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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Allgemeines / Informationen
0. Projektbeschreibung Das Baugrundstück liegt zentral in Düsseldorf an der Oberbilker Allee 178, 40227 Düsseldorf (Oberbilk).
Die Erschließung ist über öffentliche Straßen ausreichend sichergestellt. Inwiefern die Breite der Straße und insbesondere die Baumbepflanzung für alle benötigten Baufahrzeuge ausreicht, ist vom AN selbstständig im Rahmen einer Ortbegehung zu prüfen.
Das straßenseitige Bestandsgebäude ist bereits fertiggestellt und nicht Teil der Baumaßnahme. Durch die Tordurchfahrt im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes besteht ein direkter Zugang zu der neu zu errichtenden Innenhofbebauung. Der Materialtransport wäre hierdurch möglich.
Das gesamte Gebäude soll im KfW 55 Standard errichtet werden. Eine entsprechende Förderung ist durch den KfW Sachverständigen bereits beantragt und genehmigt worden.
0. Projektbeschreibung
1. Generelle Vereinbarungen Grundlage für die Abgabe eines Angebots sind folgende generelle Vereinbarungen:
Nebenangebote werden nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen
Stoffgleitklauseln werden nicht vereinbart und akzeptiert
Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes und der Krankenkassen zugelassen
Angebote sind nur in Zusammenhang mit einem gültigen Eignungsnachweis zugelassen
Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten drei Jahren zugelassen
Geschuldet wird jeweils ein, wie in den Plänen abgebildetes, abnahmefähiges Gewerk inkl. aller Nebenleistungen. Ggfls. in der Ausschreibung nicht aufgeführte, aber zur Fertigstellung des Gewerks relevante Positionen sind bis spätestens zur Abgabe des Angebots schriftlich anzuzeigen und selbstständig mit einzukalkulieren. Die angebotenen Einheitspreise der aufgeführten Leistungen verstehen sich für eine komplette Lieferung und Montage, sowie Anschluss und Inbetriebnahme (sofern notwendig) der betreffenden Leistungen, und zwar auch dann, wenn dies in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich vermerkt ist.
Der Auftragnehmer hat anhand der Planungsunterlagen, sowie des örtlichen Befundes (vgl. hierzu das Kapital Bauablauf) das Angebot bezüglich der errechneten Massen und des Wortlautes auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind umgehend, jedoch spätestens bei Abgabe des Angebots, schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, dass er die Leistungen vollständig und funktionsgerecht zum angebotenen Preis erbringen kann.
In den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen sind folgende Punkte insbesondere mit einzukalkulieren. Die hier aufgeführte Liste hat dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist bei Bedarf vom Auftragnehmer eigenständig zu erweitern:
alle erforderlichen Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich aller Kosten für die Bauleitung sowie Zuschläge,
die dem AN durch Aufmaß und Abnahme entstehenden Kosten,
Kosten für alle erforderlichen Dichtungs-, Klemm-, Befestigungs-, Isolierungs-, Schweiß- und Verbindungsmaterialien sowie Kleinteile frei Baustelle,
Kosten für sonstige Nebenarbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position stehen, auch wenn diese nicht separat in den Leistungstexten beschrieben sind.
Kosten für Schutzmaßnahmen von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen,
Kosten für das Einholen aller erforderlicher Schachterlaubnisscheine,
Kosten für die Inbetriebnahme einzelner Teile sowie für eventuelle Messprotokolle,
Kosten aller technischer Unterlagen
Kosten für die Erarbeitung und Vervielfältigung der ggfls. erforderlichen Werks- und Montageplanungen. Die vom AG übermittelten Unterlagen können dem Kapitel "Ausführungsunterlagen" entnommen werden.
Der AN übernimmt im Auftragsfall für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen die Stellung eines Fachbauleiters für eigene und seine Subunternehmerleistungen eigenverantwortlich ohne gesonderte Vergütung. Der Fachbauleiter muss nach Auftragserteilung namentlich benannt werden. Eine Teilnahme des Fachbauleiters an den stattfindenden Baustellenbesprechungen ist erforderlich und wird nicht gesondert vergütet. (s.u. "Baubesprechungen / Baustellenbesetzung")
1. Generelle Vereinbarungen
2. Angebots- und Vertragsbedingungen Die Abgabe eines Angebots, die Vergabe und die Ausführung unterliegen den folgenden Bedingungen:
Angebotsschreiben
Leistungsbeschreibung inkl. aller Vorbemerkungen
VOB / B und VOB / C
BauO NRW in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung
DIN Vorschriften und technische Vorbemerkungen
Richtlinien der beratenden Ingenieure, wie beispielsweise dem TÜV, VDI, VDS
Richtlinien der Berufsgenossenschaften
Alle im Anhang befindlichen Unterlagen
Anerkannte Regeln der Technik
Stellen die o.g. DIN-Normen keine ausreichende Qualitätssicherung für auszuführende Arbeiten dar, kommen für die entsprechenden Leistungen die anerkannten Regeln der Technik zum Einsatz.
