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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung VEGA ist ein weltweit tätiger Hersteller für Prozessmesstechnik. Das Produktportfolio umfasst Sensoren
für die Messung von Füllstand, Grenzstand und Druck sowie Geräte und Software zur Einbindung in
Prozessleitsysteme.
Die VEGA Grieshaber KG plant in Kuppenheim einen Neubau mit mehreren Betriebsgebäuden.
Das Bauvorhaben wird in zwei Bauabschnitte unterteilt.
Der erste Bauabschnitt umfasst:
zwei Produktionsgebäude mit Logistikhof
ein Hochregallager
ein überdachtes Außenlager
ein Verwaltungsgebäude mit Betriebsrestaurant
ein Parkhaus
technische Gebäude (Sprinklerzentrale mit drei Sprinklertanks)
eine Elektro-Übergabestation
zwei Überdachungen mit Einhausung für Fahrräder
Der Standort Kuppenheim dient als Produktionsstandort und globales Logistik-Hub zur
Materialversorgung weiterer Standorte.
Baubeschreibung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Vertragsgrundlagen
Für diesen Vertrag gelten in nachstehender Rangfolge:
1. Der Bauvertrag
2. Dieses Leistungsverzeichnis einschließlich Baubeschreibung, ZTV und BVB
3. Die jeweils einschlägigen Teile der VOB/C (ATV)
4. Die VOB/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung
5. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik
6. Die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
Der Auftragnehmer schuldet den vollständigen Erfolg der beschriebenen Leistungen.
2. Art und Umfang der Leistungen
Die Leistung umfasst sämtliche zur vollständigen, funktionsfähigen und mangelfreien Herstellung der
Rohbauarbeiten erforderlichen Haupt- und Nebenleistungen.
Einschränkungen durch andere Gewerke sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen, soweit diese aus
den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind.
Abschnittsweise Ausführung entsprechend Bauablauf ist einzukalkulieren.
3. Prüf- und Hinweispflichten
Der Auftragnehmer hat sämtliche Planunterlagen, Leistungsbeschreibungen und örtlichen
Gegebenheiten zu prüfen.
Maße aus Zeichnungen sind am Bau eigenverantwortlich zu kontrollieren.
Unstimmigkeiten, fehlende Angaben oder technisch bedenkliche Ausführungen sind unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
4. Koordination / Zusammenarbeit
Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so auszuführen, dass andere Gewerke nicht behindert oder
geschädigt werden.
Erforderliche Abstimmungen mit anderen Unternehmern sind eigenständig vorzunehmen.
5. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn
sie vor Ausführung schriftlich beauftragt wurden
täglich getrennte Stundennachweise geführt werden
diese spätestens innerhalb von fünf Werktagen vorgelegt werden
sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden
Nicht bestätigte Stunden gelten als nicht anerkannt.
Es gilt die aktuelle Ausgabe der VOB/B § 15
6. Baustelleneinrichtung
Flächen für Baustelleneinrichtung werden gemäß BE-Plan zugewiesen.
Das Vorhalten von Lager-, Aufenthalts- und Materialcontainern ist Nebenleistung des Auftragnehmers.
Wohnlager oder Wohnwagen auf dem Baugelände oder angrenzenden Flächen sind unzulässig.
7. Baustrom / Bauwasser
Brauchwasser- und Baustromanschlüsse werden bauseits bereitgestellt.
Die Verbrauchskosten werden verbrauchsabhängig über Zwischenzähler oder gemäß vertraglich
Vereinbarter Umlage abgerechnet.
8. Ordnung, Sauberkeit und Entsorgung
Anfallender Schutt sowie Bau- und Verpackungsmaterial sind laufend getrennt zu sammeln und
fachgerecht zu entsorgen.
Der öffentliche Verkehrsraum ist sauber zu halten.
Kommt der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen trotz schriftlicher Aufforderung nicht nach, ist der
Auftraggeber berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Auftragnehmers ausführen zu lassen.
9. Technische Regelwerke
Es gelten insbesondere:
ATV DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN EN 206 in Verbindung mit DIN 1045-2 (Beton)
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DBV-Merkblätter in jeweils gültiger Fassung
Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt der Ausführung gültige Fassung.
10. Beton- und Stahlbetonarbeiten
Zur Vermeidung von Rissbildungen sind Betone mit langsamer oder höchstens mittlerer
Festigkeitsentwicklung einzusetzen.
Alle erforderlichen Nachbehandlungsmaßnahmen sowie verlängerte Rüst- und Schalzeiten sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Arbeitsfugen sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Anschlussflächen sind
aufzurauen.
11. Schalung / Sichtbeton
Schalungen sind vor Betonage gründlich zu reinigen.
Es dürfen nur geeignete, farblose Schalöle verwendet werden.
Kanten von Ortbetonbauteilen sind mit Dreikantleisten auszubilden:
15 mm bei aufgehenden Bauteilen
30 mm bei Fundamenten
Sichtbetonqualitäten SB2 und SB3 müssen den Anforderungen des DBV-Merkblattes Sichtbeton
(jeweils gültige Fassung) entsprechen.
12. Toleranzen
Es gilt DIN 18202.
Für Ebenheitstoleranzen gelten die erhöhten Anforderungen gemäß Tabelle 3, Zeilen 2, 4 und 7.
13. Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
Öffnungen in Decken, Böden und Wänden sind unmittelbar nach dem Ausschalen durchtrittssicher und
kraftschlüssig zu sichern.
Wandöffnungen sind mit dreiteiligem Seitenschutz zu versehen.
Schachtöffnungen sind dauerhaft gegen Absturz zu sichern.
Flatterband ist als alleinige Sicherung unzulässig.
Soweit nicht gesondert ausgeschrieben, gelten diese Leistungen als Nebenleistungen gemäß ATV DIN
18331.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
14. Nachtragsregelung
Nachträge sind gemäß §2 VOB/B abzuwickeln.
Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Anordnung
des Auftraggebers.
Nicht angeordnete Zusatzleistungen werden nicht vergütet.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 KG 300 - Baukonstruktion Rohbau - Lohnleister
01
KG 300 - Baukonstruktion Rohbau - Lohnleister
01.01 Beton- und Stahlbetonarbeiten
01.01
Beton- und Stahlbetonarbeiten