Elektroinstallationsanlagen
Neubau Mitarbeiterkantine
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlagenbeschreibung Anlagenbeschreibung Objektbeschreibung Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Kantinen- und Küchengebäudes auf dem bestehenden Betriebsgelände der Fa. AGR in 45699 Herten, Im Emscherbruch 11. Das nicht unterkellerte Gebäude wird 1-geschossig ausgeführt. Der Neubau wird über eine Schleuse an ein bestehendes Bürogebäude angebunden. Das Gebäude teilt sich in einen Küchenbereich mit Umkleiden-, Sanitär- und Technikräumen, einer Mensa und einem Loungebereich mit Teeküche und WC-Räumen. Die Küche und Nebenräume erhalten eine Abhangdecke, die Mensa wird offen, mit sichtbarer Dachunterseite geplant. Der Neubau wird haustechnisch autark ver- und entsorgt. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 1.000 m². Die lichte Raumhöhe liegt bei ca. 4,20m Das Gebäude stellt eine Nutzungseinheit dar. Es sind keine Maßnahmen zur getrennten Energie- oder Wasserverbrauchszählung vorgesehen. Das Gebäude wird in Holzbauweise erstellt. Aus statischen Gründen werden die Holzwände teilweise auf Betonsockel gestellt. Das Dach wird insbesondere im Bereich der Mensa auf größeren Holzträgern aufgelegt; größere Durchdringungen oder Rohrhülsen in den Trägern sind grundsätzlich nicht möglich. Einzelne kleinere Rohrhülse sind nach statischer Klärung möglich. Befestigungen sind an den verschiedenen Dachkonstruktionen wie folgt herzustellen: - Bereich Mensa und Eingang in den Derixplatten mit Holzschrauben max. 60mm - Bereich Küche+Nebenräume, Teeküche, WC-Räume an Holzbalken alle 62,5cm Alle Kernbohrungen und Durchbrüche für Wand- und Deckendurchführungen werden durch das Gewerk Rohbau erbracht und geschlossen. Brandschutztechnisch qualifizierte Durchführung werden durch die HSL-Gewerke geschottet und geschlossen. Grundlage und besondere Hinweise Es gelten die einschlägigen DIN-Normen,  Ministerialblätter, Bundesgesetzblätter sowie die anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften für den Brandschutz und die Auflagen des TÜV sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Es sind Revisionsöffnungen in ausreichender Anzahl und zugänglicher Lage vorgesehen. Es wird gefordert, dass eine voll funktionsfähige Anlage gem. dem heutigen Stand der Technik angeboten und ausgeführt wird. Die anzubietenden Preise verstehen sich für eine vollständige, funktionsfähige und betriebsfertig optimal einregulierte Anlage. Hinweis: Im Gebäude dürfen zu Montagezwecke keine funkenerzeugenden Werkzeuge eingesetzt werden! Entwässerung Das anfallende Schmutzwasser aus den Sanitärräumen und den Waschbecken in der Küche wird über Sammelleitungen an die Grundleitungen angeschlossen. Die Installation erfolgt mittels schallgedämmten Kunststoffrohre. Die Grundleitungen werden mittels Anschluss an Dachlüfter (Leistung Dachdecker) belüftet. Im Außenbereich werden die Grundleitungen an vorhandene Leitungen auf dem Gelände angebunden (Planung Außenanlagen, Ausführung Rohbau). Die Entwässerungsgegenstände des Neubaus liegen analog zu dem Bestand über Rückstauebene. Das Fettabwasser aus dem Küchenbereich wird über separate Grundleitungen in einen außenliegenden Fettabscheider geleitet und über die integrierte Pumpenanlage über Rückstau gepumpt und an die Grundleitungen angeschlossen. Die Steuerung des Fettabscheiders wird im Außenbereich in einer Freiluftsäule angeordnet, damit eine Entsorgung oder Reinigung möglich ist, ohne das Gebäude betreten zu müssen. Die Leistungen zum Fettabscheider einschl. aller notwendigen Erdarbeiten sowie die Montage der Grundleitungen sind durch den Tiefbauer/Außenanlagenbauer auszuführen. Die Entwässerung des Gebäudes erfolgt nach DIN 1986-100 und DIN EN 12056. Alle Entwässerungsfallleitungen erhalten Reinigungs- und Entlüftungseinrichtungen. Die Entlüftungen der SW-Fallstränge werden über Dach geführt. Alle Anlagen und Systeme erhalten entsprechende Bezeichnungsschilder. Rohrleitungen werden mit Farbmarkierungsringen für die jeweiligen Medien versehen. Die Oberkante