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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens
Die NaSa Immobilien GmbH hat die Arbeitsgemeinschaft
kurz ARGE Neubau OCS Bochum mit der schlüsselfertigen
Herstellung Ihres neuen Firmenstandortes in Bochum
beauftragt. Die Arbeitsgemeinschaft Neubau OCS Bochum
organisiert sich wie folgt:
Technische Geschäftsführung
Runkel Hochbau GmbH
Hessische Straße 10-12
57074 Siegen
Kaufmännische Geschäftsführung
OTTO QUAST Fertigbau GmbH
Weidenauer Str. 265
57076 Siegen
OCS errichtet an dem neuen Standort in Bochum auf dem
ehemaligen Opel-Gelände eine neue Firmenzentrale. Das
Gebäude wird Bereiche für Entwicklung und Fertigung
sowie klassische Büroorganisation enthalten. Über ein
repräsentatives Foyer als Haupteingang zu allen
Bereichen sind auch Besprechungs- und Schulungsräume zu
erreichen. Büro- und Verwaltungsnutzung gliedern sich
im OG1 und OG2 um einen begrünten Dachgarten mit
Terrasse. Das Untergeschoss wird für eine regelmäßige
Andienung mit kleinen LKW (7,5 to) ausgelegt und
beinhaltet neben Flächen für Kommissionierung,
Entsorgung und Technik auch eine Tiefgarage für PKW.
Es entstehen ca. 7.500 m² Nutzfläche im gewerblichen
und ca. 5.000 m² im kaufmännischen Bereich.
Baubeginn: ca. Januar 2026
Fertigstellung: Mitte 2028 / Ende 2028
Adresse: OCS Optical Conrtol Systems GmbH
Robert-Bosch-Straße 12
44806 Bochum
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder
Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten
im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel
abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und
aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind
ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder
Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Herr Luca Frederic Sting
Tel.: 0271-695 184
Mobil: 0151-53161545
E-Mail: luca.sting@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsbestandteile
1.1. Allgemein
Verträge zwischen der ARGE Neubau OCS (Auftraggeber,
"AG") und ihren jeweiligen Nachunternehmern
(Auftragnehmer, "AN") kommen nur durch schriftlichen
Vertragsabschluss oder durch schriftliche
Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung des AG
zustande.
1.2. Vertragsgrundlage
Für Verträge zwischen AG und AN ist die Anwendung der
VOB/B, die Einbeziehung der VOB/C und die Geltung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG für
Nachunternehmerverträge vereinbart. Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN gelten nicht.
Sofern nicht anders benannt, gelten die einschlägigen
DIN-Normen, VDI-Richtlinien und allgemein anerkannten
Regeln der Technik.
2. Baustellenorganisation & -logistik
2.1. Bauleiter
AG und AN werden im Rahmen des Bauvorhabens durch die
im Vertrag oder vor Baubeginn benannten Bauleiter
vertreten. Die Bauleiter sind jeweils bevollmächtigt,
rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und
entgegenzunehmen und als Vertreter der Parteien an der
Abnahme teilzunehmen. Der Bauleiter des AN darf nur
nach vorheriger Zustimmung des AG ausgetauscht werden.
Der AG wird die Zustimmung erteilen, wenn der neue
Bauleiter persönlich und fachlich gleichermaßen
geeignet ist. Der AN muss dafür sorgen, dass entweder
der Bauleiter oder jedenfalls ein hinreichend
zuverlässiger und geeigneter Polier oder Vorarbeiter
während der jeweiligen Arbeitszeiten stets auf der
Baustelle anwesend ist.
2.2 Entsorgung von Abfällen
Der AN entsorgt den bei seinen Arbeiten anfallenden
Abfall (insbesondere Verpackungsmaterialien und
Bauschutt) jeweils unverzüglich. Er hinterlässt die
Baustelle stets und insbesondere vor Wochenenden oder
sonstigen Unterbrechungen in ordnungsgemäß gesäubertem
Zustand. Wenn der AN trotz Aufforderung nebst
Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme den
vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, hat der
AG das Recht, die erforderlichen Maßnahmen jeweils auf
Kosten des AN im Wege der Ersatzvornahme durchführen zu
lassen.
2.3. Baustellenordnung
Die jeweils gültige Baustellenordnung des
Generalunternehmers ist verbindlich einzuhalten.
