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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Lage:
Stadt: Heidenau
Gemarkung: Mügeln
Flurstück: 55/1
Straße: Dresdner Straße 25
PLZ: 01809
Gebäude (Mehrfamilienhaus):
18 Wohneinheiten, verteilt auf vier oberirdische Geschosse
Erdgeschoss,
1. Obergeschoss,
2. Obergeschoss
und Dachgeschoss
Zustand: Neubau
Die Maßnahme besteht aus einem Neubau mit 18 Wohneinheiten inklusive der Außenanlage.
Für die Planung und Ausführung sind die geltenden Gesetze, Normen und anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Die aufgeführten Massen und Mengen sowie Stückzahlen wurden anhand des Modells ermittelt und spiegeln daher u.U. nicht den Ist-Stand wider und sind daher vor Bauausführung nochmals zu kontrollieren. Die Abrechnung erfolgt über ein detailliertes Aufmaß oder mittels Pauschale.
Allgemeine Vorbemerkungen
Für die Ausführung der Bauleistung gelten: VOB Teil B + C in der letztgültigen Fassung, sowie entsprechende anerkannte Regeln der Baukunst/Technik und DIN-Vorschriften.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Besondere Angebots- und Vertragsbedingungen
Die Abgabe des vorliegenden Angebotes erfolgt für den Auftraggeber bzw. den Architekten unverbindlich und kostenlos. Die Ausschreibung ist auf einen ausgewählten Teilnehmerkreis beschränkt und erfolgt nicht öffentlich, der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung der Ausschreibung vor. Wasser- und Stromanschlüsse sind auf dem Baugelände vorhanden und werden allen Firmen während der Bauzeit zur Verfügung gestellt. Der Verbrauch wird den am Bau beteiligten Firmen anteilig in Rechnung gestellt (siehe Aufteilung der Kosten für Wasser, Baustrom und Baureinigung). Die Abgabe von Alternativ-Angeboten des Bieters setzt grundsätzlich voraus, dass das vorliegende LV komplett ausgefüllt abgegeben wird.
Baustelleneinrichtung
Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dem Auftragnehmer von der Bauleitung eine Frist gesetzt, innerhalb der die Baustelle aufzuräumen ist, andernfalls wird ein Drittunternehmer auf Kosten des AN-s mit den Aufräum- und Reinigungsarbeiten beauftragt.
Bauwesen- / Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber ist berechtigt für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abzuschließen, und die Versicherungssumme auf alle am Bau beteiligten Unternehmer umzulegen. Bei Tätigung eines Versicherungsabschlusses beträgt die Umlage 0,3 % der geprüften Abrechnungssumme (ohne MwSt.). Der Betrag wird von der Auftragnehmerforderung abgezogen. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 200,- EUR und ist im Schadensfall vom Verursacher zu übernehmen.
Angebotspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung
Die Einheitspreise umfassen (soweit nicht anders erwähnt) Lieferung und Herstellung der Bauleistungen unter Beachtung der oben genannten technischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Erforderliche Schutz- und Montagevorrichtungen sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. Zur Kalkulation erforderliche Unterlagen liegen bei den Architekten aus. Der Bieter hat sich durch Einsichtnahme in Zeichnungen, durch Rückfragen und Besichtigungen an der Baustelle über Art, Umfang und Lieferungen der Leistungen volle Klarheit zu verschaffen. Sollten aus den Plänen und den Massen des LV´s bzw. aus der Beschreibung Unstimmigkeiten auftreten, sind diese in einem gesonderten Anschreiben zu erwähnen und so zu ergänzen, dass ersichtlich ist, was der AN zur funktionsgerechten und in sich abgeschlossenen Ausführung für erforderlich hält. Alle Angebotsunterlagen, Bauunterlagen und Zeichnungen bleiben Eigentum des Auftraggebers bzw. des Architekten und müssen vom Bieter mit dem Angebot zurückgegeben werden. Nebenangebote sind zulässig. Soweit im Leistungsverzeichnis die Angabe der Typen bzw. Fabrikate gefordert ist, sind diese anzugeben. Die angegebenen Massen gelten als allgemeine Anhaltspunkte über den Umfang der Arbeiten. Der Auftraggeber behält sich Änderungen in der Bauausführung vor. Diese Änderungen führen nicht zu Änderungen von Einheitspreisen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Arbeitsumfang verringert oder vergrößert. Es muss immer mindestens ein deutschsprachiger Facharbeiter auf der Baustelle anwesend sein. Nachunternehmer Angebote durch Bieter- und Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will (vgl. VOB/B §4 Abs.8). Die Angaben sind auf einem gesonderten Blatt folgendermaßen anzugeben:
1. LV-Pos., 2. Beschreibung Teilleistung, 3. Nachunternehmer.
Das LV muss von allen bevollmächtigten Vertretern rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
Vertragsstrafe
Für die Erfüllung der Leistung gelten die im Rahmen der Vertragsverhandlungen präzisierten Zwischen- und Endtermine. Verzögert der Auftragnehmer den Beginn oder gerät er mit der Vollendung in Verzug, so gehen alle, aus dieser Verzögerung entstehenden Schäden und Kosten, zu seinen Lasten.
Schlussabnahme
Es wird eine Schlussabnahme vereinbart, die mind. 10 Tage vor Abnahme schriftlich durch den AN zu beantragen ist. Voraussetzung für die Abnahme ist die Vorlegung sämtlicher Abnahmebescheinigungen von Behörden, TÜV etc. und die Vorlage der Bestandspläne für die Technikgewerke durch den AN.
Rechnungen / Abschlagszahlungen
Allen Rechnungen und Abschlagszahlungen sind prüffähige Massenberechnungen und evtl. Abrechnungszeichnungen beizufügen. Eine Prüfung der Rechnung erfolgt durch das planende / bauüberwachende Unternehmen und nach Freigabe erfolgt die Weiterleitung an Bauherrn und deren Begleichung. Rechnungen sind in Papier und Digital vorzulegen. Aufmaßlisten und Rapporte sind nach Leistungserbringung innerhalb von 14 Tagen, insofern nicht anders abgestimmt, vorzulegen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen 0.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Maßgebend für das Angebot und die Ausführung ist die VOB, insbesondere die Teile B und C in ihrer aktuellen Fassung. VOB Teil C Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen und internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Es gilt die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsbestimmungen. Es gelten alle notwendigen Sicherheitsregeln und Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft auf der Baustelle zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Bau- und Montagearbeiten unter größtmöglicher Sicherheit für alle Mitarbeiter. Der Ausschreibung liegen alle von Materialien und Ausführungen berührten DIN-Vorschriften in der jetzt gültigen Fassung zugrunde. Die Angebotspreise beinhalten eine vollständig abgeschlossene Montage, einschließlich aller erforderlicher Materialien, Zubehör, sonstige Kleinteile, Verschnitt und Lieferung aller zur Herstellung benötigten Materialien.
0.2 Veranlassung
- Gerüste:
Benötigt der Auftragnehmer zur Ausführung seiner beauftragten Leistung Gerüste, Hebebühnen etc., sind diese vom Auftragnehmer beizubringen und so aufzustellen, dass keine anderen Baugewerke behindert werden. Für den Fall, dass Behinderungen vorliegen, sind diese unverzüglich und geeignet zu beheben.
- Ausführungsunterlagen:
Sofern Korrekturarbeiten erforderlich werden, dürfen diese nur nach Abstimmung mit dem Architekten und Anordnung der Objektüberwachung ausgeführt werden. Dies gilt auch für alle anderen Maßnahmen, die die Standfestigkeit und Funktionsfähigkeit der Konstruktion beeinflussen.
- Gewerkeabstimmung/ Schnittstellenregelungen:
Anschlüsse und Übergänge an andere Gewerke sind nach Auftragserteilung mit den jeweiligen ausführenden Firmen im Vorfeld abzustimmen. Um eine fachgerechte Ausführung dieser Bereiche zu gewährleisten, sind technische Abstimmungsgespräche sowie Austausch von Detailzeichnungen zwischen den Beteiligten notwendig.
