Tiefbau/Erdarbeiten
Neubau Rettungswache Döbeln
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0.1 Allgemeine Projektbeschreibung 0.1.1           Grundlage Der Landkreis Mittelsachen, vertreten durch das Landratsamt Mittelsachsen, plant einen Neubau der Rettungswache Döbeln. Das für die Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich an der Mastener Straße im Westen der Großen Kreisstadt Döbeln. Eigentümer des Grundstückes ist der Landkreis Mittelsachsen. Errichtet werden soll ein freistehender, zweigeschossiger Baukörper entlang der östlichen Grundstückgrenze. Neubau und zukünftige PKW-Stellflächen für Mitarbeitende platzieren sich auf ehemals bebauten Flächen des Grundstückes. Der Abbruch der betreffenden Bestandsgebäude, sowie notwendige Baumfällarbeiten sind bereits erfolgt. 0.1.2           Nutzungskonzept, Erschließung Funktionell teilt sich die neue Rettungswache geschossweise in zwei Bereiche: Wagenhalle im EG und Aufenthaltsbereich im OG. Die Grundrissgestaltung ist auf minimierte Ausrückzeiten optimiert. Die Wagenhalle bietet 10 Stellplätze, sowie eine mit Desinfektionsschleuse angegliederte Waschgarage, mit je einem Rolltor entlang der westlichen Gebäudelängsseite. Lager- und Technikräume sind ebenfalls im Erdgeschoss angeordnet und können zum Teil auch von außen beliefert werden. Vom Haupteingang an der Gebäudestirnseite führt eine Treppe direkt ins Obergeschoss. Hier befinden sich Sanitär- und Umkleideräume (ausgelegt für eine Gesamtbelegschaft von ca. 75 bis 80 Personen), Ruheräume, Verwaltungsräume und ein Aufenthaltsraum mit vorgelagerter, eingerückter Terrasse. Die Funktions- und Aufenthaltsbereiche sind auf eine reguläre Schichtstärke von 24 Mitarbeitenden (Nachtschicht: 16 Mitarbeitende) konzipiert. Die Hauptzufahrt erfolgt von der Mastener Straße. Eine Nebenzufahrt für die Mitarbeiterstellplätze (PKW und Fahrräder) erfolgt separat von der Stockhausener Straße. 0.1.3           Baumaßnahme   Konstruktion und Hülle Die Gesamtabmessungen des Gebäudes betragen ca. 70,95 m x 14,21 m. Die geplante OK FFB GG wird bei ± 0,000 m   181,210 m ü NHN liegen, die geplante maximal Traufhöhe bei ca. + 9,28 m. Sämtliche Dachflächen (über EG und OG) erhalten eine extensive Begründung. Die primären haustechnischen Anlagen (Lüftung, Wärmepumpe, Photovoltaik) werden auf dem Dach des Obergeschosses platziert und sind über eine Techniktreppe auf der Terrasse zugänglich. Die Bruttogrundfläche des Baukörpers beträgt ca. 1.808,00 m². Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion aus Filigran-Fertigteilelementen mit einem Wärmeverbundsystem (WDVS) ausgeführt. Nicht tragende Innenwände werden als Trockenbau ausgeführt. Die Fassadengestaltung variiert zwischen Glattputz im Erdgeschoss und Rillenputz im Obergeschoss. Die Außenhülle wird durch Fenster aus Kunststoffprofilen sowie Türen und Tore aus Aluminium komplettiert. 0.1.4           Gründungsarbeiten Das Gebäude wird auf einer monolithischen Bodenplatte mit umlaufender Frostschürze gegründet. Darauf erfolgt der weitere Aufbau mit Dichtungsebene, Wärmedämmung, Estrich und Bodenbelag. Die Fahrzeugstellplätze erhalten einen Rüttelboden.
