Stahlbau/Metallbau
Erweiterung Grundschule 19, 2. BA "Christian Reichart-Schule"
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Angaben Bauvorhaben:   Erweiterung der Grundschule 19 "Christian-Reichart-Schule" - Zweiter Bauabschnitt - Im Gebreite 34 99094 Erfurt Bauherr: Stadt Erfurt - Amt für Gebäudemanagement Löberwallgraben 19 99096 Erfurt Beschreibung Bauvorhaben 1. Lage Die Arbeiten haben auf dem Grundstück im Gebreite 34 auf dem Schulgelände in 99094 Erfurt zu erfolgen. Die Zufahrt zum Grundstück und zur Baustelle kann vom Süden aus über die Gothaer Straße bzw. An der Schmiraer Grenze erfolgen. Das angrenzenden Wohngebiet Cyriaksgebreite besteht hauptsächlich aus Ein- und Mehrfamilienhäusern. Die Baustellenzufahrt erfolgt in der Bauzeit über die nördliche Zufahrt über die Zufahrtsstraße "Langer Berg" Diesem LV ist hierzu der Baustelleneinrichtungsplan der aktuell stattfindenden Tiefbauarbeiten beigefügt. 2. Maßnahme Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Neubau eines Schulgebäudes mit einer angegliederten eingeschossigen Baukörper als Mensa bzw. Aula/Multifunktionssaal Das Gebäude wird massiv in Stahlbeton und KS - Mauerwerk errichtet. Der Baukörper des Schulgebäudes verfügt über drei Geschosse, der rückwärtige/nördliche Teil verfügt über ein teilweise eingegrabenes Untergeschoss. Die ca. Abmaße der Gebäudekubatur betragen 14 x 16 x 6 m im Bereich der Mensa sowie ca 14 x 41 x 11 m für das Schulgebäude. Die oberste Deckenebene (Dachdecke) liegt auf einer Höhe von ca 8,00 m über dem jetzigen Gelände. 3. Zeitlicher Ablauf Die Rohbauarbeiten sind im Zeitraum separat genannten besonderen Vertragsbedingungen auszuführen. Die Schule befindet sich während der Bauzeit im regulären Betrieb. Das Baufeld ist hierbei räumlich abgegrenzt. 4. Lager- und Arbeitsflächen Es stehen auf dem zu bebauenden Grundstück begrenzt Lager-und Arbeitsflächen zur Verfügung. Dies betrifft das gemäß Baustelleinrichtungsplan dargestellte Gelände westlich und nördlich der Bestandgebäude. Die Zuwegungen zum Altbau müssen für den Schulbetrieb jederzeit gewährleistet sein. Das Baugelände ist über ausreichend große Toranlagen ebenerdig bzw. mit geringem Gefälle auch für LKW befahrbar. Zum Zeitpunkt der Rohbauarbeiten ist bereits durch die Erneuerung der Grundleitungen sowie des Abbruchs des ehemaligen Hortgebäudes das Baugelände bis auf ca -50 cm gegenüber dem jetzigen Geländeverlauf abgeräumt. Die Buagrube sowie die Grundleitungen werden durch den AN bauseits hergestellt. 5. Immissionsschutz Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) sind die Immissonswerte für Gebiete mit vorwiegend Wohnungen einzuhalten. Nachtzeit:   20:00 Uhr bis 07:00 Uhr   40dB(A) Tagzeit:   07:00 Uhr bis 20:00 Uhr   55dB(A) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30dB(A) überschreiten. 6. Arbeitszeit Die tägliche Arbeitszeit wird werktag (Mo.-Fr.) auf 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr beschränkt. Arbeitszeit an Wochenenden ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung ggf. möglich. 7. Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Energie und Abwasser Anschlussmöglichkeiten sind bauseitig vorhanden und durch den Auftragnehmer zum Arbeitsort zu führen. Elektrizität ist bis 400V vorhanden. 8. Baustrom / Bauwasser Für die Entnahme von Baustrom und Bauwasser muß der Auftragnehmer einen prozentualen Beitrag der Bruttoabrechnungssumme für Baustrom und Bauwasser entrichten. Diese sind den besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen. 9. Bauschuttentsorgung Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Baustelle in einem sauberen Zustand zu halten. Anfallender Bauschutt, Verpackungsmaterial und Abfälle sind sofort nach Erbringen der Bauleistung zubeseitigen. Dies ist durch die Einheitspreise abgegolten. 10. Planunterlagen Der Auftragnehmer erhält für die Ausführung freigegebene Pläne in digitaler Form (pdf und dwg) sowie zweifach in Papierform. Sollte der Bieter weitere Planausdrucke benötigen, sind diese auf eigene Kosten auszudrucken und/oder zu vervielfältigen. 11. Gleichwertige technische Spezifikation Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 12. Vergütung Alle nachfolgend beschriebenen Positionen sind grundsätzlich mit Lieferung, Abladen, Lagern und Transport zur Verwendungsstelle, sofern erforderlich mit Zwischenlagerung und betriebsfertiger Montage anzubieten.
