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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM BAUVORHABEN:
Bauvorhaben : Neubau MFH Pillauer Weg
Pillauer Weg / Noithausener Str.
41515 Grevenbroich
Ausführungszeitraum : voraussichtlich August 2026 bis Mai 2027
Der Bauverein Grevenbroich e.G. beabsichtigt den Neubau eines
Mehrfamilienhauses mit insgesamt 32 Wohnungen.
Das Bauvorhaben liegt im Stadtteil Orken der Stadt Grevenbroich, ca. 2km
nördlich des Stadtzentrums von Grevenbroich. Es liegt parallel zu einem
Bahndamm (dieser wird durch Schienenverkehr der Deutschen Bahn befahren)
auf einem durch Abbruch von Fertiggaragen und einer kleinen
Werkstatthalle entstandenen Fläche.
Flächen für die Lagerung von Baumaterialien und die Baustellen-
einrichtungen sind auf dem Grundstück vorhanden.
Die Zufahrt zum Baugrundstück ist sowohl über die Noithäuser Straße als
auch über den Pillauer Weg möglich.
Der Baukörper wird nach dem Energiestandard KfW 55 errichtet. Die
Bauweise ist viergeschossig zzgl. Unterkellerung mit einer Tiefgarage.
Der Baukörper wird oberhalb der Tiefgarage gegen Einwirkungen aus dem
Eisenbahnverkehr der angrenzenden Bahntrasse schwingungstechnisch
entkoppelt. Das Flachdach ist begrünt, kombiniert mit PV-Flächen. Der
Baukörper wird in Massivbauweise erstellt und erhält ortsübliche
Fassadenmaterialien (weißen WDVS-Putz). Die Laubengänge auf der
Vorderseite inkl. der beiden außenliegenden Treppenhäuser werden in
Skelettbauweise aus Beton-Fertigteilen erstellt.
Der Auftragnehmer hat sich über den Zustand und die Eignung der von ihm
zur Benutzung vorgesehenen, vorhandenen öffentlichen und privaten
Straßen und Wege und der eventuellen Beschränkungen auf diesen selbst zu
unterrichten und notwendige Genehmigungen bei den entsprechenden
Behörden einzuholen.
Es werden Baustromverteilungen, Wasseranschlüsse und Bautoiletten
eingerichtet und zur Weiterverwendung für Nachfolgegewerke vorgehalten.
Für die Sicherung der Baustelle während der Bauarbeiten, entsprechend
der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sowie den
Unfallverhütungsvorschriften ist der AN allein verantwortlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen aus dem
Leistungsverzeichnis nicht zur Ausführung kommen zu lassen, ohne
Änderungen sämtlicher Einheitspreise. Sämtliche Angebotspreise verstehen
sich, soweit es im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders
angegeben ist, einschließlich Lieferung und gebrauchsfertigem Einbau
aller Materialien und Zubehörteilen, sowie Vorhaltung und Lagerung von
Materialhilfsstoffen und Werkzeugen.
Die Baustelle ist unaufgefordert wöchentlich von Schutt und Abfall zu
befreien. Unterlässt der Auftragnehmer dies, steht es dem Auftraggeber
zu, die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Drittfirma
reinigen zu lassen.
Der Auf- und Abbau, sowie die Vorhaltung aller notwendigen Arbeits- und
Schutzgerüste während der Bauzeit ist in den Einheitspreisen mit einzu-
kalkulieren.
Der Kran kann, soweit schon bzw. noch vorhanden, gegen Kostenerstattung
und nach Absprache mit dem Rohbauunternehmer benutzt werden. Die
Nutzungszeiten sollten jedoch frühzeitig abgestimmt werden, damit der
übrige Bauablauf nicht behindert wird. Ein Anspruch auf die Nutzung
besteht nicht.
Vorhandene Gerüste (Fassadengerüste) können ebenfalls mitbenutzt werden,
sofern bereits vorhanden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der gesamten
Bauzeit mit einem der deutschen Sprache mächtigen Firmenbauleiter
besetzt zu halten, der verantwortlich die Einhaltung aller Sicherheits-
maßnahmen gemäß BauO NRW, UVV, ASRL, Auflagen der BG etc. überwacht und
entsprechende Maßnahmen ergreift. Die Verantwortung erstreckt sich auf
die Baustelle und den angrenzenden Flächen, für die
Verkehrssicherungspflicht besteht. Vom Auftragnehmer sind firmeneigene,
verantwortliche Sicherheitsbeauftragte sowie der Ersthelfer zu benennen.
