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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Die Airbus TAR Regenentwässerung ist zu beachten!
Vorbemerkung
Vorbemerkung Die Airbus TAR Regenentwässerung ist zu beachten!
Vorbemerkung
01 KG 591 Baustelleneinrichtung
01
KG 591 Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Technische Bearbeitung
01.02
Technische Bearbeitung
01.03 Kontrollprüfungen
01.03
Kontrollprüfungen
02 KG 594 Abbruch & Rückbau
02
KG 594 Abbruch & Rückbau
02.01 Flächenbefestigung
02.01
Flächenbefestigung
02.02 Medien
02.02
Medien
02.03 Einbauten
02.03
Einbauten
02.04 Entsorgung
02.04
Entsorgung
03 KG 510 Erdarbeiten
03
KG 510 Erdarbeiten
03.01 Erdarbeiten allgemein
03.01
Erdarbeiten allgemein
03.02 Unterbau Flächen
03.02
Unterbau Flächen
03.03 Leitungsgräben u Baugruben
03.03
Leitungsgräben u Baugruben
03.04 Wasserhaltung
03.04
Wasserhaltung
04 KG 530 Flächenbefestigungen
04
KG 530 Flächenbefestigungen
04.01 Pflasterflächen
04.01
Pflasterflächen
04.02 Markierung
04.02
Markierung
05 KG 570 Grünfläche
05
KG 570 Grünfläche
05.01 Grünfläche
05.01
Grünfläche
06 KG 551 Oberflächenentwässerung
06
KG 551 Oberflächenentwässerung
06.01 Straßenabläufe und Rinnen
06.01
Straßenabläufe und Rinnen
06.02 Leitungen
06.02
Leitungen
06.03 Schächte
06.03
Schächte
06.04 Kiesstreifen
06.04
Kiesstreifen
06.05 Prüfungen
06.05
Prüfungen
06.06 Notentwässerung Nord - Kiesbett
06.06
Notentwässerung Nord - Kiesbett
07 KG 551 Schmutzwasser
07
KG 551 Schmutzwasser
07.01 Schmutzwasserleitungen
07.01
Schmutzwasserleitungen
07.02 Schächte
07.02
Schächte
07.03 Prüfungen
07.03
Prüfungen
07.04 Sonstiges
07.04
Sonstiges
08 KG 551 Pumpwerk K715
08
KG 551 Pumpwerk K715
Vorbemerkung 0. Vorbemerkung
0.1 Allgemeine Darstellung
Die Airbus Operations GmbH in Hamburg-Finkenwerder beabsichtigt im Rahmen des Ausbaus des Werksgeländes die die Errichtung eines Büroriegels am Gebäudes 213 auf der Erweiterungsfläche Mühlenberger Sand.
Das im Riegel anfallende Schmutzwasser soll über ein neu zu errichtendes Schmutzwasserpumpwerk, das Pumpwerk K715, über die sogenannte "MüSa-Trasse Südwest" zum Hauptpumpwerk K270 und von dort weiter über das Hauptpumpwerk K010/K011 in das öffentliche Netz von Hamburg Wasser gefördert werden.
Mit der Planung der gesamten Infrastruktur für die vorgenannte Maßnahme wurde die Ingenieurgesellschaft Sellhorn mbH beauftragt.
Die vorliegende Ausschreibung enthält die Bauwerke und die technische Ausrüstung für das Pumpwerks K715.
0.2 Beschreibung der geplanten Maßnahme
0.2.1 Erschließung des Geländes
0.2.1.1 Verkehrserschließung
Der Standort ist in Hamburg-Finkenwerder gelegen und verkehrstechnisch über die Straßen "Neßhauptdeich" und "Kreetslag" an das Straßennetz der Stadt Hamburg angeschlossen.
Sämtliche Einzelbaustellen auf dem Werksgelände sind über befestigte Straßen und Flächen zu erreichen. Eine Befahrung des Werksgeländes mit PKW und LKW ist in Absprache mit dem Werkschutz der Airbus Operations GmbH möglich.
0.2.1.2 Stromanschluß
Im Bereich der Baustellen sind in einer Entfernung von circa 50 m bis 100 m Stromanschlüsse 230 V / 16 A beziehungsweise 400 V / 16 A vorhanden. Eine Nutzung kann durch den Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen. Das Heranführen des Baustroms an die Baustelle ist Sache des Auftragnehmers, die Aufwendungen dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber.
