z. B. Grobreinigung) aufgrund des Vorhandenseins von kleinen, leichten organischen Stäuben explosionssicher / antistatisch ausgeführt sein. In den jeweiligen Arbeitsbereichen sind geeignete Handfeuerlöscher vorzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen veranlasst die Bauüberwachung die Räumung durch den AN bzw. die Ausführung zu seinen Lasten. 02.1 Arbeitsabschritte/-unterbrechungen/-beschränkungen Die Gesamtbaumaßnahme gliedert sich in 4 Bauabschnitte (BA0 bis BA3) mit insgesamt 9 Gebäudebereichen (NOP, OVL, OPH, MB Nord/MB, SH/SU, WPH, NWP, WVL, SWP). Bauarbeiten werden in ihrer Gesamtheit je Baubereich und Bauabschnitt in einem Zuge und kontinuierlich durchgeführt. Durch Abhängigkeiten / notwendige Vorleistungen anderer Gewerke ist jedoch mit Arbeitsunterbrechungen je Bauteil zu rechnen. Ein Anspruch auf durchgehende Bearbeitung besteht nicht. Die Leistungen des AN sind in verschiedenen Bauteilen / Ebenen teilweise parallel bzw. parallel mit Zeitversatz gem. Rahmenterminplan auszuführen. Die reguläre Arbeitszeit auf der Baustelle ist Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 18:00 Uhr, Abweichungen hierzu sind gesondert im entsprechenden LV vermerkt. Abweichungen von der Regelarbeitszeit (z.B. Spät- oder Wochenendarbeit) sind dem Auftraggeber zwei Arbeitstage vorab anzuzeigen und von diesem genehmigen zu lassen. An Sonn- und Feiertagen ist die Baustelle grundsätzlich geschlossen. Die gesamte Baumaßnahme erstreckt sich von März 2023 bis Juni 2029. (die terminlichen Eckpunkte der jeweiligen Gewerke siehe "Besondere technische Vorbemerkungen"). 02.2 Erschwernisse während der Ausführung Erschwernisse sind den vorstehenden und nachfolgenden Beschreibungen zu entnehmen. Insbesondere sind dabei die langen Wege durch die Gebäudeausdehnung in Kombination mit begrenzter Fläche für Baustelleneinrichtung, die Lage im Wasserschutzgebiet, die Arbeit im Bau- und Gartendenkmal sowie vorgesehene Bauabläufe zu nennen, ergänzend ebenso die hochwertigen Kleinmosaikflächen im Vorbereich der Pavillonbauten entlang der Triumphstrasse. Die notwendigen Schutzmaßnahmen und beengten Verhältnisse für Arbeitsräume bedingen besondere Sicherungsmaßnahmen für angrenzende Erdarbeiten und Schutzabdeckungen im Baufeld. 02.3 Vorgaben SiGe-Plan/Baustellenordnung Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen vor Ausführungsbeginn eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BG) sind einzuhalten. Sämtliche Mitarbeiter sind mit der für die jeweils ausgeführten Tätigkeiten entsprechenden persönlichenSchutzausrüstung (PSA) auszustatten. Wiederholte Verstöße führen zum dauerhaften Baustellenverweis. 02.4 Mitbenutzung Gerüste/Hebezeuge/Aufzüge Die vom Auftraggeber durch das Gewerk Gerüstarbeiten errichteten Fassadengerüste und Bauaufzüge können durch den Auftragnehmer unentgeltlich mitgenutzt werden. Die Gerüste sind nach Benutzung durch den AN arbeitstäglich zu reinigen. Die Nutzung von Gerüsten und Bauaufzügen ist vor Nutzungsfreigabe und Einweisung durch den Errichter nicht zulässig und ausdrücklich untersagt. Veränderungen an Gerüsten/Bauaufzügen dürfen nur durch den jeweiligen Errichter ausgeführt werden! Kräne o.ä. Hebezeuge werden durch den AG nicht zur Verfügung gestellt. Verwendung von Recycling-Stoffen Die Verwendung von Recycling-Stoffen (RC) ist nur zulässig, wenn in den jeweiligen LV-Positionen ausdrücklich die Verwendung gefordert oder zugelassen wird. Dies gilt nicht für Provisorien oder Hilfskonstruktionen, die wieder zurückgebaut werden. 02.5 Eignungs- und Gütenachweise Für alle zum dauerhaften Einbau vorgesehene Materialien sind vor Ausführungsbeginn die jeweiligen Datenblätter sowie die Deckblätter der entsprechenden Zulassungen/Prüfzeugnisse (abZ/abP) vorzulegen. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine vollständige Dokumentation gem. Vorgaben des Auftraggebers einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die vertragsgerechte Ausführung während der Bauausführung stichprobenartig (z.B. durch Materialproben) prüfen zu lassen. 02.6 Liefer- und Leistungsumfang Der Liefer- und Leistungsumfang der auszuführenden Arbeiten wird durch das vorliegende Leistungsbild beschrieben. Grundsätzlich gehören - wenn nicht anders beschrieben - die Lieferung aller benötigten Bau- und Hilfsmaterialien, Werkzeuge, Kleinmaterialien, erforderliche Hilfskonstruktionen, temporäre Stützkonstruktionen und Montagehilfsmittel, sowie die Grobreinigung von Untergründen von Staub und lose aufsitzenden Verschmutzungen zum Leistungsumfang des AN. Alle Leistungen umfassen neben der Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile auch das Abladen und Lagern auf der Baustelle , sowie das Verbringen an den Einbauort, wenn es in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben ist. Die Aufwendungen für das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschl. aller Transport-, Auf- und Abladekosten, Wiederherstellung des Geländes und Entfernen von Verunreinigungen und den Leistungen: Herrichten der erforderlichen Aufenthaltsräume, Lager- und Arbeitsplätze Zuführung von Bauwasser und -strom von den durch den AG benannten Anschlüssenzur Baustelle und zum Arbeitsplatz Stellung aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel Alle sonstigen Kosten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen sind, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 02.7 Mitwirkung bei der Inbetriebnahme - nicht relevant - 02.8 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Kann bei der ausgeführten Leistung oder Teilen der Leistung nach baulicher Fertigstellung aufgrund fehlender Inbetriebnahme o.ä. nicht unmittelbar die Abnahme durchgeführt werden, findet zunächst nur eine "Übernahme" der Leistung statt. Die Gefahr geht dabei gem. § 12 (6) VOB/B vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber über. Die rechtsgeschäftliche Abnahme gem. § 12 VOB/B erfolgt erst nach Feststellung der Gebrauchstauglichkeit (Inbetriebnahme). Die Verjährungsfrist beginnt an dem der rechtsgeschäftlichen Abnahme folgenden Tag. 02.9 Wartung Sind für Teile der Leistung zur Gewährleistung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit regelmäßige Wartungen/Inspektionen rechtlich vorgeschrieben oder allgemein notwendig, wird für den Zeitraum der Verjährungsfrist durch den Auftraggeber ein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen.
