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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Erdungs- und Blitzschutzanlage H-P Molls Bau GmbH & Co. KG | Rettungswache Jüchen | Drei getrennte Vergaben, Rev03 | 22.10.2026
Dieses Leistungsverzeichnis ist eine eigenständige Nachunternehmeranfrage für das nachfolgend bezeichnete Los. Die ursprünglichen Ordnungszahlen und technischen Positionstexte bleiben erhalten. Die ergänzenden NU-Bedingungen regeln Preisermittlung und Leistungsgrenzen; öffentliche Originalunterlagen werden nicht verändert.
1. Nachunternehmeranfrage und eigener Losumfang
Auftraggeber dieser Nachunternehmeranfrage ist H-P Molls Bau GmbH & Co. KG. Für den Neubau der Rettungswache Jüchen wird das Los Erdungs- und Blitzschutzanlage im Rahmen unserer Angebotsbearbeitung einer öffentlichen Generalunternehmerausschreibung angefragt. H-P Molls Bau befindet sich in der Angebotsphase; diese Anfrage ist noch keine Beauftragung.
Dieses Los enthält ausschließlich die Originalpositionen des Titels 9 mit Untertitel 9.1 Ring- und Fundamenterder sowie Untertitel 9.2 Äußere Blitzschutzanlage einschließlich des jeweils beschriebenen Zubehörs und der Anschlüsse. Es ist eine von drei getrennten Nachunternehmeranfragen: Elektroinstallation einschließlich PV, Erdungs- und Blitzschutzanlage sowie Sicherheitstechnik. Die Original-OZ bleiben zur eindeutigen Quellenzuordnung erhalten; Nummernlücken sind Folge dieser Aufteilung. Originale Positionsbeschreibungen, Mengen, Einheiten und Bedarfskennzeichnungen bleiben unverändert.
Die nachfolgend übernommenen allgemeinen und technischen Vorbemerkungen gelten gewerkbezogen für die in dieser Datei enthaltenen Positionen und die ausdrücklich beschriebenen Mitwirkungen. Sie übertragen keine vollständige Lieferung oder Montage eines anderen Loses. Für die Angebotsart, Preisüberleitung und Kommunikation dieser eigenen NU-Anfrage gelten die vorangestellten Festlegungen. Die öffentlichen Original-Vergabeunterlagen werden nicht geändert.
2. Pauschalangebot und Preisaufschlüsselung
Für den ausdrücklich beschriebenen, anhand der bereitgestellten Unterlagen geprüften und vor Beauftragung abgestimmten Umfang dieses einzelnen Loses ist ein eigenständiges Pauschalangebot abzugeben. Sämtliche Positionen mit EP und GP ausfüllen und Titelsummen bilden. EP, GP und Mengen dienen als Kalkulations- und Preisaufschlüsselung. Die Summe der einbezogenen Positionsgesamtpreise ist unter gesondertem Ausweis bezifferter Korrekturen und Nachlässe nachvollziehbar zur angebotenen Los-Gesamtpauschale überzuleiten. Preisanteile nicht doppelt addieren.
Die EP-/GP-Aufgliederung und übernommene Aufmaßhinweise begründen für den vereinbarten Pauschalumfang keine Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß. Die Pauschalvereinbarung wird ausdrücklich im Auftrag festgehalten. EP dienen außerdem als Kalkulationsgrundlage zur Bewertung vereinbarter Änderungen. Ansprüche wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen und sonstige Anpassungsrechte richten sich nach den vereinbarten Vertragsbestimmungen und dem anwendbaren Recht.
3. Unterlagen und Mengenprüfung
Kalkulationsgrundlage ist der bezeichnete Auszug aus Elektro-LV 05, KG 440/450, Stand 21.09.2026, zusammen mit den für das eigene Los bereitgestellten Fachplänen, Schemata, Stromlaufplänen, GU-Beschreibungen, Architektur-/Tragwerks-, Brandschutz- und Terminunterlagen einschließlich übergebener Bieterinformationen. Erhaltenen Dateisatz und Planstände im Angebot bestätigen. Fehlende Dateien und erkennbare Widersprüche rechtzeitig über H-P Molls Bau anzeigen.
Mengen, Leitungswege, Betriebsmittel, Höhen, Anschlussdaten, Systemzusammenstellung und Schnittstellen gewerkbezogen prüfen. Die vorgegebenen Fachplanermengen sind Vergleichs- und Kalkulationsmengen ohne automatisch hinzuzurechnenden Sicherheitszuschlag. Vergleichsmengen nicht stillschweigend verändern. Eigene Mengenänderungen, erforderliche Ergänzungen und technische Preisannahmen mit OZ, Bezugsunterlage, Rechenweg und Preiswirkung gesondert angeben und zur Los-Gesamtpauschale überleiten. Optionen außerhalb der Grundpauschale kennzeichnen.
Im bezeichneten Losumfang sind auch die zur beschriebenen Funktion erforderlichen, gewerkbezogenen Leistungen aus den übergebenen Beschreibungen und Plänen zu prüfen. Die Mengenprüfpflicht ersetzt keine fehlende Fachplanung und keine konkrete Leistungsabgrenzung. Nicht bestimmbare Leistungen und widersprüchliche Anforderungen vor Pauschalbeauftragung ausdrücklich abgleichen.