Verstöße können zum Baustellenverweis führen. Die
Baustellenordnung regelt u.a.:
- Zutrittskontrollen und Ausweisregelung. Vorstellung
und Einweisung in die Baustelle durch die örtliche
Bauleitung
- Verhaltenspflichten (z. B. Rauchverbot,
Alkoholverbot)
- PSA-Pflichten (Helm, Warnweste, Sicherheitsschuhe)
- Ordnung und Sauberkeit
- Verhalten bei Unfällen und Gefahren
2.4. Logistik
Anlieferungen sind mit der Bauleitung frühzeitig
abzustimmen. Zwischenlagerung ist nur auf zugewiesenen
Flächen gestattet. Gerüste und Aufzüge sind nach
Absprache mit dem GU mitnutzbar. Baustrom und Bauwasser
werden zentral bereitgestellt. Sozialräume wie z.B.
Toiletten sind gemeinsam mit anderen Gewerken zu
nutzen. Ordnung und Hygiene sind sicherzustellen.
Leistungen Dritter sind bei der Ausführung zu
berücksichtigen. Gegenseitige Absprachen mit
Nachbargewerken über Schnittstellen sind unverzichtbar.
2.5 Aufenthalts- und Materialcontainer
Aufenthalts-, Pausen- und Materialcontainer dürfen nur
nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung
aufgestellt werden. Der Standort ist so zu wählen, dass
Bauabläufe, Verkehrswege, Rettungswege sowie
Feuerwehrzufahrten nicht beeinträchtigt werden.
Die Container sind in ordnungsgemäßem, sauberem und
sicherem Zustand zu halten. Aufenthaltscontainer sind
ausschließlich für Pausen und Verwaltungszwecke zu
nutzen; eine Nutzung zu Übernachtungszwecken ist
untersagt. In allen Containern gilt Rauch- und
Alkoholverbot.
Materialcontainer sind klar zu kennzeichnen,
verschlossen zu halten und so einzurichten, dass die
Lagerung den anerkannten Regeln der Technik sowie den
gesetzlichen Vorschriften (z. B. Gefahrstofflagerung)
entspricht.
Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Container
einschließlich Fundamentierungen oder Aufstellhilfen
restlos und fristgerecht vom AN zu entfernen. Eventuell
verursachte Schäden am Untergrund oder an baulichen
Anlagen sind auf Kosten des AN fachgerecht zu
beseitigen.
3. Ausführungsbedingungen
3.1. Bauleistungserbringung durch Subunternehmer
Die Vergabe von Leistungen des AN an Subunternehmer ist
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG
zulässig. Der AG erteilt die Zustimmung, wenn dem keine
berechtigten Interessen entgegenstehen. Er darf die
Zustimmung insbesondere verweigern, wenn durch
Tatsachen begründete Zweifel an der erforderlichen
Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des
potenziellen Subunternehmers bestehen. Der AN bleibt
auch im Falle der Vergabe von Leistungen an einen
Subunternehmer ausschließlicher Vertragspartner des AG
und Schuldner der nach Maßgabe des Vertrags zu
erbringenden Leistungen.
3.2. Bautagebuch (BTB)
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und
zu Händen des Bauleiters des AG eine wöchentliche
Durchschrift zu erteilen. Die Übergabe des BTB erfolgt
unaufgefordert.
3.4. Arbeitszeiten
Die Arbeiten sind im Rahmen der vorgegebenen
Arbeitszeiten (werktags 7:00 bis 18:00 Uhr)
durchzuführen. Abweichungen bedürfen der vorherigen
Zustimmung. Die Bauzeit ist dem verbindlichen
Bauzeitenplan zu entnehmen. Der AN hat seine Leistungen
termingerecht und mit Blick auf Schnittstellen zu
anderen Gewerken zu koordinieren.
4. Technische Hinweise
4.1. Materialien
Die in den Leistungsverzeichnissen genannten
Materialien sind verbindlich oder durch gleichwertige
Produkte mit Zustimmung des AG ersetzbar. Es gelten die
technischen Merkblätter der Hersteller. Vor Ausführung
sind Bemusterungen oder Musterflächen ggf. anzulegen.