- Arbeitszeiten
Die Arbeitszeit liegt werktäglich zwischen 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Werden Änderungen zu diesen Arbeitszeiten notwendig, ist dies mit der Bauleitung abzustimmen.
Feiertage sind in Deutschland gesetzlich geltende Feiertage. An diesen Tagen sind keine Arbeiten durchzuführen.
0.3 Geltungsbereich
DIN 18299
0.4 Nebenleistungen, besondere Leistungen
4 .1 Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören (§ 2 Absatz 1 VOB/B).
4 .2 Besondere Leistungen Änderungen 2019-09: Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1 sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Vorbemerkungen: BESONDERE VORGABEN
Es gelten folgende Anforderungen:
- Baustellensicherung: Das Gebäude, sowie die BE Fläche sind fachgerecht zu sichern und müssen täglich verschlossen werden.
- Verunreinigungen sind sofort durch den Verursacher zu entfernen. Erfolgt dies nach Aufforderung durch die Bauleitung nicht, wird dies zu Lasten des Verursachers entfernt.
- Verlegen von Wasserschläuchen und Lagern von gefüllten Flüssigkeitsbehältern im Gebäude ist untersagt.
- Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt
- Schweißerlaubnisse sind für alle Schweiß- und Lötarbeiten, sowie Heißarbeiten wie Flexen usw. beim AG (über die AG-Bauleitung) eine Woche vor Beginn der Schweißarbeiten einzuholen
- Arbeiten mit erhöhter Lärmbelästigung: Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohn- und Ateliergebäuden (Westseite). Die Lärmbelästigung der Mieter ist auf ein Minimum zu beschränken. Diese Arbeiten sind bei der Bauleitung anzumelden und abzustimmen.
- Individuelle Baubeleuchtung am jeweiligen Installationsplatz ist selbst zu stellen.
Terminplan/Ausführungsfristen
Der Auftragnehmer hat sofort, jedoch spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, einen Feinterminplan mit Kapazitätsuntersetzung, auf Grundlage eines Generalterminplanes und unter Beachtung der Vertragsfristen zu erbringen. Der AN hat diesen Feinterminplan koordinierend mit dem AG und der örtlichen Bauleitung unter Einhaltung der Vertragstermine zu erstellen und fortzuschreiben.
Projektleitung
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vergabe einen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der alle Leistungen des Auftragnehmers für dieses Projekt vertritt.
Der Projektleiter muss in allen Phasen auf Anforderung an Gesprächen auf der Baustelle zur Verfügung stehen. Er muss an den durchzuführenden Abnahmeprüfungen teilnehmen.
Der Projektleiter übernimmt eigenverantwortlich die Koordinierung seines Gewerkes und sonstiger am Bau beteiligten Firmen.
Ein Wechsel des Projektleiters ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Koordinierung
Der Auftragnehmer ist zur selbständigen Koordinierung der Baumaßnahme verpflichtet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an allen Koordinierungsgesprächen teilzunehmen und die Schnittstellen zu anderen Gewerke anzugeben.
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den AG.
Vor Beginn der Montage hat der Auftragnehmer einen Montagepersonal-Einsatzplan vorzulegen. Die Montage erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit der Bauleitung.
Baubesprechungen
Baubesprechungen finden wöchentlich auf der Baustelle statt.
Der Auftragnehmer ist nach Aufforderung durch den AG verpflichtet, je nach Bedarf an diesem Gespräch mit dem benannten verantwortlichen Fachbauleiter teilzunehmen. Während der Ausführung auf der Baustelle ist der AN verpflichtet, mindestens einen kompetenten Vertreter zur Baubesprechnung zu entsenden.
Maße / Toleranzen
Alle Maße sind vor Baubeginn örtlich aufzunehmen und vor Montage zu prüfen.
Sicherheitstechnische Hinweise
Der AN ist verpflichtet, alle z.Z. der Bauausführung gültigen gesetzlichen Bestimmungen zur Unfallverhütung sowie alle sonstigen Sicherheitsregeln gewissenhaft einzuhalten. Er haftet für alle aus der Unterlassung solcher Maßnahmen ergangenen Schäden.
