Dichtheitsprüfung Grundleitungen
Neubau MFH Pillauer Weg, Grevenbroich
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM BAUVORHABEN: Bauvorhaben :    Neubau MFH Pillauer Weg    Pillauer Weg / Noithausener Str.    41515 Grevenbroich Ausführungszeitraum :  voraussichtlich August 2026 bis Mai 2027 Der Bauverein Grevenbroich e.G. beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 32 Wohnungen. Das Bauvorhaben liegt im Stadtteil Orken der Stadt Grevenbroich, ca. 2km nördlich des Stadtzentrums von Grevenbroich. Es liegt parallel zu einem Bahndamm (dieser wird durch Schienenverkehr der Deutschen Bahn befahren) auf einem durch Abbruch von Fertiggaragen und einer kleinen Werkstatthalle entstandenen Fläche. Flächen für die Lagerung von Baumaterialien und die Baustellen- einrichtungen sind auf dem Grundstück vorhanden. Die Zufahrt zum Baugrundstück ist sowohl über die Noithäuser Straße als auch über den Pillauer Weg möglich. Der Baukörper wird nach dem Energiestandard KfW 55 errichtet. Die Bauweise ist viergeschossig zzgl. Unterkellerung mit einer Tiefgarage. Der Baukörper wird oberhalb der Tiefgarage gegen Einwirkungen aus dem Eisenbahnverkehr der angrenzenden Bahntrasse schwingungstechnisch entkoppelt. Das Flachdach ist begrünt, kombiniert mit PV-Flächen. Der Baukörper wird in Massivbauweise erstellt und erhält ortsübliche Fassadenmaterialien (weißen WDVS-Putz). Die Laubengänge auf der Vorderseite inkl. der beiden außenliegenden Treppenhäuser werden in Skelettbauweise aus Beton-Fertigteilen erstellt. Der Auftragnehmer hat sich über den Zustand und die Eignung der von ihm zur Benutzung vorgesehenen, vorhandenen öffentlichen und privaten Straßen und Wege und der eventuellen Beschränkungen auf diesen selbst zu unterrichten und notwendige Genehmigungen bei den entsprechenden Behörden einzuholen. Es werden Baustromverteilungen, Wasseranschlüsse und Bautoiletten eingerichtet und zur Weiterverwendung für Nachfolgegewerke vorgehalten. Für die Sicherung der Baustelle während der Bauarbeiten, entsprechend der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sowie den Unfallverhütungsvorschriften ist der AN allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis nicht zur Ausführung kommen zu lassen, ohne Änderungen sämtlicher Einheitspreise. Sämtliche Angebotspreise verstehen sich, soweit es im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders angegeben ist, einschließlich Lieferung und gebrauchsfertigem Einbau aller Materialien und Zubehörteilen, sowie Vorhaltung und Lagerung von Materialhilfsstoffen und Werkzeugen. Die Baustelle ist unaufgefordert wöchentlich von Schutt und Abfall zu befreien. Unterlässt der Auftragnehmer dies, steht es dem Auftraggeber zu, die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Drittfirma reinigen zu lassen. Der Auf- und Abbau, sowie die Vorhaltung aller notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste während der Bauzeit ist in den Einheitspreisen mit einzu- kalkulieren. Der Kran kann, soweit schon bzw. noch vorhanden, gegen Kostenerstattung und nach Absprache mit dem Rohbauunternehmer benutzt werden. Die Nutzungszeiten sollten jedoch frühzeitig abgestimmt werden, damit der übrige Bauablauf nicht behindert wird. Ein Anspruch auf die Nutzung besteht nicht. Vorhandene Gerüste (Fassadengerüste) können ebenfalls mitbenutzt werden, sofern bereits vorhanden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der gesamten Bauzeit mit einem der deutschen Sprache mächtigen Firmenbauleiter besetzt zu halten, der verantwortlich die Einhaltung aller Sicherheits- maßnahmen gemäß BauO NRW, UVV, ASRL, Auflagen der BG etc. überwacht und entsprechende Maßnahmen ergreift. Die Verantwortung erstreckt sich auf die Baustelle und den angrenzenden Flächen, für die Verkehrssicherungspflicht besteht. Vom Auftragnehmer sind firmeneigene, verantwortliche Sicherheitsbeauftragte sowie der Ersthelfer zu benennen. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN BAUHERR/AUFTRAGGEBER: Bauverein Grevenbroich eG vertreten durch Herrn Sven Möller (Vorstand) Ostwall 2 41515 Grevenbroich 1 Pflichten des Auftragnehmers (AN) 1.1 Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften, Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien u.a., zu beachten. Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den im LV enthaltenen technischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind einschlägige Regelwerke und Vorschriften maßgeblich. . 1.2 Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei etwaigen von ihm verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken. 2 Pflichten des Auftraggebers (AG) Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der vertraglichen Leistung zu unterstützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergehen. Im Übrigen treffen den AG die sich aus der VOB/B ergebenden Pflichten. 3 Angebot 3.1 Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige Einheitspreis) sind Festpreise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werks unverändert. Das gilt sowohl für Materialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach § 2 Abs. 3 VOB/B und den sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bleiben erhalten. 3.2 Für zusätzliche, im Vertrag nicht vorgesehene, aber vom AG geforderte Leistungen sind dem AG über die Anforderungen aus § 2 Abs. 6 VOB/B hinaus schriftlich Nachtragsangebote zu unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach schriftlicher Auftragserteilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die Erfüllung des Vertrags notwendig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Die Vergütung erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den vereinbarten Preisen; ansonsten sind die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses maßgeblich. Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise. 4 Beauftragung Dritter Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit Zustimmung des AG berechtigt. 5 Abnahme 5.1 Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. 6 Gemeinsames Aufmaß 6.1 Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. 6.2 Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der AN rechtzeitig eine gemeinsame Feststellung zu beantragen. 6.3 Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden Architekten vertreten, weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und mit ihm der Termin zu vereinbaren ist. 7 Umlagen Bauschild Stromverbrauch Wasserverbrauch Heizung während der Bauzeit Schuttcontainergestellung Aufzugsbenutzung Baukran Sonstiges: Als Gesamtpauschale für die oben angekreuzte bzw. eingetragene Position wird ein Anteil von 0,35 % der Netto-Rechnungssumme vereinbart, der dem AN in Abzug gebracht wird. 8 Versicherungen Bauwesenversicherung: Für das Objekt wurde vom AG  eine/ keine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Der AN wird sich an den Kosten hierfür beteiligen. Hierfür werden 0,15 % der Netto-Abrechnungssumme von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Der Selbstbehalt pro Schaden beträgt 500,00 _. 9 Vertragsergänzungen und -änderungen Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform. 10 Sonstige Bestimmungen Falls Bestimmungen des Bauvertrags oder der BVB unwirksam oder nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt. VORBEMERKUNG Anlage zu diesem Leistungsverzeichnis sind folgende Unterlagen:   Lageplan (verkleinert)   Werkplanungungszeichnungen Vorabzug Fertigteilzeichnungen Vorabzug Übersichtsplan der Flächen zur dynamischen Trennung Baugenehmigung Aktenzeichen: 00677-24-01 vom 14.05.2025   Vorbemerkungen zu "Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen"   Allgemeine Vertragsbedingungen Sämtliche Planunterlagen können im Architekturbüro - Schmale Architekten GmbH, Landstraße 18, 41516 Grevenbroich, Tel. 02182 / 88 65 700 - eingesehen oder -gegen Kostenerstattung- angefordert werden. ______________________________________________________ TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ROHBAUARBEITEN 1.  