02 Angaben zur Ausführung
03 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03.1 Vertragsbedingungen Es gelten neben den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB/B) und den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B) in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung ausschließlich die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), insbesondere Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers, gelten auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Auftraggebers nicht. 03.2 Zugangsberechtigung Beschäftigte der einzelnen Auftragnehmer müssen beim Betreten der Liegenschaft die Zugehörigkeit zum jeweiligen Unternehmen nachweisen können und als solche erkennbar sein (z.B. durch Bekleidung oder Helm mit Firmennamen, Firmenlogo, o.ä.). Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelnen Beschäftigten des Auftragnehmers in begründeten Fällen den Zutritt zur Baustelle zu untersagen. Unbefugten Dritten ist das Betreten der Baustelle grundsätzlich untersagt. Für Besichtigungen bzw. Führungen ist rechtzeitig das schriftliche Einverständnis des Auftraggebers über die jeweilige Objektüberwachung einzuholen. 03.3 Bewachung Während der gesamten Bauzeit wird die Baustelle je Bauabschnitt durch Bauzäune gesichert. Die Zugangstore sind immer geschlossen zu halten und zum Arbeitsende abzuschließen. Während der regulären Arbeitszeiten ist kein Wachpersonal anwesend, während der Nachtstunden wird der Gebäudekomplex bestreift. Zudem wird die Haupt-Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Nordparterre während bestimmter Bauabschnitte videoüberwacht. Die dabei entstehenden Daten werden gem. DSGVO gespeichert. 03.4 Mitführung von Ausweispapieren Der Auftragnehmer hat jeden seiner Beschäftigten gem. § 2a (2) Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nachweislich auf die Mitführungspflicht von Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen hinzuweisen. Der Auftragnehmer (und dessen Nachunternehmer) ist verpflichtet, Namenslisten über alle auf der Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und diese auf Verlangen dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorzulegen. 03.5 Bauanlaufbesprechung Nach Auftragserteilung wird ein Bauanlaufgespräch durchgeführt, in dem der Auftragnehmer über die Projektbeteiligten, die Baustelle sowie die für diese Baumaßnahme vorgegebenen Regelabläufe und -verfahren informiert wird. 03.6 Baubesprechungen Zur Koordination der Baustelle und der Leistungen der am Bau beteiligten Auftragnehmer findet eine wöchentliche Baubesprechung statt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während seiner aktiven Tätigkeit auf der Baustelle grundsätzlich, oder außerhalb seiner aktiven Tätigkeit auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers, durch seinen benannten Fachbauleiter an diesen Besprechungen teilzunehmen. Die Besprechungen finden gewöhnlich vor Ort, im Bedarfsfall als Videokonferenz, statt. 03.7 Fachbauleitung des AN Durch den Auftragnehmer ist vor Leistungsbeginn der von ihm für die Projektbearbeitung vorgesehene Fachbauleiter mittels Fachbauleitererklärung zu benennen. Der Fachbauleiter muss die für die Leistung notwendige Qualifikation nachweisen, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, regelmäßig auf der Baustelle anwesend und berechtigt sein, Erklärungen mit rechtlicher Wirkung für den Auftragnehmer abzugeben oder vom Auftraggeber entgegenzunehmen. Der beabsichtigte Wechsel des Fachbauleiters ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen und zu begründen. 03.8 Objektüberwachung des AG Der Auftraggeber überträgt die Objektüberwachung einem Dritten, der bevollmächtigt ist, diesen bei derörtlichen Baudurchführung zu vertreten. Anweisungen auf der Baustelle sind nur vom Auftraggeber oder seinen bevollmächtigten Vertretern entgegenzunehmen. Die Objektüberwachung ist berechtigt, Anordnungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags sowie zur Sicherheit und Ordnung auf der Baustelle zu erteilen. Die Objektüberwachung ist nicht berechtigt, Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen zum Vertrag vorzunehmen. 03.9 Arbeitsplan des AN Zur Koordination der Bauabläufe hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers einen wöchentlichen Arbeitsplan zu erstellen, in dem Angaben zu Art, Ort und Umfang der geplanten Arbeiten sowie ggf. zu erwartende Einschränkungen und Hinweise (wie notwendige Sperrungen von Arbeitsbereichen oder die erforderliche Anwesenheit Dritter) für jeden Arbeitstag enthalten sein müssen. Der Arbeitsplan ist spätestens freitags für die darauffolgende Woche der Objektüberwachung zu übergeben. 03.10 Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich einen Bautagesbericht anzufertigen, aus dem mindestens das Datum, die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (getrennt nach Qualifikation), die Witterungsverhältnisse, eingesetzte(Groß-)Geräte, Art, Ort und Umfang der ausgeführten Arbeiten, sowie besondere Vorkommnisse (Anweisungen des AG, Materiallieferungen, Behinderungen, etc.) hervorgehen muss. Die Bautagesberichte sind montags gesammelt für die Vorwoche der Objektüberwachung zu übergeben. 