Fertigfußboden Neubau liegt bei 46,77 m üNN. Der Anschlusspunkt der vorhandenen Entwässerungsleitung ist im Lageplan nicht dargestellt. Die Rückstauhöhe im Anschlusspunkt an die öffentliche Entwässerung (Im Emscherbruch 11) wird mit ca. 42,60m ermittelt. Damit liegt der Neubau über Rückstauebene. Alle Anlagen und Systeme erhalten entsprechende Bezeichnungsschilder. Rohrleitungen werden mit Farbmarkierungsringen für die jeweiligen Medien versehen. Bodenabläufe außerhalb der Küche sind in der Heizzentrale, dem Müllraum, dem Trockenlager und unterhalb des Hygienecenters im Küchenflur geplant. Die Heizzentrale erhält zusätzlich einen fest installierten Entwässerungsanschluss. Die Grundkörper der Bodenabläufe und Rinnen werden durch das Gewerk Sanitär vorab geliefert, so dass die Grundkörper durch den Tiefbauer in die Bodenplatte einbetoniert werden können. Die Entwässerungsanschlüsse der Küche werden auf Maß gemäß aktuellen Kücheneinrichtungs- und Kücheninstallationsplans vorgerüstet. Regenwasser Das Flachdach wird über Dachabläufe (Leistung Dachdecker) nach Innen entwässert. Das Gewerk Sanitär schließt unter der Decke an die Abläufe an, verzieht die Regenleitungen und schließt an die Grundleitungsstutzen an. Die Regenleitungen werden dampfdiffusionsdicht gedämmt. Die Notentwässerung erfolgt außenliegend durch das Gewerk Dachdecker. Rohrmaterial: Regenwasser: Schallgedämmtes PP-Rohr Schmutzwasser Anbindungen: PVC-Kunststoffrohr Brandschutz Rohrabschottung für Kunststoffrohr Bewässerung Die Bewässerung erfolgt nach DIN 1988. Die Trinkwasserversorgung des Neubaus wird durch Anbindung an den Bestand im Außenbereich und einen Hausanschluss im Technikraum durch den Rohbauer sichergestellt. Dort werden durch das Gewerk Sanitär ein interner Wasserzähler und eine Hauswasserstation installiert, bestehend aus: - Absperrungen - Rückspülfilter - Manometer Aufgrund des geringen Versorgungsdrucks von 3-4 bar (Mail AGR vom 12.11.2024), der Verwendung von Durchlauferhitzern zur Warmwasserbereitung (zusätzliche Druckverluste)  und den hohen notwendigen Fließdrücken an einigen Küchenarmaturen /-geräten (z.B. 3 bar für Kombi-Dämpfer gemäß Küchenplanung Fa. Hörstke) ist eine Druckerhöhungsanlage (DEA) erforderlich. Die DEA wird im Technikraum aufgestellt. Die Hauptverteilung erfolgt in der Abhangdecke bzw. sichtbar im Bereich der Mensa zu den einzelnen Sanitärräumen. Die Haupt-Trinkwasserleitung zweigt an 2 Stellen im Küchenbereich ab. Die beiden Stränge versorgen den rückwärtigen bzw. den vorderen Küchenbereich. Beide Leitungen werden am Ende zu den WC-Räumen Küche geführt und am Ende mit einer automatischen Spülstation versehen. Die Anschlüsse bis zu den Spülstationen werden durchgeschliffen. Die Hauptleitung verläuft weiter durch die Mensa zu den Sanitärbereichen im Loungebereich und endet mit einer weiteren automatischen Spülstation im Herren-WC. Auch hier werden alle vorherigen Anschlüsse durchgeschliffen. Im Verlauf durch die Mensa kreuzt ein Querträger die Trinkwasserleitung. Hier wird eine Rohrhülse im Holzträger vorberüstet. Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral mittels elektrischer Durchlauferhitzer. Die Teeküche im Loungebereich erhält ein 11 kW-UT-Gerät. Die beiden Pumi-Räume erhalten jeweils 18 kW-Geräte in  ÜT-Ausführung; diese versorgen auch die angrenzenden Waschtische der WC-Räume. Im Küchenbereich sind 11 kW-Geräte für Spülen, Ausgussbecken oder Geräte vorgesehen. Ein Küchenblock erhält einen gemeinsamen 24 kw-Durchlauferhitzer. Die genaue Anzahl und Lage ist abschließend im Zuge der Montageplanung mit der Küchenplanung abzustimmen. Die Trinkwasserleitungen werden in Edelstahlrohr ausgeführt. Die Absperreinrichtungen werden in Rotguss ausgeführt. Sanitäre Einrichtungen Alle sanitären Einrichtungsgegenstände sind aus weißem Sanitärporzellan mit zugelassenem PA-Zeichen vorgesehen. Installationen erfolgen erst nach Vorlage einer Bemusterungsliste und Freigabe durch den Bauherrn. Die Armaturen sind mit gültigem Prüfzeichen der Armaturenklasse I, die Oberfläche in verchromter schwerer