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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN1.Für die im nachfolgenden Leistungsverzeichn TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.
Für die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten
gelten für Angebot und Ausführung die neuesten Vorschriften der VOB,
die neueste Fassung der DIN-Normen, die neueste Fassung der VDI-
Richtlinien, der VDE-, der DVGW-TVR-Richtlinien, die Vorschriften des
TÜV, der Bewässerungsbehörde, der Gasversorgungsbehörde, der
Feuerwehr sowie aller einwirkenden Behörden. Hierin eingeschlossen
sind die Einbauvorschriften der Herstellerwerke.
2.
Vor Baubeginn hat sich der Auftragnehmer mit vorgenannten Behörden in
Verbindung zu setzen und sämtliche Genehmigungsverfahren beizubringen.
Die Genehmigungsverfahren sind vollständig beizubringen, auch wenn
andere Unternehmer daran Teilleistungen erbracht haben.
3.
Die in VOB, Teil B, DIN 1961 3, Teil C, DIN 18379, DIN 18380 sowie
DIN 18381 aufgeführten Kriterien sind vom Auftragnehmer vor
Auftragsannahme noch einmal zu prüfen. Nachforderungen und Folgen aus
mangelnder oder unterlassener Prüfung gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
4.
Eigenmächtige Änderungen des Bieters im Leistungsverzeichnis haben
keine Gültigkeit. Alternativangebote können gemäß VOB eingereicht
werden. Sie haben jedoch nur Gültigkeit in Verbindung mit der Abgabe
des Hauptangebotes. Über Änderung zu Leistungsverzeichnis oder
Zeichnungen nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer
Berechnungen, Zeichnungen, Massenaufstellungen und Preisdifferenzen
der Bauleitung zur Prüfung und Genehmigung vor der Ausführung
vorzulegen. Holt sich der Auftragnehmer die schriftliche Genehmigung
nicht ein, tritt VOB Teil B, DIN 1961, Ziffer 8.1 in Kraft. Über das
Inkrafttreten des § 677 FF BGB entscheidet die Bauleitung.
Mindermassen berechtigen nicht zu Preisveränderungen.
5.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Förderung der Bauarbeiten bei-
zutragen. Er hat sich fortlaufend von dem Stand Arbeiten zu
Überzeugen und auf ein ineinandergreifen der Arbeitsgänge
hinzuwirken. Er hat bauseitige Leistungen, die seine Gewerke
berühren, verantwortlich zu überwachen. Zu dieser Leistung gehört
auch die Überwachung des Schließens der Schlitze und Durchbrüche
sowie Einbetten der Rohre und Kanäle in Beton, Estrich oder
Zwischendecken. Das Verdecken der Leitungen und Kanäle darf erst nach
Genehmigung der Bauleitung vorgenommen werden. Druckprüfungen und
Protokolle sind gem. VOB zu erstellen und müssen von der Bauleitung
unterschrieben werden. Bei Luftkanälen ist die Dichtigkeit mittels
Rauchpatronen nachzuweisen.
6.
Der Auftragnehmer hat sämtliche Zwischentermine und den Endtermin
pünktlich einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist der Auftraggeber
berechtigt, weitere Firmen zu Lasten des Auftragnehmers
einzuschalten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf
kontinuierliche Durchführung der Arbeiten. Die Termine werden von
Fall zu Fall auf diese Gegebenheit abgestimmt.
7.
Sämtliche Armaturen, Rohre und Materialien müssen in Ihrer Qualität,
Geräusch- und Korrosionsentwicklung den jeweiligen Drücken und
Temperaturen der Anlage entsprechen. Schlitze und Durchbrüche, soweit
sie nicht vorhanden sind, sind vom AN einer Baufirma in Auftrag
zugeben.
8.
Sämtliche Schweißverbindungen bei Rohrleitungen sind anzuschuhen. Für
Kupferrohr dürfen nur Fittings verwendet werden. Schweiß- und
Lötstellen sind nachzuisolieren. Verbindungen zwischen Zink- und
Kupferrohr dürfen nur mit einer Rotgußarmatur hergestellt werden. Die
Bauleitung ist berechtigt, Schweiß- und Lötverbindungen zur Kontrolle
heraustrennen zu lassen.
