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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
1.2. Bestandsbebauung und Nutzung
1.3 Baumassnahme
2 Planungsleistungen des AG
2.1 Allgemeines
3 Planungsleistungen des AN
4 Planablauf und Planunterlagen
5 Bauzeitenplan
6 Baustelleneinrichtung
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
8 Genehmigungen/Behörden
9 Baubesprechung
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
12 Bauschild
13 Baustellenverkehr
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
17 Produktangaben durch den Bieter
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
19 Bautagesberichte
20 Abrechnung
21 Rechnungen
22 Stundenlohnarbeiten
23 Sicherheitsleistung
24 Bürgschaften
Vorbemerkungen
Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend
beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt.
Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt) aufgeführt.
1. Beschreibung der Baumaßnahme
1.1. Grundstück
Das Grundstück Peter-Marquard-Str.12, 22303 Hamburg verfügt über eine Größe von ca. 14,00m x
32,00m und vollständig erschlossen . Das Gebäude befindet sich in einer Blockrandbebauung
1.2 Bestandsbebauung und Nutzung
Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude, das ca. 1900 errichtet wurde. Dieses wurde aus fünf Vollgeschossen errichtet. Im Erdgeschoss befinden sich zwei Gewerbeeinheiten und zwei Wohnungen.
Im 1.-4.0bergeschoss befinden sich Wohnungen.
1,3. Bauaßnahme
Bei diesem Bauvorhaben werden 6 maroden Balkone vom 2. - 4.OG abgerissen und durch neue Balkone ergänzt. Da es durch die Arbeiten zu Verschmutzungen kommen kann, ist im Anschluss ein neuer Fassadenanstrich geplant. In diesem Zusammenhang sollte die gesamte Straßenfassaden nach Rissen und Haftfähigkeit der Farben geprüft, gereinigt werden. Die neuen Balkonböden werden beschichtet.
2 Planungsleistungen des AG
Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden)
- Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht)
- Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen -
- Ausführungsplanung
- Auftrags-LV
2.1 Allgemeines
Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung mit dem Vermerk "Ausführungsplanung für die Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu bestätigen.
Die vollständige Ausführungsplanung wird einfach auf Papier und im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die Ausführung mit einzukalkulieren.
3 Planungsleistungen des AN
Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG freigegebene Ausführungsplanung. Die hier aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme (s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Alle statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für Bauzwischenzustände mit den zugehörigen
Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu planen.
Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4 Planablauf und Planunterlagen
Der AN hat alle Ausführungszeichnungen, einschl. der Detailzeichnungen mit dem zu erstellenden Bauwerk abzugleichen. In den Plänen sind die tatsächlich eingebauten Materialien und Materialqualitäten darzustellen.
Des Weiteren sind alle Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen zusammenzustellen. Alle Pläne und Revisionsunterlagen sind in mindestens zweifacher Ausfertigung anzufertigen und in nummerierten, deutlich gekennzeichneten Akten, geordnet mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber zu übergeben. Planunterlagen sind zu falten und erhalten eine Ringlochverstärkung in Form eines geklebten Kunststoffstreifens. Des Weiteren sind diese Unterlagen als PDF-Dateien und als CAD-Unterlagen auf Datenträger im DXF-Format (Autocad 2000) an den AG zu übergeben.
Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung. Alle Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen,
Pflegeanleitungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-, Konformitätserklärungen u. ä. sind geordnet mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber als PDF-Dateien auf Datenträger zu übergeben.
Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden Eigentum des AG.
5 Bauzeitenplan
Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG vorzulegen. Des Weiteren ist der AN verpflichtet
seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen.
6 Baustelleneinrichtung
Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine
entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert.
Bis zum Abschluss wird seitens des AN Rohbau ein Kran für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung durch ein Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden Std. Satz erfolgen kann.
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom, Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet.
8 Genehmigungen/Behörden
Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen.
9 Baubesprechung
Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke, teilzunehmen.
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit einem Vorlauf von zwei Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern.
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN.
12 Bauschild
Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf dem neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, zwingend einzuhalten.
13 Baustellenverkehr
Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt.
Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur durch den AG zugewiesenen und genehmigten Bereich der Be-Fläche abzustellen.
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrägter Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest täglich aus dem Baubereich einschl. Baubehilfe und fachgerecht zu entsorgen.
Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet werden ist der AG berechtigt auf Kosten der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den Bauschutt durch Dritte entsorgen zu lassen.
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
Die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutze von Baustoffen und Bauteilen gegen Witterungseinflüsse, die für die termingerechte und fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten notwendig werden, ist Sache des Auftragnehmers. Sie werden nicht gesondert vergütet, soweit in einzelnen Positionen des LV nichts anderes gesagt ist. Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist.
17 Produktangaben durch den Bieter
Die in den Leistungsbeschreibungen und in den technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer Hinsicht, darzustellen.
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung (Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen.
19 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu erfassen:
- tägliche Arbeitsstärke,
- Materiallieferung,
- Wetterverhältnisse,
- besondere Vorkommnisse auf der Baustelle.
20 Abrechnung
Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß mindestens 7 Werktage im Voraus bei der örtlichen Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
21 Rechnungen
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen, Summen die bereits erhaltenen Zahlungen einschl. Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
22 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich spätestens wöchentlich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23 Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
24 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf. nach den Formblättern des Auftraggebers. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter) befriedigt hat und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzliche Vertragsbedingungen.
Dieser Leistungsbeschreibung liegt die VOB mit ihren Teilen
B DIN 1961 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
C DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
zu Grunde.
Es gelten folgende Normen, Vorschriften und Merkblätter:
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke,
DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen,
UVV Unfallverhütungsvorschriften,
LBO die jeweils gültige Landesbauordnung,
TRGS 519 Bearbeitung asbesthaltiger Bauteile und Untergründe,
AEB die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen,
die technischen Merkblätter des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS),
die aktuellen Praxismerkblätter von Brillux GmbH & Co. KG, 48163 Münster als Herstellervorschriften.
Sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung anders beschrieben, sind alle Preise für die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, zu kalkulieren und einzutragen. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sind sichtbare Mängel am Untergrund oder an den Vorleistungen zu erkennen oder Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer gemäß VOB, Teil B, DIN 1961, §4 verpflichtet, schriftlich darauf hinzuweisen.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkte werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Die Bauleitung behält sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffen Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung untersuchen zu lassen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass die Leistung nicht erschöpfend beschrieben ist, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Entschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Werden Farbtöne in der Leistung nicht konkret vorgegeben, so gelten in Anlehnung an das Standardleistungsbuch für das Bauwesen, Leistungsbereich 663 "Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen, Tapezierarbeiten" zur Beurteilung und Einordnung farbiger Ausführungen mit Dispersions- und Lackfarben sowie Putzen folgende Farbtonstufen:
"weiß" bzw. "altweiß" als jeweiliger Weißfarbton in der Standardqualität
"hell getönt" wie Dispersionsfarbe mit einem Volltonfarbenanteil </= 12 %
(ca. Abtönstufe 6 bis 9 gemäß Scala Farbtonkarte Voll- und Abtönfarbe)
"mittel getönt" wie Dispersionsfarbe mit einem Volltonfarbenanteil >12 % und </= 50 %
(ca. Abtönstufe 4 bis 5 gemäß Scala Farbtonkarte Voll- und Abtönfarbe)
"satt getönt" wie Dispersionsfarbe mit einem Volltonfarbenanteil > 50 %
(ca. Abtönstufe 1 bis 3 gemäß Scala Farbtonkarte Voll- und Abtönfarbe)
Neben den vorgenannten allgemeinen Angaben, Normen, Vorschriften und Merkblättern werden für die Arbeiten in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung außerdem vereinbart:
.
Für Maler und Lackierarbeiten
- DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
- DIN 18 363 Maler- und Lackierarbeiten
- DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauteilen
- DIN 18 451 Gerüstarbeiten
- DIN 18 540 Abdichten von Außenfugen im Hochbau mit Fugendichtungsmassen
- DIN V 18 550 Putz und Putzsysteme - Ausführung.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Anlage Planliste Ausschreibung Planliste und weitere Unterlagen
Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung:
Bezeichnung Plannummer
BE Einrichtungsplan PMS12_250603_AP_LP_HV_200.0
Grundriss EG-2.OG EG-OG2_Grundriss_20260311_V002
Grundriss 3.OG-DG OG3-DG_Grundriss_20260311_V002
Straßenansicht Straße_Ansicht_20260311_V002
Straßenansicht PMS12_AP_AS_100610
Schnitt A-A A-A_Schnitt_20260311_V002
Schnitt B-B B-B_Schnitt_20260311_V002
Anlage Planliste Ausschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baustelle einrichten, vorhalten, rückbauen Einrichten der Baustelle für sämtliche aufgeführten Leistungen.
Baustelleneinrichtung einrichten, für die Dauer der eigenen Leistung vorhalten und rückbauen.
Die Anforderungen und Bedingungen der Allgemeinen Vorbemerkungen sind in der Preiskalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Anmietung von BE-Fläche vor dem Gebäude erfolgt durch den Bauherren.
01.__.0010
Baustelle einrichten, vorhalten, rückbauen
1,00
Psch
02 Fassadensanierung / -anstrich
02
Fassadensanierung / -anstrich
Hinweis zur Kalkulation Bei der nachfolgenden Massenermittlung des Fassadenanstrichs wurde die projezierte Fläche der gesamten Fassade ermittelt.
Bossen, Konsolen und Gesimse und Leibungen werden nicht extra beschrieben und sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren.
Elemente > 2,5 m² wurden im Zuge der Massenermittlung der Fassadenfläche zum Abzug gebracht.
Die Masse der Laibungen enthält auch die der Elemente die < 2,5 m² sind, es sind hier also keine Abzüge erfolgt.
Hinweis zur Kalkulation
02.__.0001 Fenster, Türen, etc. zum Schutz abkleben. Abkleben der zu schützenden Fassadenteile mit Folien, wie Fenstern, Türen und Nachbarfassaden, während der in diesem LV beschriebenen Arbeiten.
Für die Fensterabklebungen ist darauf zu achten, dass die Lüftungsfunktion der Fenster in der Kipp-Stellung uneingeschränkt bestehen bleibt und genutzt werden kann.
Die Schutzmaßnahmen sind nach Beendigung der Arbeiten rückzubauen und fachgerecht zu entsorgen sowie über den Zeitraum der Leistungen vorzuhalten und zu unterhalten.
02.__.0001
Fenster, Türen, etc. zum Schutz abkleben.
1,00
Psch
02.__.0002 Haftzugfestigkeit prüfen Vor Durchführung der Arbeiten ist die Haftzugfestigkeit des bauseits vorhandenen Anstrichs zu prüfen und zu protokollieren.
02.__.0002
Haftzugfestigkeit prüfen
1,00
Psch
02.__.0003 Fassadenfläche prüfen Vorhandene Putzfassade abklopfen und auf eventuelle Beschädigungen wie z.B. losen Putz und Risse überprüfen.
Festgestellte Putzhohlstellen in der Ansichtszeichnung mit Lage und Größe Dokumentieren.
02.__.0003
Fassadenfläche prüfen
1,00
Psch
02.__.0004 Fassadenfläche reinigen Verunreinigungen, Schmutz, Staub, Fett und lose
anhaftende Substanzen vollflächig, durch geeignete
Maßnahmen unter Beachtung der Bestimmungen des
Umweltschutzes fachgerecht entfernen, einschl. aller
erforderlichen Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen.
Verfahren: mechansiche Reinigung (z.B. Abbürsten).
Die Entsorgung des bei der Reinigung anfallenden Abriebes ist im Positionspreis enthalten.
Einzurechnen ist das Entfernen von Fehlstellen und losen Bereichen der alten Anstriche und Beschichtungen.
Mit dieser Position wird die gesamte Fassade einschließlich der Balkonplatten (zur Seite der Kremper Str.) erfasst. Einzurechnen sind Erschwernisse und Mehraufwendungen, die durch die Bossenfassade sowie den Formen der Ornamente, Zierelemente und Gesimse sowie den Balkonplatten mit den Balkonkonsolen verursacht werden.
02.__.0004
Fassadenfläche reinigen
182,00
m²
02.__.0005 Algen- und Pilzbefall von Bauteilen beseitigen Zulage zur Pos. vor für Erschwernisse für die fachgerechte Entfernung von Algen, Pilzen u. A..
Die trockenen Flächen sind mit Universal-Fungizid 542 oder gleichwertig 1:2 wasserverdünnt, zu behandeln.
Fabrikat: Brillux oder gleichwertig nach Bieterwahl.
Gew. Produkt:
Gew. Hersteller:
02.__.0005
Algen- und Pilzbefall von Bauteilen beseitigen
E
15,00
m²
02.__.0006 Behandlung nicht haftender Altanstriche Zulage zu der Position 02.4 Fassadenreinigung, für die weitere Behandlung loser, nicht haftender Altanstriche und für den Anstrichaufbau ungeeigneter Bereiche.
Im Zuge der Säuberung sind die gesamten zu behandelnden Flächen hierauf vom Auftragnehmer umfangreich und abschließend kontrolliert worden.
Lose, nicht haftende und für weitere Anstrichaufbauten ungeeignete Altanstriche sind ordnungsgemäß entfernt.
Anspachteln von Schadstellen und Fehlstellen aufgrund von im Zuge der Fassadenreinigung entfernten losen Altanstrichen mit intaktem Altputz.
In Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Altuntergrundes evtl. vorhergehende Grundierung des mit Tiefgrund LF 595 oder gleichwertig.
Produkt nach Bieterwahl :
Fleckenspachtelung, bz. Anspachtelung der Übergänge mit Fassadenspachtel D 920 oder gleichwertig..
Produkt nach Bieterwahl :
Verarbeitungsfertige Dispersions-Spachtelmasse, weiß.
Die Fleckenspachtelung ist als direkte Vorleistung zu den Pos. Fassadenanstriche ohne weitere Zwischenschritte auszuführen.
Wichtig : Nicht auf das alte Elastiksytem spachteln.
Fabrikat: Brillux, bzw. nach Bieterwahl:
Gew. Hersteller:
02.__.0006
Behandlung nicht haftender Altanstriche
15,00
m²
02.__.0007 Einzelriss - Verfüllung. Einzelriss-Verfüllung: Risse aufweiten und säubern. Fugenflanken mit Lacryl Tiefgrund ELF 595 oder gleichwertig nach Bieterwahl grundieren.
Produkt/ Hersteller nach Bieterwahl :
Anschließend die Risse mit Riss-Stopp-Spachtel 376 oder gleichwertig nach Bieterwahl verfüllen und der vorhandenen Oberflächenstruktur angleichen.
Fabrikat: Brillux, bzw. nach Bieterwahl.
Produkt/ Hersteller nach Bieterwahl :
Angenommen werden ca. 10 % der Gesamtfläche der Fassade.
02.__.0007
Einzelriss - Verfüllung.
15,00
m²
02.__.0008 Einzelriss-Armierung. Einzelriss-Armierung: Elastik-Gewebe 1566 nach der Grundierung der Flächen ca. 30 cm breit in Armierungskleber 480 oder gleichwertig nach Bieterwahl
einbetten und blasenfrei andrücken. Nach Trocknung die armierten Bereiche noch einmal mit Armierungskleber 480 oder gleichwertig nach Bieterwahl füllend überarbeiten.