Aktuelle Richtlinien und Verarbeitungshinweise der Hersteller müssen erfüllt werden, wenn diese oberhalb der Anforderungen der jeweiligen DIN-Norm liegen.
Die Reihenfolge und Wichtigkeit der unterschiedlichen Bedingungen und Anforderungen regelt der Bauwerkvertrag.
2. Angebots- und Vertragsbedingungen
3. Angebotsabgabe und Vergabe Die Angebotsabgabe erfolgt unentgeltlich und für den Auftraggeber ohne Verbindlichkeiten. Bei der Vergabe ist der Auftraggeber nicht an das kostengünstigste Angebot gebunden. Bei der Abgabe ist ein vollständig ausgefülltes LV als pdf und gaeb, sowie der Nachweis über die Zulassung zur Ausführung der angebotenen Leistungen vorzulegen. Ein nicht vollständig ausgefülltes LV findet in der Vergabe keine Beachtung.
3. Angebotsabgabe und Vergabe
4. Bauablauf Im Anhang an dieses Leistungsverzeichnis befindet sich ein grober Bauzeitenplan. Dieser gibt die Dauer eines Gewerkes wochenweise an. Die darin angegebenen Zeiten sind als bindend anzusehen. Gleichzeitig ist das Angebot so zu kalkulieren, dass die angebotenen Preise zum Zeitpunkt der Ausführung gem. Bauzeitenplan noch gehalten werden können. Variable Preisgleitklauseln oder andere variable Kosten werden nicht akzeptiert.
Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der Auftragnehmer mit den angegebenen Zeiten einverstanden und versichert über ausreichend Personal für die Ausführung der angebotenen Leistungen in der zur Verfügung stehenden Zeit zu verfügen. Ein Nachweis über ausreichend Personal ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Sollten Fragen zum Bauablauf und der Situation auf der Baustelle während der Ausführung bestehen, steht es dem Auftragnehmer frei vor Abgabe des Angebots eine Ortsbesichtigung durchzuführen (und sich vor Ort von den öffentlichen Verhältnissen, insbesondere der Lage und Beschaffenheit der Baustelle und deren Zufahrtswegen zu überzeugen) oder mit den planenden Architekten von Studio OM Kontakt aufzunehmen. Gerne tauschen wir uns mit Ihnen über das Projekt aus.
Der Baubeginn für das gesamte Gebäude ist dem Deckblatt zu entnehmen. Der Baubeginn für das eigene Gewerk ist gem. des beiliegenden Bauzeitenplans selbst zu ermitteln.
Im Bauzeitenplan sind verschiedene parallellaufende Arbeiten zu erkennen. Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der Auftragnehmer mit den parallellaufenden Arbeiten einverstanden. Mögliche hieraus resultierende Einschränkungen im Bezug auf die Lagermöglichkeit von Baumaterialien, sowie mögliche Einschränkungen in der Baustelleneinrichtung sind dem Auftragnehmer bekannt und sind im Angebotspreis mit einkalkuliert. Eine nachträgliche Erhöhung des Angebotspreises auf Basis von erhöhten Aufwendung für Materiallagerung, Materialtransport oder die Baustelleneinrichtung sind ausgeschlossen. Ergänzung: Der AN hat mit den anderen beteiligten Unternehmen so zusammenzuarbeiten, dass keine Verzögerung der Arbeiten entsteht. Etwaige Schwierigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch mitzuteilen.
4. Bauablauf
5. Ausführungsunterlagen Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die zur Bauausführung freigegeben sind. Alle mit dieser Anfrage übergebenen Unterlagen sind noch nicht freigegeben. Sie haben den Status "Vorabzug" und dürfen für die Ausführung nicht verwendet werden.
Der AG stellt eine vollständige und freigegebene Ausführungsplanung inkl. allen relevanten Grundrissen, Deckenspiegeln, Ansichten und Schnitten, sowie allen notwendigen Leitdetails zur Verfügung. Im Rahmen der Verhandlung nach Angebotslegung erhält der AN einen vollständigen Plansatz. Diesen hat der AN bis Vertragsunterschrift selbstständig auf Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Lücken und Fehler müssen bis spätestens zur Vertragsunterschrift angezeigt werden.Ggfls. benötigte Montage- und Werkplanungen, die für das Erbringen des Gewerks notwendig sind, sind vom AN selbstständig zu erarbeiten und vor Ausführungsbeginn dem AG vorzulegen.