0.1 Allgemeine Projektbeschreibung
0.2 Gewerkeübergreifende Technische Bestimmungen und Vorabinformationen (ergänzend zu ATV DIN 18299 sowie ATVs DIN 18300, 18306, 18331, 18336) 0.2.1 Angaben zur Baustelle & Logistik 0.2.1.1 Lage, Zufahrt und Verkehrslogistik Lage: Mastener Straße 13, 04720 Döbeln. Gemeinde: Döbeln, Gemarkung Kleinbauchlitz, Flurstück 43/17. Verkehrskonzept: Einbahnstraßensystem (Einrichtungsverkehr). Zufahrt über Stockhausener Straße, Ausfahrt über Mastener Straße. Umfeld & Sicherheit: Die Baustelle grenzt unmittelbar an eine Schule an; die Mastener Straße ist als Schulweg eingestuft. Der AN hat eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen (ggf. Einweiser bei LKW-Bewegungen zu Stoßzeiten) einzukalkulieren. Zufahrt: Stockhausener Straße (Einspurig, beengte Kurvenradien; Abstimmungspflicht AN mit Lieferanten bzgl. Fahrzeuggröße). Verkehrssicherung: Baustellenzufahrt ist angemeldet, wird durch städtische Verkehrsbehörde gekennzeichnet. Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum durch Logistikmaßnahmen des AN sind eigenverantwortlich zu beantragen und zu sichern. Das Baugrundstück ist während der Bauzeit lückenlos gegen unbefugtes Betreten (insb. Kinder/Jugendliche) einzuzäunen. 0.2.1.2 Baustelleneinrichtungsflächen (BE) & Medien Flächenverfügbarkeit: Begrenzte Lagerflächen im Außenbereich gemäß BE-Plan. Einschränkungen: Keine Überlassung von abschließbaren Räumen im Gebäude. Keine Aufenthaltsräume (Containerstellplatz für AN nach Abstimmung vorhanden). Transportlogistik: Eingeschränkte Wendemöglichkeit auf dem Grundstück. Be-/Entladung auf öffentlicher Straße untersagt. Medien: Die Ressourcen (Strom/Wasser) werden bauseits bis zu den im BE-Plan markierten Anschlusspunkten zur Verfügung gestellt. Die Verteilung von den zentralen BE-Übergabepunkten zu den jeweiligen Verwendungsstellen (Arbeitsbereichen) erfolgt durch die ausführenden Gewerke in Eigenleistung. Umfang der Leistung: Alle für die ordnungsgemäße, sichere und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV / BG Bau) entsprechende Ausführung der Rohbauarbeiten erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste sowie alle horizontalen und vertikalen Verkehrswege sind vom Auftragnehmer (AN) eigenverantwortlich zu planen, vorzuhalten und zu betreiben. Eingeschlossene Leistungen: Dies gilt ausdrücklich auch für temporäre Bautreppen in die Baugrube, Grabenbrücken zur Überwindung von Leitungsgräben sowie Treppentürme zur Erreichung der Arbeits- und Dachebenen. Vergütung: Separate Positionen für Auf-, Um- und Abbau sowie die Vorhaltung dieser temporären Hilfskonstruktionen werden nicht ausgewiesen. Die Kosten hierfür sind vollständig und pauschal in die Positionen der allgemeinen Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten und Räumen der BE) bzw. in die Einheitspreise der betroffenen Beton- und Mauerwerksarbeiten einzukalkulieren. Räumung: Da nachfolgende Gewerke eigene Gerüst- und Zugangssysteme stellen, sind alle vorgenannten Einrichtungen mit Fertigstellung der Rohbauarbeiten vollständig vom Grundstück zu räumen. Eine Übergabe oder Mitnutzung durch Dritte ist nicht vorgesehen. 0.2.1.3 Baugrund, Gründung & Abdichtung Baugrund: Details siehe beiliegendes Baugrundgutachten. Einstufung in Geotechnische Kategorie 1 (GK 1) gemäß DIN 4020. Übergabezustand Baufeld: Das Baufeld wird bauseits (durch Vorunternehmer) bereits auf ein Niveau von -0,40 m unter OKFF beräumt und ohne Oberboden/Mutterboden übergeben. Unterirdische Hindernisse & Baugrundrisiko: Laut Gutachten können in den oberflächennahen Auffüllungen lokal in größerem Umfang Steine, Blöcke oder Bauschutt (Betonbrocken, Natursteine) auftreten. Dies ist bei den Aushub- und Entsorgungsleistungen zu berücksichtigen. Auf der Ostseite (Abstand ca. 3,30 m) liegt eine Bestands-TW-Leitung, die vor Beschädigungen zu schützen ist. Kampfmittel: Trotz negativer behördlicher Auskunft entbindet dies den Auftragnehmer nicht von der Sorgfaltspflicht bei Erdarbeiten. Bei Antreffen von verdächtigen Gegenständen ist die Arbeit sofort einzustellen und die Bauleitung sowie die zuständige Behörde zu informieren. Baugrube & Nachbarschaft: Die Herstellung der Baugrube erfolgt planmäßig als geböschte Baugrube mit einem Böschungswinkel von max. 60° (gemäß