Ausführung auszuführen. Alle Mischbatterien und Einlochbatterien sind mit keramischen Dichtflächen und Verbrühungsschutz (über Einstellung an den Durchlauferhitzern) auszuführen. Die WCs werden mit manueller Drückerplatte ausgestattet. Die Urinale erhalten infrarotgesteuerte berührungslose Spülungen, Waschbecken manuelle Einhebelmischer. Die Waschbecken in den Personal-WCs Küche werden als einzelne Standard-Waschtische geplant; die Waschbecken im Loungebereich als Einbaubecken in eine Ablageplatte (Leistung Ausbaugewerke). Das Hygiene- und Sanitärzubehör in den WC-Räumen wird durch den AG geliefert und montiert. Spiegel werden durch den Fliesenleger direkt in den Fliesenspiegel eingeklebt. Kücheneinrichtungen einschl. Küchenarmatur (auch Teeküchen) werden durch den Nutzer / Küchenbauer installiert. Im Gewerk Sanitär sind die Be- und Entwässerungsanschlüsse enthalten. Besondere barrierefreie Sanitärgegenstände sind gemäß Vorgabe Bauherr nicht geplant. Der Putzmittelraum im Loungebereich wird mit Ausgussbecken und Mischarmatur passend zum Durchlauferhitzer ausgeführt. Das Ausgussbecken ist mit Überlauf geplant. Der Pumi-Raum im Küchenbereich wird durch den Küchenbauer mit einer Ausguss-Kombi ausgerüstet. Der Technikraum sowie der Müllraum erhalten jeweils einen Bodenablauf, der Technikraum zusätzlich einen Entwässerungsstutzen. Für das Gewerk Kälte wird ein UP-Sifon im Bereich der WCs Lounge vorgerüstet; daran kann die Kondensatleitung der Klimageräte angeschlossen werden (Leistung Kälte). Im Müllraum und im Küchenflur werden Entwässerungsstutzen zur Ableitung von Kondensat aus den Küchen-Kühlräumen vorgerüstet. Von den Anschlüssen aus verlegt das Gewerk Sanitär Kondensatleitungen zu Anschlusspunkten der Kühlräume. An die Entwässerungsstutzen wird zusätzlich das Kondensat der Wärmepumpen der RLT-Geräte (Dachaufstellung) angeschlossen. Es werden drei Außenzapfstellen (Bereich Terrasse, Technikraum und WC-Räume Lounge) eingeplant. Die Zuleitungen werden durchgeschliffen. Küche Die Küche wird mit Bodenabläufen und Rinnen aus Edelstahl gemäß Küchenplanung Fa. Hörstke ausgestattet. Weiterhin werden Trinkwasser- und Schmutzwasseranschlüsse gemäß Planung Fa. Hörstke vorgerüstet. Die evtl. notwendigen Maßnahmen zur Enthärtung des Trinkwassers erfolgen dezentral durch den Küchenplaner. Damit Durchdringungen durch die Abdichtungsebenen der Küche vermieden werden, werden an den Wänden der Küche raumhohe Vorwände durch den Trockenbauer installiert. Die Grundleitungsstutzen, die Entwässerungsleitungen und die Trinkwasseranschlussleitungen werden komplett in den Vorwänden installiert. Die Entwässerungsanschlüsse im Bereich der Ausgabetheke müssen als Einzelanschlüsse durch den Bodenaufbau geführt werden. Grundleitungsstutzen werden durch den Fußbodenaufbau verlängert und durch den Estrichleger/Dachdecker angedichtet. Trinkwasseranschlüsse sind gemäß letzten Küchenplan Fa. Hörstke im Ausgabebereich nicht mehr enthalten. Bodenabläufe werden mit Klebeflansche für 2 Abdichtungsebenen ausgeführt. Die Grundkörper werden dem Rohbauer vorab zum Einbetonieren in die Bodenplatte übergeben. Trinkwasser- und Abwasseranschlüsse sind im Zuge der Montageplanung des AN gemäß letztem gültigen Küchen-Installationsplan der Fa. Hörstke auszuführen. Dämmung Die Dämmung wird nach GEG ausgeführt. Brandschutzdurchführungen werden entsprechend isoliert. Es werden alle Leitungen und Armaturen wie Ventile, Schmutzfänger etc. gegen Wärmeaufnahme, Wärmeverlust und Schwitzwasserbildung isoliert. Alle Armaturen erhalten Dämmkappen aus PUR-Hartschaum bzw. Dämmkappen der Armaturenhersteller. Folgende Dämm-Materialien sind vorgesehen: Nicht sichtbare Verlegung in Decken oder Schächten Mineralwolle alukaschiert, dampfdiffusionsdicht verklebt, Dämmschichtdicke 100% Sichtbare Verlegung in Technikbereichen Mineralwolle alukaschiert, dampfdiffusionsdicht verklebt, mit PVC-Mantel, Dämmschichtdicke 100% Sichtbare Verlegung in Mensa Mineralwolle alukaschiert, dampfdiffusionsdicht verklebt, mit PVC-Mantel schwarz, Dämmschichtdicke 100% SW-Anschlussleitungen (in Vorwänden): PE-Schlauch 9mm zur Körperschalldämmung SW-Entlüftungsleitungen: Mineralwolle alukaschiert, Dämmschichtdicke 100% RW-Leitungen: Armaflex AF 19mm, dampfdiffusionsdicht
