Aufzugsanlagen
Neubau Wohn- und Geschäftshaus
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige Erstellung des "Wohn- und Geschäftshauses in der Poststr. 2 auf 26548 Norderney mit 3 L äden und 11 Wohneinheiten" durch einen Generalunternehmer (GU). Der Generalunternehmer übernimmt sämtliche zur vollständigen, funktionsf ähigen und gebrauchstauglichen Herstellung des Bauvorhabens erforderlich en Leistungen einschließlich: Koordination aller GewerkeBauleitungTerminsteuerungQualitätsmanagementSi cherheits- und Gesundheitsschutzkoordination soweit erforderlichbetriebs - und schlüsselfertige Übergabe Das Bauwerk ist entsprechend: den genehmigten Planunterlagender anliegenden Ausführungsplanung mit Anl agenden öffentlich-rechtlichen Anforderungenden anerkannten Regeln der T echnikden geltenden DIN-/EN-Normender VOB/B und VOB/Cden Anforderungen d es Gebäudeenergiegesetzes (GEG) herzustellen. Sämtliche Leistungen sind nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g ültigen ATV der VOB/C auszuführen. Dem Generalunternehmer wird die fertige Ausführungsplanung als Grundlage für seine Kalkulation zur Verfügung gestellt. Das Gebäude ist entsprech end der Plaung zu errichten. Optimierungen in der Ausführung können vom Bieter mit Beschreibung der Umsetzung als Nebenangebot angeboten werden. Weitergehende Planungen wie Werk- und Montageplanung der Nachunternehmerzusätzlich erforderliche Det ailplanungKoordinationsplanungTGA-Koordinationsplanungkomplette Revision sunterlagen, die am Ende geordnet als Datei übergeben werden sind durch den Auftragnehmer zu erbringen und mit Auftraggeber und ggf. Fachplanern und Behörden abzustimmen. Die Schal- und Bewehrungsplanung wird noch durch den Tragwerksplaner im Auftrag und auf Kosten des Bauherren erbracht. Der Bestandsbau ist bereits abgerissen und das Baufeld eingezäunt. Die B augenehmigung liegt vor und die komplette Ausführungsplanung ist abgesch lossen. Auf Grundlage der detaillierten Ausführungspläne und den zusätzl ich zur Verfügung gestellten Anlagen ist ein Angebot für die schlüsselfe rtige Erstellung des Gesamtbaus inkl. der Außenanlagen und des Nebengebä udes im Hof zu erstellen. Als Baubeginn ist der 01.10.2026 vorgesehen. Der Bau soll möglichst in e iner Bausaison errichtet werden und anschließend der laut Satzung auf de r Insel akzeptierte Ausbau in der baufreien Zeit weitgehend abgeschlosse n werden. Der Bieter soll im Bietergespräch den möglichen Bauablaufplan darstellen. Dem Bieter steht es frei optimierte/alternative Ausführungen im Rahmen v on Nebenangeboten anzubieten. Kücheneinbau und Möbel sind nicht Bestandteil des Angebots. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - DIN 18299 0.1 Vertragsbedingungen 0.1.1 Grundlagen 0.1.1.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die VOB, Teile B und C als Vertragsgrundlage. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten die Vertrag sbestandteile gemäß Regelung nach VOB/B §1. Alle Leistungen sind schlüss elfertig, voll funktionsfähig und betriebsfertig anzubieten. Die Ausführ ung der Leistungen ergibt sich aus den anliegenden Plänen und Anlagen; v ereinzelt sind ergänzende Erläuterungen in den Gewerkebeschreibungen vor genommen; diese dienen als zusätzliche Hinweise für den Bieter, ohne die Leistung zusätzlich im Detail zu beschreiben; er hat unabhängig davon i mmer die vollkommen schlüsselfertige, voll funktionsfähige Leistung anzu bieten. Die Leistungen werden je Gewerk pauschal angefragt, eine Abrechnung nach Aufmaß ist nicht vorgesehen, am Ende des Bietergesprächs soll eine Paus chalierung erfolgen. Sämtliche Leistungen sind nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g ültigen ATV der VOB/C auszuführen. 0.1.1.2 Bauleistungversicherung Für die Baumaßnahme wird seitens des Bauherrn eine Bauleistungsversicher ung abgeschlossen. Bei der Festlegung des Wagniszuschlages im Rahmen der Kalkulation ist dies entsprechend zu berücksichtigen und soll vor Vertr agsunterzeichnung abgestimmt werden. 