Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und
Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das
Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge.
Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc.
Bei Lieferungen frei Baustelle, soweit nichts anderes angegeben ist, die
verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis
zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -,
Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer
anzufahren, aufzustellen , vorzuhalten und nach Fertigstellung der
Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die
Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur
Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen
sind stabil und unfall- sicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der
endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat
sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen
ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation
entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche
Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städtischen Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst,
Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme), soweit sie
erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben.
Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung
oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z. B. über
Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken.
Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges),
Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere
Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe
hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen
eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne
weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde
Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer
hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z.
am Bau beschäftigten Handwerker entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre und 6 Monate, jeweils für Dacheindeckung 10 Jahre und 6
Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den
Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die
Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der
Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche
mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber
innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Der Einzelpreis unterscheidet nicht zwischen Maschinen- und Handaushub.
Die Bodenbeschaffenheit ist an Ort und Stelle zu prüfen.
Der Baugruben- und Fundamentaushub wird gemessen von jeweiliger
Fundament bzw. Wandaußenkante bis Außenkante. Darüber hinaus notwendiger
Aushub für Arbeitsraum und Böschungen ist im EP enthalten, ferner evtl.
erforderliche Abstützungen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht,
ebenso bei Rutschungen.
Der Rohrgrabenaushub erfolgt in der Breite max. mit dem 3-fachen des
Nenndurchmessers der Entwässerungsleitungen (bis DN 200), bzw. dem
Doppelten des Nenndurchmessers der Entwässerungsleitungen
(bis DN 500) und in der erforderlichen Tiefe.
Der notwendige Aushub für Böschungen und deren Wiederverfüllung ist
einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht, ebenso bei
Rutschungen.
Bei Klärschächten etc. gelten die Außenmaße plus allseitig 40 cm.
Überschreitet der Unternehmer Tiefen- und Breitenmaße, ist der
Mehraushub ohne Vergütung mit Kies- bzw. Fundamentbeton auszugleichen
(Qualität wie Fundamentbeton).
Sicherung von Leitungen, Kabel etc. ist Sache des Bieters und bleibt bei
der Abrechnung unberücksichtigt. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des
Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes,
Grundwasserstandes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche
die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner
Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch
sämtliche Sicherungsmaßnahmen sowie Vorkehrungen zur Beseitigung von
Oberflächen- und Grundwasser-Ansammlungen etc.
Vor Wiedereinfüllen sind Arbeitsräume und Gräben von Schutt und Abfall
auszuräumen, Gründungssohlen sind vor Auflockerung zu schützen. In den
Leistungen ist das Liefern der Rohre der Güteklasse I und das Verlegen
einschließlich aller Formstücke, Anschlüsse und Dichtungen an Schächten
sowie der Rohre unter-
einander mit Teerstrick und Tonrohrkitt, satte Hinterfüllung
(Erdarbeiten) und Feststampfen inbegriffen.
Beim Einbau von Bodenmaterial, Auffüllungen, Verfüllungen von
Rohrleitungsgräben und Schächten wird das eingebaute Material im
verdichteten Zustand angesetzt und abgerechnet.
Wenn Leitungen sich kreuzen, sind die Muffen einwandfrei zu fundieren,
ebenso bei Auffüllungen.
Die Endungen aller KG-Rohrleitungen sind dauerhaft gegen Eindringen von
Schutt und Erde zu verwahren.
Die Grundleitungen müssen fachgerecht verlegt werden (mit
Gummidichtringen), in Feinschotter eingebettet und vorsichtig
abgestampft. Der Feinschotter muss die Rohre mind. 10 cm überdecken. Das
Schottermaterial ist im Einheitspreis für die Abwasserrohrleitungen
enthalten. Die Auffüllung mit Erdmaterial hat in
Schichten von höchstens 30 cm zu erfolgen. Die Schichten müssen gut
verdichtet werden. Die Rohre dürfen erst nach Abnahme durch die
Bauleitung bedeckt werden.
Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umwickeln von Grundleitungen mit
Mineralfasermatten sowie einer Bitumensperre an Durchführungen durch
Fundamente oder Betonwände sowie notwendige Isolierungen bei
Wanddurchbrüchen. Sämtliche Rohrleitungensenden sind mit einem
Dielenstück senkrecht abzustellen,
wobei das Dielenstück gut sichtbar über die Baugrubensohle hinausragen
muss. Sie sind zugleich dauerhaft gegen das Eindringen von Erde, Beton
usw. zu verwahren.
Der Abwasserkanal ist an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen. Diese
Maßnahmen sind in Verbindung mit dem Bauamt, Abteilung Tiefbau, auf
dessen Weisung zu erbringen. Sämtliche Leitungen sind in
Steinzeug-Muffen-Rohren einwandfrei gedichtet auszuführen. Der
Kontrollschacht ist wasserdicht herzustellen. Schächte sind jeweils nach
Lage begehbar oder befahrbar auszuführen. Die Leitungen und Schächte
müssen vor dem Anfüllen vom Tiefbauamt durch Protokoll abgenommen
werden.
Schächte innerhalb des Gebäudes sind mit wasserdichten und
geruchsdichten Abdeckungen, wie z.B. System ESSER, auszuführen.
Das Wiederauffüllen von Gräben, Arbeitsräumen usw. ist mit geeigneten
Geräten so zu verdichten, dass nachträgliche Setzungen nicht entstehen.
Mit nassem und lehmigem Material darf nicht aufgefüllt werden. Das
Hinterfüllen der Arbeitsräume ist dann mit Siebschutt vorzunehmen.
An Fundamenten sind Rohrdurchführungen und Stützenverankerungen
ausreichend auszusparen. Nachstemmarbeiten werden nicht vergütet. Die
Aussparungen sind später sorgfältig zu schließen ohne besondere
Vergütung.
Bei Beschädigungen von bestehendem Mauerwerk, Entwässerungsleitungen,
Drainagen etc. sind diese wieder ohne besondere Vergütung in
funktionsfähigen Zustand zu versetzten.
Steinzeugrohre, die länger ungeschützt liegen, müssen ohne besondere
Vergütung nach DIN 4 033 mit
Beton B 10 ummantelt werden. Eine besondere Vergütung für die
Betonummantelung erfolgt nicht.
Zementrohre dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Bauleitung
verlegt werden.
Hinsichtlich Zementgüte und Betonzuschläge gelten die Bestimmungen der
DIN.
Für Stampfbeton gilt die Musterlinie nach DIN 1 047, § 4, Ziffer 4.
Korngrößen über 70 mm sind unzulässig. Für Stahlbetonarbeiten die
Kornzusammenstellung zwischen den Sieblinien A + B. Auf die getrennte
Zugabe der Zuschlagstoffe wird besonders hingewiesen.
Die verlangten Betongüten müssen der DIN 1 045 entsprechen.
Der Wassergehalt des Betons ist so niedrig wie möglich anzusetzen. Der
Wasserzementfaktor darf 0,40 nicht überschreiten. Betonzusatzmittel sind
nicht gestattet. Schichthöhen max. 40 cm.
Sämtliche Aussparungen sind kostenlos herzustellen und später wieder zu
schließen ohne Kostenerstattung. Das Einbetonieren von Stahleinlagen,
Alu-Konstruktionsteilen und Rohrleitungen etc. ist in die Einzelpreise
einzurechnen. Sämtliche Armierungen und Eisenteile müssen bei
Außenwänden eine Betondeckung von mind. 25 mm haben.
Zementunterlagsplättchen sind zu binden. Sie müssen wie Abstandhalter
und Stegbügel im EP enthalten sein.
