Trockenbauarbeiten
Neubau H213A Riegel IV - Airbus Finkenwerder
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
I. Ausschreibungsbedingungen I.    Ausschreibungsbedingungen 1.   Bedingungen Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Ausschreibungsbedin- gungen sowie dem von der Airbus Operations GmbH beigelegten Muster-Bauvertrag unter ausdrücklichem Ausschluss der AGB und etwaiger technischer Vorbehalte des Bieters. 2.   Preise Die Preise sind als Festpreise für Lohn und Material für die gesamte Vertragszeit zu kalkulieren. In die Preise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen und funktionstüchtigen Ausführung der Leistung notwendig ist, insbesondere alle Vor-, Neben- und Nachleistungen. Nachträge und Leistungsänderungen müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert werden und vor Ausführung vom Bauherrn schriftlich beauftragt sein. 3.   Angebot Das Angebot ist für den Bauherrn kostenlos. Er ist in der Erteilung des Auftrages frei, kann einzelne Positionen, Titel und Lose streichen, ändern oder Teile getrennt vergeben. Das Angebot ist in zwei Lose unterteilt, welche zeitlich voneinander getrennt ausgeführt werden. Die Beauftragung erfolgt zeitgleich. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe bei einem Ortstermin über Art und Umfang der Leistung sowie über die örtlichen Verhältnisse des Bestandes und die für seine Leistung maßgebenden Umstände zu informieren und Zweifel mit dem Bauherrn bzw. mit dem Architekten oder mit dem Fachingenieur zu klären. Spätere Forderungen wegen Zusatzleistungen oder Erschwernissen sind ausgeschlossen. Der Bieter hat auf Irrtümer und Mängel in den Ausschreibungsunterlagen schriftlich hinzuweisen. Mit Begründung versehene Alternativangebote für technisch oder wirtschaftlich vorteilhaftere Ausführun- gen sind gesondert einzureichen. Angebote mit Änderungen und gravierenden Fehlern sind ungültig, desgleichen verspätet abgege- bene und nicht unterschriebene Angebote. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich und erfolgt in Abwesenheit der Bieter. Die Ausschrei- bungsergebnisse werden nicht bekannt gegeben. 4.   Bietergemeinschaften und Subunternehmer Bietergemeinschaften sind bei der Angebotsabgabe anzugeben. Dem Angebot ist in diesem Fall hinzuzufügen: -   ein Verzeichnis der einzelnen Bieter und deren bevollmächtigten Vertreter    (vorgesehene kfm. und technische Federführung). -   Name und Anschrift des bevollmächtigten und inkassoberechtigten Vertreters der    Bietergemeinschaft. Subunternehmerleistungen sind bei Angebotsabgabe mit Angabe des vorgesehenen Leistungsum- fanges zu benennen. Die Bedingungen der Subunternehmerverträge müssen denen des Haupt- vertrages entsprechen. Die Subunternehmer sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen einen Subunternehmer abzu-lehnen. 5.   Anlagen 5.1.   Planliste    Nachfolgende Pläne liegen der Ausschreibung als pdf-Dateien bei und sollen bei der Kalkulation der Positionen für beide Lose als zusätzliche Information dienen: 5.2.   Statische Berechnung    Folgende Unterlagen zum Statischen Nachweis vom Ingenieurbüro RECIS GmbH liegen bei: Statischer Nachweis vom 05.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-EO, Index b, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E1, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E4, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E5, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-DA, 19.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-LS, 21.