0.2.1.3 Trink- und Brauchwasseranschluß
Im Bereich der Baustelle ist kein Trink- und Brauchwasseranschluß vorhanden. Bauwasser hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Aufwendungen dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
0.2.2 Auszuführende Leistungen
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet im wesentlichen folgende Teilleistungen zusammen:
1. Lieferung und Einbau eines Pumpenschachtes einschließlich der dafür erforderlichen Erd- und Oberflächenarbeiten.
2. Lieferung und Einbau von Kabelleerrohren aus PEHD in der Abmessung DN 100 und DN 150 einschließlich der dafür erforderlichen Erd- und Oberflächenarbeiten.
3. Lieferung und Einbau einer Erdungsanlage im Außenbereich einschließlich der dafür erforderlichen Erd- und Oberflächenarbeiten.
4. Lieferung und Montage von zwei Tauchmotorpumpen.
5. Lieferung und Montage von Edelstahlrohrleitungen DN 80 und DN 125 einschließlich Armaturen.
6. Lieferung und Montage einer Niederspannungsschaltanlage für die Pumpen.
7. Lieferung und Montage von Meßgeräten für Höhenstand und Grenzstand.
8. Liefern und Verlegen von Kabeln und Leitungen.
9. Lieferung und Montage einer Erdungs-, Blitzschutz- und Potentialausgleichsanlage innerhalb des Pumpwerks.
10. Lieferung und Montage einer Fernwirkunterstation.
11. Programmierarbeiten für die Fernwirkunterstation.
12. Einbindung der Fernwirkunterstation in die vorhandene Gebäudeleittechnik.
Alle Montagearbeiten umfassen stets die betriebsfertige Montage, die anschließende Funktionsprobe und die Inbetriebnahme sowie alle notwendigen Nebenarbeiten, die sinngemäß zur Erbringung dieser Leistung gehören, auch wenn dieses in den Einzelpositionen nicht ausdrücklich erwähnt ist. Zur Inbetriebnahme gehört auch das Betreiben der Anlage unter Last sowie eine umfassende Einweisung des Betriebspersonals.
Eine detaillierte Auflistung der auszuführenden Leistungen dieses Loses ist im Leistungsverzeichnis enthalten.
Es dürfen grundsätzlich nur die in der Ausschreibung genannten Fabrikate und Typen eingesetzt werden. In allen Fällen, in denen in der Ausschreibung keine konkreten Angaben zu den Fabrikaten und Typen gemacht werden, dürfen ausschließlich Komponenten eingesetzt werden, die in den Fabrikatelisten der TAR (Technische Ausführungsri9chtlinien) der Airbus Operations GmbH gelistet sind.
In einigen Fällen sind im Leistungsverzeichnis Alternativpositionen enthalten. Hier ist es dem Bieter freigestellt nur die Hauptposition, nur die Alternativposition oder auch beide Positionen anzubieten. Die Reihenfolge der Fabrikate in der Ausschreibung stellt keine vorweggenommene Wertung dar.
0.2.3 Maschinelle Ausrüstung
0.2.3.1 Aggregate
Sämtliche Pumpen sind als Tauchmotor-Aggregate vorzusehen.
Die eingesetzten Pumpen sollen in der Lage sein eine Abwassermenge von 20,0 m³/h bei 17,9 m beziehungsweise von 49,0 m³/h bei 13,8 m zu fördern.
0.2.3.2 Rohrleitungen
Auf Grund der korrosiven Atmosphäre sind sämtliche Rohrleitungen einschließlich der Befestigungen innerhalb der Pumpwerke aus Edelstahl, Werkstoffnummer 1.4571, herzustellen.
Sämtliche Armaturen sind aus Grauguß zu liefern. Die Verbindung mit den Rohrleitungen soll über Flanschverbindungen erfolgen.
0.2.4 Elektrotechnische Ausrüstung
0.2.4.1 Niederspannungsschaltanlagen
Die Verteilungen müssen den Richtlinien für typgeprüfte Schaltanlagen-Gerätekombinationen (PTSK/TSK) entsprechen.
Die Schaltanlagen sind mit qualitativ hochwertigen Schaltgeräten und Bauteilen auszurüsten, die den einschlägigen VDE-Richtlinen entsprechen.
0.2.4.2 Kabelverlegung und Installation
0.2.4.2.1 Allgemeines
Die Kennzeichnung der Abzweigdosen, Steckdosen, Stromkreise und der Verteilungen ist mittels gravierter Klebeschilder auszuführen und in den Preis mit einzurechnen.
Zwischen den Energie- und den Daten- bzw. Telefonkabeln muß der Sicherheitsabstand gemäß VDE-Vorschriften unbedingt eingehalten werden.
0.2.4.2.2 Außenverlegung
Alle Kabel sind nach dem Auslegen auszurichten und einzumessen (Gauss-Krüger). Die Maße zum Auffinden der Kabel, Muffen, Trassenkreuzungen, Richtungsänderungen und so weiter sind auf markierte Geländepunkte (zum Beispiel Gebäude) zu beziehen.
