Außenanlagen / Gründach
Neubau WGH 34 WE AURELiE
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN VORBEMERKUNGEN Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Ausführung/Inhalt der vom AN zu erstellenden Montagepläne: Darstellungen in Grundrissplänen und Schnittzeichnungen, Maßstab entsprechend den zur Verfügung gestellten Zeichnungen. Format der vom AN zu erstellenden Pläne/Zeichnungen: Grundrisspläne und Schnittzeichnungen in DIN-Format, max. DIN A0, Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte, Konstruktionen in Detailzeichnungen der Baumaßnahme in DIN-Format, max. DIN A 2. Inhalt vom AN zu erstellender Montageunterlagen: Beschriftung in deutscher Sprache, Symbole und Farbkennzeichnung entsprechend Norm. Erstellung der Montagezeichnungen mit CAD-Programm auf Basis der vom AG zur Verfügung gestellten Baupläne des Objektplaners als Plotterausdruck/Papierzeichnung und auf Datenträger/Schnittstelle. Schnittstelle DWG, Betriebssystem MS Windows 11, Organisation und Verwaltung des Datenaustausches, Layerstrukturen und Zeichnungsebenen durch AG.
VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den neuesten Stand der Technik und Vegetationskunde unter besonderer Beachtung nachstehender Richtlinien, Anmerkungen und Qualitätskontrollen in ihren aktuellen Ausgaben. Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie) Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn Bewertungen von Dachbegrünungen nach FLL Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn Prüfung der Wurzelschutzbahn nach FLL-Verfahren über 2 bzw. 4 Jahre (Prüfmethoden nach DIN 4038/DIN 4062 sind unzureichend und nicht anwendbar) Dachbegrünungssubstrate und Dränschichten entsprechen den besonderen Anforderungen der o.g. Richtlinien Vollautomatische Bewässerung (nur optional) unter Beachtung der Vorschriften des D.V.G.W. in DIN 1988 und Arbeitsblättern W 501-503 Entwässerung der Pflanzflächen nach DIN 1986-2 (DIN 4095 gilt nicht für Dachflächen), 1986-100 und DIN EN 12056-4 Merkblatt über Umgang mit Tetrahydrofuran Berufsgenossenschaft Chemie Sicherheitsregeln für gärtnerische Arbeiten auf Bauwerken Berufsgenossenschaft Gartenbau (aktueller Stand) Richtlinien für Planung und Ausführung von Dächern (Flachdachrichtlinien) Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Qualitätskontrolle gleichwertiger Materialien, insbesondere der Substrate Die Kennwerte der vom Bieter als gleichwertig angebotenen Materialien sind der ausschreibenden Stelle gemäß VOB Teil A, § 21 mit dem Angebot nachzuweisen und Materialproben vorzulegen. Die Güteüberwachung sollte wegen der Vergleichbarkeit der Untersuchungsmethoden an eine Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt nach den FLL-Methoden erfolgen. Ausführung durch qualifizierte und auf Dachbegrünung spezialisierte Betriebe des Garten- und Landschaftsbaues mit dem schriftlichen Nachweis ausgeführter Objekte und Fortbildungsnachweisen der letzten drei Jahre. Wasserrückhaltung Nachweis über wissenschaftlich begleitete Versuche aufgrund von langjährigen Freilanduntersuchungen. Idealerweise über ein EDV-Simulationsprogramm unter Berücksichtigung der regionalen Wetterdaten. Abnahme nach FLL-Richtlinie ca. 1 Jahr nach dem Aufbringen der Vegetation. Dabei werden ggf. Materialproben genommen und auf Kosten des AG analysiert. Bei Bedarf wird ein Sachverständiger hinzugezogen.