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-QS, 31.03.2026 Positionsplan E-TW-PO-KG, 27.02.2026    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit der RECIS GmbH abgestimmt werden. Ansprechpartner sind Herr Zein Haider, Tel.: +49 (40) 768 99111, sowie Herr Uwe Herzog (Ingenieurbüro Phase 10), Tel.: +40 (172) 612 45 09.    Bestandunterlagen der Halle, an die der Riegel anschließt, können nach Terminabsprache, soweit vorhanden, beim Architekten und beim Tragwerksplaner eingesehen werden. 5.3.   Gründungsbeurteilung    Folgende Unterlagen zum Baugrund vom Ingenieurbüro Burmann Mandel + Partner Partnerschaftsges. mbB liegen bei: Gründungsbeurteilung vom 28.10.2025    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit dem Ingenieurbüro abgestimmt werden. Ansprechpartner ist Herr Hendrik Schrader, Tel.: +49 (40) 89 60 37. 6.   Ausführungstermine Die Errichtung des Riegels unterliegt einem sehr begrenzten Ausführungsterminplan. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Erdgeschoss im Januar 2028 in Nutzung genommen werden muss. Die Zugänglichkeit ist dabei aus der Bestandshalle zu gewährleisten. Die Fertigstellung und Bezugsfähigkeit der Obergeschosse soll nachlaufend bis März 2028 erfolgen. Die Fertigstellung einschl. der Außenanlagen erfolgt parallel zum Betrieb des Erdgeschosses.    Für die Maßnahme ist die beiliegende Roadmap bindend. Diese ist zu verifizieren und zu optimieren. 20.11.2026: Beauftragung umgehend, spätestens 14.12.2026: Start der Werkplanungen 07.12.2026: Einrichtung der Baustelle 14.12.2026: Start der Infrastrukturarbeiten 22.02.2027: Start der Gründungsarbeiten 26.04.2027: Start der Rohbauarbeiten (Hochbau) 14.01.2028: Fertigstellung Erdgeschoss 10.03.2028: Fertigstellung Gebäude gesamt 24.03.2028: Fertigstellung Außenanlagen    Sämtliche Zwischentermine sind zu gewährleisten, im Speziellen die einzelnen Inbetriebnahmen.    Aufgrund der vorzeitigen Inbetriebnahme des Erdgeschosses sieht der Terminplan eine Bauweise von unten nach oben vor. Damit wird geweährleistet, dass das Erdgeschoss und die direkten Geschosse darüber schon abgedichtet und auch ausgebaut werden können, während in den oberen Geschossen noch Rohbauarbeiten stattfinden.    Mit dem Angebot ist ein Terminplan vorzulegen, der die o.g. Termine berücksichtigt und ermöglicht. Die Berücksichtigung der Termine ist im Angebot einzukalkulieren und essentieller Bewertungspunkt des Angebotes.    Ausführungstermine werden zur Vergabe besprochen und festgelegt. Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs- und Zwischentermine werden Vertragsbestandteil. (siehe auch BBB, Pkt. 8) 7.   Pauschalierung Der Auftraggeber beabsichtigt, ggf. Teilbereiche des ausgeschriebenen Leistungsumfangs als Pauschal-Festpreis zu vergeben. Ob eine Pauschalvergabe vorgenommen wird, wird nach einer 1. Verhandlungsrunde mit den Bietern entschieden. Wird der Auftrag zum Pauschalfestpreis in Aussicht gestellt, so hat der Auftragnehmer vor Vergabe die Massenangaben der Ausschreibung anhand der beiliegenden Planunterlagen bzw. der noch nachzureichenden Unterlagen zu prüfen. Mit Annahme des Auftrages zum Pauschalfestpreis erkennt der Auftragnehmer an, dass die zu leistenden Arbeiten aus den Unterlagen, die ihm zur Verfügung stehen, und den ihm bekannten örtlichen Bedingungen zweifelsfrei hervorgehen. Während der Bauzeit geforderte Änderungen (Mehr- oder Minderleistungen) werden aufgrund der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses ermittelt, ebenfalls pauschaliert und durch Nachträge zum Hauptauftrag bestellt.
