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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektdaten
Projekt OR
Abschluss der Hüllensanierung des Gesamtensembles und
Innensanierung der Pflanzenhallen, Nutzungsänderung
Orangerieschloss im Park Sanssouci
An der Orangerie 3-5
14469 Potsdam
Gemarkung: Potsdam
Flur: 26
Flurstück: 3
Lieferanschrift:
An der Orangerie 3-5
14469 Potsdam
Bauherr / Eigentümer / Nutzer
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin -
Brandenburg
Abteilung Architektur
Postfach 601462
14414 Potsdam
Projektumfang
Gegenstand der Baumaßnahme im Rahmen des
Sonderinvestitionsprogramms 2 vom Bund, Land Berlin und
Land Brandenburg sind Instandsetzungs- und
Umbaumaßnahmen mit denkmalgerechter Sanierung des
Orangerieschlosses im Park Sanssouci. Gleichzeitig
findet die in den vorangegangenen Jahren bereits
begonnene Hüllensanierung mit der Umsetzung an den
nördlichen Pavillons, dem Mittelbau und der östlichen
Pflanzenhalle ihren Abschluss für das Gesamtensemble.
Die Sanierung der Innenräume ist für ausgewiesene
Bereiche wie die Pflanzenhallen und das Erdgeschoss
des Nord-Ost-Pavillons vorgesehen.
Die Sanierungsarbeiten dienen der Erhaltung des
historischen Bestandes und der Vorbeugung weiterer
Schäden und Verluste am Gebäude.
Darüber hinaus werden die Pflanzenhallen als
Versammlungsstätte für Veranstaltungen diverser Formate
während der Sommermonate umgenutzt und die technische
Infrastruktur verbessert. Die Hauptfunktion der
Pflanzenhallen als Winterquartier für
frostempfindliche Kübelpflanzen und Palmen bleibt
weiterhin erhalten.
Der Nord-Ost-Pavillon soll zur Unterstützung der
Veranstaltungsnutzung hergerichtet werden und zukünftig
einen ganzjährig nutzbaren Veranstaltungsbereich für
max. 180 Personen bieten.
Begriffe
WPH=Westliche Pflanzenhalle
OPH=Östliche Pflanzenhalle
NWP=Nord-West-Pavillon
NOP=Nord-Ost-Pavillon
SWP=Süd-West-Pavillon
SOP=Süd-Ost-Pavillon
MB=Mittelbau
SH=Säulenhof
SU=Säulenumgang
OVL=Östliche Verbindungsloggien
WVL=Westliche Verbindungsloggien
AN=Auftragnehmer
AG=Auftraggeber
OÜ=Objektüberwachung
Allgemeine Hinweise
Für die Angebotsabgabe und Ausführung sind folgende
Hinweise zu beachten und, sofern nicht in den
Positionen dieses Leistungsverzeichnisses gesondert
beschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bei EU-Verfahren ist nur eine elektronische
Angebotsabgabe über die Vergabeplattform zulässig. Eine
selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des
Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder
offensichtliche Fehler, ist die Vergabestelle vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Die Verkehrssprache auf der Baustelle ist Deutsch und
muss von den verantwortlichen Mitarbeitern des AN
beherrscht werden.
Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe
eines Angebotes durch Besichtigung der gegebenen
Örtlichkeiten, der Platzverhältnisse, der Lager- und
Transportmöglichkeiten ein klares Bild von dem Vorhaben
und den ausgeschriebenen Arbeiten zu verschaffen.
Nachforderungen, die aus mangelhafter Information
resultieren, werden nicht anerkannt.
Besichtigungstermine können über die Vergabeplattform
mit der Vergabestelle des AG vereinbart werden.
Projektdaten
01 Angaben zur Baustelle
01.1 Art- und Lage der baulichen Nutzung
Das Orangerieschloss im Park Sanssouci wurde von 1851
bis 1864 auf dem Bornstedter
Höhenzug, am Nordrand der Parkanlage Sanssouci, im
Stil der italienischen Renaissance
errichtet. Südlich des Schlosses ist das Gartengelände
als prachtvolle Terrassenanlage
gestaltet, auf der nördlichen Seite hingegen als
weitläufiger Landschaftspark.
Das Gebäude beherbergt im Erdgeschoss des zentralen
Mittelbaus (MB) die als Museum
genutzten Schlossräume mit dem Raffaelsaal, ehemalige
Gästeappartements und
Bedienstetenwohnungen in den Obergeschossen und
beidseitig daran anschließend bis in die
heutige Zeit genutzte Hallen zur Überwinterung der
exotischen Kübelpflanzen aus der
Parkanlage Sanssouci (September bis Mai). In den
abschließenden 4 Eckpavillons waren
ebenfalls Wohnungen bzw. Räume für die Haus- und
Hofhaltung untergebracht, die heute zum
Teil vermietet sind.
Die Westliche Pflanzenhalle (WPH) grenzt im Westen an
den Nord-West-Pavillon (NWP) und im
Nordosten an den Schlossbereich des Mittelbaus (MB)
an. Die Östliche Pflanzenhalle (OPH)
grenzt im Nordwesten an den Mittelbau (MB) und im
Osten an den Nordost-Pavillon (NOP).
Beide Pflanzenhallen, spiegelbildlich angeordnet,
haben jeweils eine Länge von ca. 104,50m,
eine Breite von 18,70m und eine Höhe bis Traufkante
von ca. 8,40m. Sie sind eingeschossige
Ziegelbauten. In den Sommermonaten werden die
Pflanzenhallen schon jetzt temporär für
Veranstaltungen genutzt.
Die hölzerne Dachkonstruktion der Pflanzenhallen ist
als flach geneigtes Pfettendach mit
doppeltem Hängewerk und Drempel ausgebildet und mit
Kupferblech gedeckt. Die
Deckenfüllung besteht aus Strohleichtlehm. Der
Fußboden besteht aus gelben und rotbraunen
farbigen, achteckigen und quadratischen Platten in
Kombination mit Bändern aus roten und
gelben Ziegeln. Eine Estrichbahn mit begleitendem
Ziegelpflasterband bildet die Achse der
Hallen. In jedem der neun Felder gibt es zusätzlich
einen umlaufenden Fußbodenheizungskanal,
abgedeckt mit gusseisernen Platten. Ein zweites,
nahezu bauzeitliches Heizsystem besteht aus
einer Warmwasserheizung mit Rippenrohren.
Die nördlichen Pavillons sind paarweise über Loggien
mit jeweils einem südlichen Pavillon
verbunden, getrennt im Erdgeschoss durch die
Triumphstraße, welche auf der Südseite des
Schlosses verlaufend einen Teil der Südterrasse
bildet. Bekrönt werden die umlaufenden
Dachbalustraden der Pavillons mit Skulpturenschmuck in
Form von Zinkguss-Vasen und
Terrakotta-Amphoren. Die Gebäudehöhe beträgt bis
12,65m bis Traufkante.
Das Orangerieschloss und die Parkanlage werden von der
Stiftung Preußische Schlösser und
Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) verwaltet und stehen
beide seit 1990 als Weltkulturerbe
unter dem Schutz der UNESCO. Das Orangerieschloss und
die Parkanlage Sanssouci stehen
ebenfalls auf der Liste der Baudenkmale in Potsdam.
BGF des Projektperimeters: ca. 12.963 m²
NUF: ca. 9.548 m²
BRI: ca. 57.040 m³
Der Gebäudekomplex erstreckt sich insgesamt über etwa
305m in Längsrichtung.
01.2 Allgemeine Richtlinien zur Baustelle
Alle Mitarbeiter sind darauf hinzuweisen, dass die
auszuführenden Maßnahmen mit großer
Sorgfalt und unter Schonung und Schutz der vorhandenen
Bausubstanz durchzuführen sind.
Entstehen bei der Arbeit auf der Baustelle oder auf
den Zufahrtswegen Schäden an der
vorhandenen Bausubstanz, ist unverzüglich die örtliche
Bauüberwachung zu verständigen.
Es wird während aller Maßnahmen ein umsichtiges
Verhalten und eine sensible
Vorgehensweise gefordert. Durch die Maßnahmen
entstandene Schäden an den Gehölzen und
an den Freianlagen sind dem AG sofort zu melden und
auf Kosten des AN fachgerecht zu
beseitigen.
Die Baustelle und die dazugehörigen Flächen der
Baustelleneinrichtung und Lagerung sind
täglich zu reinigen und aufzuräumen.
Es ist untersagt, Bau- und Hilfsmaterialien und
technisches Gerät am Bauwerk anzulehnen.
Die Arbeitstechnologien sind auf die örtlichen
Besonderheiten abzustimmen.
Eventuelle Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die Auflagen der SPSG sind als Vertragsbestandteil
beigefügt (siehe Anlage 6). Diese sind
anzuerkennen und zu unterzeichnen.
An- und Abmeldung bei der FSG (fridericus
Servicegesellschaft) über die Bauüberwachung
Für die Bewachung der Baustelle kommt während eines
festen Zeitfensters von Mo-Fr. 19.00
-6.00 Uhr, Sa+So ganztags ein Videotower zum Einsatz.
Sollte die Firma innerhalb der Sperrzeit vor Ort sein
und ein Fehlalarm wird generiert, so ist
dieser kostenpflichtig und muss vom Verursacher
übernommen werden.
01.3 Lage der Baustelle
Das Baufeld befindet sich auf einem Hügel am Nordrand
des Landschaftsparks Sanssouci in
Potsdam. Im Süden wird die bauliche Anlage bis
hinunter zur Maulbeerallee durch Terrassen mit
großzügigen Freitreppen und Wasserbassins ergänzt, im
Norden grenzt der Park an das
Krongut Bornstedt. Alle vorgenannten Flächen befinden
sich im Eigentum der Stiftung
Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg.
Die Erschließung bis zur Liegenschaft erfolgt von der
Maulbeerallee aus über die Privatstraße
"An der Orangerie", gelegen zwischen der Historischen
Mühle und dem Besucherzentrum. Hier
gilt Schrittgeschwindigkeit, die Durchfahrtshöhe ist
unbeschränkt.
Besondere Rücksicht gilt gegenüber dem Besucherverkehr
und den Pferdefuhrwerken am
Haltepunkt. Ab 2024 beginnt parallel die Baustelle am
Besucherzentrum Historische Mühle und
die Durchfahrt führt für die Dauer der Maßnahme durch
den hier liegenden Baustellenbereich.
Es können sich temporäre Einschränkungen ergeben, die
zu diesem Zeitpunkt noch nicht
bekannt sind.
Von der Zufahrtsstrasse "An der Orangerie" führt je
eine Auffahrt zur Nordseite des Ostflügels
(wassergebundene Decke) und des Westflügels
(Asphaltdecke), hier gilt Schrittgeschwindigkeit.
Auf dem nördlich des Mittelbaus gelegenen Nordparterre
führen beide Wege über eine
temporäre Baustrasse in der Hauptfläche für die
Baustelleneinrichtung zusammen.