Bereits bei Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer den benötigten Vorlauf der Planunterlagen vor Ausführungsbeginn, sowie die Anzahl der benötigten Exemplare mitzuteilen. Hierbei ist zu beachten, dass der Auftraggeber kostenfrei nur ein gedrucktes Exemplar der Ausführungsunterlagen zur Verfügung stellt. Alle zusätzlichen Ausführungen werden kostenpflichtig zu Lasten des Auftragnehmers erstellt. Alternativ kann der Auftragnehmer die Unterlagen selbst vervielfältigen. Hierzu erhält er die oben beschriebene Ausführungsunterlagen als pdf und dwg.
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart oder die Vorarbeiten anderer Handwerker, so dass die Verantwortung für die Übertragung nicht übernommen werden kann, so ist dies der Bauüberwachung umgehend schriftlich mitzuteilen. Die davon betroffenen Arbeiten sind sofort einzustellen, bis eine Einigung über die Weiterführung der Arbeiten und der Einschließung der Verantwortung erzielt wird. In jedem Fall haftet der Auftragnehmer für seine Leistungen und Lieferungen allein.
5. Ausführungsunterlagen
6. Baubesprechung Baubesprechungen finden wöchentlich, bei Bedarf oder auf Verlangen des Auftraggebers auch öfter statt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen verantwortlichen Mitarbeiter (Bauleiter) und dessen Vertreter schriftlich zu benennen, der ihn hinsichtlich aller technischen und kaufmännischen Fragen in den Baubesprechungen vertritt. Der Bauleiter ist bevollmächtigt alle Erklärungen des Auftraggebers entgegenzunehmen und für den Auftragnehmer Erklärungen abzugeben. Er ist verpflichtet an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Die Vertretungsberechtigung ist schriftlich nachzuweisen. Der verantwortliche Bauleiter bzw. sein Vertreter haben während der normalen Arbeitszeit ständig auf der Baustelle anwesend zu sein. Außerhalb der normalen Arbeitszeit muss er fernmündlich erreichbar sein. Der Auftraggeber ist berechtigt einen Austausch von einzelnen Mitgliedern der technischen Aufsicht zu verlangen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Der
Auftragnehmer versichert, dass beide Vertreter der deutschen Sprache mächtig und in der Lage sind, mit den weiteren vom Auftragnehmer auf der Baustelle beschäftigten Arbeitern zu kommunizieren.
Zur Klarstellung: Mit Abgabe des Angebots stimmt der Auftragnehmer zu, dass zu jedem Zeitpunkt (innerhalb der üblichen Arbeitszeiten) mindestens ein in Wort und Schrift der deutschen Sprache mächtiger Mitarbeiter auf der Baustelle ist, der die oben genannten Anforderungen hinsichtlich der Vertretungsberechtigung erfüllt.
Eine Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung (auch per Email) des Auftraggebers. Bei jeder Weitergabe sind die beauftragten Unternehmen namentlich zu benennen. Bei einer Weitergabe an einen ausländischen Subunternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch die Anzahl und die Tätigkeitsdauer der zum Einsatz kommenden ausländischen Arbeitnehmer mitzuteilen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihm beauftragten Subunternehmer weder Leiharbeiter im Sinne des AÜG noch Mitarbeiter aus Drittländern einsetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Bei sämtlichen ausländischen Arbeitnehmern ist eine gültige Arbeitserlaubnis und gültiger Versicherungsnachweis ständig vorlagebereit auf der Baustelle vorzuhalten.
6. Baubesprechung
7. Baustelleneinrichtung Die Baumaßnahme befindet sich mitten in der Düsseldorfer Innenstadt in einer dicht bebauten und verkehrsreichen Umgebung. Das betreffende Grundstück ist bereits bebaut und kann nur in kleinen Bereichen für eine Baustelleneinrichtung genutzt werden. Für die Sicherstellung einer bestmöglichen Baustelleneinrichtungsfläche mietet der Auftraggeber entsprechende öffentliche Verkehrsflächen vor dem Baugrundstück an. Diese Fläche wird vollständig eingezäunt und videoüberwacht. Die genaue Lage dieser Flächen, sowie deren Verwendung ist dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Dem Baustelleneinrichtungsplan ist zu entnehmen, dass nur geringe Lagerkapazitäten auf dem Grundstück vorhanden sind. Lagerungen von Materialien auf dem Grundstück (Außerhalb der aktuell durch das entsprechende Gewerke bearbeiteten Flächen; siehe hierzu Bauzeitenplan) sind nur ausnahmsweise und nur in Rücksprache mit der Bauleitung möglich.
