Erdbau
Neubau Helene-Lange-Gymnasium Fürth
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ATV ALLGEMEINE TECHNISCHE ANGABEN ZUR BAUSTELLE (DIN 18299) ATV ALLGEMEINE TECHNISCHE ANGABEN ZUR BAUSTELLE (DIN 18299) 1. Vorbemerkungen 1.1 Allgemeine Baubeschreibung 1.1.1 Allgemeine Baubeschreibung/ Örtliche Verhältnisse Bauvorhaben Helene-Lange-Gymnasium Neubau inkl. Abbruch von Bestandsgebäuden und Umbau im denkmalgeschützten Altbau Bauherr Stadt Fürth Gebäudewirtschaft Hirschenstraße 2, 90762 Fürth Lage der Baustelle Helene Lange Gymnasium Tannenstraße 19, 90762 Fürth (siehe Übersichtsplan) 1.1.2 Angaben zum Grundstück Das innerstädtische Baugrundstück liegt in einem Schulzentrumsareal zwischen Sigmund-Nathan-Straße und Otto-Seeling-Promenade. In diesem Schulzentrum befinden sich die Leopold-Ullstein-Realschule, die Grundschule Maistraße und die Otto-Seeling-Mittelschule, sowie das Helene-Lange-Gymnasium. Das Gymnasium ist in zwei Gebäudekomplexen untergebracht – dem 70ger-Jahre-Ensemble östlich der Tannenstraße und dem historischen Altbau westlich der Tannenstraße. Im Osten, Süden und Westen ist das Schulzentrum umgeben von mehrgeschossiger überwiegend historistischer Block-Rand-Wohnbebauung. Im Norden schließt sich der weitläufige Fürther Stadtpark mit dem Wiesengrund an. Das Schulzentrum Tannenplatz beherbergt insgesamt ca. 2.900 Schüler, Lehrer und schulische Mitarbeiter. Einrichtungen des HLG werden teilweise auch von den anderen Schulen genutzt (z. B. Schulhof, Mensa). Gebäudedaten Abmessungen 2.BA Schulgebäude HLG: Breite x Länge 40m x 51,75m Höhe 28,30m (EG bis 5.OG) 1.1.3 Anfahrt / Baustellenzufahrten Verkehrserschließung BA 2 (DIN 18299, 0.1.1) Die BE-Fläche befindet sich nördlich der Baustelle im Bereich des Baufeldes an der Otto-Seeling-Promenade, sowie zu kleinen Teilen an der Jakobinenstraße, der Siegmund-Natham-Straße und im Bereich des vorgesehenen Kranstandortes an der Otto-Seeling-Promenade. Die Lage der BE Fläche BA 2 ist den beiliegenden Baustelleneinrichtungsplänen zu entnehmen. Die Zufahrt zur Baustelle des BA 2 erfolgt im Norden über die Zufahrt an der Otto-Seeling-Promenade. Eine Baustraße befindet sich entlang der Jakobinenstraße. Eine Rangierstelle ist im Bereich der Einmündung der Jakobinenstraße in die Otto-Seeling-Promenade vorgesehen. Die Entladezonen 1 und 2 müssen rückwärts angefahren werden, eine weitere Wendemöglichkeit besteht nicht. Die Entladezone 1 muß bei Belegung von Entladezone 2 auch wieder rückwärts rangierend verlassen werden. Auf den Verkehr von Schülern Eltern und Lehrern von und zur Schule in den jeweils angrenzenden Straßen Otto-Seeling-Promenade, Sigmund-Nathan-Straße und der Jakobinenstraße, sowie auch an der Tannenstraße, insbesondere mit einem hohen Fahrradfahrerverkehr, ist besondere Rücksicht zu nehmen. Hier sind die Vorgaben des vom Auftraggeber beauftragten Sigeko einzuhalten, diesbezüglichen Weisungen der Bauleitung ÖBÜ (Örtliche Bau-Überwachung) ist Folge zu leisten. Für die Sicherung an Zu- und Ausfahrten über öffentliche Flächen gelten die Straßenverkehrsordnung (StVO), die UVV Bauarbeiten und die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Die Baustellenzufahrt, sowie die angrenzenden Fahrbahnen auf der Nord-, Ost- und Südseite der Gebäude dienen während der gesamten Bauzeit als Feuerwehrzufahrt. Die Feuerwehrzufahrten sind dauerhaft frei zu halten. Sauberhaltung der Baustelle Der Auftragnehmer darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung unverzüglich, je nach Erfordernis zu säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag zu erfolgen. Die Baustelle, sowie Lager und Arbeitsplätze sind in ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Vom Auftragnehmer genutzte befestigte Straßen sind in regelmäßigen Abständen mit Hilfe einer Kehrmaschine zu reinigen und festgefahrenes Material ist maschinell (Radlader) oder ggf. händisch zu lösen (Nebenleistung). Unbefestigte Baustraßen sind auf Anweisung des Auftraggebers bzw. der ÖBÜ zu bewässern (z.B. Sprühwagen usw.) gemäß gesonderter Position. 1.1.3.1 Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen: Wenn öffentliche Verkehrsflächen vom AN für eigene Baustellenzwecke genutzt werden, darf das erst erfolgen, wenn die erforderliche Sondernutzungsgenehmigung und verkehrsrechtliche Genehmigung mit Beschilderungsplan vorliegen. Dies erfolgt in Eigenregie des AN und erhält keine gesonderte Vergütung. Für die von AN Baulogistik vorbereiteten Flächen ist den Anweisungen des AN Baulogistik Folge zu leisten. 1.1.4 Besondere Belastungen aus betrieblichen Bedingungen (DIN 18299, 0.1.2) Während der Neubau- und Umbaumaßnahmen befinden sich die benachbarten Schulräume und Bauteile im laufenden Betrieb. Auf den Schulbetrieb mit dessen spezifischen Anforderungen muss daher besondere Rücksicht genommen werden. Im nord-östlichen Bereich der BE-Fläche an der Jakobinenstraße befindet sich eine Containeranlage für die ersatzweisen Umkleiden der Schüler und Lehrer für die Sporthalle. Diese bleibt während der gesamten Bauzeit des 2. und 3.BA bestehen. Die Nutzungsbereiche, Zugänge und Fluchtwege müssen während der gesamten Baumaßnahmen uneingeschränkt zugänglich sein. Besonders lärmintensive Arbeiten sind möglichst außerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach der Hauptunterrichtszeit ab 17:30 nachmittags sowie in den Ferienzeiten nach Absprache mit der Bauleitung AG (ÖBÜ) auszuführen. Die Öffnungszeiten der Schule sind i.d.R.: Montag bis Freitags von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Während der Prüfungszeiten sind lärmintensive Arbeiten auszusetzen (ca. 15-20 Tage Zeitraum Mai-Juli). Schall - Immissionschutz Gemäß 'Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm' wird festgelegt, dass für den Immissionsschutz der angrenzenden Bebauung die Werte für Gebiete, in denen sich vorwiegend Wohnungen liegen, anzusetzen sind. Die einzuhaltenden Grenzwerte sind demnach: tagsüber 55 dB(A) nachts 40 dB(A) (20:00 - 7:00 Uhr) Alle erschütterungsbedingten und lärmintensiven Arbeiten sind in Absprache mit der Bauleitung auszuführen. Es sind ausschließlich Baumaschinen mit dem Umweltzeichen UZ53 (Blauer Engel) einzusetzen. Für die Bedienung und den Betrieb der Geräte sind alle hierbei geltenden Richtlinien und Vorschriften zu beachten. Die aktuelle Liste ist erhältlich beim: Umweltbundesamt, Fachgebiet II 5.3, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin 1.1.5 Baubeschreibung (DIN 18299 01.03) Angaben zur Baumaßnahme Das Bauprogramm der Gesamtbaumaßnahme umfasst den Neubau der Schule mit Tiefgarage und einer 6-fach Sporthalle mit Abbruch des 70-er-Jahre "Neubaus" und der bestehenden 3-fach Sporthalle, sowie