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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME Der Kreis Schleswig-Flensburg ist Bauherr für ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude mit Tiefgarage in
der Wassermühlenstraße 43 in Kappeln.
Grundfläche : 2.053 m²
Nettoraumfläche (NRF) : 2.637 m²
Grundfläche (GRF) : 668 m²
Grundfläche Tiefgarage : 1.136 m²
Die Rohbauarbeiten für das Gebäude ruhen seit Oktober 2025 und werden vom bisher beauftragten Unternehmen nicht mehr fortgeführt. Das Vertragsverhältnis wurde inzwischen gelöst.
Die Gründungsarbeiten sind abgeschlossen. Die Arbeiten wurden durch den Prüfstatiker begleitet und abgenommen.
Das Grundstück wird erschlossen über eine Stichstraße von der Wassermühlenstraße aus. Der Unterbau der Stichstraße ist hergestellt und dient als Baustellenzufahrt.
KONSTRUKTION
Das Gebäude wird als Stahlbeton-Skelettbau erstellt. Streifenfundamente, Stahlbeton-Außenwände der
Tiefgarage und die auskragende Stahlbetondecke werden in Ortbeton hergestellt. Die Tiefgarage wird
gepflastert. Die Betongüte erfordert, die Ausführung als Ü2 Baustelle.
Die aufgehenden Geschosse EG und OG werden mit Stahlbeton-Fertigteilen, Systemriegeln aus Stahl und
Spannbeton-Hohldielendecken hergestellt.
Die Außenwände sind nichttragend und werden aus Holz-Rahmenbau - Fertigteilwänden hergestellt.
Das Staffelgeschoss und die Dachdecke werden demzufolge als Holzkonstruktion gebaut.
Die Bodenverhältnisse erfordern eine Ringdrainage in der Bauphase und dem dauerhaften Betrieb.
OBJEKTBESICHTIGUNG
Dem Bieter wird dringend empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen.
ANLAGEN
Die dem LV beigefügten Anlagen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und bei der Kalkulation zu
berücksichtigen. Zur Anlage gehören:
· die Ausführungspläne
· die Brandschutzplanung
· die geprüfte Statik inkl. Positionspläne, Schal- und Bewehrungspläne
· das Wärmeschutzkonzept
UNKLARHEITEN IN DEN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN
Der Bieter hat auf Fehler und Unklarheiten, die ihm bei der Kalkulation des Angebotes in den
Angebotsunterlagen auffallen, spätestens mit Abgabe des Angebotes schriftlich hinzuweisen.
Alle in diesem LV ausgeschriebenen Leistungen beinhalten das Liefern und Montieren des Materials, wenn
nicht im Positionstext etwas anderes bestimmt ist.
MATERIALVORGABEN
In einzelnen Positionen werden Fabrikate und Materialangaben des Bieters (gekennzeichnet durch
Punktfolgen) abgefragt. Die Angaben sind zwingend zu erbringen.
TERMINE
Der Baustart erfolgt unmittelbar nach Aufftragserteilung. Für die gegenwärtigen Leistung ist spätestens 2
Wochen nach Auftragserteilung ein Bauablaufplan vorzulegen mit Darstellung der Lieferfristen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt sofort, jedoch spätestens 14 Kalendertage, nach Beauftragung.
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Teile der Baustelleneinrichtung sind bereits aufgebaut und direkt durch den Bauherrn beauftragt. Dazu gehört:
- Baukran Typ "Liebherr Turmdrehkran Form 150 EC-B mit Ausladung = 45 m"
- Bauzaun
- Baustrom- und Bauwasseranschluss
- Rückhaltesystem zur Verkehrssicherung
Der Auftragnehmer der vorliegenden Ausschreibung soll den verantwortlichen Betrieb des Baukrans übernehmen und über die dafür erforderlichen Nachweise verfügen.
Weiter soll der Auftragnehmer während der Arbeitseinsätze darauf Acht geben, dass sich die Baustelleneinrichtung im ordnungsgemäßen Zustand befindet. Insbesondere sollen die routinemäßigen Kontrollen der Verkehrssicherung gem. RAS21 durchgeführt werden. Dazu muss der der Auftragnehmer über einen MVAS-Nachweis verfügen.
Soweit nicht in gesonderten Positionen erfasst, ist das Liefern, Vorhalten und Entfernen der für die eigenen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtung einschließlich aller Werkzeuge, Geräte, Maschinen,
Hebezeuge, Aufzüge, Hilfskonstruktionen, Arbeitsgerüste und Sicherheitseinrichtungen in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Arbeitsstättenrichtlinien für Baustellen sind zu beachten.