Seitens des Auftraggebers werden die für die Baumaßnahme notwendigen sanitären Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Aufenthaltsflächen für die Mitarbeiter gem. Arbeitsstättenrichtlinie und anderen gesetzlichen Vorgaben sind in der Eigenverantwortung des Auftragnehmers herzustellen. Sollten hierfür zusätzliche Container durch den Auftragnehmer aufgestellt werden müssen, so ist dies nur in vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig. Eine Notwendigkeit zur Inanspruchnahme von Baustelleneinrichtungsfläche außerhalb des Gebäudes ist schon zur Angebotsabgabe verbindlich mitzuteilen.
Bauwasser- und Baustromanschlüsse sind an einer zentralen Stelle auf dem Grundstück, sowie auf jeder dritten Etage (nur Baustrom) vorhanden. Eine weitere Verteilung obliegt dem Auftragnehmer. Die Kosten für Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen werden pauschal auf alle Unternehmer umgelegt.
Die für die Arbeiten an der Fassade, sowie auf dem Dach notwendigen Gerüste sind bauseitig vorhanden und werden im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung dem Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sollte die Inanspruchnahme dieses Gerüstes zur Ausführung des Gewerks notwendig sein, so ist dies bereits bei Angebotsabgabe verbindlich zu erklären. Die Arbeiten sind in diesem Fall so zu koordinieren, dass dem Abrüsten des Bauwerks zum im Bauzeitenplan definierten Zeitpunkt nichts entgegensteht. Das Gerüst wird im Rahmen der Bauausführung von mehreren Gewerken parallel genutzt. Oben beschriebene Grundsätze für parallel laufende Arbeiten gelten entsprechend.
Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Gerüstgestellung bis zu einer Arbeitshöhe von 3,5 m hat vom Auftragnehmer zu erfolgen. Hierfür wird keine Vergütung gewährt. Der Auftragnehmer versichert, größtmögliche Rücksicht auf den Straßenverkehr und die Nachbarn zu nehmen. Lärm- und Staubbelästigung, sofern vermeidbar, sind zu unterlassen. Hierbei sind die jeweils örtlich höchstzulässigen Lärmgrenzen zu beachten.
7. Baustelleneinrichtung
8. Aufzüge Die im Zuge der Baumaßnahme errichteten Aufzüge sind nicht für den Materialtransport geeignet und nicht für einen solchen zu nutzen. Eine Nutzung der Aufzüge ist während der Gesamtmaßnahme untersagt.
Parallel zu den Rohbaumaßnahmen arbeitende Auftragnehmer können ggfls. den bauseitig vorhandenen Kran zum Materialtransport nutzen. Hierzu ist Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Eine Krannutzung ist nicht Beschaffenheit des Auftrags und kann nicht garantiert werden. Zudem ist zu beachten, dass eine Krannutzung keinenfalls unentgeltlich stattfindet und durch die Nutzung des Krans keine Haftung für das bewegte Material übernommen wird.
Zusätzlich zum Kran wird ein Bauaufzug am Gebäude vorhanden sein. Dieser kann in Rücksprache mit der Bauleitung genutzt werden. Eine Nutzung erfordert eine entsprechende Unterweisung, sowie eine vorherige Ankündigung. Bitte beachten Sie, dass dieser Aufzug nur bis zur Fertigstellung der Fassadenarbeiten vorhanden sein wird. Anschließend ist der Materialtransport nur über die Treppenräume, sowie mittels eigener Hochlogistik möglich. Eine Nutzung von eigener Hochlogistik ist bauseitig abzustimmen.
Es ist zu beachten, dass sowohl der Kran, als auch der Bauaufzug von mehreren Gewerken genutzt wird. Die oben beschriebenen Grundlagen für parallel laufende Arbeiten gelten entsprechend.
8. Aufzüge
9. Ordnung auf der Baustelle Das Lagern von Materialien ist nur in den im Kapitel Baustelleneinrichtung beschriebenen Maße auf der Baustelle zulässig. Für das auf der Baustelle gelagerte Material ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Diebstahl, Beschädigung oder auch das notwendige Umsetzen von gelagertem Material werden nicht gesondert vergütet.
