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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEIN
Alle im LV beschriebenen Leistungen sind grundsätzlich
einschließlich kompletter Lieferung, betriebsfertiger
Montage und betriebsfertiger Übergabe anzubieten. Es
wurde deshalb bei den einzelnen Positionen auf
selbstverständliche Ausdrücke wie liefern,
verlegen, installieren, montieren, beschaffen und
betriebsfertiger Anschluss soweit wie möglich
verzichtet. Sollen nur Einzelleistungen wie
z.B. nur Lieferung oder nur Montage ausgeführt werden,
so ist dies im Text ausdrücklich beschrieben.
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung erfolgte auf
Grundlage einer Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung.
Änderungen können sich aufgrund der noch nicht
erfolgten Ausführungsplanung ergeben. Mehr- bzw.
Minderkosten werden dann gesondert vergütet bzw.
verrechnet im Zuge einer späteren
Angebotsüberarbeitung.
BAUBESCHREIBUNG
Errichtung einer Gewerbehalle mit Verwaltung und
Schnitt-
betrieb, Oliver Fruchthandels GmbH, in 56070 Koblenz,
Johann-Baulig Straße.
Das Gebäude wird auf einem vorher unbebauten Grundstück
in einem Gewerbegebiet in Koblenz errichtet.
Die Errichtung einer Gewerbehalle mit Verwaltung und
Schnittbetrieb erfolgt inklusive Tiefgarage, Parkplatz
und Außenanlagen.
Das Gebäude ist so konzipiert, dass die Transmissions-
wärmeverluste und der Primärjahresenergiebedarf den
aktuellen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG
2024)
für Neubauten genügen.
Die gesetzlichen Auflagen des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG 2024)
werden dadurch erreicht, dass neben der hochwertigen
Dämmung
die Wärmeversorgung über eine Luft-Luft-Wärmepumpe
bereitgestellt wird.
0.1.1 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle,
insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Generell gilt die STVO.
Durch den AN verursachte Verunreinigungen auf
Zufahrtswegen
sind am Ende des Arbeitstages, bei Erfordernis auch
mehrmals
am Tag, auf Kosten des AN zu beseitigen.
0.1.2 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Alle im LV beschriebenen Leistungen sind grundsätzlich
einschließlich kompletter Lieferung, betriebsfertiger
Montage und betriebsfertiger Übergabe anzubieten. Es
wurde deshalb bei den einzelnen Positionen auf
Die bzw. der entsprechende Ansprechpartner wird dem AN
rechtzeitig bekannt gegeben. Gesperrte Straßen und Wege
sind gemäß gültiger Vorschriften zu sichern.
Infolge der Arbeiten auftretende Verschmutzungen auf
den Straßen und Plätzen sind sofort zu beseitigen. Zur
Vermeidung von Staubbildung sind geeignete Maßnahmen zu
treffen. Alle Kosten für v.g. Maßnahmen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht
besonders vergütet.
0.1.3 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Das geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist
lückenlos zu erfüllen. Landesabfallgesetze sowie
Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
sind zu beachten.
Verpackungs- und Restmaterialien sowie
Baustellenabfälle sind gemäß der gesetzmäßig
vorgeschriebenen Entsorgung durch den AN zu beseitigen.
Das Bauvorhaben liegt im Trinkwasserschutzgebiet
Nr. 401700063 Koblenz-Urmitz, Zone III A.
Alle hieraus resultierenden Maßnahmen sind zu
berücksichtigen.
0.1.4. Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit ist in den Zeiträumen von 7
bis 20 Uhr vorgesehen.
0.1.5. Angaben zur Ausführung
Für jedes Gewerk gelten die
DGUV Unfallverhütungsvorschriften.
Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien.
LBauO, die jeweils gültigen Landesbauordnungen.
AEB, die jeweils gültigen
Abfallentsorgungsbestimmungen.
Ein aktuelles Schadstoffgutachten liegt vor.
Es sind sämtliche DIN-Normen, Regelungen, Vorschriften,
etc., die zur Ausführung der Arbeiten notwendig sind,
in der jeweils neusten Fassung zu beachten.
Übergeordnet gelten die anerkannten Regeln der Technik.
Der Bieter sollte sich in jedem Fall vor Angebotsabgabe
über die örtlichen Verhältnisse informieren und die
eventuell daraus ersichtlichen Schwierigkeiten mit
einkalkulieren. Dies vor Allem im Hinblick auf die
Befestigungsmöglichkeritem des Gerüsts und des
Bauaufzugs an der Fassade.
Hinweis:
Die Abdichtung wird der Einwirkungsklasse IA und
Eigenschaftsklasse E1 (hohe thermische und
mechanische Einwirkung) zugeordnet.
(Achse: A-I/8-9 - Bereich PV-Anlage - gemäß Planung)
0.1.6. ZTV Dachabdichtungsarbeiten
Den nachfolgenden Beschreibungen zum Gewerk
Dachabdichtungsarbeiten liegt die aktuelle VOB mit
folgenden Teilen zugrunde:
VOB A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen.
VOB B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen.
VOB C (ATV) Allgemeine Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen:
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen
für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18195
ATV DIN 18234
ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
ATV DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten
ATV DIN 18339 Klempnerarbeiten
ATV DIN 18531
ATV DIN 18532
ATV DIN 18533
ATV DIN 18535
ATV DIN 18536
ATV DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
ATV DIN 4108
ATV DIN 1986-100
FLL-Richtlinien
VfB-Richtlinien
IndBauRL
die jeweilige LBO
0.1.7. Sonstige Bedingungen
Für alle Bauteile/-elemente, die im Zuge des
Baufortschritts
verdeckt oder unzugänglich werden, wird eine technische
Abnahme gefordert. Die Fertigstellung der jeweiligen
Teilleistungen ist der örtlichen Bauleitung
unaufgefordert
bekanntzugeben.
