Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Die Erweiterung der bestehenden Lagerhalle und deren Lagerkapazitäten,
durch ein Großverbraucherlager, mit separaten Bereichen für Tiefkühl-,
Trocken- und Frischelagerung soll die Kapazitäten auf das erforderliche
Maß erhöhen. Durch die Implementierung neuer Techniken wird die
Grundfläche optimiert genutzt.
Das Bestands-Verwaltungsgebäudes wird kernsaniert und erhält eine neue
Fassade, neue Technik und Innenausbau. Der Bestandsturm beinhaltet im
Erdgeschoss ein Bistro für Kunden und Mitarbeitende, 4 Bürogeschosse
und zwei Wohnungen für Mitarbeitende im obersten Geschoss.
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB
des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam
werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind
Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder
GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im
PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des
Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen
Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die
ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern
und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen
Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie
die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden
darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten
Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des
Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der
Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es
besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer
groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu
erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten
Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser
dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und
Planunterlagen.
Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur
Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen
sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort
eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen. Die Vervielfältigung in
Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich
des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen
unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und
Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die
formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die
technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber
gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte
Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in
den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den
aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation
hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung
und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das
eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der
verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und
Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt
seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem
zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen
WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und
Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen
Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und
Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der
Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten
einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen
nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der
vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw.
allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen,
sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen
einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und
für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
- Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen,
Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise
und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen,
sowie deren Durchführung.
- Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu
gehört auch die umgehende
Beseitigung von Verunreinigungen.
- Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden
Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs
oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei
Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt
und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.
- Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden
Bauschutts samt aller dafür
erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und
Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung
notwendiger Verpackung usw.,
- Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis
sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere
auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN
aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung
abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen
erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene
Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate
als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und
qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein
gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene
Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen. Der Nachweis der
Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN.
Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und
fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind
und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen. Gelingt der
Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter
eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten
Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der
Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw.
hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei
Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als
gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN
gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen.
Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass
die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne
nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel
sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung
einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB
§15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und
die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein,
wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen.
Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht
vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis
in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2
VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf
der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke
dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die
vereinbarten Auftragskonditionen.
3.3 Umlagen
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% /
Sanitäreinrichtungen 0,6%)
Bauleistungsversicherung: 0,5 %
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der
Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Geltungsbereich
Die nachfolgenden ZTV gelten allgemein sowie übergreifend für sämtliche
zu erbringende Leistungen. Sämtliche Vorgaben der VOB/C sind zu
beachten.
Stoffe, Bauteile
Die gewerkespezifischen Hinweise zu Stoffen, Bauteilen sind in den
jeweiligen ZTV zu beachten.
Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung,
Transport, Verarbeitung, Nutzung und Entsorgung eine hohe Gesundheits-
und Umweltverträglichkeit aufweisen. Sofern Umweltzeichen des deutschen
Institutes für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. existieren, dürfen
nur Produkte mit Umweltzeichen verwendet werden. Erfüllen die
gekennzeichneten Produkte nicht die funktionalen Anforderungen des LV,
hat der Bieter dies mit seiner Produktwahl anzugeben.
Folgende Materialien oder Inhaltstoffe sind von der Verwendung
auszuschließen:
-Stoffe, für die bereits Beschränkungs- und Verbotsregelungen bestehen
wie z.B. Asbest, PCP, PCB usw.
-FCKW und HFCKW. Produkte, die organisch gebundene Halogene (Chlor,
Fluor, Brom) enthalten, dürfen dann nicht verwendet werden, wenn sie im
Gebäudeinnenbereich eine Brandlast darstellen können.
Der AN hat als Besitzer und Erzeuger von Baureststoffen und -Abfällen
auf Verlangen über Art und Verbleib seiner Baustellenabfälle Auskunft zu
geben.
Ausführung
Die gewerkespezifischen Hinweise zur Ausführung sind in den jeweiligen
ZTV zu beachten.
DIN 18 299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Zusätzlich sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die
Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu
berücksichtigen:
-Ergeben sich aus den technischen Grundlagen unterschiedliche oder
widersprüchliche Anforderungen, gilt jeweils die weiterreichende
(wirtschaftliche höherwertige) Anforderung als vereinbart.
-Für die jeweiligen Unterlagen gilt der Stand in der zum
Auftragszeitpunkt gültigen Fassung als vereinbart. Bei der Kalkulation
ist von einer Fertigung nach theoretischen Maßen auszugehen.
Rohbautoleranzen nach DIN werden impliziert.
Die Erweiterung der bestehenden Lagerhalle und deren Lagerkapazitäten,
1 Sandwich-Decke
1
Sandwich-Decke
1. 1 Sandwich-Decke
1. 1
Sandwich-Decke