Blitzschutz
Neubau Löwenbräu-Arkaden mit TG
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Gebäude A+B
01
Gebäude A+B
Vorbemerkung Erdungs- und Blitzschutzanlagen Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die betriebsfertige Erstellung des äußeren Blitzschutzes nach der derzeit gültigen DIN EN 62305 / DIN VDE 0185-305 in der Blitzschutzklasse III. Alle Arbeiten sind durch geschultes Fachpersonal bzw. eine Fachfirma durchzuführen. Die Anordnung von Anschlussfahnen für den äußeren Blitzschutz und den Potentialausgleich, sowie für den Inneren Blitzschutz / Blitzschutz- Potentialausgleich ist vor Errichtung der Erdungsanlage nochmals vor Ort abzustimmen. Anschlußleitungen des Fundamenterders aus dem Beton ins Erdreich bzw. ins Mauerwerk sind gegen Korrosion be- sonders zu schützen, z. B. durch eine PVC-Ummantelung. Fangstangen sind nach der jeweiligen Windlastzone des Gebäudes auszurichten und dementsprechend zu fixieren. Es ist ein Nachweis des berechneten Trennungsabstandes des Blitzschutzes unaufgefordert einzureichen. Ebenfalls ist ein Nachweis eines ordnungsgemäßen Schutzwinkel oder Blitzkugelverfahrens zur Ausrichtung der Fangeinrichtungen vorzulegen. Der überirdische Blitzschutz soll in dem Werkstoff Kupfer ausgeführt werden.
Vorbemerkung Erdungs- und Blitzschutzanlagen
01.01 Ableitungen
01.01
Ableitungen
01.02 Auffangeinrichtung
01.02
Auffangeinrichtung
01.03 Dokumentation und Sonstiges
01.03
Dokumentation und Sonstiges
02 Gebäude C
02
Gebäude C
Vorbemerkung Erdungs- und Blitzschutzanlagen Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die betriebsfertige Erstellung des äußeren Blitzschutzes nach der derzeit gültigen DIN EN 62305 / DIN VDE 0185-305 in der Blitzschutzklasse III. Alle Arbeiten sind durch geschultes Fachpersonal bzw. eine Fachfirma durchzuführen. Die Anordnung von Anschlussfahnen für den äußeren Blitzschutz und den Potentialausgleich, sowie für den Inneren Blitzschutz / Blitzschutz- Potentialausgleich ist vor Errichtung der Erdungsanlage nochmals vor Ort abzustimmen. Anschlußleitungen des Fundamenterders aus dem Beton ins Erdreich bzw. ins Mauerwerk sind gegen Korrosion be- sonders zu schützen, z. B. durch eine PVC-Ummantelung. Fangstangen sind nach der jeweiligen Windlastzone des Gebäudes auszurichten und dementsprechend zu fixieren. Es ist ein Nachweis des berechneten Trennungsabstandes des Blitzschutzes unaufgefordert einzureichen. Ebenfalls ist ein Nachweis eines ordnungsgemäßen Schutzwinkel oder Blitzkugelverfahrens zur Ausrichtung der Fangeinrichtungen vorzulegen. Der überirdische Blitzschutz soll in dem Werkstoff Kupfer ausgeführt werden.
Vorbemerkung Erdungs- und Blitzschutzanlagen
02.01 Ableitungen
02.01
Ableitungen
02.02 Auffangeinrichtung
02.02
Auffangeinrichtung
02.03 Dokumentation
02.03
Dokumentation
03 Gebäude D
03
Gebäude D
Vorbemerkung Erdungs- und Blitzschutzanlagen Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die betriebsfertige Erstellung des äußeren Blitzschutzes nach der derzeit gültigen DIN EN 62305 / DIN VDE 0185-305 in der Blitzschutzklasse III. Alle Arbeiten sind durch geschultes Fachpersonal bzw. eine Fachfirma durchzuführen. Die Anordnung von Anschlussfahnen für den äußeren Blitzschutz und den Potentialausgleich, sowie für den Inneren Blitzschutz / Blitzschutz- Potentialausgleich ist vor Errichtung der Erdungsanlage nochmals vor Ort abzustimmen. Anschlußleitungen des Fundamenterders aus dem Beton ins Erdreich bzw. ins Mauerwerk sind gegen Korrosion be- sonders zu schützen, z. B. durch eine PVC-Ummantelung. Fangstangen sind nach der jeweiligen Windlastzone des Gebäudes auszurichten und dementsprechend zu fixieren. Es ist ein Nachweis des berechneten Trennungsabstandes des Blitzschutzes unaufgefordert einzureichen. Ebenfalls ist ein Nachweis eines ordnungsgemäßen Schutzwinkel oder Blitzkugelverfahrens zur Ausrichtung der Fangeinrichtungen vorzulegen. Der überirdische Blitzschutz soll in dem Werkstoff Kupfer ausgeführt werden.
