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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0.1 Allgemeine Projektbeschreibung 0.1.1 Grundlage
Der Landkreis Mittelsachen, vertreten durch das Landratsamt
Mittelsachsen, plant einen Neubau der Rettungswache Döbeln. Das für die
Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich an der Mastener Straße im
Westen der Großen Kreisstadt Döbeln. Eigentümer des Grundstückes ist der
Landkreis Mittelsachsen.
Errichtet werden soll ein freistehender, zweigeschossiger Baukörper
entlang der östlichen Grundstückgrenze.
Neubau und zukünftige PKW-Stellflächen für Mitarbeitende platzieren sich
auf ehemals bebauten Flächen des Grundstückes. Der Abbruch der
betreffenden Bestandsgebäude, sowie notwendige Baumfällarbeiten sind
bereits erfolgt.
0.1.2 Nutzungskonzept, Erschließung
Funktionell teilt sich die neue Rettungswache geschossweise in zwei
Bereiche: Wagenhalle im EG und Aufenthaltsbereich im OG. Die
Grundrissgestaltung ist auf minimierte Ausrückzeiten optimiert. Die
Wagenhalle bietet 10 Stellplätze, sowie eine mit Desinfektionsschleuse
angegliederte Waschgarage, mit je einem Rolltor entlang der westlichen
Gebäudelängsseite. Lager- und Technikräume sind ebenfalls im Erdgeschoss
angeordnet und können zum Teil auch von außen beliefert werden. Vom
Haupteingang an der Gebäudestirnseite führt eine Treppe direkt ins
Obergeschoss. Hier befinden sich Sanitär- und Umkleideräume (ausgelegt
für eine Gesamtbelegschaft von ca. 75 bis 80 Personen), Ruheräume,
Verwaltungsräume und ein Aufenthaltsraum mit vorgelagerter, eingerückter
Terrasse. Die Funktions- und Aufenthaltsbereiche sind auf eine reguläre
Schichtstärke von 24 Mitarbeitenden (Nachtschicht: 16 Mitarbeitende)
konzipiert. Die Hauptzufahrt erfolgt von der Mastener Straße. Eine
Nebenzufahrt für die Mitarbeiterstellplätze (PKW und Fahrräder) erfolgt
separat von der Stockhausener Straße.
0.1.3 Baumaßnahme Konstruktion und Hülle
Die Gesamtabmessungen des Gebäudes betragen ca. 70,95 m x 14,21 m. Die
geplante OK FFB GG wird bei ± 0,000 m 181,210 m ü NHN liegen, die
geplante maximal Traufhöhe bei ca. + 9,28 m.
Sämtliche Dachflächen (über EG und OG) erhalten eine extensive
Begründung. Die primären haustechnischen Anlagen (Lüftung, Wärmepumpe,
Photovoltaik) werden auf dem Dach des Obergeschosses platziert und sind
über eine Techniktreppe auf der Terrasse zugänglich.
Die Bruttogrundfläche des Baukörpers beträgt ca. 1.808,00 m².
Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion aus
Filigran-Fertigteilelementen mit einem Wärmeverbundsystem (WDVS)
ausgeführt. Nicht tragende Innenwände werden als Trockenbau ausgeführt.
Die Fassadengestaltung variiert zwischen Glattputz im Erdgeschoss und
Rillenputz im Obergeschoss. Die Außenhülle wird durch Fenster aus
Kunststoffprofilen sowie Türen und Tore aus Aluminium komplettiert.
0.1.4 Gründungsarbeiten
Das Gebäude wird auf einer monolithischen Bodenplatte mit umlaufender
Frostschürze gegründet. Darauf erfolgt der weitere Aufbau mit
Dichtungsebene, Wärmedämmung, Estrich und Bodenbelag.
Die Fahrzeugstellplätze erhalten einen Rüttelboden.
0.1 Allgemeine Projektbeschreibung
0.2 Gewerkeübergreifende Technische Bestimmungen und Vorabinformationen
(ergänzend zu ATV DIN 18299 sowie ATVs DIN 18300, 18306, 18331, 18336) 0.2.1 Angaben zur Baustelle & Logistik
0.2.1.1 Lage, Zufahrt und Verkehrslogistik
Lage: Mastener Straße 13, 04720 Döbeln.
Gemeinde: Döbeln, Gemarkung Kleinbauchlitz, Flurstück 43/17.
Verkehrskonzept: Einbahnstraßensystem (Einrichtungsverkehr). Zufahrt
über Stockhausener Straße, Ausfahrt über Mastener Straße.
Umfeld & Sicherheit: Die Baustelle grenzt unmittelbar an eine Schule an;
die Mastener Straße ist als Schulweg eingestuft. Der AN hat eine erhöhte
Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen (ggf.
Einweiser bei LKW-Bewegungen zu Stoßzeiten) einzukalkulieren.
Zufahrt: Stockhausener Straße (Einspurig, beengte Kurvenradien;
Abstimmungspflicht AN mit Lieferanten bzgl. Fahrzeuggröße).
