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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Angaben
Bauvorhaben: Erweiterung der Grundschule 19
"Christian-Reichart-Schule"
- Zweiter Bauabschnitt -
Im Gebreite 34
99094 Erfurt
Bauherr:
Stadt Erfurt - Amt für Gebäudemanagement
Löberwallgraben 19
99096 Erfurt
Beschreibung Bauvorhaben
1. Lage
Die Arbeiten haben auf dem Grundstück im Gebreite 34
auf dem
Schulgelände in 99094 Erfurt zu erfolgen.
Die Zufahrt zum Grundstück und zur Baustelle kann vom
Süden aus über die Gothaer Straße bzw. An der
Schmiraer Grenze erfolgen.
Das angrenzenden Wohngebiet Cyriaksgebreite besteht
hauptsächlich
aus Ein- und Mehrfamilienhäusern. Die
Baustellenzufahrt erfolgt in der
Bauzeit über die nördliche Zufahrt über die
Zufahrtsstraße "Langer Berg"
Diesem LV ist hierzu der Baustelleneinrichtungsplan
der aktuell
stattfindenden Tiefbauarbeiten beigefügt.
2. Maßnahme
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Neubau eines
Schulgebäudes mit einer angegliederten eingeschossigen
Baukörper als
Mensa bzw. Aula/Multifunktionssaal
Das Gebäude wird massiv in Stahlbeton und KS -
Mauerwerk errichtet.
Der Baukörper des Schulgebäudes verfügt über drei
Geschosse,
der rückwärtige/nördliche Teil verfügt über ein
teilweise eingegrabenes
Untergeschoss.
Die ca. Abmaße der Gebäudekubatur betragen 14 x 16 x 6
m im Bereich der
Mensa sowie ca 14 x 41 x 11 m für das Schulgebäude.
Die oberste Deckenebene (Dachdecke) liegt auf einer
Höhe von ca 8,00 m
über dem jetzigen Gelände.
3. Zeitlicher Ablauf
Die Rohbauarbeiten sind im Zeitraum separat genannten
besonderen
Vertragsbedingungen auszuführen.
Die Schule befindet sich während der Bauzeit im
regulären Betrieb.
Das Baufeld ist hierbei räumlich abgegrenzt.
4. Lager- und Arbeitsflächen
Es stehen auf dem zu bebauenden Grundstück begrenzt
Lager-und
Arbeitsflächen zur Verfügung.
Dies betrifft das gemäß Baustelleinrichtungsplan
dargestellte Gelände
westlich und nördlich der Bestandgebäude. Die
Zuwegungen zum Altbau
müssen für den Schulbetrieb jederzeit gewährleistet
sein.
Das Baugelände ist über ausreichend große Toranlagen
ebenerdig bzw. mit
geringem Gefälle auch für LKW befahrbar.
Zum Zeitpunkt der Rohbauarbeiten ist bereits durch die
Erneuerung der
Grundleitungen sowie des Abbruchs des ehemaligen
Hortgebäudes das
Baugelände bis auf ca -50 cm gegenüber dem jetzigen
Geländeverlauf
abgeräumt. Die Buagrube sowie die Grundleitungen
werden durch den AN
bauseits hergestellt.
5. Immissionsschutz
Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz
gegen Baulärm (AVV Baulärm) sind die Immissonswerte
für Gebiete
mit vorwiegend Wohnungen einzuhalten.
Nachtzeit: 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr 40dB(A)
Tagzeit: 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr 55dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die
Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30dB(A)
überschreiten.
6. Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit wird werktag (Mo.-Fr.) auf
06:00 Uhr bis 21:00 Uhr beschränkt. Arbeitszeit an
Wochenenden ist nach
vorheriger Absprache mit der Bauleitung ggf. möglich.
7. Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Energie und
Abwasser
Anschlussmöglichkeiten sind bauseitig vorhanden und
durch den Auftragnehmer zum Arbeitsort zu führen.
Elektrizität
ist bis 400V vorhanden.
8. Baustrom / Bauwasser
Für die Entnahme von Baustrom und Bauwasser muß der
Auftragnehmer einen prozentualen Beitrag der
Bruttoabrechnungssumme
für Baustrom und Bauwasser entrichten.
