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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung
Projektbezeichnung / Bauvorhaben
KBK - Kompetenzzentrum für Brand- und Katastrophenschutz des
Vogtlandkreises
Das KBK soll in Treuen im Ortsteil Eich in einem Gewerbegebiet zwischen
angrenzender Bebauung errichtet werden.
Das Baugrundstück befindet sich an der Ziegeleistraße 3, Gemarkung Eich
(1311), Flurstück 268/12, 267/20 und 254 im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes " Gewerbegebiet Rebesgrüner Straße"
Das Grundstück ist erschlossen und liegt verkehrsgünstig zur A72 und
S299. Die Grundstücksfläche beträgt insgesamt 20.674m². Das Grundstück
ist geneigt und relativ stark in Teilflächen gegliedert.
Im städtebaulichen Umfeld befinden sich Waldflächen und einige
Gewerbebauten.
Das Gesamtobjekt gliedert sich funktionell in folgende Bereiche:
1. Feuerwehrtechnisches Zentrum (FTZ) --> fertig gestellt
Werkstätten/ Fahrzeughalle/ Waschhalle
2. Katastrophenschutzlager (KatSL) (Bestandteil dieser Ausschreibung)
Lagerhalle/ Kalthalle
3. Feuerwehrbildungszentrum (FBZ) --> fertig gestellt
Verwaltung/ Schulung/ Ausbildung/ Brandschutzerziehung (FloBIZ)
4. Außenübungsanlagen des FBZ --> fertig gestellt
Übungsflächen, Übungsanlagen, Containeranlagen, Feuerwehrturm
Städtebauliche Einordnung
Die Funktionseinheiten werden jeweils in separaten Gebäuden eingeordnet,
die einem einheitlichen Gestaltungskonzept bei Gebäudeform,
Proportion und Fassadengestaltung folgen.
Die langgestreckten und in einer Flucht angeordneten Gebäude für
Feuerwehrbildungszentrum und Katastrophenschutzlager fügen sich durch
ihre Riegelwirkung städtebaulich in die vorhandene
Industriehallenbebauung ein und behaupten sich optisch gegenüber dem
großen Bauvolumen der
Nachbargebäude. Der Feuerwehrturm bildet einen Knotenpunkt im Gelände,
welcher die lineareAu srichtung bricht und eine Anordnung des
Feuerwehrtechnischen Zentrums orthogonal dazu zulässt. Somit
verbinden die Neubauten des Bauvorhabens in ihrer Gesamtheit die
vorhandene
heterogene Bebauung des Gewerbegebietes. Sie fassen das
Baugrundstück räumlich ein und ergeben eine der öffentlichen Funktion
angemessene städtebauliche Gesamtwirkung.
Funktionelle Gebäudeinhalt
TO 02. Katastrophenschutzlager
Das Gebäude für den Katastrophenschutz (KatSL) ist ein
eingeschossiges unbeheiztes Hallengebäude mit gering auskragendem
Pultdach.
Das Katastrophenschutzlager wird als Kalthalle mit Hochregalen
ausgestattet. Es besitzt Türen und Fenster und Tore und ist mit LKW
befahrbar.
Planungsgrundlagen
Die Gebäude werden auf Grundlage der Landesbauordnung Sachsen, den
gültigen DIN- Normen, eingeführten technischen Baubestimmungen und
anerkannten Regeln der Technik geplant. Des weiterne werden die
Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeits-
stätten beachtet. Grundsätzlich werden nur zugelassene Baustoffe,
Bauprodukte und Bauarten eingesetzt.
- Sächsische Bauordnung (SächsBO) vom 11.05.2016, letzte Änderung vom
11.12.2019
Baubeschreibung nach Kostengruppen
Baubeschreibung nach Kostengruppen DIN 276-1
KGR 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
KGR 310 Baugrube/ Erdbau
Es wird eine Baugrube auf ca -1,50m unter OK Bestandsgelände mit
Böschungswinkel und Gefälle für Entwässerung im Planum, gemäß
Baugrundgutachten und Fundamentplan hergestellt. Um eine ebene
Gründungsfläche zu erzielen.