Schalungen müssen sauber und absolut dicht sein. Sie sind 24 Stunden vor
dem Betonieren gründlich anzunässen. Reinigungsöffnungen sind beim
Betonieren auszustopfen. Tropfnasen und Nuten sind im EP enthalten. Für
Sichtbeton sind rohe, gut getrocknete Bretter mit rauhem Sägeschnitt zu
verwenden. Brettbreiten 12 und 16 im Wechsel, senkrechte Stöße versetzt
und genau im Winkel geschnitten, Brett- kanten entweder gehobelt und mit
Baumwollschnur gedichtet oder gefalzt. Bei einspringenden Ecken ist die
Schalung auf Gehrung zu schneiden. Fertige Sichtbetonflächen dürfen
nicht geflickt werden. Fehlerhafte Sichtflächen werden auf Kosten des
Unternehmers neu erstellt. Hülsenlöcher werden in 2 Arbeitsgängen
geschlossen.
Der gesamte Betonstahl wird nach besonderen Positionen vergütet. Er wird
nach Stahllisten abgerechnet. Irgendwelche Zuschläge werden nicht
vergütet. Der Beton wird bei Überschneidungen nur einfach gemessen.
Die Stahlbetonarbeiten sind nach den Bestimmungen des Deutschen
Ausschusses für Stahlbeton und nach den einschlägigen Vorschriften der
VOB und DIN 18 331, 18 337 sowie 1 045 - 1 055 auszuführen.
Güteprüfungen sind durchzuführen. Abrechnung von Stahl nach Stahlliste,
Transportbewehrung bei Fertigteilen wird nicht vergütet.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer
hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Das Schneiden von Hochbord-, Tiefbord-, Rasenkantensteinen usw. ist in
die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Das Herstellen von
Aussparungen oder Durchörterungen in Beton oder Mauerwerk ist ohne
zusätzliche Vergütung durchzuführen. Werden im Bereich der Außenanlagen
unterirdische Fundamente oder ähnliches vorgefunden, so sind diese vom
Auftragnehmer eigenverantwortlich wegzustemmen.
Der Unterbau unter Betonflächen ist sauber und nach DIN eben
herzustellen und gut zu verdichten.
Für die zu verdichtenden Flächen ist vom Auftragnehmer dem Auftraggeber
ein Verdichtungsnachweis zu übergeben. Der Anschluss der Regenfallrohre
an die Grundleitungen mit bauseitigen Standrohren ist vom Auftragnehmer
mit zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Schutz der Gehwegüberfahrt ist vom anbietenden Unternehmer in
fachgerechter Weise zu schützen, z.B. durch aufbringen von Stahlplatten
oder aufbringen eines Bitumenbelages o.ä. (Je nach Fordernis der
Behörden). Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Schutz der Gehwegüberfahrt ist nach Abschluß der Baumaßnahme durch
den anbietenden Unternehmer wieder zu entfernen.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
gültig für den Leistungsbeschrieb $(F)DRÄN- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
(DIN 18 306)$(F)
TECHNISCHE AUSFÜHRUNGSHINWEISE
Für die Ausführung wird besonders auf folgende DIN-Normen hingewiesen:
- DIN 4095 Dränung des Untergrundes zum Schutz von baulichen Anlagen
- DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
- DIN 4033 Entwässerungskanäle und -leitungen aus vorgefertigten Rohre
- Richtlinien für die Ausführung -
- Merkblatt für das Zufüllen von Leitungsgräben (Forschungsgesellschaf
für das Straßenwesen).
ABWASSERKANALLEITUNGEN:
Für das Verlegen der Rohrleitungen ist die Entwässerungsplanung
maßgebend. Zur Leistung des Auftragnehmers (AN) gehören die Leitungen,
die im Plan dargestellt sind, sowie die erforderlichen Formstücke für
den bauseitigen Anschluss der Entwässerungseinbauteile, Fallrohre etc..
Die Entwässerungspläne sind verbindlich für die endgültigen Längen der
Entwässerungsleitungen. Die Rohrleitungen werden entsprechend der
Planung in der tatsächlich verlegten Länge einschl. der Form- stücke
gemessen.
Die Abzweige etc. sind, wenn der Anschluss nicht gleichzeitig ausgeführt
werden kann, entsprechend zu sichern und zu markieren.