Bodengutachten). Ein Verbau ist planungsseitig nicht erforderlich. Erfordert die vom AN gewählte Arbeitsweise oder Maschinentechnik dennoch einen lokalen Verbau, ist dieser eigenverantwortlich vorzusehen und in die Einheitspreise der Erdarbeiten einzukalkulieren. Bei maßgeblichen unvorhersehbaren Abweichungen der angetroffenen Baugrundverhältnisse vom Gutachten ist die Bauleitung unverzüglich zur Abstimmung etwaiger Sicherungsmaßnahmen einzuschalten. Bauzeitböschungen (z. B. für Frostschürzen/Streifenfundamente) in den starkbindigen Schichten (Lößlehm) sind kurzzeitig senkrecht standfest, sodass ein Betonieren direkt gegen das Erdreich (ohne Schalung) zugelassen ist. Eine Gefährdung benachbarter Bauwerke durch die Gründung ist ausgeschlossen. Baugrundschutz & Befahrungsverbot: Aufgrund des anstehenden bindigen und nässeempfindlichen Baugrunds (Lehm/Ton) darf das fertige Feinplanum der Baugrube (Aushubsohle) nach der Freilegung zwingend weder von Ketten- noch von Radfahrzeugen befahren werden (Schutz vor Gefügestörungen/Kneten). Kopfaushub: Der Erdaushub auf die finale Sohltiefe hat zwingend als Kopfaushub (rückschreitend von einer höheren, noch unangetasteten Arbeitsebene) zu erfolgen. Sofortige Abdeckung: Freigelegte Planumsflächen sind unverzüglich nach Erreichen der Solltiefe mit der im LV geforderten Ausgleichs- oder Tragschicht abzudecken. Ein ungeschütztes Offenliegenlassen über Nacht oder bei Niederschlag ist unzulässig. Haftung bei Zuwiderhandlung: Wird das Planum vertragswidrig befahren, zerfahren oder durch mangelnden Witterungsschutz aufgeweicht, gilt der Baugrund als "gestört". Der dann statisch erforderliche Bodenaustausch (Tiefenaushub und Ersatz durch kapillarbrechendes Material) ist vom AN zwingend auf eigene Kosten zu erbringen. Nachträge hierzu werden nicht anerkannt. Abdichtungslastfall: Gemäß gutachterlicher Stellungnahme vom 04.06.2026 ist die Bauwerksabdichtung (Bodenplatten und erdberührte Wände) zwingend gegen die Wassereinwirkungsklasse W1.1-E (Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser) nach DIN 18533 auszulegen. Der Eintrag von oberflächlich anfallendem Sickerwasser wird konstruktiv durch die tiefer reichenden Frostschürzen abgesperrt. Bodenaustausch & Gründungspolster: Zur bauphysikalischen Sicherstellung des Lastfalls W1.1-E (Mindestabstand zum Bemessungswasserstand) ist zwingend ein kapillarbrechender, gut durchlässiger Bodenaustausch (k > 0,0004 m/s) unterhalb der Bodenplatte erforderlich. Dieser setzt sich zusammen aus einer planmäßig 20 cm starken Polsterschicht aus Kies-Sand (0/32 oder vergleichbar) und der darauf folgenden 30 cm starken Dämmschicht aus Schaumglasschotter (SGS). 0.2.1.4 Sauberkeit & Umweltschutz Reinigungspflicht: Sofortige Reinigungspflicht (innerhalb 24h) bei Verschmutzung öffentlicher Straßen/Zufahrten. Bei Fristüberschreitung Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten des Verursachers. Baustellenordnung: Tägliches Aufräumen der Arbeitsstelle. Schutz von Straßeneinläufen/Schächten vor Verschmutzung. Immissionen: Einsatz von Staubschutzmitteln bei Abbrucharbeiten verpflichtend. Verbrennungsverbot von Abfällen. 0.2.2 Angaben zur Ausführung 0.2.2.1 Koordination & Bauablauf Termine: Siehe detaillierter Bauzeitenplan (wird zum Bauanlauf übergeben). Schnittstellen: Parallele Arbeiten anderer Gewerke. Gegenseitige Rücksichtnahme und Koordination durch Bauleitung erforderlich. SiGeKo: Es gilt die BaustellV. SiGe-Plan liegt aus und ist zu beachten. Vorhaltung: Abweichend von ATV DIN 18299, Abs. 4.2.11, wird die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung (Container, Zapfstellen, Elektro-Infrastruktur etc.) ab dem Zeitpunkt der betriebsfertigen Übergabe/Abnahme vergütet. Abgrenzung: In den Pauschalen für "Einrichten" und "Räumen" sind ausschließlich die einmaligen Kosten (Transport, Montage, Anschluss, Demontage) einzukalkulieren. Zeitabhängige Kosten sind zwingend in den entsprechenden Vorhaltepositionen (Einheit: Woche) auszuweisen. Transparenz: Angebote, bei denen zeitabhängige Kosten in Einmalpauschalen verlagert wurden, können aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit von der Wertung ausgeschlossen werden. 