KGR 320 Gründung, Unterbau
Es wird eine Flachgründung aus Stahlbetonbodenplatte und einzelnen
Stüt-
zenfundamenten mit Frostschürzen auf Sauberkeits- und Kiesfilterschicht
vorgesehen. Evtl. erforderliche Bodenaustauschmaßnahmen und
Auffüllungen erfolgen entsprechend Bodengutachten.
Abdichtungsmaßnahmen und Drainage werden nach DIN 18533 entsprechend der
Anforderungen aus dem Baugrundgutachten realisiert. Grundleitungen
unterhalb der Halle sind bis auf ein Waschbecken nicht vorhanden. Im
Außenbereich werden die Grundleitungen der Regenentwässerung verlegt.
Der LKW-befahrbare Gründungsbelag wird mit der Bodenplatte wie im LV
beschreiben hergestellt. Die Nutzschicht wird mit Rutschsicherheits-
klassifizierung nach Anforderungen der GUV ausgeführt. Es wird eine
Bodenbeschichtung für Garagen durch eine Fachfirma nachträglich
aufgebracht.
KGR 330 Außenwände/ Vertikale Baukonstruktionen, außen
Die nichttragenden im Stützenbereich verankerten Außenwände werden aus
250 mm starken Porenbetonplanelementen hergestellt.
Die Außenwände werden mit einem geeigneten Anstrichsystem
Innen und Außen beschichtet.
Das tragende System besteht aus Stahlbetonstützen als Ortbetonstützen.
Die Oberflächen der Stützen in der Fahrzeughalle werden in Sichtbeton
belassen.
KGR 360 Dächer
Das Dachtragwerk der Halle bilden an den Stützen montierte geneigte
Stahlbetonfertigteilbinder mit Windverband und Trapezblechtragschale. Es
wird ein durchgehendes Pultdach mit Auskragung auf der Firstseite des
Gebäudes ausgebildet. Die pulverbeschichtete Trapezblechschale bildet
die
Innenansicht des Hallendaches.
Das Gebäude erhält eine durchgehende Schrägdacheindeckung nach
bauphysikalischen Erfordernissen mit Trennlage, Dämmung,
Unterdeckungsbahn und hinterlüfteter Stehfalz-Metall-
eindeckung auf systemzugehöriger Unterkonstruktion.
KGR 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
Für die Dauer der Baumaßnahme ist eine Baustelleneinrichtung inkl.
Bauzaun, Bauschild, Sanitärcontainer, Bauleitungsbüro, sowie Baustrom
und Bauwasseranschlüssen zu errichten und vorzuhalten. Außerdem wird das
Aufstellen und Vorhalten von Kränen, Lastenaufzügen, Fassaden- und
Raumgerüsten inklusive Bautreppen und Verkleidungen notwendig.
1. Ergänzung der Angebotsanforderung
1. Ergänzung der Angebotsanforderung
1.1 Online - Pläne zur Ausschreibung
Digitale Pläne für die Vergabe werden als pdf- Dateien zur Verfügung
gestellt.
Vom AN ist zu prüfen, ob die Pläne maßstabsgetreu wiedergegeben werden.
Sollte eine für die Angebotsbearbeitung notwendige Vermaßung fehlen, hat
der Bewerber bei der Vergabestelle diese Auskunft zu verlangen.
1.2. Besichtigung von Baustellen
Ortseinsicht ist nach vorheriger Absprache mit der Vergabestelle möglich
und wird empfohlen.