Die vermaßten Kabeltrassen sind in einen Lageplan einzuzeichnen.
An mehreren Stellen der Trasse sind die genauen Kabellängen beziehungsweise Kabeltiefen zu ermitteln und in einer Querschnittzeichnung darzustellen.
Der für die DV-Dokumentation erforderliche Werklageplan wird dem Auftragnehmer von der Airbus Operations GmbH zur Verfügung gestellt. Der Plan ist wie folgt zu ergänzen:
Vermaßung der Kabeltrassen (Kabellagen, Muffen, Trassenkreuzungen und so weiter).
Kabellage und Kabeltiefen im Trassenquerschnitt
Kabellegende: Kabeltyp, Kabelquerschnitt, Kabellänge
0.2.4.3 Blitzschutz
Die Fernwirkunterstationen, die gegen Überspannungen im besonderen Maße empfindlich sind, erhalten sowohl mit netzseitigem Schutz wie auch mit einen Schutz für die digitalen und analogen Ein- und Ausgänge. Da für die Busleitungen Lichtwellenleiter verwendet werden, sind hier besondere Schutzmaßnahmen nicht erforderlich.
0.2.4.4 Notstromversorgung
Um die Zeit zwischen Netzausfall und Betriebsbereitschaft der Notstromversorgung zu überbrücken, sind für die Fernwirkunterstationen unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV-Anlagen) vorzusehen.
Die Überbrückungszeit der unterbrechungsfreien Stromversorgungen soll zwei Stunden betragen.
0.2.4.5 Meßtechnik
Sämtliche zum Einbau vorgesehenen Meßgeräte müssen für die Anwendung in der Abwassertechnik geeignet sein.
Die Messungen sind in einzelnen, leicht austauschbaren Gruppen aufzubauen, wobei eine einfache Wartung und, falls notwendig, Nachkalibrierung durch den Betreiber erfolgen können muß.
Für alle analogen Meßgeräte ist ein Signalpegel von 4 ... 20 mA vorgesehen. Wo die Einhaltung dieses Signalpegels nicht möglich ist, ist ein entsprechender Meßumformer in die Einheitspreise einzurechnen.
Sämtliche Halterungen, Befestigungen und sonstige Montagematerialien für die Montage von Meßwertgebern im Bereich von Abwasser sind in Edelstahl (Wst-Nr. 1.4571) auszuführen.
Die einzelnen Pumpwerke werden mit folgenden Messungen ausgestattet:
Pumpwerke
analoge Höhenstandsmessung Schwimmerschalter "Trockenlauf" Schwimmerschalter "Überlauf" Ein Schwimmerschalter dient als Trockenlaufschutz, der unabhängig von der Betriebsart des Pumpwerks (Hand/Automatik) zum sofortigen Abschalten aller Pumpen führen muß. Der zweite Schwimmerschalter dient als Alarmmelder bei Überlauf des Pumpwerks. Beide Signale sind zur Weitermeldung an das Leitsystem auf die Fernwirkunterstation aufzulegen. Die Meldung "Überlauf" wird bei den Pumpwerken zusätzlich an die Feuerwehr übertragen. 0.2.5 Fernwirktechnik Zur Steuerung und Überwachung der Komponenten der technischen Gebäudeausrüstung sowie des Abwassertransports auf dem Gelände der Airbus Operations GmbH ist eine zentrale Gebäudeleittechnik vorhanden. Es handelt sich hierbei um das System SICLIMAT X der Firma Siemens, einem auf dem Betriebssystem Linux basierenden Gebäudemanagementsystem, das aus Datenserver, Bedienplätzen und Meldegeräten (Drucker) besteht, die im Leittechnikraum in Halle 9 untergebracht sind. In den einzelnen Hallen sind, je nach Größe und Anzahl der Datenpunkte teilweise mehrfach, Unterstationen untergebracht. Es handelt sich dabei um Automatisierungsstationen vom Typ SIMATIC S7 der Firma Siemens. Die bisherige Programmierung wurde von den Firma Rittmeyer beziehungsweise TIG durchgeführt. Im Bereich des Abwassertransports unterscheiden sich die Automatisierungsstationen in sogenannte "A-Stationen" und "K-Stationen". Die A-Stationen werden direkt vom Leitrechner aus in der Sprache "Siclimat X" programmiert und parametriert, während die K-Stationen über separate Programmiergeräte in Step-7 programmiert werden. Die eigentlichen Regelungs- und Steuerungsvorgänge für die Pumpwerke sowie für das Pumpwerksmanagement finden in den K-Stationen statt. Eine Kommunikation zwischen den K-Stationen und dem Leitrechner ist ausschließlich über die A-Stationen möglich. Die Verbindung zwischen dem Leitrechner und den A-Stationen sowie zwischen den Unterstationen untereinander erfolgt überwiegend über das Ethernet TCP/IP-Netz, über das auch die anderen Datenkommunikationen der Airbus abgewickelt werden. Es handelt sich hierbei um ein Lichtwellenleiternetz. Weiter entfernt liegende Datenpunkte innerhalb der Hallen werden über dezentrale Peripherie vom Typ Siemens ET200 an die K-Stationen angeschlossen. Der Datenaustausch erfolgt hierbei über lokale Profibus-DP-Netze. 