0.2.2.2 Gerüste & Hebezeuge Rohbauphase: Arbeits- und Traggerüste (Klasse A) sowie Hilfsgerüste zur Erstellung der Rohbauleistung sind Sache des AN (in BE einzukalkulieren). Die Windeinwirkungen (Windzone 2) auf die 5,14 m hohen Schalungs- und Gerüstkonstruktionen sind eigenverantwortlich abzutragen. Ausbauphase: Fassadengerüste (inkl. Treppenturm) werden bauseits nach Rohbaufertigstellung gestellt. Nutzung: Grundsätzlich keine Vorhaltung von Gerüsten für Fremdgewerke durch den AN, sofern nicht explizit positioniert. Hebezeuge & Kranstellplatz: Die Vorhaltung von Kränen und Hebezeugen für die eigene Leistung ist Nebenleistung (bzw. Teil der BE). Die statische Bemessung, Herstellung, Unterhaltung sowie der restlose Rückbau des Kranstellplatzes/Kranfundamentes inkl. Entsorgung des Materials obliegen dem AN und sind in die entsprechenden BE-Pauschalen einzukalkulieren. 0.2.2.3 Entsorgung Pflichten: Volle Entsorgungsverantwortung beim AN. Getrennte Sammlung und Entsorgung gem. AVV/LAGA. Nachweisführung erforderlich. 0.2.2.4 Anforderungen an Sichtbeton (SB3) und Bauteil-Schnittstellen Grundlage: Für alle ausgeschriebenen Sichtbetonflächen der Klasse SB3 gilt das aktuelle DBV-Merkblatt "Sichtbeton" (Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein). Die Anforderungen an Textur, Porigkeit, Farbtongleichmäßigkeit und Ebenheitstoleranzen sind zwingend einzuhalten. Schnittstelle Ortbeton / Fertigteile: Bei direkt aneinandergrenzenden oder im selben Raum sichtbaren Bauteilen aus Ortbeton und Fertigteilen ist eine maximale optische Annäherung der Oberflächen geschuldet. Eine vollkommene optische Identität wird aufgrund der unterschiedlichen Herstellungsverfahren (Werkstattbedingungen vs. Baustellenbedingungen) nicht gefordert. Betonrezeptur: Zur Sicherstellung der Farbtongleichmäßigkeit hat der AN eigenverantwortlich sicherzustellen, dass für den Ortbeton und die Fertigteile identische Ausgangsstoffe (gleiche Zementsorte aus demselben Zementwerk, identische Gesteinskörnung, gleiche Betonzusatzstoffe) verwendet werden. Die Rezepturen sind vor Ausführung mit der Bauleitung und dem Fertigteilwerk abzustimmen. Schalhaut & Trennmittel: Für den Ortbeton ist eine nichtsaugende, glatte Schalhaut (z. B. kunststoffbeschichtete Schalplatten oder Stahlschalung) zu verwenden, die das Fugenbild der Werkplanung exakt abbildet. Das Schalöl (Trennmittel) ist so zu wählen, dass Flecken- und Wolkenbildung minimiert werden. Spannstellen (Ortbeton): Die Anordnung der Schalungsanker erfolgt zwingend gemäß dem vom AN zu erstellenden und vom Architekten freizugebenden Schalungsplan. Die Spannstellen sind systemkonform, flächenbündig und farblich passend (z. B. mit Sichtbetonstopfen oder Faserzementkegeln) zu verschließen. Musterfläche (Erprobungsfläche im Bauteil): Zur Festlegung des vertraglichen Soll-Zustandes wird auf die Herstellung eines separaten Probekörpers verzichtet. Stattdessen dient der erste herzustellende Ortbeton-Schließbereich (Passstück / Wandträger) zwischen den Elementwänden als Erprobungsfläche für die Sichtbetonklasse SB3. Hierbei ist insbesondere der optische Übergang (Farbtongleichmäßigkeit, Textur und Fugenbild) zwischen der angrenzenden Fertigteiloberfläche und dem Ortbeton nachzuweisen. Dieser erste Abschnitt ist zwingend vorab zu schalen und zu betonieren. Die Freigabe dieser Fläche durch die Bauleitung und den Bauherrn ist zwingende Voraussetzung für die Ausführung aller weiteren Ortbeton-Sichtflächen. Entspricht die Erprobungsfläche nicht den vertraglich geschuldeten SB3-Anforderungen im Angleich an die Fertigteile, sind erforderliche Nachbesserungen (z. B. fachgerechte Betonkosmetik) oder im äußersten Fall der Rückbau des Ortbetonabschnitts vom AN auf eigene Kosten zu erbringen. 0.2.3 Einzureichende Unterlagen Innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag: Detaillierter eigener Bauzeitenplan / Detailterminplan. Aktualisierter BE-Plan mit Bezug zur eigenen Leistung. Benennung des verantwortlichen Bauleiters (inkl. Personalvorstellung). Einsatzplanung Personal (Facharbeiter/Hilfskräfte) passend zum Terminplan. Fortlaufende Bautagesberichte. Zur Abnahme (spätestens 1 Woche vorher mit Fertigstellungsanzeige): Entsorgungsnachweise (Abfallnachweisbuch). Messergebnisse, Prüfprotokolle, Fachabnahmen (Medienträger, Ämter). Vollständige Schlussdokumentation (Bestandspläne etc.).
