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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung
Bauvorhaben:
Neubau einer 3-zügigen Grundschule, Einfeldsporthalle und Kindertageseinrichtung Geniner Ufer in Lübeck
mit Ganztagsbetrieb und Mensa
12 Klassenräume, bis zu 300 Schüler,
NUF ca. 2.930 m² / BGF ca. 4.800 m²
Sporthalle
Einfeldsporthalle mit Nebenräumen
NUF ca. 650 m² / BGF ca. 980 m²
Kindertageseinrichtung:
2 Kindergartengruppen mit je 20 Kindern,
2 Krippengruppen mit je 10 Kindern, 1 Übergangsgruppe mit 15-20 Kindern
NUF ca. 660m² / BGF ca. 1.020m²
Das Grundstück liegt zwischen der Welsbachstraße und dem Geniner Ufer am Travekanal im Stadtteil St. Jürgen nahe der Innenstadt. Im Rahmen der Entwicklung eines neuen Wohnquartiers wird das Gebiet vollständig neu geordnet. Die Errichtung des Schulgebäudes erfolgt parallel zu dem Bau des Wohnquartieres.
Das ca. 5.820 m² große von der Hansestadt Lübeck 2023 erworbene Grundstück wird über eine neue Planstraße mit der zukünftigen Adresse Geniner Ufer 5 (Schule) und 5a (Kita) in 23560 Lübeck erschlossen.
Die Entwicklungsgesellschaft Geniner Ufer übergibt das Grundstück vollständig abgeräumt, erschlossen und altlastenfrei an die Hansestadt Lübeck. Eine Bestätigung zur Kampfmittelfreiheit liegt vor.
Aus dem geotechnischen Bericht ergeben sich schwierige Baugrundverhältnisse. Im Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme wird das Grundstück 2026 durch Bodenverbesserungsmaßnahmen und der notwendigen Auffüllungen für die spätere Bebauung hergerichtet.
Die neu geplante Schule mit Kindertagesstätte sowie Quartierszentrum mit Sporthalle ist im Wesentlichen viergeschossig und kann nach § 2 (3) 5. LBO S-H in die Gebäudeklasse 5 eingestuft werden.
Das Gebäude ist in Teilbereichen unterkellert.
Des Weiteren ist das Gebäude aufgrund der Nutzung als Schule nach § 2 (4) 13. LBO S-H als Sonderbau einzustufen. Für den geregelten Sonderbau gilt hiernach die Muster-Schulbaurichtlinie in der Fassung vom 09.09.2025.
Alle weiteren Brandschutz-Informationen lassen sich dem Brandschutzkonzept entnehmen.
TRAGWERK
Das Gebäude ist als Holz-Hybridbau geplant, fugenlos konzipiert und besteht aus Kernen in Massivbau und den dazwischenliegenden Holz-Hybridbereichen. Der Foyerbereich und das Erdgeschoß der Schule wird ebenfalls als Massivbau errichtet, da hier auch eine Brandabschnittstrennung erfolgen soll.
Die Decke über EG und die Decken in den Kernen in allen Geschossen sind Stahlbetonflachdecken, in den Holz-Hybridbereichen kommen Holz-Beton-Verbunddecken (HBV) zum Einsatz, die auf Holz-Unterzügen aufliegen. In den beiden inneren Längsachsen liegen die Decken auf Unterzügen aus Brettschichtholz auf, die zur Durchleitung der Stützenlasten als Einfeldträger ausgebildet sind.
Das Dach über der Sporthalle wird mit Vollwand-Brettschichtholzbindern mit einer Spannweite von ca. 16,7m überspannt, die auf Pendelstützen aus Holz aufliegen. Zur Aussteifung sind Verbände aus Holzstäben erforderlich. Der obere Abschluss sind 3-Schichtplatten auf Holzpfetten.
Die Gründung wird in Form von Bodenplattenverbreiterungen auf Vollverdrängerpfählen ausgebildet. Auf diesen ist eine selbsttragende Bodenplatte mit einer Stärke von 25cm vorgesehen. Die Pfähle werden unter den Stützen und den tragenden Wänden angeordnet. Außerdem sind einige Pfähle zur gleichmäßigeren Verteilung der Gebäudelasten zwischen den Stützen positioniert. Es wird von Vollverdrängerbohrpfählen 44/56cm ausgegangen, die endgültige Wahl und die Bemessung erfolgen durch die ausführende Firma.