Der AN wendet nur geeignete und gegebenenfalls
zugelassene Baustoffe und Bauverfahren an. Nach der
Leistungsbeschreibung oder nach dem Gesetz
erforderliche Baustoffprüfungen lässt der AN auch ohne
besondere Aufforderung von staatlich anerkannten
Prüfstellen durchführen. Deren Entscheidung ist für ihn
verbindlich. Oberflächenqualität, Toleranzen und
technische Vorgaben ergeben sich aus dem
Leistungsverzeichnis, den DIN-Normen und der VOB/C. Vor
Ausführung sind die Maße vor Ort zu überprüfen.
4.2. Informations- und Prüfungspflichten
Der AN ist stets verpflichtet, auf für ihn erkennbare
Fehler, Widersprüche oder Lücken in den
Vertragsunterlagen hinzuweisen. Das gilt auch für durch
den AG nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende
Ausführungspläne oder Detailzeichnungen. Solche
Unterlagen erhält der AN vorbehaltlich abweichender
Vereinbarungen im Zuge des jeweiligen Baufortschritts.
Der AG stellt über die Projektphase einen Planerserver
zur Verfügung, auf welchem die aktuellste
Ausführungsplanung abrufbar ist. Der AN hat sich
eigenständig auf der Plattform nach dem aktuellsten
Stand zu erkundigen. Abweichungen zum geschlossenen
Vertrag sind anzuzeigen und mit einem Angebot über die
zusätzliche oder entfallene Leistung zu untermauern.
Vor der Ausführung muss das Angebot beauftragt werden.
Vom AN nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende
Ausführungspläne oder Detailpläne erhält der AG
rechtzeitig zu Händen seines Bauleiters zur jeweiligen
Freigabe. Anlässlich der Freigabe wird lediglich die
Übereinstimmung der nach Maßgabe der Pläne zu
erbringenden Leistungen mit den generellen
vertraglichen Vorgaben zur Art der Ausführung geprüft.
Gegenstand der Prüfung des AG ist nicht die
bautechnische oder sonstige Eignung der in den Plänen
des AN vorgesehenen Ausführung. Die Freigabe der Pläne
beinhaltet keinen Verzicht auf etwaige Mängelansprüche
für den Fall, dass sich die Ausführung nach Maßgabe der
Pläne als mangelhaft erweist.
4.3. Qualitätssicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ständige
Eigenkontrolle der Ausführung sicherzustellen. Aufmaße
sind nachvollziehbar und digital zu dokumentieren. Die
Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen
Leistungsumfang auf Basis der vereinbarten
Einheitspreise. Fotodokumentationen sind bei verdeckten
Leistungen zwingend erforderlich. Mängel sind
fristgerecht anzuzeigen und in Eigenverantwortung zu
beseitigen. Abnahmen erfolgen nur bei vollständiger und
mangelfreier Leistung.
Auf schlechte Witterung oder Winterbedingungen ist
organisatorisch und technisch zu reagieren (z. B. durch
Abdeckungen, Beheizung). Schutzmaßnahmen gegen
Verschmutzung, Nässe und Beschädigung bestehender
Bauteile sind eigenverantwortlich vorzusehen.
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen
Mitwirkung "Digitale Baustelle"
Produktvorstellung
Im Projekt kommt die cloudbasierte Bausoftware CAPMO
zur Anwendung. CAPMO ist eine digitale Plattform zur
Baustellendokumentation, Mängelverfolgung,
Kommunikation und Projektkoordination.
https://www.capmo.com/
Die Anwendung ist plattformunabhängig und kann sowohl
webbasiert über den Browser als auch mobil über iOS-
und Android-Geräte mittels App genutzt werden. Sie
ermöglicht die strukturierte Erfassung und Bearbeitung
von Aufgaben (sog. "Tickets") sowie die zentrale Ablage
von Plänen, Protokollen und Fotos. Die Nutzung
unterstützt eine transparente, effiziente und
nachvollziehbare Kommunikation aller
Projektbeteiligten.
Aufgabenbeschreibung
Die Mitwirkung an der digitalen Baustelle mittels CAPMO
ist verpflichtend für alle Nachunternehmer im Projekt.
Ein kostenfreier Gastzugang zur CAPMO-Plattform wird
durch den Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt. Der
Nachunternehmer ist verpflichtet, ihm zugewiesene
Tickets innerhalb der vorgegebenen Fristen zu
bearbeiten und den Status entsprechend in der Plattform
zu aktualisieren. Darüber hinaus ist über CAPMO die
vollständige und zeitnahe baustellenrelevante
Dokumentation durch den Nachunternehmer zu führen,
einschließlich Fotodokumentation, Fortschrittsmeldungen
und ggf. Rückmeldungen zu Mängelabstellungen. Die
Einhaltung der digitalen Prozesse ist Bestandteil der
vertraglich geschuldeten Leistung.