0.2 Gewerkeübergreifende Technische Bestimmungen und Vorabinformationen (ergänzend zu ATV DIN 18299 sowie ATVs DIN 18300, 18306, 18331, 18336)
1 Vorbereitende Leistungen
1
Vorbereitende Leistungen
1. 1 Baustelleneinrichtung
1. 1
Baustelleneinrichtung
2 Erdarbeiten
2
Erdarbeiten
2.__. 1 Grobabsteckung Baugrube Einmessen und Kennzeichnen der Hauptachsen sowie der Eckpunkte der geplanten Baugrube unter Berücksichtigung des erforderlichen Arbeitsraums (Böschungswinkel/Arbeitsbreite).
2.__. 1
Grobabsteckung Baugrube
1,00
psch
2.__. 2 Suchschlitze Handschachtung Händisches Herstellen von Suchschlitzen zur exakten Ortung der Telefonleitung im Bereich der Gebäudelängsseite (Länge ca. 70 m).
2.__. 2
Suchschlitze Handschachtung
10,00
m
2.__. 3 Oberboden lösen, fördern, laden, d = 10-20 cm Oberboden (Mutterboden) der Bodenklasse 1 profilgerecht abtragen, fördern und im Behälter (Größe nach Wahl des AN) des AN sammeln, Förderweg auf dem  Grundstück bis 300 m, auf LKW AN laden Entsorgung wird gesondert vergütet, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet Abtragsdicke d = 10 - 20 cm, Bodengruppe 1 OH DIN 18196 (grob- bis gemischtkörniger Boden mit Beimengungen humoser Art) Abrechnung nach m3 im eingebauten Zustand, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle Ort: Baugrube Neubau
2.__. 3
Oberboden lösen, fördern, laden, d = 10-20 cm
5,00
m3
2.__. 4 Boden Baugrube lösen laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. geböschte Wände B 70-80m L 10-15m T bis 2m UL TL Boden für Baugrube, ab Zwischensohle (-0,4 m), profilgerecht lösen, direkt laden, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Abfall ist nicht gefährlich, Aushub schadstoffbelastet gemäß Gutachten, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung Bodenmaterial Klasse BM-F1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 3, mit geböschten Wänden, Gesamtbreite über 70 bis 80 m, Gesamtlänge über 10 bis 15 m, Aushubtiefe bis 2 m, Homogenbereich 1, mit 2 Bodengruppen, Bodengruppe 1 UL DIN 18196 (leicht plastischer Schluff), Bodengruppe 2 TL DIN 18196 (leicht plastischer Ton), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 5 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, - Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 halbfest bis fest, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
2.__. 4
Boden Baugrube lösen laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. geböschte Wände B 70-80m L 10-15m T bis 2m UL TL
830,00
m3
2.__. 5 Boden Baugrube lösen laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. geböschte Wände B 30-35m L 10-15m T bis 2m SU* GU Boden für Baugrube, ab Zwischensohle (-0,4 m), profilgerecht lösen, direkt laden, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Abfall ist nicht gefährlich, Aushub schadstoffbelastet gemäß Gutachten, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung Bodenmaterial Klasse BM-F2 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 3, mit geböschten Wänden, Gesamtbreite über 30 bis 35 m, Gesamtlänge über 10 bis 15 m, Aushubtiefe bis 2 m, Homogenbereich 2, mit 2 Bodengruppen, Bodengruppe 1 SU* DIN 18196 (Sand-Schluff-Gemisch), Bodengruppe 2 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 5 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, - Massenanteil Steine DIN EN ISO 14688-1 (Co) unterer Wert 0 %, - Massenanteil Steine DIN EN ISO 14688-1 (Co) oberer Wert 10 %, - Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
2.__. 5
Boden Baugrube lösen laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. geböschte Wände B 30-35m L 10-15m T bis 2m SU* GU
325,00
m3
2.__. 6 Boden Frostschürze lösen laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. geböschte Wände B 1,25-1,5m L 150-175m T bis 1,5m UL TL Boden für Frostschürze, ab Zwischensohle (-0,40 m), profilgerecht lösen, direkt laden, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Abfall ist nicht gefährlich, Aushub schadstoffbelastet gemäß Gutachten, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung Bodenmaterial Klasse BM-F1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 3, mit geböschten Wänden, Gesamtbreite über 1,25 bis 1,5 m, Gesamtlänge über 150 bis 175 m, Aushubtiefe bis 2 m, Homogenbereich 1, mit 2 Bodengruppen, Bodengruppe 1 UL DIN 18196 (leicht plastischer Schluff), Bodengruppe 2 TL DIN 18196 (leicht plastischer Ton), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 5 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, - Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 halbfest, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
2.__. 6
Boden Frostschürze lösen laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. geböschte Wände B 1,25-1,5m L 150-175m T bis 1,5m UL TL
260,00
m3
2.__. 7 Zulage für Aushubtiefe > 2,00 m, 4,00 m Zulage zur Pos. 2.4 für den Erdaushub im Bereich des Geländeeinschnitts für Aushubtiefen zwischen 2,00 m und 4,00 m unter GOK.