Allgemeine Angaben
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ------------------------- Gewerk 012 Mauerarbeiten Mitgeltende Normen und Regeln DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 4795 Nebenluftvorrichtungen für Hausschornsteine; Begriffe, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN EN 771-5 Festlegungen für Mauersteine - Teil 5: Betonwerksteine MB 876 Merkblatt 876: Edelstahl Rostfrei im Mauerwerksbau Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei Abgasanlagen DIN EN 1457-1 Abgasanlagen - Keramik-Innenrohre - Teil 1: Innenrohre für Trockenbetrieb - Anforderungen und Prüfungen DIN EN 1457-2 Abgasanlagen - Keramik-Innenrohre - Teil 2: Innenrohre für Nassbetrieb - Anforderungen und Prüfungen DIN EN 13384-1 Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren - Teil 1: Abgasanlagen mit einer Feuerstätte DIN EN 13384-2 Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren - Teil 2: Abgasanlagen mit mehreren Feuerstätten Angaben zu Stoffen und Bauteilen Stein-/Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelegeb oder Ähnlichem abzusetzen und zu lagern. Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen. Steine/Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lagern. Angaben zur Ausführung Allgemeines Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig. Sofern die Hersteller für das zu verwendende großformatige Steinmaterial Passstücke anbieten, sind diese grundsätzlich zu verwenden. Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industrie für das zu verwendende Steinmaterial keine fertigen Passstücke anbietet, dann ist das Trennen nur durch materialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder Leichtziegel, zulässig. Wenn bei Wänden, deren Dicke ein Steinmaß beträgt, die bündige Seite nicht aus den Ausführungsunterlagen entnommen werden kann, ist die betreffende Angabe vor Beginn der Ausführung beim Auftraggeber oder dessen Objektüberwacher zu erfragen. Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist. Im Regelfall bleibt die Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer überlassen. Werden bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstand von maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen. Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass es zu keiner starren Verbindung der Wand zu Decke, Unterzug, Balken oder dergleichen kommt und ein der noch zu erwartenden Durchbiegung dieser Bauteile entsprechender gleitender Deckenanschluss ausgebildet wird. Brüstungsmauerwerk ist immer gemeinsam mit dem Wandmauerwerk aufzumauern. Die Ausführung von Stoßfugen hat nach den Herstellervorschriften zu erfolgen. Die freien Enden von Drahtankern sind um 90° abzubiegen, damit diese keine Verletzungsgefahr darstellen können. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu schließen. Mauersteinversetzungsgeräte ("Deckenkräne") dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung eingesetzt werden, es sei denn, die Decken haben ihre projektierte Tragfähigkeit erreicht und die zulässigen Einzellasten werden durch das Gerät nicht überschritten. Horizontale Mauerwerksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in ihrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausführung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch Anschüttung, Wegebau, erkennen lässt, die von der Planung abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Ausführung die Bauleitung zu verständigen. Nach Möglichkeit sind Dünnbettfugen auszubilden. Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu beseitigen. Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden. Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen mit Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist nachzuweisen. Das gilt entsprechend für Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte und Nachinstallationselemente (Keile o.ä.) Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden. Stürze und Leibungen Sind Ziegelflachstürze ausgeschrieben, dürfen alternativ Stahlbetonstürze mit Ziegel-U-Schalen als verlorene Schalung eingebaut werden. Vor Einbringen von Ortbeton sind Ziegelschalen abzusteifen und vorzunässen. Fertigstürze sind so abzusteifen, dass sie beim Betonieren von Decken u.ä. nicht aus ihrer Lage gedrückt werden können oder unzulässigen Belastungen vorübergehend ausgesetzt sind. Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Die Auflager sind mit Mörtel herzustellen. Leibungen von Außenwandöffnungen sind mit Fugenglattstrich auszuführen, damit ein späteres luftdichtes Anschließen der Fenster und Türen an das Mauerwerk sicher möglich ist. Verkehrssicherung Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Abschluss der eigenen Arbeiten. Umwehrungen, die durch bauseitige Treppengeländer o.ä. ersetzt werden, sind zeitversetzt nach der Abnahme zu beseitigen. Angaben zur Abrechnung Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet. Die Abrechnung von Schüttgütern, z.B. losen Schüttungen, nach dem Raummaß erfolgt nach dem Volumen der Schüttgüter am Einbauort. Wenn die Ermittlung der Menge am Einbauort nicht möglich ist, erfolgt die Abrechnung nach dem nachgewiesenen Aufmaß in den Transportmitteln, z.B. durch den Nachweis der verbrauchten Säcke und dem darauf angegebenen Volumen des Inhalts.