9.
Sämtliche Rohrleitungen und Luftkanäle müssen so verlegt werden, daß
sie der auftretenden Ausdehnung jederzeit standhalten. In Abständen
von höchstens 2,5 m sind stabile Befestigungen gleitend oder als
Festpunktkonstruktion je nach örtlichen Gegebenheiten anzubringen.
Kanal- und Rohraufhängungen dürfen nur mit Spreizdübeln befestigt
werden.
10.
Die Anlage ist so zu installieren, daß keine Fließ- oder mechanischen
Laufgeräusche zu hören sind. Dies gilt ebenfalls für
Ausdehnungsgeräusche, bei unterbrochener Betriebsweise. Sämtliche
Objekte, Armaturen, Rohre und Luftkanäle dürfen nicht starr mit Wand,
Decke oder Fußboden verbunden werden, sondern sind mit
schallentkoppelten Befestigungen zu haltern. Wand- und
Deckendurchführungen sind entsprechend der Brandschutzbestimmungen,
in der Regel mit Steinwolle, Schmelztemperatur >1000°C, Stopfdichte
>150 kg/m³, in geeigneter Dimension zu schützen.
11.
Sämtliche Rohrleitungen sind einzeln zu isolieren. Die Isolierungsart
muß der Verwendung entsprechen. Isolierendstellen sind in
Blechmanschetten einzufassen. Die Isolierstöße müssen dicht verklebt
werden.
12.
Sämtliche Anlagenteile aus Stahl oder Guß sind zu entrosten und mit
einem gutdeckenden Rostanstrich unter Beachtung der DIN 18363 und
18364 in der Farben gem. DIN zu versehen. Dies gilt auch für Teile
unterhalb von Isolierungen. Eine Ausnahme bilden Armaturen, die eine
werkseitige unversehrte Einbrennlackierung haben, Rotgußarmaturen,
feuerverzinkte Teile sowie Heizkörper und deren Anbindungen, wenn im
Leistungsverzeichnis nicht anders gesagt ist.
13.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung mind. 14 Tage
vorher zu den Abnahmeterminen zu bestellen. Zur Endabnahme sind die
Protokolle über Druckproben und Spülvorgänge vorzulegen. Ist die
Anlage nicht abnahmefähig, sind Nachabnahmen erforderlich, die zu
Lasten des Auftragnehmers gehen.
14.
Revisionspläne und Protokolle sind gem. VOB Teil C, DIN 18379, DIN
18380, DIN 18381 in dreifacher Ausfertigung farbig angelegt,
anzufertigen und mit der Schlußrechnung einzureichen. Eine gesonderte
Vergütung hierfür erfolgt nur bei entsprechen dem Hinweis im
Leistungsverzeichnis. In Abstimmung mit dem Bauherren der Neuanlage,
ist eine verantwortliche Person vom Auftragnehmer mehrfach in die
Anlage einzuweisen, nachdem die Anlage im Betriebszustand genau
einreguliert und von der Bauleitung abgenommen worden ist.
15.
Nebenleistungen aller Art, sie umfassen sämtliche Leistungen, wie sie
in VOB Teil C, DIN 18379, DIN 18380 und DIN 18381 in ihrer Art nach
beschrieben sind. Hierin eingeschlossen die Verwendung und das
Vorhalten von Geräten, Fahrzeugen und Gerüsten jeder Art und Größe.
Sofern Lohn-arbeiten erbracht werden, sind die Verwendung von Gas,
Sauerstoff und Kleinmaterial ebenfalls in die Einheitspreise
einzurechnen.
16.
Sämtliche vorgenannten Leistungen sind in den Einheitspreisen
enthalten. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die
aufgrund seines Versäumnisses entstehen.
Die Gewährleistung des Auftragnehmers beträgt gemäß VOB 4 Jahre.