03.11 Schriftverkehr Dokumente sowie elektronischer Schriftverkehr (Emails) sind nach Vorgaben des Auftraggebers in einheitlicher Struktur zu benennen. Es sind immer das Datum der Unterlage und das Projektkürzel "OR" voranzustellen. Des Weiteren sind der Verfasser sowie der konkrete Inhalt des Dokuments zu nennen: Beispiel: JJJJMMTT_OR_AN_Inhalt des Schreibens/der Email Vertragsrelevanter Schriftverkehr ist grundsätzlich an den Auftraggeber zu richten (in Kopie an die jeweilige Objektüberwachung), baustellenrelevanter Schriftverkehr an die jeweilige Objektüberwachung (in Kopie an den Auftraggeber). Weitere Festlegungen können im Bauanlaufgespräch getroffen werden. 03.12 Unterlagen des AG Dem Auftragnehmer werden alle Ausführungsunterlagen durch den Auftraggeber ausschließlich digital mittels Cloud-Lösung zur Verfügung gestellt. Sämtliche zur Leistungserbringung notwendigen Druck- und Plotkosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. 03.13 Urkalkulation Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers die Urkalkulation vor Ausführungsbeginn in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber zu hinterlegen. 03.14 Dokumentation Nach Abschluss der Arbeiten ist eine vollständige Dokumentation gem. Vorgaben des Auftraggebers einzureichen (Musterformblatt siehe Anlage & entsprechende LV-Texte). Das Fehlen der Dokumentation stellt einen wesentlichen Mangel dar, was zwingend zur Verweigerung der Abnahme und damit zur Prüfung und Freigabe der Schlussrechnung führt. 03.15 Rechnungen / Aufmaße Abrechnung: Für alle Leistungen, die später bzw. zum Schluss der Baumaßnahme nicht mehr überprüfbar sind, muss rechtzeitig ein prüffähiges Aufmaß aufgestellt werden. Mit den Arbeiten, deren Ausführung die Überprüfung des eingereichten Aufmaßes nicht mehr ermöglichen würde, darf erst nach Bestätigung durch die Bauüberwachung fortgefahren werden. Der Ausführungsstand ist durch prüfbare Aufmaße zu jeder Rechnung - mindestens jedoch alle 4 Wochen - zu dokumentieren. Sowohl die Abschlagsrechnungen, als auch die Aufmaße zu Rechnungen sind für jede Rechnung prüffähig und kumulativ aufzustellen. Die Aufmaßblätter sind fortlaufend zu nummerieren. Zu jeder Abschlagrechnung ist eine Teildokumentation der abzurechnenden Leistungen beizulegen. Stundenlohnarbeiten zum Nachweis: Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sontags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauüberwachung angeordnet wurde (zu §2 Nr 10 VOB/B). Vom AN ist der erforderliche Stundenaufwand für die einzelnen Leistungen vor Ausführung zu schätzen und durch den AG schriftlich freizugeben. Sobald zur Erfüllung einer Einzelleistung ein Mehraufwand abzusehen ist, der den kalkulierten Stundenaufwand um mehr als 10 % übersteigt, ist dieser bei der Bauüberwachung anzumelden und die Zustimmung des AG einzuholen. Die Abrechnung der Stundenlohnarbeiten erfolgt zum Nachweis. Die Stundenlohnarbeiten für das Personal sind entsprechend der Qualifikation auf getrennt voneinander geführten Stundennachweisbögen zu belegen. Sie sind werktäglich zu führen und auf der Baustelle zur Einsichtnahme durch die Bauüberwachung vorzuhalten. Die Stundennachweisbögen sind wöchentlich bei der Bauüberwachung zweifach im Original einzureichen und von dieser bestätigen zu lassen. Erbrachte Stundenlohnarbeiten, die nicht bis zum Ende der darauffolgenden Kalenderwoche der Bauüberwachung in Form der Stundennachweisbögen belegt werden, werden nicht anerkannt und damit nicht vergütet. Bei Stundenlohnarbeiten anfallende Materialkosten sind ebenfalls zum Nachweis abzurechnen und bei Rechnungslegung beizufügen. Auf Anforderung des Auftraggebers sind Rechnungen und Aufmaße zusätzlich zur vertraglich geschuldeten Form digital im GAEB-Format einzureichen. Rechnungen sind im Format X89, Aufmaße im Format D11 oder X31 vorzulegen. 03.16 Bauschild / Firmenwerbung Durch den Auftraggeber wird für die Dauer der Baumaßnahme ein Bauschild errichtet. Der Auftragnehmer kann auf Wunsch gegen Kostenübernahme mit Gewerk, Namen, Anschrift und Kontaktdaten darauf genannt werden. Sonstige Werbung in Form von Schildern, Bannern o.ä. ist grundsätzlich nicht gestattet. 03.17 Reinigung / Sauberkeit Der Auftragnehmer hat seinen Arbeitsbereich arbeitstäglich von eigenem Schutt, Materialresten, Verpackungsmaterial und sonstigem Abfall zu bereinigen. Verunreinigungen durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge des AN z.B. auf Gehwegen, Straßen und Zufahrten, auch im öffentlichen Bereich, hat der AN ohne besondere Aufforderung auf seine Kosten zu beseitigen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach fruchtloser Mahnung Schutt und Abfälle, die nicht beseitigt wurden und keinem Auftragnehmer nachweislich zuzuordnen sind, durch einen Dritten beseitigen zu lassen. Verstellte Flucht- und Rettungswege werden ohne Mahnung sofort beräumt. Die entstehenden Kosten dafür werden anteilig im Verhältnis der Auftragswerte auf die zu diesem Zeitpunkt auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer umgelegt. - Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -
03 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
04 Gewerkespezifische Hinweise zur Maßnahme Die Ausführung der einzelnen Maßnahmen erfolgt in Abhängigkeit zuden unter-Bauabschnitten und verschiedenen Gebäudebereichen zeitlich und räumlich getrennt. Entsprechend werden Teilleistungen der ausgeschriebenen Mengen abgerufen. Dieser Umstand ist kalkulatorisch zu berücksichtigen. 04.1 Leistungsumfang / Maßnahmenbereich Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind die Malerarbeiten der Fassadenputz- und Sandsteinflächen der Gebäude OPH, MB, NOP, OVL, SWP und WVL und Lackierarbeiten der Neuverblechungen. Wobei die historischen Substanz und Restaurierungsergebnisse gewahrt werden. Alle Maßnahmen sind nach den einschlägigen DIN-Vorgaben fachgerecht auszuführen, unter Beachtung der bauphysikalischen und denkmalpflegerischen Anforderungen. 04.2 Allgemeines Für die Leistungsbeschreibung gelten insbesondere folgende Vorschriften und Normen in der jeweils neuesten Fassung: VOB Teil B/C DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18363 Maler und Lackierarbeiten DIN 18201 / 02 / 03 Maßtoleranzen im Bauwesen inkl. aller zu den DIN-Vorschriften gehörenden Beiblätter und Ergänzungen, jeweils in der neuesten Fassung, sowie die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller. Denkmalpflegerische und Restauratorische Vorgaben Anerkannte Regeln der Technik Arbeitsschutzbestimmungen u.a.: DGUV Information 201-056 - Verarbeitung von Gefahrstoffen (Lacke, Anstriche) Brandenburgische Bauordnung (BbgBo) Vorschriften von Herstellern und Lieferanten von verwendeten Stoffen 04.3 Messarbeiten Sämtliche erforderliche Messarbeiten sind vom AN selbst zu leisten. Feste Höhen- oder sonstige Markierungen, auch Farbmarkierungen mit Stiften auf sichtbar bleibenden Flächen sind nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung wird die Beseitigung bauseits veranlasst und die Kosten hierfür trägt der Verursacher. Auf die Besonderheit der Gebäude und den in diesem Zusammenhang bestehenden Denkmalschutz wird ausdrücklich hingewiesen. 04.4 Maßangaben / Überprüfung der Maße Vor Beginn der Arbeiten sind alle Maße an Ort und Stelle zu kontrollieren und auf Übereinstimmung mit den Zeichnungsunterlagen und der Ausschreibung zu prüfen. Alle im LV angegebenen Maße sind Ca.-Maße. 04.5 Maßtoleranzen Anforderungen an Maßtoleranzen werden nach den gültigen DIN-Vorschriften gestellt, dazu gehören DIN 18 202, DIN 18 203 mit den verschiedenen Unterkapiteln. 04.6 Arbeiten an schadstoffbelasteten Anstrichen - 04.7 Ausführungsproben und Materialproben - 04.8 Hinweis zum Bauablauf Die Arbeiten werden in folgenden Bauabschnitten mit Unterabschnitten ausgeführt: BA1 BA1.2: OPH BA 1.3: MB-Nord, BA 1.4: NOP + OVL BA2 BA 2.1: MB-Süd SH, BA 2.2: NWP, SWP + WVL Besonderheiten der Arbeits- / Gebäudebereiche: Es bestehen Transporterschwernisse gemäß den allgemeinen Vorbemerkungen. Die Lage und Beschaffenheit von Transportwegen von den Zufahrten und Entladestellen bis zum Aufbauort sind in den Baustelleneinrichtungsplänen (BE-Pläne) ersichtlich. Dächer und andere horizontale Bauteile sind in der Regel begehbar und dürfen bis maximal 80 kg/m2 belastet werden. Die gesamten Sanierungsarbeiten bedingen enge gewerkeübergreifende Abstimmungen und unterbrochene Bauabfolgen innerhalb der einzelnen Gewerke. Diese Schnittstellen sind bei der Kalkulation und Ausführung zu beachten und werden nicht gesondert vergütet. 04.09 Hinweis zur Massnahme an der Gebäudehülle Die Sanierung der Gebäudehülle umfasst (wesentliche Maßnahmen): Tischlerarbeiten Holzfenster Sanierung und Erneuerung von Fenstern Putz, Stuck Mauerwerksertüchtigung Sanierung Fassadenputz Gesimszug Naturwerksteinarbeiten Repositionierung der Balustrade und Baluster Metallschmuck Restauration Bauhaupt Hülle Verankerung von Postamenten Sanierung Mauerwerk Zimmerarbeiten Ertüchtigung Dachtragwerk Dachschalung Dach und Fassadenklempnerarbeiten Deckung Dach in Doppelterstehfalzdeckung Kupfer Leistungsgrenze Tropfkante Traufgesims Deckung Gesimse und Fensterbank mit Titanzinkblech Besonders zu berücksichtigende Schnittstellen zu den Leistungen anderer Unternehmer / Gewerke sind: Austausch und Restaurierung der Fenster Putz- und Mauerwerksarbeiten Fassade Putzarbeiten an Fensterleibungen + Konchen 04.10 Ausführungsfristen MB-Nord:  10.08. - 18.09.26 - 6 Wo OPH:      10.08. - 21.08.26 - 2 Wo NOP:       07.09. - 27.11.26 - 12 Wo OVL:   24.08. - 09.10.26 - 7 Wo NWP:       12.04. - 02.07.27 - 12 Wo WVL   30.08. - 17.12.27 - 16 Wo MB-Süd:   14.06. - 06.08.27 - 8 Wo 04.11 Legend / Abkürzungen MB Mittelbau NOP / SOP Nordost- / Südost-Pavillon OP Östlicher Pavillon NWP / SWP Nordwest- / Südwest-Pavillon WP  Westlicher Pavillon NL Nordloggia OPH / WPH Östliche / Westliche Pflanzenhalle OVL / WVL Östliche / Westliche Verbindungsloggia SU / SH Säulenumgang / Säulenhof 04.12 Legende für architektonische Gliederungselemente: (Fassadenausschnitt NOP Nordfassade)