Die selbsttragende Fassade soll mit Holzrahmenelementen etagenweise angehangen werden. Der Brüstungs- und Sturzriegel der Schule laufen zur Verringerung der Abmessung und Durchbiegung über 2 Stützenfelder des Gebäudetragwerkes durch. Bei der Sporthalle und dem Pausenbereich sind die Holzrahmenwände als 1-Feld Wände horizontal bzw. vertikal gespannt.
Baubeschreibung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
0. Der anzubietende Leistungsumfang beinhaltet im
wesentlichen die
- Erdarbeiten für Baugrubenerstellung, -entwässerung und
Fundamentaushub,
- Schottertragschichten
- Rohbauarbeiten aus Stahlbeton, teilweise WU-Beton, FT-
Treppenläufe etc.
- Einlegearbeiten und Leerrohre
- nichttragendes Mauwerk, Schachtabmauerungen
- Bauwerksabdichtungen der Bodenplatte
- aussenseitige Wärmedämmung, etc.
- Grundleitungen
- Leerrohre etc.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen eines im Folgenden beschriebenen Mietmodells von AN Baustelleneinrichtung die von ihnen benötigten Personal- und Materialcontainer zu mieten, zu nutzen und sorgsam zu behandeln.
1. Baustelle
Geniner Ufer 5 und 5a in 23560 Lübeck
- Zufahrt erfolgt in Bauphase 1 (Erd- und Rohbauphase) ausschließlich über das Geniner Ufer.
Ab ca. Frühjahr 2028 in Bauphase 2 erfolgt sie über die Welsbachstr., dann ist die Zufahrt über Geniner Ufer gesperrt.
- Baustraße zum Grundstück hin ist als geschotterte Baustraße Breite ca. 6 m als Erschließungsbaustelle vorhanden
- erheblicher Baubetrieb herrscht auf angrenzenden Nachbarschaftbaustellen (im Rohbau befindlich). Mit Behinderungen und Beeinträchtigungen ist zu rechnen, Absprachen und rechtzeitige eigenverantwortliche Abstimmungen des AN mit der Bauleitung sind erforderlich.
- Baufeld mit unterschiedlichen Höhenlagen und Übergängen (Böschungen o. ä.) zu Nachbarniveaus beachten
- Bodenverhältnisse zur Übergabe siehe Anlage Geotechnischer Bericht Werkplanung Bodenkonsoliderung
(max. Bodenpressung.beachten) in den Außenanlagen (Kalkulationsgrundlage für mögliche Kranstellungen des AN): max. 200 kn/m² in eime Bereich von 10 x 10 m.
Die vsl. Kran-Traglasten betragen
a) der nachbeschriebenen Fertigteil-Treppenläufebis zu 5 to (Atrium-Treppenläufe) und
b) ca. 3,4 to von Holzwandtafeln des Folgegewerks Holzbau/ Fassade. Diese sind bei der Kranwahl und -anordnung zu berücksichtigen und miteinzukalkulieren.
- Die Zufahrtsbereiche zur Baustelle sind in Bauphase 2 in erforderlicher Breite und Länge mit einer ausreichend dimensionierten Asphaltdecke auf dem Straßenland der Erschließungsmaßnahme und dem Baugrundstück selbst zu schützen.
- Sanitäreinrichtungen sind vorhanden
Das Parken auf dem Baugelände ist nicht erlaubt.
Eine Verschmutzung von öffentlichen Straßen und Gehwegen ist nicht zugelassen. Fahrzeuge und Geräte sind zu diesem Zweck nach Erfordernis zu reinigen.
Die Zufahrt zur Baustelle und die angrenzenden Straßen sowie Gehwege dürfen durch den Baustellenverkehr, den An- und Abtransport von Baumaterial und Baugeräten nicht verunreinigt werden.
Ggf. sind sie zu reinigen (Kehrmaschine). Eigerne besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht.