Verkehrssicherung: Baustellenzufahrt ist angemeldet, wird durch
städtische Verkehrsbehörde gekennzeichnet. Eingriffe in den öffentlichen
Verkehrsraum durch Logistikmaßnahmen des AN sind eigenverantwortlich zu
beantragen und zu sichern. Das Baugrundstück ist während der Bauzeit
lückenlos gegen unbefugtes Betreten (insb. Kinder/Jugendliche)
einzuzäunen.
0.2.1.2 Baustelleneinrichtungsflächen (BE) & Medien
Flächenverfügbarkeit: Begrenzte Lagerflächen im Außenbereich gemäß
BE-Plan.
Einschränkungen: Keine Überlassung von abschließbaren Räumen im Gebäude.
Keine Aufenthaltsräume (Containerstellplatz für AN nach Abstimmung
vorhanden).
Transportlogistik: Eingeschränkte Wendemöglichkeit auf dem Grundstück.
Be-/Entladung auf öffentlicher Straße untersagt.
Medien: Die Ressourcen (Strom/Wasser) werden bauseits bis zu den im
BE-Plan markierten Anschlusspunkten zur Verfügung gestellt. Die
Verteilung von den zentralen BE-Übergabepunkten zu den jeweiligen
Verwendungsstellen (Arbeitsbereichen) erfolgt durch die ausführenden
Gewerke in Eigenleistung.
Umfang der Leistung: Alle für die ordnungsgemäße, sichere und den
Unfallverhütungsvorschriften (UVV / BG Bau) entsprechende Ausführung der
Rohbauarbeiten erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste sowie alle
horizontalen und vertikalen Verkehrswege sind vom Auftragnehmer (AN)
eigenverantwortlich zu planen, vorzuhalten und zu betreiben.
Eingeschlossene Leistungen: Dies gilt ausdrücklich auch für temporäre
Bautreppen in die Baugrube, Grabenbrücken zur Überwindung von
Leitungsgräben sowie Treppentürme zur Erreichung der Arbeits- und
Dachebenen.
Vergütung: Separate Positionen für Auf-, Um- und Abbau sowie die
Vorhaltung dieser temporären Hilfskonstruktionen werden nicht
ausgewiesen. Die Kosten hierfür sind vollständig und pauschal in die
Positionen der allgemeinen Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten
und Räumen der BE) bzw. in die Einheitspreise der betroffenen Beton- und
Mauerwerksarbeiten einzukalkulieren.
Räumung: Da nachfolgende Gewerke eigene Gerüst- und Zugangssysteme
stellen, sind alle vorgenannten Einrichtungen mit Fertigstellung der
Rohbauarbeiten vollständig vom Grundstück zu räumen. Eine Übergabe oder
Mitnutzung durch Dritte ist nicht vorgesehen.
0.2.1.3 Baugrund, Gründung & Abdichtung
Baugrund: Details siehe beiliegendes Baugrundgutachten. Einstufung in
Geotechnische Kategorie 1 (GK 1) gemäß DIN 4020.
Übergabezustand Baufeld: Das Baufeld wird bauseits (durch
Vorunternehmer) bereits auf ein Niveau von -0,40 m unter OKFF beräumt
und ohne Oberboden/Mutterboden übergeben.
Unterirdische Hindernisse & Baugrundrisiko: Laut Gutachten können in den
oberflächennahen Auffüllungen lokal in größerem Umfang Steine, Blöcke
oder Bauschutt (Betonbrocken, Natursteine) auftreten. Dies ist bei den
Aushub- und Entsorgungsleistungen zu berücksichtigen. Auf der Ostseite
(Abstand ca. 3,30 m) liegt eine Bestands-TW-Leitung, die vor
Beschädigungen zu schützen ist.
Kampfmittel: Trotz negativer behördlicher Auskunft entbindet dies den
Auftragnehmer nicht von der Sorgfaltspflicht bei Erdarbeiten. Bei
Antreffen von verdächtigen Gegenständen ist die Arbeit sofort
einzustellen und die Bauleitung sowie die zuständige Behörde zu
informieren.
Baugrube & Nachbarschaft: Die Herstellung der Baugrube erfolgt planmäßig
als geböschte Baugrube mit einem Böschungswinkel von max. 60° (gemäß
Bodengutachten). Ein Verbau ist planungsseitig nicht erforderlich.
Erfordert die vom AN gewählte Arbeitsweise oder Maschinentechnik dennoch
einen lokalen Verbau, ist dieser eigenverantwortlich vorzusehen und in
die Einheitspreise der Erdarbeiten einzukalkulieren. Bei maßgeblichen
unvorhersehbaren Abweichungen der angetroffenen Baugrundverhältnisse vom
Gutachten ist die Bauleitung unverzüglich zur Abstimmung etwaiger
Sicherungsmaßnahmen einzuschalten. Bauzeitböschungen (z. B. für
Frostschürzen/Streifenfundamente) in den starkbindigen Schichten
(Lößlehm) sind kurzzeitig senkrecht standfest, sodass ein Betonieren
direkt gegen das Erdreich (ohne Schalung) zugelassen ist. Eine
Gefährdung benachbarter Bauwerke durch die Gründung ist ausgeschlossen.
