In, an und auf Gebäuden dürfen Öffnungen in Geländern, Brüstungen und anderen
Umwehrungen mindestens in einer Richtung nicht breiter als 0,12 m sein. Sie
sind so auszubilden, dass das Überklettern erschwert wird.
Wir weisen darauf hin, dass Geländer mit parallel zum Handlauf angeordneten
Gurtstäben diese Forderung nicht oder nur bedingt erfüllen und zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen notwendig sind.
Eine Glasscheibe aus ESG-H erfüllt die Anforderungen an Gläser für
Geländer in Bezug auf die Anprall-Lasten (ETA -10/0215 sowie die
zugehörigen Prüfberichte), entsprechen aber nicht der Forderung in
DIN 18008 nach Verwendung von Verbundsicherheitsgläsern.
Holz ist ein Naturwerkstoff - Abweichungen der Farben, Maserungen und Strukturen sind in jedem Stamm
vorhanden. Umwelteinflüsse wie Klimaveränderungen und Bodenbeschaffenheit werden im Holz in Form von
Unregelmäßigkeiten und Verfärbungen aufgezeichnet und schaffen so Unikate von unnachahmlicher Vielfalt und
unkopierbarer Schönheit. Sie sind kein Grund zur Reklamation, sondern ein Zeichen für Einzigartigkeit und
Unverfälschtheit der Natur!
Bei der Montage kann es durch das Gewicht der Treppenteile zu Anstoßungen an den Wänden kommen. Bei
bereits fertigen Wänden (Tapete, Strukturputz u.ä.) müssen wir deshalb bei Beschädigungen Haftungsansprüche
ausschließen!
Wände, Deckenkanten und Böden entlang des Treppenlaufes dürfen bis auf 9 cm Tiefe keine Installationen z.b.
Strom, Abwasser, Wasser, Gasleitungen oder Armierungen enthalten. Für durch Montagebohrungen entstehende
Schäden haften wir nicht.
Für alle Kunden schließen wir eine Warenkreditversicherung ab. Bis zur positiven Bestätigung seitens der
Versicherung gelten die Zahlungsbedingungen vorbehaltlich.
In, an und auf Gebäuden dürfen Öffnungen in Geländern, Brüstungen und anderen
002 Erdarbeiten
002.01 Vouten