4. Gemeinsamer Leistungsumfang Erdung und äußerer Blitzschutz
Ring- und Fundamenterder einschließlich Dichtmanschetten, Verbindungsklemmen, Anschlussfahnen und Korrosionsschutz nach den unveränderten Fachpositionen liefern und montieren. Der Ringerderansatz der OZ 9.1.1 beträgt 330 lfdm, der Fundamenterderansatz der OZ 9.1.4 beträgt 255 lfdm. Die Angaben sind die unveränderten Vergleichsmengen des Fach-LV und keine neue Ausführungsfreigabe.
Die im Untertitel 9.2 beschriebenen Trennstellen und Kennzeichnungen, Ableitungen, Anschluss-/Befestigungsteile, Dachleitungshalter, Fangstangen, Sockel und Abstandhalter sowie Attika-, Seilanlagen- und sonstige bezeichnete Verbindungen vollständig nach den unveränderten Fachpositionen liefern und montieren. Anschlüsse an die bereitgestellten Anschlussfahnen im beschriebenen Umfang berücksichtigen.
Ring-/Fundamenterder, Anschlussfahnen, äußere Fangeinrichtungen, Ableitungen und Trennstellen bilden in dieser Anfrage einen gemeinsamen Auftragnehmerumfang. Die in den Fachpositionen beschriebenen Verbindungen zwischen Erdung und äußerem Blitzschutz sind innerhalb dieses Loses zu koordinieren und vollständig im jeweiligen Positionsumfang zu berücksichtigen. Der gebäudeseitige Potentialausgleich nach Originaltitel 10 und elektrische Überspannungsschutzgeräte verbleiben im Elektroinstallationslos. Ausdrücklich im Untertitel 9.2 beschriebene Blitzschutzpotentialausgleichs-Verbindungen bleiben Bestandteil dieses gemeinsamen Loses.
5. Schnittstellen zu Tiefbau, Rohbau, Elektro, PV und Dach
Die nach OZ 9.1.1 erforderlichen Erdarbeiten erfolgen bauseits durch den zugeordneten Tiefbau. Leitungsführung, erforderliche Gräben und Freigabezeitpunkte rechtzeitig angeben und abstimmen. Den Einbau unterhalb der Sauberkeitsschicht beziehungsweise im Erdreich und innerhalb der Bewehrung anhand der Gründungs-/Erdungsplanung koordinieren. Kein unbezeichneter Aushub oder Wiederverfüllumfang wird allein durch dieses Los übertragen.
Lage, Länge und zugängliche Übergabepunkte der Anschlussfahnen mit Rohbau und Elektroinstallation abstimmen. Die im eigenen Los beschriebenen Verbindungen, Dichtmanschetten, Trennstellen und Sicherungen gegen Verrutschen während der Betonage berücksichtigen. Eigene Erdungs- und Blitzschutzabschnitte aufeinander abstimmen; dieselbe Verbindung, Lieferung oder Prüfung nur einmal berechnen. Anschlussgrenzen zum gebäudeseitigen Potentialausgleich eindeutig dokumentieren.
Einbautermine der Erdung mit Sauberkeitsschicht, Abdichtung, Bewehrung und Betonage abstimmen. Die zeitlich spätere Dachmontage des äußeren Blitzschutzes mit Dachfertigstellung und PV-Aufstellung koordinieren. Die unterschiedlichen Ausführungsphasen und erforderlichen Einsätze im gemeinsamen Angebot berücksichtigen.
Fangeinrichtungen, Abstandhalter und Befestigungen mit Dachaufbau, Dachabdichtung, Attiken, Entwässerung, Seilsicherung und PV-Aufstellung koordinieren. Erforderliche Trennungsabstände und Schutzbereiche anhand der bereitgestellten Blitzschutzplanung prüfen; erkennbare Konflikte vor Montage anzeigen. Die Abstimmung erzeugt keine kostenlose Änderung oder Neuplanung des PV-/Dachsystems, sondern ist als konkrete Schnittstelle vor Beauftragung abzugleichen.
Die Gesamtbaustromanlage wird ausschließlich im Elektroinstallationslos abgefragt. Eigenes gewerkbezogenes Montagegerät, erforderliche Montagehilfen und der Schutz angrenzender Bauteile bleiben im beschriebenen Erdungs-/Blitzschutzumfang. Gerüstbereitstellung, Zugänglichkeit und Nutzungszeit bereitgestellter Einrichtungen ausdrücklich abstimmen.
6. Planung, Fachbauleitung und Baustellenabwicklung
Auf Grundlage der bereitgestellten Ausführungsplanung die für den eigenen Losumfang erforderliche Fortschreibung, Werk-/Montageplanung, Anschluss-/Detailplanung und Koordination mit den Nachbargewerken erbringen. Geforderte Montagepläne, Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:50 vorlegen und vor Ausführung freigeben lassen. Freigaben ersetzen nicht die eigene Prüfungs- und Hinweispflicht.