Anlagenbeschreibung
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Abnahme Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen, der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. Teilabnahme, rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Kein Anlagenteil darf vor Abnahme durch den Bauherrn bzw. dessen Beauftragten in Betrieb genommen werden. Für Nichteinhaltung dieser Festlegung und daraus resultierend Schäden trägt der Verursacher die volle Verantwortung. Ebenfalls haftet er für Folgeschäden an anderen Gewerken. Inbetriebnahme Vor Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer sämtliche erforderlichen Prüfungen nach geltenden Vorschriften und Bestimmungen durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfungsergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen und dem Auftraggeber rechtzeitig vorzulegen. Vor Inbetriebnahme sind vom Auftragnehmer die vorgesehenen Betriebsmittel eigenverantwortlich auf Qualität zu überprüfen. Der Auftraggeber oder sein Beauftragter ist so rechtzeitig zu informieren, daß er an der Inbetriebnahme und der Einregulierungen teilnehmen kann. Montage und Ausführung Zum Schutz der Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer ein Schutz während und nach beendeter Montage bis zur Inbetriebnahme anzubringen. Vor der Abnahme beschädigte oder beschmutze Farbanstriche sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten. Offene Anlagenteile sind bei Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) durch Verschließen zu schützen. Der Auftragnehmer muß alle von ihm verlegten Leitungen vor Anbringung der Dämmaterialien oder Verkleidungen gründlich vom Bauschmutz reinigen und beschädigte Grund- und Rostanstriche erneuern. Später verdeckt liegende Installationen sind offenzuhalten, bis die entsprechende technische Prüfung und die Freigabe erfolgt ist. Ausnahmen sind nur mit Einwilligung der örtlichen Bauleitung möglich. Zum Anbringen von Befestigungen sind Metalldübel zu verwenden. Schußbolzen sind nicht zulässig. Besteht der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Statikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der zuständigen Brandschutzbehörde und der DIN 4102 entsprechen. Es dürfen nur nichtbrennbare Stoffe eingebaut werden. Die zur Brandsicherung erforderlichen Einbauten sind eindeutig zu kennzeichnen. Alle Anschlüsse an Maschinen, Armaturen, Geräten usw. müssen für Revisionsarbeiten ohne Zerstörung von Bauteilen de- und montierbar sein. Längenausdehnungen von Rohrleitungen sind durch Anordnung von Dehnungsausgleicher und Kompensatoren auszugleichen. Bei Einbau von Axialkompensatoren sind die Einbauvorschriften des Herstellers zu beachten.Reaktionskräfte aus Dehnungsausgleichern, Kompensatoren und Schwingungsdämpfern sind durch Festpunktkonstruktionen aufzunehmen. Die Reaktionskräfte sind vom Auftragnehmer zu ermitteln und bei der Ausführung zu berücksichtigen. Bei Wand- und Deckendurchführungen sind Rohrhülsen einzubauen bzw. Rohrumhüllungen mit Isoliermaterial vorzusehen. Es dürfen keine starren Verbindungen von Rohren mit dem Baukörper auftreten. Rohrbefestigungen erfolgen mittels körperschallentkoppelter Rohrschellen entsprechend DIN 4108, lösbaren Pendelaufhängungen (keine Bandeisenschlaufen und Lochbänder) oder Rohrkonsolen in korrosionsfester Ausführung. In allen Befestigungen sind Isolierzwischenlagen aus 3mm dicken Gummistreifen einzubringen. Die Einlage muß an den Seiten der Befestigung mind. 5 mm überragen. In Befestigungen, bei denen der Schallschutz besonders zu berücksichtigen ist, ist eine Zwischenlage aus 8 mm dickem Vollgummi mit einer Shore-Härte von A 50 einzubringen. Die Einlage darf beim Anziehen der Schelle auf max. 6 mm zusammengedrückt werden. Die Absperrorgane, lösbaren Verbindungen von Rohrleitungen, wie z.B. Flansch- bzw. Schraubverbindungen, Entlüftungs- und Entleerungs- einrichtungen und Meßinstrumente, sind übersichtlich und an leicht zugänglichen Stellen anzuordnen, so daß diese ohne Hilfsmittel bedient bzw. abgelesen werden können. Alle Bauteile, Geräte und Luftleitungen etc. sind einschl. aller Nebenleistungen,  Befestigungs-, Verbindungs-, Dichtungs-, Dämm- und Hilfsmaterialien zu liefern und zu montieren. Vom Auftragnehmer kann verlangt werden, einen Bautagebericht (Rapport) zu führen und wöchentlich dem Auftraggeber vorzulegen. Die Bauberichte beinhalten sämtliche für die Ausführung und Abrechnung der Anlage benötigten Angaben. Alle Nebenleistungen aus der VOB sowie das Einholen und Beantragen erforderlicher, behördlicher Genehmigungen, das Einstellen und Überwachen der Anlage während der Einlaufzeit und der Einregulierung, die Übergabe der Anlage, das Einweisen des Betreiber- personals und die Lieferung der Bedienungsanleitung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ebenso ist die Fracht und Anfuhr der Materialien und Werkzeuge, sowie die Gestellung von eventuell erforderlichen Gerüsten und Hebezeugen (gem.VOB) und das Überwachen der Schlitz- und Durchbruchsarbeiten einschl. erforderliches Nachstemmen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Entsorgung und Baureinigung Der Unternehmer hat die Baustelle täglich zu reinigen, den Bauschutt in eigenen Behältern zu sammeln und von der Baustelle regelmäßig zu entfernen und entsorgen zu lassen. Sämtliche Verpackungsmaterialien sind kostenlos zurückzunehmen und vom Auftragnehmer zu entsorgen. Anerkennung und Besondere Leistungen Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Abgabe des Angebotes bereit, die im Leistungsverzeichnis genannten Arbeiten mit allen Nebenleistungen auszuführen, auch wenn diese in den Zeichnungen oder im Ausschreibungstext nicht ersichtlich sind. Insbesondere sind die erforderlichen Bohrungen in Wänden, Decken oder Böden zur Aufnahme von entsprechenden Befestigungselementen als besondere Leistungen zu erbringen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der Unternehmer erklärt ausdrücklich, daß er die vorstehenden Anmerkungen gelesen und alle Forderungen und Bedingungen daraus in seinem Angebot berücksichtigt und in die Einheitspreise einkalkuliert hat. Datum:................................................. ....................................................... (Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
Technische Vorbemerkungen
05 Elektroinstallationsanlagen
05
Elektroinstallationsanlagen
Angaben zum Gewerk Nieder- und Mittelspannungsanlagen A           Angaben zum Gewerk "Nieder- und Mittelspannungsanlagen" mit Nennspannungen bis 36 kV, DIN 18382 1.0.0      Nachfolgende Vorschriften und Bestimmungen sind in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. 1.1.0      DIN-Vorschriften 1.2.0      VDE-Vorschriften 1.3.0      Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 1.4.0      Arbeitsstättenrichtlinien sowie Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes 1.5.0      VOB Teil A, B und C, VOL Gewährleistung jedoch nach BGB 5 Jahre 1.6.0      Bundes- und landesbezogene Bedingungen zum Schutze der Umwelt 1.7.0      Landesbauordnung 1.8.0      Bestimmungen und Auflagen der Baugenehmigung samt Brandschutzgutachten 2.0.0      Umfang der Leistungen 2.1.0      Der Umfang der Leistungen ist in der VOB, den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen, in den technischen Leistungsmerkmalen sowie im Leistungsverzeichnis ausführlich erläutert. 2.2.0      Erstellung der erforderlichen Montage- und Werkstattzeichnungen in 2facher Ausfertigung. 2.3.0      Bei der Ausführung dürfen die in den speziellen Positionen angebotenen Fabrikate und Typen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht durch andere ersetzt werden. 2.4.0      Zum Umfang der Leistungen gehören unter anderem auch folgende Nebenleistungen die nicht vergütet werden.             2.4.1      Alle erforderlichen Bohrungen für Kabel-, Leitungs- und Rohrdurchführungen.             