0.1.1.3 Betriebshaftpflichtversicherung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Betriebshaftpflich tversicherung abzuschließen und dem Auftraggeber durch Vorlage eines ent sprechenden Versicherungsnachweises das Bestehen einer solchen Versicher ung zu bestätigen. Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen . Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen pro Schadensfallmindeste ns betragen: a) für Personenschäden: mind. 10.0 Mio. EUR pro Schadensfall und Person b) für alle sonstigen Schäden: mind. 10.0 Mio. EUR pro Schadensfall 0.1.2 Mängelansprüche 0.1.2.1 Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre nach BGB in Abweichung von der Regelfrist nach VOB/B § 13. 0.1.3 Vertragsstrafe (VOB/B § 11) Bei schuldhafter Überschreitung der vertraglich vereinbarten Fertigstell ungstermine wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Nettoabrechnu ngssumme (einschließlich vereinbarter Nachträge) pro Werktag des Verzuge s vereinbart. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoabrechn ungssumme (einschließlich vereinbarter Nachträge) begrenzt. Als vertragsstrafenbewehrte Fristen gelten ausschließlich die im Bauzeit enplan als solche ausdrücklich gekennzeichneten Termine. Der verbindlich e Fertigstellungstermin wird im Bietergesprääch festgelegt und dann mit Datum im Vertrag festgehalten. 0.1.4. Sicherheitsleistung (VOB/B §17) 0.1.4.1. Als Sicherheit für die Vertragserfüllung wird eine Sicherheitss umme in Höhe von 10 v. H. der Auftragssumme einschl. der Nachträge verei nbart, die in Teilbeträgen von den Zahlungen des Auftraggebers einbehalt en werden. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Bürgschaft nach dem F ormblatt EFB-Sich 1 in Höhe von 10 v. H. der Auftragssumme einschl. der Nachträgestellen. 0.1.4.2. Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5 v. H. derAuftrag ssumme einschl. der Nachträge einbehalten, nach Feststellung der Abrechn ungssumme ist diese maßgebend. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine G ewährleistungsbürgschaft nach Formblatt EFB-Sich 2 stellen. 0.1.5. Bauwasser und Baustrom 0.1.5.1 Baustrom und Bauwasser sind vom Auftragnehmer zu beschaffen, zu unterhalten und für die gesamte Bauzeit vorzuhalten. 0.1.6. Bauschild und Werbung Ein Bauschild wird aufgestellt, hier werden zentral Bauprojekt mit Bild, Bauherr und die Projektbeteiligten genannt. Der AN und seine Nachuntern ehmer haben nicht das Recht, eigene Werbeschilder anzubringen bzw. aufzu stellen. Die Aufstellung ist Sache des AN. 0.1.7. Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot. 0.1.8. Abrechnung Abschlagszahlungen dürfen nur dem jeweiligen Leistungsstand der Arbeiten entsprechen. Nach Absprache kann ein Zahlungsplan gemäß Baufortschritt erstellt werden. 0.1.9. Zuschlagsfrist/ Bindefrist Der Bieter ist an sein Angebot bis zum 19.08.2026 gebunden (Bindefrist). Eine Verlängerung der Bindefrist bedarf der schriftlichen Zustimmung de s Bieters. Aufgrund von verschiedenen Nachunternehmerleistungen und Preisanfragen wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung der Ausschreibung umgehend erfolgen sollte. 0.2 Angaben zur Baustelle 0.2.1 Lage der Baustelle bzw. Baustellen:Adressen: Poststraße 2, 26548 Norderney Die Besichtigung der Baustellenbereiche vor Abgabe des Angebotes ist Bed ingung. 0.2.2 Art und Lage der baulichen Anlagen: Der Neubau liegt zentral in der Stadt Norderney an der Kreuzzung Poststr aße/Jann-Berghausstr. Das Gebäude in Massivbauweise erstreckt sich über 4 Geschosse aus Kellergeschoss, Erdgeschoss, zwei Obergeschossen und ein em Staffelgeschoss und ist an beiden Seiten direkt an die Nachbargebäude angebaut. Das Nachbargebäude Poststraße 3 ist nicht unterkellert, die J ann-Berghausstr. 7 hat einen Betonkeller. 0.2.