Verantwortlichen fachkundigen Fachbauleiter/Montageleiter mit den in den Originalvorbemerkungen verlangten Qualifikationen benennen, einschließlich mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung und Deutschkenntnissen C1 für die dort bezeichnete Aufsicht. Einen bevollmächtigten Vertreter zu den für die eigenen Arbeiten relevanten regelmäßigen Baubesprechungen stellen. Bautagesberichte führen und wöchentlich digital übermitteln; bereitgestellten Projektplanserver für Planabruf und Ablage nutzen.
Geräte, Werkzeuge, Montage-/Hebehilfen, Transporte, Schutzmaßnahmen, gewerkbezogene Baustelleneinrichtung, Verpackungs-/Reststoffentsorgung und Reinigung entsprechend dem eigenen Leistungsumfang einrechnen. Ausdrücklich bereitgestellte Einrichtungen und Kostenumlagen vor Beauftragung abgleichen; keine unbenannten Umlagesätze unterstellen. Eigenen Leistungsumfang nicht zusätzlich als vollständige Einrichtung eines anderen Loses berechnen.
Bestehenden Feuerwehrbetrieb einschließlich Alarmausfahrt berücksichtigen. Eingriffe in Bestandsversorgung, Abschaltungen und sicherheitsrelevante Sperrungen nur nach vorheriger Abstimmung mit H-P Molls Bau und dokumentierter Freigabe. Rückfragen, technische Abstimmungen mit externen Planern und Änderungen über H-P Molls Bau führen. Angebote und Rechnungen des NU sind an H-P Molls Bau zu richten.
7. Gemeinsame Prüfungen, Abnahmen und Revision
Die für den eigenen Losumfang beschriebenen Messungen, Prüfungen, Funktions-/Systemtests, Kennzeichnungen und Prüfprotokolle sowie die gewerkbezogenen Fachunternehmerbescheinigungen berücksichtigen. Verdeckte Leistungen rechtzeitig zur Prüfung anmelden. Vom NU zu beauftragende Prüfungen und eigene Mitwirkungen an Abnahmen einrechnen. Kosten durch den Bauherrn unmittelbar beauftragter Sachverständiger bleiben entsprechend den GU-Unterlagen bauseits; vom NU zu vertretende Wiederholungen trägt der NU.
Für die eigenen Leistungen vollständige Bestands-/Revisionsunterlagen, Lage-/Anschlusspläne, Prüfprotokolle, Produkt-/Zulassungsnachweise und Bedienungs-/Wartungsunterlagen übergeben. Den speziellen GU-Umfang für TGA-Unterlagen dreifach als farbige Plots und digital DWG/PDF berücksichtigen; zusätzliche positionsbezogene Formate und Fristen bleiben maßgebend. Anlagenübergreifende Schnittstellen mit den anderen Losen gemeinsam prüfen und dokumentieren, ohne dieselbe Prüfung mehrfach als vollständige Leistung zu berechnen.
Erdungsanlage unmittelbar vor und nach dem Einbetonieren und vor weiteren aufgehenden Bauteilen prüfen/abnehmen lassen. Einmessung, aussagekräftige Fotos, Lage-/Anschlussdokumentation, Mess- und Durchgängigkeitsnachweise sowie die geforderten Fachunternehmerbescheinigungen für die eigene Anlage bereitstellen. Keine Betonage oder Verdeckung ohne rechtzeitig abgestimmte Prüf-/Dokumentationsmöglichkeit veranlassen.
Die nach GU-/Fachvorgaben erforderliche Blitzschutzprüfung durch entsprechend sachkundiges Personal für den eigenen Anlagenumfang berücksichtigen. Lage und tatsächliche Ausführung von Fangeinrichtung, Ableitungen, Trennstellen, Anschlussstellen und Verbindungen einschließlich Kennzeichnung und zugehöriger Mess-/Prüfnachweise dokumentieren.
Prüfungen und Dokumentation der Erdungs- und äußeren Blitzschutzanlage innerhalb dieses gemeinsamen Loses zusammenführen. Die Erdungsabnahmen vor und nach dem Einbetonieren sind trotz späterer Dachmontage rechtzeitig zu erbringen. Tatsächlich hergestellte Anschluss- und Trennstellen, Mess-/Prüfwerte und anlagenübergreifende Verbindungen nachvollziehbar dokumentieren und an H-P Molls Bau zur Abstimmung mit dem Elektrogewerk übergeben. An gemeinsamen Funktionstests mitwirken; fremde elektrische Stromkreise werden nicht als eigene Anlage nochmals vollständig geprüft.
8. Wartung und Kalkulationsaufschlüsselung
Soweit im eigenen Losumfang wartungspflichtige Anlagen oder Bauteile enthalten sind, die erforderlichen Wartungsangebote vor Übergabe vorlegen und die notwendigen Wartungskosten der ersten sechs Monate der Gewährleistungsdauer gemäß GU-Vorgabe im Angebot berücksichtigen. Anlagen, Tätigkeiten, Intervalle und bereits enthaltenen Preisanteil gesondert ausweisen, ohne ihn erneut zu addieren. Spätere Wartungszeiträume und Betreiberleistungen ausdrücklich abgrenzen; aus diesem Hinweis entsteht keine unbezeichnete Wartung fremder Anlagen.