04 Gewerkespezifische Hinweise zur Maßnahme
05.1 Baustelleneinrichtung SN_OR110G-03_AUA300_LA001-2 - Lageplan, Übersicht Bauabschnitte und Maßnahmen SN_OR110G-03_BEA300_GR123-2 - 1. BA, Ostseite SN_OR110G-03_BEA300_GR124-2 - 2. BA, Mittelbau Süd & Westseite 05.2 Ausführungsplanung 05.2.1 Grundrisse M1:50 Grundrisse Mittelbau (MB) SN_OR111G-03_EGA300_GR105-2 SN_OR111G-03_EGA300_GR106-2 Grundrisse Östliche Pflanzenhalle (OPH) SN_OR112G-03_EGA300_GR107-2 SN_OR112G-03_EGA300_GR108-2 Grundrisse Östlicher Pavillon (NOP + OVL) SN_OR114G-03_EGA300_GR109-2 SN_OR114G-03_EGA300_GR111-2 Grundrisse Westlicher Pavillon (NWP + WVL) SN_OR115G-03_EGA300_GR101-2 SN_OR115G-03_EGA300_GR112-2 05.2.2 Material und Maßnahmenübersichten M1:100 (Zusammengefasst in einer PDF-Datei) Abwicklung MB SN_OR111G-03_XXA300_UE540-2 SN_OR111G-03_XXA300_UE541-2 SN_OR111G-03_XXA300_UE542-2 SN_OR111G-03_XXA300_UE543-2 SN_OR111G-03_XXA300_UE544-2 SN_OR111G-03_XXA300_UE545-2 SN_OR111G-03_XXA300_UE546-2 SN_OR111G-03_XXA300_UE547-2 SN_OR111G-03_XXA300_UE548-2 SN_OR111G-03_XXA300_UE549-2 SN_OR111G-03_XXA300_UE550-2 Abwicklung OPH SN_OR112G-03_XXA300_UE551-2 SN_OR112G-03_XXA300_UE552-2 Abwicklung NOP + OVL SN_OR114G-03_XXA300_UE553-2 SN_OR114G-03_XXA300_UE554-2 SN_OR114G-03_XXA300_UE555-2 SN_OR114G-03_XXA300_UE556-2 SN_OR114G-03_XXA300_UE557-2 SN_OR114G-03_XXA300_UE558-2 Abwicklung NWP + WVL + SWP SN_OR115G-03_XXA300_UE559-2 SN_OR115G-03_XXA300_UE560-2 SN_OR115G-03_XXA300_UE561-2 SN_OR115G-03_XXA300_UE562-2 SN_OR115G-03_XXA300_UE563-2 SN_OR115G-03_XXA300_UE564-2 SN_OR115G-03_XXA300_UE565-2 05.3 Fotos OR_LV_Fotos_VE3116 Maler und Lackierarbeiten 05.4 Verschiedenes Anfahrt Lieferverkehr.pdf A+S-Plan_OR.pdf Dokumentationsvorschriften für handwerkliche und restauratorische Ausführungsleistungen. (Stand 21.02.2025)
05.1 Baustelleneinrichtung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Die allgemeine / gewerkeübergreifende Baustelleneinrichtung (wie Bauzaun, Sanitäreinrichtungen, Baustrom/-wasser, Gerüste, etc.) wird bauseits durch den AG gestellt. Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich auf der Nordseite des Mittelbaus/Östliche Pflanzenhalle. Zur Vermeidung langer Wege kann für den Personenverkehr und zum Transport leichter Lasten zu Fuß eine Abkürzung durch die Östliche und Westliche Pflanzenhalle eingerichtet werden. Die Anlieferung von Lasten per Fahrzeug erfolgt temporär über die Südterrasse mit einer maximalen Last von 3,5t. Die Lagerung von Baumaterial und Werkzeug ist ausserhalb der Haupt-BE, im direkten Umfeld der Baustelle nur eingeschränkt und nach Absprache mit der Bauleitung möglich. Die Umstände werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren.
Die allgemeine / gewerkeübergreifende
Ein Materialcontainer, Werkstattcontainer und/oder Bauwagen kann innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche (siehe Anlage 05.1 Baustelleneinrichtungsplan) aufgestellt werden. Die maximale Entfernung zwischen Aufstellfläche Container auf der Baustelleneinrichtungsfläche Nord bis zu den Verbindungsloggien und den Räumlichkeiten der Leistungserbringung beträgt 300 m. Es bleibt dem AN überlassen, ob und in welchem Umfang er für die Ausführung der Leistungen einen Aufenthaltscontainer, Materialcontainer, Bauwagen oder ähnliche Einrichtungen benötigt. Die Wahl, Stellung, Räumung, Reinigung sowie die Herstellung und Unterhaltung von erforderlichen Anschlüssen (z. B. Strom, Wasser, Abwasser) sind vom AN eigenverantwortlich zu organisieren und in der Position "Baustelle einrichten räumen" zu berücksichtigen. Die Bereitstellung Sanitärcontainer mit Dusche erfolgt bauseits. Zuwegung: siehe Baustelleneinrichtungspläne siehe 05 Anlagenverzeichnis
Ein Materialcontainer, Werkstattcontainer und/oder
Hinweis zur Entsorgung für nachfolgende Positionen: Die Containerstellung, Transport zum Entsorger und Entsorgungsgebühren für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle läuft über einen gesonderten Auftrag des AGs. Der Transportweg (bis zu 300m), Transporthilfen und das Einladen in die gestellten Container sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Hinweis zur Entsorgung für nachfolgende Positionen:
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Schutzmaßnahmen
01.02
Schutzmaßnahmen
02 Farbfassung Fassade und Architekturgliederung
02
Farbfassung Fassade und Architekturgliederung