Insbesondere gelten arbeitsschutzrechtliche Regelungen und Regelungen zum Nachbarschaftsschutz: Baustellenverordnung, Berufsgenossenschaftliche Regelungen, Immissionsschutzrechtliche Regelungen (Lärm, Staub, Erschütterungen etc.) sowie Abfallrechtliche Regelungen: Kreis- laufwirtschafts- und Abfallgesetz mit seinen untergesetzlichen Regelungen, Landesabfallgesetz, Nachweisverordnung etc.
Die Baustelle und angrenzende Bereiche sind gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV u.a.) gegen Unfälle und unbefugtes Betreten durch das Aufstellen von Hinweistafeln, Verkehrszeichen, Absperrmitteln usw. zu sichern. Für die Errichtung und Unterhaltung dieser Anlagen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Die Vorschriften der Versorgungsunternehmen bzw. Rechtsträger sind einzuhalten.
Es gelten die technischen Regelwerke bezüglich der Gefahrstoffe und gefährlichen Arbeitsstoffe.
Zum Schutz der Umwelt, Natur und Landschaft hat der Auftragnehmer Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Das Sächsische Naturschutzgesetz (Sächs-NatSchG) in der derzeit gültigen Fassung ist zu beachten. Es ist darauf zu achten, dass Schadstoffe jeglicher Art (z.B. Motorenöl, Diesel, Schalöl, Versieglungsharz u.a.m.) nicht in den Boden und damit in das Grundwasser sowie in das vorhandene Gewässer gelangen.
Bei der Durchführung aller Bauarbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge zu beachten (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG).
Die vorhandenen Gefahrstoffe können der Anlage entnommen werden.
Im Rahmen der bisherigen Begehungen konnten keine vorhandenen unterirdischen Schächte, Kanäle, Siele usw. festgestellt werden. Aufgrund der eingeschränkten Begehbarkeit der Teilbereiche kann das Vorhandensein vergleichbarer Bauwerke nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Die Arbeiten sind ständig von einer weisungsbefugten, fachlich geeigneten Person auf die arbeitssichere Durchführung der Arbeiten zu beaufsichtigen. Diese ist im Vorfeld der Arbeiten zu benennen.
Verfahrensbezogene Angaben
Die Standsicherheit und Sicherung von Bauzuständen während des Abbruchs liegt im Verantwortungsbereich des ausführenden Unternehmens. Die allgemeingültigen Sicherheits-und Um- weltschutztechnische Maßnahmen beim Baggerabbruch (z.B. Wasserspritzen zur Staubbindung, Absperren von Gefahrenbereichen und Einsturzbereichen, Schutz von befestigten Flächen usw.) und ggf. beim Kranrückbau (z.B. Standsicherheit am Kranstandort, keine Abstützungen auf Schächten und Kanälen, Absperren von Verkehrsräumen beim Überschwenken, Anbringung von Absturzsicherungen oder Anwendung von Fallschutzmitteln durch die Arbeitnehmer bei Anschlag- und Trennarbeiten) sind zu beachten.
Kernbohrungen
Kernbohrungen werden vom AN Rohbau hergestellt. Die Lage der Kernbohrungen ist eine Woche vor Ausführung der Bohrung anzuzeigen.
Mediendurchführungen sowie Fehlbohrungen in Stahlbetonwänden und Decken werden vom Gewerk Rohbau verschlossen.
Reinigung
Eine Komplettreinigung als Grob- und Feinreinigung durch den Auftragnehmer erfolgt unmittelbar vor den Abnahmen.
Eigener Bauschutt und Müll muss arbeitstäglich entsorgt werden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Alle einschlägigen Normen und Vorschriften sind einzuhalten.
Über alle einschlägigen Normen hinaus gelten alle zutreffenden Merkblätter und Richtlinien in der zur Zeit der Angebotsbearbeitung gültigen Fassung.
Gleichwertigkeit technischer Spezifikationen
Maßgebend für das Angebot und die Ausführung ist die VOB, insbesondere die Teile B und C in ihrer aktuellen Fassung.
VOB Teil C Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV).