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
BAUHERR/AUFTRAGGEBER:
Bauverein Grevenbroich eG
vertreten durch Herrn Sven Möller (Vorstand)
Ostwall 2
41515 Grevenbroich
1 Pflichten des Auftragnehmers (AN)
1.1 Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B.
öffentlich-rechtliche Vorschriften, Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder
verbindliche Richtlinien u.a., zu beachten.
Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den im LV
enthaltenen technischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche
fehlen, sind einschlägige Regelwerke und Vorschriften maßgeblich. .
1.2 Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen
innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden
(Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung von
Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei etwaigen von
ihm verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken.
2 Pflichten des Auftraggebers (AG)
Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der vertraglichen
Leistung zu unterstützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung
notwendigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig vor Beginn der
Arbeiten zu übergehen. Im Übrigen treffen den AG die sich aus der VOB/B
ergebenden Pflichten.
3 Angebot
3.1 Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige
Einheitspreis) sind Festpreise und bleiben bis zur Fertigstellung des
Werks unverändert. Das gilt sowohl für Materialpreise als auch für
Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach § 2 Abs. 3 VOB/B und den
sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen
bleiben erhalten.
3.2 Für zusätzliche, im Vertrag nicht vorgesehene, aber vom AG
geforderte Leistungen sind dem AG über die Anforderungen aus § 2 Abs. 6
VOB/B hinaus schriftlich Nachtragsangebote zu unterbreiten. Die
Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach schriftlicher
Auftragserteilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die
Erfüllung des Vertrags notwendig und eine Entscheidung des AG konnte
nicht mehr herbeigeführt werden. Die Vergütung erfolgt im Fall
schriftlicher Auftragserteilung nach den vereinbarten Preisen; ansonsten
sind die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden
Leistungsverzeichnisses maßgeblich. Sind sie dort nicht enthalten,
gelten die ortsüblichen Preise.
4 Beauftragung Dritter
Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit Zustimmung
des AG berechtigt.
5 Abnahme
5.1 Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden
Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls.
6 Gemeinsames Aufmaß
6.1 Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist
bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung.
6.2 Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer
feststellbar sind, hat der AN rechtzeitig eine gemeinsame Feststellung
zu beantragen.
6.3 Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden
Architekten vertreten, weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten
zu richten und mit ihm der Termin zu vereinbaren ist.
7 Umlagen
Bauschild
Stromverbrauch
Wasserverbrauch
Heizung während der Bauzeit
Schuttcontainergestellung
Aufzugsbenutzung
Baukran
Sonstiges:
Als Gesamtpauschale für die oben angekreuzte bzw. eingetragene Position
wird ein Anteil von 0,35 % der Netto-Rechnungssumme vereinbart, der dem
AN in Abzug gebracht wird.
8 Versicherungen
Bauwesenversicherung: Für das Objekt wurde vom AG eine/ keine
Bauwesenversicherung abgeschlossen. Der AN wird sich an den Kosten
hierfür beteiligen. Hierfür werden 0,15 % der Netto-Abrechnungssumme von
der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Der Selbstbehalt pro Schaden beträgt 500,00 _.
9 Vertragsergänzungen und -änderungen
Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen aus
Beweisgründen der Schriftform.
10 Sonstige Bestimmungen
Falls Bestimmungen des Bauvertrags oder der BVB unwirksam oder nichtig
sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen soll gelten, was
dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.
VORBEMERKUNG
Anlage zu diesem Leistungsverzeichnis sind folgende Unterlagen:
Lageplan (verkleinert)
Werkplanungungszeichnungen Vorabzug
Fertigteilzeichnungen Vorabzug
Übersichtsplan der Flächen zur dynamischen Trennung
Baugenehmigung Aktenzeichen: 00677-24-01 vom 14.05.2025
Vorbemerkungen zu "Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen"
Allgemeine Vertragsbedingungen
Sämtliche Planunterlagen können im Architekturbüro - Schmale Architekten
GmbH, Landstraße 18, 41516 Grevenbroich,
Tel. 02182 / 88 65 700 - eingesehen oder -gegen Kostenerstattung-
angefordert werden.
______________________________________________________
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ROHBAUARBEITEN
1. Für die ausgeschriebenen Arbeiten gelten folgende Normen und
Richtlinien:
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 300 Erdarbeiten
DIN 18 306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18 330 Mauerarbeiten
DIN 18 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, alle weiteren gesetz-
lichen und behördlichen Vorschriften sowie die anerkannten Regeln
der Technik.
2. Alle Leistungen beinhalten die Lieferung der dazu gehörigen Stoffe
und Bauteile, das Abladen und evtl. Zwischenlagern, der Transport
zur Einbaustelle und die fertige Montage einschließlich aller
Anschnitte, Gehrungen und Verbindungen, soweit in der Leistungs-
beschreibung nichts anderes vorgesehen ist.