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Gewerk 013 Betonarbeiten Mitgeltende Normen und Regeln DIN 4235 Normenreihe Teil 1 bis Teil 5: Verdichten von Beton durch Rütteln DIN 7865-1 Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 1: Formen und Maße DIN 7865-2 Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung in Beton - Teil 2: Werkstoff-Anforderungen und Prüfung DIN 18197 Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern DIN 18217 Betonflächen und Schalungshaut DIN 18218 Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18541-1 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 1: Begriffe, Formen, Maße, Kennzeichnung DIN 18541-2 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 2: Anforderungen an die Werkstoffe, Prüfung und Überwachung DIN EN 822 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite DIN EN 823 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke DIN EN 824 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1168 Betonfertigteile - Hohlplatten DIN EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) - Spezifikation DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) - Spezifikation DIN EN 13747 Betonfertigteile - Deckenplatten mit Ortbetonergänzung DIN EN 15258 Betonfertigteile - Stützwandelemente DAfStb-Richtlinie Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton); Eignungsprüfung, Herstellung, Verarbeitung und Nachbehandlung. Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für die Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel (Trockenbetonrichtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Selbstverdichtender Beton (SVB-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Massige Bauteile aus Beton Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie  Qualität der Bewehrung - Ergänzende Festlegungen zur Weiterverarbeitung von Betonstahl und zum Einbau der Bewehrung Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie  Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie  Wärmebehandlung von Beton Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DBV-Merkblatt Sichtbeton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Abstandhalter nach EC2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Unterstützungen nach EC2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Rückbiegen von Betonstahl und Anforderungen an Verwahrkästen nach EC2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV Merkblatt Betondeckung und Bewehrung nach EC2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Betonierbarkeit von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton - Planungs- und Ausführungsempfehlungen für den Betoneinbau Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Injektionsschlauchsysteme und quellfähige Einlagen für Arbeitsfugen Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Bauen im Bestand - Beton und Betonstahl Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Betonieren im Winter Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Betonschalungen und Ausschalfristen Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Fugenausbildung für ausgewählte Baukörper aus Beton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Hochfester Beton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Nicht geschalte Betonoberfläche Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) IVD-Merkblatt Nr. 27: Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Zement-Merkblatt B 2 Gesteinskörnungen für Normalbeton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Zement-Merkblatt B 3 Betonzusätze, Zusatzmittel und Zusatzstoffe Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Zement-Merkblatt B 4 Frischbeton - Eigenschaften und Prüfungen Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Zement-Merkblatt B 5 Überwachen von Beton auf Baustellen Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Zement-Merkblatt B 7 Bereiten und Verarbeiten von Beton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Zement-Merkblatt B 8 Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Zement-Merkblatt B 9 Expositionsklassen von Beton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Zement-Merkblatt B 11 Massige Bauteile aus Beton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Zement-Merkblatt B 18 Risse im Beton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Zement-Merkblatt B 27 Ausblühungen - Entstehung, Vermeidung Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Zement-Merkblatt H 10 Wasserundurchlässige Betonbauwerke Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein. Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist. Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen. Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach Abschnitt 1 Zementmerkblatt B 7 Ausgabe 8.2013 zu erfolgen. Bereiten und Verarbeiten von Beton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor. Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung. Angaben zur Ausführung Allgemeines Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen. Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend. Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten. Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann. Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten. Schalung Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen. Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt. Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig. Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen. Bewehrung Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen. Abstandhalter nach EC2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Vereine e.V. (DBV) Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen. Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach EC2 gefordert sein. Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist. Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche festzulegen. Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren. Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben Vorbemerkung Für das Bauvorhaben ist ein WU-Konzept nebst WU-Plan erstellt und liegen dieser Ausschreibung bei. Dem WU-Konzept wird die Beanspruchungsklasse 1, die Nutzungsklasse A und der Entwurfsgrundsatz [a] zugrundegelegt. Hiervon darf nicht abgewichen werden. Nebenangebote sind nicht zulässig. Bei der Abweichung zum vorliegenden WU-Konzept sind ferner Kosten für die Erstellung eines neuen Konzepts nebst Planunterlage und die erforderliche Überarbeitung vorhandener Werk-, Schal- und Bewehrungspläne zu erfassen und aufzuführen. Hieraus ev. anfallende zusätzliche Kosten gehen zulasten der ausführenden Firma. Richtlinien + Ausführungsvorgaben Für die Umsetzung ist der Bauunternehmer verantwortlich, insbesondere für die Lieferung, den Einbau und die Nachbehandlung des Betons. Die Bauunternehmung hat zur Erstellung der ÜK-Dokumente zwingend sämtliche Betonlieferscheine des Betons, der zur Erstellung der WU-Bauteile verwendet wurde, das Bautagebuch (einschließlich Nachbehandlungsprotokoll), sowie den ersten Stahllieferschein zur Verfügung zu stellen. Das Weiße Wanne System hat den Anforderungen der DIN 1045 Teil 1-4, der DIN EN 206-1 Beton sowie der DAfStb- Richtlinie für Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (Stand Dezember 2017) zu entsprechen. Die Planung der Weißen Wanne erfolgt gemäß DIN EN 206-1 als spannungsfrei gelagerte Konstruktion. Durch eine abgestimmte Sollrissfugenplanung wird die Spannung in den Bauteilen konstruktiv abgebaut. Die Ausführung erfolgt nach Entwurfsgrundsatz (a) der WU-Richtlinie (Stand Dezember 2017) Bemessen wird mit Rissbreiten von 0,3 mm außen bzw. unten auf frühen Zwang. (Abfließende Hydratation) Systembedingte Mehrmengen bei Systemwechsel von Bewehrungsstahl werden nicht vergütet bzw. sind vom AN zu tragen. (Ausnahme Montagbügel für Sollrissfugenelemente) Montagebewehrung ist vom Bauunternehmen verantwortlich einzubauen (Vergütung erfolgt über Bewehrungspositionen) Systemvorgaben Witterungsunabhängiger Einbau des gesamten Abdichtungssystemes Keine besonderen Untergrundvorbehandlungen oder Reinigung Kein vorgängiges Trockenlegen der Arbeitsstellen oder Flächen Elastische Abdichtung aller Betonierfugen, Durchdringungen, Sollrissfugen- und Abschalelemente durch Injektionen Keine Armierungsanpassungen für den Einbau des Systems Beanspruchungsklasse 1 Mindestbauteildicken der erdberührten Bauteile gemäß WU-Richtlinie Umsetzung der konstruktiven, betontechnologischen und ausführungstechnischen Maßnahmen Hinterfüllen des Bauwerkes ohne Rücksichtnahme auf die Abdichtung (Ausgenommen beim Frischbetonverbundsystem) Aufkantungen wie bei Fugenbändern oder Schalungsdurchdringungen und Montagedosen, wie bei gewöhnlichen Injektionssystemen üblich, entfallen Für Rohrdurchdringungen sind keine besonderen Maßnahmen notwendig Abdichten der Arbeits- und Sollrissfugen mithilfe eines Injektionsverfahrens, welches auch punktuell nachinjiziert werden kann. Dieses System benötigt ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) Ungeplante Trennrisse sind bei Erfordernis durch den AN kostenfrei für den AG nachträglich abzudichten 10-Jahre Dichtigkeitsgewährleistung 10-jährige Haftung für Drittschäden Leitsystem: Drytech Neustadt GmbH, Solarparkstraße 10, 67435 Neustadt, info@drytech-germany.de oder glw. Alle vorangegangenen Vorgaben und Leistungen sind mit einzukalkulieren! Stahlbetonfertigteile Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern. Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, so umfasst die Leistung auch: - Anforderungen an die Auflager - Berücksichtigung der Anhängelasten - Angabe der Verbindungsmittel - Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen - Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien Kennzeichnungen nach 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein. Gründungen Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien. Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente heraus, dass wegen ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht eingehalten werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten. Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe durchzuführen. Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen. Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen. Vor der Durchführung von Unterfangungen ist die Bauleitung rechtzeitig zu verständigen, damit eine unmittelbare Überwachung vorgenommen werden kann. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude Fugen Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Das Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen ist zu beachten. Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Transportbeton Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V. Angaben zur Abrechnung Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet. Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste.