Baugrundschutz & Befahrungsverbot: Aufgrund des anstehenden bindigen und
nässeempfindlichen Baugrunds (Lehm/Ton) darf das fertige Feinplanum der
Baugrube (Aushubsohle) nach der Freilegung zwingend weder von Ketten-
noch von Radfahrzeugen befahren werden (Schutz vor
Gefügestörungen/Kneten).
Kopfaushub: Der Erdaushub auf die finale Sohltiefe hat zwingend als
Kopfaushub (rückschreitend von einer höheren, noch unangetasteten
Arbeitsebene) zu erfolgen.
Sofortige Abdeckung: Freigelegte Planumsflächen sind unverzüglich nach
Erreichen der Solltiefe mit der im LV geforderten Ausgleichs- oder
Tragschicht abzudecken. Ein ungeschütztes Offenliegenlassen über Nacht
oder bei Niederschlag ist unzulässig.
Haftung bei Zuwiderhandlung: Wird das Planum vertragswidrig befahren,
zerfahren oder durch mangelnden Witterungsschutz aufgeweicht, gilt der
Baugrund als "gestört". Der dann statisch erforderliche Bodenaustausch
(Tiefenaushub und Ersatz durch kapillarbrechendes Material) ist vom AN
zwingend auf eigene Kosten zu erbringen. Nachträge hierzu werden nicht
anerkannt.
Abdichtungslastfall: Gemäß gutachterlicher Stellungnahme vom 04.06.2026
ist die Bauwerksabdichtung (Bodenplatten und erdberührte Wände) zwingend
gegen die Wassereinwirkungsklasse W1.1-E (Bodenfeuchte und nicht
drückendes Wasser) nach DIN 18533 auszulegen. Der Eintrag von
oberflächlich anfallendem Sickerwasser wird konstruktiv durch die tiefer
reichenden Frostschürzen abgesperrt.
Bodenaustausch & Gründungspolster: Zur bauphysikalischen Sicherstellung
des Lastfalls W1.1-E (Mindestabstand zum Bemessungswasserstand) ist
zwingend ein kapillarbrechender, gut durchlässiger Bodenaustausch (k >
0,0004 m/s) unterhalb der Bodenplatte erforderlich. Dieser setzt sich
zusammen aus einer planmäßig 20 cm starken Polsterschicht aus Kies-Sand
(0/32 oder vergleichbar) und der darauf folgenden 30 cm starken
Dämmschicht aus Schaumglasschotter (SGS).
0.2.1.4 Sauberkeit & Umweltschutz
Reinigungspflicht: Sofortige Reinigungspflicht (innerhalb 24h) bei
Verschmutzung öffentlicher Straßen/Zufahrten. Bei Fristüberschreitung
Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten des Verursachers.
Baustellenordnung: Tägliches Aufräumen der Arbeitsstelle. Schutz von
Straßeneinläufen/Schächten vor Verschmutzung.
Immissionen: Einsatz von Staubschutzmitteln bei Abbrucharbeiten
verpflichtend. Verbrennungsverbot von Abfällen.
0.2.2 Angaben zur Ausführung
0.2.2.1 Koordination & Bauablauf
Termine: Siehe detaillierter Bauzeitenplan (wird zum Bauanlauf
übergeben).
Schnittstellen: Parallele Arbeiten anderer Gewerke. Gegenseitige
Rücksichtnahme und Koordination durch Bauleitung erforderlich.
SiGeKo: Es gilt die BaustellV. SiGe-Plan liegt aus und ist zu beachten.
Vorhaltung: Abweichend von ATV DIN 18299, Abs. 4.2.11, wird die
Vorhaltung der Baustelleneinrichtung (Container, Zapfstellen,
Elektro-Infrastruktur etc.) ab dem Zeitpunkt der betriebsfertigen
Übergabe/Abnahme vergütet.
Abgrenzung: In den Pauschalen für "Einrichten" und "Räumen" sind
ausschließlich die einmaligen Kosten (Transport, Montage, Anschluss,
Demontage) einzukalkulieren. Zeitabhängige Kosten sind zwingend in den
entsprechenden Vorhaltepositionen (Einheit: Woche) auszuweisen.
Transparenz: Angebote, bei denen zeitabhängige Kosten in
Einmalpauschalen verlagert wurden, können aufgrund mangelnder
Vergleichbarkeit von der Wertung ausgeschlossen werden.
0.2.2.2 Gerüste & Hebezeuge
Rohbauphase: Arbeits- und Traggerüste (Klasse A) sowie Hilfsgerüste zur
Erstellung der Rohbauleistung sind Sache des AN (in BE
einzukalkulieren). Die Windeinwirkungen (Windzone 2) auf die 5,14 m
hohen Schalungs- und Gerüstkonstruktionen sind eigenverantwortlich
abzutragen.
Ausbauphase: Fassadengerüste (inkl. Treppenturm) werden bauseits nach
Rohbaufertigstellung gestellt.
Nutzung: Grundsätzlich keine Vorhaltung von Gerüsten für Fremdgewerke
durch den AN, sofern nicht explizit positioniert.