2.4.2      Befestigung der Verlegesysteme und elektrischen Betriebsmittel am Bauwerk mit zugelassenem Befestigungsmaterial entsprechend Montageort.             2.4.3      Kleinmaterial wie Schrauben, Verbinder, Laschen, Winkel, Dübel usw. für Konstruktionen und Befestigungen 3.0.0      Ausführung der Leistungen 3.1.0      Die Arbeiten sind unter der ganztägigen Aufsicht eines verantwortlichen Obermonteurs auszuführen, der auch berechtigt sein muss, Anweisungen von Seiten des Auftraggebers entgegenzunehmen und auszuführen. Bei Auftragsvergabe ist der Name des Obermonteurs bekannt zu geben.             Der Auftragnehmer hat für den sicheren Betrieb der Baustelle, die Tauglichkeit und Betriebssicherheit der Geräte und Baustelleneinrichtungen allein zu sorgen. 3.2.0      Unbeschadet der sonstigen vertraglichen Regelung, ist der Auftragnehmer voll verantwortlich für Konstruktion, Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit der Anlagen. Er wird darüber hinaus verpflichtet, nach dem neuesten Stand erprobter Technik zu konstruieren, zu liefern und zu montieren, so dass die Anlagen den an sie gestellten Anforderungen genügen. 4.0.0      Abnahme der Leistungen / Prüfung / Dokumentation 4.1.0      Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt erst nach Vorlage der Prüfergebnisse gem. DIN 18382 Punkt 3.1.7 durch den Auftragnehmer. 4.2.0      Die Abnahme durch den Auftraggeber wird durch eine frühere Benutzung bzw. Inbetriebnahme nicht ersetzt. 4.3.0      In die Bestandsunterlagen sind alle Anlagenteile, auch solche die unverändert von vorhergegangenen Bauabschnitten übernommen wurden, einzutragen bzw. bei vorhandenen Anlagen dafür zu sorgen, dass die aus der Leistung des Auftragnehmers resultierenden Änderungen der Anlagen entsprechend in die Bestandsunterlagen übernommen werden. 5.0.0      Vorbemerkungen 5.1.0      Bei Auftreten von Missverständnissen und Unklarheiten in Bezug auf die im Leistungsverzeichnis gestellten Forderungen und Leistungspositionen, hat sich der Bieter vor der Abgabe des Angebotes unmittelbar mit dem Planer / Auftraggeber persönlich, fernmündlich oder schriftlich in Verbindung zu setzen, um dies auszuräumen. 5.2.0      Es ist jede Position vollständig auszufüllen. 5.3.0      Alternativlösungen gegenüber dem Leistungsverzeichnis sind zugelassen, müssen aber den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen genügen; sie sind darüber hinaus gesondert auszuweisen und unter Beigabe von Entwurfszeichnungen (2fach) zu belegen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht jedoch nicht. 5.4.0      Sämtliche Preise sind als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer zu kalkulieren und in der Gliederung des Leistungsverzeichnisses im Angebot aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist am Schluss des Leistungsverzeichnisses in einer Summe getrennt auszuwerfen. 5.5.0      Alle Rechnungen und Mengenberechnungen sind beim Ingenieurbüro einzureichen.             Aus den notwendigen Rechnungsunterlagen, z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen oder andere Aufmassunterlagen, die zur Prüfung der Rechnung nötig sind, müssen die Mengen unmittelbar hervorgehen und in der Rechnung zu ersehen sein.             Mengenberechnungen sind prüfbar zu erstellen. Die Ermittlung und Aufstellung von Stückzahlen z.B. für Leuchten, Installationsgeräte usw. hat raumweise zu erfolgen. Mengenberechnungen bei Leitungen, Kabeln, Verlegesystemen sind bei großen Räumen ebenfalls raumweise, sonst bereichsweise zu ermitteln und aufzuführen. 6.0.0      Technische Leistungsmerkmale 6.1.0      Grundsätzliche Festlegungen             6.1.1      In den einzelnen Leistungen (Positionen) ist, falls nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt wird, neben der Lieferung aller erforderlichen Materialien grundsätzlich auch die betriebsfertige Montage mit eingeschlossen. Dazu gehören unter anderem:             6.1.2      Die Lieferung aller zur Leistung gehörenden Anlagen, Materialien, Hilfsmaterialien und Vorrichtungen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, frei Einbaustelle, d.h. einschließlich Fracht-, Transport- und Versicherungskosten, Gestellung, Lagerung und Rücksendung des Transport- und Verpackungsmaterials, fachgerechtes Entladen und Einlagern an der Einbaustelle unter Fachaufsicht.             