0.2.6 Zukünftiger Abwassertransport 0.2.6.1 Pumpwerk K715 Das Pumpwerk K715 wird westlich vom neu zu errichtenden Riegel an Gebäude 213 angeordnet und besteht aus einem Pumpenschacht sowie einem bauseitigen papallelen Speicher aus Ei-Profilen. 0.2.6.1.1Bautechnik Der Pumpenschacht ist aus runden Stahlbetonfertigteilen auszuführen, die lichten Abmessungen betragen 2,50 m x 4,00 m (d x h). Bei der einmündenden Rohrleitung handelt es sich um ein PP-Rohr im Durchmesser DN 250, die Anbindung soll über ein Schachtfutter in der Schachtwand erfolgen. Die abgehende Druckleitung DN 125 ist durch eine doppelt dichtende Rohrdurchführung durch die Schachtwand zu führen. Weiterhin ist die Einbindung von zwei Kabelleerrohren DN 100 beziehungsweise DN 150 über Schachtfutter vorzusehen. Das Pumpwerk ist mit einer rechteckigen Einstiegs- und Montageöffnung in den Abmessungen 188,3 cm x 91,4 cm auszustatten. Die Abdeckung ist zweiteilig auszuführen. Im Schacht ist eine Einstiegsleiter aus Edelstahl mit Einstiegshilfe vorzusehen. 0.2.6.1.2Maschinelle Ausrüstung Die maschinelle Ausrüstung des Pumpenschachts besteht aus zwei Tauchmotorpumpen, Rohrleitungen aus abwasserbeständigem Edelstahl, Werkstoff-Nummer 1.4571, in den Durchmessern DN 80 und DN 125 sowie Absperr- und Rückschlagarmaturen. Die Edelstahlrohrleitung ist bis 0,5 m aus dem Pumpenschacht herauszuführen; alle erdberührten Edelstahlleitungen sind mit einer Umhüllung aus Polyethylen zu versehen. Die gesamte maschinelle Ausrüstung ist in explosionsgeschützter Ausführung für den Einsatz in Ex-Schutz-Zone 1 zu liefern. 0.2.6.1.3Elektrotechnische Ausrüstung Die Schaltanlage für das Pumpwerk K715 wird in einem freistehenden Außenschrank in der unmittelbaren Nähe zum Pumpwerk westlich vom Riegel vor Gebäude 213 untergebracht. Die Verlegung der Kabel zwischen dem Schacht und der Schaltanlage erfolgt in Kabelleerrohren in den Durchmessern DN 100 und DN 150. Der Pumpenschacht wird mit einer analogen Höhenstandsmessung sowie zwei Schwimmerschaltern ausgerüstet. Die gesamte elektrotechnische Ausrüstung ist in explosionsgeschützter Ausführung für den Einsatz in Ex-Schutz-Zone 1 zu liefern. 0.2.6.1.4Fernwirktechnik Das Enteisungspumpwerk erhält eine Anbindung an die vorhandene Fernwirktechnik. Hierzu ist eine Unterstation vom Typ "K" im Schaltschrank des Pumpwerkes zu installieren, wobei für die Unterstation ein Automatisierungsgerät vom Typ SIMATIC S7 der Firma Siemens zum Einsatz kommen soll. Die Unterstation soll aus einem Grundmodul mit Netzteil und Prozessor sowie den erforderlichen binären und analogen Ein- und Ausgangskarten bestehen. Weiterhin ist ein Ethernet-Modul und ein Optical-Link-Modul zum Anschluß an ein Glasfaserkabel vorzusehen. Die Fernwirkunterstation ist im Schaltschrank des Pumpwerks unterzubringen. Wie bei den bisherigen Pumpwerken auch, kann die die Unterstation vom Typ "K" nicht direkt mit dem Prozeßleitsystem kommunizieren. Die Kommunikation zwischen der Unterstation vom Typ "K" und den Servern des Leitrechners soll über eine Unterstation vom Typ "A" erfolgen. Diese "A"-Station ist entweder im Rahmen der allgemeinen Gebäudeautomatisierung bereits vorhanden oder sie wird während der Bauzeit bauseits nachgerüstet. Die Verbindung zwischen aller Unterstation und den Servern des Leitrechners erfolgt über das vorhandene Ethernet; es handelt sich dabei um ein Lichtwellenleiternetz. Über das Pumpwerksmanagement ist sicherzustellen, daß die Pumpwerke an der MüSa-Trasse Süd nur dann fördern können, wenn im Pumpwerk K715 kein kritischer Füllstand herrscht. Weiterhin ist über das Pumpwerksmanagement sicherzustellen, daß das Pumpwerk K715 nur dann fördern kann, wenn die maximal zulässige Anzahl von fördernden Pumpen an der MüSa-Trasse Süd unterschritten ist. Das Pumpwerksmanagement in der K-Station des Pumpwerks K700 ist entsprechend zu erweitern. 