Hebezeuge & Kranstellplatz: Die Vorhaltung von Kränen und Hebezeugen für
die eigene Leistung ist Nebenleistung (bzw. Teil der BE). Die statische
Bemessung, Herstellung, Unterhaltung sowie der restlose Rückbau des
Kranstellplatzes/Kranfundamentes inkl. Entsorgung des Materials obliegen
dem AN und sind in die entsprechenden BE-Pauschalen einzukalkulieren.
0.2.2.3 Entsorgung
Pflichten: Volle Entsorgungsverantwortung beim AN. Getrennte Sammlung
und Entsorgung gem. AVV/LAGA. Nachweisführung erforderlich.
0.2.2.4 Anforderungen an Sichtbeton (SB3) und Bauteil-Schnittstellen
Grundlage: Für alle ausgeschriebenen Sichtbetonflächen der Klasse SB3
gilt das aktuelle DBV-Merkblatt "Sichtbeton" (Deutscher Beton- und
Bautechnik-Verein). Die Anforderungen an Textur, Porigkeit,
Farbtongleichmäßigkeit und Ebenheitstoleranzen sind zwingend
einzuhalten.
Schnittstelle Ortbeton / Fertigteile: Bei direkt aneinandergrenzenden
oder im selben Raum sichtbaren Bauteilen aus Ortbeton und Fertigteilen
ist eine maximale optische Annäherung der Oberflächen geschuldet. Eine
vollkommene optische Identität wird aufgrund der unterschiedlichen
Herstellungsverfahren (Werkstattbedingungen vs. Baustellenbedingungen)
nicht gefordert.
Betonrezeptur: Zur Sicherstellung der Farbtongleichmäßigkeit hat der AN
eigenverantwortlich sicherzustellen, dass für den Ortbeton und die
Fertigteile identische Ausgangsstoffe (gleiche Zementsorte aus demselben
Zementwerk, identische Gesteinskörnung, gleiche Betonzusatzstoffe)
verwendet werden. Die Rezepturen sind vor Ausführung mit der Bauleitung
und dem Fertigteilwerk abzustimmen.
Schalhaut & Trennmittel: Für den Ortbeton ist eine nichtsaugende, glatte
Schalhaut (z. B. kunststoffbeschichtete Schalplatten oder Stahlschalung)
zu verwenden, die das Fugenbild der Werkplanung exakt abbildet. Das
Schalöl (Trennmittel) ist so zu wählen, dass Flecken- und Wolkenbildung
minimiert werden.
Spannstellen (Ortbeton): Die Anordnung der Schalungsanker erfolgt
zwingend gemäß dem vom AN zu erstellenden und vom Architekten
freizugebenden Schalungsplan. Die Spannstellen sind systemkonform,
flächenbündig und farblich passend (z. B. mit Sichtbetonstopfen oder
Faserzementkegeln) zu verschließen.
Musterfläche (Erprobungsfläche im Bauteil): Zur Festlegung des
vertraglichen Soll-Zustandes wird auf die Herstellung eines separaten
Probekörpers verzichtet. Stattdessen dient der erste herzustellende
Ortbeton-Schließbereich (Passstück / Wandträger) zwischen den
Elementwänden als Erprobungsfläche für die Sichtbetonklasse SB3. Hierbei
ist insbesondere der optische Übergang (Farbtongleichmäßigkeit, Textur
und Fugenbild) zwischen der angrenzenden Fertigteiloberfläche und dem
Ortbeton nachzuweisen. Dieser erste Abschnitt ist zwingend vorab zu
schalen und zu betonieren. Die Freigabe dieser Fläche durch die
Bauleitung und den Bauherrn ist zwingende Voraussetzung für die
Ausführung aller weiteren Ortbeton-Sichtflächen. Entspricht die
Erprobungsfläche nicht den vertraglich geschuldeten SB3-Anforderungen im
Angleich an die Fertigteile, sind erforderliche Nachbesserungen (z. B.
fachgerechte Betonkosmetik) oder im äußersten Fall der Rückbau des
Ortbetonabschnitts vom AN auf eigene Kosten zu erbringen.
0.2.3 Einzureichende Unterlagen
Innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag:
Detaillierter eigener Bauzeitenplan / Detailterminplan.
Aktualisierter BE-Plan mit Bezug zur eigenen Leistung.
Benennung des verantwortlichen Bauleiters (inkl. Personalvorstellung).
Einsatzplanung Personal (Facharbeiter/Hilfskräfte) passend zum
Terminplan.
Fortlaufende Bautagesberichte.
Zur Abnahme (spätestens 1 Woche vorher mit Fertigstellungsanzeige):
Entsorgungsnachweise (Abfallnachweisbuch).
Messergebnisse, Prüfprotokolle, Fachabnahmen (Medienträger, Ämter).
Vollständige Schlussdokumentation (Bestandspläne etc.).
0.2 Gewerkeübergreifende Technische Bestimmungen und Vorabinformationen
(ergänzend zu ATV DIN 18299 sowie ATVs DIN 18300, 18306, 18331, 18336)
1 Vorbereitende Leistungen
1
Vorbereitende Leistungen
1. 1 Baustelleneinrichtung
1. 1
Baustelleneinrichtung
2 Erdarbeiten
2
Erdarbeiten
2.__. 1 Grobabsteckung Baugrube Einmessen und Kennzeichnen der Hauptachsen sowie der
Eckpunkte der geplanten Baugrube unter Berücksichtigung
des erforderlichen Arbeitsraums
(Böschungswinkel/Arbeitsbreite).
2.__. 1
Grobabsteckung Baugrube
1,00
psch
2.__. 2 Suchschlitze Handschachtung Händisches Herstellen von Suchschlitzen zur exakten
Ortung der Telefonleitung im Bereich der
Gebäudelängsseite (Länge ca. 70 m).
2.__. 2
Suchschlitze Handschachtung
10,00
m
2.__. 3 Oberboden lösen, fördern, laden, d = 10-20 cm Oberboden (Mutterboden) der Bodenklasse 1 profilgerecht
abtragen, fördern und im Behälter (Größe nach Wahl des
AN) des AN sammeln, Förderweg auf dem Grundstück bis
300 m, auf LKW AN laden
Entsorgung wird gesondert vergütet, Abfall ist nicht
gefährlich, nicht schadstoffbelastet
Abtragsdicke d = 10 - 20 cm, Bodengruppe 1 OH DIN 18196
(grob- bis gemischtkörniger Boden mit Beimengungen
humoser Art)
Abrechnung nach m3 im eingebauten Zustand,
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle
Ort:
Baugrube Neubau
2.__. 3
Oberboden lösen, fördern, laden, d = 10-20 cm
5,00
m3
2.__. 4 Boden Baugrube lösen laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. geböschte Wände
B 70-80m L 10-15m T bis 2m UL TL Boden für Baugrube, ab Zwischensohle (-0,4 m),
profilgerecht lösen, direkt laden, auf LKW des AN
laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet, Abfall ist
nicht gefährlich, Aushub schadstoffbelastet gemäß
Gutachten, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023
sind eingehalten, Charakterisierung Bodenmaterial
Klasse BM-F1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 3,
mit geböschten Wänden,
Gesamtbreite über 70 bis 80 m,
Gesamtlänge über 10 bis 15 m,
Aushubtiefe bis 2 m,
Homogenbereich 1, mit 2 Bodengruppen, Bodengruppe 1 UL
DIN 18196 (leicht plastischer Schluff), Bodengruppe 2
TL DIN 18196 (leicht plastischer Ton), Tiefe oberer
Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer
Horizont des Homogenbereiches bis 5 m,
Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020,
- Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 halbfest bis fest,
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
2.__. 4
Boden Baugrube lösen laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. geböschte Wände
B 70-80m L 10-15m T bis 2m UL TL
830,00
m3
2.__. 5 Boden Baugrube lösen laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. geböschte Wände
B 30-35m L 10-15m T bis 2m SU* GU Boden für Baugrube, ab Zwischensohle (-0,4 m),
profilgerecht lösen, direkt laden, auf LKW des AN
laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet, Abfall ist
nicht gefährlich, Aushub schadstoffbelastet gemäß
Gutachten, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023
sind eingehalten, Charakterisierung Bodenmaterial
Klasse BM-F2 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 3,
mit geböschten Wänden,
Gesamtbreite über 30 bis 35 m,
Gesamtlänge über 10 bis 15 m,
Aushubtiefe bis 2 m,
Homogenbereich 2, mit 2 Bodengruppen, Bodengruppe 1 SU*
DIN 18196 (Sand-Schluff-Gemisch), Bodengruppe 2 GU DIN
18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des
Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des
Homogenbereiches bis 5 m,
Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020,
- Massenanteil Steine DIN EN ISO 14688-1 (Co) unterer
Wert 0 %,
- Massenanteil Steine DIN EN ISO 14688-1 (Co) oberer
Wert 10 %,
- Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, Mengenermittlung
nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
2.__. 5
Boden Baugrube lösen laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. geböschte Wände
B 30-35m L 10-15m T bis 2m SU* GU
325,00
m3
2.__. 6 Boden Frostschürze lösen laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. geböschte
Wände B 1,25-1,5m L 150-175m T bis 1,5m UL TL Boden für Frostschürze, ab Zwischensohle (-0,40 m),
profilgerecht lösen, direkt laden, auf LKW des AN
laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet, Abfall ist
nicht gefährlich, Aushub schadstoffbelastet gemäß
Gutachten, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023
sind eingehalten, Charakterisierung Bodenmaterial
Klasse BM-F1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 3,
mit geböschten Wänden,
Gesamtbreite über 1,25 bis 1,5 m,
Gesamtlänge über 150 bis 175 m,
Aushubtiefe bis 2 m,
Homogenbereich 1, mit 2 Bodengruppen, Bodengruppe 1 UL
DIN 18196 (leicht plastischer Schluff), Bodengruppe 2
TL DIN 18196 (leicht plastischer Ton), Tiefe oberer
Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer
Horizont des Homogenbereiches bis 5 m,
Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020,
- Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 halbfest,
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
2.__. 6
Boden Frostschürze lösen laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. geböschte
Wände B 1,25-1,5m L 150-175m T bis 1,5m UL TL
260,00
m3
2.__. 7 Zulage für Aushubtiefe > 2,00 m, 4,00 m Zulage zur Pos. 2.4 für den Erdaushub im Bereich des
Geländeeinschnitts für Aushubtiefen zwischen 2,00 m und
4,00 m unter GOK.
