Baustoffe Hochbau
Neubau Sporthallen, Gymnasium Schillerschule Hannover
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Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
02
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02.06 BE - Schutzmaßnahmen
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BE - Schutzmaßnahmen
04
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04.02 Sohlplatten
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Sohlplatten
04.03 Wände
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Wände
04.04 Stützen
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Stützen
04.05 Decken
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Decken
04.08 Bewehrung und Einbauteile
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Bewehrung und Einbauteile
05
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Mauerarbei ten1GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18330 Mauerarbeite n, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.Erg änzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend gen annten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbe itsausführung:· Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bund esverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V., · BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., · Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V., · Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, · Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V., · Bundesverband Leichtbeton e. V., · Bundesverband Porenbetonindustrie e. V., · DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., · DGfM: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnu ngsbau e. V., · DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., · DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V., · DVL: Dachverband Lehm e. V., · RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzei chnung e. V., · VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V., · VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., · WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft f. Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V., · ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.2 Ausführung und Konstruktion2.1 Ausführung2.1.1 Allgemei ne Vor Abschluss des Abbindeprozesses sind alle groben Verschmutzungen vom Mauerwerk zu entfernen.Bauteile aus verschiedenen Metallen, die miteinander in Berührung k ommen, sind gegen Korrosionsbildung zu schützen. Bautei le aus Aluminium, die nicht geschützt sind, dürfen nich t in Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel kommen. Stahlb auteile ohne Korrosionsschutz dürfen nur mit reinem Zem entmörtel verwendet oder ummantelt werden.lsolierstoffe dürfen keine Feuchtigkeit aufnehmen, sie müssen alteru ngsbeständig und bei kraftschlüssigen Verbindungen ausr eichend druckfest sein. In Spalten, in denen durch mang elnde Sauerstoffzufuhr eine ausreichende Passivität der Werkstoffe nicht erreicht werden kann, sind metallisch e Werkstoffe zu isolieren.Mischmauerwerk, d. h. die Kom bination unterschiedlicher Ziegel- bzw. Steinarten, ist grundsätzlich untersagt.Nachträglich eingezogenes Brüs tungsmauerwerk ist wegen der Gefahr späterer Rissbildun g im Putz grundsätzlich zu vermeiden, Brüstungen sind i m Zusammenhang mit nebenliegenden Wänden verzahnt  aufz umauern.Bei der Verwendung unterschiedlicher Mörtelarte n und -gruppen auf der Baustelle ist durch eindeutige K ennzeichnung der Mörtelbehälter zu gewährleisten, dass das erforderliche Material korrekt eingesetzt werden ka nn.Der AN wird alle erforderlichen Angaben zur Festlegu ng von Mauerwerksgüten, Abmessungen und Oberflächen, so weit diese nicht erkennbar sind, eigenverantwortlich un d unaufgefordert erfragen.2.1.2 Aussparungen, Durchbrüc heDurchbrüche sind anzulegen, zu schneiden oder zu