Mit Beauftragung die für die GU-Urkalkulation erforderliche Aufschlüsselung der eigenen Leistungen nach Lohn, Material, Geräten, sonstigen Kosten, Aufwandwerten und Zuschlägen bereitstellen.
9. Preisannahmen und Ausführungsabgleich
Arbeitsfolge, Einbaulagen, Anschlussfahnen, Zugänglichkeit, Material-/Abdichtungsanschlüsse und Prüfzeitpunkte vor Preisbindung anhand des bereitgestellten Erdungsplans und der Gründungsunterlagen prüfen. Fehlende oder widersprüchliche Anschlussdaten mit OZ, Planbezug und Preiswirkung angeben. Aus den Mengen darf keine nicht freigegebene Änderung von Material, Leitungsführung oder Anschlusszahl abgeleitet werden.
Mit dem Angebot die kalkulierte Montagefolge, Befestigungs-/Abstandsdetails und Übergabepunkte bestätigen. Erkennbare Konflikte der Blitzschutzplanung mit PV, Dachaufbauten oder Anschlussfahnen einschließlich Preiswirkung gesondert benennen und vor Pauschalbeauftragung abgleichen. Die unveränderten Originalmengen nicht durch eigene stillschweigende Ansätze ersetzen.
Dieses Los enthält nach dem Original keine Bedarfs- oder Stundenlohnposition. Zusätzliche Stundenlohnarbeiten nur nach vorheriger ausdrücklicher Beauftragung durch H-P Molls Bau und mit prüffähigem Nachweis ausführen. Eine bloße Stundenquittung begründet keine zusätzliche Beauftragung.
10. Termine, Rückgabe und Vertragsabgleich
Angebotsabgabe bis 12.11.2026, 14:30 Uhr, über Cosuno; Angebotsbindung mindestens bis 18.12.2026. Preise netto in EUR. Dies ist die NU-Rückgabefrist und keine Änderung der öffentlichen GU-Abgabefrist.
Ausführung nach abgestimmtem Bauzeitenplan auf Grundlage der Rahmenplanung vom 18.09.2026. Erdungs-/Rohbauvorleistungen sind vorläufig ab KW 4/2027 vorgesehen und mit Gründung, Bewehrung und Betonage abzustimmen. Die Hauptmontage des äußeren Blitzschutzes ist vorläufig für KW 30 bis 31/2027 vorgesehen und mit Dachfertigstellung sowie PV-Montage zu koordinieren. Beide Phasen gehören zu diesem gemeinsamen Los. Erforderliche Vorläufe, Etappen und Einsätze im Angebot benennen; konkrete Einbau-/Montagetermine werden nach Baufortschritt abgerufen und vertraglich abgestimmt.
Die gesonderte GU-Vertragsterminanlage nennt BA1 bis 26.11.2027 und Gesamtfertigstellung bis 23.12.2027. Der abweichende Satz zu beiden Bauabschnitten bis 26.11.2027 in den allgemeinen GU-Vorbemerkungen ist vor Festlegung der NU-Vertragstermine abzugleichen. Den Preis des eigenen Loses nachvollziehbar nach BA1 und BA2 aufteilen, soweit Leistungen in beiden Abschnitten anfallen.
Vor Beauftragung Unterlagenstand, technische Ausführung, Mengenannahmen, Übergabepunkte, Leistungsgrenzen, Preisüberleitung, Ausnahmen und Los-Gesamtpauschalsumme ausdrücklich festhalten. VOB/B und einschlägige ATV der VOB/C sind als Vertragsgrundlagen vorgesehen und vor Vertragsschluss vollständig zugänglich zu machen. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Für Vergütungsart und NU-Kommunikation gelten die Festlegungen dieser Anfrage; technische Leistungsanforderungen der übernommenen Fachtexte bleiben innerhalb des bezeichneten Losumfangs erhalten.
Erdungs- und Blitzschutzanlage
Allgemeine Vorbemerkungen (Stand 10.07.2024) Allgemeine Vorbemerkungen (Stand 10.07.2024)
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Auftraggeber dieser Nachunternehmeranfrage:
H-P Molls Bau GmbH & Co. KG
2. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens:
Objektart
Errichtung einer Rettungswache
geographische Lage:
Jüchen-Garzweiler, Kelzenberger Str. 91 (Flur 008, Flurstück 705/706)
Grobe geometrische Beschreibung (Geschosse, Funktion):
Freistehendes 1-geschossiges (Erdgeschoss) Rettungswachengebäude
3. Angaben zur Örtlichkeit
Zufahrten und Stellplätze:
Anfahrt über die Kelzenberger Str in Jüchen
4. Entsorgung - Verschmutzungen - lmmissionsschutz
Abfallentsorgung:
Für die Entsorgung der Abfälle auf der Baustelle werden vom Auftraggeber
keine Müllmulden zur Verfügung gestellt. Jeder an der Baustelle tätige
Betrieb ist für die Entfernung und Entsorgung der anfallenden
Materialien im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen der
Abfallentsorgung verantwortlich.