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Wassermühlenstraße. Der AN hat ausschließlich der ausgewiesenen
Verkehrswege zu benutzen. Umfangreiche Materiallieferungen sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Materiallager- und Containeraufstellflächen stehen lediglich innerhalb eines abgegrenzten Bereiches zur
Verfügung. Die Aufteilung ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Wenn der Baubetrieb es erfordert, hat der AN sein Material oder Container auf dem Baugelände
umzuräumen, ohne dass dem AG daraus Kosten entstehen.
Das Baugrundstück darf nur zum Zweck der Belieferung oder Entsorgung befahren werden.
Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände nur bedingt für PKW noch für LKW vorhanden.
Genehmigungen und Kosten für Anmietungen auf öffentlichem oder privatem Grund sind ggf. vom AN zu
übernehmen.
ABFALL und BAUSCHUTT
Die Baustelle ist täglich aufzuräumen. Die Entsorgung von Abfall und Bauschutt, soweit von den Leistungen
des AN herrührend, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Trotz
Aufforderung durch die Bauleitung nicht beseitigte Abfälle und Verschmutzungen werden bauseits auf
Kosten des Verursachers entfernt. Ist dieser nicht feststellbar, werden die Kosten nach billigem Ermessen
der Bauleitung des AG auf die an der Baustelle tätigen Gewerke verteilt.
BESCHÄDIGUNGEN
Verursacht der AN Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen oder Anlagen, so hat er unverzüglich die
Bauleitung davon zu unterrichten und die Beseitigung des Schadens auf seine Kosten zu veranlassen.
VERARBEITUNG FEUERGEFÄHRLICHER MATERIALIEN
Die Verarbeitung von feuergefährlichen Materialien (z.B. Kleber) ist rechtzeitig vor Beginn der Bauleitung
schriftlich anzuzeigen mit Angabe über
- den geplanten Beginn der Arbeiten
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten
- den Ort der Arbeiten (Angabe der Räume).
Ebenfalls schriftlich anzuzeigen ist die tatsächliche Beendigung der Arbeiten.
STUNDENLOHNARBEITEN ZUM NACHWEIS
Dürfen nur mit Genehmigung oder auf Anweisung des Auftraggebers oder seines Beauftragten ausgeführt
werden.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den
tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und
desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden.
Die Arbeitsnachweise sind unaufgefordert arbeitstäglich, mindestens wöchentlich, der Bauleitung zur
Unterschrift vorzulegen. Verspätet vorgelegte bzw. nicht unterschriebene Arbeitsnachweise werden zur
Abrechnung nicht anerkannt.
Bei Rechnungslegung ist der Ausführungszeitraum für Stundenlohnarbeiten aufzuführen.
VERTRAGSGRUNDLAGEN
Vertragsgrundlage wird die VOB in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Die Zulagen sind von der Verwendung auf der Baustelle im Rahmen der zu erbringenden Dokumentation
vorzulegen. Die zur Anwendung gelangenden Baustoffe müssen bauaufsichtlich zugelassen sein.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME
05 Stahlbetonarbeiten
05
Stahlbetonarbeiten
05.__.0220 Hohlkehle Herstellung einer Hohlkehle am Übergang Fundamente/
Außenwände Schichtdicke: 5 mm, mit Gewebeeinlage,
nach Herstellervorschrift verarbeiten.
05.__.0220
Hohlkehle
245,00
m
07 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
07
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
07.__.0010 Notabdichtung Decken PYE-G200 S4 AL verschweißen einschließlich notwendiger
Grundierung der Oberfläche als Notabdichtung vollflächig
verkleben.
Untergrund: Beton
Untere Lage vollflächig auf den Untergrund aufkleben.
Nähte und Stöße versetzt anordnen.
07.__.0010
Notabdichtung Decken
450,00
m²
07.__.0020 Wandabdichtung Abdichtung gegen aufstauendes und drückendes Wasser nach DIN 18195 Teil 6
Anwendungsbereich: Erdberührte Außenwand
07.__.0020
Wandabdichtung
590,00
m²
07.__.0030 Perimeterdämmung XPS, WLG 035, d= 10 cm Permeterdämmung XPS liefern und einbauen nach Herstellervorschrift auf Untergrund der vorg. Positionen
einschl. ggf. erforderlicher Vorbehandlung des Untergrundes
d = 100 mm, WLG 035
Anwendungsbereich: Kellerdecke, Außenwand
07.__.0030
Perimeterdämmung XPS, WLG 035, d= 10 cm
50,00
m²
07.__.0040 Perimeterdämmung XPS, WLG 035, d=14 cm wie Vorposition nur d = 140 mm
07.__.0040
Perimeterdämmung XPS, WLG 035, d=14 cm
170,00
m²