0.2.6.1.5Funktionsbeschreibung Das Pumpwerk wird mit zwei Tauchmotorpumpen ausgestattet, von denen eine der Förderung des Abwassers dient, während die andere als Reserveaggregat bereitsteht. Die Bewirtschaftung des Pumpwerks soll so erfolgen, daß bei Erreichen des Füllstands "Pumpe 1 Ein" eine Pumpe zu fördern beginnt. Die Pumpe fördert nun bis der Schaltpunkt "Pumpe 1 Aus" unterschritten wird und die Pumpe abschaltet. Reicht die Fördermenge einer Pumpe nicht aus und der Füllstand steigt bis zum Schaltpunkt "Pumpe 2 Ein" an, dann wird die zweite Pumpe zugeschaltet. Unterschreitet der Füllstand im Pumpwerk den Grenzwert "Pumpe 2 Aus", wird zunächst eine Pumpe abgeschaltet, während die zweite Pumpe bis zum Erreichen des Schaltpunktes "Pumpe 1 Aus" weiter fördert. Alle diese Schaltpunkte werden über eine kontinuierliche Höhenstandsmessung erfaßt. Zusätzlich sind in jedem Pumpwerk die Schaltpunkte "Überfüllung", der die Auslösung eines Alarms in der Leitzentrale bewirkt, sowie "Trockenlauf", der zu einer unmittelbaren Abschaltung des Pumpwerks führt, über separate Schaltbirnen vorhanden. Die Lage der einzelnen Schaltpunkte kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden. Zusätzlich soll es über einen Schlüsselschalter je Pumpe möglich sein eine Option vorzuwählen, bei der zusätzlich zur Alarmauslösung bei "Überfüllung" auch die Pumpe zu fördern beginnt. Die Abschaltung der Pumpe erfolgt bei dieser Betriebsweise über den Trockenlaufschutz. Hierdurch ist ein Abwassertransport auch bei Ausfall der kontinuierlichen Höhenstandsmessung oder der Leittechnik sichergestellt. Weiterhin soll es möglich sein, die Pumpwerke vor Ort am Schaltschrank sowie vom Leitsystem aus im Handbetrieb zu schalten. 0.3 Baustelle 0.3.1 Lage der Baustelle Die Baustelle liegt in Hamburg-Finkenwerder. Die Zufahrt erfolgt über die Straßen "Neßhauptdeich" und "Kreetslag". 0.3.2 Lager- und Arbeitsplätze Für die Durchführung der Arbeiten stehen Lager- und Arbeitsplätze im Bereich der Baustelle zur Verfügung; die erforderlichen Flächen werden von der örtlichen Bauleitung zugewiesen. Derartige Plätze und Einrichtungen sind, wenn sie die Arbeiten am Bau behindern, sofort kostenlos zu räumen oder zu entfernen. Die Baustellenver- und Entsorgung mit Wasser, Strom, Telefon und so weiter ist, soweit bei der Auftragsverhandlung nichts anderes vereinbart wird, Sache des Auftragnehmers und ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Für die Verschließung, Beleuchtung und Heizung der Räume hat der Auftragnehmer im Rahmen der Arbeitsstätten-Richtlinien selbst zu sorgen. Der Auftragnehmer ist gehalten, mit anderen Firmen kooperativ zusammenzuarbeiten, um einen reibungslosen Baustellenablauf zu gewährleisten. Die Arbeitsbereiche sind während der gesamten Bauzeit sauber zu halten. Werden Schutt und Schmutz nicht beseitigt, oder sind die Urheber nicht zu ermitteln, werden Dritte durch die Bauaufsicht mit der Baureinigung beauftragt. Die Kosten hierfür werden auf alle am Bau beteiligten Firmen umgelegt, wobei die Aufteilung der Kosten der Bauaufsicht vorbehalten bleibt. Alle in Anspruch genommenen Geländeflächen hat der Auftragnehmer nach Beendigung der Arbeiten ohne besondere Vergütung in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen und der Bauaufsicht ordnungsgemäß zu übergeben. 0.3.3 Sicherung der Baustelle Eine Bewachung des Werksgeländes erfolgt durch den Werkschutz der Airbus Operations GmbH. Eine gesonderte Bewachung der Baustelle seitens des Auftraggebers erfolgt jedoch nicht. 