Estrich
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Allgemeine Vertragsbedingungen
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Allgemeine Vertragsbedingungen
00.01 Allgemein Ausschreibungsbedingungen
00.01
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Allgemein Ausschreibungsbedingungen
00.10 Allg.Bes.Techn. und rechtl.Vorbemerkungen
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Allg.Bes.Techn. und rechtl.Vorbemerkungen
00.99 Firmenmäßige Unterfertigung
00.99
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Firmenmäßige Unterfertigung
11 Estricharbeiten
11
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Estricharbeiten
Version 022 (2021-12) Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Begriffe: Im Folgenden sind unter schwimmenden Estrichen sowohl schwimmende als auch Estriche auf Trennlage (gleitende Estriche) zu verstehen. 2. Einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: Herstellen von Estrichen auf vorhandenem Gefälle bis zu einer Neigung von 5 Prozent, ausgenommen FließestricheAusbilden von Ichsen und GratenAusfüllen von Einbauteilen (z.B. Deckeln) mit Estrichmaterial bei einer gleichzeitigen EstrichherstellungHerstellen von SchwindfugenStaubfreimachen, soweit bei der Herstellung der Verbundestriche nicht nass in nass gearbeitet wird3. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).

Version 022 (2021-12)

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Begriffe:

Im Folgenden sind unter schwimmenden Estrichen sowohl schwimmende als auch Estriche auf Trennlage (gleitende Estriche) zu verstehen.

2. Einkalkulierte Leistungen:

Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:

  • Herstellen von Estrichen auf vorhandenem Gefälle bis zu einer Neigung von 5 Prozent, ausgenommen Fließestriche
  • Ausbilden von Ichsen und Graten
  • Ausfüllen von Einbauteilen (z.B. Deckeln) mit Estrichmaterial bei einer gleichzeitigen Estrichherstellung
  • Herstellen von Schwindfugen
  • Staubfreimachen, soweit bei der Herstellung der Verbundestriche nicht nass in nass gearbeitet wird

3. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).

11.21 Vorbereiten des Untergrundes
11.21
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Vorbereiten des Untergrundes
11.22 Trenn-u.Dämmschichten
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Trenn-u.Dämmschichten
11.24 Unterlagsestriche
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Unterlagsestriche
11.25 Sonstige Leistungen
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Sonstige Leistungen
20 Regieleistungen
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Regieleistungen
Version 022 (2021-12) Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Allgemeines: In dieser Unterleistungsgruppe werden nur angehängte Regieleistungen gemäß ÖNORM B 2110 erfasst. Regieleistungen werden nur ausgeführt, wenn sie vom Auftraggeber im Einzelfall angeordnet werden, auch wenn sie im Vertrag (Leistungsverzeichnis) vorgesehen sind. Die aufgewendeten Stunden, verwendeten Geräte, Transportleistungen und verbrauchten Stoffe werden täglich in die Regiescheine eingetragen und dem Auftraggeber zur Gegenzeichnung vorgelegt. 2. Mengenänderungen: Die Bestimmungen, wonach bei Mengenänderungen die Neuvereinbarung von Einheitspreisen verlangt werden kann, sind auf Regieleistungen nicht anwendbar. 3. Beschäftigungsgruppen: Die angeführten Beschäftigungsgruppen entsprechen den kollektivvertraglichen Regelungen. In den Stundensätzen sind auch anteilige Wegegelder, Fahrtspesen und Aufwandsentschädigungen (Auslösen) einkalkuliert. Verrechnet wird die an der Arbeits- oder Montagestelle tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die kleinste Einheit ist die angefangene halbe Stunde. 4. Einkalkulierte Leistungen: Die Einheitspreise für Stoffe gelten frei Baustelle, einschließlich Abladen. 5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Zur Verrechnung kommen die Stundensätze jener Beschäftigungsgruppe, die für die jeweilige Regieleistung ausreicht, unabhängig von der Qualifizierung des tatsächlich eingesetzten Personals.

Version 022 (2021-12)

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen.

1. Allgemeines:

In dieser Unterleistungsgruppe werden nur angehängte Regieleistungen gemäß ÖNORM B 2110 erfasst.

Regieleistungen werden nur ausgeführt, wenn sie vom Auftraggeber im Einzelfall angeordnet werden, auch wenn sie im Vertrag (Leistungsverzeichnis) vorgesehen sind.

Die aufgewendeten Stunden, verwendeten Geräte, Transportleistungen und verbrauchten Stoffe werden täglich in die Regiescheine eingetragen und dem Auftraggeber zur Gegenzeichnung vorgelegt.

2. Mengenänderungen:

Die Bestimmungen, wonach bei Mengenänderungen die Neuvereinbarung von Einheitspreisen verlangt werden kann, sind auf Regieleistungen nicht anwendbar.

3. Beschäftigungsgruppen:

Die angeführten Beschäftigungsgruppen entsprechen den kollektivvertraglichen Regelungen. In den Stundensätzen sind auch anteilige Wegegelder, Fahrtspesen und Aufwandsentschädigungen (Auslösen) einkalkuliert. Verrechnet wird die an der Arbeits- oder Montagestelle tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die kleinste Einheit ist die angefangene halbe Stunde.

4. Einkalkulierte Leistungen:

Die Einheitspreise für Stoffe gelten frei Baustelle, einschließlich Abladen.

5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Zur Verrechnung kommen die Stundensätze jener Beschäftigungsgruppe, die für die jeweilige Regieleistung ausreicht, unabhängig von der Qualifizierung des tatsächlich eingesetzten Personals.

20.11 Stundensätze
20.11
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Z
Stundensätze
20.15 Materiallieferungen für Regieleistungen
20.15
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Materiallieferungen für Regieleistungen