Diese sind den besonderen Vertragsbedingungen zu
entnehmen.
9. Bauschuttentsorgung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Baustelle in
einem sauberen Zustand
zu halten.
Anfallender Bauschutt, Verpackungsmaterial und Abfälle
sind sofort nach
Erbringen
der Bauleistung zubeseitigen. Dies ist durch die
Einheitspreise abgegolten.
10. Planunterlagen
Der Auftragnehmer erhält für die Ausführung
freigegebene Pläne in digitaler
Form (pdf und dwg) sowie zweifach in Papierform.
Sollte der Bieter weitere Planausdrucke benötigen,
sind diese
auf eigene Kosten auszudrucken und/oder zu
vervielfältigen.
11. Gleichwertige technische Spezifikation
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen
umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen,
gemeinsame technische Spezifikationen,
internationale Normen, Bezug genommen wird, werden
auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig",
immer gleichwertige Technische Spezifikationen in
Bezug genommen.
12. Vergütung
Alle nachfolgend beschriebenen Positionen sind
grundsätzlich mit Lieferung, Abladen, Lagern und
Transport zur
Verwendungsstelle, sofern erforderlich mit
Zwischenlagerung
und betriebsfertiger Montage anzubieten.
Allgemeine Angaben
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
-------------------------
Gewerk 012 Mauerarbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische
Nachweise der Erfüllung
der Anforderungen
DIN 4795
Nebenluftvorrichtungen für Hausschornsteine; Begriffe,
Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung,
Kennzeichnung
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN
4172
DIN EN 771-5
Festlegungen für Mauersteine - Teil 5: Betonwerksteine
MB 876
Merkblatt 876: Edelstahl Rostfrei im Mauerwerksbau
Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei
Abgasanlagen
DIN EN 1457-1
Abgasanlagen - Keramik-Innenrohre - Teil 1: Innenrohre
für
Trockenbetrieb - Anforderungen und Prüfungen
DIN EN 1457-2
Abgasanlagen - Keramik-Innenrohre - Teil 2: Innenrohre
für Nassbetrieb -
Anforderungen und Prüfungen
DIN EN 13384-1
Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische
Berechnungsverfahren -
Teil 1: Abgasanlagen mit einer Feuerstätte
DIN EN 13384-2
Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische
Berechnungsverfahren -
Teil 2: Abgasanlagen mit mehreren Feuerstätten
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Stein-/Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf
Paletten, Bohlengelegeb
oder Ähnlichem abzusetzen und zu lagern.
Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und
Ziegel, sind durch
Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen
Niederschläge zu
schützen.
Steine/Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen,
Rohdichte,
Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig
gekennzeichnet getrennt
zu lagern.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung,
dem
Standsicherheitsnachweis und den
Ausführungszeichnungen angegebenen
Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch
verwenden
einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist
unzulässig.
Sofern die Hersteller für das zu verwendende
großformatige Steinmaterial
Passstücke anbieten, sind diese grundsätzlich zu
verwenden.
Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen,
weil die Industrie für
das zu verwendende Steinmaterial keine fertigen
Passstücke anbietet, dann
ist das Trennen nur durch materialgerechte Verfahren,
z.B. Sägen bei
Porenbeton oder Leichtziegel, zulässig.
Wenn bei Wänden, deren Dicke ein Steinmaß beträgt, die
bündige Seite
nicht aus den Ausführungsunterlagen entnommen werden
kann, ist die
betreffende Angabe vor Beginn der Ausführung beim
Auftraggeber oder
dessen Objektüberwacher zu erfragen.
Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur
Gebäudeaussteifung
herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach
Fertigstellung des
Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts
anderes festgelegt
ist. Im Regelfall bleibt die Wahl der starren
Wandanschlüsse (Nut,
Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer überlassen.
Werden bei
Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind
sie grundsätzlich mit
einer Einzellänge von 30 cm und im Abstand von maximal
25 cm mittig in die
Lagerfuge einzubauen.
Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach
Fertigstellung und
Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus
Deckenplatten,
Unterzügen, Balken und dergleichen ausgesetzt werden.
Deshalb ist darauf
zu achten, dass es zu keiner starren Verbindung der
Wand zu Decke,
Unterzug, Balken oder dergleichen kommt und ein der
noch zu erwartenden
Durchbiegung dieser Bauteile entsprechender gleitender
Deckenanschluss
ausgebildet wird.
Brüstungsmauerwerk ist immer gemeinsam mit dem
Wandmauerwerk
aufzumauern.
Die Ausführung von Stoßfugen hat nach den
Herstellervorschriften zu
erfolgen.
Die freien Enden von Drahtankern sind um 90°
abzubiegen, damit diese
keine Verletzungsgefahr darstellen können.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich
zu entfernen,
bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle
Reinigungsverfahren
bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem
Auftraggeber
festzulegen.
Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste
oder das Befestigen
von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder
einer anderen
Außenhaut materialgerecht zu schließen.
Mauersteinversetzungsgeräte ("Deckenkräne") dürfen nur
nach Zustimmung
der Bauleitung eingesetzt werden, es sei denn, die
Decken haben ihre
projektierte Tragfähigkeit erreicht und die zulässigen
Einzellasten werden
durch das Gerät nicht überschritten.
Horizontale Mauerwerksdichtungen sind unabhängig von
der Planung dann
in ihrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der
Bauausführung eine
Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch
Anschüttung, Wegebau,
erkennen lässt, die von der Planung abweicht. Der
Auftragnehmer hat in
diesem Fall vor Ausführung die Bauleitung zu
verständigen.
Nach Möglichkeit sind Dünnbettfugen auszubilden.
Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine
Metallbürsten) zu
beseitigen.
Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen
Kontakt mit Zement-
oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte
Stahlteile dürfen nur mit
reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden.
Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und
Deckenöffnungen mit
Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige
Brandschutzmörtel zu
verwenden. Die Eignung ist nachzuweisen. Das gilt
entsprechend für
Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten
sowie für
Leerschotte und Nachinstallationselemente (Keile o.ä.)
Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch
die Bauleitung
geschlossen werden.
Stürze und Leibungen
Sind Ziegelflachstürze ausgeschrieben, dürfen
alternativ
Stahlbetonstürze mit Ziegel-U-Schalen als verlorene
Schalung eingebaut
werden.
Vor Einbringen von Ortbeton sind Ziegelschalen
abzusteifen und
vorzunässen.
Fertigstürze sind so abzusteifen, dass sie beim
Betonieren von Decken u.ä.
nicht aus ihrer Lage gedrückt werden können oder
unzulässigen
Belastungen vorübergehend ausgesetzt sind.
Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf
jeder Seite haben. Die
Auflager sind mit Mörtel herzustellen.
Leibungen von Außenwandöffnungen sind mit
Fugenglattstrich auszuführen,
damit ein späteres luftdichtes Anschließen der Fenster
und Türen an das
Mauerwerk sicher möglich ist.
Verkehrssicherung
Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als
Nebenleistung durch
den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und
Umwehrungen
zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im
ordnungsgemäßen
Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den
Auftraggeber nach
Abschluss der eigenen Arbeiten. Umwehrungen, die durch
bauseitige
Treppengeländer o.ä. ersetzt werden, sind zeitversetzt
nach der Abnahme zu
beseitigen.
Angaben zur Abrechnung
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk,
Beton oder
Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden,
ist die gemäß
Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die
Abrechnung
maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden
nicht gesondert
abgerechnet.