01.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO. Es ist auf dem
Gelände maximal
Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Der in geringem
Umfang auf der Liegenschaft weiterlaufende
Wirtschaftsverkehr des AG hat Vorrang vor dem
Baustellenverkehr. Das Befahren der
Parkanlage außerhalb der für die Baustelle notwendigen
Zufahrten ist nicht gestattet.
Baufahrzeuge dürfen das Gelände nur wochentags
befahren. Für die Dauer der Beauftragung ist
eine Ausnahmefahrgenehmigung für das Stiftungsgelände
bei der Projektleitung der Abteilung
Architektur zu beantragen. Das Stiftungsgelände wird
vom Ordnungsdienst regelmäßig
kontrolliert. Fahrzeuge ohne Genehmigung werden mit
einem Bußgeld von bis zu 55,00_
geahndet.
Es steht eine begrenzte Anzahl Parkmöglichkeiten im
Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche
zur Verfügung.
Die Wege im Bereich der Baustellenzufahrt sind für
folgende Fahrzeuglasten ausgelegt:
Wassergebundenen Decken auf der Nord- und Ostseite bis
7,5t
Baustrasse auf der Nordseite der westl. Pflanzenhalle
und dem Nordparterre bis 16t
Wassergebundene Decke auf der Südterrasse vor dem
Schloss 3,5t
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass
Lieferfahrzeuge für Material und dergleichen nur
mit den maximal erforderlichen Materialmengen auf dem
Gelände zum Einsatz kommen dürfen.
Bei Befahrung mit höheren Gewichtsklassen ist die
gesonderte Abstimmung mit der
Parkrevierleitung Abteilung Gärten erforderlich.
Die Wege dienen ebenfalls als Feuerwehrzufahrt und
bilden die Verbindung zur Südterrasse.
Durch Bauzäune und Tore ist die maximal zum Wenden
mögliche Fahrzeuglänge jedoch
eingeschränkt.
Das Baufeld erstreckt sich über die 305m bestehende
Gebäudelänge. Die Hauptfläche der
Baustelleneinrichtung liegt während der gesamten
Maßnahme dauerhaft nördlich des Mittelbaus,
im Bereich des Nordparterres, mittig des
Gebäudekomplexes und ist durch einen
Stahlgittermattenzaun von den weiter in Nutzung
befindlichen Park- und Gebäudebereichen
abgegrenzt. Gemäss Bauabschnitt wird das Baufeld um
die notwendige BE-Fläche ergänzt und
ebenfalls eingezäunt und mit zweiflügeliger Toranlage
versehen. Auf der Südseite der
Pflanzenhallen und Pavillons, als auch im Säulenhof
kommt ein 2,00m hoher Bauzaun aus Holz
zum Einsatz.
Das Orangerieschloss wird ganzjährig von einer großen
Anzahl Touristen besucht.
Das parallele Nebeneinander von Baustellen- und
Besucherverkehr ist durch erhöhte
Rücksichtnahme zu ermöglichen.
01.5 Freizuhaltende Flächen
Sämtliche Notausgänge und Fluchtwege auf dem Gelände
sowie Feuerwehrflächen und
-zufahrten (3,50m breit) und Einrichtungen für die
Feuerwehr (Gebäudezugänge, Hydranten,
Absperrschieber, Kanal- und Schachtdeckel für
sämtliche Medien, etc.) sind ständig
freizuhalten! Der jeweilige für den Bauabschnitt
geltende Baustelleneinrichtungs- und
Feuerwehrplan ist zwingend zu beachten.
Das Halten zum Be- & Entladen ist im Bereich der
Feuerwehrzufahrt kurzzeitig gestattet, sofern
sich der Fahrer dabei ständig im Fahrzeug befindet.
Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen gemäß Auflagen der
SPSG (Anlage 6),
Bauberufsgenossenschaften und des VdS sind vom AN zu
treffen.
Bei Zuwiderhandlungen veranlasst die Objektüberwachung
die Räumung durch den AN bzw. die
Ausführung zu seinen Lasten. Der AN verpflichtet sich,
die Baustelle täglich aufgeräumt und
gesichert zu verlassen. Die Kosten für durch
Fehlalarme ausgelöste Feuerwehreinsätze sind
durch den Verursacher zu tragen.
01.6 Transporteinrichtungen/-wege
Durch die Gebäudeausdehnung (ca. 305m) ergeben sich je
nach Bauabschnitt längere
Transport- und Arbeitswege zwischen
Haupt-Baustelleneinrichtungsfläche und Arbeitsort.
Zusätzlich besteht in Teilbereichen eine geringe
Belastbarkeit der Wege und Zugänge. Kosten
die sich aus den Erschwernissen durch die geringe
Belastbarkeit der Zugänglichkeiten sowie
Erschwernisse, die sich beim Materialtransport
ergeben, sind in die Einheitspreise des LVs
einzukalkulieren.
Durch den Auftraggeber werden keine Kräne o.ä.
Hebezeuge zur Verfügung gestellt.
Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die Haupttore
östlich und westlich des Nordparterres (B/H
ca. 3,90/4,90 m). Materialtransporte erfolgen
ausschliesslich über die Fassadengerüste/Aufzüge
nicht durch die Innenräume.
01.7 Ver-/Entsorgungsanschlüsse
1.7.1 Baustrom/Baubeleuchtung
Der Auftraggeber lässt eine Baustromanlage errichten.
Diese wird im BA0 aus dem Mittelbau
des Orangerieschlosses gespeist und beinhaltet die
komplette Verkabelung zu den im
Baustelleneinrichtungsplan dargestellten
Anschlussverteilern und der Baustellenbeleuchtung. Ab
BA1 übernimmt der neue Trafo nördlich der WPH diese
Funktion. Jeder Speisepunkt stellt
Anschlussmöglichkeiten bis 32A (20kW) zur Verfügung.
Die Herstellung der
Baustromversorgung ab den Anschlussverteilern obliegt
den AN. Hierbei sind die Dimension des
Gebäudes und die damit verbundenen Wegelängen zu
berücksichtigen.
Die Beleuchtung der Flucht- und Verkehrswege wird gem.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
durch den Auftraggeber veranlasst. Die
Arbeitsplatzbeleuchtung nach DIN 5035 ist Sache des
Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet.
1.7.2 Bauwasser/Abwasser/ Sanitär
Bauwasseranschlüsse werden in der Nähe der BE durch
den Auftraggeber zur Verfügung
gestellt. Die Heranführung von Baustrom und Bauwasser
zur Verbrauchsstelle obliegt dem AN.
Die Prüfung von eigenen Unterverteilern des
Auftragnehmers gem. DGUV Vorschrift 3 ist in die
jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Für die Gewerke stehen je nach Bauabschnitt entweder
Baustellentoiletten im Gebäudebestand
oder separate Container auf der Nordseite des Gebäudes
zur Verfügung. Alle am Bau
beteiligten Firmen sind verpflichtet, diese Anlagen zu
nutzen und sauber zu halten. Die
Aufstellung eigener Anlagen ist nicht gestattet.
Abwasser ist in geeigneten Behältnissen aufzufangen
und je nach Verschmutzungsgrad
entweder fachgerecht zu beseitigen oder in die
ausgewiesenen Einleitpunkte zu entsorgen.
Veränderungen an den Baustrom-/Bauwasseranlagen dürfen
nur durch den
jeweiligen Errichter ausgeführt werden! Unzulässige
Änderungen werden für den Verursacher
kostenpflichtig wieder in den Ursprungszustand
versetzt.
Die Kosten für Baustrom, Bauwasser sowie Baustellen-WC
sind anteilig durch den
Auftragnehmer zu tragen. Dazu wird ein prozentualer
Abschlag abgenommen, in Höhe von
pauschal:
Baustrom: 0,30% der Bruttoabrechnungssumme
Bauwasser: 0,30% der Bruttoabrechnungssumme
Sanitäre Anlagen: 0,15% der Bruttoabrechnungssumme
01.8 Dem AN überlassene Flächen/Räume
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer keine Lager-
oder Aufenthaltsräume zur Verfügung.
Lagerflächen stehen im Außenbereich nur in begrenztem
Umfang zur Verfügung. Außerhalb der
umzäunten Baustelleneinrichtung darf grundsätzlich
kein Material gelagert werden.
Die gemäß Arbeitsstättenverordnung und
Arbeitsstättenrichtlinie geforderten Aufenthalts- und
Umkleideräume liegen im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer hat die
Möglichkeit, Aufenthalts- und/oder Materialcontainer
(ISO-Container) aufzustellen. Dabei ist
einzukalkulieren, dass aufgrund der Bauabschnittsfolge
und entsprechender Anpassung der BE
voraussichtlich ein ein- bis ggf. zweimaliges Umsetzen
erforderlich wird. Vorgesehene
Containerstellungen sind im Vorfeld mit der
Objektüberwachung abzustimmen. Ein
grundsätzlicher Platzanspruch besteht nicht.
Stromanschlüsse werden in unmittelbarer Nähe zur
Verfügung gestellt. Wasser-, Abwasser- und
Telekommunikationsanschlüsse stehen nicht zur
Verfügung.
Hinsichtlich sanitärer Anlagen siehe bitte 1.7.2. Die
Aufstellung eigener sanitärer Anlagen ist
nicht gestattet. Weitere Angaben sind den
Baustelleneinrichtungsplänen zu entnehmen.
Für die Zeit der Baumaßnahme ist das Rauchen im
Schloss, auf den Gerüsten und auf der
BE-Fläche strikt untersagt. Wer zuwider handelt wird
dauerhaft von der Baustelle verwiesen. Es
wird jedoch innerhalb des BE-Außenbereiches eine
Fläche ausgewiesen, in der das Rauchen
ausnahmsweise gestattet ist. Zigarettenreste müssen
innerhalb dieses Bereiches in den hierfür
vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
01.9 Bodenverhältnisse/Baugrund
- nicht relevant -
01.10 Grundwasser/Gewässer
- nicht relevant -
01.11 Umweltrechtliche Vorschriften
Die bauliche Anlage und der grösste Teil des Areals
liegen innerhalb der Trinkwasserschutzzone
III des Wasserwerkes Potsdam-Wildpark. Es dürfen
grundsätzlich keine umweltgefährlichen
Stoffe ins Erdreich gelangen. Beim Umgang mit
Maschinen und Materialien sind vom
Auftragnehmer entsprechende Schutzmaßnahmen
vorzusehen. Für
Geländeregulierungsarbeiten sowie zur
Baugrundverbesserung dürfen nur zulässige natürliche
mineralische Füllmaterialien, die Zuordnungsklasse
BM-0 nach EBV (techn. Bauwerk) einhalten,
eingebaut werden. Die Verwendung von Boden mit
Zuordnungsklassen > BM-0 oder
Recyclingmaterialien ist ohne Zustimmung der
Fachbehörde, die eine Einzelfallentscheidung
trifft, nicht zulässig. (A) § 7 BBodSchG i. V. m. § 12
BBodSchV, Ersatzbaustoffverordnung
(Inkrafttreten 01.08.2023), DIN 19731
01.12 Entsorgung
Der Auftraggeber hat auf der Baustelle ein Unternehmen
für das Zentrale Abfallmanagement
verpflichtet.