2. Einschränkungen des Geräteeinsatzes
Lärmintensive Arbeiten sind bei der Bau- bzw. Objektüberwachung rechtzeitig anzumelden (min. 1 Woche vorher). Die Geräusch- und Erschütterungsemissionen bei den Bauarbeiten gemäß den Vorschriften und Richtlinien sind besonders zu beachten. Die Emmisionsgrenzwerte sind einzuhalten gemäss AVV Baulärm.
3. Arbeits- und Lagerplätze
Alle notwendigen Aufenthalts- und Materialcontainer stellt der AG. Die Bereitstellung verschließbarer Räume ist Sache des AN. Die eigene Aufstellung von Müllcontainern des AN ist nur in Abstimmung mit der Bau- bzw. Objektüberwachung möglich. Die Abstimmung muss rechtzeitig erfolgen (min. 1 Woche vorher).
4. Ausführung
Es gelten alle einschlägigen technischen Vorschriften, die EU-Normen (EN), die DIN-Normen sowie alle sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Stand der Technik, alle besonderen örtlichen Bestimmungen, der Arbeitsstätten- verordnung und Arbeitsstätten-Richtlinien.
Für die Freigabe der verwendeten Produkte sind alle Nachweise, Übereinstimmungsnachweise und Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden nicht gesondert vergütet.
Zum Schutz gegen schädliche Witterungseinflüsse aller Art sind, jahreszeitlich unabhängig, für die Durchführung und Sicherung aller eigenen Leistungen entsprechende Vorkehrungen zu treffen
5. Datenaustausch
Der AG verwendet für den Datenaustausch einen internet- basierten Projektraum.
Alle Pläne und sonstigen Unterlagen, sowohl diejenigen des AG wie auch diejenigen des AN, werden in diesem Projektraum eingestellt. Die Abholung, Vervielfältigung (digital und auf Papier) und Verwaltung dieser Unterlagen ist Sache des AN.
Alle Unterlagen müssen vom AN nach Benachrichtigung abgeholt werden.
Die freizugebenen Werk- und Montagepläne des AN müssen rechtzeitig vor Produktions- bzw. Baubeginn dem AG zur Freigabe vorgelegt werden, Format: dwg und pdf, Versand über E- Mail. Die baufreien Pläne und Dateien des AN muss der AN in dem Projektraum einstellen und verwalten.
Die Zuordnung von LV-Positionen in den Plänen ist Sache des AN. Es werden keine Positionspläne zur Verfügung gestellt.
6. Sicherungsmaßnahmen
Es sind alle geltenden Vorschriften für den Arbeitsschutz und die
Sicherheit auf der Baustelle einzuhalten.
Das Sicherheitskonzept für die eigenen Mitarbeiter ist mit dem SiGe-Koordinator eigenständig abzustimmen und entsprechend freigeben zu lassen.
Vor Beginn der Arbeiten sind bei der Bau- bzw. Objektüberwachung und dem SiGe-Koordinator folgende Angaben abzugeben:
Gefährdungsbeurteilung
Name, Handy Nr. und E-Mail der Sicherheitsfachkraft des AN
Name, Handy Nr. und E-Mail des Bauleiters und Vorarbeiters
Angabe von Nachunternehmern
Name des Ersthelfers
Unterweisungsnachweise der Mitarbeiter des AN
geplanter Geräte- und Maschineneinsatz inkl. Prüfbescheinigung
ggfs. Montagekonzept, Rettungskonzept
Angabe von besonderes gefährlichen Arbeiten gemäß BaustellV
Angabe von mögl. Gefahrstoffen
Bei den Arbeiten ist auf folgendes zu achten:
Staubbelastung vermeiden bzw. minimieren
Lärmbelastung minimieren
Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gerüsten
Kennzeichnung der Fluchtwege anpassen an Arbeitsablauf
Aufrechterhaltung sicherheitstechnischer Einrichtung (Übergang Rohbau zu Ausbau, z.B. - Abdeckung der Bodenöffnungen, Demontage vor Absturzsicherungen)
Aufrechterhaltung von allgemeinen Verkehrswegen, Flucht-und Rettungswege (Materiallagerung, Abfälle, Stolpergefahren)
Beleuchtung von Verkehrsflächen
Treppen statt Leitern
Rangfolge der Schutzmaßnahmen gegen Absturz beachten
7. Abnahmen
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN selbst, auf eigene Kosten und rechtzeitig bei der Bau- bzw. Objektüberwachung vorzunehmen, und Zusammenstellung der Unterlagen für die Abnahmedokumentation.