2.__. 7
Zulage für Aushubtiefe > 2,00 m, 4,00 m
60,00
m3
2.__. 8 Zulage für Aushub in Handschachtung (Leitungsbereich) Zulage zu den Positionen des Erdaushubs für das vorsichtige Lösen und Laden von Bodenmaterial in Handschachtung oder mit Kleingerät. Einsatzbereich: Im unmittelbaren Bereich der Telefonleitung (Länge ca. 70 m) sowie bei sonstigen kreuzenden oder parallel verlaufenden Versorgungsleitungen. Leistung: Händisches Freilegen der Leitung zur Vermeidung von Beschädigungen, Sicherung der Leitung während der Erdarbeiten durch geeignete Maßnahmen (z. B. Abhängen oder Unterbauen). Besonderheit: Rückschreitendes Arbeiten gemäß Bodengutachten.
2.__. 8
Zulage für Aushub in Handschachtung (Leitungsbereich)
50,00
m2
2.__. 9 Leitungsgraben für Grundleitungen Leitungsgraben für Grundleitungen (Schmutz- und Regenwasser) unterhalb der Bodenplatte profilgerecht ausheben und den anfallenden Erdstoff zur späteren Wiederverwendung auf dem Baufeld seitlich lagern. Spezifikation:   Baugrund: Homogenbereich gemäß Bodengutachten (Lößlehm, starkbindig), kurzzeitig senkrecht standfest.   Grabengeometrie: Grabentiefe ab Übergabeniveau (-0,40 m OKFF) bis Sohle Grundleitung, Mindestgrabenbreite gemäß DIN EN 1610 / DIN 4124.   Ausführung: Herstellung als senkrechter Graben ohne Verbau. Inklusive händischem Nachprofilieren der Grabensohle.   Abgrenzung: Die Herstellung der Leitungszone (Bettung) sowie das spätere Verfüllen und Verdichten werden in separaten Positionen vergütet.   Abrechnungshinweis: Die Abrechnung erfolgt nach Raummaß in Kubikmeter (m³), ermittelt aus dem theoretischen Grabenprofil (Grabentiefe x Mindestgrabenbreite x Länge). Ort: Gründung / unterhalb Bodenplatte
2.__. 9
Leitungsgraben für Grundleitungen
15,00
m3
2.__. 10 Profilaushub für Fundamentverstärkungen Profilgerechter Erdaushub in der Gründungssohle für wannen- bzw. grabenförmige Fundamentverstärkungen mit abgewinkelten Flanken. Der Aushubquerschnitt ist so zu dimensionieren, dass neben dem eigentlichen Betonbauteil auch die planmäßigen Schichtdicken für das nachfolgende Gründungspolster sowie die Glasschotterdämmung vollumfänglich aufgenommen werden können. Das Lösen und Profilieren hat händisch oder mit Kleingerät unter Beachtung des strikten Befahrungsverbotes für das bindige Rohplanum zu erfolgen. Das anfallende Bodenmaterial ist aufzunehmen, zu laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
2.__. 10
Profilaushub für Fundamentverstärkungen
80,00
m3
2.__. 11 Planum Abweichung +/-2cm EV2 45MPa Erdplanum für die Gebäudegründung profilgerecht herstellen und verdichten. Hinweis: Die Leistung umfasst Teilflächen auf unterschiedlichen Höhenniveaus sowie explizit die Grabensohlen der Frostschürzen. Es ist eine zulässige Abweichung von der Sollhöhe von +/- 2 cm einzuhalten. Ein Verformungsmodul von mindestens EV2 = 45 MPa ist nachzuweisen. Die Abrechnung erfolgt nach Flächenmaß in Quadratmeter (m²).
2.__. 11
Planum Abweichung +/-2cm EV2 45MPa
1.155,00
m2
2.__. 12 Statischer Lastplattendruckversuch (Gründungssohle) Nachweis der Tragfähigkeit auf dem Rohplanum (Lößlehm). Verfahren: Statischer Lastplattendruckversuch nach DIN 18134. Anforderung: Nachweis eines Verformungsmoduls von E_v2 > 45 MN/m2. Leistung: Durchführung und Auswertung durch ein neutrales Prüflabor nach Wahl des AN. Inklusive Gerätestellung (Gegengewicht), sämtlicher Honorare und digitaler Dokumentation. Abrechnung: Stück (Stk).