Die Baustelle ist dauerhaft ordentlich zu halten. Hierfür stellt der Auftraggeber Container für die Entsorgung von Baumaterial zur Verfügung. In diesen Container dürfen nur übliche Bauabfälle entsorgt werden. Sonderabfälle, wie beispielsweise belastetes Baumaterial (Lacke, etc.) müssen durch den jeweiligen Auftragnehmer gesondert, eigenständig und ohne weitere Berechnung entsorgt werden. Bei der Nutzung der bauseitig zur Verfügung gestellten Container ist auf die Trennung des Abfalls zu achten. Die Kosten der Abfallentsorgung werden auf alle an der Baustelle tätigen Unternehmen umgelegt. Die Nutzung der bauseitig gestellten Abfallscontainer sind für das Gewerk "Entkernung / Abbruch / Rückbau) ausgeschlossen. Hier sind die angebotenen Preise inkl. der notwendigen Entsorgung zu kalkulieren.
Sollten die Auftragnehmer der Ordnung auf der Baustelle nicht nachkommen, so stimmt der Auftragnehmer bereits mit Abgabe des Angebots der Tatsache zu, dass der Auftraggeber ohne jede vorherige Ankündigung die Baustelle auf Kosten der Auftragnehmer reinigen lassen kann.. Eine vorherige Fristsetzung zur Wahrung der Ordnung auf der Baustelle, sowie eine entsprechende Nachfristsetzung ist in gemeinsamem Einvernehmen nicht notwendig.
Auf der Baustelle herrscht im Sinne der gültigen Vorschriften ein striktes Rauchverbot. Etwaige Verstöße können zu dauerhaften Verweisen der entsprechenden Mitarbeiter von der Baustelle führen. Alkoholkonsum, sowie die Anwesenheit von alkoholisierten Mitarbeitern auf der Baustelle führt zu einem unmittelbaren Verweis von der Baustelle.
9. Ordnung auf der Baustelle
10. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung des Bauleiters / Architekten ausgeführt werden. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkosten, Auslösung usw. sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten; Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet.
Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen Datum, Arbeitszeit, Name, Ausbildungsstand wie Meister,
Maurer, Monteur, Beschreibung der Arbeiten enthalten und sind der Fachbauleitung arbeitstäglich zur Prüfung vorzulegen. Verspätet eingereichte Stundennachweise werden unabhängig von ihrer Richtigkeit weder geprüft noch akzeptiert.
Der Auftragnehmer darf für Stundenlohnarbeiten keine höher qualifizierten Arbeitskräfte in Rechnung stellen, als dies für die Art der Arbeiten erforderlich ist.
10. Stundenlohnarbeiten
11. Zuständigkeiten Der Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statische Berechnung mit den Positionsplänen, die einschlägigen EN / DIN-Vorschriften, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen sowie die VOB und die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichen technischen Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde.
Die Verarbeitung erfolgt nach den Verarbeitungs- bzw. Montagerichtlinien des Herstellers sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Weiterhin sind die einschlägigen Baustoff- und Herstellungsnormen zu beachten - insbesondere:
· Normenreihe DIN EN 1996 inkl. NA "Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten"
· DIN 4103-1 "Nichttragende innere Trennwände, Anforderungen und Nachweise"
· DIN EN 771-2 "Festlegung für Mauersteine, Teil 2: Kalksandsteine"
· DIN 20000-402 "Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 402: Regeln für die Verwendung von
Kalksandsteinen nach DIN EN 771-2"
· DIN EN 998-2 "Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 2: Mauermörtel"
· DIN 20000-412 "Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 412: Regeln für die Verwendung von
Mauermörtel nach DIN EN 998-2"
· Normenreihe DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen"
· Normenreihe DIN 4108 "Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden"
· Normenreihe DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau"
· DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke"
· Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/C
· DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
· DIN 18330 "Mauerarbeiten"
· DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 2: Beton; Festlegung,
· Eigenschaften, Herstellung und Konformität - Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1
· DIN 1045-3 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 3: Bauausführung -
· Anwendungsregeln zu DIN EN 13670
· DIN 1045-4 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 4: Ergänzende Regeln für die
· Herstellung und die Konformität von Fertigteilen
· DIN 4095 Baugrund; Dränung zum Schutz baulicher Anlagen; Planung, Bemessung und
· Ausführung
· DIN 7865 Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton
· DIN 18197 Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern
· DIN 1854 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton
· DIN EN 206-1 Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität
· DIN EN 1766 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken -
· Prüfverfahren - Referenzbetone für Prüfungen
· DIN EN 1990 Grundlagen der Tragwerksplanung.