bohr en; keinesfalls zu stemmen.Aussparungen in nichttragend en Wänden mit einer größeren als der halben Breite des eingesetzten Steinformats erhalten in jedem Fall eine o bere Überdeckung mittels Sturz.Der Verschluss von Aussp arungen erfolgt ausschließlich mit Mörtel und Steinmate rial nebenliegender Wand in F90-Qualität.2.1.3Stürze un d FensteröffnungenSoweit nicht anders beschrieben, ist die Wahl der Sturzausbildung dem AN freigestellt, wobei die Wärmeschutzanforderungen erfüllt werden müssen. Be i nicht verputztem Mauerwerk sind vom AN Mauerwerksfert igteilstürze zur Überbrückung von Fenster- und Türöffnu ngen einzubauen.Stahlträger als Öffnungsüberdeckung - n ur zulässig, wo Fertigstürze nicht einsetzbar sind - si nd korrosionsgeschützt einzubauen. Die Trägerstege sind mit Mörtel-Stein-Gemisch auszudrücken; die Flansche, w enn sie verputzt werden, mit Ziegeldrahtgewebe zu umman teln. Erforderliches Verbolzen der Träger ist mit auszu führen. Unter- und Überschlagsplatten sind zu liefern u nd zu verlegen.Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm A uflagerbreite beidseitig aufweisen.Im Bereich von Tür- und Fensteranschlüssen sind vom AN glatte, vollflächige und planebene Laibungsoberflächen herzustellen, um ein en geeigneten Untergrund für die Anschluss-Dichtbänder von Fenster und Türelementen zu erhalten. Beim Mauern v on Steinen mit Mörteltaschen und/oder mit verzahnten St oßfugen sind diese im Bereich von Tür- und Fensteröffnu ngen auf die vorgegebenen Öffnungsmaße aufzuputzen und zu glätten, sodass planebene Laibungsflächen entstehen. Bei Außenfensteröffnungen ist hierfür Zementmörtel zu verwenden.Zur Aufnahme von Durchbiegungen im Sturzberei ch und von temperaturbedingten Längenänderungen sind Fe nsteranschlüsse mit ausreichenden Fugenbreiten gemäß RA L-Fenstereinbaurichtlinie herzustellen.2.1.4Vermeidung von WärmebrückenDer AN sieht rechtzeitig vor Leistungse rbringung unaufgefordert den GEG-Nachweis bzw. das Wärm eschutzgutachten ein, um sich über die geforderten Wärm edämmwerte der verschiedenen Bauteile zu informieren. D er AN prüft weiterhin unaufgefordert und rechtzeitig vo r Bauausführung die Planung des AG in Bezug auf erforde rliche Wärmedämmmaßnahmen; so unter anderem auf wärmedä mmende Anforderungen an Kimmschichten, Wandkopfabdeckun gen, Sohlbänke, Deckenstirnen, Stürze von Außenwänden.V om AN sind im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung Ve rankerungssysteme zu wählen, mit denen Wärmebrücken so gering wie möglich gehalten werden.2.1.5Schächte und Sc hachtabmauerungenGemauerte Schachtwände und Mauerwerksw ände, die dem späteren Schachtverschluss dienen, sind m it konventionellem Dünnformat-Mauerwerk mit normal dick vermörtelten Lager- und Stoßfugen auszuführen, um nach trägliche Schachtverschlüsse mittels verzahntem Mauerwe rk durchführen zu können.Installationsschächte dürfen e rst nach Freigabe durch den AG unter Beachtung des Scha llschutzes und insbesondere unter Beachtung des Brandsc hutzes geschlossen werden.Für die Schallschutzanforderu ngen gelten mindestens die erhöhten Werte nach DIN 4109 .2.1.6 SchnittstellenDie Arbeiten der beteiligten Firme n sind untereinander zu koordinieren. Hierzu gehört ins besondere die Berücksichtigung von Einlegeteilen der HL SE-Installation während der Ausführung von Mauerwerksar beiten.Betroffene Fremdgewerke sind vom AN so rechtzeit ig vor Ausführung von Betondecken- oder Wandteilen zu i nformieren, dass eine ordnungsgemäße Installation der E inlegeteile möglich ist. Die haustechnischen Ausführung szeichnungen sind zu berücksichtigen.2.2 Konstruktionen Nut- und Federverbinder von Stumpfstoßmauerwerk dürfen nicht in der Ansichtsfläche von Außenwänden (Außenecken ) zu sehen sein, sofern die Wände als Folgeleistung led iglich einen Verputz erhalten. Schnitte durch Grifftasc hen sind unzulässig, Schnitte