Wenn Leitungen sich kreuzen, sind die Muffen einwandfrei zu fundieren,
ebenso bei Auffüllungen.
Die Endungen aller KG-Rohrleitungen sind dauerhaft gegen das Eindringen
von Schutt und Erde zu verwahren.
In Fundament- und Wanddurchbrüchen und an Schachtanschlüssen etc. sind
die Rohre elastisch zu lagern.
Die Muffen der Rohre sind einwandfrei mit entsprechenden
Gummi-Rolldichtungen zu dichten.
Zur Dichtung der Kanalrohre dürfen nur Stoffe mit Prüfbescheid verwendet
werden.
Bei Richtungsänderung über 60 Grad in Grundleitungen sind zwei Bögen zu
verwenden.
Die Rohrleitungen sind in den Kanalgräben in einem Sandbett zu verlegen
und beim Wiedereinfüllen seitlich mit geeignetem Füllmaterial
einzustampfen, so dass eine gleichmäßige Auflagerung der Rohre
gewährleistet ist. Rohrgräben dürfen erst nach Abnahme durch die
zuständigen Stellen verfüllt werden.
Die Grundleitungen müssen fachgerecht verlegt werden (mit
Gummiringdichtung), in steinfreiem Sand eingebettet und vorsichtig
abgestampft. Der Feinschotter muss die Rohre mind. 10 cm überdecken. Das
Schottermaterial ist im Einheitspreis für Abwasserrohrleitungen
enthalten. Die Auffüllung mit Erdmaterial hat in Schichten von höchstens
30 cm zu erfolgen. Die Schichten müssen gut verdichtet werden. Die Rohre
dürfen erst nach Abnahme durch die Bauleitung bedeckt werden.
Für die einzelnen Strangabschnitte sind Dichtigkeitsprüfungen nach DIN
4033 vorzunehmen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umwickeln von Grundleitungen mit
Mineralfasermatten, sowie einer Bitumensperre an Durchführungen durch
Fundamente oder Betonwände, sowie notwendige Isolierungen bei
Wanddurchbrüchen.
Sämtliche Rohrleitungsenden sind mit einem Dielenstück senkrecht
abzustellen, wobei das Dielenstück gut sichtbar über die Baugrubensohle
hinausragen muss. Sie sind zugleich dauerhaft gegen das Eindringen von
Erde, Beton usw. zu verwahren.
Steinzeugrohre, die länger ungeschützt liegen, müssen ohne besondere
Vergütung nach DIN 4033 mit Beton B 120 ummantelt werden. Eine besondere
Vergütung für die Betonummantelung erfolgt nicht.
Das Wiederauffüllen von Gräben, Arbeitsräumen usw. ist mit geeigneten
Geräten so zu verdichten, dass nachträgliche Setzungen nicht entstehen.
Mit nassem und lehmigen Material darf nicht aufgefüllt werden. Das
Hinterfüllen der Arbeitsräume ist dann mit Siebschutt vorzunehmen.
Das Spülen der Grundleitungen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren
und fachgerecht auszuführen.
KONTROLLSCHÄCHTE:
aus Betonfertigteilen mit wasserdichter Verfugung, Bodenplatte,
Steigeisen und Schachtabdeckungen:
Bedienungsschlüssel für Schachtdeckel sind mitzuliefern.
Schachtdeckel sind genau höhengerecht zu versetzen. Als Reinigungsrohre
bei Schächten innerhalb von Gebäuden sind gußeiserne Rohre mit
geschraubtem Revisionsdeckel zu verwenden.
Bei Schächten außerhalb von Gebäuden sind offene Rinnen mit Halbschalen
herzustellen.
Schächte innerhalb des Gebäudes sind mit wasserdichten und
geruchsdichten Abdeckungen, wie z.B System ESSER, auszuführen.
DRAINAGE:
Für die Dränleitungen sind Rohre aus PVC-Dränrohren (Stangenware) mit
Hart-PVC- Form zu verwenden.