· DIN EN 1990/NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Grundlagen der
· Tragwerksplanung.
· DIN EN 1991 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke.
· DIN EN 1992-1-1 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und
· Spannbetontragwerken - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau
· DIN EN 1992-1-1/NA Eurocode 2: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Bemessung und · Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 1-1: Allgemeine
· Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau.
· DIN EN 10051 Kontinuierlich warmgewalztes Blech und Band ohne Überzug aus unlegierten und
· legierten Stählen - Grenzabmaße und Formtoleranzen
· DIN EN 10088-2 Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band für
allgemeine Verwendung
· DIN EN 12390-8 Prüfung von Festbeton - Teil 8: Wassereindringtiefe unter Druck
· DIN EN 13670 Ausführung von Tragwerken aus Beton
· DIN EN 13978-1 Betonfertigteile - Betonfertiggaragen - Teil 1: Anforderungen an monolithische oder
· aus raumgroßen Einzelteilen bestehende Stahlbetongaragen.
· DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen
· DAfStb-Richtlinie 1) Instandsetzung von Betonbauteilen
· DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton
· DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton
· DBV-Merkblatt 2) Hochwertige Nutzung von Untergeschossen
· DBV-Merkblatt 2) Betonierbarkeit von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
· DBV-Merkblatt 2) Rissbildung bei Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
· DBV-Merkblatt 2) Abstandhalter nach Eurocode 2
· DBV-Merkblatt 2) Unterstützungen nach Eurocode 2
· DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen
· DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
· DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
· DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen
· DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken
Für die Projektumsetzung sind bereits folgende Planer beauftragt. Diese stehen bei Rückfragen rund um das Leistungsverzeichnis zur Verfügung:
Architekt: studio OM GmbH
vertr. durch Herrn Felix Leibeling
Grafenberger Allee 128a
40237 Düsseldorf
Statik:/ Bauphysik Sommer Baustatik GmbH
vertr. durch Herrn Christian Halcour
Gewerbestraße S 56a
41812 Erkelenz
11. Zuständigkeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung An- und Abtransport, Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung für die gesamte im nachfolgenden Leistungsverzeichnis näher beschriebene Baumaßnahme, mit allen zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geräten sowie den notwendigen Baustoff- und Werkzeugdepots. Herstellen der Versorgungsanschlüsse für Bauwasser und Baustrom an bauseits vorhandene Einrichtungen für die Dauer der Bauzeit sowie An- und Abreise des Personals.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01.__.0002 Entsorgung Bauschutt Sämtlicher Bauschutt ist vom Ausführer nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen. Das Vorhalten entsprechender Container und der Abtransport ist mit einzukalkulieren.
01.__.0002
Entsorgung Bauschutt
P
1,00
psch
01.__.0003 Abdecken Mischplatz Abdecken des Mischplatzes mit einer Folie oder starkem Karton.
Liefern, vorhalten, entfernen und entsorgen von Abdeckungen mit Folie oder starkem Karton einschl. Abklebearbeiten.
01.__.0003
Abdecken Mischplatz
P
1,00
psch
01.__.0004 Schutz von Bodenbelägen Bodenbeläge, auch im Aúßenbereich, durch
Auslegen mit PE-Folie (200 µm) Tetrapack oder anderen Maßnahmen schützen.
01.__.0004
Schutz von Bodenbelägen
P
1,00
psch
01.__.0005 Absperrmaßnahmen Die zu bearbeitende Flächen sind durch Spannen von rot-weißen Kunststoffbändern vor unbefugtem Betreten und Befahren abzugrenzen. An den Sperrbändern sind Warnhinweise mit dem Datum der frühestmöglichen mechanischen Belastbarkeit anzubringen.
01.__.0005
Absperrmaßnahmen
P
1,00
psch
01.__.0006 Baustelle räumen Nach Beendigung aller Arbeiten ist die Baustelle ordnungsgemäß räumen.
Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand ordnungsgemäß herrichten. Verunreinigungen sind zu beseitigen.
01.__.0006
Baustelle räumen
P
1,00
psch
02 Tapezierarbeiten
02
Tapezierarbeiten
02.__.0001 Tapezieren Wandflächen Zellstoff-Vlies Vorh. Wände (Oberflächenqualität Q2) mit glattem Vlies aus Zellstoff- und Textilfasern bekleben
Verklebung: Zellstoff-Vlies mit systemspezifischen Kleber faltenfrei auf Stoß verkleben.