Für die ausgeschriebenen Arbeiten gelten folgende Normen und      Richtlinien: DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 300 Erdarbeiten DIN 18 306 Entwässerungskanalarbeiten DIN 18 330 Mauerarbeiten DIN 18 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten DIN 18 451 Gerüstarbeiten      Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, alle weiteren gesetz-      lichen und behördlichen Vorschriften sowie die anerkannten Regeln      der Technik. 2.  Alle Leistungen beinhalten die Lieferung der dazu gehörigen Stoffe      und Bauteile, das Abladen und evtl. Zwischenlagern, der Transport      zur Einbaustelle und die fertige Montage einschließlich aller      Anschnitte, Gehrungen und Verbindungen, soweit in der Leistungs-      beschreibung nichts anderes vorgesehen ist. 3.  Nebenleistungen       Alle Leistungen gemäß DIN 18 299 / 18300 / 18306 / 18330 / 18331 / 18336 / 18451 SICHERHEITS UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Regelungen des Arbeitsschutzes auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie das berufsge- nossenschaftliche Vorschriftenwerk zu beachten. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeit eine Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation (siehe Arbeitsschutzgesetz bzw. EG-Rahmen- richtlinie 89/391/EWG) vorzulegen. Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV vom 10.06.98 bzw. EG-Richtlinie 92/57/EWG) ist für die Planung der Ausführung und Ausführungsphase vom Bauherrn ein Koordinator bestellt. Dieser erstellt den gemäß BaustellV für o.g. Bau- vorhaben erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und eine Baustellenordnung, koordiniert die Umsetzung der geplanten Schutzmaß- nahmen während der Ausführung und veranlasst die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren. Die Hinweise des Koordinators sind zu berücksichtigen. Die Regelungen des Sicherheits- und Gesundheits- schutzplanes und der Baustellenordnung sind zu beachten. Widersprüche gegen die aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ergebenden Maßnahmen sind unverzüglich (schriftlich formlos) unter Dar- stellung einer gleichwertigen Sicherheit gewährleistende Ersatzmaßnahme anzuzeigen. Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Bereich Ver- antwortlicher zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der Arbeits- schutzvorschriften durch die ihm unterstellten Arbeitskräfte (ein- schließlich der Arbeitskräfte seiner Subunternehmer, vgl. BGV A 1§ 6, UVV "Grundsätze der Prävention") zuständig. Er steht weiterhin dem Koordinator (nach BaustellV) als Ansprechpartner zur Verfügung, setzt dessen Forderungen nach Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten um und nimmt an den vom Koordinator im Bedarfsfall einberufenen Sicherheitsbesprechungen teil. Für den Verhinderungsfall muss ein Vertreter benannt werden. Spätesten 2 Wochen vor Arbeitsaufnahme sind dem SIGEKO die folgen- den Unterlagen zu übergeben: Individuelle Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz §§ 5,6 für die gewerkespezifischen Arbeiten bei dem o.g. Bauvorhaben Montageanweisungen (Montagekonzept mit Angaben zu sicherheits- technischen Einrichtungen und Maßnahmen, siehe §17 BGV C 22 "Bauarbeiten"). Ausgefülltes und durch einen Verantwortlichen unterschriebenes Einweisungsformular. Benennung des verantwortlichen Bauleiters. Benennung der Sicherheitsfachkraft mit Nachweis. Benennung der Ersthelfer mit Ausbildungsnachweis.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM BAUVORHABEN:
02 Entwässerungsanlagen
02
Entwässerungsanlagen
HINWEIS Der Titel 02 "Entwässerungsanlagen" wurde erstellt durch das Ingenieurbüro für Haustechnik A. Böse Röntgenstraße 22 41515 Grevenbroich Tel: 02181 - 2121493 / -4 Fax: 02181 - 2121495 Ansprechpartner: Herr Andreas Böse Handy: 0151 22 33 58 54 E-Mail: andreas.boese@boese-tga.de Evtl. Rückfragen zu diesem Teil des LVs sind an das Ingenieurbüro A. Böse zu richten.