Die Abrechnung von Schüttgütern, z.B. losen
Schüttungen, nach dem
Raummaß erfolgt nach dem Volumen der Schüttgüter am
Einbauort. Wenn
die Ermittlung der Menge am Einbauort nicht möglich
ist, erfolgt die
Abrechnung nach dem nachgewiesenen Aufmaß in den
Transportmitteln,
z.B. durch den Nachweis der verbrauchten Säcke und dem
darauf
angegebenen Volumen des Inhalts.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Gewerk 013 Betonarbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln
DIN 4235
Normenreihe Teil 1 bis Teil 5: Verdichten von Beton
durch Rütteln
DIN 7865-1
Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in
Beton - Teil 1: Formen
und Maße
DIN 7865-2
Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung in Beton - Teil 2:
Werkstoff-Anforderungen und Prüfung
DIN 18197
Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern
DIN 18217
Betonflächen und Schalungshaut
DIN 18218
Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen
DIN 18540
Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit
Fugendichtstoffen
DIN 18541-1
Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur
Abdichtung von
Fugen
in Beton - Teil 1: Begriffe, Formen, Maße,
Kennzeichnung
DIN 18541-2
Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur
Abdichtung von Fugen
in Beton - Teil 2: Anforderungen an die Werkstoffe,
Prüfung und
Überwachung
DIN EN 822
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der
Länge und Breite
DIN EN 823
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke
DIN EN 824
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der
Rechtwinkligkeit
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des
Verhaltens bei
Druckbeanspruchung
DIN EN 1168
Betonfertigteile - Hohlplatten
DIN EN 12620
Gesteinskörnungen für Beton
DIN EN 13162
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus
Mineralwolle (MW) - Spezifikation
DIN EN 13163
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus
expandiertem Polystyrol (EPS) - Spezifikation
DIN EN 13164
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus
extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) - Spezifikation
DIN EN 13747
Betonfertigteile - Deckenplatten mit Ortbetonergänzung
DIN EN 15258
Betonfertigteile - Stützwandelemente
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie für Beton mit verlängerter
Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter
Beton); Eignungsprüfung, Herstellung, Verarbeitung und
Nachbehandlung.
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende
Alkalireaktion im
Beton (Alkali-Richtlinie)
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie für die Herstellung und Verwendung von
Trockenbeton und
Trockenmörtel (Trockenbetonrichtlinie)
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Selbstverdichtender Beton (SVB-Richtlinie)
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton
(WU-Richtlinie)
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Massige Bauteile aus Beton
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Herstellung und Verwendung von
zementgebundenem
Vergussbeton
und Vergussmörtel
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie für Herstellung von Beton unter Verwendung
von Restwasser,
Restbeton und Restmörtel
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von
Betonbauteilen
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie für Beton mit verlängerter
Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter
Beton)
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Qualität der Bewehrung - Ergänzende
Festlegungen zur
Weiterverarbeitung von Betonstahl und zum Einbau der
Bewehrung
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Verstärken von Betonbauteilen mit
geklebter Bewehrung
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Wärmebehandlung von Beton
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DBV-Merkblatt
Sichtbeton
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Abstandhalter nach EC2
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Unterstützungen nach EC2
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Rückbiegen von Betonstahl und Anforderungen an
Verwahrkästen nach EC2
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV Merkblatt
Betondeckung und Bewehrung nach EC2
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Betonierbarkeit von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
- Planungs- und
Ausführungsempfehlungen für den Betoneinbau
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Injektionsschlauchsysteme und quellfähige Einlagen für
Arbeitsfugen
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Bauen im Bestand - Beton und Betonstahl
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und
Spannbetonbau
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Betonieren im Winter
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Betonschalungen und Ausschalfristen
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Fugenausbildung für ausgewählte Baukörper aus Beton
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Hochfester Beton
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Nicht geschalte Betonoberfläche
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
IVD-Merkblatt Nr. 27:
Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der
Fassade mit
spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Zement-Merkblatt B 2
Gesteinskörnungen für Normalbeton
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 3
Betonzusätze, Zusatzmittel und Zusatzstoffe
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 4
Frischbeton - Eigenschaften und Prüfungen
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 5
Überwachen von Beton auf Baustellen
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 6
Transportbeton
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 7
Bereiten und Verarbeiten von Beton
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 8
Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 9
Expositionsklassen von Beton
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 11
Massige Bauteile aus Beton
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 18
Risse im Beton
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 22
Arbeitsfugen
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 27
Ausblühungen - Entstehung, Vermeidung
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt H 10
Wasserundurchlässige Betonbauwerke
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen
(Holz, Kohle u. dgl.)
enthalten sein.
Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der
Bauleitung
verwendet
werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich
ausgeschrieben ist.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur
Vermeidung von
Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die
Bauleitung kann einen
Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach
Abschnitt 1
Zementmerkblatt B 7 Ausgabe 8.2013 zu erfolgen.
Bereiten und Verarbeiten von Beton
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und
Nebenunterzug mit
Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden
Bauteile ist das
Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung
geht dem Einhalten
der genormten Anteile von Überkorngrößen vor.
Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für
wasserundurchlässigen Beton
bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die
Bauleitung.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die
Reihenfolge der
Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen.
Daraus resultierende
zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie
Schalungsausschnitte,
Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als
Nebenleistungen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten
ausgeführt werden.
Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material,
Aufstellen von
Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern
sich die
Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken
entsprechend.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind
gegen
Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten
provisorisch
abzudichten.
Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von
Hochlochziegeln so
abzudecken,
dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann.
Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für
elektrische Leitungen,
sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B.
Einbautöpfe für
Einbauleuchten und spezielle Anker und
Befestigungsunterteile soll
entweder unter Anwesenheit der betreffenden
Unternehmen erfolgen oder
ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende
Fixierung ist zu achten.
Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach
Einbringung der
Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die
Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu
vorzulegen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem
Ausschalen zu
schließen.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper
in die Schalung
eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu
entfernen. Das Ausbrennen
von Schalungen für Aussparungen ist untersagt.
Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile
der Schalung
auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit
Zustimmung der
Bauleitung zulässig.
Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch
die Schalung und
das zu betonierende Bauteil belastet werden und die
noch nicht die
erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind
abzustützen.
Bewehrung
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter
entsprechen.
Abstandhalter nach EC2
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Vereine
e.V. (DBV)
Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten
werden, geeignete
Laufstege sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den
Ausführungsplänen für die Bewehrung und den
Schalungszeichnungen zu
entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der
Gefahr der schnellen
Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere
Werte als die
Mindestwerte nach EC2 gefordert sein.
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so
aufzubiegen, dass
auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten
die
Mindestbetondeckung garantiert ist.
Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich
von
Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder
Haupt- und
Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes
Einbringen oder
Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine
Vorgaben für
Rüttellücken und Betoniergassen in den
Ausführungsunterlagen vorhanden
sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu
konsultieren, um solche
festzulegen.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine
für vorgeschriebene
Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder
Prüfingenieur. Die
Bauleitung ist darüber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung
ist dem
Auftraggeber zu übergeben
Vorbemerkung
Für das Bauvorhaben ist ein WU-Konzept nebst WU-Plan
erstellt und liegen
dieser Ausschreibung bei. Dem WU-Konzept wird die
Beanspruchungsklasse 1, die Nutzungsklasse A und der
Entwurfsgrundsatz
[a] zugrundegelegt. Hiervon darf nicht abgewichen
werden.
Nebenangebote sind nicht zulässig. Bei der Abweichung
zum vorliegenden
WU-Konzept sind ferner Kosten für die Erstellung eines
neuen Konzepts
nebst Planunterlage und die erforderliche
Überarbeitung vorhandener Werk-,
Schal- und Bewehrungspläne zu erfassen und
aufzuführen. Hieraus ev.
anfallende zusätzliche Kosten gehen zulasten der
ausführenden Firma.
Richtlinien + Ausführungsvorgaben
Für die Umsetzung ist der Bauunternehmer
verantwortlich, insbesondere für
die Lieferung, den Einbau und die Nachbehandlung des
Betons.
Die Bauunternehmung hat zur Erstellung der
ÜK-Dokumente zwingend
sämtliche Betonlieferscheine des Betons, der zur
Erstellung der WU-Bauteile
verwendet wurde, das Bautagebuch (einschließlich
Nachbehandlungsprotokoll), sowie den ersten
Stahllieferschein zur
Verfügung zu stellen.
Das Weiße Wanne System hat den Anforderungen der DIN
1045 Teil 1-4,
der DIN EN 206-1 Beton sowie der DAfStb- Richtlinie für
Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (Stand
Dezember 2017) zu
entsprechen.