I. Ausschreibungsbedingungen
III-9. ZTV - Trockenbauarbeiten III-8.   Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Gewerk:   Trockenbauarbeiten    - DIN 18350 GK-Montagewände    - Unterdecken    - DIN 18355 Innentüren 1.   Leistungsumfang Der ausgeschriebene Leistungsumfang beinhaltet GK-Montagewände mit Innentüren, Unterdecken als abgehängte Decken mit sichtbarer Unterkonstruktion und WC-Trennwände. 2.   Hinweise zur Ausführung 2.1.   Allgemein 2.1.1.   Sämtliche Leistungen verstehen sich einschließlich Lieferung und Einbau in fertiger Arbeit, dabei sind alle erforderlichen Nebenleistungen eingeschlossen, auch wenn diese bei den einzelnen Positionen nicht wiederholt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn ausdrücklich etwas anderes gefordert wird. 2.1.2.   Erforderliche Arbeitsgerüste - auch über 2,0 m Arbeitsbühnenhöhe - für die ausgeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise der jeweiligen Position mit einzurechnen und gelten entgegen der VOB Teil C als Nebenleistungen. 2.1.3.   Jegliche Materiallagerung innerhalb der Baustelle ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Abschließbare Räume oder Flächen in der Baustellenfläche werden nicht zur Verfügung gestellt bzw. zugelassen. 2.1.4.   Für die in das Bauwerk eingehenden Stoffe und Bauteile sind grundsätzlich ungebrauchte Teile zu verwenden, die den geforderten DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen müssen. 2.1.5.   Leergebinde von Anstrichmitteln, Klebern, Zusatzstoffen usw. müssen vom AN aus dem Baustellenbereich entfernt und entsorgt werden. Diese dürfen nicht in die Bauschuttcontainer geworfen werden. 2.1.6.   Die technischen Angaben der Ausschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar. Diese sind für sämtliche Angebote verbindlich. 2.1.7.   Bei fabrikatsbezogenen Materialien sind die Verarbeitungsvorschriften bzw. Herstellerrichtlinien der jeweiligen Werke zu beachten und einzuhalten. 2.1.8.   Sämtliche Befestigungen am Gebäude (Stahlbeton, Mauerwerk und schw. Estrich) sind mit Stahldübeln auszuführen. Mit Schussapparaten bzw. Bolzensetzgeräten darf aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gearbeitet werden. 2.1.9.   Es sind grundsätzlich nur Materialien zu verwenden, die kein Formaldehyd, Asbest oder sonst. gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. 2.1.10.   Verschmutzungen und Beschädigungen des Estrichs und der angrenzenden Putzflächen sind zu vermeiden. 2.1.11.   Sämliche Wand-, Tür-, Decken- und Glasflächen sind vor der Abnahme zu reinigen. Diese Reinigung gilt als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. 2.1.12.   Im Regelfall werden die Installationen mit bzw. vor Schließen der 2. Beplankungsseite ausgeführt. Das Anarbeiten an Installationen wird nicht besonders vergütet. 2.1.13.   Es besteht die Möglichkeit, dass die Montagearbeiten auf der Baustelle nicht kontinuierlich ausgeführt werden können. Für Montageunterbrechung oder dergl. erfolgt keine besondere Vergütung. 2.2.   Konstruktionsprinzip der Trennwände 2.2.1.   Büro- und Sozialräume als Abtrennung untereinander und zum Flur als leichte Trennwände ohne Brandschutz-Anforderung aus Metallständerwerk mit beidseitiger Beplankung in Gipskarton-Bauplatten. Die Wände stehen im Normalfall zwischen Estrich und Rohdecke. 2.2.2.   Erforderliche Dehnungsfugen gem. Herstellerrichtlinien sind vor Ausführung vom Auftragnehmer vorzuschlagen und mit dem Architekten abzustimmen. 2.3.   Innentürelemente 2.3.1.   Alle Innentürelemente sind im Regelfall, unabhängig von den Anforderungen, als geschlossene, stumpfeinschlagende Holztürblätter in fertiger Oberflächenbeschichtung mit Stahlblech-Umfassungszargen und bündigen Zargenspiegel für leichte Trennwände bzw. für KS-Mauerwerkswände ohne Bodeneinstand vorgesehen. 