Rohreinführungen, Verbindungen und Richtungsänderungen sind in
Formstücken herzustellen, ohne dass hierfür ein Zuschlag berechnet wird.
Das Spülen der verlegten Rohrleitungen ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Nach dem Verlegen von Ringdrainagen müssen die Rohre mit Kies in
Kornabstufung nach Brunnenfilterprinzip als Sickerpackung ca. 30 cm
ummantelt werden. Die Sickerpackung wird nicht gesondert vergütet.
VORHANDENE LEITUNGEN:
Der AN hat sich vor Arbeitsbeginn über die Lage von vorhandenen
Leitungen, Kanälen, Kabeln usw. zu erkundigen, so dass deren
Beschädigung vermieden wird.
Der Arbeitsbeginn ist rechtzeitig der zuständigen örtlichen Bauleitung
mitzuteilen.
Werden vorhandene Leitungen bei der Durchführung der Arbeiten
angetroffen, ist zu überprüfen, ob sie sich noch in Betrieb befinden.
Werden sie nicht weiter benutzt, sind sie auf Anordnung der örtlichen
Bauleitung anzuschließen oder auf- zunehmen bzw. zu verpressen.
Ehe an vorhandene Leitungen angeschlossen wird, sind diese ohne
besondere Vergütung auf ungehinderten Durchgang zu prüfen. Erforderliche
Reinigungsarbeiten sind auf Anordnung der örtlichen Bauführung
durchzuführen und werden nicht gesondert vergütet.
Bei Beschädigung von bestehendem Mauerwerk, Entwässerungsleitungen,
Drainagen etc. sind diese wieder ohne besondere Vergütung in
funktionsfähigen Zustand zu versetzen.
Bei der Erstellung von Anlagen der Grundstücksentwässerung sind DIN 1
986 und DIN 4 033 sowie die jeweiligen Ortssatzungen zu beachten.
Das Aufstellen bzw. Anbringen von Werbungen des Auftragnehmers auf der
Baustelle ist untersagt.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und
1-fach digitalisierter Form, als Vorrausetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines
Nahversorgungszentrums "Röthaer Straße 51" in 04564 Böhlen, Röthaer
Straße 51. Dabei handelt es sich um den Neubau eines EDEKA-Marktes und
eines ALDI-Marktes und den Neubau eines Rossmann-Drogeriemarktes als
zwei getrennt voneinander stehenden Gebäuden.
Die Gebäude werden in Massivbauweise erstellt.
Der EDEKA-Markt ist eingeschossig und teilweise zweigeschossig, ohne
Unterkellerung.
Der ALDI-Markt und der Rossmann-Drogeriemarkt sind eingeschossig, ohne
Unterkellerung.
Die Außenwände werden aus POROTON-Mauerwerk mit
Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt, innenseitig verputzt und
außenseitig verputzt und teilweise mit einer Außenwandverkleidung
ausgeführt.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Die Fahrstraßen werden asphaltiert und die Parkplätze und Gehwege werden
gepflastert.
Für die Kalkulation werden gemäß dem Anschreiben aufgeführte Unterlagen
übergeben.
Diese Unterlagen liegen Ihrem Angebot zu Grunde und werden
Vertragsbestandteil.
Bei diesem Objekt wird zur Kontrolle der Dichtheit des Gebäudes ein
Blower-Door-Test durchgeführt.
Bei Nicht Bestehung des Blower-Door-Testes und dessen Wiederholung
werden alle anfallenden Kosten dem Auftragnehmer anteilmäßig in Rechnung
gestellt.
VORBEMERKUNGEN
030 Außenanlagen
030
Außenanlagen
030.10 Außenanlagen
030.10
Außenanlagen
030.20 Pflasterarbeiten
030.20
Pflasterarbeiten
030.30 Bitumenasphaltarbeiten
030.30
Bitumenasphaltarbeiten
030.40 Entwässerung
030.40
Entwässerung
030.50 Boden- und Bepflanzungsarbeiten
030.50
Boden- und Bepflanzungsarbeiten
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten
vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 50 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und