Gerüstbauarbeiten
Niederkrüchten von 2 Wohngebäuden mit 35 Wohneinheiten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
OBJEKT - KURZBESCHREIBUNG Neubau von 35 öffentlich geförderten Wohneinheiten in Niederkrüchten Das Baugrundstück liegt in Florianstraße in der Stadt Niederkrüchten. Es werden insgesamt 35 öffentlich geförderte Mietwohnungen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Es entstehen zwei dreigeschossige Baukörper inklusive Staffelgeschoss. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Die Leistungen erfolgen gemäß den einschlägigen Richtlinien, DIN-Normen und dem Stand der Bautechnik sowie gemäß den Förderrichtlinien der zuständigen Förderstellen zum Zeitpunkt der Einreichung der Bauanträge.
OBJEKT - KURZBESCHREIBUNG
Allgemeine Hinweise Gerüstbauarbeiten 1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2 Angaben zur Ausführung 2.1 Allgemeines Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt. Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen. 2.2 Baustelleneinrichtung Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage gegebenenfalls ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben. Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt. Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechende Kostenbeteiligung durch den AG gestellt. Die WC-Container und deren wöchentliche Reinigung ist Sache des AG.Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehende Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN wieder herzustellen. 2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. 2.4 Personal Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Gerüstbauarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig. Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzten, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. 2.5 Gerüstarbeiten Für die Gerüstbefestigung sind geeignete Mittel passend zum geplanten Fassadenaufbau vom AN eigenverantwortlich zu bestimmen und auszuführen. Bei der Ausführung von Dauergerüstanker sind ausschließlich Edelstahl-Gerüsthülsen mit zur endgültigen Wandoberfläche passenden Kunststoff-Abdeckkappen einzubauen. Das nachträgliche Zuputzen von Gerüstankerlöchern ist vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen und in den EPs mit einzukalkulieren. Es Langschaftausführung zu verwenden. Verankerungsmöglichkeiten sind den Ansichten und Schnitten gem. Plananlage zu entnehmen. Werden aufgrund der baulichen Gegebenheiten bereichsweise die Standard-Befestigungsabstände überschritten, ist dies mit zu berücksichtigen. Die Gerüstverankerung ist in Absprache mit dem Fassadenbauer zu setzen und bei Erfordernis umzubauen. Hierfür ist 10 Arbeitstage nach Auftragseingang ein Gerüstplan mit Eintragung der Verankerungen für sämtliche Ansichten vorzulegen. Vor Ausführung der Gerüststellung ist das Gerüst vom AN mit dem zuständigen Sicherheits-Fachplaner abzustimmen. Erforderliche Querverstrebungen und Aussteifungen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und durch den AN zu erbringen. Auf fertig wärmegedämmten oder abgedichteten Flachdächern, Dachterrassen usw. sind vom AN entsprechende Schutzmaßnahmen während der gesamten Gerüststandzeit vorzunehmen und in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Das Aufstellen von prüfbaren statischen Berechnungen inkl. zugehöriger Zeichnungen und Systemzulassungen für alle von der Regelausführung abweichenden Konstruktionen inkl. aller eventuell anfallenden Gebühren für Aufstellen, Genehmigung, Prüfung und Abnahme der Gerüste ist Teil der Leistung des AN. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellungsanzeige zusammen mit der Bauleitung des AG. An allen Gerüstzugängen und -aufgängen ist vom AN ein Freigabeschild anzubringen. Bis zur Freigabe sind die Gerüste mit dem Verbotszeichen D-P006 "Zutritt für Unbefugte verboten" zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der Fassaden-, Raum- und Schutzgerüste mit der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschließlich Telefonnummer sowie des flächenbezogenen Nutzungsgewichtes ist nach den behördlichen Vorgaben herzustellen. Außenliegende Leitergänge sind je separater Gerüstfläche, bzw. alle 50 Meter, vom AN auszuführen, wenn diese nicht im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben sind. Falls bei Auf- / Abbau bzw. Umbau Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen auftreten sind diese unverzüglich der Bauleitung des AG anzuzeigen. Die Gerüste werden als Arbeitsgerüst für die Ausführung von Fassadenarbeiten (Dämmung und Fassadenbekleidung, Fenstereinbau, Pfosten-Riegel-Fassaden, Sonnenschutzanlagen, dgl.) erstellt und als Absturzsicherung für die Gewerke Rohbau und Dachabdichtung genutzt. Die Gerüststellung erfolgt in Teilflächen abschnitts- und geschossweise nach Baufortschritt und Anforderung durch die Bauleitung. Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im Bereich von +/- 20 cm bereitgestellt. Bedenken hinsichtlich des Untergrundes, der vorgesehenen Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Bei schrägem Untergrund ist das Gerüst entsprechend zu unterbauen bzw. passende Anfangsrahmen zu verwenden. Freigegebenes Gerüstmaterial, auch in Teilmengen, ist nach Abbau umgehend von der Baustelle abzuholen. Eine Lagerung auf der Baustelle ist nicht zulässig. 3 Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18451 als Nebenleistungen: • alle unter Punkt 2.5 beschriebenen Vorgaben 4 Abrechnungshinweise Der Beginn der Gebrauchsüberlassung ist unabhängig von einer vorzeitigen Benutzung der erste Tag, der auf die mängelfreie Abnahme der folgenden Woche folgt. Das Ende der Gebrauchsüberlassung ist der letzte Tag der Woche, in der die Aufforderung zum Gerüstabbau durch die Bauleitung erfolgte. Abgerechnet wird die Gerüstfläche gemäß der Neufassung der DIN 18451 von 2023. In der Abrechnung wird die Leistung mit 60 % nach vollständigem Aufbau bzw. Gerüstfreigabe, die restlichen 40 % zum Termin der Freimeldung, vergütet.
Allgemeine Hinweise Gerüstbauarbeiten
01 Gerüstbauarbeiten
01
Gerüstbauarbeiten
01.01 Gerüst Gebäude 1 und Gebäude 2
01.01
Gerüst Gebäude 1 und Gebäude 2
01.02 Sonstige Arbeiten
01.02
Sonstige Arbeiten