2.__. 7
Zulage für Aushubtiefe > 2,00 m, 4,00 m
60,00
m3
2.__. 8 Zulage für Aushub in Handschachtung (Leitungsbereich) Zulage zu den Positionen des Erdaushubs für das
vorsichtige Lösen und Laden von Bodenmaterial in
Handschachtung oder mit Kleingerät.
Einsatzbereich: Im unmittelbaren Bereich der
Telefonleitung (Länge ca. 70 m) sowie bei sonstigen
kreuzenden oder parallel verlaufenden
Versorgungsleitungen.
Leistung: Händisches Freilegen der Leitung zur
Vermeidung von Beschädigungen, Sicherung der Leitung
während der Erdarbeiten durch geeignete Maßnahmen (z.
B. Abhängen oder Unterbauen).
Besonderheit: Rückschreitendes Arbeiten gemäß
Bodengutachten.
2.__. 8
Zulage für Aushub in Handschachtung (Leitungsbereich)
50,00
m2
2.__. 9 Leitungsgraben für Grundleitungen Leitungsgraben für Grundleitungen (Schmutz- und
Regenwasser) unterhalb der Bodenplatte profilgerecht
ausheben und den anfallenden Erdstoff zur späteren
Wiederverwendung auf dem Baufeld seitlich lagern.
Spezifikation:
Baugrund: Homogenbereich gemäß Bodengutachten
(Lößlehm, starkbindig), kurzzeitig senkrecht standfest.
Grabengeometrie: Grabentiefe ab Übergabeniveau (-0,40
m OKFF) bis Sohle Grundleitung, Mindestgrabenbreite
gemäß DIN EN 1610 / DIN 4124.
Ausführung: Herstellung als senkrechter Graben ohne
Verbau. Inklusive händischem Nachprofilieren der
Grabensohle.
Abgrenzung: Die Herstellung der Leitungszone
(Bettung) sowie das spätere Verfüllen und Verdichten
werden in separaten Positionen vergütet.
Abrechnungshinweis: Die Abrechnung erfolgt nach
Raummaß in Kubikmeter (m³), ermittelt aus dem
theoretischen Grabenprofil (Grabentiefe x
Mindestgrabenbreite x Länge).
Ort:
Gründung / unterhalb Bodenplatte
2.__. 9
Leitungsgraben für Grundleitungen
15,00
m3
2.__. 10 Profilaushub für Fundamentverstärkungen Profilgerechter Erdaushub in der Gründungssohle für
wannen- bzw. grabenförmige Fundamentverstärkungen mit
abgewinkelten Flanken.
Der Aushubquerschnitt ist so zu dimensionieren, dass
neben dem eigentlichen Betonbauteil auch die
planmäßigen Schichtdicken für das nachfolgende
Gründungspolster sowie die Glasschotterdämmung
vollumfänglich aufgenommen werden können. Das Lösen und
Profilieren hat händisch oder mit Kleingerät unter
Beachtung des strikten Befahrungsverbotes für das
bindige Rohplanum zu erfolgen. Das anfallende
Bodenmaterial ist aufzunehmen, zu laden, Entsorgung
wird gesondert vergütet.
2.__. 10
Profilaushub für Fundamentverstärkungen
80,00
m3
2.__. 11 Planum Abweichung +/-2cm EV2 45MPa Erdplanum für die Gebäudegründung profilgerecht
herstellen und verdichten.
Hinweis:
Die Leistung umfasst Teilflächen auf unterschiedlichen
Höhenniveaus sowie explizit die Grabensohlen der
Frostschürzen. Es ist eine zulässige Abweichung von der
Sollhöhe von +/- 2 cm einzuhalten. Ein Verformungsmodul
von mindestens EV2 = 45 MPa ist nachzuweisen. Die
Abrechnung erfolgt nach Flächenmaß in Quadratmeter
(m²).
2.__. 11
Planum Abweichung +/-2cm EV2 45MPa
1.155,00
m2
2.__. 12 Statischer Lastplattendruckversuch (Gründungssohle) Nachweis der Tragfähigkeit auf dem Rohplanum (Lößlehm).
Verfahren: Statischer Lastplattendruckversuch nach DIN
18134.
Anforderung: Nachweis eines Verformungsmoduls von E_v2
> 45 MN/m2.
Leistung: Durchführung und Auswertung durch ein
neutrales Prüflabor nach Wahl des AN. Inklusive
Gerätestellung (Gegengewicht), sämtlicher Honorare und
digitaler Dokumentation.
Abrechnung: Stück (Stk).
2.__. 12
Statischer Lastplattendruckversuch (Gründungssohle)
6,00
St
2.__. 13 Anlage zur offenen Wasserhaltung einrichten Anlage zur offenen Wasserhaltung für Niederschlags- und
Oberflächenwasser einrichten, betriebsbereit übergeben
und nach Abschluss der Arbeiten restlos rückbauen.
