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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeine Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vert
ragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderun
gen, Berichtigungen und Beiblätter
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spez
ifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäis
che Normen umgesetzt werden, europäische technische Zul
assungen, gemeinsame technische Spezifikationen, intern
ationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne
den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gle
ichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen
.
DIN 1052
Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken - A
llgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den
Hochbau
DIN 4102
Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteile
n
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4
172
DIN 18168-1
Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken - Teil 1
: Anforderungen für die Ausführung
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Pr
odukte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
VDI 3755
Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdec
ken
VDI 3762
Schalldämmung von Doppel- und Hohlraumböden
AGI A 20
Doppelbodensysteme - Anforderungen, Ausführungsgrundsät
ze
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI
)
BG Bau Fachinfo Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 16:
Anschlussfugen im Trockenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Nr. 1
Baustellenbedingungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu
striegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2
Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu
striegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 3
Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu
striegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 5
Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu
striegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 6
Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur
weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidun
g
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu
striegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531
Trockenbau - Gütesicherung
Richtlinie
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden
Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
Richtlinie
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden
Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
VdS 2097-01
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 1, Pr
üfung und Anerkennung von Baustoffen, Bauteilen und Bau
arten
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-02
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 2, Ni
chtbrennbare Baustoffe; Baustoffe für Brandschutzmaßnah
men
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-03
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 3; Ko
nstruktive Bauteile
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-04
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 4; Fe
uerschutzabschlüsse, sonstige Brandschutztüren und ergä
nzende Sonderbauteile
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-06
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 6; Ka
bel- und Rohrschottungen
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-07
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 7, Lü
ftungsleitungen und Absperrvorrichtungen gegen Brandübe
rtragung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-08
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 8; In
stallationskanäle, Kabelanlagen mit Funktionserhalt
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen
DIN 4103 Nichttragende innere Trennwände, Trennwände au
s Gipswandbauplatten
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18163 Wandbauplatten aus Gips
DIN 18180 Gipskartonplatten
DIN 18181 Gipskartonplatten im Hochbau + DIN 18183
DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten VOB 3.5 - Trockenbau
DIN 18360 Metallbau
DIN 18363 Anstricharbeiten
DIN 18364 Korrosionschutzarbeiten
DIN 68762 Spanplatten für Sonderzwecke
DIN 18335 TischIerarbeiten
DIN 18334 Zimmerarbeiten (Trockenbau)
DIN 18357 Beschlagsarbeiten
DIN 18350 Putzarbeiten (Trockenbau)
DIN 18164 Schaumkunststoffe; Dämmstoffe für die Schalld
ämmung
DIN 18165 Faserdämmstoffe; Dämmstoffe für die Schalldäm
mung
DIN 18182 T 1/2 Zubehör für die Verarbeitung von Gipska
rtonplatten
DIN 18165 Faserdämmstoffe für das Bauwesen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau.
Die Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller
Angaben zur Baustelle
Gerüste
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,5m sind die Leist
ungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzure
chnen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtli
chen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allg
emeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu üb
ergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit
erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bau
leitung zu übergeben
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und
Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsich
tlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinsti
mmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über
den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig z
ur Abnahme vorzulegen.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie ei
ne feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie d
ürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinf
lussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durc
h Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auf
traggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material a
uf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige
Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der
Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbei
ten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind
Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstau
b sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteile
n an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Bef
estigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer L
eitungen und Rohre entstehen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Bal
konen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspan
nen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigunge
n zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu v
erwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen,
sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßan
gaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhö
hen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Baulei
tung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Ände
rungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder
vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggerä
te zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtu
ngen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial a
bgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmitt
el) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bau
leitung erforderlich.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die
Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die
Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlasse
n und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustelle
n.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten
oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichte
n zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor de
m Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und ma
terialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Le
istungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist
mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitige
n soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachf
olgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der S
chadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und D
ecken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnis
che Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsan
lagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hers
teller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auft
raggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähre
n. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befe
stigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen M
aßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für da
s Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offenbleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B
. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind s
o zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestric
hen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeid
en.
