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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN VORBEMERKUNGEN
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Ausführung/Inhalt der vom AN zu erstellenden Montagepläne: Darstellungen
in Grundrissplänen und Schnittzeichnungen, Maßstab entsprechend den zur
Verfügung gestellten Zeichnungen.
Format der vom AN zu erstellenden Pläne/Zeichnungen:
Grundrisspläne und Schnittzeichnungen in DIN-Format, max. DIN A0,
Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte, Konstruktionen in
Detailzeichnungen der Baumaßnahme in DIN-Format, max. DIN A 2.
Inhalt vom AN zu erstellender Montageunterlagen:
Beschriftung in deutscher Sprache, Symbole und Farbkennzeichnung
entsprechend Norm.
Erstellung der Montagezeichnungen mit CAD-Programm auf Basis der vom AG
zur Verfügung gestellten Baupläne des Objektplaners als
Plotterausdruck/Papierzeichnung und auf Datenträger/Schnittstelle.
Schnittstelle DWG, Betriebssystem MS Windows 11, Organisation und
Verwaltung des Datenaustausches, Layerstrukturen und Zeichnungsebenen
durch AG.
VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den neuesten Stand der
Technik und Vegetationskunde unter besonderer Beachtung nachstehender
Richtlinien, Anmerkungen und Qualitätskontrollen in ihren aktuellen
Ausgaben.
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen
(Dachbegrünungsrichtlinie)
Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn
Bewertungen von Dachbegrünungen nach FLL
Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn
Prüfung der Wurzelschutzbahn
nach FLL-Verfahren über 2 bzw. 4 Jahre (Prüfmethoden nach DIN 4038/DIN
4062 sind unzureichend und nicht anwendbar)
Dachbegrünungssubstrate und Dränschichten
entsprechen den besonderen Anforderungen der o.g. Richtlinien
Vollautomatische Bewässerung (nur optional)
unter Beachtung der Vorschriften des D.V.G.W. in DIN 1988 und
Arbeitsblättern W 501-503
Entwässerung der Pflanzflächen
nach DIN 1986-2 (DIN 4095 gilt nicht für Dachflächen), 1986-100 und DIN
EN 12056-4
Merkblatt über Umgang mit Tetrahydrofuran
Berufsgenossenschaft Chemie
Sicherheitsregeln für gärtnerische Arbeiten auf Bauwerken
Berufsgenossenschaft Gartenbau (aktueller Stand)
Richtlinien für Planung und Ausführung von Dächern
(Flachdachrichtlinien)
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Qualitätskontrolle gleichwertiger Materialien, insbesondere der
Substrate
Die Kennwerte der vom Bieter als gleichwertig angebotenen Materialien
sind der ausschreibenden Stelle gemäß VOB Teil A, § 21 mit dem Angebot
nachzuweisen und Materialproben vorzulegen. Die Güteüberwachung sollte
wegen der Vergleichbarkeit der Untersuchungsmethoden an eine
Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt nach den
FLL-Methoden erfolgen.
Ausführung
durch qualifizierte und auf Dachbegrünung spezialisierte Betriebe des
Garten- und Landschaftsbaues mit dem schriftlichen Nachweis ausgeführter
Objekte und Fortbildungsnachweisen der letzten drei Jahre.
Wasserrückhaltung
Nachweis über wissenschaftlich begleitete Versuche aufgrund von
langjährigen Freilanduntersuchungen. Idealerweise über ein
EDV-Simulationsprogramm unter Berücksichtigung der regionalen
Wetterdaten.
Abnahme
nach FLL-Richtlinie ca. 1 Jahr nach dem Aufbringen der Vegetation. Dabei
werden ggf. Materialproben genommen und auf Kosten des AG analysiert.
Bei Bedarf wird ein Sachverständiger hinzugezogen.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
HINWEISTEXT VISUELLE DICHTHEITSPRÜFUNG
Nach Fertigstellung der Dachabdichtung und unmittelbar vor Beginn der
Dachbegrünungsarbeiten muss die Dachabdichtung vom AN überprüft werden
(siehe auch § 4 Nr. 3 VOB/B).
Diese Überprüfung erfolgt also durch sog. "In-Augenscheinnahme", d.h.
auf sichtbare und offene Mängel, deren Erkennung für den AN im Rahmen
seiner Fachkunde, zumutbaren Möglichkeiten und Pflichten möglich sind.
Diese Überprüfung ersetzt daher nicht die förmliche Abnahme der
Dachabdichtung.