Instandsetzungen, Modernisierungen und Umbaumaßnahmen am denkmalgeschützten Altbau für das Helene-Lange-Gymnasiums in Fürth. Das Helene-Lange-Gymnasium (HLG) ist das größte Gymnasium in Fürth und eines der größten Gymnasien in Bayern. Es wurde 1907 als Mädchenlyzeum gegründet und wird derzeit von ca. 1.200 Schülerinnen und Schülern besucht. Das HLG umfasst ein naturwissenschaftlich-technologisches (NTG), ein wirtschafts- und sozialwissenschaftliches (WSG-S) und ein sprachliches Gymnasium (SG). Der Gebäudezustand und räumliche Situation am Helene-Lange-Gymnasium in Fürth, Tannenstraße 19 / 20 machen umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig. Vorgesehen ist ein Raumbedarf für ein Gymnasium G9 mit ca.1200 Schülerinnen und Schüler, sowie eine neue Sporthalle für das Schulzentrum. Da die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs stattfinden, werden sie in mehreren Bauabschnitten umgesetzt: - Vorabmaßnahme: Teilabbruch Bestandsgebäude UFO auf 70-er Jahre Bestandsgebäude (erfolgt) - 1.BA Erstellung der neuen Sporthalle an der Ostseite des Grundstücks (im Bau) - Abbruch der bestehenden 3-fach Sporthalle - 2.BA Neubau des ersten Teils des Schulneubaus - Abbruch 70-er Jahre "Neubau" - 3.BA Neubau des zweiten Teils des Schulneubaus - Erstellung der Freianlagen auf dem Schulgrundstück - 4.BA Umstrukturierung des denkmalgeschützen Altbaus an der Tannenstraße mit Einbau  eines neuen Aufzugs im Gebäude Bauabschnittspläne sind in der Anlage beigefügt. Neubau BA2 Bauabschnitt auf der Nord/Ostseite des Grundstücks. Neubau Schulgebäude 1. Teil mit Technikkeller und weiteren 5 Geschossen (UG bis 4.OG) Die einzelnen Gebäudeteile weisen durch die Ausbildung von Innenhöfen und Zwischenzonen jeweils eigene Zentren auf, wie den Pausenhof, die Aula/Innenhof über der Aula, Mensahof und den Lehrerhof. Die einzelnen Bereiche sind durch einen Hauptflur miteinander verbunden. Im Neubau BA 2 sind ein Haupttreppenhaus, sowie ein Fluchttreppenhaus vorgesehen. Im Erdgeschoß sind Sondernutzungen wie Pausenhalle, Mehrzweckraum, Musikräume, Bibliothek, Mensa, Verwaltungs- und Lehrerbereiche untergebracht. In den oberen Stockwerken sind die jeweiligen Klassenzimmer und Lernbereiche mit "Marktplätzen" angeordnet. Um die auf dem Grundstück knapp vorhandene Pausenfläche zu erweitern, ist ein zusätzlicher Pausenbereich auf dem Dach über 2.OG des 3.BA vorgesehen. 1.1.6 Bauliche Anlagen, Bauwerk, Bei dem vorerst bestehen bleibenden Gebäudeteil des Bauteils 70er Jahre Bestandsbaus 3. BA handelt es sich um einen Massivbau mit Stahlbetondecken und Wänden. Neubau Sporthalle als 1.BA  Bauabschnitt auf der Süd/Ostseite des Grundstücks: 6-fach Sporthalle aus zwei übereinander liegenden Hallenebenen und einem übergeordneten Technikkeller. Der Neubau ist um ein Geschoß eingegraben. (Ausführung Tribüne erfolgt in BA3) Die Neubauten der Schulgebäude 2. BA und 3.BA werden in Skelettbauweise mit tragenden Stahlbetonstützen sowie Stahlbetondecken und aussteifenden Stahlbetonwänden, sowie tragenden Brüstungen erstellt. Die Fassaden 2.BA und 3.BA  werden im EG als großformatige, raumhohe und durchlaufende PR-Fassaden ausgebildet. Die Fassaden der Obergeschosse werden als PR-Fassaden und als vorgehängte Klinkerfassaden ausgeführt. Die PR-Fassadenelemente werden als Holz-/Aluminium-Konstruktionen ausgeführt. Die Sonnenschutzanlagen (Lamellenraffstore) liegen verdeckt hinter der hinterlüfteten Fassade. Die Fassaden der Innenhöfe erhalten in den Bereichen der Flure Bandfassaden. Die Fassade der Sporthalle erhält im oberen Bereich eine hinterlüftete Bekleidung aus Faserzementplatten, im unteren Geschoß ebenfalls eine hinterlüftete Bekleidung mit Klinker, sowie Fensterbänder aus einer PR-Fassade in der oberen und der unteren Sporthalle. Die Sporthalle erhält zudem eine außenliegende Begrünung an vorgelagerter Rankkonstruktion mit Stahlnetz. Der Ausbau erfolgt hauptsächlich mit Leichtbauwänden, sowie Abhangdecken aus Gipskarton. Im gesamten Gebäude kommt es, bedingt durch die Nutzung, zu einer hohen Dichte an Haustechnikinstallationen. 1.1.7 Bauablauf mit Interimsmaßnahmen Die Hauptbaumaßnahme erfolgt in drei Bauabschnitten mit jeweils dazwischen liegenden Abbrucharbeiten inkl. Schadstoffen (z.B. Asbest) des Bestands. In der ersten Bauphase wurde der Neubau der Sporthalle inkl. zugehöriger Fassadenbegrünung erstellt. Nach Inbetriebnahme der neuen Sporthalle kann der Abbruch der bisherigen Sporthalle erfolgen. Nach der Erstellung des Neubaus 2.BA und Inbetriebnahme, erfolgt der Abbruch des Bestands "70er Jahre Bau". Als 3. BA erfolgt der Neubau des letzten Teils des Schulneubaus mit den Nebenräumen der Sporthalle sowie mit den zugehörigen Freiflächenanlagen (Pausenfläche). Während der verschiedenen Teilabbruchmaßnahmen sind teilweise provisorische Hüllflächen bzw. temporäres Verschließen von Fassaden erforderlich (Ausführung durch die jeweiligen AN Abbruch), die später wieder rückgebaut werden. - Interimsmaßnahmen zum 1. BA (Maßnahmen zum 1.BA sind bereits erfolgt) Schutzmaßnahmen der Westfassade des hergestellten Sporthallenneubaus (erfolgt) Provisorischer Rettungsweg an der Südfassade (erfolgt) Umkleide und Sanitärcontainer zur Sporthallennutzung (erfolgt) Fluchttreppen (Gerüsttreppen) und bauliche Maßnahmen am Bestand zur Sicherstellung der Fluchtwege - Interimsmaßnahmen nach Abbruch der alten Sporthalle zum 2. BA Schutzmaßnahmen der freigelegten Ostwand des 70-er Jahre-Baus Schutzmaßnahmen der Südfassade des 2. BA (Anschlußbereich 3.BA) Einbau eines provisorischen Mensabereichs mit Speisenausgabe in der Aula des 2.BA Provisorischer Hauptzugang an der Jakobinenstraße Bei Erfordernis eventuell Aufstockung der Umkleidecontainern als Räumlichkeiten für die Ganztagsschule Im historischen Bestandsbau des Gymnasiums 4.BA an der Tannenstraße werden verschiedene Brandschutzeinrichtungen ergänzt, sowie ein innenliegender Aufzug eingebaut und bestehende Kellerbereiche für eine zentrale Pelletheizung umgebaut 1.1.8 Technische Ausrüstung Baubeschreibung HLSK/ ELT Photovoltaik Auf den Dächern der Sporthalle über 2.OG des 1.BA, sowie über 4. OG des 2.BA und über 3.OG des 3.BA werden Photovoltaikanlagen angeordnet. Die Flachdächer erhalten Dachbegrünungen zur Verbesserung des Mikroklimas und zur verzögerten Ableitung des Regenwassers Retentionsdächer. 1.1.9 Baugrubenverbau BA 2: Die Sicherung der Geländesprünge erfolgt mit verankerten Trägerbohlwand-Verbauten. Im Bereich der geplanten Eisspeicher erfolgt die Abfangung des Geländesprunges zum direkt angrenzenden Bestandsgebäudes mit einer freistehenden tangierenden Bohrpfahlwand im Vor-der-Wand-Verfahren (VdW-Verfahren). Die Baugrube des Neubaus wird einseitig zur Otto-Seeling-Promenade mit einer Trägerbohlwand gesichert, die Ost- und Westseite und Südseite werden geböscht. 