1.3. Gegenstand des Loses
Gegenstand des Loses Rohbauarbeiten sind u.a. folgende Hauptleistungen:
- Erdarbeiten für Fundamentierung und Rohrleitungen, sowie Verfüllen von
Baugruben
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Lieferung und Montage von Stahlbeton- FT Bindern
- Verlegung von Grundleitungen
1.4. Übergabe von Ausführungszeichnungen
Die Ausführungszeichnungen werden als Dateien in digitaler Form als pdf
und dwg übergeben.
1.5. Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
Eine erforderliche Planvorlage des AN hat in Abstimmung mit dem AG so
rechtzeitig zu erfolgen (gemäß der in den jeweiligen LV- Positionen
enthaltenen Fristen), dass die vertraglich vereinbarten
Ausführungstermine unter Berücksichtigung von Planprüfung und der
erforderlichen Lieferfristen eingehalten werden.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen unter seiner eigenen
Verantwortung nach dem Vertrag zu erbringen. Dazu gehören auch
Werkstatt-/Montagepläne, Bedienungsanleitungen etc. Deshalb werden vom
Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen diesbezüglich keine
Freigaben, Anerkenntnisse oder sonstige Rechtserklärungen abgegeben. Die
Kenntnisnahme des Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer nicht von
seiner vollen Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit und
vertragsgerechte Ausführung seiner Leistung. Dies gilt auch für etwaige
Planfreigaben. In der Regel erfolgt nur eine Prüfung im Hinblick auf die
Gestaltung, die technischen Vorgaben und die Übereinstimmung mit der
AFU- Planung.
Sofern im Leistungsverzeichnis die Lieferung und Erstellung von Plänen
in digitaler Form gefordert ist, sind diese zwingend nach den Vorgaben
des Auftraggebers zu erstellen. Diese Betrifft auch die Plannummern-
Bezeichnung und Codierung.
1.6. Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen
Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der
Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann.
Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen.
Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder
terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu
berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen
Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den
Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem
Auftraggeber 12 Arbeitstage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen
innerhalb von 5 Arbeitstagen zu übergeben.
1.7. Energie- und Wasseranschlüsse zu Bauzwecken
Die Herstellung von Energie- und Wasseranschlüssen ist im Titel
"Zentrale Baustelleneinrichtung) ausgeschrieben. Regelung zur Übernahme
der Verbrauchskosten siehe "Besondere Vertragsbedingungen".
Anschlüsse für Geräte, Maschinen und sonstige Hilfsmittel, die Energie
oder Wasser benötigen, wie z.B. Kabel, Leitungen, Schläuche,
Kabeltrommeln, Scheinwerfer etc., sind vom AN bereitzustellen und werden
nicht gesondert vergütet.
1.8. Abrechnungshinweise
Bei Vorhaltungen werden außer den vollen Monaten oder Wochen jeweils
Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 oder 1/7 des Einheitspreises abgerechnet.
Im Zuge der Bauarbeiten verdeckte Leistungen sind vorher mit dem
Bauleiter aufzumessen.
Aufmaß und Abrechnung der Leistungen muss der VOB entsprechen.
1.9. Stoffe und Bauteile
Vom Auftragnehmer dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe und
Bauteile eingebaut werden.
Die Werte der derzeit gültigen MAK-Liste sind einzuhalten.
1.10. Bauprodukte, Nachweise
Zur Qualität der Bauprodukte wird vor allem auf das
Produkthaftungsgesetz, zuletzt geändert am 17.07.2017, und auf die
Sächs. Bauordnung, zuletzt geändert am 11.12.2018, hingewiesen. Die
Bauregellisten des Instituts für Bautechnik in Berlin müssen dem
Anbieter vorliegen und bekannt sein.
Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn sie für den
Verwendungszweck
* den Vorschriften des Bauproduktengesetzes, der Bauproduktenrichtlinien
und der Umsetzung sonstiger Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften
entsprechen und das CE-Zeichen tragen (siehe auch Bauregelliste B) oder
* den in der Bauregelliste A aufgeführten Techn. Regeln entsprechen und
auf Grund des Übereinstimmungsnachweises das Ü-Zeichen tragen oder
* eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen oder
* ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfungszeugnis erhalten haben oder
* eine Zustimmung im Einzelfall besitzen oder
* einer Regelung für sonstige Bauprodukte (für die vorgenannten Punkte
nicht zutreffen) entsprechen z.B: Nachweis der Gleichwertigkeit.
Gem.Abs.3 SächsBO hat der Unternehmer die erforderlichen Nachweise über
die Verwendbarkeit der eingesetzten Bauprodukte und Bauarten auf der
Baustelle bereitzuhalten.
Der Bauüberwachung des Auftraggebers ist Einblick in die Genehmigungen,
Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen,
Übereinstimmungszertifikate, Überwachungsnachweise, Zeugnisse und
Aufzeichnungen über die Prüfung von Bauprodukten usw. zu gewähren.
Diese Nachweise sind vor Baubeginn dem Auftraggeber als Kopie zu
übergeben.
1.11. Kulturhistorische Funde
Werden vom Auftragnehmer Funde gemacht, die von kulturhistorischer
Bedeutung sein könnten, ist sofort der Auftraggeber oder dessen
örtlicher Bauleiter zu informieren.
1.12. Lieferung und Einbau
Soweit im Einzelfall keine abweichende Festlegung getroffen wurde,
beinhalten die Positionen die Lieferung, das Befördern und den Einbau.
1.13. Örtliche Bauleitung / Bauleitung nach Landesbauordnung
Während der Arbeiten des Auftragnehmers auf der Baustelle muss ständig
eine fachlich qualifizierte, deutsch sprechende Aufsichtsperson des
Auftragnehmers anwesend sein.
Die Qualifikation ist dem AG vor Beginn der Arbeiten durch den
Auftragnehmer anhand von mit dem Bauvorhaben vergleichbarer
Referenzobjekte nachzuweisen.
Für die eigenen Arbeiten des AN ist ein Bauleiter nach Landesbauordnung
zu stellen.
1.14. Bautagesberichte
Bautagesberichte sind arbeitstäglich zu führen und der Bauüberwachung
wöchentlich zu übergeben.
1.15. Baulärm
Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm eingesetzt
werden. Dies hat der AN mit dem Einsatz aller seiner Baumaschinen
generell sicherzustellen und auf Verlangen anhand z.B. von Datenblätter
und
Nachweisen (ggf. mittels Gesamtbeurteilungspegel) zu belegen. Auf
angrenzende Bebauung und Gebäude ist Rücksicht zu nehmen.
1.16. Ver- und Entsorgungsleitungen
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen,
Kabeln, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu
ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer außerdem bei allen
zuständigen Stellen über eventuell vorhandene Ver- und
Entsorgungsleitungen sowie deren Schutz zu informieren. Bei allen
Arbeiten, mit oder ohne Geräteeinsatz, im Bereich der Leitungstrassen
sind grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften der SächsBO und der
Berufsgenossenschaften, der VDE, sowie die Merkblätter und Hinweise des
örtlichen Energieversorgers einzuhalten.
Schäden an Ver- und Entsorgungsleitungen sowie daraus entstehende
Folgekosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Vorbereitend erfolgte bauseits die Außerbetriebnahme der im Baufeld
befindlichen Ver- und Entsorgungsarbeiten, soweit bekannt.
1.17. Entsorgung von Bauschutt und sonstigem Abbruchmaterial:
Bauschutt, sowie Abbruchmaterialen, die aus dem Leistungsbereich des AN
hervorgehen und nach Beprobung durch das vom AG beauftragte Büro nicht
als zum Wiedereinbau klassifiziert wurden, sowie Überschussmengen sind
vom AN auf Container zu laden, abzutransportieren, und fach-, sach- und
umweltgerecht entsorgen.