Flächengewicht Vlies: ca. 130-160 g/m²
Produkt: Brillux Lightvlies, Rapidvlies oder gleichwertig.
gew. Fabrikat / System:
Abrechnung erfolgt je tapezierter m2 Wandfläche und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
02.__.0001
Tapezieren Wandflächen Zellstoff-Vlies
1.155,50
m²
02.__.0002 Tapezieren Laibungen Zellstoff-Vlies Vorh. Wände (Oberflächenqualität Q2) mit glattem Vlies aus Zellstoff- und Textilfasern bekleben
Verklebung: Zellstoff-Vlies mit systemspezifischen Kleber faltenfrei auf Stoß verkleben.
Flächengewicht Vlies: ca. 130-160 g/m²
Laibungstiefe ca. 25,0cm
Produkt: Brillux Lightvlies, Rapidvlies oder gleichwertig.
gew. Fabrikat / System:
Abrechnung erfolgt je tapezierter m Laibungsfläche und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
02.__.0002
Tapezieren Laibungen Zellstoff-Vlies
W
165,00
m
02.__.0003 Tapezieren Zellstoff-Vlies Decken Decken mit glattem Vlies aus Zellstoff- und Textilfasern bekleben.
gew. Fabrikat / System:
Abrechnung erfolgt je tapezierter m2 Deckenfläche und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
02.__.0003
Tapezieren Zellstoff-Vlies Decken
E
W
1,00
m²
03 Spachtelarbeiten
03
Spachtelarbeiten
03.__.0001 Zulage Spachtelung Q3
im Wandbereich Zulage zu den Vorpositionen Wände, Vorsatzschalen und Koffer für: Verspachtelung der Gipsplatten Qualitätsstufe Q3
Abrechnung erfolgt je m2 gespachtelter Wandfläche und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
03.__.0001
Zulage Spachtelung Q3
im Wandbereich
E
1,00
m²
03.__.0002 Zulage Spachtelung Q3
im Deckenbereich Anwendung im Deckenbereich auf Abhangdecken und Koffern an der Decke
03.__.0002
Zulage Spachtelung Q3
im Deckenbereich
E
W
1,00
m²
04 Malerarbeiten - Wand/Decke
04
Malerarbeiten - Wand/Decke
04.__.0001 Grundierung Wandflächen Untergrundvorbehandlung: Untergrund auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen. Flächen säubern.
Grundanstrich mit Tiefengrund,
emissionsarm, tief eindringend, gut verfestigend, weichmacherfrei, alkalibeständig, schnell trocknend, wasserdampfdiffusionsfähig.
gewähltes Produkt:
Abrechnung erfolgt je m2 grundierter Wandfläche und versteht sich inkl. aller notweniger Nebenleistungen.
04.__.0001
Grundierung Wandflächen
1.155,50
m²
04.__.0002 Grundierung Deckenfläche Untergrundvorbehandlung: Untergrund auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen. Flächen säubern.
Grundanstrich mit Tiefengrund,
emissionsarm, tief eindringend, gut verfestigend, weichmacherfrei, alkalibeständig, schnell trocknend, wasserdampfdiffusionsfähig.
gewähltes Produkt:
Abrechnung erfolgt je m2 grundierter Deckenfläche und versteht sich inkl. aller notweniger Nebenleistungen.
04.__.0002
Grundierung Deckenfläche
315,00
m²
04.__.0003 Dispersionsbeschichtung Wände weiß, auf Vliestapete mit konservierungsmittelfreier, lösemittel- und weichmacherfreier, stumpfmatter Dispersionsfarbe nach DIN EN 13300, behandeln.
inkl. Zwischenanstrich und Schlussanstrich
mit geeigneter Dispersionsfarbe, konservierungsmittelfrei, emissionsarm, lösemittel- und weichmacherfrei, TÜV schadstoffgeprüft, wasserdampfdiffusionsfähig,
Glanzgrad: stumpfmatt
Untergrund: Zellstoff-Vlies aus vorangegangen Positionen
Nassabriebsklasse: 1
Deckkraftklasse: 1
Standardfarbton: weiß
Fabrikat: Brillux Vitasense 9005 oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
Position inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, wie bspw. Abdecken oder Abkleben von bereits eingebauten, zu schützenden Bauteilen.