0.3.4 Flugbetrieb Die Sicherheit des Flugbetriebes und der Flugzeugbewegungen am Boden haben unbedingten Vorrang. Der Auftragnehmer muß damit rechnen, daß er seine Arbeiten innerhalb des bestehenden Werkgeländes (zwischen der Start- und Landebahn und dem Landesschutzdeich) wegen des Flugbetriebes immer wieder kurzfristig zu unterbrechen hat. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Bei Krangestellungen durch den Auftragnehmer ist mindestens drei Wochen vor Beginn der Kranarbeiten eine -Krangenehmigung- bei der Wirtschaftsbehörde einzuholen und mit der Flugleitung der Airbus Operations GmbH abzustimmen. Ein Antragsformular ist bei der Fachabteilung anzufordern. Der Antrag ist vom Auftragnehmer zu stellen, wird jedoch von der Airbus Operations GmbH bei der Wirtschaftsbehörde eingereicht. Eine Nichtbeachtung dieser Anweisungen kann zum sofortigen Auftragsentzug und zum Verweis des Auftragnehmers vom Gelände des Auftraggebers führen. Der Auftragnehmer hat sein Personal dementsprechend zu unterrichten und einzuweisen. 0.4 Abnahme und Übergabe Es erfolgt nach Abschluß der Arbeiten eine Abnahme, bei der vom Auftragnehmer eine kompetente Person zugegen sein muß, die über den Umfang und die Funktion der erbrachten Leistungen Sach- und Fachkenntnis hat. Die zur Überprüfung ausgewählten Verteiler, Dosen, Schaltschränke und sonstigen Anlagenteile sind vom Auftraggeber zu öffnen und ordnungsgemäß zu schließen. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Gewähr für seine Leistungen und Lieferungen. Sie wird durch Anordnungen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nicht eingeschränkt. Geleistete Abschlagszahlungen bedingen nicht, daß die Teilleistungen als gut befunden und abgenommen sind. Sollte eine Abnahme abgebrochen werden, weil die festgestellten Mängel die Ausstellung des Abnahmeprotokolls nicht zulassen, wird eine Wiederholung der Abnahme notwendig. Die durch die Wiederholung der Abnahme anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist kann der Auftraggeber die Mängelbeseitigung auch für Mängel verlangen, die bei der Abnahme zwar erkennbar oder vorhanden sind, jedoch bei der Abnahme nicht erwähnt wurden. Die Ansprüche des Auftraggebers werden also durch die Abnahme nicht berührt. Zeigt sich ein Mangel, obliegt es in jedem Fall dem Auftragnehmer nachzuweisen, daß er die Entstehung nicht verursacht hat. Durch die schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung wird der Lauf der Verjährung so lange unterbrochen, bis die beanstandeten Mängel beseitigt sind. Liegt kein Mangel vor, gelten die übrigen Bestimmungen des Vertrages. 0.5 Werkplanung und Dokumentation 0.5.1 Werkplanung Der Auftragnehmer hat bis spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung seine Werkplanung vorzulegen. Diese soll auf den vom Auftraggeber übergebenen Plänen und Berechnungen basieren und im wesentlichen bestehen aus: (1) Aufstellungspläne (2) Konstruktionspläne (3) Rohrleitungs- und Kabeltrassenpläne (4) Anlagen- und Funktionsbeschreibungen (5) Stück- und Gerätelisten mit Angabe von Fabrikat, Typenbezeichnung und Bestellnummer (6) Technische Unterlagen, Anschlußpläne und Maßbilder der vorgesehenen Teile und Geräte (7) Schaltpläne / Stromlaufpläne / Klemmenpläne / Schaltschrankansichten und Aufbaupläne (8) Kabellisten (9) Pflichtenheft für die Programmierarbeiten (10) Programmübersicht (11) Funktionspläne (12) Anweisungslisten (13) Steuerungsbeschreibung in Klartext, Gliederung wie Leistungsbeschreibung (14) Liste aller einstellbaren Zeiten, Grenzwerte und sonstiger Parameter Darüber hinausgehend sind die in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis benannten Werkplanungen zu liefern. Es sind ausschließlich Gesamtpläne vorzulegen, die sämtliche Teilleistungen, also zum Beispiel Bautechnik, maschinelle Ausrüstung und elektrotechnische Ausrüstung, enthalten. Insbesondere hat der Auftragnehmer die Teilleistungen seiner Nachunternehmer in seine