Aushubmassen sind zwischenzulagern und nach der Beprobung erneut zu
laden und dann zu entsorgen.
1.18. Reinigung
Die Baustelle ist täglich zu reinigen, inkl. der Reinigung bei
Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte.
1.19 Gerätestunden für Kleingeräte
Gerätestunden z.B. für Bohrer, Winkelschleifer werden auch für
Stundenlohnarbeiten nicht gesondert vergütet.
1.20. Rechnungen
Rechnungen sind kumuliert im Original in Papierform einzureichen (gemäß
der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen).
Auf allen Rechnungen ist sowohl die Maßnahmen- als auch die
Vertragsnummer anzugeben.
Korrekturen des Auftraggebers aus vorangegangenen Abschlagsrechnungen
sind in Folgerechnungen einzupflegen.
1.21. Koordination Einbau Blitzschutz
Die Blitzschutzarbeiten (Erdung usw.) werden durch eine seperat
beauftragte Blitzschutzfirma ausgeführt.
Es sind zwar keine Leistungen durch den Rohbauer zu erbringen, jedoch
sind viele punktuelle Schnittstellen zum Blitzschutz-AN, was eine enge
Absprache während der Bauzeit erfordert. Dieser Koordinierungsaufwand
ist einzurechnen.
2. Technische Vorbemerkungen
2 Technische Vorbemerkungen
2.1 Baugrund und Gründung
2.1.1 Baugrundgutachten
Das Baugrundgutachten der M&S Umweltprojekt GmbH vom 23.10.2020. ist
diesem Leistungsverzeichnis vollständig als Kopie beigefügt .
2.1.2 Gründungen
Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden
Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente heraus, dass wegen
ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen vorgegebene Gründungstiefe
nicht eingehalten werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten.
Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein gemeinsames Aufmaß der
Fundamenttiefe durchzuführen.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden.
Aussparungen sind vorzunehmen.
2.1.3 Erdarbeiten
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende
Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die
vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist
umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb der Gründungssohle
ist vom Auftragnehmer rechtzeitig die Bauleitung zu verständigen und
zunächst zu klären, ob eine Schutzschicht über der Gründungssohle
verbleiben soll, wenn eine solche nicht bereits in der
Leistungsbeschreibung gefordert worden ist. Ein Aufweichen der geplanten
Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden.
Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der
Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung
für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte.
Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht nachträglich
verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden.
Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder
ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen.
Eine Vergütung dafür erfolgt nicht.
Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch
Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist,
entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet.
2.2 Rohrverlegearbeiten
Rohrdurchgänge durch Fundamente und Wände sind äußerst sorgfältig
auszuführen.
Zur späteren Verbindung vorgesehene Rohrenden und -anschlüsse sind
wasserdicht zu verschließen, einzumessen und an der Grabenoberfläche zu
markieren.
Rohrendungen sind während der gesamten Bauzeit gegen das Eindringen von
Erde und Fremdkörpern zu sichern.
Bei der Verlegung der Rohrmaterialien sind unbedingt die
Verlegerichtlinien der Hersteller einzuhalten. Vertikale Ausbiegungen
gegenüber der geradlinigen Rohrachse werden über die
herzustellungsbedingten Toleranzmaße im Rohr selbst nicht zugelassen.
Besondere Sorgfalt ist der Ausbildung der Rohrlagerungszone nach DIN EN
1610 zu widmen. Für das Unterstopfen der Rohre, insbesondere im unteren
Zwickelbereich (obere Bettungsschicht b), sind geeignete Geräte
einzusetzen.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu
beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung
der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des
Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind
durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende
Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine
Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern,
Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren
Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Die Anforderungen des Brandschutzkonzept sowie die Vorgaben des SiGeKo
sind auch während der Bauzeit zu beachten.
Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch
Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu
schützen.
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an
mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen.