2.__. 12
Statischer Lastplattendruckversuch (Gründungssohle)
6,00
St
2.__. 13 Anlage zur offenen Wasserhaltung einrichten Anlage zur offenen Wasserhaltung für Niederschlags- und Oberflächenwasser einrichten, betriebsbereit übergeben und nach Abschluss der Arbeiten restlos rückbauen. Spezifikation:   Maschinentechnik: Mindestens zwei Pumpensümpfe an den tiefsten Baugrubenpunkten, automatische Tauchmotorpumpen inkl. Reservepumpe zur Gewährleistung permanenter Betriebsbereitschaft, Leitungen und Stromanschlüsse.   Wasserfassung (Fläche): Herstellen von temporären Wasserführungsgräben oder Dränsträngen zur gezielten Ableitung des Wassers aus den Fundamentgräben (Frostschürzen) und der Baugrubensohle zu den Pumpensümpfen, um ein Aufweichen des starkbindigen Erdplanums zu verhindern.   Wasseraufbereitung: Liefern und Anschließen eines Absetzbeckens zur Reinigung des Wassers vor Einleitung in die Vorflut/Kanalisation gemäß behördlichen Auflagen.   Abrechnungshinweis: Die Vergütung für Auf- und Abbau erfolgt als einmalige Pauschale (psch). Ort: Baugrube / Baufeld
2.__. 13
Anlage zur offenen Wasserhaltung einrichten
1,00
psch
2.__. 14 Anlage zur offenen Wasserhaltung vorhalten Betrieb, Überwachung und Wartung der gesamten Wasserhaltungsanlage gemäß Pos. X.1. Leistungsumfang: Überwachung der Pumpenfunktion, regelmäßige Reinigung der Pumpensümpfe von Schlammablagerungen, Umsetzen der Pumpen und Schläuche je nach Baufortschritt, Stromkosten für den Betrieb. Die Wasserhaltung ist auch an arbeitsfreien Tagen und bei Arbeitsunterbrechungen infolge von Niederschlägen sicherzustellen, um ein  Absaufen  der Gründungssohle und eine Aufweichung des bindigen Planums (Schluff UL) zwingend zu verhindern.
2.__. 14
Anlage zur offenen Wasserhaltung vorhalten
15,00
Wo
3 Grundleitungen
3
Grundleitungen
3. 1 Trinkwassererschließung
3. 1
Trinkwassererschließung
3. 2 Grundleitungen
3. 2
Grundleitungen
4 Polsterschicht/Bodenaustausch
4
Polsterschicht/Bodenaustausch
4.__. 1 Geotextil Vliesstoff, GRK 3, Überlappungs-B 20cm Mechanisch verfestigten Vliesstoff als Trenn- und Filterschicht liefern und faltenfrei verlegen. Spezifikation:   Material: Geotextilrobustheitsklasse GRK 3, Flächengewicht ca. 200 g/m².   Kennwerte: Höchstzugkraft min. 15 kN/m, mechanische Filterwirksamkeit (O_90) ca. 0,10 mm wirksame Öffnungsweite.   Leistung: Auf planumsgerechtem Untergrund ausrollen. Überlappungsbreite der Stöße mind. 20 cm, gegen Verrutschen (Windeinwirkung/Folgegewerke) mechanisch sichern.   Abrechnungshinweis: Die Abrechnung erfolgt nach Flächenmaß in Quadratmeter (m²) der abgedeckten Fläche in der Abwicklung, inkl. der Geländeversprünge. Zulagen für Überlappungen und Verschnitt sind in den Einheitspreis (EP) einzukalkulieren. Ort:   Auf Bodengruppe UL (Baugrundsohle), unterhalb Kies-Sand-Polster.   Auf Kies-Sand-Polster, unterhalb Schaumglasschotter.
4.__. 1
Geotextil Vliesstoff, GRK 3, Überlappungs-B 20cm
1.800,00
m2
4.__. 2 Verfüllung Altkellerbereich Verfüllung tiefer liegender Bereiche (Altkeller) bis zur Höhe der geplanten Gründungssohle. Liefern und Einbauen von Mineral- oder Recyclinggemisch der Bodengruppen GU, GT oder GW. Natürliche Gesteinskörnung TL Gestein oder RC-Material der Klasse RC-1/RC-2, Körnung 0/45. Der Einbau erfolgt lagenweise in Schichten von maximal 40 cm. Jede Schicht ist separat auf die geforderten Zielwerte (dynamisches Verformungsmodul E_vd  40 MN/m2) zu verdichten. Inklusive händischem Einbau in Randbereichen und sorgfältigem Anschluss an die Baugrubensohle.