Nach der Überprüfung ist sicherzustellen, dass die Abdichtung nicht
durch Dritte (weiter) beschädigt werden kann. Die Abdichtung ist also
unmittelbar nach dieser Begehung zu schützen.
Bei größeren Flächen, die abschnittsweise begrünt werden, sollte die
Abdichtung in Abschnitten unmittelbar vor Beginn der jeweiligen
Begrünungsarbeiten (erneut) überprüft werden.
Der AN sollte hierzu ein Begehungsprotokoll erstellen und dieses auf
Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen.
VORBEMERKUNG GLEICHW. TECHN. SPEZIFIKATION
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
GÜTENACHWEIS DACHBEGRÜNUNG
Für die Ausführung der Dachbegrünung und den Gütenachweis für die
verwendeten Stoffe gelten die - Richtlinien für die Planung, Ausführung
und Pflege von Dachbegrünungen - der FLL, Der AN erbringt den Nachweis
über Eignung und Güte von Trenn- und Schutzlage, Dränschicht,
Filterschicht, Vegetationstragschicht.
ERSCHWERTE ARBEITSBEDINGUNGEN AUF DACHFLÄCHEN
Die Ausführung erfolgt unter erschwerenden Bedingungen, auf Dachflächen,
an Werktagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr.
NACHHALTIGKEITSNACHWEISE HOLZ
Sämtliche beschriebene oder später zur Ausführung kommenden Holzteile
müssen den Nachweis der Nachhaltigkeit durch ein in Deutschland
zugelassenes Unternehmen, FSC, für die vollständige Lieferkette
erbringen können.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
PLANVERZEICHNIS PLANVERZEICHNIS
Ausführungsunterlagen Lagepläne:
AUR_AUS_LP5_LP_XX_EG_001_P_02_Lageplan Freianlage EG
AUR_AUS_LP5_LP_XX_01_002_P_03_Lageplan Freianlage 1.OG
AUR_AUS_LP5_LP_XX_DA_003_P_05_Lageplan Freianlage Dach + 5.OG
Ausführungsunterlagen Bepflanzungspläne:
AUR_AUS_LP5_XX_EG_004_P_00_Bepflanzung
AUR_AUS_LP5_XX_DA_005_P_00_Bepflanzung
AUR_AUS_LP5_XX_DA_006_P_00_Bepflanzung
Ausführungsunterlagen Ansichten, Detailpläne, Schnitte:
AUR_AUS_LP5_AN_H2_SO_001_P_00_Ansicht Fassadenbegrünung_Ansicht 1+2_Hof
Haus II
AUR_AUS_LP5_AN_H1_SW_003_P_01_Ansicht Fassadenbegrünung Südwest
Piependreiherweg
AUR_AUS_LP5_DT_XX_AL_001_P_01_Detail Regelaufbau Freianlage EG
AUR_AUS_LP5_DT_XX_AL_002_P_00_Mauerabwicklung EG
AUR_AUS_LP5DT_H2_AL_003_P_00_Detail Pflanzgefaesse+Stufenanlage_5. OG
AUR_AUS_LP5_DT_H2_AL_004_P_00_Detail Holzdeck+Pergola_5. OG
AUR_AUS_LP5_SN_XX_AA_001_P01_Schnitt A EG
AUR_AUS_LP5_SN_XX_BB_002_P00_Schnitt B EG
AUR_AUS_LP5_SN_H2_CC_003_P_00_Schnitt C-C´_5. OG
AUR_AUS_LP5_SN_H2_DD_004_P_00_Schnitt D-D´_5. OG
AUR_AUS_LP5_SN_H1_EE_005_P_00_Schnitt E-E´_6. OG
AUR_AUS_LP5_SN_H2_FF_006_P_00_Schnitt F-F´_1. OG
PLANVERZEICHNIS
WERK-/ MONTAGEPLÄNE (AN) WERK-/ MONTAGEPLÄNE (AN)
Ausführung/Inhalt der vom AN zu erstellenden Werk-/ Montagepläne:
Darstellungen in Grundrissplänen und Schnittzeichnungen, Maßstab
entsprechend den zur Verfügung gestellten Zeichnungen.
Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, als Montagepläne und -unterlagen,
werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung 2-fach zur
Verfügung gestellt, als Papierzeichnung/Plotterausdruck und auf
Datenträger, als Wechseldatenträger - USB, und im PDF-Format.