1.1.10 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen (DIN 18299, 0.1.5) Verkehrswege und Fluchtwege sowie Feuerwehranfahrtsbereiche sind unbedingt freizuhalten. (Wege sind durch Bauzäune abgetrennt) 1.2.1 Baustrom/ Bauwasser/ Beleuchtung Lage, Art, Anschluss und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser (DIN 18299, 0.1.7) Bauwasser/ Baustrom: Die jeweiligen Anschlussstellen für Bauwasser und Baustrom der einzelnen Bauabschnitte BA1, BA2 und BA3 sowie der Abbruchphasen dazwischen, und der Containeranlage auf der Sportwiese, befinden sich jeweils im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche und sind im Baustelleneinrichtungsplan markiert. Die Einrichtung der Entnahmestellen mit Zähler erfolgt bauseits durch den AN Baulogistik. Baustrom BA2: Entnahmestelle für AN auf der BE-Fläche süd-östlich am Neubau BA2  (am Trafogebäude BA1) und nord-westlich dem Neubau BA2 neben dem dort vorgesehenen Kranstandort. (Siehe auch Baustelleneinrichtungsplan in der Anlage) Bauwasser + Abwasser BA2: Entnahmestellen für AN auf der BE-Fläche nord-östlich neben Neubau BA2 neben den temporären Umkleidecontainern. Evtl. anfallendes Abwasser kann in temporäre Abwasserschächte für den BA2 eingeleitet werden. Diese befinden sich auf der BE-Fläche BA2 1x neben den temporären Umkleidecontainern der Schule und am nördlichen Ende der BE-Fläche. (Siehe auch Baustelleneinrichtungsplan in der Anlage) Die Herstellung der Bauwasser- und Baustromleitungen von den Anschlussstellen (AN Baulogistik) nach den Rohbauarbeiten, erfolgt bis zum Einsatzort mit unternehmereigenen Versorgungsleitungen, sowie die ordnungsgemäße Ableitung von Abwasser ist Sache des AN und ist in die jeweilige EP einzurechnen. Der Auf- und Abbau darf nur mit Zustimmung der Bauleitung AG (ÖBÜ) erfolgen. Auf- und Abbau sowie Vorhaltung und Wartung ist Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Bauwasser darf nicht unkontrolliert entweichen. Abwasser ist ordnungsgemäß in die Abwasseranschlussstelle einzuleiten. Baustrom: die einschlägigen VDE-Vorschriften und technischen Anschlussbedingungen des Stromversorgers sind einzuhalten. Sanitäre Anlagen werden bauseits durch AN Baulogistik für die gesamte Baustelle BA1, BA2 und BA3 in der Containeranlage Sportwiese gestellt. Kosten Die Kosten des Bauwasser-/Baustromverbrauchs werden vom AG übernommen. Baustellenbeleuchtung Die Baustellenbeleuchtung als Sicherheitsbeleuchtung im Außenbereich der BE-Flächen wird von AN Baustelleneinrichtung gestellt. Verkehrswege im Innenbereich (Treppenhaus, Hauptflure) sind vom AN Rohbau bzw. AN Abbruch selbst zu erstellen. Für die Ausbaugewerke werden die Verkehrswege durch AN ELT beleuchtet. Die Baustellenbeleuchtung im Neubau für die Belange der AN ist von jedem AN für seinen Leistungsbereich selbst zu erstellen: Für eventuell notwendige Beleuchtung und die dazugehörigen Zuleitungen in den einzelnen Räumen ist vom jeweiligen AN selbst zu sorgen. Die Arbeitsbeleuchtung hat jeder Auftragnehmer für sein Gewerk selbst zu erbringen. 1.2.2 Baustelleneinrichtungsflächen Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung und Mitbenutzung überlassener Flächen und Räume (DIN 18299, 0.1.8) Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen werden bauseits durch AN Baulogistik erstellt. Den Vorgaben der Anlieferungen und Lagerplatzbelegung des AN Baustellenlogistik sind Folge zu leisten. Straßen, Wege, Lager- und Arbeitsplätze innerhalb des Baugeländes können nur in sehr geringem Umfang zur Verfügung gestellt werden und werden von der AN Baulogistik zugewiesen. Sie können vom Auftragnehmer nur auf eigene Gefahr benutzt werden. Die Aufstellung von Schlafcontainern ist nicht vorgesehen. Im Bereich der Containeranlage am Sportplatz werden Aufenthalts-, Firmenbauleitungs- und Materialcontainer unentgeltlich zur Verfügung gestellt, firmeneigene Container können nicht errichtet werden (Ausnahme ist der jeweilige AN Rohbau). Vor und nach der Benutzung durch den AN werden Bestandsaufnahmen durch die Logistikfirma gemacht, die Kosten für etwaige Beschädigungen sind vom jeweiligen Verursacher/ Nutzer/ AN zu tragen. Auf dem Baufeld selbst sind keine Aufenthalts- und Lagerräume vorgesehen. Die für die Baumaßnahme für alle Auftragnehmer zur Verfügung stehenden Flächen sind dem beiliegenden Lageplan bzw. Baustelleneinrichtungsplänen zu entnehmen und können nur anteilig genutzt werden. Als Lagerflächen sind nur die abgezäunten Bereiche zugelassen. Über die zugewiesenen Flächen hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen, die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. Siehe auch beiliegende Lage- und Baustelleneinrichtungspläne. 1.2.3 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenunter-suchungen (DIN 18299 0.1.9) und Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern, Ergebnisse von Wasseranalysen (DIN 18299 0.1.10) Im Zuge der Planungsvorbereitung wurde die unten aufgeführte Voruntersuchung durchgeführt, und liegt je nach Gewerk dem LV als Plananlage bei oder kann nach Bedarf eingesehen werden - Baugrunduntersuchung - Schadstoffuntersuchung 1.2.4 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall (DIN 18299 0.1.12) Das durch den AG beauftragte ein Logistikunternehmen kümmert sich unter anderen um die Entsorgungslogistik. Dadurch soll der Aufwand für die bauenden Unternehmen auf ein Minimum reduziert werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle bzw. das Bauwerk während der gesamten Vertragsdauer sauber zu halten (Arbeits- und Lagerflächen). Durch seine Leistungen angefallener Bauschutt, Materialreste, Verpackungsmaterial usw. sind laufend (arbeitstäglich) fachgerecht zu beseitigen. Vom AG werden hierfür durch den AN Baulogistik Abfallcontainer für die sortenreine Sortierung zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung erfolgt durch den AN Baulogistik. Die Logistikbauleitung achtet auf die Einhaltung der Verpflichtung zur Beräumung, dessen Anweisungen diesbezüglich ist Folge zu leisten. Bitte beachten Sie die Hinweise im Logistikhandbuch (Pkt. 7 Entsorgungslogistik) zur Entsorgung: "Die Kosten der regulären Entsorgung werden in der Regel durch den Auftraggeber getragen. Die Kosten der irregulären Entsorgung sowie für Sondermüll trägt der Auftragnehmer.