Betonfertigteile
Neubau Multifunktionshalle Wilhelmshaven
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
V O R B E M E R K U N G E N Angaben und Hinweise zur Baustelle 1.1     Veranlassung und Art der baulichen Maßnahmen Die im Jahr 2020 auf dem Grundstück Inhauser Landstraße 20 in Wilhelmshaven eröffnete kombinierte Einrichtung "Bunte Wache"  vereint zentrale Dienste wie Feuerwehr, Katastrophenschutzstab, den Rettungsdienst der Feuerwehr, einen externen Rettungsdienst sowie die Polizei unter einem Dach. Heute stößt die Feuer- und Rettungswache an ihre Grenzen: Es fehlen zentrale Funktionseinheiten wie eine Atemschutzübungsanlage, moderne Schulungsräume oder erweiterte Trainingsflächen. Notwendige Ausbildungs- und Verwaltungs-bereiche sind derzeit auf mehrere Standorte im Stadtgebiet verteilt. Mit dem Projekt Wilhelmshavener Akademie für Sicherheit in Energiewende und Bevölkerungsschutz (WASEB) soll diese Situation grundlegend verbessert werden. Ziel ist es, die Feuer- und Rettungswache funktional zu erweitern, zukunftsfähig aufzustellen und als leistungsstarkes Zentrum für Ausbildung, Einsatzvorbereitung und Krisenmanagement weiterzuentwickeln. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist in einem ersten Bauabschnitt die Errichtung folgender Gebäude vorgesehen: Ein Multifunktionsgebäude mit Schulungs-, Büro- und Besprechungsräumen, Atemschutzübungsanlage, Sanitäreinrichtungen Ein Technikgebäude für Geräte und Netzersatzanlage zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft. Gegenstand des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses sind die für das Projekt erforderlichen Rohbau-Putz-u. Estricharbeiten. 1.2    Lage und Erreichbarkeit der Baustelle: Der Baustellenbereich befindet sich auf dem Grundstück der Feuer- und Rettungswache 2, Inhauser Landstraße 20, 26388 Wilhelmshaven. Er liegt nordöstlich der Inhauser Landstraße (L 811) und ist direkt über diese erreichbar. Südlich der Zufahrt mündet die L 811 in einem Abstand von etwa 100 m in die Posener Straße sowie die Ostfriesenstraße ein. Bei der Nutzung öffentlicher und privater Straßen und Wege sind die jeweils zulässigen Höchstbelastungen einzuhalten. Gegebenenfalls erforderliche Sondergenehmigungen sind vom Auftragnehmer einzuholen; hierfür entstehende Kosten werden nicht gesondert vergütet. Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe eines Angebotes zu besichtigen. 1.3    Verkehrsverhältnisse im Baustellenbereich Auf dem Grundstück kann es aufgrund von Einsätzen der dort stationierten Feuerwehr, Rettungswache und Polizei zu Behinderungen kommen. Die Zufahrten für Einsatzfahrzeuge sind jederzeit freizuhalten. Östlich der Baustelle befindet sich die Grundschule Finkenburg, deren Erschließung über die Posener Straße erfolgt. Insbesondere in den Morgenstunden sowie mittags ist dort mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Verkehrsführung und die Verkehrswege für den Baubetrieb sind im Vorfeld sorgfältig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine freie Zufahrt zur Baustelle gewährleistet werden kann. Die sorgfältige Verkehrssicherung sowie die laufende Reinigung der durch die Bautätigkeit verschmutzten Wege und Straßen liegt für die gesamte Dauer der Arbeiten in der Verantwortung des Auftragnehmers (AN). Die ZTV-SA für Sicherungsarbeiten an Straßen sind zu beachten. Der AN hat für eine ausreichende Vorhaltung aller erforderlichen Absperreinrichtungen bis zum Abschluss der Arbeiten zu sorgen und sämtliche Maßnahmen zu treffen, die zur Sicherheit der Baustelle notwendig sind. Vom AN genutzte oder angrenzende Wege und Flächen sind nach Abschluss der Bauleistungen wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. 1.4    Versorgungsanschlüsse Anschlussmöglichkeiten an vorhandene Versorgungsleitungen für Wasser und Strom sind Sache des AN. Strom, Wasser usw. werden bauseits gestellt. 