Spezifikation:
Maschinentechnik: Mindestens zwei Pumpensümpfe an den
tiefsten Baugrubenpunkten, automatische
Tauchmotorpumpen inkl. Reservepumpe zur Gewährleistung
permanenter Betriebsbereitschaft, Leitungen und
Stromanschlüsse.
Wasserfassung (Fläche): Herstellen von temporären
Wasserführungsgräben oder Dränsträngen zur gezielten
Ableitung des Wassers aus den Fundamentgräben
(Frostschürzen) und der Baugrubensohle zu den
Pumpensümpfen, um ein Aufweichen des starkbindigen
Erdplanums zu verhindern.
Wasseraufbereitung: Liefern und Anschließen eines
Absetzbeckens zur Reinigung des Wassers vor Einleitung
in die Vorflut/Kanalisation gemäß behördlichen
Auflagen.
Abrechnungshinweis: Die Vergütung für Auf- und Abbau
erfolgt als einmalige Pauschale (psch).
Ort:
Baugrube / Baufeld
2.__. 13
Anlage zur offenen Wasserhaltung einrichten
1,00
psch
2.__. 14 Anlage zur offenen Wasserhaltung vorhalten Betrieb, Überwachung und Wartung der gesamten
Wasserhaltungsanlage gemäß Pos. X.1.
Leistungsumfang: Überwachung der Pumpenfunktion,
regelmäßige Reinigung der Pumpensümpfe von
Schlammablagerungen, Umsetzen der Pumpen und Schläuche
je nach Baufortschritt, Stromkosten für den Betrieb.
Die Wasserhaltung ist auch an arbeitsfreien Tagen und
bei Arbeitsunterbrechungen infolge von Niederschlägen
sicherzustellen, um ein Absaufen der Gründungssohle
und eine Aufweichung des bindigen Planums (Schluff UL)
zwingend zu verhindern.
2.__. 14
Anlage zur offenen Wasserhaltung vorhalten
15,00
Wo
3 Grundleitungen
3
Grundleitungen
3. 1 Trinkwassererschließung
3. 1
Trinkwassererschließung
3. 2 Grundleitungen
3. 2
Grundleitungen
4 Polsterschicht/Bodenaustausch
4
Polsterschicht/Bodenaustausch
4.__. 1 Geotextil Vliesstoff, GRK 3, Überlappungs-B 20cm Mechanisch verfestigten Vliesstoff als Trenn- und
Filterschicht liefern und faltenfrei verlegen.
Spezifikation:
Material: Geotextilrobustheitsklasse GRK 3,
Flächengewicht ca. 200 g/m².
Kennwerte: Höchstzugkraft min. 15 kN/m, mechanische
Filterwirksamkeit (O_90) ca. 0,10 mm wirksame
Öffnungsweite.
Leistung: Auf planumsgerechtem Untergrund ausrollen.
Überlappungsbreite der Stöße mind. 20 cm, gegen
Verrutschen (Windeinwirkung/Folgegewerke) mechanisch
sichern.
Abrechnungshinweis: Die Abrechnung erfolgt nach
Flächenmaß in Quadratmeter (m²) der abgedeckten Fläche
in der Abwicklung, inkl. der Geländeversprünge. Zulagen
für Überlappungen und Verschnitt sind in den
Einheitspreis (EP) einzukalkulieren.
Ort:
Auf Bodengruppe UL (Baugrundsohle), unterhalb
Kies-Sand-Polster.
Auf Kies-Sand-Polster, unterhalb Schaumglasschotter.
4.__. 1
Geotextil Vliesstoff, GRK 3, Überlappungs-B 20cm
1.800,00
m2
4.__. 2 Verfüllung Altkellerbereich Verfüllung tiefer liegender Bereiche (Altkeller) bis
zur Höhe der geplanten Gründungssohle.
Liefern und Einbauen von Mineral- oder Recyclinggemisch
der Bodengruppen GU, GT oder GW. Natürliche
Gesteinskörnung TL Gestein oder RC-Material der Klasse
RC-1/RC-2, Körnung 0/45.
Der Einbau erfolgt lagenweise in Schichten von maximal
40 cm. Jede Schicht ist separat auf die geforderten
Zielwerte (dynamisches Verformungsmodul E_vd 40 MN/m2)
zu verdichten. Inklusive händischem Einbau in
Randbereichen und sorgfältigem Anschluss an die
Baugrubensohle.