“ 1.2.5 Anlieferung/ Transport Art und Umfang der Regelung des öffentlichen Verkehrs (DIN 18299 0.1.15) Durch den AN Baulogistik werden die Anlieferungsmodalitäten der Baustelle im Bereich des Baufeldes geregelt (siehe auch Baulogistikhandbuch Pkt. 6.1) Für die Anfahrt und Baustellenbedienung sind abgestimmte Routen (z.B. Einbahnstraßenregelung) vorgesehen. Diese sind im Vorfeld zu prüfen und die Anfahrt entsprechend zu planen und vorzunehmen. Die Belange des AN im öffentlichen Verkehr sind vom AN selbst zu regeln, die entsprechende Maßnahmen (Verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Straßen- oder Ampelsperrung, Schwer- oder Nachttransporte usw.) sind vom AN vorzunehmen. Besonderheiten Baulogistik Zur Unterstützung der logistischen Koordination auf dem Baufeld wird die Baustellenorganisation durch ein Baulogistikdienstleiter ausgeführt. Im dafür eigens erstellten Baulogistikhandbuch werden die allgemein verbindlichen Regelungen und Randbedingungen zur Baustellenlogistik dargestellt. Diese umfassen die Themen Personallogistik, Anliefer- und Materiallogistik, Entsorgungslogistik und Flächenlogistik. Anliefer- und Verbringungslogistik Ankommende Materiallieferungen sind daher mit der Logistik-Bauleitung im Vorfeld abzustimmen und durchzuführen. Lagerflächen bzw. Abladeplätze stehen auf den Baufeldern in sehr begrenzten Maßen zur Verfügung und sind nur in Absprache mit der beauftragten Bauleitung Logistik zu belegen. Falls eine eventuell notwendige „Zwischenlagerfläche“ für kurzfristige Lagerung, nach der Entladung, für den unmittelbaren Umschlag der Materialien zu den Arbeitsbereichen bzw. zu der zugewiesenen Lagerfläche erforderlich ist, wird eine Zwischenlagerfläche/ Umschlagfläche zur Verfügung stehen. Hinweise zum Baulogistikhandbuch: Da das Baulogistikhandbuch während des Baufortschritts fortgeschrieben wird, sind folgende Ergänzungen zur Kalkulation zu berücksichtigen: - Mietbare Container Logistikhandbuch (Pkt. 4.12.2): Die Aufenthalts- und Materialcontainer werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Vor und nach der Benutzung durch den AN werden Bestandsaufnahmen durch die Logistikfirma gemacht, die Kosten für etwaige Beschädigungen sind vom jeweiligen Verursacher/ Nutzer/ AN zu tragen. Die mietbaren Container befinden sich hauptsächlich im Bereich der BE-Fläche am Sportplatz, Entfernung ca. 300m, dies kann als Erschwernis gemäß gesonderter Position abgerechnet werden. Auf Grund der sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Anzahl von Containern, ist es unerläßlich den eigenen Bedarf des AN unverzüglich bei der ÖBÜ anzumelden. 1.2.6 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser und Versorgungsleitungen (DIN18299, 0.1.16) Pläne über im Baugrundstück erdverlegten Rohrleitungen und Kabel sind vom AN vor Baubeginn beim Bauherrn anzufordern und bei Schacht- und Bohrarbeiten zu beachten. Unabhängig davon hat der AN vor Beginn von Schacht und Erdarbeiten die Planunterlagen über erdverlegte Leitungen bei der Stadt Fürth, bei der Telekom u.a. einzusehen, sowie auch den Fachplanungen bzgl neuer Leitungen und Provisorien, um davon Kenntnis über die Situation vor Ort zu gewinnen. Diese Leistungen hat der AN eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu erbringen. 1.2.7 Bekannte und vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle (DIN 18299, 0.1.17) Außer den in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen Abbruch beschriebenen Bauteilen sind keine weiteren Hindernisse bekannt. 1.2.8 Kampfmittel Kampfmittel (DIN 18299, 0.1.18) Eine Kampfmittelvoruntersuchung wird für den jeweiligen Bauabschnitt vom AG beauftragt und durchgeführt. Eine Kampfmitteluntersuchung wird baubegleitend zu den Erd- und Verbauarbeiten von dem AG durchgeführt. Der entstehende organisatorische Mehraufwand, sowie die für den AN entstehenden Stillstandszeiten von 10 Arbeitstagen während den Untersuchungen sind vom AN als Arbeitszeitverlängerung in das Angebot einzuschließen und werden nicht gesondert vergütet. Diese Stillstandstage (AT) sind in den BZP des AN zu integrieren. Bauzeitverlängerung kann dafür nicht geltend gemacht werden. Für den Fall, dass während der laufenden Erd- und Verbauarbeiten Bodenfunde vorkommen, die aus Sicherheits- und Rechtsgründen eine Unterbrechung der Arbeiten erfordern, werden sämtliche Gerätestillstands- und Regiestunden lediglich für den gleichen Arbeitstag vergütet. Die weitere Vorgehensweise wäre dann unverzüglich mit dem AG bzw. der Bauleitung des AG ÖBÜ abzustimmen. 2.0 Angaben zur Ausführung 2.1.1 Ausführungszeiten Besondere Erschwernisse (DIN 18299, 0.2.2) Es ist darauf zu achten, dass Materialanlieferungen nicht zu Schulbeginn 7:20 bis 8:05 Uhr und zum Schulende 12:30 - 13:15 Uhr erfolgen. Baufahrzeuge sind nicht während der großen Pausen (9:10 bis 9:40 Uhr und 10:55 bis 11:25 Uhr) außerhalb der BE-Fläche zu bewegen und dürfen während der Ladezeiten nicht mit unnötig laufenden Motoren betrieben werden. Auf das Einweisen des Fahrzeugführers beim Rückwärtsfahren und Zurücksetzen darf nicht verzichtet werden. Betriebszeiten Da die Ausführung unmittelbar neben den bestehenden Gebäudeteilen bzw. eingreifend darin stattfindet, ist eine schriftliche Ankündigung zur Ausführung von lärm- und erschütterungsintensiven Arbeiten (u.a. Verdichtungs-, Säge-, Schlagbohr-, Kernbohr-, Brech- und Stemmarbeiten) mit einem Vorlauf von mindestens 4 Werktagen zur Abstimmung mit dem Bauherrn/ Auftraggeber GWF /NG und der Bauleitung (ÖBÜ) vorzulegen. Die Ausführungszeiten gemäß Baulogistikhandbuch sind von Montag bis Freitag von 6:00 - 18:00 Uhr. Optional nach Bedarf und Abruf durch AG: Samstag 6:00 - 14:00 und Montag bis Freitag von 18:00 bis 22:00 Uhr Baulärm Die oben erwähnten Erschwernisse zu lärm- und erschütterungsintensiven Arbeiten, Beschränkungen zu Materialanlieferungen, den Vorgaben zu Fahrzeugbewegungen und Arbeitszeiten sind bei der Preisfindung zu berücksichtigen und als Nebenleistung einzukalkulieren. 2.1.2 Gerüste Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten BA2 (DIN 18299, 0.2.7) Für den Auf- und Abbau eigener Gerüste/ Rollgerüste gelten weitere Festlegungen im Baulogistikhandbuch. Hebewerkzeug (DIN 18299, 0.2.8) Zum Zeitpunkt der auszuführenden Arbeiten steht kein Kran oder weitere Hebezeuge zur Verfügung. Erforderliche Hebezeuge sind vom AN selbst zu stellen und in die EP einzukalkulieren, wenn keine Position im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehen ist. Der Einsatz von Kranfahrzeugen oder sonstigen Hebeeinrichtungen ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung AG (ÖBÜ) abzuklären. Einmessung Die Baukörper der Baumaßnahme (Rohbau) werden im Auftrag des AG eingemessen. Dem AN Rohbau werden vor Arbeitsaufnahme durch das beauftragte Vermessungsbüro und im Beisein der ÖBÜ wurde angepasst ein vermarkter Höhenpunkt sowie 2 x/y-Koordinaten übergeben. Die Einweisung und Übergabe ist zu protokollieren und durch Unterschrift der Beteiligten zu bestätigen.
