Gerüst
Neubau Verwaltung Bad Oldesloe
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeteiligte Projektbeteiligte Bauherr Kreis Stormarn - Der Landrat Fachbereich Bau, Umwelt und Verkehr Fachdienst Hochbau und Gebäudebetrieb Herr Robert Noller Mommsenstraße 14 23843 Bad Oldesloe Tel.: 04531 / 160 1277 E-Mail: r.noller@kreis-stormarn.de Architekt pbp prasch buken partner architekten partG mbB Herr Felix Weiss Große Elbstrasse 150 22767 Hamburg Tel.: +49 (0)40 80 900 80 80 E-Mail: Weiss@pbp.hamburg NU Bauüberwachung Diete + Siepmann Ingenieurgesellschaft mbH Frau Stanislava Nikolova Budapesterstraße 47 20359 Hamburg Tel.: +49 1737612652 E-Mail: snik@diete-siepmann.de Vermessung Dipl.-Ing. Christine Holst Vermessungsbüro Frau Christine Holst Lily-Braun-Straße 40 23843 Bad Oldesloe Tel.: 04531 / 174411 E-Mail: info@vermessungsbuero-holst.de Statik WP Ingenieure Partnerschaft Beratender Ingenieure mbB Herr Sebastian Pramme Mühlenkamp 59 22303 Hamburg Tel.: +49 (0)40 271 55 225 E-Mail: s.pramme@wp-ingenieure.de Haustechnik + Elektrotechnik IG Tech GmbH Herr Hans Behnke Sportallee 79 22335 Hamburg Tel.: +49 (0)40 531 009 31 E-Mail: mbo@igtech.de Brandschutz Corall Ingenieure GmbH Herr Nils Hendrik Gnas Wendenstraße 130 20537 Hamburg Tel.: +49 (0)40 607 72 67 56 E-Mail: n.gnas@ci-experts.de
Projektbeteiligte
Kurzbeschreibung Bauvorhaben: Neuerrichtung eines klimaneutralen Verwaltungsgebäudes Kreis Stormarn LV003: Erweiterter Rohbau Vorbemerkung: Der Kreis Stormarn (im folgenden "AG" genannt) plant die Errichtung eines Neubaus auf der Gründung des bestehenden Gebäudes Mewesstraße 22 - 24. Mit einer Grundfläche von rund 790 m² wird das Gebäude mit nachhaltigen Baustoffen errichtet. Die Hauptkonstruktion setzt sich aus mehreren Elementen zusammen: Die Decke über dem Erdgeschoss bis zum 3. Obergeschoss besteht aus Vollholzdecken aus Brettsperrholz, unterstützt durch Verbundunterzüge. Die Decke über dem Untergeschoss wird als Stahlbetondecke mit entsprechenden Unterzügen ausgeführt. Die Stahlbetonskelettkonstruktion umfasst die Randunter- und -überzüge sowie die Außenwände und Randstützen. Tragende und aussteifende Wände bestehen aus Stahlbeton. Im Untergeschoss bleiben die bestehenden Kelleraußenwände erhalten, während neue wasserundurchlässige (WU) Außenwände und innere Stützen sowie Wände aus Stahlbeton und Mauerwerk ergänzt werden. Die bestehende Sohle bleibt erhalten, ergänzt durch eine neue WU-Bodenplatte im Bereich der Tiefgarage. Gegenstand dieser Ausschreibung sind im Wesentlichen folgende Leistungen: Rohbauarbeiten; Stahlbauarbeiten unter Einsatz von Deltabeam-Trägern; Lieferung und Einbau von CLT-Decken; Mauerwerksarbeiten; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Baustellenlogistik; Bereitstellung und Betrieb eines Turmdrehkrans. Das Gebäude kann von außen vor Ort besichtigt werden. Eine Inaugenscheinnahme des Gebäudes und der Umgebung ist ausdrücklich erwünscht. Der AG geht davon aus, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird und alle Unklarheiten vor Angebotsabgabe über Bieterfragen ausgeräumt werden. Auf dem Grundstück bzw. in den angrenzenden Straßen (Mewesstraße und Brunnenstraße) steht wenig Platz zur Verfügung. Der AN hat daher ein Baustelleneinrichtungskonzept zu erstellen, so dass die geforderten Schritte geordnet und sicher durchgeführt werden können. Als Lagerfläche und als Aufstellort für Mannschaftscontainer stehen nur das eigene Grundstück zur Verfügung.
Kurzbeschreibung
Baubeschreibung und Vorbemerkungen Baubeschreibung Der Kreis Stormarn (im folgenden "AG" genannt) plant die Errichtung eines Neubaus auf der Gründung des bestehenden Gebäudes Mewesstraße 22 - 24. Aus diesem Grund soll die komplette Bodenplatte im Bestand erhalten bleiben. Ebenso sollen die umfassenden Wände im UG bestehen bleiben. Ergänzend dazu wird die vorhandene Tiefgarage erweitert und das Gelände wir im Zufahrtbereich höhenmäßig neu modelliert. Dazu sind die Ausführungen des Statikers, WP Ingenieure, Mühlenkamp 12, 22303 Hamburg, heranzuziehen. Das dort beschriebene Vorgehen sowie die Reihenfolge sind durch den AN Erweiterter Rohbau (im folgenden "AN" genannt) unbedingt einzuhalten. Auch eine zwingend abweichende Ausführung muss im Vorfeld mit Bauleitung / Architekt, Statiker sowie dem Bauherrn erörtert und abgestimmt werden. Das Gebäude kann von außen vor Ort besichtigt werden. Eine Inaugenscheinnahme des Gebäudes und der Umgebung ist ausdrücklich erwünscht und muss im Vorfeld mit niemandem abgesprochen werden. Der AG geht davon aus, das von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird und alle Unklarheiten vor Angebotsabgabe über Bieterfragen ausgeräumt werden.. Alle Häuser sind in "geschlossener Bauweise" errichtet. Das bedeutet, dass Häuser auf benachbarten Grundstücken über Brandwände direkt an das Abbruchhaus angebaut sind. Diese Nachbarbebauungen sind fachgerecht mit geeigneten Maßnahmen während der Baumaßnahme zu schützen. Der Bauherr hat im Vorfeld eine Beweissicherung der Nachbargebäude über die DEKRA durchführen lassen. Gegenstand dieses LV sind die Rohbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Holzbauarbeiten, Mauerwerksarbeiten, Baustellenlogistik und Turmdrehkran. Auf dem Grundstück bzw. in den angrenzenden Straßen (Mewesstraße und Brunnenstraße) steht wenig Platz zur Verfügung. Der AN hat daher ein Baustelleneinrichtungskonzept zu erstellen, so dass die geforderten Schritte geordnet und sicher durchgeführt werden können. Als Lagerfläche und als Aufstellort für Mannschaftscontainer stehen nur das eigene Grundstück zur Verfügung. Bauleistungsversicherung/ Baustrom/ Bauwasser: Der AG schließt für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung ab. Der Versicherungsschutz wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Versicherungsprämie wird nicht anteilig auf die ausführenden Firmen umgelegt. Der AG stellt für das Bauvorhaben Baustrom und Bauwasser kostenfrei zur Verfügung. Die Verbrauchskosten werden nicht anteilig auf die ausführenden Firmen umgelegt.