Gewerk 013 Betonarbeiten
Anlagenverzeichnis mit diesem Leistungsverzeichnis sind Pläne und Gutachten zur Kalkulation zu verwenden. Die Pläne sind gem. nachfolgender Aufstellung den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. - Statik - Schal- und Bewehrungspläne(25) - Abdichtungsplan (1) - Ausführungspläne/Architektenpläne als Übersichtspläne (4) und Schnitte (3) - BE-Plan (Entwurf) - BE-Plan Tiefbauarbeiten
Anlagenverzeichnis
02 Beton- und Stahlbetonarbeiten
02
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Systemvorgaben Witterungsunabhängiger Einbau des gesamten Abdichtungssystemes Keine besonderen Untergrundvorbehandlungen oder Reinigung Kein vorgängiges Trockenlegen der Arbeitsstellen oder Flächen Elastische Abdichtung aller Betonierfugen, Durchdringungen, Sollrissfugen- und Abschalelemente durch Injektionen Keine Armierungsanpassungen für den Einbau des Systems Beanspruchungsklasse 1 Mindestbauteildicken der erdberührten Bauteile gemäß WU-Richtlinie Umsetzung der konstruktiven, betontechnologischen und ausführungstechnischen Maßnahmen Hinterfüllen des Bauwerkes ohne Rücksichtnahme auf die Abdichtung (Ausgenommen beim Frischbetonverbundsystem) Aufkantungen wie bei Fugenbändern oder Schalungsdurchdringungen und Montagedosen, wie bei gewöhnlichen Injektionssystemen üblich, entfallen Für Rohrdurchdringungen sind keine besonderen Maßnahmen notwendig Möglichkeit der nachträglichen Injektion Abdichten der Arbeits- und Sollrissfugen mithilfe eines Injektionsverfahrens, welches auch punktuell nachinjiziert werden kann. Dieses System benötigt ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) Ungeplante Trennrisse sind bei Erfordernis durch den AN kostenfrei für den AG nachträglich abzudichten 10-Jahre Dichtigkeitsgewährleistung 10-jährige Haftung für Drittschäden Systemvorgabe: Drytech Abdichtungstechnik GmbH, Im Altenschemel 39a, 67435 Neustadt oder glw. angebotenes System: (vom Bieter anzugeben) _______________________ Alle vorgenannten Vorgaben und Leistungen sind mit einzukalkulieren!
Systemvorgaben
02.__. 52 Trägerauflage für Dachträger Mensa Trägerauflage für Dachträger Mensa gem. Detail im Plan: "21_165 S_II.BA-00.01_00-Schalplan Erdgeschoss" herstellen und einbauen einer geschweissten Stahl-Haltekonstruktion. inkl. aller Einbauteile, Bohrungen, Befestigungen, Verzinkung sowie Einbau in Schalung mit Sichtbetonanforderung SB3 in diese Pos. ist das sorgfältige Einmessen im Zuge der Schal- und Betonierarbeiten einzurechnen, da die Dachträger im Endzustand sichtbar bleiben! Ebenso muss sichergetellt werden, dass es zu keinerlei Verschiebungen durch die Betonage kommt.
02.__. 52
Trägerauflage für Dachträger Mensa
8,00
St