Anfallendes Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des AN
und ist, soweit möglich, dem Dualen
System zuzuführen oder auf andere Art ordnungsgemäß zu
entsorgen.
Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.)
und Baustellenabfälle aus dem Bereich des
AN entsorgt dieser in eigener Zuständigkeit.
Grundsätzlich ist verwertbarer Abfall nicht zu
beseitigen. Das Verbrennen von Abfällen im
Baustellenbereich ist strengstens verboten!
Gefährlicher Abfall zur Beseitigung unterliegt der
Andienungspflicht bzw. gefährlicher Abfall zur
Verwertung der Anzeigepflicht an die
Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB). Die
Entsorgung einschl. der Kosten dafür übernimmt der
Auftraggeber.
Metallabfälle jeglicher Art sind getrennt in
bereitgestellten Containern des AG zu sammeln.
Es ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das
entsprechende Landesabfallrecht in der
jeweils gültigen Fassung mit allen Rechtsgrundlagen,
Verordnungen und Merkblättern zur
Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung
und Beseitigung von Abfällen
anzuwenden. Im Besonderen ist darauf zu achten, dass
der Abfall nach Maßgabe dieses
Gesetzes hochwertig und schadlos verwertet wird und
die Entsorgung ein zugelassenes
Unternehmen durchführt. (H)§~ 7, 8, 15 KrWG
01.13 Schutzgebiete/-zeiten im Bereich der Baustelle
Die Arbeiten sind mit ausreichenden Arbeitskräften von
Montag bis Freitag nach Angaben der
Ablaufplanung durchzuführen und zügig fertig zu
stellen.
Es gilt § 2 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
in Verbindung mit der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm -
Geräuschimmissionen - und der Geräte-
und Maschinenlärmschutzverordnung. Hiernach dürfen in
der Regel keine lärmintensiven
Arbeiten an Werktagen während der Zeiten von 20 Uhr
bis 7 Uhr durchgeführt werden.
Durch die Schlossbereichsleitung können aufgrund der
personellen Besetzung vor Ort
folgende Arbeitszeiten gewährleistet werden:
Montag - Freitag: 7.00 - 18.00 Uhr
Samstag: nur auf Anfrage
Für einzelne Gebäudebereiche kann es einschränkende
Abweichungen geben, die den
jeweiligen Leistungsverzeichnissen zu entnehmen sind.
Artenschutz
Die Beseitigung der Nist- und Lebensstätten
geschützter Vogelarten an und in dem Gebäude
darf nur in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. des
Folgejahres erfolgen.
Die Kellersanierungsarbeiten und alle Tiefbauarbeiten
am Nord-West-Pavillon sind nur im
Zeitraum vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres zulässig.
01.14 Schutz von Bäumen, Pflanz- und Vegetationsflächen
Die Arbeiten im Gartendenkmal erfordern eine besondere
Sorgfalt und sind unter Schonung der
zu erhaltenden Anlagen, Baulichkeiten und Vegetation
durchzuführen.
Sich im Baufeld befindliche, zu erhaltene und nach
Baumschutzverordnung (BaumSchVO) und
Denkmalschutzgesetz geschützte Bäume werden nach
Schutzerfordernis durch Freihaltung
(Einzäunung) des Wurzel-/Kronenschutzbereichs oder
durch Stammeinhausung und
Schutzabdeckung des Wurzelbereichs geschützt.
Grundsätzlich dürfen Bäume durch die
Bauarbeiten nicht beschädigt werden.
Alle dennoch durch Bauarbeiten des AN entstandenen
Schäden an der Bau- und
Gartensubstanz sind unverzüglich der BL anzuzeigen und
durch den AN kostenlos zu
beseitigen. Es ist untersagt, anfallendes Fäll-,
Rodungs- und Abbruchmaterialien,
Baumaterialien sowie Geräte und Werkzeuge an
Baulichkeiten und Gehölze anzulehnen oder in
Wurzelbereichen oder auf zuvor nicht freigegebenen
Vegetationsflächen zu lagern.
Arbeitsabläufe und Geräteeinsatz sind an die
Besonderheiten im Gartendenkmal abzupassen.
Der Wurzelbereich von Bestandsbäumen ist von
maschinellen Bodenarbeiten auszusparen. In
Baumwurzelbereichen unvermeidliche Bodenarbeiten sind
in Handarbeit auszuführen.
Eventuelle Mehraufwendungen für die genannten
Anforderungen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
01.15 Öffentlicher Verkehr
Während der gesamten Baumaßnahme bleibt der Park für
Besucher geöffnet und wird durch
das Parkmanagement bewirtschaftet. Ebenso ist das
Museum im Mittelbau mit Ausnahme der
Saison 2026 weiter in Betrieb. Je eine der beiden
Pflanzenhallen dient wechselweise als
Winterquartier und muss zum Ein- und Ausfahren der
Pflanzen im Frühjahr und Herbst
zugänglich sein, der Wirtschaftsverkehr des
Auftraggebers im Bereich der Zufahrt ist dabei
ebenso grundsätzlich zu ermöglichen. In der westlichen
Pflanzenhalle (WPH) werden bis zum
Beginn der Innensanierung in den Sommermonaten
Veranstaltungen stattfinden.
01.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen
- nicht relevant -
01.17 Hindernisse
Konkrete Hindernisse sind nicht bekannt.
01.18 Grabungsarbeiten/Kampfmittel
- nicht relevant -
01.19 Maßnahmen gem. Baustellenverordnung
Der Auftraggeber hat einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) gem.
Baustellenverordnung (BaustellV) beauftragt. Die durch
den SiGeKo erstellte Baustellenordnung
sowie der aufgestellte SiGe-Plan sind verbindlich
einzuhalten. Montage-, Abbruch- und
Arbeitsanweisungen für potentiell gefährliche Arbeiten
und Montagen sind in jedem Fall dem
SiGeKo vor Aufnahme der Arbeiten zur Prüfung
vorzulegen und in endgültiger Fassung der
Bauüberwachung in Kopie zu übergeben
Gemäß §5, Nr.3, der BaustellV wird hierdurch die
Verantwortlichkeit der Arbeitnehmer für die
Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten nach
Arbeitsschutzgesetz und dem Regelwerk der
Berufsgenossenschaften nicht berührt.
Bereits vor Angebotserarbeitung hat der Bieter eine
auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetztes
(ArbSchG) § 4 und 5 Absatz 1 und der
bauberufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGVA1 -
Grundsätze der Prävention die für die Beschäftigten
mit der jeweiligen Arbeit verbundenen
Gefahren zu ermitteln, den Umfang der Maßnahmen des
Arbeitsschutzes festzulegen und die
erforderlichen Aufwendungen in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
Der AN hat die Nachweise zur regelmäßigen sachkundigen
und sachverständigen Prüfung
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
(Betriebssicherheitsverordnung), aller zum
Einsatz kommenden Arbeitsmittel und Geräte auf der
Baustelle zur Einsichtnahme vorzuhalten.
Arbeitsmittel ohne erfolgreiche aktuelle Prüfung
dürfen nicht eingesetzt werden.
Die sicherheitstechnische Selbstauskunft ist auf
Anforderung bei Baubeginn vorzulegen.
01.20 Anordnungen und Vorschriften der Eigentümer
Auf der gesamten Liegenschaft gilt die
Haus-/Parkordnung des Auftraggebers. Das Hausrecht
liegt beim Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten.
Allgemeine zu beachtende Verhaltensregeln:
Das Rauchen (auch E-Zigaretten, Verdampfer etc.) ist
in allen Gebäuden/Containern sowie der
Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum im gesamten
Baustellenbereich strengstens untersagt!
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen und
dauerhaften Baustellenverweis. Essen und
Trinken ist in den Schlossräumen nicht gestattet. Das
Abspielen von Radios oder anderer
elektronischer Wiedergabegeräte ist nicht gestattet
Besondere Verhaltensregeln in den
Museumsräumen/Mittelbau:
Die wertvollen historischen Innenräume dürfen nur für
konkret erforderliche Arbeiten
betreten werden.
Raumschalen und Ausstattungsgegenstände nicht
berühren, keine Kleidung daran
aufhängen / keine Gegenstände darauf ablegen oder
anlehnen
Parkette vorsichtig begehen, Überschuhe tragen, immer
Schutzvliese unterlegen
("Arbeitsinseln"), gemäß Vorgaben
Fenster und Außentüren immer geschlossen halten, nur
im Ausnahmefall kurzzeitigöffnen,
Zugluft vermeiden.
Lichtschutzvorhänge dürfen in ihrer Lage nicht
verändert werden.
Das Aufstellen von Klima- oder Heizgeräten (Be- und
Entfeuchter, Radiatoren o.ä.) ist nicht
gestattet; im Bedarfsfall Abstimmung mit dem
Restaurierungsfachbereich Präventive
Konservierung erforderlich.
Außenanlagen:
Alle wertvollen Objekte, Beläge und Pflanzen werden
während der Baumaßnahme durch
Einhausungen, Abdeckungen und Absperrungen gesichert.
Nicht geschützte Bereiche sind von
der Benutzung ausgeschlossen.
Schutz der Bausubstanz:
Alle Maßnahmen sind durch den AN so auszuführen, dass
am Bestand und an den
angrenzenden Flächen Verschmutzungen, Schäden und
unbeabsichtigte Veränderungen des
Erscheinungsbildes ausgeschlossen werden.
Die betroffenen Oberflächen der Innenräume und die
Laufwege dorthin sind immer zu schützen.
Die Vorgehensweise und die dafür zu verwendenden
Materialien sind jeweils vorab mit der
Bauüberwachung abzustimmen.
Neben den Inhalten der Allgemeinen Vorbemerkungen sind
ergänzende Vorgaben einzuhalten,
die den Anlagen zu entnehmen sind.
In den Aussenanlagen ist die beschilderte Parkordnung
zu beachten.
01.21 Schadstoffbelastungen
- nicht relevant -
01.22 Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten
- nicht relevant -
01.23 Arbeiten anderer Unternehmer
An der Gesamtbaumaßnahme werden verschiedene Gewerke
beteiligt sein. Im und am
Gebäude finden daher Arbeiten anderer Auftragnehmer
parallel statt. Grundsätzlich sind die
Arbeiten Dritter zu ermöglichen. Die Gewerke haben
sich dazu untereinander abzustimmen.
01 Angaben zur Baustelle
02 Angaben zur Ausführung
Folgende Regeln gelten immer für die
Sanierungsarbeiten, der Nutzung von Wegen und
Arbeitsinseln auf Parketten, Stufen, Natursteinböden,
sowie der Befestigung von Materialien in
Abhängigkeit von der Beanspruchung:
Vor Auslegen der Schutzmaterialien sind die
Bodenflächen zu reinigen / zu saugen
Vor Entfernen der Überbauungen / Schutzmaterialien
sind diese gewissenhaft zu saugen
Vliese sind vorsichtig zusammenzurollen / zu falten.