Herstellen eines deckenden, einfarbigen Kalkanstrichs auf Putz- und Stuckflächen unter Verwendung vorkonfektionierter Fertigprodukte in 3 Lagen. Altbestand an Nägeln, Ankern, Fallrohrhalterungen, Blitzschutzableitungen und -schellen in der Fassade - nicht überstreichen (Siehe Übersichten). Der Aufwand ist einzukalkulieren. 1. Vorleistung - Vereinheitlichung Saugfähigkeit Grundierung von Putz- und Stuckflächen (Alt- und Neuputze), PI, PII, gefilzte oder geriebene Oberfläche, zur Vereinheitlichung unterschiedliche saugender Untergründe, zur Grundierung stark saugender Untergründe und zur Festigung partiell sandender Untergründe. Verdünnungsgrad ist zu beachten um Überestigung der Oberflächen zu unterbinden. Produkt: Keim, Fixativ oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf die Rezeptur, die Verarbeitbarkeit und auf die Systemverträglichkeit mit dem gesamten Anstrichaufbaus im gewünschte F arbraum: (Bietereintrag) 2. Grundierung mit Kalkschlämme Grundierung mit Kalkschlämme zur Vereinheitlichung von rauen Oberflächen vor Ausführung des Zwischen- und Deckanstrichs, pigmentierte Kalkschlämme, Bindemittel Sumpfkalk Grundfarbton heller, gelblicher Ocker. Arbeitsinhalt Grundierungsanstrich mit grundpigmentierter Kalkschlämme, 1-lagig Materialien für die Herstellung der Kalkschlämme Sumpfkalk, mindestens 3 Jahre gereift, - mineralische Füllstoffe (abgestufte Mehlkorngrößen, gewaschener Quarzsand, Marmormehle), alkali- und lichtbeständige Erd- und Mineralfarbpigmente zum Abtönen der Farbe (Sandsteinfarbton / beige). Die Pigmente sind mindestens 10 Tage vor der Verarbeitung in destilliertem Wasser einzusumpfen. Leinöl-Standöl, technisches Kasein / natürliches Kasein. vorgeschlagenes Produkt: Keim-Romanit-Schlämmzusatz oder gleichwertig angebotenes Produkt. Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf die Rezeptur, die Verarbeitbarkeit und auf die Systemverträglichkeit mit dem gesamten Anstrichaufbaus im gewünschte Farbraum: (Bietereintrag) Verarbeitung: satter Farbauftrag mit Pinsel oder Malerbürste im Kreuzschlag, grobe Streichstrukturen sind zu vermeiden, - intensives Einarbeiten der Anstrichlagen in den Untergrund, Eine Überbindung muss verhindert werden. Es darf keine Filmbildung bzw. keine glänzende Oberfläche entstehen. Verschmutzungen der angrenzenden Oberflächen, insbesondere des Sichtziegelmauerwerks ist auszuschließen. Eventuelle Farbspritzer sind sofort mit sauberem Wasser und Microfaserschwämmen zu entfernen. Ausführung bei geeigneter Witterung (Temperaturen zwischen 10-20°C). Die gestrichenen Flächen müssen vor zu schnellem Austrocknen durch Sonne, Wind und Saugvermögen des Untergrundes sowie vor direkter Beregnung geschützt werden. Dafür ist in der Regel eine dreitägige Nachsorge durch Feuchthalten je nach Witterung notwendig. Ein optimales Abbinden des Anstrichs ist zu gewährleisten. 3. Zwischen- und Deckanstrich als Kalkanstrich Material- und Produktvorgaben: Verwendung einer vorkonfektionierten Kalkfarbe gemäß DIN 55945 für den Außenbereich auf Basis von mindestens 3 Jahre abgelagertem Sumpfkalk Marmorsumpfkalk ohne organische Zusätze und Pigmentzusatz Grundfarbton: heller, gelblicher Ocker Farbraum vergleichbar mit Keim Edition Historisch 50022 bis 50023 alkali- und lichtecht pigmentiert, gutes Deckvermögen, kalkmatt, spannungsarm, vergilbungsfrei, extrem dampfdiffusionsfähig, sd-Wert: < 0,02m, organischer Anteil < 5% vorgeschlagenes Produkt: Keim-Romanit-Sumpfkalk oder gleichwertig angebotenes Produkt. Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf die Rezeptur, die Verarbeitbarkeit und auf die Systemverträglichkeit mit dem gesamten Anstrichaufbaus im gewünschte Farbraum: (Bietereintrag) Arbeitsinhalt und Verarbeitung für gesamten Anstrichaufbau: ausreichendes Vornässen des Untergrundes, hierbei Reinigen des Untergrundes von aufliegenden, leichten Verschmutzungen, Grund-, Zwischen- und Deckanstrich im freigegebenen, bemusterten Farbton, mindestens 3-lagig bis ein gleichmäßig deckendes Anstrichbild erzielt wurde. Der Anstrich soll die typische, leichte Wolkigkeit eines Kalkanstrichs aufweisen. Hierzu ist ggf. der Deckanstrich etwas dunkler auszumischen bzw. die Arbeitsweise entsprechend anzupassen. satter Farbauftrag mit Pinsel oder Malerbürste im Kreuzschlag, grobe Streichstrukturen sind zu vermeiden, intensives Einarbeiten der Anstriche in den Untergrund insbesondere bei den Voranstrichen, Tagwerke sind so zu wählen, dass keine sichtbaren Anschlussstellen innerhalb von zusammenhängenden Flächen entstehen, bei großen Flächen ist mit einer ausreichenden Anzahl Mitarbeiter zu arbeiten, Eine Überbindung muss verhindert werden. Es darf keine Filmbildung bzw. keine glänzende Oberfläche entstehen. Verschmutzungen der angrenzenden Oberflächen, insbesondere des Sichtziegelmauerwerks ist auszuschließen. Eventuelle Farbspritzer sind sofort mit sauberem Wasser und Microfaserschwämmen zu entfernen. Ausführung bei geeigneter Witterung (Temperaturen zwischen 10-20°C). Die gestrichenen Flächen müssen vor zu schnellem Austrocknen durch Sonne, Wind und Saugvermögen des Untergrundes sowie vor direkter Beregnung geschützt werden. Dafür ist in der Regel eine dreitägige Nachsorge durch Feuchthalten je nach Witterung notwendig. Ggf. sind feuchte Jutebahnen anzubringen, um ein zu schnelles Austrocknen zu verhindern. Ein optimales Abbinden des Anstrichs ist zu gewährleisten.