Die genannten Bedingungen im Formblatt 214a zur Bauschuttbeseitigung und
im Formblatt 241 zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und
Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen sind zu beachten.
Verschmutzung des öffentlichen Verkehrsraumes:
Auftretende Verschmutzungen im öffentlichen und privaten - gemeinsam
genutzten - Verkehrsraum sind auf eigene Kosten sofort
eigenverantwortlich zu beseitigen, der AN haftet für Forderungen
Dritter.
Umweltschutz:
Die Baustelle ist vom AN so einzurichten und zu betreiben, dass die
Pflichten, die sich aus §22 des Bundes-lmmisionsschutzgesetzes ergeben,
insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen wie z.B. Staub und Lärm auf
ein technisch mögliches Mindestmaß zu vermindern oder zu vermeiden,
erfüllt werden.
Es gilt die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm".
lmmissionsrichtwerte:
Tagsüber (7.00 - 20.00 Uhr)
Nachts (20.00 - 7.00 Uhr)
Im Falle einer Überschreitung der Grenzwerte trägt der AN die Kosten
einer behördlich angeordneten Messung. Die vom AN eingesetzten Geräte
und Maschinen müssen der 32. BlmSchV entsprechen.
Es sind nur langsam laufende, staubarm arbeitende Bearbeitungsgeräte zu
verwenden.
5. Technische Aufsicht / Bauleiter LBO/ Fachbauleiter
Der Bauleiter gemäß LBO wird vom Auftraggeber durch den von ihm
beauftragten Fachingenieur gestellt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer seiner
Tätigkeit auf der Baustelle (während der gesamten Zeit, während der
gebaut wird) eine der Art und dem Umfang der Maßnahme entsprechende
sachverständige technische Aufsicht (Bauleiter, Montageleiter, Poliere)
zu stellen, die mit allen für die Leistungs- und Baustellenabwicklung
erforderlichen Vollmachten ausgestattet sein muss, auch im Verhältnis zu
anderen Auftragnehmern.
Der Auftragnehmer hat den verantwortlichen Fachbauleiter vor Baubeginn
schriftlich zu benennen. Die vom AN gestellte Aufsichtsperson muss
mindestens die Deutschkenntnisse C1 besitzen.
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber in vollem Umfang
hinsichtlich der Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der LBO.
Dem Auftragnehmer obliegt die Wahrnehmung aller gemäß öffentlich
rechtlichen Vorschriften den AG treffenden Anzeigepflichten
(insbesondere gemäß LBO).
Die Fachbauleiter und Abschnittsbauleiter müssen jeweils über mindestens
fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen und der deutschen
Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Der Austausch des Fachbauleiters kann nur mit Zustimmung des Bauherrn
erfolgen.
Erweisen sich die Fach- und Abschnittsbauleiter aufgrund des
Nichtvorliegens der vorbeschriebenen Anforderungen oder aus mangelnder
Fachkompetenz sowie aus anderen vom Auftraggeber, hinlänglich
dargestellten Gründen, als ungeeignet, kann der Auftraggeber verlangen,
dass innerhalb einer angemessenen Frist ein Austausch erfolgt.
6 Baustellensicherheit / SiGeKo
Der SiGeKo wird vom Auftraggeber gestellt. Eine Baustellenordnung wird
als Anlage zur Ausschreibung übergeben. Diese Baustellenordnung ist
verbindlich für alle Projektbeteiligte.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Weisungen des SiGeKo Folge zu
leisten.
Befugnisse des SiGeKo
Der SiGeKo koordiniert den Bauablauf auf Grundlage der Baustellenordnung
und schreitet bei
erkennbaren Gefahrenzuständen ein.
Grundpflichten des Auftragnehmers
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Verhütung von Arbeitsunfällen (§2 BGV
A1) und die Pflicht zur Koordinierung von Arbeiten (§6 BGV A1) wird
durch die Tätigkeit des SiGeKo nicht berührt.
Folgende Punkte hat der Auftragnehmer beim Treffen von Maßnahmen zum
Arbeitsschutz (Schutz von Beschäftigten) besonders zu beachten:
1. Zusammenarbeit zwischen den ausführenden Firmen bezogen auf
sicherheitstechnische Einrichtungen,
2. Wechselwirkung zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderen
betrieblichen Tätigkeiten auf dem
Baugelände oder in der Nähe,
3. lnstandhalten der Arbeitsmittel,
4. Einsatz der erforderlichen personlichen Schutzausrüstung (PSA),
5 Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und
Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe,
6. Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter
Berücksichtigung der Gegebenheiten an der
Baustelle.
7. Flucht- und Rettungswege sind zu gewährleisten und ggf. durch
Gerüsttreppen zu ergänzen und immer
freizuhalten.
8. Vor Beginn der Arbeiten hat der beauftragte Unternehmer eine
Gefährdungs- und Belastungsanalyse
vorzulegen (nach Arbeitsschutzgesetz).