3. Nebenleistungen
Alle Leistungen gemäß DIN 18 299 / 18300 / 18306 / 18330 / 18331 /
18336 / 18451
SICHERHEITS UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Regelungen des Arbeitsschutzes
auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie das berufsge-
nossenschaftliche Vorschriftenwerk zu beachten.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeit eine Gefährdungsbeurteilung
und deren Dokumentation (siehe Arbeitsschutzgesetz bzw. EG-Rahmen-
richtlinie 89/391/EWG) vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf
Baustellen (BaustellV vom 10.06.98 bzw. EG-Richtlinie 92/57/EWG) ist
für die Planung der Ausführung und Ausführungsphase vom Bauherrn ein
Koordinator bestellt. Dieser erstellt den gemäß BaustellV für o.g. Bau-
vorhaben erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und eine
Baustellenordnung, koordiniert die Umsetzung der geplanten Schutzmaß-
nahmen während der Ausführung und veranlasst die ordnungsgemäße
Anwendung der Arbeitsverfahren. Die Hinweise des Koordinators sind zu
berücksichtigen. Die Regelungen des Sicherheits- und Gesundheits-
schutzplanes und der Baustellenordnung sind zu beachten.
Widersprüche gegen die aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
ergebenden Maßnahmen sind unverzüglich (schriftlich formlos) unter Dar-
stellung einer gleichwertigen Sicherheit gewährleistende Ersatzmaßnahme
anzuzeigen.
Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Bereich Ver-
antwortlicher zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der Arbeits-
schutzvorschriften durch die ihm unterstellten Arbeitskräfte (ein-
schließlich der Arbeitskräfte seiner Subunternehmer, vgl. BGV A 1§ 6,
UVV "Grundsätze der Prävention") zuständig. Er steht weiterhin dem
Koordinator (nach BaustellV) als Ansprechpartner zur Verfügung, setzt
dessen Forderungen nach Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
der Beschäftigten um und nimmt an den vom Koordinator im Bedarfsfall
einberufenen Sicherheitsbesprechungen teil. Für den Verhinderungsfall
muss ein Vertreter benannt werden.
Spätesten 2 Wochen vor Arbeitsaufnahme sind dem SIGEKO die folgen-
den Unterlagen zu übergeben:
Individuelle Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz §§ 5,6
für die gewerkespezifischen Arbeiten bei dem o.g. Bauvorhaben
Montageanweisungen (Montagekonzept mit Angaben zu sicherheits-
technischen Einrichtungen und Maßnahmen, siehe §17 BGV C 22
"Bauarbeiten").
Ausgefülltes und durch einen Verantwortlichen unterschriebenes
Einweisungsformular.
Benennung des verantwortlichen Bauleiters.
Benennung der Sicherheitsfachkraft mit Nachweis.
Benennung der Ersthelfer mit Ausbildungsnachweis.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM BAUVORHABEN:
02 Entwässerungsanlagen
02
Entwässerungsanlagen
HINWEIS
Der Titel 02 "Entwässerungsanlagen" wurde erstellt
durch das
Ingenieurbüro für Haustechnik A. Böse
Röntgenstraße 22
41515 Grevenbroich
Tel: 02181 - 2121493 / -4
Fax: 02181 - 2121495
Ansprechpartner: Herr Andreas Böse
Handy: 0151 22 33 58 54
E-Mail: andreas.boese@boese-tga.de
Evtl. Rückfragen zu diesem Teil des LVs sind an das
Ingenieurbüro A. Böse zu richten.
HINWEIS
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ENTWÄSSERUNGSANLAGE
Grundlage für das Angebot und für die Ausführung der
kompletten Arbeiten ist die VOB, Teil C, in der jeweils
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung,
sowie aller darin aufgeführten und erwähnten weiteren
DIN-Vorschriften und Richtlinien.
Weiter gelten vorläufige Richtlinien und Verarbeitungs-
vorschriften der Hersteller der ausgeschriebenen
Materialien
und Bauelemente, sofern in den Angebotsunterlagen der
Bauherrschaft keine abweichenden Regelungen festgelegt
sind.
Die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungen sind genau zu beachten.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der AN ausdrücklich
an,
dass er sich mit der Planung der Anlagen vertraut
gemacht hat
und dass die in der vorliegenden Ausschreibung
beschriebene
Lösung den gestellten Anforderungen gerecht wird.