durch Hohlkammern sind na ch dem Vermauern auszumörteln.Wände aus Hochlochziegeln , Mauersteinen mit Griffmulden oder stark saugendem Mat erial sind grundsätzlich bei starken Niederschlägen und arbeitstäglich nach Beendigung der Arbeiten oberseitig vor Durchnässung mittels Folie zu schützen.2.3 Zweisch alige Wände2.3.1 Befestigungs-, Verankerungs- und Verbi ndungsmittelAbfangkonstruktionen, Befestigungs-, Verank erungs- und Verbindungsmittel, die nach dem Einbau nich t mehr zugänglich sind, sind aus nichtrostendem Materia l herzustellen. Bei der Anordnung der notwendigen Veran kerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, da ss Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen.2.3 .2FugenGebäudefugen sind durch entsprechende Maßnahmen so fortzusetzen, dass jegliche Bewegung aus dem Bauwerk schadlos aufgenommen werden kann. Der AN überprüft anh and der statischen Unterlagen die zu erwartenden Fugenb ewegungen und Fugenversätze und wählt daraufhin eigenve rantwortlich geeignete Fugenprofile bzw. prüft die vom AG vorgegebenen Fugenprofile auf Eignung.2.3.3Anschlüss eNach Möglichkeit ist für akustisch zu entkoppelnde Bau teile (z. B. Haustrennwände) Plansteinmauerwerk mit Dün nbettfugen auszuführen. Die Dämmung zwischen den schall technisch zu entkoppelnden Wänden ist fortlaufend beim Aufmauern einzubringen.Sockelanschlüsse von Außenwänden sind so auszubilden, dass die Anforderungen gemäß DIN 18533 für Wasserbeanspruchungsklasse W4-E erfüllt sind. Soweit der AN Sockelabdichtungen ausführt, klärt er re chtzeitig vor Ausführungsbeginn die Anschlussdetails se iner Sockelabdichtungen an die Bodenanschlüsse bodentie fer Fenster und Außentüren mit dem AG. Der AN verwendet Abdichtungsstoffe, die einen späteren Bodenanschluss v on Türen und bodentiefen Fenstern unkompliziert und mat erialgerecht ermöglichen.2.4Arbeiten im BestandBei Mate rialwechseln an Außenwänden ist das besser wärmedämmend e Mauerwerk in das schlechter dämmende einzuverzahnen.A nschlüsse an Bestandsmauerwerke sind stets durch Verzah nung zu erstellen.Bei der Sanierung von Mauerwerk, insb esondere von Natursteinmauerwerk, ist grundsätzlich die vorhandene Mörtelqualität beizubehalten.Jegliche vollf lächig zu behandelnden Sichtflächen sind in derselben B ehandlungsweise durch dieselbe Arbeitsmannschaft auszuf ühren.Für alle Arbeiten im Sichtbereich (insbesondere f ür Mauer-, Verputz-, Reinigungs- und Verfugungsarbeiten ) gilt, dass vor Materialdisposition und Arbeitsausführ ung je unterschiedliche Fläche mehrere Probeflächen als Herstellermuster zu beschaffen oder vom AN vor Ort zu erstellen sind und vom AG zur Ausführung freigeben zu l assen sind.Zu ersetzendes Sichtmauerwerk ist dem vorhan denen Bestand in Form, Farbe, Wasseraufnahme und Oberfl ächenstruktur vollständig anzugleichen. Ist entsprechen des Steinmaterial nicht als Listenware erhältlich, so s ind vom AN Sonderanfertigungen zu veranlassen. Ersatzst eine für Sichtmauerwerksflächen sind vor Ausführung vom AG bemustern zu lassen.Reinigungsverfahren sind, sofer n nicht anders ausgeschrieben, als Hochdruck-Wasserstra hlreinigung mit Wassertemperaturen > 40 °C zu erbringen . Fenster und Türen sind während der Arbeitsausführung durch vollständige Abklebung auf den Rahmen zu schützen .Sofern Putzflächen abgestemmt werden, sind alle darunt erliegenden Fenster und Türen durch eingestellte Holzwe rkstoffplatten in Größe der Öffnungen zu schützen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Mauerarbei
05.01 Abdichtungen, Kimmschichten, Fugen
05.01
Abdichtungen, Kimmschichten, Fugen
05.02 Kalksandstein-MW
05.02
Kalksandstein-MW
06 Abdichtungsarbeiten