9. Bei Anlieferung und Abtransport von Baustoffen, Baumaterial,
Baumaschinen usw. über öffentliche
Straßen sowie auch beim Rückwartsfahren (auch auf der Baustelle)
sind unbedingt Einweiser mit
Warnwesten einzusetzen.
vorbeugender Brandschutz
Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes und zur Vermeidung von
Fehlalarmen ist auf der Baustelle das Rauchen in den lnnenbereichen und
auf den Dachflächen verboten ! Bei Schweißarbeiten ist darauf zu achten,
dass sämtliche angrenzenden Bauteile ausreichend gegen Hitze und
Funkenflug abgeschirmt werden.
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel haben den geltenden Normen sowie dem Stand der Technik zu
entsprechen. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß eingesetzt und nur von
unterwiesenen Personen aufgebaut und bedient werden.
Mitteilungspflichten
Der Auftragnehmer hat dem SiGeKo auf dessen Aufforderung den
verantwortlichen Fachbauleiter, den/die Ersthelfer und die
Sicherheitsfachkraft zu benennen.
Der Auftragnehmer hat dem SiGeKo, der örtlichen Bauleitung und dem
Auftraggeber unaufgefordert alle Unfälle mit Personenschaden (mit/ohne
Arbeitsausfall) oder schwerem Sachschaden zu melden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet aufgrund rechtlicher Bestimmungen
geforderte Anzeigen, Meldungen und Genehmigungen bei den zuständigen
Stellen einzureichen bzw. zu beantragen und unaufgefordert den SiGeKo
und den Auftraggeber zu informieren.
Notwendige Prüfprotokolle von Arbeitsmitteln, Nachweise über Sachkunde
und Eignung des Personals hat der Auftragnehmer auf Verlangen dem SiGeKo
vorzulegen.
Unterweisung
Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Tätigkeit diese Allgemeinen
Hinweise sowie die für das Bauvorhaben erlassenen Regeln
(Baustellenordnung, Sicherheitsregeln) nachweislich jedem seiner
Mitarbeiter, die auf der Baustelle tätig werden, zur Kenntnis zu geben.
Dies gilt für den Einsatz von Nachunternehmern sinngemäß.
7 Projektkommunikation
Für den Planversand dient ein Internet-Planserver (PLANFRED) als
Kommunikationsbasis. Diese ist vom AN für die Ablage von Plänen und
Berechnungen ausschließlich zu verwenden.
lnformationen, die über den Internet-Planserver versendet werden, gelten
wechselseitig als mit Upload-Zeitpunkt zugestellt.
Dem AN obliegt in diesem Fall wie allen übrigen Projektbeteiligten eine
lnformationsholschuld durch arbeitstäglichen Aufruf der lnhalte des
lnternet-Planservers.
Für den Austausch von Plänen ist der vom AG eingerichtete PKM-Server
verbindlich und ausschließlich zu verwenden. Pläne werden rein digital
übermittelt. Ein Anspruch auf geplottete Pläne besteht nicht.
Der AN hat zu den wöchentlich stattfindenden Baustellenbesprechungen
zwingend einen bevollmächtigten und weisungsbefugten Vertreter zu
entsenden.
8. Sonstiges
Meterrisse
Es werden durch den öffentlich bestellten Vermesser für jedes Gebäude in
jeder Etage eine Messmarke gesetzt.
Fassadengerüst
Die Fassadengerüste bilden eine eigene Vergabeeinheit und werden den
Unternehmen bauseitig zur Verfügung gestellt.
Eigenverantwortung
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller relevanten technischen
Vorschriften und DIN-Normen, sowie die Einhaltung der Maße It.
Zeichnungen, allein verantwortlich. Die Arbeiten sind in Abstimmung und
Koordination mit allen beteiligten Gewerken durchzuführen.
Materialien / Baustoffe
Es sind nur aufeinander abgestimmte Materialien zu verwenden. Sämtliche
Ausführungsvorschriften der Hersteller sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer garantiert die Verwendung ausschließlich fabrikneuer,
mangelfreier und einwandfreier Baustoffe und Materialien in der
vereinbarten Qualitat, auch soweit ihm diese vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellt werden, da er zu deren Überprüfung vor Verarbeitung
verpflichtet ist.
Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG übergehen, müssen
ungebraucht sein, wenn nichts anderes in der Leistungsbeschreibung
vorgeschrieben ist.
Zulassungen
Soweit eine Zulassung im Einzelfall erforderlich sein sollte, trägt der
Auftragnehmer die dabei anfallenden Kosten und Gebühren. Er stellt
sicher, dass die Zulassungen unverzüglich erfolgen.
