ALLGEMEINES Die Gemeinde Willingen plant den Neubau eines Feuerwehrstützpunktes in 34508 Willingen-Usseln.
Das Bauvorhaben ist als Generalunternehmer-Leistung ausgeschrieben.
Das Baufeld befindet sich auf den Flurstücken 99/20 und 100/20.
Die in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen beschreiben im Wesentlichen die Erd- und Entwässerungsarbeiten.
Grundlage ist die beiliegende Genehmigungsplanung / Vorentwurfsplanung sowie das Bodengutachten.
LEISTUNGEN ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen inkl. Lieferung Transporte zum Einbauort und Montage sofern nicht anders beschrieben.
ANGABEN ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Grundlage des Angebotes ist dieses Leistungsverzeichnis und beiliegende Planunterlagen. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll und notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit entsprechender Begründung dem Angebot beizufügen.
NEBENANGEBOTE
Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zur ausgeschriebenen Ausführung, Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen Ausführung nachzuweisen.
WEITERE LEISTUNGSBESTANDTEILE
Nachfolgende Arbeiten sind in die Kalkulation der Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet:
- Liefern aller notwendigen Materialien zur Ausführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten, sofern im LV nichts
Gegenteiliges beschrieben ist
- Verunreinigungen jeglicher Art sind vom Unternehmer unentgeltlich und unaufgefordert zu beseitigen. Erfolgt dies nicht, werden die Kosten für Reinigung der Baustelle dem Auftragnehmer separat abgezogen.
NORMEN - RICHTLINIEN
Für die Ausführung sind einzuhalten.
- VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).
- VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
- Die für dieses Gewerk gültigen DIN-Normen und Richtlinien sowie der aktuelle Stand der Technik.
- Unfallverhütungs-Vorschriften.
bauseitige Leistungen:
Durch C+P werden folgende Leistungen bereitgestellt und müssen nicht durch den AN in den Angebotspreis einkalkuliert werden:
- Bauwasseranschluss
- Baustromanschluss
- Sanitärcontainer
HINWEISE Im auszuhebenden Bereich ist gemäß Bodengutachten ab einem Höhenniveau von 617,4mNHN bis 622,3 mNHN Grundgebirge (Fels) zu erwarten.
Nähere Informationen sind dem beiliegenden Bodengutachten zu entnehmen.
Ergebnisse der chemischen Analysen Es wurden zwei repräsentative Mischproben zusammengestellt und homogenisiert und anschließend gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV 07/2023) und Deponieverordnung (DepV 07/2021) untersucht.
Für die Mischproben wurden die
Materialklassen BM-0* und BM-F0* sowie
Deponieklassen DK0 ermittelt.
Nähere Informationen sind dem beiliegenden Bodengutachten zu entnehmen.
Ergebnisse der chemischen Analysen
01 ERDARBEITEN
01.01 Baustelleneinrichtung
01.02 Vorbereitende Arbeiten, Aushub, Oberflächenvorbereitung
Vorbereitende Arbeiten, Aushub, Oberflächenvorbereitung
01.03 Fundamentaushub, Tragschicht
Fundamentaushub, Tragschicht
02 ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
02.01 Erdarbeiten für Entwässerungsarbeiten
Erdarbeiten für Entwässerungsarbeiten
02.02 Regenwasserentwässerung
02.03 Schmutzwasserentwässerung
Schmutzwasserentwässerung
02.04 Hangentwässerung
03 LEERROHRE UND VERSORGUNGSGRÄBEN
LEERROHRE UND VERSORGUNGSGRÄBEN
03.01 Leerrohre und Versorgungsgräben
Leerrohre und Versorgungsgräben
04 STUNDENLOHNARBEITEN
Vorbemerkungen Tagelohnarbeiten: Tagelohnarbeiten zum Nachweis, falls sie von der Bauleitung
angeordnet werden, einschließlich aller Zuschläge.
Tagelohnstunden sind täglich zur Unterschrift vorzulegen. Nicht
unterschriebene Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht anerkannt.
Arbeiten, welche keine Fachkenntnisse verlangen, werden als
Helferstunden abgerechnet.
Vorbemerkungen Tagelohnarbeiten:
04.10 Stundenlohnarbeiten