ATV ALLGEMEINE TECHNISCHE ANGABEN ZUR BAUSTELLE (DIN 18299)
ZTV MATERIALÖKOLOGISCHE VORGABEN ZTV ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN MATERIALÖKOLOGISCHE VORGABEN Verwendung von Recyclingstoffen (DIN 18299 Pkt 0.2.10 und 0.2.11) Eine grundsätzliche Verwendung von Recyclingsstoffen ist nicht vorgesehen, außer es sind gesonderte Positionen hierfür vorhanden Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. schnelle Abbaubarkeit von Hilfsstoffen (DIN 18299, 0.2.12) Zur Umsetzung der materialökologischen Ziele des Auftraggebers (Stadt Fürth) werden konkrete Anforderungen an Konstruktionen, Baustoffe und Materialien aufgestellt. Es dürfen keine Stoffe eingesetzt werden, die in der Negativliste der AVV Klima aufgelistet sind. Die nachfolgende Übersicht enthält sowohl konkrete Baustoffe, deren Verwendung unerwünscht ist, wie auch Substanzen, die nicht in den verwendeten Produkten enthalten sein dürfen bzw. deren Menge oder mögliche Freisetzung minimiert oder beschränkt wird. Baustoff/Substanz Anforderung Lösemittel (VOC) • Reduzierung der Lösemittelemission auf ein Minimum durch    ausschließlichen Einsatz schadstofffreier bzw. -armer Produkte in    Innenräumen. • Verzicht auf lösemittelhaltige Baustoffe (z.B. Haftgrund, Primer,    Kleber,Farben, Lacke). • Falls technisch erforderlich, dürfen lösemittelhaltige Produkte zur   Belegung von Oberflächen in großflächiger Anwendung bei   Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern nur mit einem   VOC-Gehalt <3% Formaldehyd • Bei kleinflächigem Einsatz von Holzwerkstoffen:   Verwendung von Holzwerkstoffen mit E1-Klassifizierung oder emis-   sionsärmere Holzwerkstoffe (entsprechend der DIBt-Richtlinie 100). • Bei großflächigem Einsatz von Holzwerkstoffen:   nur formaldehydarme bzw. -freie Holzwerkstoffe (Klassifizierung   RAL-UZ 76 bzw. RAL-UZ 38) • Emissionsprüfbericht des Herstellers CMR-Stoffe • CMR-Stoffe sind grundsätzlich zu vermeiden Produkt   mit solchen Inhaltsstoffen dürfen nicht eingesetzt werden.   CMR: cancerogen, mutagen, reprotoxisch (krebserzeugender,   erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdend) Holzschutzmittel • In den Gefährdungsklassen 1 und 2 nach DIN 68 800 erfolgt der vorbeugende Holzschutz ausschließlich konstruktiv oder durch artentypische Resistenzen • In keinem Fall dürfen mit GISCODE W 60-90 gekennzeichnete   Holzschutzmittel eingesetzt werden. • Für zur Verwendung vorgesehene Holzschutzmittel ist das RAL-Prüfzeichen   der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel bzw. Prüfzeichen   des Instituts für Bautechnik nachzuweisen. Künstliche Mineralfasern • Ausschließlich Verwendung von Produkten, die Mineralfaser den   Kriterien „Kanzerogenitätsindex KI > 40" oder „Halbwertzeit < 40   Tage" und somit dem RAL-Gütezeichen für Produkte aus Mineralwolle   entsprechen (nach der Gefahrstoffverordnung, Anhang V Nr. 7 „künstl.   Mineralfasern“) • Einbau gegenüber Innenräumen nur mit Abdichtung (z.B. Platten, Folien). Biozide • Verzicht auf kennzeichnungspflichtige Fungizide, Insektizide,   Bakterizide in Materialien und Produkten. • Ausnahmen gelten ausschließlich für Bläueschutzmittel und   Topfkonservierungsmittel und müssen dokumentiert werden. Bitumenemulsionen • Lösemittelfrei, GISCODE BBP10 Epoxidharzprodukte • Nur lösemittelfreie Produkte, mit GISCODE RE 0, RE 1 gekennzeichnet. Reaktive PU-Produkte • Nur lösemittelfreie Produkte, die mit GISCODE PU10 oder PU40   gekennzeichnet sind. Dichtungsmittel, Kleber • Nur Lösemittelfreie Produkte (VOC-Gehalt max. Versiegelungs-   hilfsmittel 3% • Bodenbelagsklebstoffe und andere bei Bodenbelagsarbeiten einzusetzende Produkte (Voranstriche, etc.), müssen mit den Gütezeichen EMICODE EC-1, EC-1plus oder RAL-UZ gekennzeichnet sein. • amin-/oximfreie Verfugungs- und Dichtungsmittel Kunststoffe • Nur Produkte ohne Blei, Cadmium Zinnstabilisatoren Korrosionsschutz • Nur lösemittelfreie Produkte, die mindestens mit GISCODE BS10   gekennzeichnet oder auf Wasserbasis sind. Montageschäume • Verzicht auf Montageschäume Beschichtungen • für mineralische Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber,   Versiegelungen: lösemittelfrei • für nicht mineralische Oberflächen dürfen Beschichtungen einen   VOC-Gehalt von max. 3 % nicht überschreiten. Es sind die folgenden   GISCODE Kennzeichnungen nachzuweisen: M DF 01, M GF 01,   Ö 10, RE 0, RE 1, PU10 oder PU40 Holz- und Holzwerkstoffe • PEFC-, FSC-Zertifizierung • Keine tropischen, subtropischen und borealen Hölzer
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ZTV - ERDARBEITEN DIN 18300 ZTV - ERDARBEITEN  DIN 18300 1. Allgemein / Übersicht 1.1 Technische Daten Größe der Baugrube Baumaßnahme "Neubau Helene-Lange Gymnasium BA2": ca. 2600 m² mit Eisspeicher ca. 470m² Grundflächen des Neubaus BA2 Neubau BA2 2.UG Bodenplatte OK -6,29m ca. 1160 m² 2.UG Bodenplatte OK -4,29m ca.   500 m² Übergangsbauwerk OK *4,29m, ca. 90 m² Eisspeicher ca. 290m² m² Bodenaushub als Restaushub Baugrubensohle, Homogenschicht 2 (Flusssande) und Homogenschicht 3 (Sandstein): ca. 2860 m³ Zur Ausführung kommen: - Bodenaushub:   - Feinaushub Baugrube bis Baugrundsohle 2.UG   - Aushub Kanalarbeiten TGA (siehe Titel 1.8; 1.9 und 1.10)   - Restaushub Rampe Baugrube - Bodeneinbau / Bodenaustausch   - Bodenaustausch/Bodeneinbau unter UK Bodenplatten h 30cm bis 45cm   - Verfüllen Arbeitsräume nach Fertigstellung Decke über KG Die bauseitigen Erdarbeiten enden mit der Schutzschicht ca. 30 - 40cm über UK Sauberkeitsschicht als Grobplanum. Der Feinaushub bis zur Baugrubensohle mit Feinplanum, auch für den Eisspeicher und der Bodenplattenverstärkungen, sowie das Hinterfüllen der Arbeitsräume außerhalb des Gebäudes sind Gegenstand der Erdarbeiten des AN Rohbau. Übergabeprotokoll: Der AN hat zur Feststellung des Zustandes des Baugrundstücks sowie der angrenzenden Grundstücks- und Verkehrsflächen mit der BL vor Beginn und nach Abschluß seiner Arbeiten eine Begehung durchzuführen. Der Befund ist zur Beweissicherung in einem Protokoll festzuhalten, das von den Beteiligten verbindlich gegenzuzeichnen ist. Die Baugrube und die Nebenflächen werden durch die BL an den AN übergeben. Die Übergabe ist schriftlich zu protokollieren. Gleichzeitig ist der Zustand der sicherheitstechnischen Einrichtungen, Bauzäune und Baumschutzzäune festzustellen, soweit diese vom AN Baugrubenerstellung übernommen werden. Der Zusatz zum Übergabeprotokoll festzuhalten, das von beiden Seiten gegenzuzeichnen ist. Ausführung der Erdarbeiten gemäß DIN 18 300 Einstufung der Hauptbodenarten nach DIN 18 196 siehe hierzu das Baugrundgutachten. 