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Abdichtungsarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Abdichtung sarbeiten1 GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18336 Abdic htungsarbeiten, und DIN 18531 bis 18535 Bauwerksabdicht ung, sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik .Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführ ung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:· AGI: Arbeitsgemeinschaft Industrieb au e. V., · AK GWS: Arbeitskreis Grundwasserschutz e. V., · Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V., · BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., · BFA Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., · bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V., · Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, · DAV: Deutscher Asphaltverband e. V., · DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., · Deutsche Bauchemie e. V., · DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., · DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., · DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwas ser und Abfall e. V., · FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung La ndschaftsbau e. V., · GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., · GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerks toffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., · IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., · RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzei chnung e. V., · vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahn en e. V., · VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e .V., · WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft f. Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V., · ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., · ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerk s e. V.2Vorbereitung und PlanungDer AN prüft im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlic h die Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die besc hriebenen Abdichtungsarbeiten. Die Untergrundeignungspr üfung bezieht sich dabei neben der ggf. erforderlichen Haftzugfestigkeit auf Ebenheit/ Toleranzen, Materialver träglichkeiten und Planität bzw. das erforderliche Gefä lle von Flächen, um spätere Pfützen auf der Abdichtung zu vermeiden. Die Überprüfung hat auch hinsichtlich der Materialkompatibilität zu geplanten Folgeleistungen zu erfolgen.Der AN entwickelt daraus im Rahmen seiner Wer kstatt- und Montageplanung ein Abdichtungskonzept zur r echtzeitigen Kenntnisgabe beim AG. Das Abdichtungskonze pt legt zu verwendende Abdichtungsmaterialitäten in Abh ängigkeit von Untergrund, Anforderungen, Abdichtungskla ssen und Eintauchtiefen fest, zeigt Detailplanungen für alle An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen und enth ält eine Liste aller Form- und Anschlussteile für die A bdichtung. Im Rahmen der Konzepterstellung prüft der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Vorleistungen in Bezug auf Anarbeitungsfähigkeit, so bspw. bei Rohrdurc hführungen und Bodeneinläufen.3Ausführung und Konstrukt ion3.1Allgemeine Angaben zur AusführungDer Ausführungsb eginn von Abdichtungsarbeiten ist dem AG schriftlich vo m AN anzuzeigen, damit dieser die Arbeitsausführung mit Qualitätssicherungsmaßnahmen begleiten kann.Der AN for dert vom AG rechtzeitig vor dem Überdecken der eigenen Leistung eine Sichtabnahme der jeweils fertiggestellten Abdichtungslage an.3.1.1Material, GüteSofern in den de r Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine Qualitäten beschrieben sind, gelten Anwendungsklasse 2 und im Reg elwerk des Dachdeckerhandwerks genannte Abdichtungsbaus toffe als Mindestqualität vereinbart.Der AN überprüft v or Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen a n erforderliche Abdichtungen in Bezug auf:· Bodenbescha ffenheit/Versickerungsfähigkeit, · Eindringtiefe/Eintauchtiefe, · Wasserbeanspruchungsklasse, · Rissklasse, · Rissüberbrückungsklassesowie bei Fugen auf die Verfor