Der AN übernimmt die Verpflichtung, eine technisch
einwandfreie Funktion der Anlage zu gewährleisten.
Änderungsmaßnahmen sind der Bauleitung schriftlich vor
Ausführung mitzuteilen und an Hand von Berechnungs-
unterlagen nachzuweisen.
Die Ausführung muss grundsätzlich nach den der
Bauleitung
vorliegenden und freigegebenen Montageplänen erfolgen.
Der AN hat die Montage-u. Detailzeichnung im Maßstab
1:100 / M 1:200 als kostenlose Nebenleistung sofort
nach
Auftragserteilung zu erstellen.
Änderungen in den von der Bauherrschaft gestellten
Planungs-,
und Ausführungsunterlagen sind innerhalb von 2 Wochen
nach
Auftragserteilung der Bauleitung anzugeben.
Der Unternehmer erkennt hier durch seine Unterschrift
ausdrücklich an,
dass er sich mit der Planung der Anlage völlig vertraut
gemacht hat und
bei der Kalkulation diese Leistungsverzeichnisse
keinerlei Unklarheiten
bestanden haben, daher sind aus diesem Grunde
Nachforderungen bei
dem Bauherrn ausgeschlossen.
Die Haftung für diese Einzelleistungen übernimmt die
ausführende Firma
bis zur Übergabe.
Dem Bieter steht es frei, zur vorliegenden
Ausschreibung gesondert
abzugebende Gegenvorschläge einzureichen.
Eigenmächtige Änderungen der Ausschreibungsunterlagen
sind unzulässig.
Alle Änderungsvorschläge müssen dem Lieferungs- und
Leistungsumfang
der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Werden Anlagenteile ohne Rücksicht auf andere
Installationen eingebaut, so
sind diese, falls erforderlich, ohne Vergütung
auszutauschen und ordnungs-
gemäß wieder einzubauen. Im Zweifelsfall ist die
Bauleitung zu befragen.
Die verlangten Leistungen der technischen Anlagen sind
vom AN nachzuweisen.
Die Bauherrschaft behält sich vor diese Werte zu Lasten
des AN nachzuprüfen.
Die Nebenleistungen nach DIN 18380 sind zu erbringen
und in die Einheitspreise
einzurechnen.
Die Verhandlungen und Erbringungen aller erforderlichen
Abnahme-, Prüfungs-
und Genehmingungsunterlegen sind vom AN durchzuführen.
Einbauteile jeglicher Art müssen zu dem Zeitpunkt
montiert werden den die
Bauleitung festsetzt und sind gegen Verschmutzungen
und Beschädigungen zu
schützen. Der AN haftet für alle Einbauteile bis zur
förmlichen Abnahme.
Es ist Sache des AN, in Absprache mit der Bauleitung,
sich rechtzeitig mit den
übrigen an der Baustelle beschäftigten Firmen in
technischer und terminlicher
Hinsicht abzustimmen.
Kosten für Änderungen und Mehrkosten die durch eine
mangelhafte Koordination
entstehen gehen zu Lasten des AN.
Es ist im Zuge der Tiefbau- und Bohrarbeiten darauf zu
achten, dass die Verkehrswege
tagsüber der Art freigehalten werden müssen, dass
mindestens ein PKW/Transporter
die Baustelle passieren kann.
Nicht in Rahmen einer Tagesleistung fertig gestellte
Tiefbauarbeiten, Rohrgräben
oder andere gefährdende Öffnungen und Gegenstände sind
ausreichend zu kenn-
zeichnen, zu schützen und mit befahrbaren Stahlplatten
abzudecken.
Offene Gruben sind mit Absperrungen und
Beleuchtungshinweisen zu sicheren.
Die Kosten für die Baustellenabsperrungen sind die in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Abdeckungen der Baustellenöffnungen haben so zu
erfolgen, dass nach vollbrachter
Tages- und/oder Teilleistung die
Feuerwehrfahrzeug-Zugänglichkeit immer gewährleistet
werden kann.
Sämtliche in den vorgenannten Bemerkungen enthaltenen
Arbeiten und Ausführungen
sind in den Einheitspreisen enthalten, auch wenn dies
in den nachfolgenden Leistungs-
verzeichnis-Positionen nicht gesondert angesprochen
wird.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ENTWÄSSERUNGSANLAGE
02.01 Erdarbeiten
02.01
Erdarbeiten
02.02 Pumpensumpf und Einläufe
02.02
Pumpensumpf und Einläufe
02.03 Grundleitungen unterhalb des Gebäudes
02.03
Grundleitungen unterhalb des Gebäudes
02.04 Insgemeinkosten
02.04
Insgemeinkosten