1.2 Ausgangszustand Das Gelände ist zu Beginn mit unterschiedlichen Oberflächen belegt. Im Baufeld des BA2 befindliche Teile der Bestandsbebauung wurde diese bauseits abgebrochen. Die  Verbau- und Erdarbeiten wurden bauseits bereits ausgeführt. Die Erdarbeiten wurden bis zu einem Übergabeniveau von ca. - 6,29m bzw. - 5,39m für den Neubau BA2, - 7,50m für den Eisspeicher ausgeführt. Auf der Westseite des Neubaus BA2 und an den Bodenplattenversprüngen wurde der Übergabebereich geböscht. 1.3 Baugrundmodell Höhenlage des Baufelds verläuft im Gefälle von Süd nach Nord Bereich Neubau BA2: OK Gelände ca. 293,60m üNHN / -2,4m = OK Gelände Süd bis ca. 292,43m üNHN/ -3,57m = OK Gelände Nord Die Ebene EG mit + 0,00m liegt bei 296,0m üNHN Bereich Eisspeicher: OK Gelände West ca. 295,65m üNHN/ -0,35m bis 294,10m üNHN/ -1,9m = OK Gelände Ost. Im Bereich Eisspeicher wurde auf der Südseite zum Bestand BA3 eine Bohrpfahlwand erstellt, an der Nord-Ost und Ostseite ein Verbau als Baugrubensicherung erstellt Im Bereich Neubau BA2 wird die Baugrube im Westen und Süden durch Bestandsbauten BA3 begrenzt, im Norden wird die Baugrube durch einen Verbau gesichert, die Ostseite wurde vom AN Erdbau/Verbau geböscht. Der Untergrund besteht im wesentlichen im obersten Bereich aus Auffüllungen (Homogenbereich 1) Bodengruppe nach DIN 18196: SI / SW. Diese wurde bereits bauseits entfernt Der Homogenbereich 2 Flusssande Bodengruppe nach DIN 18196: SU / ST / (SE/SU*/ST*) ist bis zu einer Tiefe von ca. -6,10m anzutreffen und wurde größtenteils ebenfalls durch den AN Erdarbeiten/Verbau entfernt Darunter der als Baugrund dienende Homogenbereich 3 Sandstein, Bodengruppe nach DIN 18196: SU* / ST* / (SU/ST) / TL ist bis zu einer Tiefe von -10,70m unter OK Gelände anzutreffen. 1.4 Bauablauf Die Erdarbeiten werden kontinuierlich mit den Verbauarbeiten in mehreren Arbeitsabschnitten mit verschiedenen Arbeitsebenen durchgeführt (siehe auch Übersichtsplan Baugrubenverbau Aushub). Die Aushubarbeiten werden von AN Erdarbeiten/Verbau bis 40 - 60cm über UK Sauberkeitsschicht/Bodenaustausch ausgeführt, die unterschiedlichen Höhen der Bodenplatten sind zu berücksichtigen. Der Feinaushub erfolgt durch AN Rohbau. Dabei erfolgt, falls notwendig, der Einbau und die Verdichtung von Ausgleichsmaterial unter den Bodenplatten Die Feinplanie und die Auffüllungen innerhalb des Gebäudes erfolgen ebenfalls durch den AN Rohbau sowie auch die Verfüllarbeiten des Arbeitsraums außerhalb dem Gebäude, nach Erstellung der Decke über UG. Bauseits ist ein AN für Baulogistik tätig, mit diesem sind An- und Abtransport von Material, sowie sämtliche Belange der Baustelleneinrichtung des AN abzustimmen. Der AN ist verpflichtet sich von der Situation vor Ort insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von LKW und Baggern ein Bild zu machen. Über Unkenntnis der Situation können keine zusätzlichen Kosten abgeleitet werden. Hinweis: Die LKW zum Abtransport des ausgehobenen Bodens dürfen aufgrund der Belastungen des Baugrundes und damit der Verschleppungsgefahr von Schadstoffen ausschließlich auf der Baustraße fahren. Für die Ausführung der Arbeiten sind Maschinen und Geräte zu verwenden, die dem Stand der Technik entsprechen und die gemäß den einschlägigen Vorschriften die Lärm- und Erschütterungsbelästigungen der Anlieger auf ein Minimum reduzieren. 2. Angaben zum Baugrund S. hierzu Baugrundgutachten. Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den Baugrundunterlagen angegeben. 2.1. Bodenverhältnisse, Übersicht Nach der geologischen Karte von Bayern, Blatt Nürnberg, besteht der Baugrund am Untersuchungsort aus quartären Ablagerungen der Hauptterrasse aus dem Pleistozän (Flusssande). Diese liegen in Form von Sanden vor. Unterhalb davon folgen die Sedimentgesteine des Mittleren bzw. Bunten Keupers. Es ist die Formation des Blasensandsteines einschließlich Semionotensandsteines zu erwarten. Für die Baumaßnahme 'Neubau Helene-Lange-Gymnasium' wurden insgesamt neun Rotationskernbohrungen und zwölf Sondierungen mit schwerer Rammsonde im Oktober 2021 auf dem Baugelände für BA1, BA2 und BA3 durchgeführt (S. Baugrundgutachten gem. Anlage). Exemplarische Schichtenverläufe gemäß  Baugrundgutachten. Gegenständlich sind hier Erdarbeiten für den BA 1 auszuführen und daher die Angaben aus dem Baugrundgutachten für das Baufeld des BA1 relevant. Auffüllung Oberboden Auffüllungen, Homogenbereich 1 Sande mit kiesigen Nebenanteilen, sowie schwach schluffige Nebenanteile mit Ziegelresten Bodengruppe nach DIN 18496: SI/SW Bodenklasse nach DIN 18300: 3 Homogenbereich 2 Flusssande, quartäre Sande Bodengruppe nach DIN 18196: SU/ST/(SE/SU*/ST* Bodenklasse nach DIN 18300: 3 Homogenbereich 3 Sandstein, stark verwittert Bodenart nach DIN 4022: U,g, s Bodengruppe nach DIN 18196: SU*/ST*/(SU/ST)/TL Bodenklasse nach DIN 18300:  4 Homogenbereich 4 - Sand und Tonsteine, wenig verwittert Bodenklasse nach DIN 18300: 7 2.2 Grundwasser / Niederschlagswasser 2.2 1 Grundwasser S. hierzu Baugrundgutachten Punkt 4 und den Erläuterungsbericht zum Wasserrechtlichen Antrag) Über Grundwasserverhältnisse liegen keine Angaben vor. Das Grundwasser ist vermutlich erst unterhalb von 6 m unter Gelände anstehend. Die Hydrogeologische Karte liegt nur im Maßstab 1 : 100.000 vor. Die Grundwasser-gleichen im Sandsteinkeuper sind dort nur in Abständen von 10 m in der Höhe angegeben. Nach diesen Angaben liegt der Mittlere Grundwasserstand am Untersuchungsstandort zwischen 280 und 290 m ü. NHN. Gemäß der langjährig beobachteten Grundwassermessstelle GWM_N0465 sowie der Grundwassermessstelle BK 3/36 der DB beträgt die langjährige Schwankungsbreite des Grundwassers im Blasensandstein ca. 1,6 m. Gemäß der erhobenen Daten herrschten zum Zeitpunkt der Erkundungen mittlere bis niedrige Grundwasserstände. Für die Gründungs und Rohbauarbeiten wird von AN Baugrubensicherung/ Erdarbeiten eine Bauwasserhaltung zur Fassung und Ableitung von Schicht, und Tageswasser erfolgen. Auf dem Grundstück wurde eine Grundwassermeßstelle installiert. 