Einweisung
Durch die Bau- und Projektleitung kann eine Einweisung
erfolgen. Online stehen auf den gängigen
Videoplattformen Lernvideos zur Verfügung. Die tägliche
Anwendung im Baustellenalltag sowie die konsequente
Umsetzung der digitalen Prozesse liegen jedoch in der
Verantwortung des Nachunternehmers. Es obliegt ihm, die
Nutzung innerhalb seines Teams sicherzustellen und ggf.
intern weiterführende Einweisungen oder Kontrollen
durchzuführen.
Mitwirkung "Digitale Baustelle"
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für
Metallbauarbeiten
Grundlage der Bauleistungen ist die VOB Teil B und C.
Die Metallbauarbeiten sind nach dem neuesten Stand der
Technik gemäß den einschlägigen Vorschriften,
Regelwerken und Normen jeweils in der aktuell gültigen
Fassung auszuführen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und
die Montage von Aluminium-Bauelementen sowie
Verglasungsarbeiten.
Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten,
wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung.
Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl
muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen
System-Herstellers erfolgen.
Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm
angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von
Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative,
Recycling im Bausektor, angehören, oder einen
gleichwertigen schlüssigen produktspezifischen
Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist
sicherzustellen, dass Produktionsabfälle und
demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem
Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster-
und Fassadenprofilen, zurückgeführt werden.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung
der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen
des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise
vorzulegen.
Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte
Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter
Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt
auszuführen.
Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen sowie
das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat
entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
Verankerungselemente und -mittel, die einem
Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht
zugänglich sind, z. B. Befestigungs- und
Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden
(Kaltfassaden) sowie alle Verbindungsteile sind
grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen.
Als Verankerungs-, Verbindungs- und
Befestigungselemente dürfen, ohne besonderen
Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1, nur
nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeine
bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" vom 05.März 2018
der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, verwendet
werden.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung
stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in
uneingeschränkter Festigkeit zu keiner
Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner
oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im
Alterungsprozess neigen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung
der v. g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen
des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise
vorzulegen.
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss
gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und
keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann.
Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl.
vorzusehen.
Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen
und Ansichtsbreiten von außen) und der
Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Bei
Widersprüchen geht die Leistungsbeschreibung in den
jeweiligen Positionen den Vorbemerkungen vor.
Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig,
bei denen die Innen- und Außenschalen durch
Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig
miteinander verbunden sind.
Die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden
Beschläge in ihrer Grundausstattung sind unter
Berücksichtigung der Lastannahmen/Gewichte/Größen und
der zu erreichenden Öffnungsweite nach den
Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen.
Alle Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien
herzustellen und müssen justierbar sein. Incl. der
erforderliche Zusatzteile wie zusätzliche
Verriegelungen, Scherenbefestigungen, Eigenanschlag und
Bänder.
Für die jeweiligen Anforderungen der Türen, sind die
einzusetzenden Türbänder und Beschläge in ihrer
Grundausstattung in den Leistungspositionen
beschrieben. Die Ausführung und die Anordnung der
Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen
nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers
vorzusehen. Die Stulpbleche der einzusetzenden
Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl
bestehen.
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte,
Dichtstücke, Befestigungszubehör und
Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden
Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese
Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle
hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau,
einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen
und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle
erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und
Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter
Berücksichtigung der Scheibengrößen und der
Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des
Glas-Herstellers zu ermitteln.
Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt
sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher
beschriebene Regelung. Die in der nachfolgenden
Beschreibung der Paneele gemachten Angaben zu den
einzusetzenden Werkstoffen und deren Querschnitt sind
formale Mindestanforderungen. Die in den "ZTV"
gemachten Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz,
Brandschutz und zur Angriffs- und Durchschusshemmung,
sowie die für diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind
zu berücksichtigen.
Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in
druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten
Einleimer auszuführen. Die anwendungsbezogenen
Anforderungen an die Wärmedämmstoffe und die
entsprechende DIN EN des Bezeichnungsschlüssels sind
gemäß der DIN V 4108-10 auszuwählen. Die
Klassifizierung des Brandverhaltens und die
Eingruppierung erfolgt nach der DIN EN 13501, bei
Schäumen ist die Klasse E zu berücksichtigen, bei
Mineralwolle Klasse A1. Kommt als Dämmkern Mineralwolle
zur Ausführung, so ist diese in stehender Faser und mit
zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen Absacken zu
verarbeiten.