Fabrikat: Brillux
Produkt/ Hersteller nach Bieterwahl :
Angenommen werden ca. 10 % der Gesamtfläche der Fassade.
02.__.0008
Einzelriss-Armierung.
15,00
m²
02.__.0009 Fluatieren von Nachputzstellen. Fluatieren von Nachputzstellen bis zur nächsten
Bauteilabgrenzung mit Mehrfachfluat Olafirn 1061.
Fabrikat: Brillux oder gleichwertigl.
Einzurechnen sind Erschwernisse und Mehraufwendungen, die durch die Bossenfassade sowie den Formen der Ornamente, Zierelemente und Gesimse sowie den Balkonplatten mit den Balkonkonsolen verursacht werden.
Abgerechnet wird die lotrecht projezierte Fassadenfläche und die Fläche der Balkonuntersichten und der Balkonstirnseiten.
Produkt nach Bieterwahl :
Fabrikat: Brillux, bzw. nach Bieterwahl:
Gew. Hersteller:
Angenommen werden ca. 10 % der Gesamtfläche der Fassade.
02.__.0009
Fluatieren von Nachputzstellen.
15,00
m²
02.__.0010 Anstrich Fenstereinfassungen Anstrich der Fensterienfassungen an Fenster und Türen.
Laibungstiefe: ca. 15 cm
02.__.0010
Anstrich Fenstereinfassungen
W
140,00
lfm
02.__.0011 Fassadenanstrich Untergrundvorbehandlung: Untergrund auf
Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen.
Grundierung nur der Schadstellen mit Lacryl
Tiefgrund ELF 595 oder gleichwertig.
Produkt nach Bieterwahl :
Evtl. erforderliche Anspachtelungen werden mit einer sep. Position vergütet.
Grundanstrich mit Haftgrund LF 3720, pigmentiert oder gleichwertig.
Produkt nach Bieterwahl :
Zwischenanstrich mit Top-Elastik Fassadenfarbe
380. Verbrauch: Mind. 250 ml/m² oder gleichwertig.
Produkt nach Bieterwahl :
Schlussanstrich mit Top-Elastik Fassadenfarbe
380. Verbrauch: Mind. 250 ml/m² oder gleichwertig.
Produkt nach Bieterwahl :
Farbton des Schlussanstrichs: hell getönt, nach Wahl des AG
Einzurechnen sind Erschwernisse und Mehraufwendungen, die durch die Bossenfassade sowie den Formen der Ornamente, Zierelemente und Gesimse sowie den Balkonplatten mit den Balkonkonsolen verursacht werden.
Abgerechnet wird die lotrecht projizierte Fassadenfläche.
Fabrikat: Brillux, bzw. nach Bieterwahl:
Gew. Hersteller:
02.__.0011
Fassadenanstrich
182,00
m²
02.__.0012 Zulage: Sockelanstrich Mehrkosten für Sockelanstrich.
Farbton des Schlussanstrichs im Bereich des Sockels: dunkel getönt, nach Wahl des AG
02.__.0012
Zulage: Sockelanstrich
W
6,00
m²
03 Bodenbeschichtung Balkone, Anstrich Balkonuntersichten
03
Bodenbeschichtung Balkone, Anstrich Balkonuntersichten
03.__.0001 Grundierung der Bodenfläche Grundierung der Fläche, mit Triflex Cryl Primer 276.
Ausführung nach den technischen Richtlinien des
Materialherstellers. Die Untergrundbeschaffenheit ist individuell
auf Haftung zu prüfen.
Verbrauch: ca. 0,40 kg/ m2
Maße Balkon: ca. 2,36m * 1,16m = 2,74 m2/ Balkon
03.__.0001
Grundierung der Bodenfläche
16,00
m²
03.__.0002 PUR-Bodenbeschichtung Spachtelauftrag Vorbereitete Bodenflächen aus Beton (>/=C20/25 bzw. B25) mit einer begehbaren, elastifizierten Bodenbeschichtung beschichten.
Untergrundvorbehandlung: Untergrund auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen.