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) HINWEISTEXT VISUELLE DICHTHEITSPRÜFUNG Nach Fertigstellung der Dachabdichtung und unmittelbar vor Beginn der Dachbegrünungsarbeiten muss die Dachabdichtung vom AN überprüft werden (siehe auch § 4 Nr. 3 VOB/B). Diese Überprüfung erfolgt also durch sog. "In-Augenscheinnahme", d.h. auf sichtbare und offene Mängel, deren Erkennung für den AN im Rahmen seiner Fachkunde, zumutbaren Möglichkeiten und Pflichten möglich sind. Diese Überprüfung ersetzt daher nicht die förmliche Abnahme der Dachabdichtung. Nach der Überprüfung ist sicherzustellen, dass die Abdichtung nicht durch Dritte (weiter) beschädigt werden kann. Die Abdichtung ist also unmittelbar nach dieser Begehung zu schützen. Bei größeren Flächen, die abschnittsweise begrünt werden, sollte die Abdichtung in Abschnitten unmittelbar vor Beginn der jeweiligen Begrünungsarbeiten (erneut) überprüft werden. Der AN sollte hierzu ein Begehungsprotokoll erstellen und dieses auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. VORBEMERKUNG GLEICHW. TECHN. SPEZIFIKATION Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. GÜTENACHWEIS DACHBEGRÜNUNG Für die Ausführung der Dachbegrünung und den Gütenachweis für die verwendeten Stoffe gelten die - Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen - der FLL, Der AN erbringt den Nachweis über Eignung und Güte von Trenn- und Schutzlage, Dränschicht, Filterschicht, Vegetationstragschicht. ERSCHWERTE ARBEITSBEDINGUNGEN AUF DACHFLÄCHEN Die Ausführung erfolgt unter erschwerenden Bedingungen, auf Dachflächen, an Werktagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr. NACHHALTIGKEITSNACHWEISE HOLZ Sämtliche beschriebene oder später zur Ausführung kommenden Holzteile müssen den Nachweis der Nachhaltigkeit durch ein in Deutschland zugelassenes Unternehmen, FSC, für die vollständige Lieferkette erbringen können.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
PLANVERZEICHNIS PLANVERZEICHNIS Ausführungsunterlagen Lagepläne: AUR_AUS_LP5_LP_XX_EG_001_P_02_Lageplan Freianlage EG AUR_AUS_LP5_LP_XX_01_002_P_03_Lageplan Freianlage 1.OG AUR_AUS_LP5_LP_XX_DA_003_P_05_Lageplan Freianlage Dach + 5.OG Ausführungsunterlagen Bepflanzungspläne: AUR_AUS_LP5_XX_EG_004_P_00_Bepflanzung AUR_AUS_LP5_XX_DA_005_P_00_Bepflanzung AUR_AUS_LP5_XX_DA_006_P_00_Bepflanzung Ausführungsunterlagen Ansichten, Detailpläne, Schnitte: AUR_AUS_LP5_AN_H2_SO_001_P_00_Ansicht Fassadenbegrünung_Ansicht 1+2_Hof Haus II AUR_AUS_LP5_AN_H1_SW_003_P_01_Ansicht Fassadenbegrünung Südwest Piependreiherweg AUR_AUS_LP5_DT_XX_AL_001_P_01_Detail Regelaufbau Freianlage EG AUR_AUS_LP5_DT_XX_AL_002_P_00_Mauerabwicklung EG AUR_AUS_LP5DT_H2_AL_003_P_00_Detail Pflanzgefaesse+Stufenanlage_5. OG AUR_AUS_LP5_DT_H2_AL_004_P_00_Detail Holzdeck+Pergola_5. OG AUR_AUS_LP5_SN_XX_AA_001_P01_Schnitt A EG AUR_AUS_LP5_SN_XX_BB_002_P00_Schnitt B EG AUR_AUS_LP5_SN_H2_CC_003_P_00_Schnitt C-C´_5. OG AUR_AUS_LP5_SN_H2_DD_004_P_00_Schnitt D-D´_5. OG AUR_AUS_LP5_SN_H1_EE_005_P_00_Schnitt E-E´_6. OG AUR_AUS_LP5_SN_H2_FF_006_P_00_Schnitt F-F´_1. OG