HINWEIS
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ENTWÄSSERUNGSANLAGE Grundlage für das Angebot und für die Ausführung der kompletten Arbeiten ist die VOB, Teil C, in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sowie aller darin aufgeführten und erwähnten weiteren DIN-Vorschriften und Richtlinien. Weiter gelten vorläufige Richtlinien und Verarbeitungs- vorschriften der Hersteller der ausgeschriebenen Materialien und Bauelemente, sofern in den Angebotsunterlagen der Bauherrschaft keine abweichenden Regelungen festgelegt sind. Die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sind genau zu beachten. Mit Abgabe des Angebotes erkennt der AN ausdrücklich an, dass er sich mit der Planung der Anlagen vertraut gemacht hat und dass die in der vorliegenden Ausschreibung beschriebene Lösung den gestellten Anforderungen gerecht wird. Der AN übernimmt die Verpflichtung, eine technisch einwandfreie Funktion der Anlage zu gewährleisten. Änderungsmaßnahmen sind der Bauleitung schriftlich vor Ausführung mitzuteilen und an Hand von Berechnungs- unterlagen nachzuweisen. Die Ausführung muss grundsätzlich nach den der Bauleitung vorliegenden und freigegebenen Montageplänen erfolgen. Der AN hat die Montage-u. Detailzeichnung im Maßstab 1:100 / M 1:200 als kostenlose Nebenleistung sofort nach Auftragserteilung zu erstellen. Änderungen in den von der Bauherrschaft  gestellten Planungs-, und Ausführungsunterlagen sind innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung der Bauleitung anzugeben. Der Unternehmer erkennt hier durch seine Unterschrift ausdrücklich an, dass er sich mit der Planung der Anlage völlig vertraut gemacht hat und bei der Kalkulation diese Leistungsverzeichnisse keinerlei Unklarheiten bestanden haben, daher sind aus diesem Grunde Nachforderungen bei dem Bauherrn ausgeschlossen. Die Haftung für diese Einzelleistungen übernimmt die ausführende Firma bis zur Übergabe. Dem Bieter steht es frei, zur vorliegenden Ausschreibung gesondert abzugebende Gegenvorschläge einzureichen. Eigenmächtige Änderungen der Ausschreibungsunterlagen sind unzulässig. Alle Änderungsvorschläge müssen dem Lieferungs- und Leistungsumfang der Leistungsbeschreibung entsprechen. Werden Anlagenteile ohne Rücksicht auf andere Installationen eingebaut, so sind diese, falls erforderlich, ohne Vergütung auszutauschen und ordnungs- gemäß wieder einzubauen. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung zu befragen. Die verlangten Leistungen der technischen Anlagen sind vom AN nachzuweisen. Die Bauherrschaft behält sich vor diese Werte zu Lasten des AN nachzuprüfen. Die Nebenleistungen nach DIN 18380 sind zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen. Die Verhandlungen und Erbringungen aller erforderlichen Abnahme-, Prüfungs- und Genehmingungsunterlegen sind vom AN durchzuführen. Einbauteile jeglicher Art müssen zu dem Zeitpunkt montiert werden den die Bauleitung  festsetzt und sind gegen Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Der AN haftet für alle Einbauteile bis zur förmlichen Abnahme. Es ist Sache des AN, in Absprache mit der Bauleitung, sich rechtzeitig mit den übrigen an der Baustelle beschäftigten Firmen in technischer und terminlicher Hinsicht abzustimmen. Kosten für Änderungen und Mehrkosten die durch eine mangelhafte Koordination entstehen gehen zu Lasten des AN. Es ist im Zuge der Tiefbau- und Bohrarbeiten darauf zu achten, dass die Verkehrswege tagsüber der Art freigehalten werden müssen, dass mindestens ein PKW/Transporter die Baustelle passieren kann. Nicht in Rahmen einer Tagesleistung fertig gestellte Tiefbauarbeiten, Rohrgräben oder andere gefährdende Öffnungen und Gegenstände sind ausreichend zu kenn- zeichnen, zu schützen und mit befahrbaren Stahlplatten abzudecken. Offene Gruben sind mit Absperrungen und Beleuchtungshinweisen zu sicheren. Die Kosten für die Baustellenabsperrungen sind die in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Abdeckungen der Baustellenöffnungen haben so zu erfolgen, dass nach vollbrachter Tages- und/oder Teilleistung die Feuerwehrfahrzeug-Zugänglichkeit immer gewährleistet werden kann. Sämtliche in den vorgenannten Bemerkungen enthaltenen Arbeiten und Ausführungen sind in den Einheitspreisen enthalten, auch wenn dies in den nachfolgenden Leistungs- verzeichnis-Positionen nicht gesondert angesprochen wird.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ENTWÄSSERUNGSANLAGE
02.01 Erdarbeiten
02.01
Erdarbeiten
02.02 Pumpensumpf und Einläufe
02.02
Pumpensumpf und Einläufe
02.03 Grundleitungen unterhalb des Gebäudes
02.03
Grundleitungen unterhalb des Gebäudes
02.04 Insgemeinkosten
02.04
Insgemeinkosten