Die Planung der Weißen Wanne erfolgt gemäß DIN EN
206-1 als
spannungsfrei gelagerte Konstruktion. Durch eine
abgestimmte
Sollrissfugenplanung wird die Spannung in den
Bauteilen konstruktiv
abgebaut.
Die Ausführung erfolgt nach Entwurfsgrundsatz (a) der
WU-Richtlinie (Stand
Dezember 2017)
Bemessen wird mit Rissbreiten von 0,3 mm außen bzw.
unten auf frühen
Zwang. (Abfließende Hydratation)
Systembedingte Mehrmengen bei Systemwechsel von
Bewehrungsstahl
werden nicht vergütet bzw. sind vom AN zu tragen.
(Ausnahme Montagbügel
für Sollrissfugenelemente)
Montagebewehrung ist vom Bauunternehmen verantwortlich
einzubauen
(Vergütung erfolgt über Bewehrungspositionen)
Systemvorgaben
Witterungsunabhängiger Einbau des gesamten
Abdichtungssystemes
Keine besonderen Untergrundvorbehandlungen oder
Reinigung
Kein vorgängiges Trockenlegen der Arbeitsstellen oder
Flächen
Elastische Abdichtung aller Betonierfugen,
Durchdringungen, Sollrissfugen-
und Abschalelemente durch Injektionen
Keine Armierungsanpassungen für den Einbau des Systems
Beanspruchungsklasse 1
Mindestbauteildicken der erdberührten Bauteile gemäß
WU-Richtlinie
Umsetzung der konstruktiven, betontechnologischen und
ausführungstechnischen Maßnahmen
Hinterfüllen des Bauwerkes ohne Rücksichtnahme auf die
Abdichtung
(Ausgenommen beim Frischbetonverbundsystem)
Aufkantungen wie bei Fugenbändern oder
Schalungsdurchdringungen und
Montagedosen, wie bei gewöhnlichen Injektionssystemen
üblich, entfallen
Für Rohrdurchdringungen sind keine besonderen
Maßnahmen notwendig
Abdichten der Arbeits- und Sollrissfugen mithilfe
eines Injektionsverfahrens,
welches auch punktuell nachinjiziert werden kann.
Dieses System benötigt
ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
Ungeplante Trennrisse sind bei Erfordernis durch den
AN kostenfrei für den
AG nachträglich abzudichten
10-Jahre Dichtigkeitsgewährleistung
10-jährige Haftung für Drittschäden
Leitsystem: Drytech Neustadt GmbH, Solarparkstraße 10,
67435 Neustadt,
info@drytech-germany.de oder glw.
Alle vorangegangenen Vorgaben und Leistungen sind mit
einzukalkulieren!
Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne
besondere
Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der
Bauleitung vorzulegen.
Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern.
Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer
gefordert, so umfasst die
Leistung auch:
- Anforderungen an die Auflager
- Berücksichtigung der Anhängelasten
- Angabe der Verbindungsmittel
- Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen
- Montageabsteifungen einschließlich
Befestigungspunkte oder -linien
Kennzeichnungen nach 1045-4 müssen im Montagezustand
lesbar sein.
Gründungen
Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder
kapillarbrechenden
Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der
Bauleitung einzuholen.
Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine
Fundamentsohle aus
gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist
von losen
Bestandteilen zu befreien.
Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente
heraus, dass wegen
ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen
vorgegebene Gründungstiefe
nicht eingehalten werden kann, ist die Bauleitung
davon zu unterrichten.
Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein
gemeinsames Aufmaß der
Fundamenttiefe durchzuführen.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet
werden.
Aussparungen sind vorzunehmen.
Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind
mit einer
flexiblen Umhüllung zu versehen.
Vor der Durchführung von Unterfangungen ist die
Bauleitung rechtzeitig
zu verständigen, damit eine unmittelbare Überwachung
vorgenommen
werden
kann.
(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines)
DIN 4123
Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im
Bereich
bestehender
Gebäude
Fugen
Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert
wird, bleibt die
Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem
Auftragnehmer
überlassen. Das Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen ist
zu beachten. Wenn
sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind
sie in Abstimmung
mit der Bauleitung anzuordnen.