2.3. Materialentsorgung, Wiederverwendung Die Baugrube wird bauseits durch den AN Erdarbeiten mit der vereinbarten Höhe der Schutzschicht von 40 - 60cm über Baugrubensohle gemäß der dargestellten Schnitte ausgehoben. Vom AN Rohbau noch auszuhebendes Material, das nicht wieder verwendet werden kann ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten oder zu entsorgen. Lagerplatz ist bauseits jedoch nicht vorhanden, Beprobungen sind Haufwerke auf der vom AN zu erstellenden Bereitstellungsfläche bis max. 500m³ errichtet werden Bei Schadstoffbelastungen oder vermuteten Schadstoffbelastungen sind die Haufwerke mit Folien abzudecken. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Entsorgungskosten einzukalkulieren. Mit der Entsorgung von Bodenhalden darf grundsätzlich erst nach Freigabe durch die Fachbauüberwachung des AG begonnen werden. 2.3.1 Verwertung und Beseitigung Abfallverursacher ist die Stadt Fürth/GWF. Der AN ist für die vollständige und rechtskonforme Verwertung, Behandlung- bzw. Beseitigung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz verantwortlich. Mit der Angebotsabgabe sind die beabsichtigten Entsorgungswege sowie eine Bestätigung, dass das Material in der anfallenden Menge angenommen wird darzulegen. Änderungen der vorgelegten Verwertungs-/Beseitigungswege nach Auftragsvergabe sind dem AG zur Prüfung vorzulegen. Stehen dem AN für die einzelnen anfallenden Abfallfraktionen fachgerechte Verwertungswege zur Verfügung bzw. sind dem AN zugelassene Verwertungsmaßnahmen für diese Stoffe bekannt, sind die einzelnen Abfallfraktionen vorrangig diesen Verwertungswegen zuzuführen. Sofern dem AN für einzelne Abfallfraktionen keine zugelassenen Verwertungsmaßnahmen zur Verfügung stehen und die Stoffe einer Beseitigung zugeführt werden müssen, sind u.a. die gesetzlichen Vorgaben zur Andienung falls relevant einzuhalten. Sofern sich bei der Beseitigung von Abfällen durch die Andienungspflichten Mehrkosten ergeben, sind diese in die einzelnen Entsorgungspositionen einzukalkulieren. Dem AG ist ferner ein verantwortlicher Mitarbeiter zu benennen, der über die erforderliche Fachkunde gemäß Abfallrecht verfügt. 2.3.2 Bereitstellungsfläche und Deklaration Der zu entsorgende Boden ist vom AN, getrennt nach Belastungsgrad, auf der ausgeschriebenen Bereitstellungsfläche des AN zu lagern und auf Haufwerke zu setzen. Bei Schadstoffbelastungen oder vermuteten Schadstoffbelastungen sind die Haufwerke mit Folie abzudecken. Die Kosten hierfür sind in die Entsorgungsposition einzukalkulieren. Die Folie ist in Teilflächen zu verlegen, mit mind. 30 cm Überlappungsbreite der einzelnen Bahnen, so dass Niederschlagswasser frei abfließen kann. Die Folie ist vor Windverwehung durch Beschwerung mit Sand o. ä. zu sichern. Die Haufwerksbeprobung und Deklaration erfolgt durch den vom AG beauftragten Gutachter. Die Zuweisung der Baurestmassen zu den im beiliegenden Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen erfolgt ausschließlich in Absprache mit der örtlichen Bauleitung bzw. dem begleitenden Gutachter. Von Probenahme bis zum Eintreffen der Deklarationsanalytik ist ein Zeitraum von bis zu 10 Werktagen zu berücksichtigen. Die Deklaration und Analytik erfolgt gemäß Entsorgervorgaben. Die Freigabe zur Abfuhr der Abfälle erfolgt ebenfalls durch den begleitenden Gutachter. Die Entsorgung ist vom AN nach eigenem Ermessen der verfügbaren Zwischenlagerkapazität zu veranlassen. Die Entsorgungsnachweise für nicht gefährliche Abfälle sind vom AN eigenständig zu erstellen und der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Gefährliche Abfälle Gefährlichen Abfälle müssen über das elektronische Abfallnachweisverfahren eANV abgewickelt werden. Der Transport von gefährlichen Abfällen hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetz und der GGVSE zu erfolgen. Der AN muss unmittelbar nach Auftragserteilung die Nachweise/Unterlagen über die Transportgenehmigungen (ggfs. von Subunternehmen) für gef. Abfällen sowie über die Teilnahme am eANV bei der Bauleitung einreichen. Für die gefährlichen Abfälle wird die Bauleitung, als Bevollmächtigter des AG, die erforderlichen Entsorgungsnachweise zur Entsorgung der gefährlichen Abfälle und Begleitscheine zum Transport der gefährlichen Abfälle elektronisch signieren. Die Erstellung der Entsorgungsnachweise und Begleitscheine obliegt dem AN. Der AN muss in die einzelnen Entsorgungspositionen für gefährliche Abfälle die Wartezeiten von Vorlage/Einreichen des Entsorgungsnachweises bis zur Prüfung und Signierung des Nachweises von mehreren Tagen einkalkulieren. Dem AG sind unverzüglich sämtliche Annahmebestätigungen und die sonstigen erforderlichen Unterlagen (Wiegescheine/Eichscheine) zu übergeben (spätestens 2 Wochen nach Abfuhr). Diese sind Grundlage für die Rechnungsprüfung. Die Abfuhr ist mit der Bauleitung und AN Logistik abzustimmen, so dass eine Kontrolle der abgefahrenen Massen durch die Bauleitung ermöglicht wird. Verunreinigungen im Baugrund Bei der Baugrunduntersuchung wurden in den aufgefüllten Bereichen Kontaminationen mit  Bodenverunreinigungen festgestellt. (Siehe auch Baugrundgutachten Pkt. 6 Bewertungsgrundlagen und Bewertung der Untersuchungsergebnisse im Baugrundgutachten IFB Eigenschenk vom 13.04.2022) Der Bodenabtrag der Auffüllungen bzw. von Bodenaushub mit Verdacht auf Kontaminationen muss deshalb zur Beprobung separiert und in Haufwerken aufgemietet werden, soweit noch nicht vom AN Baugrubenverbau/Erdbau erfolgt. Nach Vorliegen der Ergebnisse Deklarationsunterlage bestehend aus Probenahmeprotokoll, Grobaufmaß und Bezeichnung und Zuordnung des Haufwerkes sowie Laborprüfbericht neben einer Einstufung des Materials gem. Ersatzbaustoffverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) Entsorgung in einer entsprechenden Entsorgung in einer entsprechenden Verwertungsstelle / Aufbereitungsanlage. Dieses muß dann auf Grundlage der Deklaration umgehend abgefahren und entsorgt werden, bzw. zur Wiederverwendung auf einem Lagerplatz des AN verbleiben. (Ausführung nach Absprache mit der Bauleitung AG). Der gesamte erhöhte Aufwandsgrad aus Separierung, Zwischenlagerung (Haufwerkbildung) und späterem Laden und Abfahren ist bei der Kalkulation und dem Bauablauf zu berücksichtigen und in die entsprechenden Leistungen mit einzukalkulieren. Verdichtung Die Verdichtung der Auf- und Verfüllungen ist durch den Auftragnehmer eigenständig zu überwachen, nach Art und Umfang entsprechend der ZTV E - Stb 09. Dem Auftraggeber sind die Protokolle zum Nachweis der Verdichtung unaufgefordert vorzulegen. Der Aufwand für die Eigenüberwachung ist in die jeweiligen Einheitspreise miteinzukalkulieren. Die Vorgehensweise der Ausführung ist mit der Objektüberwachung, Bauleitung, abzustimmen. Die Auflagen der Baugenehmigung, die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, sowie der SiGe - Plan sind zu beachten. Der Aufsichtsführende des AN hat besonders auch dafür zu sorgen, dass Gefahrenbereiche nicht betreten werden. Dem AN obliegt die allg. Verkehrssicherungspflicht. Vor Einbau von geeigneten Aushubmaterial müssen Steine ( > 80 mm) und Blöcke aussortiert werden. 