allgemeine Arbeitszeiten
die allg. Arbeitszeiten sind:
- Montag - Freitags von 7:00 - 20:00 Uhr
- Samstags nach Vereinbarung von 7:00 - 13:00 Uhr
Bautagesberichte
Durch den AN sind Bautagesberichte zu führen. Diese sind dem AG
unaufgefordert, wöchentlich in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Wird durch unzureichend geführte Bautagesberichte die Geltendmachung von
Mangelhaftungs- und / oder Schadenersatzansprüchen des AG erschwert oder
vereitelt, haftet der AN. Die Berichte müssen nachfolgend genannte
Angaben enthalten:
- Tägliche Arbeitszeit (Beginn und Ende)
- Witterung (Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit, Temperaturen)
- Qualifikation und Anzahl der auf der Baustelle arbeitenden
Handwerker/Fachleute
- andere Gewerke, Betriebe, mögliche Nachunternehmer
- Wesentliche Angaben des Baufortschritts (Beginn und Ende
umfangreicherer Bauleistungen wie
beispielsweise Betonierarbeiten)
- Umfang und Anlieferungsdatum von Hauptbaustoffen
- Umfang, Ort und Art (Bauteil, Station) der ausgeführten Arbeiten
- Beziffern eingesetzter Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,
- Unterbrechungen und Behinderungen der Bauausführung
- Angaben zur Arbeitseinstellung unter Nennung von Gründen
- Relevante Vorkommnisse wie beispielsweise Arbeitsunfälle
9.. Rechnungslegung
Rechnungen sind in digitaler Form u. Papierform zu erstellen
alle Abschlagsrechnung sind in Papierform ohne Anlage an den Bauherrn
zu senden. Nur die
Schlussrechnung ist in Papierform mit Anlage an den Bauherrn zu
senden. Der Posteingang
(Stempel) löst die Fristen aus.
Alle Rechnungen sind parallel mit Anlage in digitaler Form an den
Generalplaner bzw. Fachplaner
und an den Bauherrn zu senden.
sämtliche Rechnungen sind in kumulierter Form zu erstellen, der
Massen-, u. Leistungszuwachs ist
bei jeder Rechnung separat auszuweisen.
bei jeder Rechnung ist LV-Struktur zu übernehmen (Obertitel, Titel,
Untertitel, Pos. etc.)
10. ATV und weitere Regelungen
Neben den Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen des AG sind
nachfolgende Vorgaben, ohne Wertung der Rang- und Reihenfolge, Grundlage
der Leistungsbeschreibung und damit nach Auftragserteilung Grundlage der
Ausführung durch den AN:
sämtliche nationalen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und
Durchführungsbestimmungen
sämtliche europäischen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und
Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des
Bauvorhabens nationale Geltung besitzen
sämtliche regionale und kommunale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und
Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des
Bauvorhabens Geltung besitzen
sämtliche nationale und europäische Normen und technische Richtlinien
(DIN, DIN EN, VDE, VDI, etc.) sofern diese für den Standort des
Bauvorhabens Geltung besitzen
Verarbeitungsrichtlinien und Anwendungsvorschriften nationaler
öffentlich-rechtlicher Organisationen und Fachverbände (DVGW, RAL, VdS,
TÜV, VDMA, UVV, ASR etc.)
Sämtliche regionale und kommunale Vorgaben für das Bauvorhaben
einschließlich der Baugenehmigung sowie aller dazu gehörenden, geprüften
Bauvorlagen, Sachverständigen-Gutachten und aller sonstigen, von der
zuständigen Baubehörde einschließlich seiner nachgeordneten Ämter und
Einrichtungen (z.B. Feuerwehr) getroffenen Festlegungen
Die neue Mantelverordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung,
zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur
Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung ist
einzuhalten (Inkrafttreten am 01.08.2023).
Alle technischen Vorschriften der am Standort des Bauvorhabens tätigen
Ver- und Entsorgungs unternehmen, sofern diese für die Anbindung des
Bauvorhabens an die öffentliche Ver- und Entsorgung maßgebend sind.
Im Übrigen gelten alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bestimmungen,
Normen und Richtlinien etc., soweit diese für das beschriebene
Bauvorhaben anwendbar sind bzw. zu den allgemein anerkannten Regeln der
Technik (aaRdT) gehören.
lnfolge der im Zeitraum der Planung und Ausführung des Bauvorhabens noch
nicht abgeschlossenen europäischen Harmonisierung der vorgenannten
Vorgaben sowie einer ständigen Fortschreibung der nationalen
Gesetzgebung wird besonders darauf hingewiesen, dass unabhängig von den
der Technik- und Genehmigungsplanung sowie den Leistungsbeschreibungen
zugrunde liegenden Vorgaben, die Leistung des Bieters / Auftragnehmers
den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) zur Zeit der
Abnahme entsprechen muss.
Nachforderungen des Bieters / Auftragnehmers oder zusätzliche
Vergütungen, die aus der Missachtung der zuvor beschriebenen allgemeinen
Ausführungsvorgaben resultieren, sind von vornherein ausgeschlossen.
Die Aufzählungen von allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV)
für die Ausführung der einzelnen Leistungen sind jeweils nicht
abschließend und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weiterhin muss davon ausgegangen werden, dass Teilleistungen, die zur
Erbringung der geforderten Gesamtleistung erforderlich werden, nicht
immer in einem Zuge bzw. in technologischer Folge erbracht werden
können.
Amtssprache in der Projektabwicklung und auf der Baustelle ist: Deutsch.
Maßtoleranzen
Für die Maßgenauigkeit der Ausführung aller Gewerke sind die
einschlägigen DIN-Vorschriften maßgebend. Die Angaben der
Leistungsbeschreibung im Bezug auf Toleranzen haben nur Vorrang, soweit
die Vorgaben der DIN im Bezug auf Toleranzen unterschritten werden.