6.1.3      Die Montage, d.h. die betriebsfertige Errichtung der Anlagen an der Einbaustelle mit allen Lohn- und Lohnnebenkosten, Auslösung, Schmutzzulagen, Sonderzulagen, Fahrgelderstattung einschl. Gestellung der Werkzeuge und Vorrichtungen des Montagematerials sowie Montagehilfsmaterials einschl. allem erforderlichem Klein- und Befestigungsmaterial sowie Isolier- und Klemmenmaterialien, dessen Verarbeitung nach Befestigung zur Montage gehört. 6.2.0      Werden in der Beschreibung der einzelnen Leistungen, insbesondere bei kompakten Anlageteilen, trotz gewissenhaftester Ausarbeitung und Formulierung, bestimmte zum ordentlichen Betrieb gehörende Teile nicht besonders erwähnt, so gehören diese doch zum Angebots- bzw. Auftragsumfang und sind entsprechend einzukalkulieren. 6.3.0      Dem Bieter obliegt die Verpflichtung, auf Dinge in seinem Angebot hinzuweisen und die seiner Meinung nach fehlenden und zu einer reibungslosen Betriebsführung gehörenden Anlagenteile zusätzlich schriftlich mit anzubieten. Unterlässt der Bieter dieses oder kalkuliert er diese Leistungen nicht in ausgeworfene Positionen mit ein, so hat er nach Auftragserteilung dafür keinen Anspruch auf Vergütung. 6.4.0      Die Im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten für Obermonteur, Monteur, Auszubildende und Bauhelfer sind für unvorhergesehene und besondere Arbeiten vorgesehen. Dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzeigen. Die Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach Genehmigung oder auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung oder des Bauherrn ausgeführt werden.             Über die geleisteten Arbeitsstunden und den dabei erforderlichen Materialien sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich Listen bzw. Stundenzettel einzureichen. Bei später eingereichten Stundenzetteln besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung.             Die Listen bzw. Stundenzettel müssen Angaben über Name und Beruf der Arbeiter (Obermonteur, Monteur usw.), die Art der Arbeiten, den Arbeitsort (Geschoss, Raum) und den Namen der anordnenden Person enthalten. Die Einheitspreise der Stundenlohnarbeiten sind Festpreise und müssen alle Geschäftsunkosten, Risiken für Gewinn und Verlust, Auslösungen, Kilometergeld und Spesen enthalten. 7.0.0      Erläuterung 7.1.0      Materialien             Es sind nur erstklassige Materialien mit VDE- oder ENEC-Prüfzeichen zu verwenden. Wo im Leistungsverzeichnis gefordert, sind Fabrikatangaben zu machen. Geforderte Fabrikate sind in jedem Fall anzubieten. 7.2.0      Befestigungsmaterial             Für die Befestigung von Tragkonstruktionen, Leuchten usw. am Bauwerk sind bauaufsichtlich zugelassene Materialien zu verwenden. Nach Aufforderung sind die entsprechenden Zulassungen der Bauleitung vorzulegen. 7.3.0      Schutzmassnahmen             Die Schutzmassnahmen gegen gefährliche Körperströme sind gemäß VDE 0100 Teil 410 in Abhängigkeit der Netzform und den Forderungen des VNB auszuführen. Vorgesehen ist der Einsatz einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung gem. VDE 0100 Teil 410 Ziffer 6.1.7.2. Nach VDE 0100 Teil 410 Ziffer 6.1.2 ist ein Hauptpotentialausgleich herzustellen. 7.4.0      Leitungsverlegung             7.4.1      Zuleitungen zu Unterverteilungen und Großverbrauchern                         Die Leitungen sind entsprechend der Anschlusswerte berechnet bzw. bemessen. Als Material sind Kunststoffmantelleitungen oder Kunststoffkabel vorgesehen. Die Verlegung erfolgt mit serienmäßigen Verlegesystemen entsprechend der Leitungs- oder Kabeldimensionen.             7.4.2      Leitungen für Steckdosen, Beleuchtung und Geräte 230/400V                         Die Leitungen sind je nach Erfordernis als Kunststoffmantelleitung oder Kabel in Leerrohr AP oder UP eingezogen zu verlegen, bei Leitungshäufung AP in Kanäle aus Kunststoff oder verzinktem Stahlblech.                         