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale
Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale
Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:
"oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen. (DIN 18299 (VOB/C) Abschn. 0 Abs.1)
Die angebotenen Produkte und Ausrüstungen sind auf einer Fabrikatsliste zusammenzustellen und der Bauüberwachung zur Freigabe vorzulegen. Für Ausrüstungen, die in der Ausschreibung nicht explizit benannt wurden
oder für die von der Ausschreibung abweichenden Produkte, sind die
technischen Produktdatenblätter bzw. Herstellerdokumentationen mit dem Nachweis der Gleichwertigkeit beizufügen.
Ohne Freigabe eingebaute Ausrüstungen, die nicht den Anforderungen
der Planung / Ausschreibung genügen, kann die Bauleitung / Bauüberwachung durch den AN auf eigene
Kosten wieder demontieren lassen.
Es gilt die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsbestimmungen.
Die Angebotspreise beinhalten die fix und fertige Montage, einschließlich aller erforderlicher Materialien, Zubehör, sonstige Kleinteile, Verschnitt und Lieferung aller zur Herstellung benötigten Materialien.
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ist mit seinen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen in seinem vollen Umfang einzuhalten.
Ausländische Auftragnehmer/Nachunternehmer
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Nachunternehmer
Der Bieter darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der Bieter hat vor der beabsichtigten Übertragung, Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zugeben.
Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung, Abfallkreislaufwirtschaftsgesetz und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Gleichfalls sind die abfallrechtlichen Bestimmungen der Baugenehmigung zu beachten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt.
Gewerkeabstimmung / Schnittstellenregelungen
Anschlüsse und Übergänge an andere Gewerke sind nach Auftragserteilung mit den jeweiligen ausführenden Firmen im Vorfeld abzustimmen. Um eine fachgerechte Ausführung dieser Bereiche zu gewährleisten, sind technische Abstimmungsgespräche sowie Austausch von Detailzeichnungen zwischen den Beteiligten notwendig.
Aufmaß
Ein gepüftes Aufmaß ist die Grundlage jeder Rechnungsstellung. Dieses ist in den Formaten PDF und GAEB dem Planer zu übergeben.
Montageplanung
Es ist eine Montageplanung für Stark- und Schwachstrom-Installationsschwerpunkte zu erstellen und vor dem jeweiligen Ausführungsbeginn beim verantwortlichen Stark- und Schwachstrom-Planungsbüro/-Bauleiter zur Freigabe vorzulegen!
Angebotsprüfung durch den Bieter
Der Bieter ist verpflichtet, sich mit allen Ausführungsunterlagen vertraut zu machen. Er hat sich darüber hinaus über die Beschaffenheit der Baustelle hinsichtlich der Zufahrtswege, Lagermöglichkeiten, der Beschaffung von Bauwasser und Baustrom zu informieren. Insbesondere muss der Bieter sich über das Vorhandensein und die Lage von Versorgungsleitungen, gleich welcher Art, eigenverantwortlich informieren. Sofern der Bieter Unrichtigkeiten oder Unklarheiten in den Angebotsunterlagen feststellt, die sich auf reine Mengenüber- oder -unterschreitung beziehen, hat er unverzüglich den Bauherrn vor oder zusammen mit der Angebotsabgabe schriftlich zu unterrichten. Unterlässt er einen solchen Hinweis, obwohl der Widerspruch oder die Lücke bei gehöriger Sorgfalt im Rahmen der Angebotsabgabe erkennbar war, so erhält der Auftragnehmer für etwaige erforderliche zusätzliche oder geänderte Leistungen in Folge der vorgefundenen Widersprüche oder Unvollständigkeiten Vergütung lediglich in Höhe der bei widerspruchsfreier oder vollständiger Leistungsbeschreibung ohnehin entstandenen Kosten.
Die auch in diesem Fall grundsätzlich nach Paragraph 2 Nr. 5 bzw. Paragraph 2 Nr. 6 VOB/B ermittelte Vergütung darf jedoch eine ortsübliche und angemessene Vergütung nicht überschreiten. Anteiliger Gewinn wird nicht vergütet.