Für das Bewegen leichter Lasten sind saubere Rollwagen
mit parketttauglichen
Gummirädern zu verwenden, die Räder müssen einen
größtmöglichen Durchmesser
besitzen.
Das Bewegen schwerer Lasten erfolgt ausschließlich
über lastverteilende
Schutzüberbauungen.
Befestigungen und Markierungen auf den historischen
Oberflächen wie z.B. mit
Klebebändern, Nägeln, Schrauben usw. sind
grundsätzlich untersagt.
Schutzmaterialien können zueinander mit einem stark
klebenden Band verbunden werden.
Einrichtungsgegenstände im Gebäude dürfen unter keinen
Umständen Kontakt mit
Klebebändern haben.
Schmutz oder Stäube verursachende Arbeiten sind
grundsätzlich draußen und in
gebührendem Abstand zum Schloss durchzuführen (z.B.
Sägen/Schleifen/Bohren), durch
geeignete Unterlagen ist auch im Freien
sicherzustellen, dass von den Arbeiten keinerlei
Rückstände (Sägemehl, Farben, Gefahrenstoffe aller
Art, sichtbare Staubmengen) in der
natur- und denkmalgeschützten Parkanlage verbleiben.
Arbeitsleuchten mit LED Beleuchtungsmittel auf das
notwendige Minimum begrenzen
Stative müssen standsicher und im Bereich von
historischen Holzböden zum Boden
gepolstert sein (Tennisbälle haben sich bewährt), ein
Mindestabstand zu den Raumschalen
von 1 m ist einzuhalten.
Das Entnehmen von Gegenständen/Bauteilen aller Art aus
dem Gebäude ist generell nur
gestattet, wenn es für das Sanierungsziel notwendig
und mit dem Auftraggeber abgestimmt
ist.
Im Fall von Beschädigungen am Objekt Orangerieschloss
oder der Parkanlage ist die
Projektleitung umgehend zu informieren.
Halten sich Personen offensichtlich nicht an die
Verhaltensvorschriften, ist die Beteiligung
dieser Personen an der gemeinsamen Leistungserbringung
unmittelbar zu beenden.
Die Fensteröffnungen in den Museumsräumen werden
während der Fenstersanierung
durch Staubschutzmaßnahmen dicht verschlossen
(Ausführung durch Gewerk Tischler),
Diese sind unbedingt permanent geschlossen zu halten.
Änderungen dürfen nur in
Absprache mit der Bauleitung imd in Abstimmung mit den
Projektrestauratoren erfolgen.
Alle Leistungen sind mit staubarmen Arbeitsverfahren
und Geräten auszuführen.
Schnelllaufende und trocken arbeitende Geräte ohne
Absaugung sind nicht zu verwenden.
Ggf. sind zusätzliche Absaugungen gegen
Verschmutzungen durch Feinstaub vorzusehen.
Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen gemäß Auflagen der
SPSG, des VdS und
Berufsgenossenschaften sind vom AN zu treffen.
Im gesamten Gebäude und auf den Rüstungen ist der
Einsatz von Geräten oder
Maschinen mit Verbrennungsmotoren untersagt. Alle
eingesetzten Geräte, Maschinen und
elektrischen Verbindungen im Dachgeschoß müssen bei
stark staubenden Tätigkeiten
(z. B. Grobreinigung) aufgrund des Vorhandenseins von
kleinen, leichten organischen
Stäuben explosionssicher / antistatisch ausgeführt
sein. In den jeweiligen Arbeitsbereichen
sind geeignete Handfeuerlöscher vorzuhalten.
Bei Zuwiderhandlungen veranlasst die Bauüberwachung
die Räumung durch den AN bzw.
die Ausführung zu seinen Lasten.
02.1 Arbeitsabschritte/-unterbrechungen/-beschränkungen
Die Gesamtbaumaßnahme gliedert sich in 4 Bauabschnitte
(BA0 bis BA3) mit insgesamt 9
Gebäudebereichen (NOP, OVL, OPH, MB Nord/MB, SH/SU,
WPH, NWP, WVL, SWP).
Bauarbeiten werden in ihrer Gesamtheit je Baubereich
und Bauabschnitt in einem Zuge und
kontinuierlich durchgeführt. Durch Abhängigkeiten /
notwendige Vorleistungen anderer Gewerke
ist jedoch mit Arbeitsunterbrechungen je Bauteil zu
rechnen. Ein Anspruch auf durchgehende
Bearbeitung besteht nicht. Die Leistungen des AN sind
in verschiedenen Bauteilen / Ebenen
teilweise parallel bzw. parallel mit Zeitversatz gem.
Rahmenterminplan auszuführen.
Die reguläre Arbeitszeit auf der Baustelle ist Montag
bis Freitag zwischen 07:00 und 18:00 Uhr,
Abweichungen hierzu sind gesondert im entsprechenden
LV vermerkt.
Abweichungen von der Regelarbeitszeit (z.B. Spät- oder
Wochenendarbeit) sind dem
Auftraggeber zwei Arbeitstage vorab anzuzeigen und von
diesem genehmigen zu lassen. An
Sonn- und Feiertagen ist die Baustelle grundsätzlich
geschlossen.
Die gesamte Baumaßnahme erstreckt sich von März 2023
bis Juni 2029.
(die terminlichen Eckpunkte der jeweiligen Gewerke
siehe "Besondere technische
Vorbemerkungen").
02.2 Erschwernisse während der Ausführung
Erschwernisse sind den vorstehenden und nachfolgenden
Beschreibungen zu entnehmen.
Insbesondere sind dabei die langen Wege durch die
Gebäudeausdehnung in Kombination mit
begrenzter Fläche für Baustelleneinrichtung, die Lage
im Wasserschutzgebiet, die Arbeit im
Bau- und Gartendenkmal sowie vorgesehene Bauabläufe zu
nennen, ergänzend ebenso die
hochwertigen Kleinmosaikflächen im Vorbereich der
Pavillonbauten entlang der Triumphstrasse.
Die notwendigen Schutzmaßnahmen und beengten
Verhältnisse für Arbeitsräume bedingen
besondere Sicherungsmaßnahmen für angrenzende
Erdarbeiten und Schutzabdeckungen im
Baufeld.
02.3 Vorgaben SiGe-Plan/Baustellenordnung
Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen vor
Ausführungsbeginn eine
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die
Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie die
Vorschriften der Berufsgenossenschaften
(BG) sind einzuhalten.
Sämtliche Mitarbeiter sind mit der für die jeweils
ausgeführten Tätigkeiten entsprechenden
persönlichenSchutzausrüstung (PSA) auszustatten.
Wiederholte Verstöße führen zum
dauerhaften Baustellenverweis.
02.4 Mitbenutzung Gerüste/Hebezeuge/Aufzüge
Die vom Auftraggeber durch das Gewerk Gerüstarbeiten
errichteten Fassadengerüste und
Bauaufzüge können durch den Auftragnehmer
unentgeltlich mitgenutzt werden. Die Gerüste
sind nach Benutzung durch den AN arbeitstäglich zu
reinigen. Die Nutzung von Gerüsten und
Bauaufzügen ist vor Nutzungsfreigabe und Einweisung
durch den Errichter nicht zulässig und
ausdrücklich untersagt. Veränderungen an
Gerüsten/Bauaufzügen dürfen nur durch den
jeweiligen Errichter ausgeführt werden! Kräne o.ä.
Hebezeuge werden durch den AG nicht zur
Verfügung gestellt.
Verwendung von Recycling-Stoffen
Die Verwendung von Recycling-Stoffen (RC) ist nur
zulässig, wenn in den jeweiligen
LV-Positionen ausdrücklich die Verwendung gefordert
oder zugelassen wird. Dies gilt nicht für
Provisorien oder Hilfskonstruktionen, die wieder
zurückgebaut werden.
02.5 Eignungs- und Gütenachweise
Für alle zum dauerhaften Einbau vorgesehene
Materialien sind vor Ausführungsbeginn die
jeweiligen Datenblätter sowie die Deckblätter der
entsprechenden Zulassungen/Prüfzeugnisse
(abZ/abP) vorzulegen.
Nach Abschluss der Arbeiten ist eine vollständige
Dokumentation gem. Vorgaben des
Auftraggebers einzureichen. Der Auftraggeber behält
sich vor, die vertragsgerechte Ausführung
während der Bauausführung stichprobenartig (z.B. durch
Materialproben) prüfen zu lassen.
02.6 Liefer- und Leistungsumfang
Der Liefer- und Leistungsumfang der auszuführenden
Arbeiten wird durch das vorliegende
Leistungsbild beschrieben. Grundsätzlich gehören -
wenn nicht anders beschrieben - die
Lieferung aller benötigten Bau- und Hilfsmaterialien,
Werkzeuge, Kleinmaterialien, erforderliche
Hilfskonstruktionen, temporäre Stützkonstruktionen und
Montagehilfsmittel, sowie die
Grobreinigung von Untergründen von Staub und lose
aufsitzenden Verschmutzungen zum
Leistungsumfang des AN.
Alle Leistungen umfassen neben der Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile auch das
Abladen und Lagern auf der Baustelle , sowie das
Verbringen an den Einbauort, wenn es in der
Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben ist.
Die Aufwendungen für das Einrichten, Vorhalten und
Räumen der Baustelle einschl. aller
Transport-, Auf- und Abladekosten, Wiederherstellung
des Geländes und Entfernen von
Verunreinigungen und den Leistungen:
Herrichten der erforderlichen Aufenthaltsräume, Lager-
und Arbeitsplätze
Zuführung von Bauwasser und -strom von den durch den
AG benannten Anschlüssenzur
Baustelle und zum Arbeitsplatz
Stellung aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge und
Hilfsmittel
Alle sonstigen Kosten, die zur ordnungsgemäßen
Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen
sind, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eine
gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
02.7 Mitwirkung bei der Inbetriebnahme
- nicht relevant -
02.8 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Kann bei der ausgeführten Leistung oder Teilen der
Leistung nach baulicher Fertigstellung
aufgrund fehlender Inbetriebnahme o.ä. nicht
unmittelbar die Abnahme durchgeführt werden,
findet zunächst nur eine "Übernahme" der Leistung
statt. Die Gefahr geht dabei gem. § 12 (6)
VOB/B vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber über. Die
rechtsgeschäftliche Abnahme gem.
§ 12 VOB/B erfolgt erst nach Feststellung der
Gebrauchstauglichkeit (Inbetriebnahme). Die
Verjährungsfrist beginnt an dem der
rechtsgeschäftlichen Abnahme folgenden Tag.
02.9 Wartung
Sind für Teile der Leistung zur Gewährleistung der
Sicherheit und Funktionsfähigkeit
regelmäßige Wartungen/Inspektionen rechtlich
vorgeschrieben oder allgemein notwendig, wird
für den Zeitraum der Verjährungsfrist durch den
Auftraggeber ein Wartungsvertrag mit dem
Auftragnehmer abgeschlossen.