Baubeschreibung und Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen Nachhaltiges Bauen BNB 1. Allgemeine Vorbemerkungen für nachhaltiges Bauen gemäß BNB Das Bauvorhaben wird als nachhaltiges Gebäude geplant und ausgeführt. Für den Bauherren sind daher die Umweltverträglichkeit der Bauprodukte, die Qualität der Ausführung, der Verzicht auf Schadstoffe sowie die Minimierung von Umweltbelastungen durch die Baustelle besonders wichtig. Mit Fertigstellung des Gebäudes beabsichtigt der Bauherr eine Zertifizierung nach BNB durchführen zu lassen. Diese beinhaltet vor allem eine Überprüfung der eingesetzten Bauprodukte sowie umfangreiche Messungen zur Schadstoffbelastung. Die vom Bauherrn in der Planung definierten Vorgaben und Einschränkungen zu Baustoffen und Bauprodukten sind zwingend einzuhalten. Der Bieter ist aufgefordert, möglichst umweltfreundliche und schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte einzusetzen. Die Bauprodukte und -materialien sollen so gewählt werden, dass Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit und  gewährleistet werden. 2. Deklaration Alle Produkte sind mindestens 21 Tage vor Bestellung durch den Unternehmer zu benennen. Die Einreichung hat über die bereitgestellte Deklarationsliste (als Excel-Datei) zu erfolgen. Tagesaktuelle Produkteinreichungen sind zu vermeiden. Die Nachweise (Sicherheitsdatenblätter oder Herstellererklärungen) sind digital (PDF) vorzulegen. Produktdatenblätter und Technische Merkblätter sind digital vorzulegen. Die Da21tenblätter sind als separate einzelne Dateien einzureichen (zusammengesetzte Scans sind nicht gestattet). 3. Freigabe Es dürfen nur freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden. Die Freigabe erfolgt auf Grundlage der vorzulegenden Nachweise: technischen Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter (soweit für das Produkt vorhanden) und Umweltdeklarationen Reinigungsfreundlichkeit (kurz: EPD, soweit für das Produkt vorhanden). Diese sind zur Vermeidung von Verzögerungen spätestens 21 Tage vor der Bestellung einzureichen. Der Anbieter verpflichtet sich, alle Produkte mit Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechend der Festlegung zur Deklaration vollständig und gesammelt zu deklarieren und mit den geforderten Unterlagen zu übergeben. Grundsätzlich sind alle Produkte mit Sicherheitsdatenblatt durch den Unternehmer zu benennen und einzureichen. Unvollständig eingereichte Produkte werden nicht bearbeitet. Der AG behält sich vor bei Austauschen einmal freigegebener Produkte eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Bei Unklarheiten über den Einsatz eines Produktes ist unbedingt vor dem Einbau Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Sollte der Anbieter nicht freigegebene Produkte verwenden, sind diese Produkte auf eigene Kosten vollständig zu entfernen und auszutauschen. 4. Produkte mit Sicherheitsdatenblättern Produkte mit Sicherheitsdatenblättern sind grundsätzlich zu deklarieren. Dies gilt auch, wenn keine Anforderung an der Position genannt ist. Zusätzlich gelten mindestens folgende Vorgaben. Sind in den Positionen oder Titeln höhere Anforderungen genannt, gelten jene. PU-Systeme nicht schlechter als GIS-Code PU10 oder RU1. RE-Systeme nur GIS-Code RE05, RE 10 und RE20. Vor Ort eingesetzte Lacke und Farben auf nicht mineralischen Untergründen VOC <10%. Vor Ort eingesetzte dekorative Farben und Beschichtungen auf nicht mineralischen Untergründen nur mit Blauer Engel (DE-UZ 12a). Farben und Beschichtungen auf mineralischen Untergründen mit ELF-Zertifikat. Bitumenprodukte haben GIS-Code BBP10. Kunstschaumdämmstoffe sind ohne (teil)halogenierte Treibmittel und ohne Chlorparaffine (SCCP, MCCP, LCCP) hergestellt. Kunststoffe ohne Stabilisatoren mit Blei, Cadmium und Zinn-Verbindungen. Holz-Öle nur GIS-Code Ö10. Verzicht auf Spritz- und Montageschäume Montageschäume sind nur für Fugen in WDVS gemäß abZ zulässig. Für Betontrennmittel/Schalöl nur GIS-Code BTM 01 und BTM 05 5. Vorgaben zum Einsatz von Holz Alle eingesetzten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe müssen ein FSC- oder PEFC-Zertifikat sowie das dazugehörige CoC Zertifikat haben. Es ist die gesamte Lieferkette (CoC) gemäß Vorgaben PEFC/FSC sicherzustellen und nachzuweisen. Alle Verarbeiter von Holz- und Holzprodukten haben eine Erklärung abzugeben, dass Sie nur Produkte mit gültigem Zertifikat bestellt und verarbeitet haben. Dies erfolgt auf Firmenpapier mit Nennung der Baustelle, Auflistung der Lieferscheine (Lieferscheinnummer) und Bestätigung, dass nur zertifiziertes Holz eingesetzt wurde. 6. Mengennachweise Mit Fertigstellung der Arbeiten ist ein Mengen- und Massennachweis zu führen. Dieser dient zur abschließenden Feststellung der real im Gebäude verbauten Produktmengen. Der Mengen- und Massennachweis kann auf Grundlage der LV Mengen und Massen erfolgen, die um Mehr- oder Mindermengen ergänzt werden. 7. Vorgaben Baustelle Abfälle auf der Baustelle sind weitgehend zu vermeiden. Die dennoch anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu sortieren. Eine lärmarme Baustelle ist grundsätzlich anzustreben. Dazu sind soweit technisch möglich lärmarme Baumaschinen und Geräte einzusetzen. In den Schutzzeiten werktags 20:00 bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist Baustellenlärm prinzipiell auszuschließen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung von Staub sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren einzusetzen. Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben haben dem Stand der Technik zu entsprechen und sind regelmäßig zu warten. Es ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es ist auszuschließen, dass kein mit folgenden H-Sätzen und dem Gefahrensymbol gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der Umwelt kommt: Der Boden auf und um die Baustelle ist soweit technisch möglich vor unnötigen Verdichtungen zu schützen. 8. Schadstoffvorgaben GRUNDSÄTZLICHE VORGABE: maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe nach CLP- / REACH Verordnung mit sensibilisierenden, humantoxischen oder umweltgefährdenden Eigenschaften oder besonders besorgniserregende Stoffe. Materialanforderungen gemäß BNB Die nachfolgenden Anforderungen gelten für die gesamte Leistung. Es dürfen ausschließlich geprüfte und freigegebene Produkte eingesetzt werden. Grundlage für die Prüfung ist die Auslobung / Qualität der Produkte zum Zeitpunkt der Deklaration. Die Prüfung erfolgt nach Systemvorgaben QNG BNB zum Zeitpunkt der Deklaration. Für Wand- und Deckenbekleidungen und -beschichtungen, Lichtkuppeln, Kunststofffenster sowie Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden (auch im erdberührten Bereich) aus PVC etc. gilt: Keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren | Dekorative Wandbekleidungen und -beschichtungen, Deckenverkleidungen und Deckenkonstruktionen (innen): Einhaltung AgBB-Schema | Reproduktions-toxische Phthalat-Weichmacher £ 0,10 % | SVHC £ 0,10 % Für Kunstschaumdämmstoffe (aus EPS, XPS, PUR, PIR, Melaminharzschaum, Phenolharzschaum) und Spritzschäume (aus PUR und UF) innen und außen und für die Haustechnik gilt: Kein gespritzter PUR- oder UF-Dämmschaum | Frei von halogenierten Treibmitteln | Keine halogenierten organischen Verbindungen als Flammschutzmittel (wie HBCD, PBB, PBDE, Chlorparafine (SCCPs + MCCPs + LCCPs)), Antimontrioxid < 0,10 % (erfüllt, wenn Produkt halogenfrei) | ergänzend für PUR/PIR: TCEP £ 0,10 % | ergänzend Innenräume: Einhaltung AgBB-Schema | Für Spachtelungen, Beschichtungen, Verklebungen bzw. Abdichtungen mit Brandschutzanforderungen innen und außen gilt: Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) = 0,10 % | PBB = 0,10 % | PBDE = 0,10 % | TCEP = 0,10 % | SVHC = 0,10 % | Antimontrioxid = 0,10 % (erfüllt, wenn Produkt halogenfrei) Für Abdichtungen an Boden und Wand sowie rissüberbrückende Untergrundbehandlungen und Rissharze in Innenräumen gilt: EMICODE EC1 oder EMICODE EC1PLUS | GISCODE D1, ZP1, RE05, RE10, RE20, RE30, RU0.5 oder RU1 Für Schalöle und Trennmittel gilt: DE-UZ 178 oder EU-Ecolabel | GISCODE BTM01, BTM05 oder BTM10 | VOC £ 1,0 % | Leicht biologisch abbaubar nach OECD 301 Für Beschichtungen (Spachtelmassen, Dispersionsspachtel (Q-Spachtel), Haftgründe unter Putzen/ Mörteln/ Innenfarben, Betonkosmetik, staubbindende Beschichtung, Bodenbeschichtungen auf Acrylat-Dispersionsbasis bzw. ohne  spezielle Beständigkeitsanforderungen) auf mineralischen Oberflächen in Innenräumen gilt: Lösemittelfrei, weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei gemäß VdL-Richtlinie 01 oder Blauer Engel DE-UZ 12a | Kunstharzestriche inkl. Kunstharzbeschichtungen auf Bodenbelägen: Einhaltung AgBB-Schema Für reaktive Polyurethanbeschichtungen (wie Kunstharzestriche, Versiegelungen, Sperrschichten, 2K-PU-Lacke, Flüssigkunststoffe und Grundierungen) auf mineralischen Oberflächen an Boden und Wand (auch in Systemaufbauten) gilt: Einhaltung AgBB-Schema | GISCODE PU10 oder PU20 Für bau- und werkseitige Korrosionsschutzbeschichtungen auf tragenden Metallbauteilen im Innenbereich (Wandstärke > 3 mm) wie z.B. Stahlträger, Atriumkonstruktion, Brücken etc. (max. Korrosivitätskategorie C2, Schutzdauer hoch) gilt: VOC = 100,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur) oder Einsatz eines C3-Systems mit VOC-Gehalt = 30,0 g/m² Für alle Hölzer und Holzprodukte die dauerhaft im oder am Gebäude zum Einsatz kommen (grenze bildet die Baugrube zzgl. Arbeitsraum inkl. ggf. Auskragungen) gilt: FSC, PEFC Für Dämmstoffe aus Mineralwolle bzw. künstlicher Mineralfaser (KMF) innen und außen gilt: In Innenräumen: DE-UZ 132 oder Indoor Air Comfort Gold | Einhaltung GefStoffV hinsichtlich biopersistenter Fasern Für Spachtelungen, Beschichtungen, Verklebungen bzw. Abdichtungen mit Brandschutzanforderungen innen und außen gilt: Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) ¿ 0,10 % | PBB £ 0,10 % | PBDE £ 0,10 % | TCEP £ 0,10 % | SVHC £ 0,10 % | Antimontrioxid £ 0,10 % (erfüllt, wenn Produkt halogenfrei) Für werkseitige Beschichtungen auf Holzerzeugnissen in Innenräumen und außen gilt: VOC £ 100,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur) oder Einhaltung 31. BImSchV / RL  2010/75/EU | Keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei- und Chrom-VI-Verbindungen | Beschichtung von Treppenstufen: Einhaltung AgBB-Schema Für Bitumenbahnen als Dachabdichtungen gilt: Keine Zugabe biozider Wirkstoffe und von Mecoprop-Estern (Mecoprop-Polyethylenglykolester, Mecoprop-P-n-octyl-ester und Mecoprop-P-2-ethylhexylester)
Allgemeine Vorbemerkungen Nachhaltiges Bauen BNB
ATV Bauarbeiten jeder Art Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 gem, VOB Teil C ATV Hinsichtlich der geltenden ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art wird auf die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige VOB Teil C, insbesondere auf die Regelungen und Inhalte der VOB Teil C DIN 18299 verwiesen, Die hier beschriebenen ATV Allgemeine Bauarbeiten jeder Art gelten als ergänzende Regelungen und Festlegungen, Ergänzende Anmerkungen Hinweise zu den Punkten 0, 1 Angaben zur Baustelle und 0, 2 Angaben zur Ausführung gem, DIN 18299 VOB Teil C, können der nachfolgenden Leistungsbeschreibung entnommen werden
ATV Bauarbeiten jeder Art
ATV Betonarbeiten Allgemeine Technische Vertragsbedingungen gem. VOB Teil C ATV Hinsichtlich der geltenden ATV Abdichtungsarbeiten wird auf die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige VOB Teil C, insbesondere auf die Regelungen und Inhalte der VOB Teil C DIN 18299 sowie der gültigen ATV VOB Teil C des jeweiligen Leistungsbereichs verwiesen. Die hier beschriebenen ATV gelten als ergänzende Regelungen und Festlegungen zu den ATV Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art gem. VOB/ C DIN 18299.