PLANVERZEICHNIS
WERK-/ MONTAGEPLÄNE (AN) WERK-/ MONTAGEPLÄNE (AN) Ausführung/Inhalt der vom AN zu erstellenden Werk-/ Montagepläne: Darstellungen in Grundrissplänen und Schnittzeichnungen, Maßstab entsprechend den zur Verfügung gestellten Zeichnungen. Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, als Montagepläne und -unterlagen, werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung 2-fach zur Verfügung gestellt, als Papierzeichnung/Plotterausdruck und auf Datenträger, als Wechseldatenträger - USB, und im PDF-Format. Schnittstelle DWG, Ausdruck farbig, auf DIN A 4, Format gefaltet. Format der vom AN zu erstellenden Pläne/Zeichnungen: Grundrisspläne und Schnittzeichnungen in DIN-Format, max. DIN A0, Konstruktionen in Detailzeichnungen der Baumaßnahme in DIN-Format, max. DIN A 2, verbindungsbezogene Pläne im Format DIN A 4. Mit den Einheitspreisen der nachfolgend beschriebenen Leistungen wird der Aufwand für die Erstellung der Werk-/Montagepläne jeweils für die Grundpositionen und die Wahlpositionen vergütet. Kletter-/ Rankhilfe: Pos. 02.01.0010-0070 Pos. 02.02.0010-0020 Pos. 02.04.0520 Hochbeete/ Pflanzgefäße: Pos. 02.030280-0600 Pos. 02.04.0150-0380 Pos. 02.05.0110-0150 Sichtschutztrennwand: Pos. 02.03.0840 Holzterrasse, Holztreppe, Holzverkleidung, Holzpergola: Pos. 02.040410-0510 Holzbank, Holzmöbel: Pos. 02.04.0660-0670 Spielgeräte: Pos. 02.04.0640 Winkelstützwände, Blockstufen: Pos. 03.04.0010-0180 Müllboxen, Müllschränke: Pos. 03.06.0040-0070
WERK-/ MONTAGEPLÄNE (AN)
02 GEBÄUDEBEGRÜNUNG
02
GEBÄUDEBEGRÜNUNG
Vorbemerkung Dach-Fassadenbegrünung Vorbemerkung Dach-Fassadenbegrünung Für die Ausführung der Dach- und Fassadenbegrünung werden folgende Angaben zur Baustelle gemacht Art und Lage des Objektes: Objekt befindet sich auf einem Eckgrundstück; Bahrenfelder Straße / Nöltingstraße / Piependreierweg Zufahrtsmöglichkeit: Zufahrten zur BE-Fläche befinden sich in der Nöltingstraße und Piependreierweg Beschaffenheit der Zufahrt: Befestigte Zufahrten Einschränkung bei der Nutzung der Zufahrt: Zufahrtsnutzung wird durch AG vorgegeben und geregelt Anzahl Geschosse: 5-6 Für die Ausführung der Dach- und Fassadenbegrünung werden folgende Angaben zum Flachdach gemacht Umkehrdach, Dachabdichtung aus WU-Beton Unterkonstruktion aus WU-Beton, XPS-Dämmstoff zulässige Verkehrslast in kN/m2 gem. Einzelbeschreibung in nachfolgenden Titeln Art der Trenn- und Schutzlage: Rieselschutzvlies Für die Ausführung der Dach- und Fassadenbegrünung wird auf folgendes hingewiesen der Transport von Stoffen und Bauteilen erfolgt mit Baukran Tragfähigkeit bis 1000 kg Hubhöhe Gerät in m bis 50 m Bedingungen durch AG Für die Ausführung der Fassadenbegrünung und den Gütenachweis für die verwendeten Stoffe gelten die FLL-Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltung von Fassadenbegrünungen, der AN erbringt den Nachweis über Eignung und Güte. Für die Ausführung der Dachbegrünung und den Gütenachweis für die verwendeten Stoffe gelten die - Dachbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen, Der AN erbringt den Nachweis über Eignung und Güte von Trenn- und Schutzlage, Dränschicht, Filterschicht, Vegetationstragschicht.