Schnittstelle DWG, Ausdruck farbig, auf DIN A 4, Format gefaltet.
Format der vom AN zu erstellenden Pläne/Zeichnungen:
Grundrisspläne und Schnittzeichnungen in DIN-Format, max. DIN A0,
Konstruktionen in Detailzeichnungen der Baumaßnahme in DIN-Format, max.
DIN A 2, verbindungsbezogene Pläne im Format DIN A 4.
Mit den Einheitspreisen der nachfolgend beschriebenen Leistungen wird
der Aufwand für die Erstellung der Werk-/Montagepläne jeweils für die
Grundpositionen und die Wahlpositionen vergütet.
Kletter-/ Rankhilfe:
Pos. 02.01.0010-0070 Pos. 02.02.0010-0020 Pos. 02.04.0520
Hochbeete/ Pflanzgefäße:
Pos. 02.030280-0600 Pos. 02.04.0150-0380 Pos. 02.05.0110-0150
Sichtschutztrennwand:
Pos. 02.03.0840
Holzterrasse, Holztreppe, Holzverkleidung, Holzpergola:
Pos. 02.040410-0510
Holzbank, Holzmöbel:
Pos. 02.04.0660-0670
Spielgeräte:
Pos. 02.04.0640
Winkelstützwände, Blockstufen:
Pos. 03.04.0010-0180
Müllboxen, Müllschränke:
Pos. 03.06.0040-0070
WERK-/ MONTAGEPLÄNE (AN)
02 GEBÄUDEBEGRÜNUNG
02
GEBÄUDEBEGRÜNUNG
Vorbemerkung Dach-Fassadenbegrünung Vorbemerkung Dach-Fassadenbegrünung
Für die Ausführung der Dach- und Fassadenbegrünung
werden folgende Angaben zur Baustelle gemacht
Art und Lage des Objektes: Objekt befindet sich auf
einem Eckgrundstück; Bahrenfelder Straße /
Nöltingstraße / Piependreierweg
Zufahrtsmöglichkeit: Zufahrten zur BE-Fläche befinden
sich in der Nöltingstraße und Piependreierweg
Beschaffenheit der Zufahrt: Befestigte Zufahrten
Einschränkung bei der Nutzung der Zufahrt:
Zufahrtsnutzung wird durch AG vorgegeben und geregelt
Anzahl Geschosse: 5-6
Für die Ausführung der Dach- und Fassadenbegrünung
werden folgende Angaben zum Flachdach gemacht
Umkehrdach, Dachabdichtung aus WU-Beton
Unterkonstruktion aus WU-Beton, XPS-Dämmstoff
zulässige Verkehrslast in kN/m2 gem. Einzelbeschreibung
in nachfolgenden Titeln
Art der Trenn- und Schutzlage: Rieselschutzvlies
Für die Ausführung der Dach- und Fassadenbegrünung wird
auf folgendes hingewiesen
der Transport von Stoffen und Bauteilen erfolgt mit
Baukran
Tragfähigkeit bis 1000 kg
Hubhöhe Gerät in m bis 50 m
Bedingungen durch AG
Für die Ausführung der Fassadenbegrünung und den
Gütenachweis für die verwendeten Stoffe gelten die
FLL-Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltung
von Fassadenbegrünungen, der AN erbringt den Nachweis
über Eignung und Güte.
Für die Ausführung der Dachbegrünung und den
Gütenachweis für die verwendeten Stoffe gelten die -
Dachbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für Planung,
Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen, Der AN
erbringt den Nachweis über Eignung und Güte von Trenn-
und Schutzlage, Dränschicht, Filterschicht,
Vegetationstragschicht.