Grundierung der vorbehandelten Flächen mit Floortec 2K-Epoxi-Grund LF 932 oder gleichwertig nach Bieterwahl
Produkt/ Hersteller nach Bieterwahl :
unverdünnt. Absanden der frischen Schicht mit feuergetrocknetem Floortec Quarzsand 1526 oder gleichwertig nach Bieterwahl.
Produkt/ Hersteller nach Bieterwahl :
Nach Trocknung überschüssigen, nicht gebundenen Quarzsand entfernen.
Verbrauch: Mörtelgemisch ca. 1,2 kg/m², Quarzsand zum Absanden ca. 1,0 kg/m².
Deckbeschichtung mit Floortec PUR-Beschichtung 852 seidenglänzend oder gleichwertig nach Bieterwahl
Produkt/ Hersteller nach Bieterwahl,
im Spachtelauftrag mit Zahnspachtel oder gezahntem Glätter. Flächen anschließend mit der Stachelwalze entlüften. Verbrauch: max. 1,0 kg/m². Standardfarbton: RAL 7036 Platingrau
Hersteller nach Bieterwahl :
Die Beschichtung schließt zu den aufgehenden Wänden mit einer im System ausgebildeten Hohlkehle (sep. Pos.) ab.
03.__.0002
PUR-Bodenbeschichtung Spachtelauftrag
17,00
m²
03.__.0003 PUR - Bodenbeschichtung Rollenauftrag Leistung wie zuletzt im vollen Wortlaut beschrieben, jedoch Deckbeschichtung mit Floortec PUR-Beschichtung 852 oder gleichwertig nach Bieterwahl, seidenglänzend, im zweimaligen, gleichmäßigem Rollenauftrag auf horizontale Flächen.
Verbrauch: ca. 0,35 kg/m² je Auftrag.
Fabrikat : Brillux oder gleichwertig nach Bieterwahl.
Produkt/ Hersteller nach Bieterwahl :
03.__.0003
PUR - Bodenbeschichtung Rollenauftrag
E
W
17,00
m²
03.__.0004 Zulage Chips u. Versiegelung Bodenbeschichtung Zulage für die zuvor beschriebene Bodenbeschichtung für das Einstreuen von Chips und das Auftragen einer Versiegelung.
Abstreuen oder maschinelles Auftragen von Kunststoff-Chips, nass-in-nass in die zuvor beschriebene Beschichtung. Schlussbeschichtung aus elastischenm Einkomponenten-Polyurethan-Flüssigkunststoff, lösemittelhaltig, wetterbeständig, rissüberbrückend, flüssigkeitsdicht, transparent.
03.__.0004
Zulage Chips u. Versiegelung Bodenbeschichtung
E
17,00
m²
03.__.0005 Zulage Balkonbeschichtung Stirnkante Stirnkanten im Beschichtungssystem, wie zuvor, einschl. Einlegen eines Gewebes, jedoch ohne Chipseinstreuung.
Höhe Balkonstirnseite: 16 cm
Ausführung: Balkonplatten 2.- 4.OG
03.__.0005
Zulage Balkonbeschichtung Stirnkante
W
21,50
m
03.__.0006 Hohlkehle PUR-Bodenbeschichtung Hohlkehlen mit Epoxidmörtel herstellen.
Randstreifen aus PE-Schaum, Dicke ca. 5mm, vor Einbringen des Mörtels setzen. Mörtelgemisch bestehend aus 2K-Epoxi-Grund 832 LF oder gleichwertig nach Bieterwahl
Produkt nach Bieterwahl :
und Floortec-Quarzsand 1526 (MV 1 : 5 GT)) oder gleichwertig nach Bieterwahl,
Produktnach Bieterwahl :
im Eckbereich einbauen. Hohlkehle mit einem Kunststoffrohr oder einer Glasflasche ausbilden.
Durchmesser der Rundung: ca. 6 cm.