2.3.2 Beton und Stahlbetonarbeiten
2.3.2.1 Baubehelfe
Die Verantwortung und Planung für Baubehelfe und Unterstützungen,
Schalungsgerüste und Traggerüste A oder B, sowie auch horizontale
Abstützungen inkl. deren Gründung etc. Rohbau, als auch im Fertigteilbau
(insbesondere mit Produktauswahl, Aufbau, Vorhalt und Wartung sowie
Statik inkl. Prüfvorlage) trägt der AN.
Die Kosten dafür sind die die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit
hierfür keine eigenen Leistungspositionen vorgesehen sind.
Dies gilt auch für alle Belange hinsichtlich von Kranstandorten bzw.
technologische Lasten ohne die erforderlichen Abstände nach EAB z.B. für
Bagger, Hebezeuge, Betonpumpen, welche 10kN/m2 in Gelände neben
Böschungen bzw. neben dem Gebäude überschreiten.
Die Unterstützung der Betonkonstruktion im Rohbau (Unterspriesung,
Notstützen) erfolgt kraftschlüssig durch alle Vollgeschosse. Dabei sind
die Decken bzw. die Bodenplatte zu aktivieren, welche die 28-Tage
Festigkeit erreicht haben. Bei Notunterstützung bis auf Baugrund/
Schottertragschicht bzw. direkt Bodenplatte / Fundamente sind 100% der
Betonage- und Montagelasten durchzustützen.
Sofern nicht anders angegeben ist im Bereich von Abfangträgern sowie von
Wandträgern eine Unterstützung über alle Geschosse bis zur Gründung und
gleichmäßiges Ablassen erforderlich. Ggf. sind neben der Abstützung
selbst eigenverantwortlich zusätzliche temporäre Gründungselemente dafür
zu planen und vorzusehen. Die Verantwortung dazu (Bemessung und
Produktauswahl, Aufbau, Vorhalt und Wartung) trägt der AN.
Insbesondere bei Flächenschalungen sind System-, bzw.
Grosflächenschalungen mit Fallkopf einzusetzen, um ein frühes Ausschalen
bei gleichzeitig weiterer notwendiger Unterstützung zu ermöglichen.
Die Deckennutzlasten, z.B. bei Geräteeinsatz und Transporten auf Decken
und Bodenplatten gemäß Lastenplänen und mögliche Anteile aus noch
fehlenden Eigenlasten aus Fußbodenaufbauten bzw. Abhanglasten nach
Statik dürfen dabei max zu 70% angesetzt werden.
2.3.2.2 Arbeitsfugen, Betonierabschnitte
Insgesamt werden seitens der Tragwerksplanung eine möglichst
geringe Fugenanzahl also große
Betonierabschnitte favorisiert und dementsprechend in der Schal-
und Bewehrungsplanung berücksichtigt. Darüber hinausgehende
technologische Arbeitsfugen nach Wahl AN sind Sache des AN und auf seine
Kosten zu planen und herzustellen.
Gemäß Tragwerksplanung und statischer Auslegung können alle
Innenbauteile Decken, Bodenplatten, Wände etc. aus statischer Sicht in
einem Arbeitsgang betoniert werden.
Möglichst große Abschnitte reduzieren die Zwangsspannungen z.B. durch
bereits betonierte Bauteile und auch das Rissrisiko.
Sind mit der Wahl der Art und Lage der Arbeitsfugen bzw. Taktfolgen
Veränderungen der Ausführungsplanung verbunden (z.B. Anschlussbewehrung,
Fugenbänder, Abdichtungen, Schraubbewehrungen, schneiden von Eisen,
Anschlussmischungen kleinerer Korngröße... ) so ist es Sache des AN die
Ausführungsplanung eigenverantwortlich zu planen, zu kalkulieren,
anzupassen und auch ggf. die statischen Nachweise und Unterlagen dafür
vorzulegen.
Für die Ausführung auserplanmäßiger Arbeitsfugen ist vor Ausführung die
Zustimmung des AG einzuholen.