3. Hinweise zur Ausführung 3.1 Allgemein Die Erdarbeiten des AN Rohbau umfassen den Aushub ab ca. 40 - 60 cm oberhalb der Gründungssohle (inkl. Sauberkeitsschicht und Bodenaustausch). Die tertiären Schichten sind sehr wasserempfindlich und dürfen nicht längere Zeit freigelegt werden. Aus diesem Grund wird die letzte Schicht (ca. 40 -60 cm) bis zur Gründungssohle vom Gewerk Baumeister abgetragen und sofort mit einer Sauberkeits- schicht, bzw. Bodenaustauschschicht überdeckt. Sämtliche Erdarbeiten, wenn nicht in gesonderten Leistungspositionen ausgeschrieben, verstehen sich als Maschinenarbeiten. Der notwendige Aufwand einer Beihilfe von Hand ist einzurechnen, ebenso das Ein- und Ausbringen der Geräte. Der AN hat ein Aushub- und Verdichtungskonzept zu erstellen, das alle erforderlichen Angaben wie Aushubkoten, Aushubmassen, Aushubverfahren sowie den Zeitbedarf für die einzelnen Arbeiten darstellt. In diesem Aushubplan müssen auch die Zufahrtsmöglichkeiten wie Baggerstände oder dergl. so festgelegt werden, daß keine Störung des Baubetriebes eintritt. Benötigtes Kiesmaterial für Hinterfüllarbeiten/Feinplanum ist nach Rücksprache mit der BL/Baulogistik anzufahren. Siehe hier gesonderte Positionen. Es ist darauf zu achten, dass so wenig wie möglich Material abgefahren und wieder angefahren wird. In den Preisen abgegolten sind Erschwernisse durch Behinderungen infolge der  parallelen Arbeiten, durch Herstellung und Umsetzen von Arbeitsflächen und Rampen, für Bodenaushub im Baggerbetrieb (Aushub, Rampen), etc. anderen Gewerken, insbesondere bei Gründungen des Bauwerks und notwendigen Bauwasserhaltung (AN Verbauarbeiten/ Erdbau). Die Erschwernis für das Ein- und Ausbringen der erforderlichen Geräte innerhalb des Verbaus / Baugrubenbegrenzung ist in die EP mit einzukalkulieren. Vom AN zu liefernder Boden muss schadstofffrei sein, d.h. der Feinboden muss die Hilfswerte 1 des Merkblatts 3.8.1 (LfW, 2001) unterschreiten. Der AN muss dem AG rechtzeitig die geplanten Gruben oder Baustellen benennen und für jede Entnahmestelle einen analytischen Nachweis vorlegen (Nebenleistung). Vom AN zu liefernder RC-Baustoff muss güteüberwacht, gemäß Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling Baustoffen in technischen Bauwerken" hergestellt worden sein, aus Betonrecyclat bestehen und die Richtwerte RW1 nach ZTV wwG - StB By 05 unterschreiten. Analytische Nachweise sind vorzulegen (Nebenleistung). Die Gründungssohlen müssen vom Bodengutachter abgenommen und freigegeben werden. Die Verfüllung von Arbeitsraumes hat gleichmäßig und lagenweise nach den Angaben im Bodengutachten zu erfolgen. Aufgrund der beengten Verhältnisse ist eine enge Koordination der einzelnen Gewerke und die Mitwirkungspflicht des AN, unabdingbar. Um einen geordneten Ablauf sicherzustellen, erfolgt zu Beginn der Maßnahme eine Koordinierungsbesprechung mit allen Beteiligten. Der Bauablauf des AN muss auf die Belange der anderen Gewerke abgestimmt werden. Weitere Feinabstimmungen gemäß des BZP der ÖBÜ erfolgen an wöchentlichen Jour Fixen. 3.2 Verkehr und Transportwege Der Auftragnehmer darf für den Transport von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen (Zufahrt über Kümmersbrucker Str.)und hat sie bei Verschmutzung umgehend mit einer Kehrmaschine zu säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag zu erfolgen. Die Baustelle, sowie Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Für die Sicherheit und Bewachung von Geräten und Materialien hat der Auftragnehmer zu sorgen. Um Verschmutzungen der Straßen und Plätze zu minimieren, müssen Abrollstrecken für die Transport-LKW vorgesehen und instand gehalten werden. Diese dienen dazu, grobe Reifenverschmutzungen abzuschütteln, bevor das Fahrzeug auf befestigten Straßen und Flächen fährt. Die Kosten hierfür, sowie die Entsorgung des Kehrgutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Ausgangszustand auf allen vom AN genutzten Zu- und Abfahrtswegen, Anschlüssen, Lagern und Freiflächen wiederherzustellen. 4. Vertragsbedingungen / Normen Für die Ausführung werden die ZTV-ING / ZTV-E und ZTV A-StB 12 in der jeweils aktuellen Fassung  vereinbart. Zusätzlich werden vereinbart: - Leitfaden "Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen" des StMGU (LVGBT), - Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken" des StMGU (LTB). 5. Aufmaß Für die Umrechnung von Kubikmeter in Gewicht werden die betreffenden Werte der DIN 1055 vereinbart. Als Abrechnungsgrundlage der Tonnagen dienen die Wiegescheine einer von einem Eichamt geeichten Waage i.V. mit dem dazugehörigen Materialbegleitschein (Übernahme- oder Begleitschein). Für jeden Transport, der die Baustelle verlässt, muss vom AG vor dem Verlassen der Baustelle ein vollständig ausgefüllter Übernahme- oder Begleitschein unterzeichnet werden, aus dem eindeutig hervorgeht, um welches Material es sich handelt. Eine vermessungstechnische Aufnahme des Geländes durch den Vermesser AG erfolgt zunächst bei der Übergabe an das Gewerk "Erdarbeiten". Eine weitere vermessungstechnische Aufnahme des Geländes durch den Vermesser AG erfolgt bei der Übergabe von dem Gewerk "Erd- und Verbauarbeiten" an das Gewerk " Tiefgründung" bzw. das Gewerk " Rohbauarbeiten".
ZTV - ERDARBEITEN DIN 18300
1 ROHBAUARBEITEN
1
ROHBAUARBEITEN
1.02 ERDARBEITEN
1.02
ERDARBEITEN
1.11 ERDARBEITEN HLS
1.11
ERDARBEITEN HLS