02 Angaben zur Ausführung
03 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
03.1 Vertragsbedingungen
Es gelten neben den "Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von
Bauleistungen" (VOB/B) und den "Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen" (VOL/B) in der zum Vertragsschluss
gültigen Fassung ausschließlich die
Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB),
insbesondere Liefer- und Zahlungsbedingungen des
Auftragnehmers, gelten auch ohne
ausdrücklichen Widerspruch des Auftraggebers nicht.
03.2 Zugangsberechtigung
Beschäftigte der einzelnen Auftragnehmer müssen beim
Betreten der Liegenschaft die
Zugehörigkeit zum jeweiligen Unternehmen nachweisen
können und als solche erkennbar sein
(z.B. durch Bekleidung oder Helm mit Firmennamen,
Firmenlogo, o.ä.).
Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelnen
Beschäftigten des Auftragnehmers in
begründeten Fällen den Zutritt zur Baustelle zu
untersagen.
Unbefugten Dritten ist das Betreten der Baustelle
grundsätzlich untersagt. Für
Besichtigungen bzw. Führungen ist rechtzeitig das
schriftliche Einverständnis des Auftraggebers
über die jeweilige Objektüberwachung einzuholen.
03.3 Bewachung
Während der gesamten Bauzeit wird die Baustelle je
Bauabschnitt durch Bauzäune
gesichert. Die Zugangstore sind immer geschlossen zu
halten und zum Arbeitsende
abzuschließen. Während der regulären Arbeitszeiten ist
kein Wachpersonal anwesend, während
der Nachtstunden wird der Gebäudekomplex bestreift.
Zudem wird die Haupt-Baustelleneinrichtungsfläche auf
dem Nordparterre während
bestimmter Bauabschnitte videoüberwacht. Die dabei
entstehenden Daten werden gem.
DSGVO gespeichert.
03.4 Mitführung von Ausweispapieren
Der Auftragnehmer hat jeden seiner Beschäftigten gem.
§ 2a (2)
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
nachweislich auf die Mitführungspflicht von
Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz
für die Dauer der Erbringung der
Dienst- oder Werkleistungen hinzuweisen. Der
Auftragnehmer (und dessen Nachunternehmer)
ist verpflichtet, Namenslisten über alle auf der
Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu
führen und diese auf Verlangen dem Auftraggeber zur
Einsichtnahme vorzulegen.
03.5 Bauanlaufbesprechung
Nach Auftragserteilung wird ein Bauanlaufgespräch
durchgeführt, in dem der
Auftragnehmer über die Projektbeteiligten, die
Baustelle sowie die für diese Baumaßnahme
vorgegebenen Regelabläufe und -verfahren informiert
wird.
03.6 Baubesprechungen
Zur Koordination der Baustelle und der Leistungen der
am Bau beteiligten Auftragnehmer
findet eine wöchentliche Baubesprechung statt. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, während
seiner aktiven Tätigkeit auf der Baustelle
grundsätzlich, oder außerhalb seiner aktiven Tätigkeit
auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers, durch
seinen benannten Fachbauleiter an diesen
Besprechungen teilzunehmen.
Die Besprechungen finden gewöhnlich vor Ort, im
Bedarfsfall als Videokonferenz, statt.
03.7 Fachbauleitung des AN
Durch den Auftragnehmer ist vor Leistungsbeginn der
von ihm für die Projektbearbeitung
vorgesehene Fachbauleiter mittels
Fachbauleitererklärung zu benennen. Der Fachbauleiter
muss die für die Leistung notwendige Qualifikation
nachweisen, die deutsche Sprache in Wort
und Schrift beherrschen, regelmäßig auf der Baustelle
anwesend und berechtigt sein,
Erklärungen mit rechtlicher Wirkung für den
Auftragnehmer abzugeben oder vom Auftraggeber
entgegenzunehmen. Der beabsichtigte Wechsel des
Fachbauleiters ist dem Auftraggeber
schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
03.8 Objektüberwachung des AG
Der Auftraggeber überträgt die Objektüberwachung einem
Dritten, der bevollmächtigt ist,
diesen bei derörtlichen Baudurchführung zu vertreten.
Anweisungen auf der Baustelle sind nur
vom Auftraggeber oder seinen bevollmächtigten
Vertretern entgegenzunehmen.
Die Objektüberwachung ist berechtigt, Anordnungen zur
ordnungsgemäßen Durchführung
des Vertrags sowie zur Sicherheit und Ordnung auf der
Baustelle zu erteilen. Die
Objektüberwachung ist nicht berechtigt, Änderungen,
Erweiterungen oder Ergänzungen zum
Vertrag vorzunehmen.
03.9 Arbeitsplan des AN
Zur Koordination der Bauabläufe hat der Auftragnehmer
auf Verlangen des Auftraggebers
einen wöchentlichen Arbeitsplan zu erstellen, in dem
Angaben zu Art, Ort und Umfang der
geplanten Arbeiten sowie ggf. zu erwartende
Einschränkungen und Hinweise (wie notwendige
Sperrungen von Arbeitsbereichen oder die erforderliche
Anwesenheit Dritter) für jeden
Arbeitstag enthalten sein müssen.
Der Arbeitsplan ist spätestens freitags für die
darauffolgende Woche der Objektüberwachung zu
übergeben.
03.10 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich einen
Bautagesbericht anzufertigen, aus dem
mindestens das Datum, die Anzahl der eingesetzten
Mitarbeiter (getrennt nach Qualifikation),
die Witterungsverhältnisse, eingesetzte(Groß-)Geräte,
Art, Ort und Umfang der ausgeführten
Arbeiten, sowie besondere Vorkommnisse (Anweisungen
des AG, Materiallieferungen,
Behinderungen, etc.) hervorgehen muss. Die
Bautagesberichte sind montags gesammelt für die
Vorwoche der Objektüberwachung zu übergeben.
03.11 Schriftverkehr
Dokumente sowie elektronischer Schriftverkehr (Emails)
sind nach Vorgaben des
Auftraggebers in einheitlicher Struktur zu benennen.
Es sind immer das Datum der Unterlage
und das Projektkürzel "OR" voranzustellen. Des
Weiteren sind der Verfasser sowie der konkrete
Inhalt des Dokuments zu nennen:
Beispiel: JJJJMMTT_OR_AN_Inhalt des Schreibens/der
Email
Vertragsrelevanter Schriftverkehr ist grundsätzlich an
den Auftraggeber zu richten (in
Kopie an die jeweilige Objektüberwachung),
baustellenrelevanter Schriftverkehr an die
jeweilige Objektüberwachung (in Kopie an den
Auftraggeber). Weitere Festlegungen
können im Bauanlaufgespräch getroffen werden.
03.12 Unterlagen des AG
Dem Auftragnehmer werden alle Ausführungsunterlagen
durch den Auftraggeber
ausschließlich digital mittels Cloud-Lösung zur
Verfügung gestellt. Sämtliche zur
Leistungserbringung notwendigen Druck- und Plotkosten
werden nicht gesondert vergütet und
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03.13 Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers
die Urkalkulation vor
Ausführungsbeginn in einem verschlossenen Umschlag
beim Auftraggeber zu hinterlegen.
03.14 Dokumentation
Nach Abschluss der Arbeiten ist eine vollständige
Dokumentation gem. Vorgaben des
Auftraggebers einzureichen (Musterformblatt siehe
Anlage & entsprechende LV-Texte). Das
Fehlen der Dokumentation stellt einen wesentlichen
Mangel dar, was zwingend zur
Verweigerung der Abnahme und damit zur Prüfung und
Freigabe der Schlussrechnung
führt.
03.15 Rechnungen / Aufmaße
Abrechnung:
Für alle Leistungen, die später bzw. zum Schluss der
Baumaßnahme nicht mehr
überprüfbar sind, muss rechtzeitig ein prüffähiges
Aufmaß aufgestellt werden. Mit den
Arbeiten, deren Ausführung die Überprüfung des
eingereichten Aufmaßes nicht mehr
ermöglichen würde, darf erst nach Bestätigung durch
die Bauüberwachung fortgefahren
werden. Der Ausführungsstand ist durch prüfbare
Aufmaße zu jeder Rechnung -
mindestens jedoch alle 4 Wochen - zu dokumentieren.
Sowohl die Abschlagsrechnungen, als
auch die Aufmaße zu Rechnungen sind für jede Rechnung
prüffähig und kumulativ aufzustellen.
Die Aufmaßblätter sind fortlaufend zu nummerieren. Zu
jeder Abschlagrechnung ist eine
Teildokumentation der abzurechnenden Leistungen
beizulegen.
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis:
Stundenlohnarbeiten werden nach
Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame
Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet.
Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sontags- und
Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge
sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit
einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht
schon als Teilleistungspositionen im
Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall
zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen.
Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz
unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und
unabhängig von der Anzahl der
abgerechneten Stunden gilt.
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren
Ausführung von der
Bauüberwachung angeordnet wurde (zu §2 Nr 10 VOB/B).
Vom AN ist der erforderliche Stundenaufwand für die
einzelnen Leistungen vor
Ausführung zu schätzen und durch den AG schriftlich
freizugeben. Sobald zur Erfüllung
einer Einzelleistung ein Mehraufwand abzusehen ist,
der den kalkulierten Stundenaufwand um
mehr als 10 % übersteigt, ist dieser bei der
Bauüberwachung anzumelden und die Zustimmung
des AG einzuholen.
Die Abrechnung der Stundenlohnarbeiten erfolgt zum
Nachweis. Die Stundenlohnarbeiten für
das Personal sind entsprechend der Qualifikation auf
getrennt voneinander geführten
Stundennachweisbögen zu belegen. Sie sind werktäglich
zu führen und auf der Baustelle
zur Einsichtnahme durch die Bauüberwachung
vorzuhalten. Die Stundennachweisbögen
sind wöchentlich bei der Bauüberwachung zweifach im
Original einzureichen und von
dieser bestätigen zu lassen. Erbrachte
Stundenlohnarbeiten, die nicht bis zum Ende der
darauffolgenden Kalenderwoche der Bauüberwachung in
Form der Stundennachweisbögen
belegt werden, werden nicht anerkannt und damit nicht
vergütet.
Bei Stundenlohnarbeiten anfallende Materialkosten sind
ebenfalls zum Nachweis
abzurechnen und bei Rechnungslegung beizufügen.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind Rechnungen und
Aufmaße zusätzlich zur
vertraglich geschuldeten Form digital im GAEB-Format
einzureichen. Rechnungen sind im
Format X89, Aufmaße im Format D11 oder X31 vorzulegen.
03.16 Bauschild / Firmenwerbung
Durch den Auftraggeber wird für die Dauer der
Baumaßnahme ein Bauschild errichtet. Der
Auftragnehmer kann auf Wunsch gegen Kostenübernahme
mit Gewerk, Namen, Anschrift und
Kontaktdaten darauf genannt werden. Sonstige Werbung
in Form von Schildern, Bannern o.ä.
ist grundsätzlich nicht gestattet.