(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines)
Zement-Merkblatt B 22
Arbeitsfugen
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Transportbeton
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für
Transportbeton darf nur an
mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der
Baustelle erfolgen.
(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines)
Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton Herausgeber:
Verein Deutscher
Zementwerke e.V.
Angaben zur Abrechnung
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur
die technisch
erforderlichen und technologisch möglichen Maße
maximal anerkannt.
Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen
gehen zu Lasten des
schuldhaft handelnden Verursachers.
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk,
Beton oder
Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden,
ist die gemäß
Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die
Abrechnung
maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden
nicht gesondert
abgerechnet.
Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für
Herstellung,
Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und
Schutzgerüste.
Gewerk 013 Betonarbeiten
Anlagenverzeichnis
mit diesem Leistungsverzeichnis sind Pläne und
Gutachten zur
Kalkulation zu verwenden.
Die Pläne sind gem. nachfolgender Aufstellung den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
- Statik
- Schal- und Bewehrungspläne(25)
- Abdichtungsplan (1)
- Ausführungspläne/Architektenpläne als
Übersichtspläne (4)
und Schnitte (3)
- BE-Plan (Entwurf)
- BE-Plan Tiefbauarbeiten
Anlagenverzeichnis
02 Beton- und Stahlbetonarbeiten
02
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Systemvorgaben
Witterungsunabhängiger Einbau des
gesamten Abdichtungssystemes
Keine besonderen
Untergrundvorbehandlungen oder
Reinigung
Kein vorgängiges Trockenlegen der
Arbeitsstellen oder Flächen
Elastische Abdichtung aller Betonierfugen,
Durchdringungen, Sollrissfugen- und
Abschalelemente durch Injektionen
Keine Armierungsanpassungen für den
Einbau des Systems
Beanspruchungsklasse 1
Mindestbauteildicken der erdberührten
Bauteile gemäß WU-Richtlinie
Umsetzung der konstruktiven,
betontechnologischen und
ausführungstechnischen Maßnahmen
Hinterfüllen des Bauwerkes ohne
Rücksichtnahme auf die Abdichtung
(Ausgenommen beim
Frischbetonverbundsystem)
Aufkantungen wie bei Fugenbändern oder
Schalungsdurchdringungen und
Montagedosen, wie bei gewöhnlichen
Injektionssystemen üblich, entfallen
Für Rohrdurchdringungen sind keine
besonderen Maßnahmen notwendig
Möglichkeit der nachträglichen Injektion
Abdichten der Arbeits- und Sollrissfugen
mithilfe eines Injektionsverfahrens,
welches auch punktuell nachinjiziert
werden kann. Dieses System benötigt ein
allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis
(abP)
Ungeplante Trennrisse sind bei Erfordernis
durch den AN kostenfrei für den AG
nachträglich abzudichten
10-Jahre Dichtigkeitsgewährleistung
10-jährige Haftung für Drittschäden
Systemvorgabe: Drytech
Abdichtungstechnik GmbH, Im
Altenschemel 39a, 67435 Neustadt oder
glw.
angebotenes System: (vom Bieter anzugeben)
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Alle vorgenannten Vorgaben und Leistungen sind
mit einzukalkulieren!
Systemvorgaben
02.__. 52 Trägerauflage für Dachträger Mensa Trägerauflage für Dachträger Mensa
gem. Detail im Plan:
"21_165 S_II.BA-00.01_00-Schalplan Erdgeschoss"
herstellen und einbauen einer geschweissten
Stahl-Haltekonstruktion.
inkl. aller Einbauteile, Bohrungen, Befestigungen,
Verzinkung sowie Einbau
in Schalung mit Sichtbetonanforderung SB3
in diese Pos. ist das sorgfältige Einmessen im Zuge
der Schal- und
Betonierarbeiten einzurechnen, da die Dachträger im
Endzustand sichtbar
bleiben! Ebenso muss sichergetellt werden, dass es zu
keinerlei
Verschiebungen durch die Betonage kommt.
02.__. 52
Trägerauflage für Dachträger Mensa
8,00
St