Werkplanung zu integrieren und ausschließlich gesamtheitliche Unterlagen vorzulegen. Es ist nicht Sache des Auftraggebers die Einzelplanungen der Nachunternehmer mit den Planungen des Auftragnehmers zusammenzuführen. Sämtliche Unterlagen sind dreifach in Papierform einzureichen. Zusätzlich sind die Unterlagen einfach auf Datenträger beziehungsweise per E-Mail vorzulegen. Es sind dabei folgende Datenformate verbindlich: Texte: Word oder kompatibel (docx) Tabellen und Listen: Excel (xlsx) Zeichnungen:AutoCad (dwg) Die Kosten für die Werkplanung werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen. 0.5.2 Dokumentation Zur Vertragserfüllung gehört insbesondere die Vorlage von Bestandszeichnungen. Die Anfertigung der Bestandspläne durch den Auftragnehmer wird nicht besonders vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Unterlagen sind spätestens mit der Anmeldung der Abnahme einzureichen. Fehlen diese Unterlagen, wird die Abnahme wegen Nichterfüllung des Vertrages verweigert. Die Bestandsunterlagen sind dreifach zu erstellen, zusätzlich ist ein Satz auf Datenträger einzureichen. Es sind dabei folgende Datenformate verbindlich: Texte: Word oder kompatibel (docx) Tabellen und Listen: Excel (xlsx) Zeichnungen:AutoCad (dwg) Es sind mindestens folgende Bestandsunterlagen zu liefern: (1) Aufstellungspläne (2) Konstruktionspläne (3) Rohrleitungs- und Kabeltrassenpläne (4) Anlagen- und Funktionsbeschreibungen (5) Bedienungsanweisungen und Betriebsvorschriften (6) Stück- und Gerätelisten mit Angabe von Fabrikat, Typenbezeichnung und Bestellnummer (7) Technische Unterlagen, Anschlußpläne und Maßbilder der vorgesehenen Teile und Geräte (8) Ersatzteillisten (9) Schaltpläne / Stromlaufpläne / Klemmenpläne (10) Kabellisten (11) Betriebsanleitung mit einer Beschreibung von Aufbau, Funktionsweise und Bedienung des Programms (12) Programmübersicht (13) Funktionspläne (14) Anweisungslisten (15) Querverweislisten (16) DVDs mit dem kompletten Programm und der Dokumentation (17) Gerätehandbücher (18) Steuerungsbeschreibung in Klartext, Gliederung wie Leistungsbeschreibung (19) Liste aller einstellbaren Zeiten, Grenzwerte und sonstiger Parameter mit genauer Angabe der Funktion und der voreingestellten Werte (20) Protokolle über alle im Rahmen der Einregulierungsarbeiten durchgeführten Messungen Darüber hinausgehend sind die in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis benannten Bestandsunterlagen zu liefern. Es sind ausschließlich Gesamtpläne vorzulegen, die sämtliche Teilleistungen, also zum Beispiel Bautechnik, maschinelle Ausrüstung und elektrotechnische Ausrüstung, enthalten. Insbesondere hat der Auftragnehmer die Teilleistungen seiner Nachunternehmer in seine Dokumentation zu integrieren und ausschließlich gesamtheitliche Unterlagen vorzulegen. Es ist nicht Sache des Auftraggebers die Einzeldokumentationen der Nachunternehmer mit der Dokumentation des Auftragnehmers zusammenzuführen. Sämtliche Unterlagen sind in Ordnern geordnet in dreifacher Ausfertigung zu übergeben, die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. 0.6 Sonstiges Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen seiner Mitwirkleistung, vom Auftragnehmer erarbeitete Teilergebnisse, die für die Auslegung des Gesamtsystems von wesentlicher Bedeutung sind, zu überprüfen, bevor diese Teilergebnisse als Grundlage für weitere Realisierungsschritte benutzt werden. Eine solche Überprüfung von Teilergebnissen ist nicht mit einer Ausführungsfreigabe der Teilergebnisse verbunden, sie soll vielmehr sicherstellen, daß die Anforderungen des Betreibers berücksichtigt werden und frühzeitig eventuelle Mißverständnisse bei der Auslegung der Ausschreibung oder des Angebotes erkannt und beseitigt werden. Eine Überprüfung von Teilergebnissen durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer insbesondere nicht davon, Änderungen oder Erweiterungen in den geprüften Leistungen ohne Mehrkosten