12 Putzarbeiten:
Vorbemerkung Putzarbeiten: Zusätzliche technische Vorbemerkungen:
Vor Durchführung der Putzarbeiten ist der Putzuntergrund auf seine Eignung zu überprüfen. Es ist Sache des Auftragnehmers, alle eventuellen Untergrundmängel vor Ausführung seiner Leistungen zu reklamieren. Fenster, Fensterstöcke, Türen, Tür-Futter, Tür-Rahmen, Tür-Zargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken.
Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers und werden auf seine Kosten beseitigt.
Der Innenputz an den Wand- und Deckenflächen ist absolut lot- und fluchtgerecht auszuführen. Alle Elektrodosen und später freizulegende Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Bei Nichtbeachtung gehen eventuelle Folgekosten zu Lasten des Auftragnehmers. Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben. Fensterbänke sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können. An allen Öffnungen, Ecken, vorspringenden Kanten usw. des Innen- und Außenputzes sind Putzprofile anzubringen; diese werden gemäß Positionsbeschreibung vergütet.
Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden müssen, sind vor Beginn mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Risseverhinderung sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzustimmen und deren Vergütung zu regeln.
Im Innenbereich sind sämtliche erforderlichen Gerüste in der entsprechenden Position mit anzubieten oder ggfs. direkt in den einzelnen Positionen mit einzukalkulieren. Im Außenbereich wird ein Fassadengerüst kostenlos zur Verfügung gestellt, zusätzlich erforderliche Arbeitsgerüste sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Vorbemerkung Putzarbeiten:
12.01 Putzarbeiten: