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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Neubau Kita Kochstraße
Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschreibung) über die
Ausführung von Rohbauarbeiten.
A 1 Bauherr / Auftraggeber
Stadt Falkensee
Der Bürgermeister
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
A 2 Anlagen
Ausführungsplanung
Amtlicher Lageplan
Baustelleneinrichtungsplan
Grundriss Fundamentplan
Grundriss EG
Grundriss 1.OG
Grundriss 2.OG
Schnitte
Ansichten
Details
Ausführungsplanung TGA
Fundamentplan Hauseinführung
Erdwärme Lageplan
Positionspläne Genehmigungsstatik
Baugrundgutachten/ Geotechnischer Bericht
Brandschutzkonzept
Baugenehmigung
gaeb-Datei des Leistungsverzeichnisses
pdf-Datei des Leistungsverzeichnisses
DGNB Kriterienmatrix
QNG Anlagedokument 313
A 3 Baubeschreibung
Auf dem Gelände Kochstraße 5-7 soll eine neue Kita für
110 Kinder entstehen. Das Gebäude wird mit DGNB Silber
und dem Qualitätssiegel QNG-PLUS geplant.
Nach dem die Aufschüttungen des voherigen
Abrissgebäudes beseitigt sind, soll auf dem
vorbereitetem Baufeld ein 3 geschossiger Massivbau mit
einer Grundfläche von insgesamt ca. 2111m² (ca. 31m x
35m) entstehen. Das 3. Geschoss hat nur eine
Grundrissfläche von ca. 18m x 15m.
Der Grundriss ist klar und geradlinig angelegt. Es gibt
keine Schrägen oder Rundungen. Im Zentrum des Gebäudes
wird ein Aufzugsschacht und eine U-Treppenanlage aus 3
Läufen und 2 Podesten errichtetet. Im 1.OG gibt es an
der Ostseite des Gebäudes einen Fluchtbalkon (Decke aus
Ortbeton) mit 2 zweiläufigen Stahltreppen und an der
Nordseite eine einläufige Fluchttreppe aus Stahl.
Das Tragwerk wird als fugenlose Konstruktion mit einer
Gebäudeaussteifung durch Wandscheiben und Kerne
ausgeführt. Die Decken werden in Stahlbeton C30/C37,
die Wände in Stahlbeton C30/C37 und Mauerwerk KS-R P
SFK 20 RDK 2,0 in 20 bzw. 24cm geplant. Die Aufkant-
ungen und Stürze und die Attika unterstützen die Decken
als Randträger. Die Wände im 1.OG und EG werden innen
mit d=20cm und außen mit d=24cm ausgeführt. Die Wände
werden entsprechend ihren Beanspruchungen vorwiegend
als Mauerwerkswände und teilweise in Stahlbeton ausge-
führt.
Die Decken (20 bis 28cm stark) spannen zweiachsig und
werden teilweise durch wandartige Träger gestützt.
Dadurch ist nur in einigen Bereichen eine Ausführung in
Filigranbauweise (mit Halbfertigteildecken) sinnvoll.
Die Decke über dem EG hat einen außen liegenden
Balkonbereich. Der Laubengang wird als auskragende
Stahlbetonkonstruktion C35/45 ausgeführt in einer Dicke
d=24cm, wie die Geschossdecke. Der Laubengang wird mit
Schöck- Isokörben von der Geschossdecke thermisch
getrennt. Auf dem Laubengang liegen zwei Stahltreppen
auf.
Die Innentreppe wird als Stahlbetonkonstruktion aus
Fertigteilen in C 30/37 ausgeführt. Die Podeste werden
mit einer Stärke von 28cm und die Läufe mit d=20 bzw.
23cm geplant.
A 4 Angebote, Preise
Die Preise sind als Nettopreise (ohne Umsatzsteuer)
abzugeben; die Umsatzsteuer ist am Schluss des
Angebotes gesondert auszuweisen. Dies gilt nicht für
Bieter mit niedrigem Gesamtumsatz, die der Besteuerung
nach § 19 Abs. 1-3 Mehrwertsteuergesetz unterliegen.
Der Auftragnehmer bestätigt durch seine Unterschrift,
dass er sich von den örtlichen Verhältnissen, dem
Umfang und der Art der Arbeiten überzeugt und
eventuelle Unklarheiten vor Abgabe des Angebotes
geklärt hat. Spätere Einwendungen und Ansprüche, die
aus der Unterlassung dieser Feststellung entstehen,
können nicht anerkannt werden.
Sofern nicht anders in den Positionstexten vermerkt
ist, sind in die Einheitspreise jeweils die Kosten für
alle Materialien, Geräte, Transporte zur und auf der
Baustelle - bis zum jeweiligen Einbauort -, Hebezeuge,
Abstützungen und Unterfangungen sowie
Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsgerüste und Nebenleistungen
einzurechnen. Die Bauleistungen sind nach den
fachtechnischen Vorschriften und Bestimmungen, den
gewerkespezifischen Regeln und den geltenden Normen zu
erbringen.
Die Positionen verstehen sich immer mit Lieferung und
Montage bzw. Herstellung.
A 5 Zulassungen, Nachweise
Für die von der unteren Bauaufsichtsbehörde oder durch
Vorschriften geforderten Prüfungen von Anlagen durch
unabhängige Sachverständige wird der erforderliche
Sachverständige durch den AG beauftragt und vergütet.
Der AN ist verpflichtet den Termin für o. a. Prüfungen
rechtzeitig mit der Bauleitung zu vereinbaren. Sollte
infolge von Mängeln, die der Auftragnehmer zu vertreten
hat, Wiederholungsprüfungen notwendig werden, so trägt
er die dafür anfallenden Kosten.
A 6 Ausführung, Allgemein
Der AN hat der Bauleitung schriftlich zu benennen (auch
bei Änderung):
a) den verantwortlichen Fachbauleiter,
b) den Baustellenleiter, der den Auftragnehmer in allen
Belangen zu vertreten bevollmächtigt ist,
c) den verantwortlichen Koordinator gemäß
Unfallverhütungsvorschriften GUV 01. und VBG1.
Der Bauherr beauftragt einen SiGeKo. Dessen Anweisungen
ist bzgl. seines Aufgabengebietes folge zu leisten.
Die Verkehrssprache ist Deutsch in Wort und Schrift,
auch in der Planung. Der Auftragnehmer hat
sicherzustellen, dass das leitende Baustellenpersonal
deutsch spricht und während des gesamten
Ausführungszeitraumes, d.h. täglich während der
gesamten Arbeitszeit, auf der Baustelle anwesend ist.
Wöchentlich finden Bausitzungen zu bestimmten Terminen
statt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, an diesen
Besprechungen teilzunehmen. Von jeder Bausitzung wird
ein Protokoll angefertigt; die Festlegungen dieser
Protokolle sind für die Beteiligten verbindlich. Evtl.
Bedenken hat jeder Beteiligte bis spätestens in der
nächsten Bausitzung anzumelden.
Der Auftragnehmer hat sich von selbst von dem
termingerechten Fortschreiten der Arbeiten zu
überzeugen und ist für seinen Leistungsumfang bis zur
Abnahme bzw. Übergabe voll verantwortlich.
Fehlende Einrichtungen bzw. Mängel von
Betriebseinrichtungen an Arbeitsplätzen und
Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind seitens
des Auftragnehmers, soweit diese nicht von ihm erstellt
wurden, unverzüglich der Bauleitung des Bauherrn zu
melden.
Eine Bauleistungsversicherung wird durch den
Auftraggeber abgeschlossen. Die Kosten werden anteilig
umgelegt.
Der Auftragnehmer hat wöchentlich Bautageberichte der
Bauleitung vorzulegen.
Der Auftraggeber stellt während der Bauzeit keine
Baubewachung. Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen,
für die Bewachung der von ihm auf der Baustelle
gelagerten Baustoffe, Geräte, Werkzeuge usw. selbst
Sorge zu tragen. Der Auftraggeber haftet nicht für
evtl. Diebstähle oder Beschädigungen der Gegenstände,
die der Auftragnehmer für die Durchführung der
Bauleistung erstellt oder lagert.
Sämtlicher Bauschutt, soweit dieser nicht durch eine
gesonderte Position erfasst ist, geht in Besitz des AN
über und ist fachgerecht zu entsorgen. Es sei denn, die
Ausschreibung enthält die Schuttentsorgung durch den
Auftraggeber, dann ist der Bauschutt zu den bauseits
gestellten Schuttcontainern zu transportieren und
getrennt zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind dem AG
auf Verlangen vorzulegen.
Unter Berücksichtigung der Aspekte der sortenreinen
Trennung, wo dies möglich ist, die laufenden Schutt-
und Abfallbeseitigung sowie die Baureinigung, die
mindestens einmal wöchentlich während der gesamten
Bauzeit durchzuführen sind, sind gem. VOB als
Nebenleistungen in die Teilleistungen einzukalkulieren.
Die Aufsicht über die Baureinigungsarbeiten Bauschutt-
und Bauabfallbeseitigung der Gewerke obliegt dem
Auftragnehmer, der auch dem Auftraggeber gegenüber
hierfür die Verantwortung trägt. Dem Auftragnehmer
obliegt die Verkehrssicherungspflicht.
Die Arbeitsschutzbestimmungen, Unfallverhütungs-
vorschriften, Erste Hilfe und dergleichen sind zu
beachten. Der Unternehmer trägt hierfür die alleinige
Verantwortung.
Die nachfolgend beschriebenen Arbeiten sind nach den
durch die Bauleitung zur Verfügung gestellten
Zeichnungen sowie nach den Angaben der Bauleitung
durchzuführen.
Jeder AN und dessen NU ist verpflichtet, Listen über
die auf der Baustelle täglich beschäftigten
Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass die
Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur
Einsichtnahme vorgelegt werden.
A 7 Baustelleneinrichtung
Anschlusspunkte für Baustrom werden vom AG und
Bauwasser vom AN im Außenbereich nahe des Gebäudes
errichtet.
Das Herstellen der benötigten Anschlüsse gem
Leistungsverzeichnis, das Heranführen an die Baustelle
und der Rückbau nach Abschluss der Arbeiten ist Sache
des Auftragnehmers.
Aufenthalts- und Lagerräume im Gebäude werden nicht zur
Verfügung gestellt.
Der AN ist für das sichere Aufbewahren und Verschließen
seiner Materialien und Geräte selbst verantwortlich.
Für die gesamte Baustelleneinrichtung, einschl. für das
Stellen von Material- und Schuttcontainer, stehen
ausreichend Grundstücksflächen zur Verfügung.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über eine Zufahrt auf
das Gelände.
Auf Sauberkeit auf der Baustelle ist unbedingt zu
achten. Die Baustelle ist arbeitstäglich zu reinigen.
Die Herausstellung und das Vorhalten von Schutz- und
Arbeitsgerüsten, die zur Durchführung der Arbeiten im
Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind,
ist Sache des Auftragnehmers.
Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der
ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache
des Auftragnehmers.
A 8 BbgBO / BaustellenV
Bei der Bauvorbereitung und Bauausführung sind
insbesondere der § 3 der BbgBO, sowie die BaustellenV
einzuhalten. Sämtliche Nachweise
(Konformitätserklärungen, Zulassungsbescheide,
Prüfzeugnisse usw.), die der Sicherheit und dem
Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle
dienen, sind dem AG spätestens 6 Werktage vor Aufnahme
der Arbeiten auf der Baustelle vorzulegen.
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist in vollem Umfang
einzuhalten; dies gilt insbesondere für die
Anforderungen an die Herstellung, den Einbau und die
Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe.
A 9 Vertragsbedingungen
siehe Formblätter
A 10 Abrechnung
siehe Formblätter
A 11 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Für das Angebot und die Ausführung gelten die VOB und
sämtliche für dieses Gewerk zutreffenden DIN- Normen in
der gültigen Fassung, weiterhin sind die anerkannten
Regeln derTechnik und die gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungenzu beachten und einzuhalten. Diese
Vorschriften gelten, soweit nicht durch besondere
Bedingungen und Forderungen in dieser
Leistungsbeschreibung ausdrücklich eine andere Regelung
vorgesehen ist. Besonders hingewiesen wird auf:
Leistungsabgrenzung
Es sind alle zu diesem Gewerk gehörenden Materialien
und Leistungen einschl. der in den Vorbemerkungen zum
Leistungsverzeichnis beschriebenen, zu veranschlagen.
Nachfolgende aufgeführte Leistungen gehören zum
Leistungsumfang dieses Gewerkes:
- vollständiger Errichtung des Rohbaus und
Baustelleneinrichtung
Grundwasserhältnisse
Für das Bauvorhaben kann von folgenden Grundwasser-
verhältnissen ausgegangen werden:
- Die geschlossenen Grundwasseroberfläche liegt ca.
2,50 m unter OK FFB EG. der HGW bei -1,20 m OK FFB EG
Bauabschnitte
Die gesamte Massnahme kann ohne Unterbrechung
durchgeführt werden.
Neubau Kita Kochstraße
Allgemeine Vorbemerkungen DGNB und QNG
Der Bauherr / Investor beabsichtigt das Gebäude nach
dem DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
Standard zertifizieren zu lassen. Angestrebtes
Zertifizierungsziel ist DGNB Silber. Weiterhin wird
eine KfN-Förderung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude (QNG+) angestrebt. Dazu sind die Anforderungen
aus dem QNG Handbuch inkl. Anlagen einzuhalten.
Folgende Hinweise zum nachhaltigen Bauen (DGNB) und QNG
sind Vertragsbestandteil und ohne gesonderte
Aufforderung nachzuweisen:
Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und
Umweltverträglichkeit der Baustoffmaterialien im
Hinblick auf die DGNB Zertifizierung (u.a. ENV1.2,
ENV1.3) sind zwingend einzuhalten. Leistungsbestandteil
des AN ist die bauliche Umsetzung dessen sowie die
Zusammenstellung und Beibringung aller dafür
geforderten Unter-lagen und Nachweise. Aufwendungen die
zur Erfüllung der DGNB Anforderungen notwendig sind,
werden nicht separat vergütet.
Gleiches gilt für die materialökologischen
Anforderungen an die nachhaltige Materialgewinnung aus
dem QNG (ANF1-NWG1) sowie für die Schadstoffvermeidung
in Baumaterialien (ANF3-1). Alle bauausführenden Firmen
werden vertraglich zur Einhaltung der
Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung
verpflichtet und erklären nach Fertigstellung deren
Erfüllung.
Der AN hat dem Bauleiter unaufgefordert und in
digitaler Form, unverzüglich nach Beauftragung,
spätestens 4 Wochen NACH VERGABE bzw. 4 Wochen VOR
EINBAU, Produktangaben wie Menge, Einsatzort etc. sowie
technische Daten- und Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD
(Environmental Product Declaration) und
Herstellererklärung / Prüfzertifikat, zur Verfügung zu
stellen. Die Unterlagen werden dann geprüft und die
Materialien ggf. schriftlich freigegeben. Sollten
Materialien nicht den bauökologischen
Materialanforderungen entsprechen, ist der AN
verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur
Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals
den Prüfungsprozess.
Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit
zwischen Einreichung und Freigabe der Materialen von
mind. 3 Wochen berücksichtigt werden.
Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die
freigegeben und DGNB und QNG konform sind. Andernfalls
behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten
des AN austauschen zu lassen.
Der AN/GU hat für die Dokumentation der Anforderungen
der DGNB und des QNG eine verantwortliche Person zu
benennen.
Folgende Produktanforderungen des DGNB Kriteriums
ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt, Qualitätsstufe
QS3 und QNG Anforderung ANF3-1 Schadstoffvermeidung in
Baumaterialien müssen eingehalten werden:
Die Produktanforderungen sind der Kriterienmatrix
ENV1.2 (DGNB) und dem Anlagedokument 313 zum
QNG-Handbuch zu entnehmen zu entnehmen.
Folgende Anforderungen des DGNB Kriteriums ENV1.3
Verantwortungsbewusste Ressourcen-gewinnung und QNG
Anforderung ANF2-NWG1 Nachhaltige Materialgewinnung
müssen eingehalten und dokumentiert werden:
Mindestanforderung DGNB: Primär- und Sekundärrohstoffe
von Bauprodukten:
- sind frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen,
abgebaut oder hergestellt worden und
- ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung kann
ausgeschlossen werden
Der Nachweis ist über eine formale Zusicherung des
Herstellers und / oder eine lückenlose Dokumentation
über den Produktionsprozess zu erbringen. Für
Bauprodukte aus der EU muss dieser Nachweis nicht
erbracht werden, da davon ausgegangen wird, dass das
vorliegende Regelwerk der EU den Gewinnungs- und
Herstellungsprozess ausreichend regelt.
Weitere Anforderungen:
Das herstellende Unternehmen dokumentiert:
- verantwortungsbewusste und transparente
Ressourcengewinnung über z.B. CRS- und / oder
Nachhaltigkeitsberichte sowie
- deklariert Primärrohstoffe, sowie deren Herkunft und
Verarbeitungsschritte durch z.B. eine
Herstellererklärung
- das verwendete Bauteil / Produkt verfügt über ein
Zertifikat (FSC; PEFC; CSC o.ä.), das über gesetzliche
Regelungen zu Umweltschutz und Arbeitssicherheit hinaus
geht
sowie für Beton
- das verwendete Bauteil / Produkt enthält
Sekundärrohstoffe, die durch den Hersteller deklariert
und deren Massenanteile eindeutig ausgewiesen sind;
zertifizierte Sekundärrohstoffe sind zu bevorzugen
Für die Werkstoffgruppen
· Holz/Holzwerkstoffe · Naturstein · Metalle · Kork ·
Glas
sind zertifizierte Produkte und/oder Produkt mit
ausgewiesenen Sekundärrohstoffen zu bevorzugen.
Anforderungen QNG:
- mind. 70% der eingebauten Hölzer, Holzprodukte
und/oder Holzwerkstoffe stammen nachweislich aus
nachhaltiger Forstwirtschaft
- mind. 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu
eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe
und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) haben einen
erheblichen Recyclinganteil
Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe stammen
aus nachhaltiger Forstwirtschaft, wenn durch Vorlage
eines Zertifikates die geregelte, nachhaltige
Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird.
Folgende Zertifikate werden für eine Nachweisführung
anerkannt:
PEFC (Programme for the Endorsement of Forest
Certification Schemes)
FSC (Forest Stewardship Council)
Als Baustoffe mit erheblichem Recyclinganteil gelten:
Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen
nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen
nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen
Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb).
ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten
güteüberwachten Recyclingmaterialien z.B. für den
Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder
im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück.
Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen
wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und
Landschaftsbegrünung.
Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.1
Baustelle/Bauprozess
Abfallarme Baustelle:
- ein Konzept für die Abfallvermeidung auf Baustellen
liegt vor und ist einzuhalten.
- Abfall wird grundsätzlich vermieden
- Die gesetzlichen Mindestvorschriften des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden erfüllt.
Die Baustoffe werden mindestens in mineralische
Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle,
Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B.
asbesthaltige Materialien) getrennt. Darüber hinaus
werden die
am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die
Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung kontrolliert
die
Materialtrennung und die korrekte Nutzung der
Sammelstellen und dokumentiert den Prozess.
Zur Lärmminderung sind folgende Maßnahmen vorzusehen
und einzuhalten:
- 32. BImSchV in Verbindung mit der EU Richtlinie
2000/14/EG, den anerkannten Regeln der
Baukunst/Technik, TÜV-Vorschriften, allen gewerblichen
Vorschriften und Gesetze
- nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53 ?
Dokumentation über Auflistung der Maschinen
- alle vereinbarten Schutzzeiten und
Lärmschutzmaßnahmen werden eingehalten
- entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische
Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und
spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung
zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen
- Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der
Lärmschutzmaßnahmen und dokumentiert den Prozess.
Zur Staubvermeidung sind folgende Maßnahmen,
entsprechend BImSchG, vorzusehen und einzuhalten:
- Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen
Absaugung versehen, Stäube sind an der
Entstehungs-stelle möglichst vollständig zu erfassen
und gefahrlos zu entsorgen.
- Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete
Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit dies technisch
mög-lich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur
Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder
sau-gende Verfahren durchgeführt.
- Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben
entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die
Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft.
- Einsatz von Staubschutzmasken gem. TRGS 500
- Einsatz von Lüftungsanlagen
- entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische
Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und
spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung
zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen
- Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der
Maßnahmen zum Staubschutz und dokumentiert den Prozess.
Zum Boden- und Gewässerschutz sind folgende Maßnahmen
vorzusehen und einzuhalten:
- Keine Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen
- Kontaminierte Böden werden getrennt
behandelt/gelagert und fachgerecht entsorgt.
Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung sind
einzuhalten
Stoffe mit folgenden R-Sätzen kommen nicht in Kontakt
mit der Umwelt:
R 50 / R 51 / R 52 / R 53 / R 54 / R 55 / R 56 / R 57/
R 58 / R 59
- Bewahrung des schützenswerten Bodens auch vor
schädlichen mechanischen Einflüssen, wie z.B. nicht
erforderliche Verdichtung des Bodens.
Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um
Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten
zu vermeiden
Gesicherte Lagerung von boden- und gewässerschädigenden
Betriebsmitteln und Baustoffen
Die Bauleitung kontrolliert Einhaltung der Maßnahmen
zum Bodenschutz und dokumentiert den Prozess.
Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.2
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung der verwendeten Baustoffe:
Einweisung der Bauleitung auf Basis der erstellten
Anforderungslisten der zu verwendenden Bauprodukte
auf Grundlage der Kriterien ENV1.2, ENV 1.3 und SOC1.2
sowie
Durchführung eines kontinuierlichen Soll-Ist-Abgleichs
der verwendeten Materialien (nach Bedarf)
und entsprechende Dokumentation in den
Begehungsprotokollen durch die Bauleitung
(Materialdeklarationsliste)
Schimmelpilzprävention:
Erstellung und Umsetzung eines der Bausituation
angepassten Lüftungsprogramms, um die ausreichende
Austrocknung der Bauteile sicherzustellen.
Allgemeine Hinweise
Bzgl. der Einhaltung der geforderten Maßnahmen und
Qualitätskontrolle der verbauten Baustoffe werden
während der Ausführung Kontrollen durch die Bauleitung
und den Auditor durchgeführt und dokumentiert.
Die Übergabe DGNB relevanter Dokumentationsunterlagen
erfolgt in digitaler Form.
Sämtliche Dokumentationen sind entsprechend dem
gebauten Zustand aktualisiert und Pläne, u.a. für das
Gebäudemanagement relevant, in dwg- oder dfx-Format
bereitzustellen. Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und
Pflegeanleitungen sowie eine Liste der
wartungspflichtigen Bauteile sind zu übergeben. Die
Lieferscheine und eine Massenbilanz des eingesetzten
Betons sind ebenfalls zu übermitteln.
Allgemeine Vorbemerkungen DGNB und QNG
Anforderungen an Produkte gem DGNB
3) Beschichtungen für mineralische Oberflächen im
Innenraum wie Beton, Mauerwerk, Mörtel und Spachtel
staubbindende Beschichtungen und Grundbeschichtungen
z.B. Betonkontakt, Aufbrennsperre: VOC < 10 g/l
14) Betontrennmittel: GISCODE BTM 01, BTM 5 oder BTM 10
25) Dachabdichtung, Bauwerksabdichtung gegen Erdreich/
Wasser/ Feuchte, Bitumendickbeschichtung und
Dämmstoffmontage
Kalt verarbeitbare Produkte zur Beschichtung (z.B.
Vorstriche) und Hilfsstoffe zur Belegung (z.B. Kleber,
Versiegelungen): GISCODE BBP10
36) Kunststofffolien an Dach und Gründung
Kunststofffolien zur Abdichtung: Gehalt an Blei und
Zinn < 0,1%
39)Montageschäume für Dämmstoffe
Verklebung von z.B. WDVS, Perimeterdämmung,
Kellerdeckendämmung und Flachdachdämmung: keine
Verwendung von Montageschäumen (außer Fugen gemäß AbZ)
40)Kunstschaum- Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik
PS / XPS / PUR-Dämmprodukte, flexible TGA-Dämmungen
(Kautschuk und PE): Kein Einsatz von halogenierten
Treibmitteln
44)Erzeugnisse aus Kunststoffen:
Außenwand und Dachabdichtung, Wandbekleidungen,
Fenster, Elektrokabel, Kunststoff-Folien, Wandbeläge,
Tapeten, Kunststoff-Fenster, Kabelummantelungen: SVHC <
0,1%
45)Biozid und flammhemmend ausgerüstete Bauprodukte
(Erzeugnisse): Holzschutz, Holzwerkstoffe, Dämmstoffe
(bau- und werkseitig)
Tragende Holzkonstruktionen, Holzweichfaserplatten,
Dammstoffe inkl. Einblasprodukte, Schüttungen oder
Stopfmassen: Holzschutzmittelpräparate, Holzwerkstoffe,
organische Dämmstoffe (Zellulose, Holzfaserplatten,
Holzwolle, Schafswolle, etc): Borverbindungen < 0,1 %
2 Rohbau Anforderungen ONG
Mindestens 70% der verbauten Hölzer, Holzprodukte und /
oder Holzwerk- stoffe stammen aus nachhaltiger
Forstwirtschaft, sind FSC oder PEFC zertifi- ziert und
verfügen über das zugehörige CoC-Handelszertifikat des
Lieferan- ten.
Mindestens 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu
eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe
und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) haben einen
erheblichen Recyclinganteil.
Beachtung des Anhangdokumentes 313 des QNG-Handbuches!
Schriftliche Bestätigung der Firmen zur Fertigstellung,
dass alle Anforderungen eingehalten wurden.
Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend mineralischen
Oberflächen:
5.1 Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen und
Vorbereitungen für Beschichtungen auf überwiegend
mineralische Oberflächen im Innenbereich,
z.B. Betonschutzbeschichtungen: nur Wb: VOC= 30 g/l
5.2 Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen auf überwiegend
mineralischen Oberflächen im Innenbereich, z.B.
Innenwand- und Deckenfarben: lösemittelfrei und
weichmacherfrei (ELF) gemäß VdL-RL01
5.3 Beschichtungen auf überwiegend mineralischen
Untergründen im Außenbereich, z.B. Außenwandfarben
inkl. Grundierungen: nur Wb: VOC 30 g/l
5.4Beschichtungen auf mineralischen Untergründen im
Innenbereich wie Natur- und Betonwerksteinbodenbeläge,
z.B. nicht filmbildende Imprägnierungen: GISCODE GH 10
(entaromatisiert)
5.10 Putze im Außenbereich, z.B. Fassadenputze:
Deklaration biozider Wirkstoffe (sofern eingesetzt)
Bitumenprodukte zur Abdichtung:
9.1 Dachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen gegen
Erdreich / Wasser / Feuchte, Bitumendickbeschichtungen
und Dämmstoffmontage, z.B. kalt verarbeitete
Bitumenbeschichtungen inkl. Voranstriche, -kleber und
-versiegelungen(außer Bitumenvoranstriche für
Umkehrdächer, siehe hierzu Pos 9.2): GISCODE BBP 10
oder BBP 20
9.2Bituminöse Verbundabdichtungen beim Umkehrdach:
GISCODE BBP 10, BBP 20 oder BBP 30
PVC-Produkte:
11.1 Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln,
Fensterprofile, Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC
sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden
UG: keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatorenb) für
Weich-PVC gilt: reproduktionstoxische
Phthalat-Weichmacher 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe
E)
Dämmstoffe und Ortschäume:
12.1 Wand-, Decken-, Bodendämmung, flexible
TGA-Dämmung, z.B: EPS/XPS/PUR/PIR-Dämmprodukte,
Melamin- und Phenolharzschäume,
für den Innen- und Außenbereich: Frei von halogenierten
Treibmitteln
Anforderungen DGNB und QNG
und HBCDD in EPS/XPS, TCEP in PUR/PIR 0,1 %
(Einzelverbindungen Gruppen C/D)
12.2 Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung: Frei von
halogenierten Treibmitteln und von Altreifengranulat
und Chlorparaffine (SCCP, MCCP), PBB, PBDE 0,1 %
(Einzelverbindungen Gruppen A/B)
12.3 Spritz- und Montageschäume im Innen- und
Außenbereich z.B. für die Montage von Türen und
Fenstern sowie von Fassadendämmungen (inkl. WDVS),
Perimeter-, Kellerdecken- und Flachdachdämmungen oder
zur Füllung von Fugen: Frei von halogenierten
Treibmitteln und keine UF- Schäumefür PU-Montageschäume
gilt zusätzlich: EMICODE EC1PLUS und TCEP,
Chlorparaffine 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe C)
12.4 Wärmedämmverbundsysteme: für
Kunstschaum-Dämmstoffe gelten Anforderungen in Pos.
12.1, für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gilt
Pos. 12.6
12.5 Innendämmung von Aufenthaltsräumen an Wand, Decke,
Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und
Holztafelbauweise: für Kunstschaum-Dämmstoffe gelten
Anforderungen in Pos. 12.1 und 12.2, für Dämmstoffe aus
nachwachsenden Rohstoffen gilt Pos. 12.6
12.6 Dämmstoffplatten und -matten sowie
Einblasdämmungen, Schüttungen oder Stopfmassen:
reproduktionstoxische Borverbindungen 0,1 %
(Einzelverbindungen Gruppe F)
Betontrennmittel:
14.1 Betonieren, z.B. Schalöle und Betontrennmittel:
GISCODE BTM 01, 05,10,15
Anforderungen an Produkte gem DGNB
02 Technische Anlagen
02
Technische Anlagen
02.01 Fettabscheider und Zubehör
02.01
Fettabscheider und Zubehör
02.02 Abwasser Rohrleitungen, Schächte und Zub
02.02
Abwasser Rohrleitungen, Schächte und Zub
02.03 Trinkwasser Rohrleitungen und Zubehör
02.03
Trinkwasser Rohrleitungen und Zubehör
02.04 Soleleitungen und Zubehör
02.04
Soleleitungen und Zubehör
02.05 Erdarbeiten für Leitungsverlegung und Sc
02.05
Erdarbeiten für Leitungsverlegung und Sc
02.06 Bauwasser/Anschluss WC-Container
02.06
Bauwasser/Anschluss WC-Container
02.07 Sonstige Leistungen
02.07
Sonstige Leistungen
02.08 Erdungsanlage
02.08
Erdungsanlage