Verbrauch Mörtelgemisch: ca. 1,2 kg/m
Fabrikat: brillux oder gleichwertig nach Bieterwahl.
Hersteller nach Bieterwahl :
03.__.0006
Hohlkehle PUR-Bodenbeschichtung
21,50
m
03.__.0007 Dichtstoffuge für PUR-Bodenbeschichtung Ausbilden einer Dichtstoffuge zwischen Hohlkehlenprofil und aufgehendem Bauteil bei nicht schubfester Verbindung zwischen Bodenfläche und Wandbildner.
Fugenbereich nach Abschluss der Beschichtungsarbeiten fachgerecht mit Fugen-Hinterfüllungsschnur Knauf Triflex oder gleichwertig nach Bieterwahl ausbilden einschließlich aller erforderlichen Leistungen, z.B. Abkleben der angrenzenden Flächen.
Fabrikat : Brillux oder gleichwertig nach Bieterwahl.
Produkt/ Hersteller nach Bieterwahl :
03.__.0007
Dichtstoffuge für PUR-Bodenbeschichtung
21,50
m
03.__.0008 Tropfkantenprofile an Balkonen Montage von Tropfkantenprofilen an vorbereiteten Balkonflächen.
Vorgefertigtes Tropfkantenprofil 1595 oder gleichwertig nach Bieterwahl
Produkt nach Bieterwahl :
auf Epoxidharzbasis mit PU-Dichtungsmasse 382 oder gleichwertig nach Bieterwahl
Produkt/ Hersteller nach Bieterwahl :
vollflächig verkleben.
Maße: 60 * 9 mm
Kleberverbrauch: ca. 60 ml/m
Fabrikat: Brillux.oder gleichwertig nach Bieterwahl.
Hersteller nach Bieterwahl :
03.__.0008
Tropfkantenprofile an Balkonen
21,50
m
03.__.0009 Anstrich Balkonuntersichten Untergrundvorbehandlung: Untergrund auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen.
Grundanstrich mit Silicon-Grundierfarbe 917 oder gleichwertig.
Produkt nach Bieterwahl :
Zwischenanstrich mit Silicon-Fassadenfarbe 918 oder gleichwertig
Produkt nach Bieterwahl :
Schlussanstrich mit Silicon-Fassadenfarbe 918.
Standardfarbton Balkonunterseite: Hell getönt nach Wahl AG
Fabrikat: Brillux bzw. nach Bieterwahl.
Hersteller nach Bieterwahl :
03.__.0009
Anstrich Balkonuntersichten
17,00
m²
03.__.0010 Anstrich Konsolen als Zulage für Position 8 Grundierung, Haftgrund, Zwischenanstrich und Schlussanstrich wie Balkonunterseiten
Standardfarbton Konsolen:Basaltgrau; RAL 7012
Schenkellänge der Konsolen: ca. 2 x 1,00 m
Stichmaß in der Ecke: ca. 0,50 m
Abwicklung der Schenkel: ca. 0,50 m
03.__.0010
Anstrich Konsolen als Zulage für Position 8
W
6,00
Stk
03.__.0011 Zulage Farbton mittel getönt Zulagepreis für die Ausführung im mittel getönten Farbton. Farbton nach Angabe des Auftraggebers.
03.__.0011
Zulage Farbton mittel getönt
E
1,00
m²
03.__.0012 Zulage Protect Qualität algizid Zulagepreis für die Lieferung in Protect Qualität, algizid ausgerüstet.
Produkt/ Hersteller nach Bieterwahl :
03.__.0012
Zulage Protect Qualität algizid
E
1,00
m²
04 Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise
04
Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise
04.__.0001 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und nur auf Anweisung des AG gegen Nachweis zur
Ausführung kommen:
Vorarbeiter
04.__.0001
Stundensatz Vorarbeiter
E
10,00
h
04.__.0002 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und nur auf Anweisung des AG gegen Nachweis zur
Ausführung kommen:
Fachwerker
04.__.0002
Stundensatz Fachwerker
E
10,00
h