4.__. 2
Verfüllung Altkellerbereich
180,00
m3
4.__. 3 Bettungsschicht einbauen verdichten D 20 cm Mineral- oder Recyclinggemisch liefern Bettungsschicht, in Baugruben, profilgerecht einbauen und verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,98, Verformungsmodul mind. EVd  40 MN/m2, Schichtdicke über 15 bis 20 cm, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm, Mineral- oder Recyclinggemisch der Bodengruppen GU, GT oder GW, Steifemodul von E S= 100 MN/m2, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/45, liefern
4.__. 3
Bettungsschicht einbauen verdichten D 20 cm Mineral- oder Recyclinggemisch liefern
430,00
m3
4.__. 4 Feinabsteckung für Fundamentierung und Planum Absteckung der Gebäudesystemachsen und Bauteilkanten auf dem fertiggestellten und verdichteten Gründungspolster. Markierung der Geometrie für Fundamentvertiefungen, Vouten und Frostschürzen direkt auf der Schotteroberfläche (z. B. mittels Markierungsspray oder Erdnägeln). Inklusive der höhenmäßigen Kontrolle der Feinprofilierung zur Einhaltung der Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202 sowie der Übertragung der Achsen auf ein bauseits durch den AN zu erstellendes Schnurgerüst vor Beginn der Betonagearbeiten.
4.__. 4
Feinabsteckung für Fundamentierung und Planum
1,00
psch
4.__. 5 Zulage Fundamentvertiefungen (Profilierung) Mehraufwand für das profilgerechte Ausheben, Ausformen und zusätzliche Verdichten von Vertiefungen h = 15 cm (Vouten/Verstärkungen) innerhalb der bereits hergestellten Polsterschicht gemäß Schal- und Bewehrungsplan. Inklusive händischer Nacharbeit und Sicherung der Böschungskanten innerhalb des Polsters.
4.__. 5
Zulage Fundamentvertiefungen (Profilierung)
310,00
m2
4.__. 6 Dynamischer Lastplattendruckversuch (Gründungspolster) Stichprobenartige Prüfung der Verdichtung auf OK Gründungspolster. Verfahren: Dynamischer Lastplattendruckversuch nach TP BF-StB Teil B 8.3 (Technisches Prüfregelwerk für Boden und Fels im Straßenbau). Anforderung: Nachweis eines dynamischen Verformungsmoduls von E v_d   40 MN/m2. Zweck: Nachweis des geforderten Verdichtungsgrades von D_Pr   0,98. Leistung: Durchführung und Auswertung durch ein neutrales Prüflabor nach Wahl des AN. Inklusive Gerätestellung, sämtlicher Honorare und Dokumentation.
4.__. 6
Dynamischer Lastplattendruckversuch (Gründungspolster)
10,00
St
4.__. 7 Trennlage PE-Folie D 0,2mm einlagig Trennlage aus PE-Folie Dicke 0,2 mm, einlagig, auf Polsterschicht, Mineralgemisch oder Recyclingbaustoff.
4.__. 7
Trennlage PE-Folie D 0,2mm einlagig
900,00
m2
4.__. 8 Leitungszone (Sandbettung) für Grundleitungen herstellen Leitungszone (Bettung, Seitenverfüllung und Abdeckung) für Grundleitungen aus geliefertem Sand profilgerecht nach DIN EN 1610 herstellen und verdichten. Spezifikation:   Material: Sand/Kies-Gemisch (z. B. 0/4 oder 0/8 mm), steinfrei, rohrschonend und gut verdichtbar.   Einbau: Untere Bettung (mind. 10 cm), hohlraumfreie Seitenverfüllung und obere Abdeckung (bis ca. 15 cm über Rohrscheitel). Lagenweise mit leichtem Gerät verdichten, um Leitungsschäden zu vermeiden.   Abrechnungshinweis: Die Abrechnung erfolgt nach Metern des theoretischen Profils der Leitungszone. Rohrvolumina <= 0,1 m³/m werden übermessen. Ort: Leitungsgräben / Unterhalb Bodenplatte
4.__. 8
Leitungszone (Sandbettung) für Grundleitungen herstellen
160,00
m
4.__. 9 Hauptverfüllung der Grundleitungsgräben herstellen Leitungsgräben oberhalb der Leitungszone bis zum Planumsniveau mit dem bauzeitlich gelagerten Erdaushub schichtweise verfüllen und setzungsfrei verdichten. Spezifikation:   Material: Vorhandener, auf dem Baufeld gelagerter Erdaushub (Lößlehm).   Einbau: Lagenweiser Einbau, abgestimmt auf das Verdichtungsgerät. Zwingend setzungsfrei zu verdichten, da der Graben direkt den Unterbau der Bodenplatte bildet.   Anforderung: Die Verfüllung muss an der Oberkante (Grabensohle Frostschürze bzw. Unterkante Polsterschicht) die Anforderungen des Erdplanums (EV2 = 45 MPa) erfüllen.   Abrechnungshinweis: Die Abrechnung erfolgt nach Raummaß in Kubikmeter (m³) des theoretischen Restgrabenprofils. Ort: Leitungsgräben / Unterhalb Bodenplatte
4.__. 9
Hauptverfüllung der Grundleitungsgräben herstellen
3,00
m3
8 Entsorgung
8
Entsorgung
8. 1 Vorleistungen zur Entsorgung
8. 1
Vorleistungen zur Entsorgung
8. 2 Entsorgung aus Erdarbeiten
8. 2
Entsorgung aus Erdarbeiten