Herstellen eines deckenden, einfarbigen Kalkanstrichs
Ausführung wie A01, jedoch: Die Stuckelemente sind mit heißem Leinöl zu grundieren. Der Anstrichaufbau auf den vorgrundierten Stuckteilen ist mit Kalkfarbe unter Zusatz von Leinöl auszuführen, wobei der Ölanteil im Schichtenaufbau sukzessive zu reduzieren ist, bis ein einheitlich deckender Schlussanstrich erreicht wird. Überschüssiges Material ist unmittelbar nach dem Auftrag abzunehmen, sodass keine Materialanreicherungen, Läufer oder Glanzstellen entstehen.
Ausführung wie A01, jedoch:
Ausführung wie A01, jedoch ohne Ausführung der Grundierung mit Kalkschlämme. Herstellen eines deckenden, einfarbigen Kalkanstrichs auf gereinigtem Altputzflächen unter Verwendung vorkonfektionierter Fertigprodukte in 2 Lagen (Zwischen- und Deckanstrich). 1. Vorleistung - Vereinheitlichung Saugfähigkeit Grundierung von Altputzflächen zur Vereinheitlichung unterschiedlich saugender Untergründe sowie zur Festigung des Untergrundes. Die Grundierung ist mit Fixativ gemäß Herstellerangaben, auf den Untergrund abgestimmt und entsprechend der Saugfähigkeit des Untergrundes verdünnt, auszuführen. Produkt: Keim Fixativ oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf die Rezeptur, die Verarbeitbarkeit und auf die Systemverträglichkeit mit dem gesamten Anstrichaufbau im gewünschten Farbraum: (Bietereintrag) 2. Zwischen- und Deckanstrich als Kalkanstrich Material- und Produktvorgaben: Verwendung einer vorkonfektionierten Kalkfarbe gemäß DIN 55945 für den Außenbereich auf Basis von mindestens 3 Jahre abgelagertem Sumpfkalk Marmorsumpfkalk ohne organische Zusätze und Pigmentzusatz Grundfarbton: heller, gelblicher Ocker Farbraum vergleichbar mit Keim Edition Historisch 50022 bis 50023 alkali- und lichtecht pigmentiert, gutes Deckvermögen, kalkmatt, spannungsarm, vergilbungsfrei, extrem dampfdiffusionsfähig, sd-Wert: < 0,02m, organischer Anteil < 5% vorgeschlagenes Produkt: Keim-Romanit-Sumpfkalk oder gleichwertig angebotenes Produkt. Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf die Rezeptur, die Verarbeitbarkeit und auf die Systemverträglichkeit mit dem gesamten Anstrichaufbaus im gewünschte Farbraum: (Bietereintrag) Arbeitsinhalt und Verarbeitung für gesamten Anstrichaufbau: ausreichendes Vornässen des Untergrundes, hierbei Reinigen des Untergrundes von aufliegenden, leichten Verschmutzungen, Grund-, Zwischen- und Deckanstrich im freigegebenen, bemusterten Farbton, mindestens 3-lagig bis ein gleichmäßig deckendes Anstrichbild erzielt wurde. Der Anstrich soll die typische, leichte Wolkigkeit eines Kalkanstrichs aufweisen. Hierzu ist ggf. der Deckanstrich etwas dunkler auszumischen bzw. die Arbeitsweise entsprechend anzupassen. satter Farbauftrag mit Pinsel oder Malerbürste im Kreuzschlag, grobe Streichstrukturen sind zu vermeiden, intensives Einarbeiten der Anstriche in den Untergrund insbesondere bei den Voranstrichen, Tagwerke sind so zu wählen, dass keine sichtbaren Anschlussstellen innerhalb von zusammenhängenden Flächen entstehen, bei großen Flächen ist mit einer ausreichenden Anzahl Mitarbeiter zu arbeiten, Eine Überbindung muss verhindert werden. Es darf keine Filmbildung bzw. keine glänzende Oberfläche entstehen. Verschmutzungen der angrenzenden Oberflächen, insbesondere des Sichtziegelmauerwerks ist auszuschließen. Eventuelle Farbspritzer sind sofort mit sauberem Wasser und Microfaserschwämmen zu entfernen. Ausführung bei geeigneter Witterung (Temperaturen zwischen 10-20°C). Die gestrichenen Flächen müssen vor zu schnellem Austrocknen durch Sonne, Wind und Saugvermögen des Untergrundes sowie vor direkter Beregnung geschützt werden. Dafür ist in der Regel eine dreitägige Nachsorge durch Feuchthalten je nach Witterung notwendig. Ggf. sind feuchte Jutebahnen anzubringen, um ein zu schnelles Austrocknen zu verhindern. Ein optimales Abbinden des Anstrichs ist zu gewährleisten. Hinweis Reinigung Altanstrich und Absperren von Wasserfelcken wird gesondert Vergütet.