Vorbemerkung Erdungs- und Blitzschutzanlagen
03.01 Ableitungen
03.01
Ableitungen
03.02 Auffangeinrichtung
03.02
Auffangeinrichtung
03.03 Dokumentation
03.03
Dokumentation
04 Allgemein
04
Allgemein
04.__.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Gerüste mit mehr als 2 m Arbeitsbühnenhöhe über Fußboden oder Gelände werden gesondert vergütet. In die Baustelleneinrichtung sind sämtliche Aufwen- dungen, Einrichtungen und Materialien einzurechnen, die für den reibungslosen Ablauf und termingerechte Fertigstellung der hier ausgeschriebenen Leistung notwendig sind Dies beinhaltet u.a. - alle Lagerflächen / Lagercontainer - Büro- / Besprechungscontainer (einschl. Equipment) - Mannschaftscontainer - Vormontagezelte - Hub-, Hebe- und Verfahrwerkzeuge - usw. Mit Abgabe des Angebotes hat der AN Angaben über notwendige Stellflächen abzuschätzen, die der AN für die Einrichtung der Baustelle benötigt: Lagercontainer: Büro-/Mannschaftscontainer: Lagerflächen: Vom AG werden Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt und gemäß Vertragskonditionen (siehe Vorbemerkungen) verrechnet.
04.__.0010
Baustelleneinrichtung
1,00
Psch
04.__.0020 Montagegerüste, Aufstiegshilfen und Absturzsicherung Kosten für Aufstiegshilfen wie Scherenbühne und Gerüste mitsamt Absturzsicherung etc. - soweit sie gemäß VOB keine Nebenleistung sind - für alle während der angegebenen Montagezeit auszuführenden Leistungen des Auftragnehmers Vorhaltung für den gesamten Montagezeitraum Eine maximale Montagehöhe von bis 6m ist für die Gastronomie, das Café und die zweigeschossigen Wohnungen zu kalkulieren. Art und Anzahl sind vom Bieter nach Leistungsumfang und den benannten Eckterminen in den Vorbemerkungen eigenverantwortlich zu kalkulieren. Hebebühnen-/Gerüsterstellung, Auf- und Abbau, Kontrolle, Unterhaltung und ständige Sicherung der Hebebühne/des Gerüsts entsprechend den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Arbeitsschutzbestimmungen. Die Standsicherheit und Statik der Gerüste ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Im Falle einer Verletzung dieser Vertragsspflichten ist der Auftragnehmer unmittelbar gegenüber dem Hebebühnen-/Gerüstbenutzer schadensersatzpflichtig. Erstellt dem Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer Verletzung seiner Vertragspflichten frei. Dies gilt sinngemäß auch für andere Aufstiegshilfen. Die erforderlichen Zuschläge für Montagehöhen > 3,0 m sind mit dieser Position abgegolten. Bei gleichzeitigem Arbeiten mit weiteren Gewerken sind die entsprechenden Einrichtungen, Kanäle, Rohre, Kabel usw. zu berücksichtigen. Insbesondere für die Arbeiten in Höhen über 3,0 m oder auf dem Dach ist eine Schutzausrüstung gegen Absturz zwingend erforderlich. Diese ist vom Auftragnehmer in die Kosten einzukalkulieren.
04.__.0020
Montagegerüste, Aufstiegshilfen und Absturzsicherung
1,00
Psch
04.__.0030 Gewerkekoordination
04.__.0030
Gewerkekoordination
1,00
Psch
Regiearbeiten Eventuelle zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die im Leistungsverzeichnis nicht enthalten sind, und die nicht im Rahmen eines vorher angebotenen Einheitspreises abgerechnet werden können, werden nach Genehmigung durch die Bauleitung, bzw. den Bauherrn in Regie durchgeführt und zusätzlich verrechnet. Für anfallende Stundenlohnarbeiten sind die Rapporte mit nachvollziehbarer Beschreibung der Tätigkeiten täglich der Bauleitung / Objektüberwachung vorzulegen. Stundenlohnzettel müssen eindeutig erkennen lassen: - Vor- und Zuname - Beruf - Lohngruppe - Arbeitsleistung nach Zeit, Ort und Dauer - Verbrauch von Baustoffen Die Regieanmeldungen sind VOR der Ausführung der Fachbauleitung anzuzeigen. Nicht angemeldete Regiezettel haben keinen Anspruch auf Freigabe und Abrechnung!
Regiearbeiten
04.__.0040 Inbetriebnehmer (Fachingenieur) Inbetriebnehmer
04.__.0040
Inbetriebnehmer (Fachingenieur)
10,00
h
04.__.0050 Obermonteur Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur
04.__.0050
Obermonteur
10,00
h
04.__.0060 Monteur Stundenlohnarbeiten durch Monteur
04.__.0060
Monteur
10,00
h
04.__.0070 Hilfsmonteur Stundenlohnarbeiten durch Hilfsmonteur
04.__.0070
Hilfsmonteur
10,00
h