2.3.2.3 Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der
Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die
Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu
schließen.
Aussparungen sind zu schalen.
Die Ausschalfristen nach Tab.2 im DBV Merkblatt "Betonschalungen
und Ausschalfristen" bei einer
überwiegend fugenlosen Bauweise bzw. bei Sichtbetonanforderungen werden
gefordert.
Für Spannweiten >6m bis 10m ist eine lineare Verlängerung der
Ausschalfristen vorzusehen.
Auskragende Bauteile, Wandträger, abgehängte Konstruktion etc. die erst
mit darüber liegenden Teilen trag-
fähig werden, sind solange zu unterstützen bis die entsprechenden
Anschlussbauteile ihre Tragfähig-
keit (mindestens 28 Tage-Festigkeit) erlangt haben.
2.3.2.4 Bewehrung
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den
Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu
entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen
Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die
Mindestwerte nach EC2 gefordert sein.
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass
auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die
Mindestbetondeckung garantiert ist.
Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von
Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und
Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder
Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für
Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden
sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche
festzulegen.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene
Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die
Bauleitung ist darüber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem
Auftraggeber zu übergeben
2.3.2.5 Betontechnologische Hinweise / Anforderungen
Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen zur Risssicherung
und für die Betontechnologie. Alle damit zusammenhängenden Aufwendungen
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
- Empfehlung: Sieblinie bis max. 16 mm, außer für Gründungsbauteile
(max. 32mm)
- Anforderungen für Sichtbeton (Ankerlöcher, Stöße, Kanten usw.) nach
Angabe Architekt
- Für die Bauausführung werden Empfehlungen zur Betontechnologie
gegeben (Merkblatt DBV "Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und
Spannbetonbau" - aktuelle Fassung)
o Arbeitsfugen minimieren (möglichst keine, in einem Arbeitsgang
betonieren)
o Verwendung von schwindarmen Beton
o Zement soll eine geringe Hydradationswärmeentwicklung haben
o W/Z-Wert ist gering zu halten angestrebt 0,45
o Zuschlagstoffe nur aus gebrochener, quarzit. Gesteinskörnung, bis 16
mm Korngröße)
o Nachbehandlung des Betons durch:
- Abdecken der frischen Betonageabschnitte mit Folien
- Betonoberflächen vollflächig mit Wasser fein besprühen
2.3.2.6 Sichtbeton
Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen ist ohne vorherige
Abstimmung mit der Bauleitung untersagt.
2.3.2.7 Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere
Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen.
Die Übergabe hat zeitnah, mit den Bautagesberichten zu erfolgen.
Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, so umfasst die
Leistung auch:
- Anforderungen an die Auflager
- Berücksichtigung der Anhängelasten
- Angabe der Verbindungsmittel
- Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen
- Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien
Kennzeichnungen nach 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein.
Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung,
Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste.
2.3.3 Stahlbauarbeiten
2.3.3.1 Ausführungsklasse
Die Herstellung der Bauteile aus Stahl unter Berücksichtigung der u.
g. Ausführungsklasse darf nur
von derartigen Herstellern erfolgen, deren werkseigene
Produktionskontrolle vollständig durch eine
notifizierte Stelle gemäß DIN EN 1090-1 zertifiziert ist.
Für das Bauvorhaben gilt die Ausführungsklasse: EXC 2
Mit der o. g. Ausführungsklasse werden unter Berücksichtigung von DIN EN
1090-2 die betrieblichen
Anforderungen zur Ausführung (Sägen, Bohren, stanzen, Scheiden,
Schweißen, etc.) festgelegt. Diese
Festlegungen sind vom AN vollumfänglich einzuhalten. Die diesbezüglichen
Aufwendungen sind ein-
zukalkulieren.