ATV Betonarbeiten
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
ZTV Baustelleneinrichtung Zusätzliche technische Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung Die Sicherung zu Nachbargrundstücken ist Teil der Leistung des AN Rohbau. Das Anbringen von Werbung am Bauzaun oder an Gerüsten ist grundsätzlich untersagt. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe durch Einsicht der Pläne bzw. Besichtigung vor Ort ein genaues Bild über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen zu machen. Alle erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, statischen Berechnungen, Nachweise (für Fundamente und Verankerungen), TÜV zum Nachweis etc., sowie die erforderlichen Prüfungen und Abnahmen durch öffentliche oder private Abnahmeinstitutionen sind vom AN auf eigene Kosten beizubringen. Die gesetzlichen Vorschriften und landesrechtlichen Regelungen (z. B. LärmVO) sind grundsätzlich zu beachten. Die Gebühren für ggf. erforderliche Sondergenehmigung sind vom AN zu tragen. Zusätzliche Sondernutzungsgenehmigungen und verkehrsrechtliche Anordnungen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Es wird hier ausdrücklich auf eine acht- bis zehnwöchige Vorlaufzeit (Behördenangaben) hingewiesen. Verkehrsrechtliche Maßnahmen hat der AN nach Anordnung der zuständigen Behörde auszuführen. Die Gebühren der Genehmigungen sind in den Angebotspreisen einzubeziehen und werden nicht gesondert vergütet. Die Konzepte für den Auf- und Abbau der Kräne sind vom Auftragnehmer zu erstellen und mit dem zuständigen Statiker abzustimmen. Dieses Konzept beinhaltet auch die Angabe der notwendigen Aufstellflächen von mobilen Kranfahrzeugen innerhalb und außerhalb des Baufeldes, Ballastieren, Funkfernbedienung, An- und Abfahrt, elektrische Anschlüsse und Kabelverbindungen an die Baustromverteilung, Sicherheitsbeleuchtung. Alle Versicherungen, Wartungs-, Service- und Sicherheitsleistungen für einen störungsfreien Betrieb, einschließlich Ausfallzeiten durch technische Defekte, sind Bestandteil des Angebots und werden nicht gesondert vergütet. Bei Störungen und Ausfällen müssen Kleinreparaturen innerhalb von 2 Stunden erfolgen. Bei Reparaturausfällen über 24 Stunden ist kostenneutral ein gleichwertiger Mobilkran vom AN zu stellen. Die Kosten für alle Hilfsleistungen wie Montagekräne, Kranbedienung für eigene Leistungen, Hilfskräfte, Einweisung der Kranfahrer anderer Firmen, evtl. Montage- bzw. Demontage außerhalb der Kernarbeitszeiten, sind in die Einheitspreise einzurechnen.
ZTV Baustelleneinrichtung
Kalkulationsgrundlagen Baustellenlogistik Kalkulationsgrundlagen Baustellenlogistik Bei der Kalkulation der nachfolgend beschriebenen Leistungsinhalte ist unter Berücksichtigung der geplanten Bauzeit von nachfolgenden Bedingungen auszugehen: - Grundstücksfläche: ca. 1.644,0 m² - BGF R Untergeschoss: ca. 1.247,09 m² - BGF R Erdgeschoss: ca. 777,92 m² - BGF R 1.OG: ca. 822,63 m² - BGF R 2.OG: ca. 822,63 m² - BGF R 3.OG: ca. 639,23 m² - BGF R Gesamt: ca. 4.309,50 m² Es ist von nachfolgenden voraussichtlichen Terminvorgaben auszugehen: - Beginn Erweiterter Rohbau: ca. 12.06.2026 - Fetigstellung Erwieterter Rohbau: ca. 02.03.2027 - Fertigstellung Dach: ca. 02.03.2027 - Fertigstellung Fassade: ca. 23.07.2027 - Gesamtfertigstellung: ca. 13.12.2027 Im Leistungsumfang des Auftragnehmers ist die Vorhaltung der nachfolgend aufgeführten Baustelleneinrichtungen und Leistungen über die jeweils angegebenen Zeiträume enthalten: Baustellenlogistik Vorhaltung bis zur vollständigen Fertigstellung der eigenen Leistungen. Fassadengerüste und Treppenturm Vorhaltung bis 4 Wochen nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten. Turmdrehkran Vorhaltung bis 4 Wochen nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten.
Kalkulationsgrundlagen Baustellenlogistik
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
6 Gerüstarbeiten
6
Gerüstarbeiten
6.1 Arbeitsgerüste
6.1
Arbeitsgerüste
6.2 Zusätliche Maßnahmen Verankerung
6.2
Zusätliche Maßnahmen Verankerung
6.3 Statische Berechnungen
6.3
Statische Berechnungen