Dämmungen
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die d
er Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, i
st davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der
Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm bea
uftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch
einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Innenputz, Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes
angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in
der Qualitätsstufe Q 2 nach Merkblatt Nr. 2 Verspachte
lungen von Gipsplatten - Oberflächengüten auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 u
nd Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen n
ach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes
angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubrin
gende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: A
nstrich
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes
angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubrin
gende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen:
Anstrich
8. Angaben zur Abrechnung
gemäß VOB/C
9. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass währe
nd der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ei
n fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma
auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunte
rlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausf
ertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen
müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des
Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ung
ültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsp
rechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freige
gebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Holzständerwerk für die Beplankung von Gipskartonplatte
n ist vor Einbau mit einem anerkannten Holzschutzmittel
gegen tierische und pflanzliche Parasiten zu imprägnie
ren. An Feuchträumen sind grundsätzlich feuchtigkeitsun
empfindliche (Hydrophobiert) Gipsvollwand- oder Gipskar
tonplatten einzubauen. (Nachweis erforderlich).
Anschlüsse an Fußböden, Wänden, Decken und dgl. als sta
rre, elastische oder gleitende Anschlüsse je nach Erfor
dernis. Diese sind vor Einbau mit der Bauleitung abzust
immen.
Für die Unterkonstruktionen von Montagewänden und Decke
n sind ausschließlich Profile aus Sendzimir verzinktem
Stahlblech zu verwenden. Alle Metallteile von Deckenabh
ängungen müssen korrosionsgeschützt sein.
In den Deckenbereichen mit größeren Deckendurchbiegunge
n gem. Angabe aus der Statik sind gleitende Deckenansch
lüsse an die Rohbetondecken auszuführen.
Erf. Öffnungen für Revisionsklappen, Klimageräte, Lampe
n sind vorzusehen. Genaue Lage / Größe nach Angabe des
Fachplaners. Plattenfugen und Schraubköpfe sind malerfe
rtig zu verspachteln. Anschlussfugen zu benachbarten Ba
uteilen sind dauerelastisch und überstreichbar auszubil
den. Dämmstoffe sind abgleitsicher einzubauen.
Freistehende Ecken und Kanten sind mit geeigneten Kante
nschutzprofilen zu schützen.
T-förmige Wandanschlüsse von Büroräumen an Flurrändern
u. dgl. sind schallbrückenfrei (Unterbrechung d. Stände
rs u. der Beplankung) vorzusehen.
Wandanschlüsse von abgehängten Decken grundsätzlich ela
stisch, wenn im Leistungstext nichts anderes vorgesehen
ist.
Gipskartonwände, die einen Fliesenbelag erhalten, sind
fliesenseitig grundsätzlich doppelt zu beplanken.
Die mitzuliefernden Gummidichtungsschnüre für alle Stah
lzargen sind erst nach erfolgten Malerarbeiten an den Z
argen einzubauen.
Alle Stöße von Gipskartonplatten sind zusätzlich mit ei
ner Gewebeeinlage zu versehen, diese sind sauber und ma
lerfertig in Q2-Qualität ein zuspachteln.
Sollte der AG dem AN auf der Baustelle keinen leicht zu
verschließenden Raum übergeben zu können, so hat der A
N selbstständig geeignete Lager- und Unterkunftsmöglich
keiten kostenneutral für den AG zu schaffen und vorzuha
lten.
Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeine
14 TROCKENBAUARBEITEN
14
TROCKENBAUARBEITEN
14.01 Trockenbau Ospa
14.01
Trockenbau Ospa
14.02 Trockenbau Wohnungen 1 OG
14.02
Trockenbau Wohnungen 1 OG
14.03 Trockenbau 2.OG
14.03
Trockenbau 2.OG