Die betrieblichen Anforderungen an die Ausführung geschweißter Bauteile
regelt o.g. Ausfüh-
rungsklasse. Wesentliche Anforderungen, die komplett einzuhalten sind:
- Schweißen nach qualifizierter Schweißanweisung
- Einsatz von Schweißern mit vorliegender Prüfung nach DIN EN 287-1
(Schweißerprüfung)
- Einsatz von Schweißaufsichtspersonal (qualifiziert) nach DIN EN ISO
14 731 unter Berücksichtigung der erforderlichen technischen Kenntnisse
nach DIN EN 1090-2 (Tabelle 2)
- Durchführung zerstörungsfreier Schweißnahtprüfungen
- Ausführung der Schweißarbeiten nach qualifizierter Schweißanweisung
unter Berücksichtigung von DIN EN ISO 15 609-1, für manuelle und
teilmechanische Schweißprozesse unter Berücksichtigung der Metthoden
zur Qualifizierung des Schweißverfahrens nach DIN EN 1090-2 (Tabelle
12)
2.3.3.2 Baustoffe
S235 JRG2, Wkst.-Nr. 1.0038 sh. Positionsplan
S355 J0, Wkst.-Nr. 1.0553 sh. Positionsplan
Anforderungen an die zu verwendenden Stähle:
Einsatz von Stählen im Stahlhochbau nach DIN EN 1993-1-1 (Tabelle 3.1)
unter Berücksichtigung der Dickenbegrenzung nach DIN EN 1993-1-10
Bei Beanspruchung der Stahlerzeugnisse in Dickenrichtung
Berücksichtigung der Einflüsse
Zed nach DIN EN 1993-1-10 (Tabelle 3.2) und darauf aufbauend Einsatz von
zertifiziertem Ma-
terial (Z-Güte) nach DIN EN 10 164
2.3.3.3 Korrosionsschutz
Sofern in den Positionen nicht ders angegeben gelten folgende
Anforderungen:
- Innenbauteile: Feuerverzinken, Korrosivitätskategorie C2, Schutzziel
lang
- Außenbauteile: Feuerverzinken, Korrosivitätskategorie C3 mäßig,
Schutzziel lang
- nichtwartbare Bauteile (z.B. Verankerungen von Fassadenelementen
- nicht rostend (Edelstahl))
2.3.3.4 Schraubverbindungen
Sofern in den Positionen nicht ders angegeben gelten folgende
Anforderungen:
- Schraubengröße i. A. mindestens M12
- Schraubenfestigkeitsklasse i. A. mindestens 8.8
3. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung.
3. Termine
Es ist geplant die Leistung Anfang Januar 2027 zu vergeben.
Der Baustart ist so zeitig, wie es die Witterung erlaubt in 2027
geplant.
Winterbaukosten werden durch den AG nicht übernommen.
Der Baustart wird gemeinsamm zwischen AG und AN bautechnich vernünftig
entsprechend der Witterung festgelegt, so dass möglichst ein
kontinuierliches Arbeiten zu erwarten ist.
Vergütungen für wittererungstechniche Unterbechungen erfolgen durch den
AG nicht.
Die Erdarbeiten sind auf Grund des Baugrundes nur bei trockener
Witterung möglich.
Momantan wird von einem wahrscheinlichen Beginn Anfang März 2027
ausgegangen.
Bauzeitenplan:
Baugrube / Erdarbeiten: 2 Wochen
Fundamente und Frostschüren: 6 Wochen
Bodenplatte: 2 Wochen
Stützen: 6 Wochen
Technologische Pause Erhärtung Stützen: 3 Wochen
Bindermontage: 1 Woche
Technologische Pause Aufmaß Fertigung Stahlbau Aussteifungen 3 Wochen
Stahlbaumontage: 1 Woche
Gesamtbauzeit: 24 Wochen
Allgemeine Baubeschreibung
2 Rohbau
2
Rohbau
2.5 Stahlbauarbeiten
2.5
Stahlbauarbeiten