02 Übergeordneter Tiefbau / Geländeregulierung / Wasserhaltung
Übergeordneter Tiefbau / Geländeregulierung / Wasserhaltung
02.01 Tiefbau 380 kV
02.02 Tiefbau 110 kV
02.03 Tiefbau SHN
03 Zuwegung
Hinweise Ausführung Zuwegung Hinweise Ausführung Zuwegung
Für die Bedienung der Baustelle wird eine Baustraße ausgehend von der L59 bis zum Baufeld eigens erstellt und nach Abschluss der Arbeiten wieder rückgebaut.
Für den späteren Betrieb muss eine eigene Zuwegung geschaffen werden und zusätzlich die vorhande Anbindungsstraße "Brookkamp" ertüchtigt werden.
Vor Beginn der Arbeiten ist seitens des AN eine Beweissicherung der Querung Schwellbeck sowie der Zuwegung an der L59 durchzuführen.
Entlang des Brookkamp's verlaufen unterirdisch Leitungen und ein Regenwasserkanal inkl. Schacht. Diese müssen bei der Ertüchtigung des Brookkamp's sowie beim Erstellen der Baustraße berücksichtigt werden.
1. Allgemeines
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Breiten
sind die jeweiligen Sollbreiten einer Schicht. Unterschreitungen dieser Breiten bei der Ausführung um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten bleiben unberücksichtigt.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite.
2.2 Wenn das Herstellen von Einbauten im Leistungs-
umfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch
verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang.
Hinweise Ausführung Zuwegung
03.01 Herstellung der Zuwegung - Umgehungsstrasse
Herstellung der Zuwegung - Umgehungsstrasse
10 Bodenabfuhr / Verwertung / Entsorgung
Bodenabfuhr / Verwertung / Entsorgung
Vorbemerkung Vorbemerkung
Im Vorfeld wurden orientierende Voruntersuchungen des Aushubbodens / in-situ-Beprobungen des Abbruchmaterials durchgeführt (siehe Ausschreibungsbeilage).
Gemäß den Voruntersuchungen handelt es sich bei dem Aushubboden um Geschiebeboden zugeordnet DK0 sowie einer 40cm dicken schützenswerten Oberbodenschicht gemäß LVGBT/EBV/BBodSchV/DepV
Das ausgehobene Material ist vom AN in Haufwerken zwischenzulagern. Der AN hat auf eine saubere Trennung der Aushub-/Abbruchmaterialien zu achten, sodass homogene Haufwerke entstehen können.
Anschließend muss das Material beprobt, analysiert und abtransportiert sowie dem Verwertungs-/Entsorgungsziel zugestellt werden.
Durch die Homogenität der Haufwerke soll erreicht werden, dass eine Reduzierung der zu untersuchenden Laborproben nach Tab. 1 LAGA PN 98 möglich ist.
Der AN hat die Verladung, den Abtransport und die Zufuhr zur Verwertungs-/Entsorgungsstelle zu leisten.
10.01 BBodSchV - Oberboden
10.02 DepV/ EbV
10.03 LAGA