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: Die Baustelle wird über befestigte öffentliche Zuwegungen und Flächen er schlossen. Das Gebäude befindet sich zentral auf Norderney an der Kreuzu ng Poststraße/Jann-Berghausstr und liegt direkt am Gehweg der Jann-Bergh ausstr. und an der Fussgägerzone der Poststraße. Die Flächen sind beengt und für die Baustelleneirichtung und Lagermöglichkeiten ist ein Teil de r Poststraße hinzuzunehmen, ggf. ist die Jann-Berghausstr. zeitweise für Bauarbeiten zu sperren oder zumindest teilweise zu sperren. Die Einholu ng und Kostenübernahme von Genehmigungen und Schützen öffentlicher Fläch en sind Aufgabe des Auftragnehmers. Die Verhältnisse sind beengt. Der Baustellenverkehr hat mit größter Vors icht zu erfolgen. Gefahren für Passanten sind durch umsichtigste Fahrwei se auszuschließen. Bei Anlieferungen, Rangierfahrten usw. ist jeweils Pe rsonal des Auftragnehmers als Einweisung und Absicherung abzustellen. Di e Zufahrt mit LKW und das Aufstellen von Hebezeugen ist temporär und ein geschränkt möglich. Ein Kranstellplatz auf der Poststraße ist mit den Be hörden abzustimmen. Über die übrige Verkehrsführung und -situation insbe sondere die Sonderregelungen auf Norderney hat sich der AN eigenverantwo rtlich zu informieren. 0.2.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Maschinen und Material sind innerhalb der gesicherten Flächen zu lagern und zu sichern. Lagerung außerhalb dieser Fläche ist mit den Behörden ab zustimmen. Durch den AG erfolgt keine weitere Verkehrssicherung zum Befa hren der Baustelle. 0.2.5 Wasser, Energie, Abwasser: Wasser- und Baustromanschlüsse sind Sache des Auftragnehmers, ebenso die Zuleitung von der Hauptentnahmestelle zu den Verbrauchsstellen. 0.2.6 Lage und Ausmaß überlassener Flächen und Räume: Die Organisation und Unterhaltung ist Sache des Auftragnehmers. 0.2.7 Entsorgung, Abwasser und Abfall: Die Reinigung und Beräumung der Arbeitsplätze ist ausschließlich Sache d es Auftragnehmers. Die Baustelle ist werktäglich aufzuräumen und ist bes enrein zu hinterlassen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, is t der AG berechtigt, die Reinigung und Entsorgung auf Kosten des AN durc hführen zu lassen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die eigenen Arbeiten gegen Verschmut zung, Tagwasser, Rost, Frost oder dergl. zu schützen bzw. beschädigte Te ile sofort auszubessern oder zu ersetzen. Verunreinigungen durch den Bau stellenbetrieb im Bereich der öffentlichen Straßen, Anliegergrundstücke und deren Zuwegungen an den Baustellenzufahrten sowie im unmittelbaren B austellenbereich sind unaufgefordert zu beseitigen. Es gilt VOB/C DIN 18299. Die Beseitigung und Abfuhr des Bauschutts, der Reststoffe und unnötig lagernder Materialien wird durch den jeweiligen A N selbst getragen. Aufgrund der geringen Lagerflächen sind sie umgehend zu entsorgen. 0.2.8 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen etc.: Die befahrenen Verkehrsflächen sind nach ausgeübter Verschmutzung ohne b esondere Aufforderung arbeitstäglich zu reinigen. Der Wurzelbereich im B aufeld befindlicher Bäume darf nicht mit schwerem Gerät überfahren oder als Lagerfläche verwendet werden. Einbauten wie Hochbeete oder Fahrradst änder sind fachgerecht zu schützen. 0.2.9 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Um einen reibungslosen Ablauf der Baumaßnahme und die terminliche Koordi nierung der Gewerke zu erreichen, ist die Teilnahme an den regelmäßig st attfindenden Baubesprechungen während der Arbeiten auf der Baustelle in jedem Falle erforderlich. Die Baubesprechungen beginnen immer pünktlich zum angegebenen Termin. 0.2.9 Baugrund Ein Baugrundgutachten liegt bei. 0.3 Angaben zur Ausführung 0.3.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte: Vor Baubeginn wird zur Koordinierung und Überwachung des Baufortschritts ein Bauzeitenplan durch den Generalunternehmer in Abstimmung mit dem Ba uherren erstellt. 0.3.2 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, ggf. auch, inwieweit der AG die Durchführung dererforderlichen Maßnahmen übernimmt : Es gilt Punkt 0.2.3 Der Auftraggeber übernimmt keine der erforderlichen Maßnahmen. 