Abrechnung erfolgt je m2 gestrichener Wandfläche und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__.0003
Dispersionsbeschichtung Wände weiß, auf Vliestapete
1.155,50
m²
04.__.0004 Dispersionsbeschichtung Wände weiß, auf Vliestapete
Zulage für Latexfarbe Zulage für die Verwendung von Latexfarbe
04.__.0004
Dispersionsbeschichtung Wände weiß, auf Vliestapete
Zulage für Latexfarbe
E
W
1,00
m²
04.__.0005 Dispersionsbeschichtung Wände weiß, auf GK/Putz Untergrund: gespachtelte Gipskartonflächen / Putz
angebotenes Fabrikat:
Abrechnung erfolgt je m2 gestrichener Wandfläche und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__.0005
Dispersionsbeschichtung Wände weiß, auf GK/Putz
E
W
1,00
m²
04.__.0006 Dispersionsbeschichtung Decken weiß, auf GK/Putz mit konservierungsmittelfreier, lösemittel- und weichmacherfreier, stumpfmatter Dispersionsfarbe nach DIN EN 13300, behandeln.
inkl. Zwischenanstrich und Schlussanstrich
mit geeigneter Dispersionsfarbe, konservierungsmittelfrei, emissionsarm, lösemittel- und weichmacherfrei, TÜV schadstoffgeprüft, wasserdampfdiffusionsfähig,
Glanzgrad: stumpfmatt
Untergrund: gespachtelte Gipskartonflächen / Putz
Nassabriebsklasse: 1
Deckkraftklasse: 1
Standardfarbton: weiß
Fabrikat: Brillux Vitasense 9005 oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
Position inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, wie bspw. Abdecken oder Abkleben von bereits eingebauten, zu schützenden Bauteilen.
Abrechnung erfolgt je m2 gestrichener Deckenfläche und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__.0006
Dispersionsbeschichtung Decken weiß, auf GK/Putz
315,00
m²
04.__.0007 Dispersionsbeschichtung Decken weiß, auf Vliestapete Untergrund: Zellstoff-Vlies aus vorangegangen Positionen.
angebotenes Fabrikat:
Abrechnung erfolgt je m2 gestrichener Deckenfläche und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__.0007
Dispersionsbeschichtung Decken weiß, auf Vliestapete
E
W
1,00
m²
04.__.0008 Dispersionsanstrich auf Treppenläufen / -wangen, Putz
Breite bis ca. 1,10m Zweilagige Beschichtung der Treppenläufe und der einseitigen
Treppenwangen mit Dispersionsfarbe, waschbeständig,
Untergrund Gipsputz,
Abrechnung erfolgt nach laufenden Metern Treppe
Breite bis ca. 1,10m
Farbton: weiß
Raumhöhe bis ca. 4,5 m
Abrechnung erfolgt je m gestrichener Treppenlauffläche inkl. einseitiger Wange und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__.0008
Dispersionsanstrich auf Treppenläufen / -wangen, Putz
Breite bis ca. 1,10m
E
W
1,00
m
04.__.0009 Dispersionsanstrich auf Treppenläufen / -wangen, Putz
Breite bis ca. 1,34m Zweilagige Beschichtung der Treppenläufe und der einseitigen
Treppenwangen mit Dispersionsfarbe, waschbeständig,
Untergrund Gipsputz,
Abrechnung erfolgt nach laufenden Metern Treppe
Breite bis ca. 1,34m
Farbton: weiß
Raumhöhe bis ca. 4,5 m
Abrechnung erfolgt je m gestrichener Treppenlauffläche inkl. einseitiger Wange und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__.0009
Dispersionsanstrich auf Treppenläufen / -wangen, Putz
Breite bis ca. 1,34m
E
W
1,00
m
04.__.0010 Zulage Laibungen Dispersionsbeschichtung Zulage Dispersionsanstrich der Laibungen,
Tiefe ca. 24,0 cm.
Abrechnung erfolgt je m beschichteter Laibung und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__.0010
Zulage Laibungen Dispersionsbeschichtung
165,00
m
04.__.0011 Anschlussfugen mit Acryldichtstoff ausbilden Anschlussfugen mit Acryldichtstoff ausbilden einschl. erforderlicher Verfüllung an allen notwendigen Decken- und Wandstößen verfüllen.
Abrechnung erfolgt je m eingebrachtem Acryldichtststoff und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__.0011
Anschlussfugen mit Acryldichtstoff ausbilden
1.670,00
m
05 Stundenarbeiten
05
Stundenarbeiten
05.__.0001 Stundenlohnarbeiten Meister Stundenlohnarbeiten Meister
05.__.0001
Stundenlohnarbeiten Meister
E
1,00
h
05.__.0002 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
05.__.0002
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
E
1,00
h
05.__.0003 Stundenlohnarbeiten Helfer Stundenlohnarbeiten Helfer
05.__.0003
Stundenlohnarbeiten Helfer
E
1,00
h