Die Verlegung von Leitungen und Kabeln im abgehängten Deckenbereich hat mit serienmäßigen Sammelhalterungen zu erfolgen, wenn nicht hierfür eine Kabelbühne vorgesehen wurde. Die Leitungen sind in Teillängen zu verlegen bzw. einzuziehen.             7.4.3      Die Verlegung und Befestigung der Leitungen hat so zu erfolgen, dass auch bei den grossen Häufungen die Führung klar und übersichtlich bleibt. 7.5.0      Installation von unsichtbar verlegten Leitungen und Kabeln sowie für Auslässe, Schalter und Steckdosen nach DIN 18015 Teil 3 (Wohnungsbau) 7.6.0      Klemmarbeiten, Installation für Fremdgewerke             Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Klemmarbeiten sind für die Fremdgewerke in denen elektrische Anschlüsse vorkommen, soweit diese nicht von den jeweiligen Fach- bzw. Lieferfirmen selber durchgeführt werden, vorgesehen.             Die erforderlichen Leitungen sind nach den von den einzelnen Firmen zu erstellenden Kabel- / Leitungsplänen, Gerätelisten und Installationsplänen zu verlegen. Die entsprechenden Unterlagen sind vom Auftraggeber rechtzeitig anzufordern. Alle Leitungen sind bis zu den einzelnen Geräten zu führen und an jedem Ende dauerhaft zu kennzeichnen. Die Verlegesysteme, Leitungen und Kabel sind in Titel 1 und 3 des Leistungsverzeichnisses enthalten.             Alle elektrischen Anschlüsse sind vor Anschluss an das Leitungsnetz auf ihre vorschriftsmäßige Ausführung (Verdrahtung, Bestückung usw.) zu überprüfen.             Wenn z.B. Motorenantriebe o.ä. mit Schaltgeräten, jedoch ohne Motorenschutzschalter oder Motorenschutzrelais geliefert werden, muss ein solcher Schutz vom anschließenden Installateur angebracht werden. Dem Bauleiter ist jedoch vorher ein schriftliches Nachtragsangebot mit Begründung einzureichen. 8.0.0      Angaben zur Betriebsgröße             Ich beschäftige zur Zeit in meinem Betrieb:             ........................................ Obermonteure             ........................................ Monteure             ........................................ Helfer
Angaben zum Gewerk Nieder- und Mittelspannungsanlagen
LEISTUNGSBESCHREIBUNG 1. Angaben zur Baumaßnahme Die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH AGR beabsichtigt am Standort Im Emscherbruch 11, 45699 Herten einen Mensaanbau an das bestehende Betriebs- und Sozialgebäude zu errichten. Der Anbau wird eingeschossig mit einer Grundfläche von ca.  43 x 17 Meter gebaut. Auf dem Flachdach wird neben der Lüftungstechnik eine PV-Anlage mit ca. 45-50 kWp installiert. 2. Angaben zum technischen Umfang, Leistungsumfang Im Leistungsumfang enthalten ist die komplette Lieferung und betriebsfertige Montage der in den Leistungspositionen beschriebenen Materialien und Betriebsmittel einschl. erforderlichem Systemzubehör. Ebenfalls enthalten sind ergänzend zur DIN 18299 und DIN 18382 alle notwendigen Bohrungen für erforderliche Durchführungen von Installationsrohren, Leitungen und Kabeln bis zu einem Durchmesser von 25 mm durch Wände, Decken oder Einrichtungen. 3. Angaben zur Ausführung Die Montagearbeiten sind in Abstimmung mit der Bauleitung und den jeweiligen Fachgewerken durchzuführen. Der Beginn der Ausführung ist für November 2026, bzw. nach Absprache geplant. Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme im August/September 2027
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
05.01 Verlegesysteme
05.01
Verlegesysteme
05.02 Leitungen / Kabel
05.02
Leitungen / Kabel
05.03 Erdung und Potentialausgleich
05.03
Erdung und Potentialausgleich
05.04 Verteilungen
05.04
Verteilungen
05.05 Inst.-Geräte, Zubehör
05.05
Inst.-Geräte, Zubehör
05.06 Leuchten
05.06
Leuchten
05.07 Sicherheitsbeleuchtung
05.07
Sicherheitsbeleuchtung
05.08 Übertragungsnetze/Datentechnik
05.08
Übertragungsnetze/Datentechnik
05.09 Klemmarbeiten / Sonst. Leistungen
05.09
Klemmarbeiten / Sonst. Leistungen
05.10 Zugangskontrolle
05.10
Zugangskontrolle
05.11 PV-Anlage
05.11
PV-Anlage
05.12 Stundenlohnarbeiten
05.12
Stundenlohnarbeiten