Der Bieter ist verpflichtet, die im
Leistungsverzeichnis
beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit,
fachgerechte
Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Bedenken hinsichtlich
Ausführbarkeit oder Eignung sind vor, spätestens aber
mit
Angebotsabgabe geltend zu machen. Sinnvoll oder
notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot
einzureichen.
Die Leistungen sind nach den Angaben in den
Ausführungsplänen, die dem AN bei der Auftragsvergabe
ausgehändigt werden, auszuführen.
Die im LV angegebenen Maße sind nur Richtmaße.
Die dem Auftragnehmer zur Material-/Gerätelagerung zur
Verfügung gestellten Flächen oder Räume sind gegen
Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Fertige Anlagen wie Türen, Fenster etc. sind sorgfältig
gegen
Verschmutzungen und Beschädigungen durch Abdecken /
Umhüllen mit Folie, bzw. Abkleben zu schützen.
Alle in diesem LV beschriebenen Arbeiten, bei denen
Reststoffe
zurückbleiben, bzw. Schutt entsteht, beinhalten auch
ohne
gesonderte Erwähnung das Sammeln dieser Stoffe in
geeigneten Behältern des AN und die fachgerechte
Entsorgung.
Während der gesamten Bauzeit hat ein der deutschen
Sprache
mächtiger und entscheidungsbefugter Vertreter des AN
ständig
auf der Baustelle anwesend zu sein.
Die Baustelle ist sauber zu halten!
Schutt, Materialreste, Verpackungsmaterialien etc. sind
durch
den AN arbeitstäglich von der Baustelle zu entfernen
und zu entsorgen.
Weiter zu verarbeitende Materialien sind geordnet
innerhalb der
Baustelle an einem mit der Bauleitung und Polier
abgestimmten
Platz zu lagern. Verunreinigungen und Beschädigungen an
öffentlichem oder privatem Eigentum sind umgehend zu
beseitigen.
Mindestens 1 x wöchentlich, bei Beendigung der
Arbeiten,
bzw. abgeschlossener Arbeitsabschnitte und auf
besondere
Aufforderung durch die Bauleitung und Polier, ist der
Arbeitsbereich
besenrein zu säubern.
Im Falle der Nichteinhaltung beauftragt der AG eine
Fremdfirma. Die Kosten gehen zu Lasten des AN.
Vor Beginn und während jeglicher
Dachabdichtungsarbeiten
sind alle nach den allgemein gültigen Unfall-
verhütungsvorschriften / UVV) nötigen
Sicherheitsmaßnahmen -
wie z. B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von
Dachöffnungen gegen Absturz usw. einzuhalten und
fachgerecht auszuführen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits
und
Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo) beauftragrt.
Obwohl
der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998
keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und
Ratschläge des SiGeKo unverzüglich zu beachten und
auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert
werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung
zu
stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen,
werden
mit der Schlußrechnung verrechnet.
0.1.8. Unterlagen
Folgende Planunterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis
als maßstabslose PDF-Datei bei:
- 2025-10-28_Entwurf BE-Plan Fruchthandel
- AP 505 Grundriss Dachaufsicht
- AP 509 Schnitte A-A und B-B
- AP 510 Ansichten
ALLGEMEIN
1 Dachabdichtung auf Trapezblech (Halle)
Achse A-C/1-4 Achse C-I/1-8
1
Dachabdichtung auf Trapezblech (Halle)
Achse A-C/1-4 Achse C-I/1-8
1. 1 Dachabdichtung auf Trapezblech (Halle)
Achse A-C/1-4 Achse C-I/1-8
1. 1
Dachabdichtung auf Trapezblech (Halle)
Achse A-C/1-4 Achse C-I/1-8
2 Dachabdichtung auf Trapezblech (Büro)
Achse 8-9, Dachbegrünung
2
Dachabdichtung auf Trapezblech (Büro)
Achse 8-9, Dachbegrünung
2. 1 Dachabdichtung auf Trapezblech (Büro)
Achse 8-9, Dachbegrünung
2. 1
Dachabdichtung auf Trapezblech (Büro)
Achse 8-9, Dachbegrünung
3 Dachabdichtung auf Beton Technik Achse
A-C/4-8
3
Dachabdichtung auf Beton Technik Achse
A-C/4-8
3. 1 Dachabdichtung auf Beton Technik Achse
A-C/4-8
3. 1
Dachabdichtung auf Beton Technik Achse
A-C/4-8
4 Dachterrasse
4
Dachterrasse
4. 1 Abdichtung & Dämmung
4. 1
Abdichtung & Dämmung
4. 2 Terrassenbelag
4. 2
Terrassenbelag
5 Attikakonstruktion
5
Attikakonstruktion
5. 1 Attikakonstruktion
5. 1
Attikakonstruktion
6 Dachentwässerung
6
Dachentwässerung
6. 1 Dachentwässerung
6. 1
Dachentwässerung
7 Dacheindeckung sonstiges
7
Dacheindeckung sonstiges
7. 1 Dacheindeckung sonstiges
7. 1
Dacheindeckung sonstiges