03.17 Reinigung / Sauberkeit
Der Auftragnehmer hat seinen Arbeitsbereich
arbeitstäglich von eigenem Schutt,
Materialresten, Verpackungsmaterial und sonstigem
Abfall zu bereinigen. Verunreinigungen
durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge des AN z.B. auf
Gehwegen, Straßen und Zufahrten,
auch im öffentlichen Bereich, hat der AN ohne
besondere Aufforderung auf seine Kosten zu
beseitigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach fruchtloser
Mahnung Schutt und Abfälle, die nicht
beseitigt wurden und keinem Auftragnehmer nachweislich
zuzuordnen sind, durch einen Dritten
beseitigen zu lassen.
Verstellte Flucht- und Rettungswege werden ohne
Mahnung sofort beräumt. Die
entstehenden Kosten dafür werden anteilig im
Verhältnis der Auftragswerte auf die zu diesem
Zeitpunkt auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer
umgelegt.
- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -
03 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
04 Gewerkespezifische Hinweise zur Maßnahme
Die Ausführung der einzelnen Maßnahmen erfolgt in
Abhängigkeit zuden unter-Bauabschnitten
und verschiedenen Gebäudebereichen zeitlich und
räumlich getrennt. Entsprechend werden
Teilleistungen der ausgeschriebenen Mengen abgerufen.
Dieser Umstand ist kalkulatorisch zu
berücksichtigen.
04.1 Leistungsumfang / Maßnahmenbereich
Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind die
Malerarbeiten der Fassadenputz- und
Sandsteinflächen der Gebäude OPH, MB, NOP, OVL, SWP
und WVL und Lackierarbeiten der
Neuverblechungen.
Wobei die historischen Substanz und
Restaurierungsergebnisse gewahrt werden. Alle
Maßnahmen sind nach den einschlägigen DIN-Vorgaben
fachgerecht auszuführen, unter
Beachtung der bauphysikalischen und
denkmalpflegerischen Anforderungen.
04.2 Allgemeines
Für die Leistungsbeschreibung gelten insbesondere
folgende Vorschriften und Normen in der
jeweils neuesten Fassung:
VOB Teil B/C
DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18363 Maler und Lackierarbeiten
DIN 18201 / 02 / 03 Maßtoleranzen im Bauwesen
inkl. aller zu den DIN-Vorschriften gehörenden
Beiblätter und Ergänzungen, jeweils in der
neuesten Fassung, sowie die Verarbeitungsvorschriften
der Hersteller.
Denkmalpflegerische und Restauratorische Vorgaben
Anerkannte Regeln der Technik
Arbeitsschutzbestimmungen u.a.:
DGUV Information 201-056 - Verarbeitung von
Gefahrstoffen (Lacke, Anstriche)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBo)
Vorschriften von Herstellern und Lieferanten von
verwendeten Stoffen
04.3 Messarbeiten
Sämtliche erforderliche Messarbeiten sind vom AN
selbst zu leisten. Feste Höhen- oder sonstige
Markierungen, auch Farbmarkierungen mit Stiften auf
sichtbar bleibenden Flächen sind nicht
zulässig. Bei Zuwiderhandlung wird die Beseitigung
bauseits veranlasst und die Kosten hierfür
trägt der Verursacher. Auf die Besonderheit der
Gebäude und den in diesem Zusammenhang
bestehenden Denkmalschutz wird ausdrücklich
hingewiesen.
04.4 Maßangaben / Überprüfung der Maße
Vor Beginn der Arbeiten sind alle Maße an Ort und
Stelle zu kontrollieren und auf
Übereinstimmung mit den Zeichnungsunterlagen und der
Ausschreibung zu prüfen.
Alle im LV angegebenen Maße sind Ca.-Maße.
04.5 Maßtoleranzen
Anforderungen an Maßtoleranzen werden nach den
gültigen DIN-Vorschriften gestellt, dazu
gehören DIN 18 202, DIN 18 203 mit den verschiedenen
Unterkapiteln.
04.6 Arbeiten an schadstoffbelasteten Anstrichen
-
04.7 Ausführungsproben und Materialproben
-
04.8 Hinweis zum Bauablauf
Die Arbeiten werden in folgenden Bauabschnitten mit
Unterabschnitten ausgeführt:
BA1
BA1.2: OPH
BA 1.3: MB-Nord,
BA 1.4: NOP + OVL
BA2
BA 2.1: MB-Süd SH,
BA 2.2: NWP, SWP + WVL
Besonderheiten der Arbeits- / Gebäudebereiche:
Es bestehen Transporterschwernisse gemäß den
allgemeinen Vorbemerkungen. Die Lage und
Beschaffenheit von Transportwegen von den Zufahrten
und Entladestellen bis zum Aufbauort
sind in den Baustelleneinrichtungsplänen (BE-Pläne)
ersichtlich. Dächer und andere horizontale
Bauteile sind in der Regel begehbar und dürfen bis
maximal 80 kg/m2 belastet werden.
Die gesamten Sanierungsarbeiten bedingen enge
gewerkeübergreifende Abstimmungen und
unterbrochene Bauabfolgen innerhalb der einzelnen
Gewerke. Diese Schnittstellen sind bei der
Kalkulation und Ausführung zu beachten und werden
nicht gesondert vergütet.
04.09 Hinweis zur Massnahme an der Gebäudehülle
Die Sanierung der Gebäudehülle umfasst
(wesentliche Maßnahmen):
Tischlerarbeiten Holzfenster
Sanierung und Erneuerung von Fenstern
Putz, Stuck
Mauerwerksertüchtigung
Sanierung Fassadenputz
Gesimszug
Naturwerksteinarbeiten
Repositionierung der Balustrade und Baluster
Metallschmuck Restauration
Bauhaupt Hülle
Verankerung von Postamenten
Sanierung Mauerwerk
Zimmerarbeiten
Ertüchtigung Dachtragwerk
Dachschalung
Dach und Fassadenklempnerarbeiten
Deckung Dach in Doppelterstehfalzdeckung Kupfer
Leistungsgrenze Tropfkante Traufgesims
Deckung Gesimse und Fensterbank mit Titanzinkblech
Besonders zu berücksichtigende Schnittstellen zu
den Leistungen anderer Unternehmer / Gewerke sind:
Austausch und Restaurierung der Fenster
Putz- und Mauerwerksarbeiten Fassade
Putzarbeiten an Fensterleibungen + Konchen
04.10 Ausführungsfristen
MB-Nord: 10.08. - 18.09.26 - 6 Wo
OPH: 10.08. - 21.08.26 - 2 Wo
NOP: 07.09. - 27.11.26 - 12 Wo
OVL: 24.08. - 09.10.26 - 7 Wo
NWP: 12.04. - 02.07.27 - 12 Wo
WVL 30.08. - 17.12.27 - 16 Wo
MB-Süd: 14.06. - 06.08.27 - 8 Wo
04.11 Legend / Abkürzungen
MB Mittelbau
NOP / SOP Nordost- / Südost-Pavillon
OP Östlicher Pavillon
NWP / SWP Nordwest- / Südwest-Pavillon
WP Westlicher Pavillon
NL Nordloggia
OPH / WPH Östliche / Westliche Pflanzenhalle
OVL / WVL Östliche / Westliche Verbindungsloggia
SU / SH Säulenumgang / Säulenhof
04.12 Legende für architektonische Gliederungselemente:
(Fassadenausschnitt NOP Nordfassade)
04 Gewerkespezifische Hinweise zur Maßnahme
05.1 Baustelleneinrichtung
SN_OR110G-03_AUA300_LA001-2 - Lageplan, Übersicht
Bauabschnitte und Maßnahmen
SN_OR110G-03_BEA300_GR123-2 - 1. BA, Ostseite
SN_OR110G-03_BEA300_GR124-2 - 2. BA, Mittelbau Süd &
Westseite
05.2 Ausführungsplanung
05.2.1 Grundrisse M1:50
Grundrisse Mittelbau (MB)
SN_OR111G-03_EGA300_GR105-2
SN_OR111G-03_EGA300_GR106-2
Grundrisse Östliche Pflanzenhalle (OPH)
SN_OR112G-03_EGA300_GR107-2
SN_OR112G-03_EGA300_GR108-2
Grundrisse Östlicher Pavillon (NOP + OVL)
SN_OR114G-03_EGA300_GR109-2
SN_OR114G-03_EGA300_GR111-2
Grundrisse Westlicher Pavillon (NWP + WVL)
SN_OR115G-03_EGA300_GR101-2
SN_OR115G-03_EGA300_GR112-2
05.2.2 Material und Maßnahmenübersichten M1:100
(Zusammengefasst in einer PDF-Datei)
Abwicklung MB
SN_OR111G-03_XXA300_UE540-2
SN_OR111G-03_XXA300_UE541-2
SN_OR111G-03_XXA300_UE542-2
SN_OR111G-03_XXA300_UE543-2
SN_OR111G-03_XXA300_UE544-2
SN_OR111G-03_XXA300_UE545-2
SN_OR111G-03_XXA300_UE546-2
SN_OR111G-03_XXA300_UE547-2
SN_OR111G-03_XXA300_UE548-2
SN_OR111G-03_XXA300_UE549-2
SN_OR111G-03_XXA300_UE550-2
Abwicklung OPH
SN_OR112G-03_XXA300_UE551-2
SN_OR112G-03_XXA300_UE552-2
Abwicklung NOP + OVL
SN_OR114G-03_XXA300_UE553-2
SN_OR114G-03_XXA300_UE554-2
SN_OR114G-03_XXA300_UE555-2
SN_OR114G-03_XXA300_UE556-2
SN_OR114G-03_XXA300_UE557-2
SN_OR114G-03_XXA300_UE558-2
Abwicklung NWP + WVL + SWP
SN_OR115G-03_XXA300_UE559-2
SN_OR115G-03_XXA300_UE560-2
SN_OR115G-03_XXA300_UE561-2
SN_OR115G-03_XXA300_UE562-2
SN_OR115G-03_XXA300_UE563-2
SN_OR115G-03_XXA300_UE564-2
SN_OR115G-03_XXA300_UE565-2
05.3 Fotos
OR_LV_Fotos_VE3116 Maler und Lackierarbeiten
05.4 Verschiedenes
Anfahrt Lieferverkehr.pdf
A+S-Plan_OR.pdf
Dokumentationsvorschriften für handwerkliche und
restauratorische Ausführungsleistungen.
(Stand 21.02.2025)
05.1 Baustelleneinrichtung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Die allgemeine / gewerkeübergreifende
Baustelleneinrichtung
(wie Bauzaun, Sanitäreinrichtungen, Baustrom/-wasser,
Gerüste, etc.) wird bauseits durch den AG gestellt.
Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich auf der
Nordseite
des Mittelbaus/Östliche Pflanzenhalle. Zur Vermeidung
langer
Wege kann für den Personenverkehr und zum Transport
leichter Lasten zu Fuß eine Abkürzung durch die
Östliche und
Westliche Pflanzenhalle eingerichtet werden. Die
Anlieferung
von Lasten per Fahrzeug erfolgt temporär über die
Südterrasse
mit einer maximalen Last von 3,5t. Die Lagerung von
Baumaterial und Werkzeug ist ausserhalb der Haupt-BE,
im
direkten Umfeld der Baustelle nur eingeschränkt und
nach
Absprache mit der Bauleitung möglich.