0.3.3 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge,Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer: Hier nicht zutreffend, da der Auftragnehmer als Generalunternehmer für a lle Gerüste zuständig ist. Weiterführend gelten folgende Vertragsbedingungen: Ergänzend zu den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB wer den folgende zusätzliche technische Vertragsbedingungen vereinbart. 0.3.4 Baustelleneinrichtung: Der Auftragnehmer hat die für seine Arbeiten notwendige Einrichtung der Baustelle (sofern nicht als Position im LV aufgeführt) und die notwendig en Mess- und Kontrollarbeiten, sowie die Sicherung seiner Leistung bis z ur Abnahme als Nebenleistung in sein Angebot einzukalkulieren. 0.3.5 Regiearbeiten / Stundenlohnarbeiten Die Regiearbeiten sind trotz der Stundensätze Eventualpositionen, auf di e der Auftragnehmer keinen Anspruch hat. Gemeinkosten sind daher nicht a uf sie umzulegen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Alle Regiearbeiten sind vom Auftragnehmer gem. VOB vor der Ausführung anzuzei gen. Es werden keine Polier- und Vorarbeiterstunden akzeptiert. 0.3.6 Unfallschutz: Der Auftragnehmer hat selbständig für die Einhaltung der Unfallschutzvor schriften durch seine Mitarbeiter zu sorgen.Zu beachten sind insbesonder e die: Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen,Gerüstverord nung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtlicheBestimmungen, Feu er-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheitspolizeiverordnungen, örtliche Vo rschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarschaftsrechts, technische B edingungen der Strom-, Gasund Wasserlieferwerke, sowie des Telegraphenba urechts. 0.3.7 Ausführungsfristen: Einzelfristen werden nach Vergabe aktualisiert und durch den AG und den AN einvernehmlich festgesetzt. Gemäß VOB/B § 16 (3) 1. wird die Frist aufgrund des Objektvolumens auf 60 Kalendertage verlängert. 0.3.8 Baulärm: Die gültigen Lärmschutzvorschriften insbesondere Sondervorschriften auf der Insel Norderney sind einzuhalten. 0.3.9 Bauzeit: Die Bausaison geht vom 01. Oktober bis zum 15. Mai des Folgejahres, um d en Tourismus nicht zu stören. Danach erforderliche Arbeiten sind entwede r enstsprechend leise auszuführen oder über eine Verlängerung im Einzelf all genehmigen zu lassen ( nur aus triftigem Grund möglich!). 0.3.10 Bauen auf Norderney: Der Auftragnehmer bekennt mit Abgabe des Angebotes, sich über die örtlic hen und alle sonstigen Verhältnisse vergewissert zu haben, die für die D auer seiner Leistung maßgebend sind, hier insbesondere die Besonderheite n auf der Insel Norderney. 0.3.9 Betriebs-und Schlüsselfertige Leistungen: Alle hier angefragten Leistungen beinhalten immer die betriebs- und schl üsselfertige Erstellung. 0.3.10 Erhöhter Schallschutz nach VDI 4100 SST II: Der Schallschutz ist gemäß DIN 4109, erhöhter Schallschutz nach VDI 4100 , Schallschutzstufe SST II vorzusehen. 0.3.11 Durchbrüche In den Schlitz- und Durchbruchplänen sind Deckendurchbrüche und Wanddurc hbrüche angegeben und dazu in den Ausführungsplänen der Architekten Kern bohrfelder, wenn mehrere Leitungsdurchführungen erforderlich sind. Es is t sicherzustellen, dass die Schottungen fachgerecht ausgeführt werden, K ernbohrungen eignen sich hierfür in Verbindung mit vielen Systemen häufi g besser, . Es ist darauf zu achten, dass die vom Statiker geplanten Kernbohrfelder exakt nach Statik freigehalten werden! Wanddurchbrüche werden in den Plänen als WD und WKB unterschieden. WD si nd als rechteckige Aussparung im Zuge der Mauerwerkserrichtung herzustel len, WKB sind als nachträgliche Kernbohrung durch das Mauerwerk herzuste llen. Bieterseits ist abzuwägen, ob eine Kernbohrfirma beauftragt wird und nac h Vorgabe des Auftragnehmers die Durchbrüche in einem Zuge im Gebäude he rstellt. Alternativ kann die Durchführung auch gewerkeweise erfolgen, je doch sind dann die Kernbohrfelder und Bohrpunkte vom Auftragnehmer genau anzugeben.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Neubau Wohn- und Geschäftshaus
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01.28 Aufzugsanlage
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