Es gelten zudem folgende Normen:
DIN EN 410
DIN 18360:2019-09
DIN 18008-1 bis -5: 2013
DIN EN 17020-4: 2021
DIN EN ISO 12543: 2022
DIN EN 12206-1: 2021
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für
10 ALUMINIUM- FENSTERELEMENTE
10
ALUMINIUM- FENSTERELEMENTE
10.10 Untergeschoss UG
10.10
Untergeschoss UG
10.20 Erdgeschoss 00 E00
10.20
Erdgeschoss 00 E00
10.30 Erdgeschoss 01 E01
10.30
Erdgeschoss 01 E01
10.40 1.Obergeschoss 1.OG
10.40
1.Obergeschoss 1.OG
10.50 2.Obergeschoss 2.OG
10.50
2.Obergeschoss 2.OG
20 ALUMINIUM- FASSADENELEMENT
20
ALUMINIUM- FASSADENELEMENT
20.10 Erdgeschoss 00 E00
20.10
Erdgeschoss 00 E00
30 WINDFANG
30
WINDFANG
30.10 Erdgeschoss 00 E00
30.10
Erdgeschoss 00 E00
40 LÜFTUNGSGITTER
40
LÜFTUNGSGITTER
40.10 Erdgeschoss 00 E00
40.10
Erdgeschoss 00 E00
50 SONSTIGES
50
SONSTIGES
50.__. 1 Zulage Türschließer mit elektromagnetischer Feststellung Türschließer mit elektromagnetischer Feststellung
(E-Anschluss Magnetplatte bauseits).
Angebotenes
Fabrikat:..............................................
....................
50.__. 1
Zulage Türschließer mit elektromagnetischer Feststellung
3,00
St
50.__. 3 Zulage pro 20 mm Fensterbank- Mehrtiefe Zulage pro 20 mm Fensterbank- Mehrtiefe.
50.__. 3
Zulage pro 20 mm Fensterbank- Mehrtiefe
E
1,00
m
50.__. 4 Zulage für Riegelschaltkontakt an zuvor beschriebenen Türanlagen Zulage für Riegelschaltkontakt an zuvor beschriebenen
Türanlagen zur elektronischen Verschlussüberwachung der
Türflüge.
Der Riegelschaltkontakt ist auf das ausgeschriebene
Profilsystem abzustimmen.
Lieferung und Montage
Inbetriebnahme und E-Anschluss durch bauseitigen
Elektriker.
50.__. 4
Zulage für Riegelschaltkontakt an zuvor beschriebenen Türanlagen
1,00
St
50.__. 5 Zulage für Magnetschalter-Set an zuvor beschriebenen Fensterelementen Zulage für Ausführung des Fensterelementes mit einem
Magnetschalter-Set zur elektronischen
Öffnungsüberwachung VDS-Klasse C.
Dieses Magnetschalter-Set ist speziell abgestimmt auf
das ausgeschriebene System.
Lieferung und Montage
Inbetriebnahme und E-Anschluss durch bauseitigen
Elektriker.
50.__. 5
Zulage für Magnetschalter-Set an zuvor beschriebenen Fensterelementen
1,00
St
50.__. 6 Zulage für Magnetschalter-Set an zuvor beschriebenen Türelementen Zulage für Ausführung des Türelementes mit einem
Magnetschalter-Set zur elektronischen
Öffnungsüberwachung VDS-Klasse C.
Dieses Magnetschalter-Set ist speziell abgestimmt auf
das ausgeschriebene System.
Lieferung und Montage
Inbetriebnahme und E-Anschluss durch bauseitigen
Elektriker.
50.__. 6
Zulage für Magnetschalter-Set an zuvor beschriebenen Türelementen
E
1,00
St
50.__. 7 Zulage für Magnetschalter-Set an zuvor beschriebenen
Schiebe-Türelement Zulage für Ausführung des Schiebe- Türelementes mit
einem Magnetschalter-Set zur elektronischen
Öffnungsüberwachung VDS-Klasse C.
Dieses Magnetschalter-Set ist speziell abgestimmt auf
das ausgeschriebene System.