2.23 Erklärungen des Bieters zur Vollständigkeit seines Angebots
Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass das Angebot und die beigefügten Unterlagen die auszuführenden Leistungen so vollständig erfassen, wie dies für die Abgabe eines Irrtumes freien Angebots erforderlich ist.
Der Bieter kann sich nach Angebotsabgabe auf Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung nicht berufen.
Der Bieter bestätigt, dass er sich über die Baustelle, ihre Lage, ihre Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, die Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie über alle Bedingungen, die die Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat und keine Nachforderungen infolge Unkenntnis der Verhältnisse gestellt werden.
Der Bieter verpflichtet sich gemeinsam mit der Bauleitung die Termine und Details vorzuplanen.
Die Reihenfolge der einzurüstenden Flächen sowie der Montageablauf erfolgt ebenfalls in Absprache mit der Bauleitung.
Die aufgeführten Massen sind vom Unternehmer verbindlich zu überprüfen.
Allgemeine Vorbemerkungen:
Barrierefreiheit Barrierefreiheit
Von den insgesamt 18 Wohneinheiten werden 6 Wohnungen als barrierefrei nutzbare Wohnungen gemäß DIN 18040-2 ausgeführt. Eine Ausführung als uneingeschränkt rollstuhlgerechte Wohnungen gemäß den Anforderungen der DIN 18040-2 (Kennzeichnung „R“) ist nicht vorgesehen.
Die barrierefrei nutzbaren Wohnungen erfüllen die wesentlichen Anforderungen der DIN 18040-2 hinsichtlich der Erreichbarkeit, Nutzbarkeit und Bedienbarkeit der wesentlichen Ausstattungsmerkmale.
Für die Elektroinstallationen gelten insbesondere folgende Anforderungen:
Schalter, Taster, Bedienelemente, Raumthermostate sowie sonstige Bedien- und Anzeigeeinrichtungen sind innerhalb der nach DIN 18040-2 festgelegten Greif- und Bedienhöhen anzuordnen. Steckdosen, Anschlüsse und sonstige elektrische Nutzungseinrichtungen sind entsprechend den Anforderungen an die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen zu positionieren. Die Anordnung von Schaltern, Steckdosen und Bedienelementen erfolgt unter Berücksichtigung der erforderlichen Bewegungs- und Bedienflächen. Bedienelemente sind gut erkennbar, kontrastreich gestaltet und leicht bedienbar auszuführen.
Einrichtungen der Kommunikations-, Signal- und Sicherheitstechnik sind barrierefrei nutzbar auszubilden. Die Erschließungsbereiche einschließlich Hauseingänge, Aufzüge und gemeinschaftlich genutzter Bereiche werden so geplant, dass eine barrierefreie Nutzung gewährleistet wird.
Barrierefreiheit
Elektrische Installation Sämtliche Leitungen werden gemäß den geltenden VDE-Vorschriften in den jeweils vorgesehenen Installationsebenen verlegt. Die Leitungsführung erfolgt generell unter Putz, im Fußbodenaufbau, in Trennwänden sowie in Vorsatzschalen. Im Dachgeschoss erfolgt die Verlegung – sofern eine Unterputz-Installation nicht möglich ist – aufputz über Kabeltrassen unterhalb der Decke.