Vorbemerkung Dach-Fassadenbegrünung
02.01 Haus 1 - Fassade Piependreiherweg EG
02.01
Haus 1 - Fassade Piependreiherweg EG
02.02 Haus 2 - Fassade Innenhof 1. OG
02.02
Haus 2 - Fassade Innenhof 1. OG
02.03 Haus 1-2 - Dach Innenhof 1. OG
02.03
Haus 1-2 - Dach Innenhof 1. OG
02.04 Haus 2 - Dach Spiel 5. OG
02.04
Haus 2 - Dach Spiel 5. OG
02.05 Haus 1 - Dach Technik 6. OG
02.05
Haus 1 - Dach Technik 6. OG
03 FREIANLAGE EG
03
FREIANLAGE EG
03.01 VORARBEITEN UND HERRICHTEN
03.01
VORARBEITEN UND HERRICHTEN
03.02 ERDARBEITEN
03.02
ERDARBEITEN
03.03 ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
03.03
ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
03.04 MAUER- UND TREPPENBAU
03.04
MAUER- UND TREPPENBAU
03.05 WEGE- UND PLATZFLÄCHEN
03.05
WEGE- UND PLATZFLÄCHEN
03.06 AUSSTATTUNG
03.06
AUSSTATTUNG
03.07 EINFRIEDUNG
03.07
EINFRIEDUNG
03.08 VEGETATIONSARBEITEN
03.08
VEGETATIONSARBEITEN
04 PFLANZENLIEFERUNG
04
PFLANZENLIEFERUNG
Allgemeine Regelung für die Pflanzenlieferung. Gehölze Allgemeine Regelung für die Pflanzenlieferung. Gehölze
müssen den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen der
FLL entsprechen. Stauden müssen den Gütebestimmungen
für Stauden der FLL entsprechen. Der Herkunftsnachweis
gebietsheimischer Pflanzen ist zur Pflanzenlieferung zu
erbringen.
Allgemeine Regelung für die Pflanzenlieferung. Gehölze
04.01 GEBÄUDEBEGRÜNUNG
04.01
GEBÄUDEBEGRÜNUNG
04.02 FREIANLAGE EG
04.02
FREIANLAGE EG
05 PFLANZARBEITEN
05
PFLANZARBEITEN
Für die Ausführung der Pflanzarbeiten gelten die Für die Ausführung der Pflanzarbeiten gelten die
FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 1: Planung,
Pflanzarbeiten, Pflege.
Für die Ausführung der Pflanzarbeiten gelten die
Für die Herstellung der Pflanzgruben gelten die Für die Herstellung der Pflanzgruben gelten die
FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2:
Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben
und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate.
Für die Herstellung der Pflanzgruben gelten die
05.01 GEBÄUDEBEGRÜNUNG
05.01
GEBÄUDEBEGRÜNUNG
05.02 FREIANLAGE EG
05.02
FREIANLAGE EG
06 FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
06
FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
Die Ausführung der Pflegearbeiten für Dachbegrünungen Die Ausführung der Pflegearbeiten für Dachbegrünungen
erfolgt nach den -Richtlinien für die Planung,
Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen- der FLL, als
Fertigstellungspflege, die Leistungen beginnen nach
Pflanzung und Einsaat und enden zum Zeitpunkt der
Abnahme, vereinbarte Teilleistungen ohne besondere
Anordnung rechtzeitig ausführen, Ausführung jeder
Teilleistung dem AG anzeigen, die vorgesehenen
Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen,
der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem
Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der
Arbeitsgänge, Mehr- bzw. Minderleistungen werden
zusätzlich zu dem vereinbarten Einheitspreis vergütet
oder in Abzug gebracht.
Die Ausführung der Pflegearbeiten für Dachbegrünungen
Die Ausführung der Pflegearbeiten für Die Ausführung der Pflegearbeiten für
Fassadenbegrünungen erfolgt nach den - Richtlinien für
die Planung, Bau und Instandhaltung von
Fassadenbegrünungen- der FLL, als
Fertigstellungspflege, die Leistungen beginnen nach
Pflanzung und Einsaat und enden zum Zeitpunkt der
Abnahme, vereinbarte Teilleistungen ohne besondere
Anordnung rechtzeitig ausführen, Ausführung jeder
Teilleistung dem AG anzeigen, die vorgesehenen
Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen,
der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem
Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der
Arbeitsgänge, Mehr- bzw. Minderleistungen werden
zusätzlich zu dem vereinbarten Einheitspreis vergütet
oder in Abzug gebracht.
Die Ausführung der Pflegearbeiten für
Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Für die Ausführung der Pflegearbeiten als
Fertigstellungspflege gelten DIN 18916, DIN 18917. Die
erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere
Anordnung rechtzeitig auszuführen, die Ausführung jeder
Teilleistung ist dem AG anzuzeigen, die vorgesehenen
Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen,
der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem
Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der
Arbeitsgänge, Mehr- bzw. Minderleistungen werden
zusätzlich zu dem vereinbarten Einheitspreis vergütet
oder in Abzug gebracht.
Für die Ausführung der Pflegearbeiten als
06.01 GEBÄUDEBEGRÜNUNG
06.01
GEBÄUDEBEGRÜNUNG
06.02 FREIANLAGE EG
06.02
FREIANLAGE EG