Allgemeine Vorbemerkungen (Stand 10.07.2024)
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
1. Bauunterlagen
1.1 Der Auftragnehmer erhält vom beratenden Ingenieur die erforderlichen
Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und
Berechnungsunterlagen.
1.2 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um
Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nur diese Pläne haben
Gültigkeit. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
1.3 Die Erteilung des Freigabevermerkes entbindet den Auftragnehmer
nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt
unberührt.
1.4 Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf
ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
1.5 Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige
Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber voll
verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der Auftraggeber
keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit.
Vorgeschriebene Abnahmen sind nachzuweisen.
2. Ausführung
2.1 Die Ausführung der einzelnen Gewerke hat, sofern nichts Abweichendes
vereinbart wurde, nach VOB, Teil C zu erfolgen.
a) für die Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV : DIN 18382
b) für Blitzschutz- und Überspannungsanlagen : DIN 18384
c) für Gebäudeautomation : DIN 18386
2.2 Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist auf
eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei
etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten.
2.3 Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der
erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom
Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme
vom Unternehmer auszuwählen und festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist
zu führen.
2.4 Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu
reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit Schutzkappen zu
versehen.
2.5 Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum
Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen
Angaben hergestellt.
2.6 Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen
körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm befestigt
werden mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklung aus
geeigneten Materialien.
2.7 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und
dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen
Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten.
2.8 In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen
und Zeitabläufe aller übrigen Gewerke zu beachten.
Dies gilt auch für die Benutzung von gemeinsamen Aussparungen oder
Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom
Auftraggeber zu koordinieren ist.
3. Abnahme
3.1 Es finden folgende Abnahmen statt:
Endabnahme, nach vollständiger Erbringung aller Leistungen inkl.
Dokumentation
3.2 Der Zeitpunkt der Abnahmen ist mit dem Auftraggeber und der
Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Die Kontaktaufnahme erfolgt
unaufgefordert durch den Auftragnehmer.
3.3 Die Fachunternehmerbescheinigung ist unaufgefordert unmittelbar nach
Fertigstellung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der Abnahme, der
Bauleitung (Architekt), zwecks Weiterleitung an die Baubehörde zu
übergeben.
4. Abrechnung
4.1 Mit den vereinbarten Preisen sind Leistung (liefern und montieren)
abgegolten, falls nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.2 Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne
Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung
von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C).
4.3 Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts
anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der DIN-Vorschriften die
folgenden Leistungen als mit den vereinbarten vertraglichen Preisen
abgegolten:
das Prüfen der Pläne auf richtige Anordnung von Aussparungen
das Anzeichnen nachträglich vorzunehmender Stemm- und Fräsarbeiten für
Durchbrüche und Schlitze
die Schutzmaßnahmen bei Kreuzungen mit anderen Leitungen
die erforderlichen Angaben zur bauseitigen Herstellung von Gräben,
Masthülsen, Durchbrüchen, für Arbeiten zum Schließen von
Bauteilöffnungen
das Durchführen von Messungen nach DIN VDE und die zur Verfügungstellung
von entsprechenden Messprotokollen.
Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung
seiner Leistungen zu erbringen hat.
Standard-Befestigungsmittel wie Holzschrauben, Kunststoffdübel,
metrische Schrauben, Unterlegscheiben, Muttern. Alle metallischen
Befestigungsmittel sind in der Ausführung verzinkt einzukalkulieren.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
09 Erdungsanlage
09
Erdungsanlage
09.1 Ringerder & Fundamenterder
09.1
Ringerder & Fundamenterder
09.2 Äussere Blitzschutzanlage
09.2
Äussere Blitzschutzanlage
Angebotsabschluss - Gesamtpauschale dieses Loses Angebotsabschluss - Erdungs- und Blitzschutzanlage
Summe der ausgefüllten Positionen dieses Loses netto: __________________ EUR
Zuzüglich/abzüglich bezifferte Angebotskorrekturen laut Anlage: __________________ EUR
Abzüglich Angebotsnachlass: __________________ EUR
Angebotene Los-Gesamtpauschalsumme netto: __________________ EUR
Umsatzsteuer: ______ % / __________________ EUR
Angebotene Los-Gesamtpauschalsumme brutto: __________________ EUR
Davon BA1 netto: __________________ EUR / BA2 netto: __________________ EUR
Enthaltener Wartungsanteil der ersten sechs Monate der Gewährleistungsdauer, soweit erforderlich (nicht erneut addieren): __________________ EUR
Technische Preisannahmen, Mengenprüfung, Schnittstellen und Preisüberleitung laut Anlage: __________________
Gesonderte Optionen außerhalb der Grundpauschale: __________________
Erhaltener Unterlagensatz / Planstände: __________________
Bieter / Datum / Unterschrift: __________________________________________________
EP-/GP-Aufgliederung, einbezogene Korrekturen und Nachlass müssen rechnerisch mit der angebotenen Pauschalsumme dieses einzelnen Loses übereinstimmen. Bereits enthaltene Preisanteile nicht erneut addieren. Andere Lose sind nicht Bestandteil dieser Los-Gesamtpauschale. Optionen werden erst durch ausdrückliche Einbeziehung Teil des vereinbarten Leistungsumfangs.
Angebotsabschluss - Gesamtpauschale dieses Loses