mungsklassen anhand der Setzungsberechnungen des Statik ers und/oder des Baugrundgutachters.AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfe n oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbe iten.3.1.2UntergrundSofern Risse größer 0,2 mm im Unter grund vorhanden sind, sind Abdichtungen aus Mörtelschlä mmen nicht statthaft. Sofern Risse im Untergrund größer 0,20 mm oder als Fugen von Stahlbetonhalbfertigteilen vorhanden sind, ist eine Ausführung von Abdichtungen mi t PMBC (bisher KMB; kunststoffmodifizierten Bitumendick beschichtungen) nicht statthaft.3.1.3Einbauten, Einbaut eileDurchdringungen von Abdichtungen sind ausschließlic h mit hierfür vorgesehenen Dichtmanschetten oder mittel s Lose-fest-Flansch auszuführen. Ein einfaches Heran- o der Herumführen der Flächenabdichtung an durchdringende Bauteile ist nur bei Sperren gegen aufsteigende Feucht igkeit auf Bodenplatten gemäß W1-E nach ATV DIN 18533 z ulässig. Erforderliche Verstärkungen der Abdichtung im Bereich von Durchdringungen sind zu beachten.3.1.4Fugen Soweit Abdichtungen über Dehn- oder Bauteilfugen zu füh ren sind, erfragt der AN unaufgefordert die zu erwarten den Fugenbewegungen in horizontaler und vertikaler Rich tung und schlägt, auf die zu erwartenden Bewegungen hin , abgestimmte Ausführungsvarianten und geeignete Fugenp rofile vor.3.1.5Schutzschichten und -maßnahmenIm Gegens atz zu Schutzschichten dienen Schutzmaßnahmen dem vorüb ergehenden Schutz der Abdichtung durch geeignete Maßnah men während der Bauarbeiten in Abhängigkeit von der Bea nspruchung. Sie müssen auf die erwartete Dauer des maßg ebenden Bauzustandes abgestimmt sein.Material, Art und Dichte von Schutzschichten sind in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen und den örtlichen Gegeb enheiten auszuwählen.Besondere Aufmerksamkeit ist bei V erwendung abgleitfähiger Schutzschichten oder -lagen nö tig, da diese vom ausführenden Personal immer wieder ge rne einmal an die Wand genagelt werden und damit die ge rade erstellten Abdichtungen zerstört werden.3.1.6Durch dringungenDurchdringungen sind bei Wasserbeanspruchungs klasse W2-E stets, sonst zumindest nach bautechnischer Möglichkeit, oberhalb des Bemessungswasserstands anzuor dnen. Der AN prüft die vorliegende Ausführungsplanung u nd die vorhandene Installation von insbesondere Hausein führungen und Abwasserleitungen rechtzeitig vor Ausführ ung hierauf und meldet ggf. Bedenken gegen Durchdringun gen unterhalb des Bemessungswasserstands an.3.1.7Sonsti gesUnabhängig von der Höhenlage der Planung sind horizo ntale Mauerwerksabdichtungen dem Geländeverlauf anzupas sen. Dies gilt auch bei zweischaligen Wänden. Abtreppun gen von Abdichtungslagen in MWK-Fugen dürfen nur über a usgerundete Mörtelkehlen und -kanten geführt werden.Eck ausbildungen sind bei entsprechender Verfügbarkeit mit thermisch vorgeformten Teilen auszuführen.Bei vertikale n Abdichtungen oder Aufkantungen ist generell der obere Abschluss mechanisch gegen Ablösen zu sichern und anzu dichten (Klemmflansch).3.2Abdichtung mit flüssig zu ver arbeitenden AbdichtungsstoffenDer AN muss auf Anforderu ng des AG den Nachweis erbringen, dass er bzw. die ausf ührenden Arbeitskräfte über die nötige Sachkunde verfüg en.Die Schichtdickenkontrolle muss gemäß DIN 18533 durc h Messung der Nassschichtdicke und die Kontrolle der Au ftragsmenge bei der Verarbeitung erfolgen. Je nach baul ichen Gegebenheiten ist die Messpunktdichte, z. B. im B ereich von Durchdringungen, Übergängen, Anschlüssen, zu erhöhen.Ist dem AN die Wahl des Abdichtungsbaustoffs f reigestellt, so sollen flüssig zu verarbeitende Abdicht ungsstoffe nicht für horizontale Flächen eingesetzt wer den. Bahnenförmige Abdichtungsstoffe sind flüssigen auf grund definierter Materialstärke vorzuziehen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Abdichtung
06.01 Abdichtung
06.01
Abdichtung