Lieferung und Montage
Inbetriebnahme und E-Anschluss durch bauseitigen
Elektriker.
50.__. 7
Zulage für Magnetschalter-Set an zuvor beschriebenen
Schiebe-Türelement
1,00
St
50.__. 8 Statischer Nachweis der Fenster- und Fassaden-Konstruktionen Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis unter
Berücksichtigung der DIN 18008-4 vom Juli 2013 für alle
Fenster,- Fassaden-Konstruktionen sowie aller Ihrer
Einbauelemente insbesondere der Verglasungen,
Verankerungen etc.
Der prüfbare statische Nachweis /
Standsicherheitsnachweis, über die Einhaltung
sämtlicher statischer Forderungen einschließlich der
DIN 18008-4, sind in schriftlicher Form (3-fach),
vorzulegen.
Der statische Nachweis / Standsicherheitsnachweis ist
dem Prüfstatiker zur Prüfung und Freigabe rechtzeitig
vorzulegen.
50.__. 8
Statischer Nachweis der Fenster- und Fassaden-Konstruktionen
1,00
psch
50.__. 9 Statischer Nachweis der Stahlkonstruktion und der Dachtrapezeindeckung Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis unter
Berücksichtigung der DIN für die Stahlkonstruktion des
Windfangs und der Dachtrapezblecheindeckung, inkl.
aller Verankerungen etc.
Der prüfbare statische Nachweis /
Standsicherheitsnachweis, über die Einhaltung
sämtlicher statischer Forderungen, sind in
schriftlicher Form (3-fach), vorzulegen.
Der statische Nachweis / Standsicherheitsnachweis ist
dem Prüfstatiker zur Prüfung und Freigabe rechtzeitig
vorzulegen.
50.__. 9
Statischer Nachweis der Stahlkonstruktion und der Dachtrapezeindeckung
1,00
psch
50.__. 10 Glasbemessung Glasbemessung der einzelnen Scheiben nach DIN 18008.
Die prüfbare Glasbemessung ist in schriftlicher Form
(3-fach) vorzulegen.
50.__. 10
Glasbemessung
1,00
psch
50.__. 11 Werk- und Montageplanung Werk- und Montageplanung der zuvor beschriebenen
Metallbauarbeiten
Dem Auftragnehmer wird nach der Auftragserteilung die
Ausführungsplanung des Planers übergeben.
Die weitere technische Bearbeitung, d. h.
- Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für
alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen
- Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem
Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn
- örtliche Aufmaße
- Vorlage von Original-Muster der Fenster- und
Fassadenprofile ist mit dieser Position komplett
anzubieten.
Die mit dem Architekten abgestimmten
Konstruktionspläne, Beschreibungen und Muster sind vor
Fertigungsbeginn bzw. vor Materialbestellung dem AG in
dreifacher Ausfertigung zu liefern.
Nach Überprüfung auf Übereinstimmung mit der
Ausführungsplanung durch den AG hat dieser die
genannten Unterlagen in einer Ausfertigung mit seinem
Prüfvermerk an den AN zurückzugeben.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße,
Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile
sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Ziff.
3.1.7).
50.__. 11
Werk- und Montageplanung
1,00
psch
60 STUNDENLOHNARBEITEN
60
STUNDENLOHNARBEITEN
VORBEMERKUNGEN ZU STUNDENLOHNARBEITEN
Die nachfolgend aufgeführten Stundenlohnarbeiten dürfen
nur nach Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt
werden. Stundennachweise sind der Bauleitung
arbeitstäglich unaufgefordert zur Anerkennung
vorzulegen.
Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein
Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält
(Zuschläge für Gemeinkosten,Sozialkassnbeiträge,
vermögenswirksame Leistungen u.a. sowie
Lohnnebenkosten). Zuschläge für evtl. Nacht-, Sonntags-
und Feiertagsarbeiten sind nicht eingerechnet.
Der Verrechnungssatz ist unter der Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften ermittelt. Er ist
unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden.
VORBEMERKUNGEN ZU STUNDENLOHNARBEITEN
60.__. 1 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und
gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Vorarbeiter
60.__. 1
Stundensatz Vorarbeiter
E
1,00
h
60.__. 2 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und
gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Facharbeiter
60.__. 2
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
h
60.__. 3 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und
gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
60.__. 3
Stundensatz Helfer
E
1,00
h