1.5    Flächen für Baustelleneinrichtung Zur Unterbringung der erforderlichen Baustelleneinrichtung kann auf dem Gelände  nach Absprache mit dem AG eine ausreichende Fläche zur Verfügung gestellt werden. 1.6    Bodenverhältnisse Im Baustellenbereich zeigt sich bis 6 m Tiefe eine zweischichtige Bodenstruktur aus Auffüllungen und darunterliegenden Weichschichten. Die oberflächennahen Auffüllungen (0,5-1,8 m unter GOK) bestehen aus umgelagertem Klei, Sanden und vereinzelten Fremdstoffen wie Bauschutt. Darunter folgen natürlich gewachsene Weichschichten aus Klei und Mischwatt, deren Zusammensetzung und Konsistenz stark variieren. Diese Schichten enthalten hohe Schluff- und Tonanteile sowie organische Bestandteile, teilweise auch Muschelreste, Torf- und Sandlinsen. Die Konsistenz reicht von breiig bis halbfest. Weitere Informationen sind dem angefügten geotechnischen Gutachten zu entnehmen. 1.7    Hydrogeologische Verhältnisse Der mittlere Grundwasserstand liegt laut LBEG bei einem Flurabstand von ca. 1,00 m. Nähere Angaben sind dem angefügten geotechnischen Gutachten zu entnehmen. 1.8  Kampfmittel im Baustellenbereich Nach der Luftbildauswertung des Kamfmittelbeseitigungsdienstes liegt im Baustellbereich kein Kampfmittelverdacht vor. 1.9  Sicherungsmaßnahmen Öffentliche und private Nachbargrundstücke sind vor Beschädigungen zu schützen. Der Auftragnehmer haftet während der Bauzeit bis zur förmlichen Übergabe der Leistungen an den Auftraggeber für alle Schäden, die durch die Bautätigkeit an Erschließungsleitungen, an bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen, öffentlichen und privaten Verkehrsanlagen, Bepflanzungen und Grünanlagen der an das Grundstück grenzenden Bebauung und an sonstigen Anlagen auf dem Baugrundstück und benachbarten Grundstücken entstehen. 1.10  Vorhandene Leitungen der Ver- und Entsorgung Über die genaue Lage der vorhandenen Leitungstrassen der Ver- und Entsorgung auf den Nachbargrundstücken hat der AN sich anhand aktueller Leitungspläne zu informieren und diese während der Bauzeit zu beachten und zu schützen.  Leitungsschäden infolge von Bautätigkeit sind nach Rücksprache mit den Leitungsträgern auf Kosten des AN zu beheben. Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahme bei sämtlichen Leitungsträgern aktuelle Leitungspläne anzufordern und diese während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle vorzuhalten. 2. Angaben zur Ausführung 2.1     Vorgehensweise Vor Beginn der Arbeiten ist der betroffene Baustellenbereich sorgfältig zu schützen. Grünflächen über den Baustellenbereich hinaus dürfen durch Baustellenfahrzeuge nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung befahren werden. Die nötigen Transporte sind so zu koordinieren, dass Beeinträchtigungen der benachbarten Einrichtungen so gering wie möglich gehalten werden. 3.       Bauabwicklung 3.1    Tagesberichte/ Bautagebuch des Auftragnehmers Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch während der Gesamtdauer der Baumaß- nahme zu führen. Hierin sind detailliert aufzuführen: Datum, Beginn und Ende der Schicht, Wetter (Niederschläge, Temperatur), Anzahl und Qualifikation der Arbeitskräfte, ggf. geleistete Stundenlohnarbeiten, Einsatz der Geräte, ausgeführte Arbeiten, eingebaute Stoffe und Bauteile, besondere Anweisungen des AG. Das Bautagebuch sowie Stundenzettel für besondere Leistungen im Stundenlohn sind jeweils spätestens am Montag der folgenden Woche der Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben.
V O R B E M E R K U N G E N
2 Rohbau-Putz-u. Estricharbeiten
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Rohbau-Putz-u. Estricharbeiten
2.1
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2.2 Technikgebäude für NEA und Geräte
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Technikgebäude für NEA und Geräte