Wohnungsausstattung
Jede Wohnungseinheit erhält einen Sicherungsverteilungskasten sowie einen Multimediaverteiler (MMV) mit automatischen Sicherungselementen, beide werden unter Putz im Flur installiert. Der MMV ist mit einer Steckdose ausgestattet und ausreichend groß dimensioniert, sodass ein käuferseitiger Router eingebaut werden kann. Der Abstellraum im Kellergeschoss (KG) erhält eine Steckdose und Beleuchtung. Die Versorgung erfolgt über den jeweiligen Wohnungszähler. Ein elektrischer Herdanschluss ist vorgesehen. Jede Wohnung wird mit einem Haustelefon mit Video-Gegensprechanlage ausgestattet. Die Video-/Sprech- und Klingelanlage mit elektrischem Türöffner ist im Glassegment neben der Hauseingangstür angeordnet, gemäß Architektenvorgabe. Türsprechanlage: Mithörgesperrt, mit Farbdisplay. Internet/TV: DSL- und Kabelanschluss vorgesehen; ein TV-Anschluss ist gewünscht. In Schlaf- und Kinderzimmern werden Rauchmelder gemäß geltender Vorschriften installiert. Kommunikation & Datenverkabelung
Verlegung von Leerrohren DN 50 zur Vorbereitung eines Glasfaseranschlusses vom Straßenanschluss bis zum Hausanschlussraum. Strukturierte CAT-7-Datenverkabelung bis zu den Übergabepunkten in den Wohnungen. Kommunikationsnetz auf Basis steckerfertiger Verteilung in Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern (Unterputz). Telefonverkabelung: Vom Hausanschluss bis zum Übergabepunkt in der Wohnung. orab ist mit dem Versorger zu klären, ob straßenseitig Kupfer- oder Glasfaserkabel zum Haus verlegt werden. Allgemeininstallation
Allgemeinstromkreise (Hauszugang, Treppenhaus, Flure, Dachboden, Außenbeleuchtung) erhalten separate Stromzähler. Im Treppenhaus ist auf jeder Etage eine abschließbare Steckdose vorgesehen. Allgemeinbeleuchtung (Treppenhaus, EG-Bereiche) wird über Präsenz- oder Bewegungsmelder gesteuert. Im Fahrradabstellraum werden 12 abschließbare Steckdosen installiert. Außenbeleuchtung
Die Außenbeleuchtung erfolgt gemäß Planungsvorgabe im mittleren Preissegment mit Fokus auf Funktionalität und Design. Ausleuchtung von Hauszugängen, Verbindungswegen, Stellplätzen und Gartenwegen durch: Pollerleuchten oder Außenwandlampen aus Edelstahl / beschichtetem Aluminium, in IP65-Ausführung, mit LED-Leuchtmitteln (austauschbar). Eine abschließbare Außensteckdose wird montiert. Steuerung der Außenbeleuchtung erfolgt über Bewegungsmelder, Dämmerungsschalter oder Zeitschaltuhren. Vorbereitung für E-Ladestationen
Jeder PKW-Stellplatz wird für eine spätere Wallbox-Nachrüstung vorbereitet: Verschattungseinrichtungen
Alle Fenster erhalten elektrisch bedienbare Textil-Screens. Die Verschattung erfolgt entsprechend der Fassadenplanung und Bemusterung.
Elektrische Installation
01 KG 440 Elektrische Anlagen
01
KG 440 Elektrische Anlagen
01.01 Zähleranlage
01.01
Zähleranlage
01.02 NS-Unterverteilungen mit Einbaugeräten
01.02
NS-Unterverteilungen mit Einbaugeräten
01.03 Verlegesysteme
01.03
Verlegesysteme
01.04 Kabel und Leitungen
01.04
Kabel und Leitungen
01.05 Installationsdosen
01.05
Installationsdosen
01.06 Installationsgeräte
01.06
Installationsgeräte
01.07 Beleuchtung
01.07
Beleuchtung
01.08 Sicherheitsbeleuchtung
01.08
Sicherheitsbeleuchtung
01.09 Blitzschutzanlage
01.09
Blitzschutzanlage
01.10 Erdungsanlage
01.10
Erdungsanlage
01.11 Potentialausgleich, Überspannungsschutz
01.11
Potentialausgleich, Überspannungsschutz
01.12 Elektro-Mobility Ladestation
01.12
Elektro-Mobility Ladestation
01.13 Besondere Leistungen
01.13
Besondere Leistungen
01.14 Prüfung
01.14
Prüfung
01.15 Stundenlohnarbeiten
01.15
Stundenlohnarbeiten
02 KG 450 Kommunikations- und informationstechnische Anlagen
02
KG 450 Kommunikations- und informationstechnische Anlagen
02.01 Datentechnik
02.01
Datentechnik
02.02 Türsprechanlage
02.02
Türsprechanlage
02.03 Gefahrenmeldeanlagen
02.03
Gefahrenmeldeanlagen
02.04 Besondere Leistungen
02.04
Besondere Leistungen
02.05 Stundenlohnarbeiten
02.05
Stundenlohnarbeiten