Die Umstände werden nicht gesondert vergütet und sind
in die
Einzelpreise mit einzukalkulieren.
Die allgemeine / gewerkeübergreifende
Ein Materialcontainer, Werkstattcontainer und/oder
Bauwagen
kann innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche (siehe
Anlage
05.1 Baustelleneinrichtungsplan) aufgestellt werden.
Die maximale Entfernung zwischen Aufstellfläche
Container auf
der Baustelleneinrichtungsfläche Nord bis zu den
Verbindungsloggien und den Räumlichkeiten der
Leistungserbringung beträgt 300 m.
Es bleibt dem AN überlassen, ob und in welchem Umfang
er für
die Ausführung der Leistungen einen
Aufenthaltscontainer,
Materialcontainer, Bauwagen oder ähnliche Einrichtungen
benötigt.
Die Wahl, Stellung, Räumung, Reinigung sowie die
Herstellung
und Unterhaltung von erforderlichen Anschlüssen (z. B.
Strom,
Wasser, Abwasser) sind vom AN eigenverantwortlich zu
organisieren und in der Position "Baustelle einrichten
räumen"
zu berücksichtigen.
Die Bereitstellung Sanitärcontainer mit Dusche erfolgt
bauseits.
Zuwegung: siehe Baustelleneinrichtungspläne
siehe 05 Anlagenverzeichnis
Ein Materialcontainer, Werkstattcontainer und/oder
Hinweis zur Entsorgung für nachfolgende Positionen:
Die Containerstellung, Transport zum Entsorger und
Entsorgungsgebühren für gefährliche und nicht
gefährliche
Abfälle läuft über einen gesonderten Auftrag des AGs.
Der Transportweg (bis zu 300m), Transporthilfen und das
Einladen in die gestellten Container sind in die
Einheitspreise
einzurechnen.
Hinweis zur Entsorgung für nachfolgende Positionen:
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Schutzmaßnahmen
01.02
Schutzmaßnahmen
02 Farbfassung Fassade und
Architekturgliederung
02
Farbfassung Fassade und
Architekturgliederung
Herstellen eines deckenden, einfarbigen Kalkanstrichs
auf Putz-
und Stuckflächen unter Verwendung vorkonfektionierter
Fertigprodukte in 3 Lagen. Altbestand an Nägeln,
Ankern,
Fallrohrhalterungen, Blitzschutzableitungen und
-schellen in der
Fassade - nicht überstreichen (Siehe Übersichten). Der
Aufwand ist einzukalkulieren.
1. Vorleistung - Vereinheitlichung Saugfähigkeit
Grundierung von Putz- und Stuckflächen (Alt- und
Neuputze),
PI, PII, gefilzte oder geriebene Oberfläche, zur
Vereinheitlichung
unterschiedliche saugender Untergründe, zur
Grundierung stark
saugender Untergründe und zur Festigung partiell
sandender
Untergründe. Verdünnungsgrad ist zu beachten um
Überestigung der Oberflächen zu unterbinden.
Produkt:
Keim, Fixativ oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit
bezieht sich
auf die Rezeptur, die Verarbeitbarkeit und auf die
Systemverträglichkeit mit dem gesamten Anstrichaufbaus
im
gewünschte F arbraum:
(Bietereintrag)
2. Grundierung mit Kalkschlämme
Grundierung mit Kalkschlämme zur Vereinheitlichung von
rauen
Oberflächen vor Ausführung des Zwischen- und
Deckanstrichs,
pigmentierte Kalkschlämme, Bindemittel Sumpfkalk
Grundfarbton heller, gelblicher Ocker.
Arbeitsinhalt
Grundierungsanstrich mit grundpigmentierter
Kalkschlämme, 1-lagig
Materialien für die Herstellung der Kalkschlämme
Sumpfkalk, mindestens 3 Jahre gereift, - mineralische
Füllstoffe (abgestufte Mehlkorngrößen, gewaschener
Quarzsand, Marmormehle),
alkali- und lichtbeständige Erd- und
Mineralfarbpigmente
zum Abtönen der Farbe (Sandsteinfarbton / beige). Die
Pigmente sind mindestens 10 Tage vor der Verarbeitung
in
destilliertem Wasser einzusumpfen.
Leinöl-Standöl,
technisches Kasein / natürliches Kasein.
vorgeschlagenes Produkt:
Keim-Romanit-Schlämmzusatz oder gleichwertig
angebotenes
Produkt. Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf die
Rezeptur, die
Verarbeitbarkeit und auf die Systemverträglichkeit mit
dem
gesamten Anstrichaufbaus im gewünschte Farbraum:
(Bietereintrag)
Verarbeitung:
satter Farbauftrag mit Pinsel oder Malerbürste im
Kreuzschlag, grobe Streichstrukturen sind zu
vermeiden, -
intensives Einarbeiten der Anstrichlagen in den
Untergrund,
Eine Überbindung muss verhindert werden. Es darf keine
Filmbildung bzw. keine glänzende Oberfläche entstehen.
Verschmutzungen der angrenzenden Oberflächen,
insbesondere des Sichtziegelmauerwerks ist
auszuschließen. Eventuelle Farbspritzer sind sofort mit
sauberem Wasser und Microfaserschwämmen zu
entfernen.
Ausführung bei geeigneter Witterung (Temperaturen
zwischen 10-20°C).
Die gestrichenen Flächen müssen vor zu schnellem
Austrocknen durch Sonne, Wind und Saugvermögen des
Untergrundes sowie vor direkter Beregnung geschützt
werden. Dafür ist in der Regel eine dreitägige
Nachsorge
durch Feuchthalten je nach Witterung notwendig.
Ein optimales Abbinden des Anstrichs ist zu
gewährleisten.
3. Zwischen- und Deckanstrich als Kalkanstrich
Material- und Produktvorgaben:
Verwendung einer vorkonfektionierten Kalkfarbe gemäß
DIN 55945 für den Außenbereich auf Basis von mindestens
3 Jahre abgelagertem Sumpfkalk
Marmorsumpfkalk ohne organische Zusätze und
Pigmentzusatz
Grundfarbton: heller, gelblicher Ocker
Farbraum vergleichbar mit Keim Edition Historisch
50022 bis 50023
alkali- und lichtecht pigmentiert,
gutes Deckvermögen,
kalkmatt,
spannungsarm, vergilbungsfrei,
extrem dampfdiffusionsfähig,
sd-Wert: < 0,02m,
organischer Anteil < 5%
vorgeschlagenes Produkt:
Keim-Romanit-Sumpfkalk oder gleichwertig angebotenes
Produkt. Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf die
Rezeptur, die
Verarbeitbarkeit und auf die Systemverträglichkeit mit
dem
gesamten Anstrichaufbaus im gewünschte Farbraum:
(Bietereintrag)
Arbeitsinhalt und Verarbeitung für gesamten
Anstrichaufbau:
ausreichendes Vornässen des Untergrundes, hierbei
Reinigen des Untergrundes von aufliegenden, leichten
Verschmutzungen,
Grund-, Zwischen- und Deckanstrich im freigegebenen,
bemusterten Farbton, mindestens 3-lagig bis ein
gleichmäßig deckendes Anstrichbild erzielt wurde. Der
Anstrich soll die typische, leichte Wolkigkeit eines
Kalkanstrichs aufweisen. Hierzu ist ggf. der
Deckanstrich
etwas dunkler auszumischen bzw. die Arbeitsweise
entsprechend anzupassen.
satter Farbauftrag mit Pinsel oder Malerbürste im
Kreuzschlag, grobe Streichstrukturen sind zu vermeiden,
intensives Einarbeiten der Anstriche in den Untergrund
insbesondere bei den Voranstrichen,
Tagwerke sind so zu wählen, dass keine sichtbaren
Anschlussstellen innerhalb von zusammenhängenden
Flächen entstehen, bei großen Flächen ist mit einer
ausreichenden Anzahl Mitarbeiter zu arbeiten,
Eine Überbindung muss verhindert werden. Es darf keine
Filmbildung bzw. keine glänzende Oberfläche entstehen.
Verschmutzungen der angrenzenden Oberflächen,
insbesondere des Sichtziegelmauerwerks ist
auszuschließen. Eventuelle Farbspritzer sind sofort mit
sauberem Wasser und Microfaserschwämmen zu
entfernen.
Ausführung bei geeigneter Witterung (Temperaturen
zwischen 10-20°C).
Die gestrichenen Flächen müssen vor zu schnellem
Austrocknen durch Sonne, Wind und Saugvermögen des
Untergrundes sowie vor direkter Beregnung geschützt
werden. Dafür ist in der Regel eine dreitägige
Nachsorge
durch Feuchthalten je nach Witterung notwendig. Ggf.
sind
feuchte Jutebahnen anzubringen, um ein zu schnelles
Austrocknen zu verhindern.
Ein optimales Abbinden des Anstrichs ist zu
gewährleisten.
Herstellen eines deckenden, einfarbigen Kalkanstrichs
Ausführung wie A01, jedoch:
Die Stuckelemente sind mit heißem Leinöl zu grundieren.
Der Anstrichaufbau auf den vorgrundierten Stuckteilen
ist mit
Kalkfarbe unter Zusatz von Leinöl auszuführen, wobei
der
Ölanteil im Schichtenaufbau sukzessive zu reduzieren
ist, bis
ein einheitlich deckender Schlussanstrich erreicht
wird.
Überschüssiges Material ist unmittelbar nach dem
Auftrag
abzunehmen, sodass keine Materialanreicherungen, Läufer
oder Glanzstellen entstehen.
Ausführung wie A01, jedoch:
Ausführung wie A01, jedoch ohne Ausführung der
Grundierung
mit Kalkschlämme.
Herstellen eines deckenden, einfarbigen Kalkanstrichs
auf
gereinigtem Altputzflächen unter Verwendung
vorkonfektionierter Fertigprodukte in 2 Lagen
(Zwischen- und
Deckanstrich).
1. Vorleistung - Vereinheitlichung Saugfähigkeit
Grundierung von Altputzflächen zur Vereinheitlichung
unterschiedlich saugender Untergründe sowie zur
Festigung
des Untergrundes.
Die Grundierung ist mit Fixativ gemäß
Herstellerangaben, auf
den Untergrund abgestimmt und entsprechend der
Saugfähigkeit des Untergrundes verdünnt, auszuführen.