2.3.2.   Sämtliche Beschläge sind in den jeweiligen Türpositionen beschrieben. Die Türbänder sind in der Anzahl je nach Gewicht der Türblätter auszulegen. Schlösser in schwerer Ausführung. Türschließer sind nach Gewicht und Größe der Türblätter auszulegen. 2.3.3.   Sämtliche Beschläge sind rechtzeitig vor Bestellung zu bemustern. 2.3.4.   Alle Türen mit Feuerschutz-, Rauchschutz-, Schallschutzanforderungen sind nach der jeweiligen DIN mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung oder Prüfzeugnissen zu liefern und einzubauen. Die Einbaubedingungen nach Zulassung oder Prüfzeugnisse sind verantwortlich zu prüfen. Die Türen müssen das jeweilige Kennzeichnungsschild tragen, das den Typ, den Herstellernamen, das Herstellungsjahr und den Hinweis der Güteüberwachung erkennen läßt. 2.4.   Unterdecken 2.4.1.   Als Unterdecken sind Mineralfaserplatten mit einem sichtbaren Deckenraster, Rastermaß 62,5 x 62,5 cm vorgesehen. Deckenplatten mit beidseitiger weißen Beschichtung. Auftragsmenge auf der Vorderseite von ca. 350 gr/m²  und 100 g/m² auf der Rückseite. 2.4.2.   Die Abhänger dürfen bauseitige Installationen oder Installationsabhänger nicht berühren. Abhängen an bauseitigen Installationen oder deren Abhänger sind verboten. 2.4.3.   In einigen Fällen müssen Abhänger zwischen bereits montierten Installationen angebracht werden. Eventuell erforderlich werdende Auswechselungen für Abhängungen werden nicht besonders vergütet. 2.4.4.   Als Abhänger sind feinjustierbare Nonius-Abhänger zu verwenden. 2.4.5.   Für Befestigungen der Abhängungen sind nur Metalldübel zugelassen. Schussbefestigungen, die auf Zug beansprucht werden, sind verboten. Prüfzeugnisse und Zulassung der verwendeten Dübel sind vorzulegen. Es ist ein 3-facher  Sicherheitsfaktor anzunehmen. 2.4.6.   Alle notwendigen Aussteifungen und Befestigungen gehören mit zu den Leistungen. 2.4.7.   Sämtliche Anpassarbeiten an Gebäudekonstruktionen, Kanal-, Rohr- und Kabeldurchführungen werden nicht besonders vergütet. 2.4.8.   Der Auftragnehmer hat die Kontroll- und Überwachungspflicht, dass die Einbauteile die Decken- konstruktionen nicht belasten, nach den Richtlinien montiert und höhen- und richtungsgenau im vorgegebenen Konstruktions- oder Ausbauraster montiert sind. 2.4.9.   Alle Einbauteile in die Decken werden durch die Fach-Technikfirmen vorgenommen. Ausschnitte bzw. Bohrungen in den Deckenplatten sind in der Leistungsbeschreibung gesondert ausgewiesen. 2.4.10.   Aus Detailpunkten an den Anschlüssen kann eine Vorab-Montage notwendig werden. Die genaue Terminierung der Deckenplattenmontage erfolgt dann mit den Montagearbeiten der Technik. 2.4.11.   Die Abrechnung der abgehängten Decken erfolgt nach Raummaßen, sämtliche Einbauteile werden übermessen. 3.   Hinweise zu Prüfzeugnissen und Zulassungsbescheiden    Für sämtliche Bauteile, für die in der Leistungsbeschreibung Feuerschutz-, Rauchschutz-, Schallschutz anforderungen gestellt sind, sind Prüfzeugnisse bzw. Zulassungsbescheide dem Angebot beizulegen bzw. vor Auftragserteilung vorzulegen.
III-9. ZTV - Trockenbauarbeiten
06 Ausbau
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Ausbau
06.03 Trockenbauarbeiten - Wände
06.03
Trockenbauarbeiten - Wände
06.04 Trockenbauarbeiten - Decken und Unterdecken
06.04
Trockenbauarbeiten - Decken und Unterdecken
06.06 Trockenbauarbeiten - GK-Türelemente und Innenfenster
06.06
Trockenbauarbeiten - GK-Türelemente und Innenfenster
06.07 Schlosserarbeiten - Türen/Fenster
06.07
Schlosserarbeiten - Türen/Fenster
07 Zusätzliche Leistungen
07
Zusätzliche Leistungen
07.03 Stundenverrechnungssätze für Ausbauarbeiten
07.03
Stundenverrechnungssätze für Ausbauarbeiten