Ausführung wie A01, jedoch ohne Ausführung der
Zustandsbeschreibung: Die freistehenden Sandsteinsäulen der Verbindungsloggien sind bauseits mechanisch gereinigt und mit Ergänzungsflächen ausgebessert. Die Reinigung der stark verschwärzten Sandsteinsäulen haben nicht den erwarteten Aufhellungsgrad erbrachte. Der Angleichung an den Fassadenton soll mittels einer auf Sol-Silikat als Bindemittel basierende Dünnschichtfarbe hergestellt werden. Maßnahmenbeschreibung: Untergrund muss staubfrei und trocken sein. Schlecht haftende Altanstriche müssen entfernt werden. Produkt: KEIM Restauro-Lasur (Dünnschichtfarbe auf Sol-Silikatbasis) oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf die Rezeptur, die Verarbeitbarkeit und auf die Systemverträglichkeit mit dem gesamten Anstrichaufbaus im gewünschte Farbraum: (Bietereintrag) Farbton: Sonderton KEIM: MT 50022 Ausführung: Lasur, Abweichend vom Merkblatt, ist 1-lagig aufzutragen
Zustandsbeschreibung:
02.01 Muster
02.01
Muster
02.02 Untergrundvorbereitung
02.02
Untergrundvorbereitung
02.03 Farbfassung Putzfläche
02.03
Farbfassung Putzfläche
02.04 Farbfassung Putzprofile
02.04
Farbfassung Putzprofile
02.05 Farbfassung Architekturgliederung
02.05
Farbfassung Architekturgliederung
02.06 Farbfassung Stuck Ornamente
02.06
Farbfassung Stuck Ornamente
02.07 Farbfassung Terrakotta
02.07
Farbfassung Terrakotta
02.08 Farbfassung Silikatlasur Sandstein
02.08
Farbfassung Silikatlasur Sandstein
03 Farbfassung Metallblech
03
Farbfassung Metallblech
Neu hergestellte Blechverwahrung aus Titanzink im Farbton der Fassade (heller Ocker) streichen inkl. Vorbehandlung der Oberflächen. Der Anstrich ist dreilagig als Grund-, Zwischen- und Deckbeschichtung auszuführen. Die Haftung zwischen den Anstrichlagen, insbesondere die Haftung des Grundanstriches auf dem Metall ist durch sehr sorgsames Auftragen der Farbe sicherzustellen. Der Farbauftrag soll mit dem Pinsel erfolgen, ohne deutliche Arbeitsspuren zu hinterlassen. Das Anstrichsystem ist gemäß Herstellerangaben zu verwende. Der Deckanstrich ist monochrom, in der Farbigkeit der Anstriche des angrenzenden Fassadenputzes abzumischen. Farbton und Farbauftrag sind auf Fernsicht zu beurteilen und anzupassen. Vor Ausführung sind Mustertafeln (200 x 200 mm) anzufertigen und sukzessive bis zur Freigabe vorzustellen. Die Ausführung des Deckanstrichs erfolgt zeitlich versetzt, erst nach bauseitiger Fertigstellung der angrenzenden Putzflächen. Vor der Ausführung des Deckanstrichs ist eine Feuchtreinigung des Zwischenanstrichs zur Entfernung aufliegender Stäube und Verunreinigungen erforderlich. Ausführung erfolgt in situ, nach dem Einbau der Bleche, Die Erschwernis ist im Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Der Anstrich ist an allen sichtbaren Oberflächen auszuführen. Ausführung: Vorbehandlung: Zinkoberfläche mit Korund-Schwamm und Netzmittel reinigen und gründlich mit klarem Wasser nachwaschen bis Netzmittelreste vollständig entfernt sind. Grundanstrich: Farbton heller gelber Ocker mit Zinkphosphatzusatz, 1-2-lagig, TSD: mind. 80 µm 2. Zwischenanstrich: Farbton heller gelber Ocker mit Eisenglimmerzusatz, 1-2-lagig, TSD: mind. 80 µm, 3. Deckanstrich: Farbton heller gelber Ocker, 2-lagig, TSD: mind. 80 µm. Produkt 1. Grundbeschichtung: Ching-Alvite-Color Grundbeschichtung SFC 1082 mit Zinkphosphatzusatz oder gleichwertig '.........' (Bietereintrag) Produkt 2. Zwischenanstrich: Ching-Alvite-Color SFC 00 mit Eisenglimmerzusatz oder gleichwertig. '.........' (Bietereintrag) Produkt 3. Deckanstrich: Ching-Alvite-Color SFC 07 oder gleichwertig. '.........' (Bietereintrag) Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf den Verwendungszweck, Untergrund (Titanzink-Blech) und der Bindemittelbasis PVC-Acrylat.
Neu hergestellte Blechverwahrung aus Titanzink im
03.01 Anstrich Titanzinkblech (Neu)
03.01
Anstrich Titanzinkblech (Neu)
04 Gerüst - Ankerlöcher schließen
04
Gerüst - Ankerlöcher schließen
04.__.01 Gerüst Ankerlöcher schließen Gerüst-Ankerlöcher in Abstimmung mit AN Gerüstbaumit Putz schließen und entsprechend den Leistungen LV Tite 03 nachbeschichten in kompletter Leistung. Ausführung baubegleitend zum abschnittweisen Rückbau des Fassadengerüsts. Auszuführen sind: Malerarbeit / Farbfassung der Nachputzstellen Fassadenfläche nach Rückbau Gerüst Hinweis zur Abrechnung: Die auszuführenden Leistungen umfassen das Schließen von Ankerlöchern in der Putzebene sowie das Nachbeschichten der entsprechenden Stellen gemäß Ausführungsbeschreibung A01. Da es sich überwiegend um Einzelfälle handelt, erfolgt die Abrechnung pro Stück Ankerloch. Die Ausführung erfolgt abschnittsweise in Abstimmung mit dem Gerüstbau und nach den Erfordernissen des Rückbaus. Mehrere Anfahrten (bis zu 4) sind im Einheitspreis einzukalkulieren.
04.__.01
Gerüst Ankerlöcher schließen
50,00
St
05 Dokumentation
05
Dokumentation
05.__.01 Dokumentation der ausgeführten Leistung Erstellen einer Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen gem. Dokumentationsrichtlinien SPSG, Stand 21.02.2025 (siehe Anlage). Fertigstellung und Übergabe der Dokumentation an den AG bis spätestens sechs Wochen nach vollständiger und mängelfreier Abnahme der Bauleistungen. Mit der Übernahme der mängelfreien Dokumentation durch den AG erfolgt die rechtsgeschäftliche Abnahme der Gesamtleistung des AN.
05.__.01
Dokumentation der ausgeführten Leistung
1,00
psch
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.__.01 Meister/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Meister/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Materialkosten, die bei zum Stundennachweis ausgeführten Leistungen anfallen, sind zum Nachweis abzurechnen und bei Rechnungslegung durch die Beifügung der Originalbelege nachzuweisen.
06.__.01
Meister/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
10,00
h
06.__.02 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Materialkosten, die bei zum Stundennachweis ausgeführten Leistungen anfallen, sind zum Nachweis abzurechnen und bei Rechnungslegung durch die Beifügung der Originalbelege nachzuweisen.
06.__.02
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
10,00
h
06.__.03 Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Materialkosten, die bei zum Stundennachweis ausgeführten Leistungen anfallen, sind zum Nachweis abzurechnen und bei Rechnungslegung durch die Beifügung der Originalbelege nachzuweisen.
06.__.03
Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
10,00
h