Produkt:
Keim Fixativ oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit
bezieht sich
auf die Rezeptur, die Verarbeitbarkeit und auf die
Systemverträglichkeit mit dem gesamten Anstrichaufbau
im
gewünschten Farbraum:
(Bietereintrag)
2. Zwischen- und Deckanstrich als Kalkanstrich
Material- und Produktvorgaben:
Verwendung einer vorkonfektionierten Kalkfarbe gemäß
DIN 55945 für den Außenbereich auf Basis von mindestens
3 Jahre abgelagertem Sumpfkalk
Marmorsumpfkalk ohne organische Zusätze und
Pigmentzusatz
Grundfarbton: heller, gelblicher Ocker
Farbraum vergleichbar mit Keim Edition Historisch
50022 bis 50023
alkali- und lichtecht pigmentiert,
gutes Deckvermögen,
kalkmatt,
spannungsarm, vergilbungsfrei,
extrem dampfdiffusionsfähig,
sd-Wert: < 0,02m,
organischer Anteil < 5%
vorgeschlagenes Produkt:
Keim-Romanit-Sumpfkalk oder gleichwertig angebotenes
Produkt. Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf die
Rezeptur, die
Verarbeitbarkeit und auf die Systemverträglichkeit mit
dem
gesamten Anstrichaufbaus im gewünschte Farbraum:
(Bietereintrag)
Arbeitsinhalt und Verarbeitung für gesamten
Anstrichaufbau:
ausreichendes Vornässen des Untergrundes, hierbei
Reinigen des Untergrundes von aufliegenden, leichten
Verschmutzungen,
Grund-, Zwischen- und Deckanstrich im freigegebenen,
bemusterten Farbton, mindestens 3-lagig bis ein
gleichmäßig deckendes Anstrichbild erzielt wurde. Der
Anstrich soll die typische, leichte Wolkigkeit eines
Kalkanstrichs aufweisen. Hierzu ist ggf. der
Deckanstrich
etwas dunkler auszumischen bzw. die Arbeitsweise
entsprechend anzupassen.
satter Farbauftrag mit Pinsel oder Malerbürste im
Kreuzschlag, grobe Streichstrukturen sind zu vermeiden,
intensives Einarbeiten der Anstriche in den Untergrund
insbesondere bei den Voranstrichen,
Tagwerke sind so zu wählen, dass keine sichtbaren
Anschlussstellen innerhalb von zusammenhängenden
Flächen entstehen, bei großen Flächen ist mit einer
ausreichenden Anzahl Mitarbeiter zu arbeiten,
Eine Überbindung muss verhindert werden. Es darf keine
Filmbildung bzw. keine glänzende Oberfläche entstehen.
Verschmutzungen der angrenzenden Oberflächen,
insbesondere des Sichtziegelmauerwerks ist
auszuschließen. Eventuelle Farbspritzer sind sofort mit
sauberem Wasser und Microfaserschwämmen zu
entfernen.
Ausführung bei geeigneter Witterung (Temperaturen
zwischen 10-20°C).
Die gestrichenen Flächen müssen vor zu schnellem
Austrocknen durch Sonne, Wind und Saugvermögen des
Untergrundes sowie vor direkter Beregnung geschützt
werden. Dafür ist in der Regel eine dreitägige
Nachsorge
durch Feuchthalten je nach Witterung notwendig. Ggf.
sind
feuchte Jutebahnen anzubringen, um ein zu schnelles
Austrocknen zu verhindern.
Ein optimales Abbinden des Anstrichs ist zu
gewährleisten.
Hinweis
Reinigung Altanstrich und Absperren von Wasserfelcken
wird
gesondert Vergütet.
Ausführung wie A01, jedoch ohne Ausführung der
Zustandsbeschreibung:
Die freistehenden Sandsteinsäulen der
Verbindungsloggien sind
bauseits mechanisch gereinigt und mit Ergänzungsflächen
ausgebessert.
Die Reinigung der stark verschwärzten Sandsteinsäulen
haben
nicht den erwarteten Aufhellungsgrad erbrachte. Der
Angleichung an den Fassadenton soll mittels einer auf
Sol-Silikat als Bindemittel basierende Dünnschichtfarbe
hergestellt werden.
Maßnahmenbeschreibung:
Untergrund muss staubfrei und trocken sein. Schlecht
haftende Altanstriche müssen entfernt werden.
Produkt:
KEIM Restauro-Lasur (Dünnschichtfarbe auf
Sol-Silikatbasis)
oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit bezieht sich
auf die
Rezeptur, die Verarbeitbarkeit und auf die
Systemverträglichkeit
mit dem gesamten Anstrichaufbaus im gewünschte
Farbraum:
(Bietereintrag)
Farbton:
Sonderton KEIM: MT 50022
Ausführung:
Lasur, Abweichend vom Merkblatt, ist 1-lagig
aufzutragen
Zustandsbeschreibung:
02.01 Muster
02.01
Muster
02.02 Untergrundvorbereitung
02.02
Untergrundvorbereitung
02.03 Farbfassung Putzfläche
02.03
Farbfassung Putzfläche
02.04 Farbfassung Putzprofile
02.04
Farbfassung Putzprofile
02.05 Farbfassung Architekturgliederung
02.05
Farbfassung Architekturgliederung
02.06 Farbfassung Stuck Ornamente
02.06
Farbfassung Stuck Ornamente
02.07 Farbfassung Terrakotta
02.07
Farbfassung Terrakotta
02.08 Farbfassung Silikatlasur Sandstein
02.08
Farbfassung Silikatlasur Sandstein
03 Farbfassung Metallblech
03
Farbfassung Metallblech
Neu hergestellte Blechverwahrung aus Titanzink im
Farbton der
Fassade (heller Ocker) streichen inkl. Vorbehandlung
der
Oberflächen. Der Anstrich ist dreilagig als Grund-,
Zwischen-
und Deckbeschichtung auszuführen. Die Haftung zwischen
den
Anstrichlagen, insbesondere die Haftung des
Grundanstriches
auf dem Metall ist durch sehr sorgsames Auftragen der
Farbe
sicherzustellen. Der Farbauftrag soll mit dem Pinsel
erfolgen,
ohne deutliche Arbeitsspuren zu hinterlassen. Das
Anstrichsystem ist gemäß Herstellerangaben zu verwende.
Der Deckanstrich ist monochrom, in der Farbigkeit der
Anstriche des angrenzenden Fassadenputzes abzumischen.
Farbton und Farbauftrag sind auf Fernsicht zu
beurteilen und
anzupassen. Vor Ausführung sind Mustertafeln (200 x
200 mm)
anzufertigen und sukzessive bis zur Freigabe
vorzustellen.
Die Ausführung des Deckanstrichs erfolgt zeitlich
versetzt, erst
nach bauseitiger Fertigstellung der angrenzenden
Putzflächen.
Vor der Ausführung des Deckanstrichs ist eine
Feuchtreinigung
des Zwischenanstrichs zur Entfernung aufliegender
Stäube und
Verunreinigungen erforderlich.
Ausführung erfolgt in situ, nach dem Einbau der
Bleche, Die
Erschwernis ist im Einheitspreis einzukalkulieren und
wird nicht
gesondert vergütet. Der Anstrich ist an allen
sichtbaren
Oberflächen auszuführen.
Ausführung:
Vorbehandlung: Zinkoberfläche mit Korund-Schwamm und
Netzmittel reinigen und gründlich mit klarem Wasser
nachwaschen bis Netzmittelreste vollständig entfernt
sind.
Grundanstrich:
Farbton heller gelber Ocker mit Zinkphosphatzusatz,
1-2-lagig,
TSD: mind. 80 µm
2. Zwischenanstrich:
Farbton heller gelber Ocker mit Eisenglimmerzusatz,
1-2-lagig,
TSD: mind. 80 µm,
3. Deckanstrich:
Farbton heller gelber Ocker, 2-lagig, TSD: mind. 80 µm.
Produkt 1. Grundbeschichtung: Ching-Alvite-Color
Grundbeschichtung SFC 1082 mit Zinkphosphatzusatz oder
gleichwertig
'.........' (Bietereintrag)
Produkt 2. Zwischenanstrich: Ching-Alvite-Color SFC 00
mit
Eisenglimmerzusatz oder gleichwertig.
'.........' (Bietereintrag)
Produkt 3. Deckanstrich: Ching-Alvite-Color SFC 07 oder
gleichwertig.
'.........' (Bietereintrag)
Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf den
Verwendungszweck,
Untergrund (Titanzink-Blech) und der Bindemittelbasis
PVC-Acrylat.
Neu hergestellte Blechverwahrung aus Titanzink im
03.01 Anstrich Titanzinkblech (Neu)
03.01
Anstrich Titanzinkblech (Neu)
04 Gerüst - Ankerlöcher schließen
04
Gerüst - Ankerlöcher schließen
04.__.01 Gerüst Ankerlöcher schließen Gerüst-Ankerlöcher in Abstimmung mit AN Gerüstbaumit
Putz
schließen und entsprechend den Leistungen LV Tite 03
nachbeschichten in kompletter Leistung. Ausführung
baubegleitend zum abschnittweisen Rückbau des
Fassadengerüsts.
Auszuführen sind:
Malerarbeit / Farbfassung der Nachputzstellen
Fassadenfläche nach Rückbau Gerüst
Hinweis zur Abrechnung:
Die auszuführenden Leistungen umfassen das Schließen
von
Ankerlöchern in der Putzebene sowie das
Nachbeschichten der
entsprechenden Stellen gemäß Ausführungsbeschreibung
A01.
Da es sich überwiegend um Einzelfälle handelt, erfolgt
die
Abrechnung pro Stück Ankerloch. Die Ausführung erfolgt
abschnittsweise in Abstimmung mit dem Gerüstbau und
nach
den Erfordernissen des Rückbaus. Mehrere Anfahrten
(bis zu 4)
sind im Einheitspreis einzukalkulieren.
04.__.01
Gerüst Ankerlöcher schließen
50,00
St
05 Dokumentation
05
Dokumentation
05.__.01 Dokumentation der ausgeführten Leistung Erstellen einer Dokumentation aller durchgeführten
Maßnahmen gem. Dokumentationsrichtlinien SPSG, Stand
21.02.2025 (siehe Anlage).
Fertigstellung und Übergabe der Dokumentation an den
AG bis
spätestens sechs Wochen nach vollständiger und
mängelfreier
Abnahme der Bauleistungen.
Mit der Übernahme der mängelfreien Dokumentation durch
den
AG erfolgt die rechtsgeschäftliche Abnahme der
Gesamtleistung des AN.
05.__.01
Dokumentation der ausgeführten Leistung
1,00
psch
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.__.01 Meister/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Meister/-in der
Verrechnungssatz für
die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche
Aufwendungen wie
Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Materialkosten, die bei zum Stundennachweis
ausgeführten Leistungen anfallen, sind zum
Nachweis abzurechnen und bei Rechnungslegung durch die
Beifügung der Originalbelege nachzuweisen.
06.__.01
Meister/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
10,00
h
06.__.02 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn-
und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
Materialkosten, die bei zum Stundennachweis
ausgeführten Leistungen anfallen, sind zum
Nachweis abzurechnen und bei Rechnungslegung durch die
Beifügung der Originalbelege nachzuweisen.
06.__.02
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
10,00
h
06.__.03 Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in der
Verrechnungssatz
für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche
Aufwendungen
wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Materialkosten, die bei zum Stundennachweis
ausgeführten Leistungen anfallen, sind zum
Nachweis abzurechnen und bei Rechnungslegung durch die
Beifügung der Originalbelege nachzuweisen.
06.__.03
Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
10,00
h