Vorbemerkung Dach-Fassadenbegrünung
02.01 Haus 1 - Fassade Piependreiherweg EG
02.01
Haus 1 - Fassade Piependreiherweg EG
02.02 Haus 2 - Fassade Innenhof 1. OG
02.02
Haus 2 - Fassade Innenhof 1. OG
02.03 Haus 1-2 - Dach Innenhof 1. OG
02.03
Haus 1-2 - Dach Innenhof 1. OG
02.04 Haus 2 - Dach Spiel 5. OG
02.04
Haus 2 - Dach Spiel 5. OG
02.05 Haus 1 - Dach Technik 6. OG
02.05
Haus 1 - Dach Technik 6. OG
03 FREIANLAGE EG
03
FREIANLAGE EG
03.01 VORARBEITEN UND HERRICHTEN
03.01
VORARBEITEN UND HERRICHTEN
03.02 ERDARBEITEN
03.02
ERDARBEITEN
03.03 ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
03.03
ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
03.04 MAUER- UND TREPPENBAU
03.04
MAUER- UND TREPPENBAU
03.05 WEGE- UND PLATZFLÄCHEN
03.05
WEGE- UND PLATZFLÄCHEN
03.06 AUSSTATTUNG
03.06
AUSSTATTUNG
03.07 EINFRIEDUNG
03.07
EINFRIEDUNG
03.08 VEGETATIONSARBEITEN
03.08
VEGETATIONSARBEITEN
04 PFLANZENLIEFERUNG
04
PFLANZENLIEFERUNG
Allgemeine Regelung für die Pflanzenlieferung. Gehölze Allgemeine Regelung für die Pflanzenlieferung. Gehölze müssen den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen der FLL entsprechen. Stauden müssen den Gütebestimmungen für Stauden der FLL entsprechen. Der Herkunftsnachweis gebietsheimischer Pflanzen ist zur Pflanzenlieferung zu erbringen.
Allgemeine Regelung für die Pflanzenlieferung. Gehölze
04.01 GEBÄUDEBEGRÜNUNG
04.01
GEBÄUDEBEGRÜNUNG
04.02 FREIANLAGE EG
04.02
FREIANLAGE EG
05 PFLANZARBEITEN
05
PFLANZARBEITEN
Für die Ausführung der Pflanzarbeiten gelten die Für die Ausführung der Pflanzarbeiten gelten die FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege.
Für die Ausführung der Pflanzarbeiten gelten die
Für die Herstellung der Pflanzgruben gelten die Für die Herstellung der Pflanzgruben gelten die FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate.
Für die Herstellung der Pflanzgruben gelten die
05.01 GEBÄUDEBEGRÜNUNG
05.01
GEBÄUDEBEGRÜNUNG
05.02 FREIANLAGE EG
05.02
FREIANLAGE EG
06 FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
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FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
Die Ausführung der Pflegearbeiten für Dachbegrünungen Die Ausführung der Pflegearbeiten für Dachbegrünungen erfolgt nach den -Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen- der FLL, als Fertigstellungspflege, die Leistungen beginnen nach Pflanzung und Einsaat und enden zum Zeitpunkt der Abnahme, vereinbarte Teilleistungen ohne besondere Anordnung rechtzeitig ausführen, Ausführung jeder Teilleistung dem AG anzeigen, die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen, der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge, Mehr- bzw. Minderleistungen werden zusätzlich zu dem vereinbarten Einheitspreis vergütet oder in Abzug gebracht.
Die Ausführung der Pflegearbeiten für Dachbegrünungen
Die Ausführung der Pflegearbeiten für Die Ausführung der Pflegearbeiten für Fassadenbegrünungen erfolgt nach den - Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltung von Fassadenbegrünungen- der FLL, als Fertigstellungspflege, die Leistungen beginnen nach Pflanzung und Einsaat und enden zum Zeitpunkt der Abnahme, vereinbarte Teilleistungen ohne besondere Anordnung rechtzeitig ausführen, Ausführung jeder Teilleistung dem AG anzeigen, die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen, der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge, Mehr- bzw. Minderleistungen werden zusätzlich zu dem vereinbarten Einheitspreis vergütet oder in Abzug gebracht.
Die Ausführung der Pflegearbeiten für
Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Fertigstellungspflege gelten DIN 18916, DIN 18917. Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig auszuführen, die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG anzuzeigen, die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen, der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge, Mehr- bzw. Minderleistungen werden zusätzlich zu dem vereinbarten Einheitspreis vergütet oder in Abzug gebracht.
Für die Ausführung der Pflegearbeiten als
06.01 GEBÄUDEBEGRÜNUNG
06.01
GEBÄUDEBEGRÜNUNG
06.02 FREIANLAGE EG
06.02
FREIANLAGE EG