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(Stempel und Unterschrift des Bieters)
ANGEBOTS- UND AUFTRAGSBEDINGUNGEN:
Grundlagen:
Folgende Unterlagen in der jeweiligen gültigen Fassung sind
Bestandteil des Angebotes und des Auftrages:
1. Auftragsschreiben
2. Vorliegende Angebots- und Auftragsbedingungen
3. Technische Vorbemerkung
4. Leistungsverzeichnis
5. Ausführungszeichnungen des Fachingenieurs
6. Alle gültigen DIN- Vorschriften und VDI- Richtlinien sowie VDE-
Vorschriften
Angebot:
Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, daß er sich über Art
und Umfang von Lieferungen und Leistungen volle Klarheit durch
Einsichtnahme in Zeichnungen, Rückfragen und Besichtigung der
Baustelle verschafft hat.
Angebotssumme:
Ich habe von den Angebots- und Auftragsbedingungen und von der
Leistungsbeschreibung, die Bestandteile des Leistungsverzeichnisses
sind, Kenntnis genommen und erkenne deren Bedingungen bei evtl.
Auftragserteilung als rechtsverbindlich an.
Außerdem erkläre ich, daß ich mit den Arbeiten nach Auftragserteilung
zu dem genannten Montagetermin anfangen kann und die vorgegebenen
Termine einhalte.
Meine Angebotssumme für die in diesem Leistungsverzeichnis
aufgeführte Leistungen beträgt einschl. Mehrwertsteuer:
EUR ................................................................
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(Stempel und Unterschrift des Bieters)
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN1.Für die im nachfolgenden Leistungsverzeichn
Beschreibung / Hinweise zur Baumaßnahme Beschreibung / Hinweise zur Baumaßnahme
Das Bauvorhaben besteht aus zwei Mehrfamiliehäusern mit
je 12 WE. Beide Häuser sind spiegelbildlich identisch
und stehen auf einem gemeinsamen Keller-geschoß mit Tie
fgarage.
Im Haus 1 (an der Straße) befinden sich die Haus-anschl
üsse sowie der Technikraum.
Das Objekt wird beheizt mit einer Hybritanlage aus eine
r Wasser-/Wasser-Wärmepumpenanlage mit Trenntauscher un
d einem Gasbrennwert-Wandkessel.
Als Besonderheit bei diesem Bauvorhaben ist zu sehen, d
ass die Bäder bau- und ausbauseitig mit allen Installat
ionen und Ausstattungen vorgefertigt und montiert werde
n.
Zum Leistungsumfang der Badzellen gehören auch die gesa
mten Steige-/Fallstränge in den Badzellen einschl. Deck
endurchdringungen.
Im Kellergeschoß bzw. in der Tiefgarage sowie an den ob
ersten Stellen der Badzellen sind Anbindungen an die ve
rbleibende Hausinstallation vorzunehmen.
Im Leistungsumfang des Installateurs der Hausanlage geh
ört aber die Befüllung, Inbetriebnahme und eventeulle E
inregulierung aller Installationen in und an den Badzel
len (Heizung, Sanitär, Innenraum-entlüftung).
Beschreibung / Hinweise zur Baumaßnahme
40 Heizungsinstallation
40
Heizungsinstallation
40.01 Wärmeerzeuger, Armaturen und Zubehör
40.01
Wärmeerzeuger, Armaturen und Zubehör
40.02 Gasleitung und Zubehör
40.02
Gasleitung und Zubehör
40.03 Heizflächen und Zubehör
40.03
Heizflächen und Zubehör
40.04 Rohrleitungen und Zubehör
40.04
Rohrleitungen und Zubehör
40.05 Allgemeines
40.05
Allgemeines
Sanitärinstallation
Sanitärinstallation
40.06 Schmutzwasserleitungen und Zubehör
40.06
Schmutzwasserleitungen und Zubehör
40.07 Trinkwasserleitungen und Zubehör
40.07
Trinkwasserleitungen und Zubehör
40.08 Allgemeines
40.08
Allgemeines
40.09 Innenraumentlüftung
40.09
Innenraumentlüftung
40.10 Geräte, Auslässe und Zubehör
40.10
Geräte, Auslässe und Zubehör
40.11 Rohrleitungen und Zubehör
40.11
Rohrleitungen und Zubehör
40.12 Allgemeines
40.12
Allgemeines