vorzunehmen, wenn deren Umfang im Verhältnis zur geprüften Leistung geringfügig ist. Die Anordnung von Änderungen während der Bauausführung bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Änderungsvorschläge des Auftragnehmers bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Es bleibt der Bauleitung vorbehalten, geeigneteres Material im Rahmen des Ausschreibungstextes für den Einbau vorzuschlagen. Muster der einzubauenden Materialien und Geräte müssen auf Wunsch der Bauleitung vom Auftragnehmer kostenlos vorgelegt werden. Sie werden dem Auftragnehmer nach Abnahme der Anlage auf Wunsch zurückgegeben. Da es während der Bauausführung zu Typen- und Mengenänderungen kommen kann, ist jede Position mit dem Auftraggeber abzustimmen. Diese Abstimmung hat so zu erfolgen, daß die gesetzten Termine gehalten werden können. Falls zusätzliche Arbeiten erforderlich werden, so ist dem Auftraggeber vor Arbeitsausführung ein Nachtragsangebot auf der Kalkulationsgrundlage des Hauptangebotes vorzulegen. Sofern Änderungen gegenüber den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen vorgenommen werden, sind diese mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen und von diesem schriftlich zu genehmigen. Grundlage für die Verrechnung von Mehr- und Minderleistungen sind die Einheitspreise aus dem Leistungsverzeichnis, die, wenn gefordert, unbedingt anzugeben sind. Alle Unklarheiten, die eine Verzögerung der Bauausführung herbeiführen könnten, sind unverzüglich der Bauleitung zu melden. Der Bieter soll sich wegen der Komplexität der auszuführenden Arbeiten vor Abgabe seines Angebotes an Ort und Stelle eingehend über die Lage und Beschaffenheit der Baustelle und der Bauarbeiten informieren. Hierzu ist eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Spätere, auf Unkenntnis über die Baustelle und die auszuführenden Arbeiten beruhende Einwände, können nicht berücksichtigt werden und führen in keinem Fall zur Anerkennung etwaiger Nachforderungen.
Vorbemerkung
08.01 Bautechnik
08.01
Bautechnik
08.02 Maschinelle Ausrüstung
08.02
Maschinelle Ausrüstung
08.03 Elektrotechnische Ausrüstung
08.03
Elektrotechnische Ausrüstung
08.04 Fernwirktechnik
08.04
Fernwirktechnik
09 KG 552 Löschwasser
09
KG 552 Löschwasser
09.01 Löschwasser Hydranten
09.01
Löschwasser Hydranten
09.02 Sonstiges
09.02
Sonstiges
10 KG 552 Betriebswasser
10
KG 552 Betriebswasser
10.01 Betriebwasserleitungen
10.01
Betriebwasserleitungen
10.02 Betriebswasser Armaturen
10.02
Betriebswasser Armaturen
10.03 Prüfungen
10.03
Prüfungen
11 KG 552 Trinkwasser
11
KG 552 Trinkwasser
11.01 Trinkwasserleitung
11.01
Trinkwasserleitung
11.02 Trinkwasser Armaturen
11.02
Trinkwasser Armaturen
11.03 Prüfungen
11.03
Prüfungen
12 KG 554 Fernwärme
12
KG 554 Fernwärme
Vorbemerkungen Es gelten die Spezifikationen der Medienleitungen (TAR), die als Anlage der Ausschreibung beigefügt wurden.
Vorbemerkungen
12.01 Rohrleitungen und Zubehör
12.01
Rohrleitungen und Zubehör
12.02 Armaturen
12.02
Armaturen
12.03 Schweißarbeiten und Schweißprüfung
12.03
Schweißarbeiten und Schweißprüfung
12.04 Fernwärme Überwachungssystem
12.04
Fernwärme Überwachungssystem
12.05 Fernwärme Sonstiges
12.05
Fernwärme Sonstiges
13 KG 555 Druckluft
13
KG 555 Druckluft
13.01 Druckluftleitungen
13.01
Druckluftleitungen
13.02 Druckluft Armaturen
13.02
Druckluft Armaturen
13.03 Prüfung
13.03
Prüfung
14 KG 556 Kabelleerrohre
14
KG 556 Kabelleerrohre
14.01 Kabelleerrohre
14.01
Kabelleerrohre
14.02 Anschlusssysteme
14.02
Anschlusssysteme
14.03 Schrankanlagen
14.03
Schrankanlagen
14.04 Prüfungen
14.04
Prüfungen
15 KG 561 Einbauten
15
KG 561 Einbauten
15.01 Einfriedung
15.01
Einfriedung
15.02 Beschilderung
15.02
Beschilderung
15.03 Müllpressen
15.03
Müllpressen
15.04 Sonstige Einbauten
15.04
Sonstige Einbauten
16 KG 599 Stundenlohnarbeiten
16
KG 599 Stundenlohnarbeiten
16.01 Personalkosten
16.01
Personalkosten
16.02 Maschinenstunden
16.02
Maschinenstunden