4.__. 2
Verfüllung Altkellerbereich
180,00
m3
4.__. 3 Bettungsschicht einbauen verdichten D 20 cm Mineral- oder
Recyclinggemisch liefern Bettungsschicht, in Baugruben, profilgerecht einbauen
und verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,98,
Verformungsmodul mind. EVd 40 MN/m2, Schichtdicke über
15 bis 20 cm, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/-
2 cm, Mineral- oder Recyclinggemisch der Bodengruppen
GU, GT oder GW, Steifemodul von E S= 100 MN/m2,
natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/45,
liefern
4.__. 3
Bettungsschicht einbauen verdichten D 20 cm Mineral- oder
Recyclinggemisch liefern
430,00
m3
4.__. 4 Feinabsteckung für Fundamentierung und Planum Absteckung der Gebäudesystemachsen und Bauteilkanten
auf dem fertiggestellten und verdichteten
Gründungspolster. Markierung der Geometrie für
Fundamentvertiefungen, Vouten und Frostschürzen direkt
auf der Schotteroberfläche (z. B. mittels
Markierungsspray oder Erdnägeln). Inklusive der
höhenmäßigen Kontrolle der Feinprofilierung zur
Einhaltung der Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202
sowie der Übertragung der Achsen auf ein bauseits durch
den AN zu erstellendes Schnurgerüst vor Beginn der
Betonagearbeiten.
4.__. 4
Feinabsteckung für Fundamentierung und Planum
1,00
psch
4.__. 5 Zulage Fundamentvertiefungen (Profilierung) Mehraufwand für das profilgerechte Ausheben, Ausformen
und zusätzliche Verdichten von Vertiefungen h = 15 cm
(Vouten/Verstärkungen) innerhalb der bereits
hergestellten Polsterschicht gemäß Schal- und
Bewehrungsplan. Inklusive händischer Nacharbeit und
Sicherung der Böschungskanten innerhalb des Polsters.
4.__. 5
Zulage Fundamentvertiefungen (Profilierung)
310,00
m2
4.__. 6 Dynamischer Lastplattendruckversuch (Gründungspolster) Stichprobenartige Prüfung der Verdichtung auf OK
Gründungspolster.
Verfahren: Dynamischer Lastplattendruckversuch nach TP
BF-StB Teil B 8.3 (Technisches Prüfregelwerk für Boden
und Fels im Straßenbau).
Anforderung: Nachweis eines dynamischen
Verformungsmoduls von E
v_d 40 MN/m2.
Zweck: Nachweis des geforderten Verdichtungsgrades von
D_Pr 0,98.
Leistung: Durchführung und Auswertung durch ein
neutrales Prüflabor nach Wahl des AN. Inklusive
Gerätestellung, sämtlicher Honorare und Dokumentation.
4.__. 6
Dynamischer Lastplattendruckversuch (Gründungspolster)
10,00
St
4.__. 7 Trennlage PE-Folie D 0,2mm einlagig Trennlage aus PE-Folie Dicke 0,2 mm, einlagig, auf
Polsterschicht, Mineralgemisch oder Recyclingbaustoff.
4.__. 7
Trennlage PE-Folie D 0,2mm einlagig
900,00
m2
4.__. 8 Leitungszone (Sandbettung) für Grundleitungen herstellen Leitungszone (Bettung, Seitenverfüllung und Abdeckung)
für Grundleitungen aus geliefertem Sand profilgerecht
nach DIN EN 1610 herstellen und verdichten.
Spezifikation:
Material: Sand/Kies-Gemisch (z. B. 0/4 oder 0/8 mm),
steinfrei, rohrschonend und gut verdichtbar.
Einbau: Untere Bettung (mind. 10 cm), hohlraumfreie
Seitenverfüllung und obere Abdeckung (bis ca. 15 cm
über Rohrscheitel). Lagenweise mit leichtem Gerät
verdichten, um Leitungsschäden zu vermeiden.
Abrechnungshinweis: Die Abrechnung erfolgt nach
Metern des theoretischen Profils der Leitungszone.
Rohrvolumina <= 0,1 m³/m werden übermessen.
Ort:
Leitungsgräben / Unterhalb Bodenplatte
4.__. 8
Leitungszone (Sandbettung) für Grundleitungen herstellen
160,00
m
4.__. 9 Hauptverfüllung der Grundleitungsgräben herstellen Leitungsgräben oberhalb der Leitungszone bis zum
Planumsniveau mit dem bauzeitlich gelagerten Erdaushub
schichtweise verfüllen und setzungsfrei verdichten.
Spezifikation:
Material: Vorhandener, auf dem Baufeld gelagerter
Erdaushub (Lößlehm).
Einbau: Lagenweiser Einbau, abgestimmt auf das
Verdichtungsgerät. Zwingend setzungsfrei zu verdichten,
da der Graben direkt den Unterbau der Bodenplatte
bildet.
Anforderung: Die Verfüllung muss an der Oberkante
(Grabensohle Frostschürze bzw. Unterkante
Polsterschicht) die Anforderungen des Erdplanums (EV2 =
45 MPa) erfüllen.
Abrechnungshinweis: Die Abrechnung erfolgt nach
Raummaß in Kubikmeter (m³) des theoretischen
Restgrabenprofils.
Ort:
Leitungsgräben / Unterhalb Bodenplatte
4.__. 9
Hauptverfüllung der Grundleitungsgräben herstellen
3,00
m3
8 Entsorgung
8
Entsorgung
8. 1 Vorleistungen zur Entsorgung
8. 1
Vorleistungen zur Entsorgung
8. 2 Entsorgung aus Erdarbeiten
8. 2
Entsorgung aus Erdarbeiten