Hierbei sind zwingend die Anforderungen zur Anlagendokumentation entsprechend der beigefügten Dokumentationsrichtlinie des Bauherrn für die jeweils relevanten bzw. zutreffenden Kostengruppen zu beachten.
Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Gleiches gilt für Nachabnahmen.
8. Fachbauleiter
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN dem AG schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter gemäß Landesbauordnung zu
benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können.
Der Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der Bau- bzw. Objektüberwachung entgegenzunehmen und im Namen des Auftragnehmers zu handeln.
Bautagebuch:
Das Führen eines Bautagebuches ist in deutscher Sprache Pflicht. Die Berichte müssen insbesondere den Leistungsstand, Personaleinsatz, Wetter und besondere Vorkommnisse enthalten.
Es ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen und nach Abschluss der Arbeiten als Kopie auszuhändigen.
9. Teilnahme an Koordinationsbesprechungen
Zu den in der Regel wöchentlich stattfindenden Besprechungs- terminen hat der AN den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Freistellungen von dieser Verpflichtung können nur im Einzelfall durch die Bau- bzw. Objektüberwachung ausgesprochen werden.
Von den Baubesprechungen werden durchlaufend nummerierte Baubesprechungsprotokolle angefertigt und dem Auftragnehrner ausgehändigt. Der Auftragnehmer hat den lückenlosen Eingang der Protokolle verantwortlich zu prüfen und den Nichterhalt eines Protokolls spätestens 5 Tage nach der jeweiligen Besprechung schriftlich anzuzeigen. Die im Baubesprechungsprotokoll festgelegten Termine gelten als schriftlicher Leistungsabruf.
10. Terminplan
2 Wochen nach Auftragserteilung ist vom AN ein Detailterminplan vorzulegen, welcher unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten für die Werkplanung, Plangenehmigung, Materialbeschaffung, Bemusterung und Produktion den Zeitbedarf von der Auftragserteilung bis zum Montagebeginn und der jeweiligen Montagedauer darstellt.
Baubeginn Baustelleneinrichtung
(Baustraßen, Schotterflächen,
Arbeitsebenen für bauseitige Pfahlgründung):
vor Ende Januar 2027
Baubeginn Baugrubenaushub
(Ende bauseitige Pfahlgründung etc.): ab Mitte April 2027
Baubeginn
Rohbauarbeiten: ab Mitte Mai 2027
Beginn Folgewerk Holz-Hybridbau: Anfang November 2027
Ende Betonarbeiten: Ende Januar 2028
11. Baustrom und Bauwasser
Der Auftragnehmer Containeranlagen/ Allgemeine Baustelleneinrichtung installiert Baustromverteiler sowie das entsprechende Leitungsnetz für die Dauer der Bauzeit.
Je Kran wird ein Kranverteilerschrank 44kVA vom Gewerk Baustelleneinrichtung eingerichtet und zur Verfügung gestellt.
Anschlussicherung 63A, 1xCEE 63A/ 5-polig.
Es sind vom AN Turmdrehkräne mit Frequenzumschalter einzusetzen.
Auf dem Grundstück werden vom AN Containeranlagen/ Allg. Baustelleneinrichtung zwei getrennte Bauwasseranschlüsse hergestellt und vollständig betriebsbereit installiert.
Jeder Bauwasseranschluss wird mit jeweils drei fest installierten Zapfstellen ausgestattet, um eine ausreichende, flexible und gleichzeitige Versorgung der auf der Baustelle tätigen Gewerke
sicherzustellen.
Verteilerschränke für Baustrom und Baubeleuchtung werden innerhalb des Gebäudes vom Gewerk Elektroinstallationen eingerichtet.
12. Bodengutachten und Kampfmitteluntersuchung
Die Angaben im beigefügten Bodengutachten und in der Kampfmitteluntersuchung sind zu berücksichtigen.
13. Schnittstellen zu anderen Gewerken
Die nachbeschriebenen Leistungen erfolgen in Abhängigkeit mit allen anderen Gewerken und sind mit diesen Gewerken technisch und terminlich abzustimmen. Diese Abstimmung hat der AN in Zusammenarbeit mit der Bau- bzw. Objektüberwachung zu veranlassen und durchzuführen.
14. Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit der Bauherrschaft und der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen (Vorlage eines BE-Plans). Die Kosten für Baustelleneinrichtung, -umbau und -unterhalt sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern nicht im LV gesonderte Positionen ausgeworfen sind. Für die Baustelleneinrichtung stellt die Bauherrschaft einen Teil des Baugrundstücks zur Verfügung.
Eventuell darüber hinaus erforderliche Baustelleneinrichtungsflächen sind durch den Auftragnehmer zu besorgen und die hierfür anfallenden Kosten in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Der Auftragnehmer hat für im Rahmen des Mietmodells des AN Allgemeine Baustelleneinrichtung/ Container- anlagen als Mieter Aufenthalts- und Lagerräume anzumieten. Schlafunterkünfte sind im Bereich der Baustelle nicht zugelassen.
15. Kostenschlüssel
Abrechnung nach Kostenschlüssel 70/15/15 für Kita, Schule und Sporthalle getrennt. Festlegung erfolgt nach Auftragsvergabe
ANLAGEN (u. a., siehe Anlagenvezeichnis)
- Geotechnischer Bericht (Baugrund- und Gründungsgutachten)
- Werkplanung Bodenkonsoliderung
- Planung Erdwärmesonden Geothermie
- Entwurfspläne der Pfahlgründung
- Pläne des Architekturbüros (siehe gesonderte Planliste)
- Positionspläne des Tragwerksplaners
- Schallschutzgutachten
- Brandschutzkonzept
- DGNB + QNG - Produktanforderungen/ Schadtstoffanforderungen
- Dokumentationsrichtlinie
Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten
ALLGEMEIN
- Während aller Arbeiten des Auftragnehmers auf der Baustelle muss ein deutsch sprechender Vertreter des Auftragnehmers anwesend sein, der bevolimächtigt ist, Anordnungen der Bauleitung entgegen zu nehmen und weisungsberechtigt die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Er nimmt an den Bauleiter- besprechungen teil. Die Fachbauleiter-Anzeigen sind bei der Bauleitung vor Arbeitsaufnahme einzureichen.
- Für die Ausführung der Erdbauarbeiten gelten die entsprechenden DIN-Vorschriften und bauaufsichtlichen Zulassungen wie z. B.
EC7 / DIN 1054 Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau
DIN 4123 Gebäudesicherung
DIN 4124 Baugruben und Gräben
DIN 18300 Erdarbeiten
- Bei der Wahl der Geräte u. der von ihnen ausgehenden Emissionen hat der Auftragnehmer die neuesten technischen Vorschriften und Auflagen bzgl. zulässiger Emissionen zu beachten. Er hat sich ferner mit dem Auftraggeber abzustimmen, ob darüber hinaus von dessen Seite weitergehende Forderungen (z.B. die Ausführung von Arbeiten nur zu bestimmten Tageszeiten) bestehen.
- Die Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der gesamten Baumaßnahme ohne Rücksicht auf Lohn- und Materialpreiserhöhungen.
Auszug aus dem Baugrundgutachten:
Die anstehenden Böden sollten generell mit kettengeführten Hebezeugen (Bagger bis ca. 10t mit baubetriebsüblichen Schaufeln) gelöst und geladen werden. Größere Bagger sind aufgrund der Empfindlichkeit der aufgefüllten bindigen Böden immer mit einem Kettenlaufwerk auszustatten. Ebenso ist es ratsam für notwendige Bodentransporte auch wendige Fahrzeuge (z. B. 3- und 4-Achser mit Allradantrieb) zu wählen bzw. temporäre Baustraßen mit einer Planumsentwässerung anzulegen.
Der Bodenaushub im Bereich der aufgefüllten Böden (Homogenbereich A und B), hat in rückschreitender Arbeitsweise mit einem Bagger mit einer geraden Schaufelschneide (keine Zähne) so zu erfolgen, dass die Böden in den Aushub-/Gründungsebenen nicht gestört werden.
Während der Bauzeit ist dafür Sorge zu tragen, dass die Tragfähigkeit der im Gründungsbereich anstehenden frost- und witterungsempfindlichen bindigen/organischen Böden durch zufließendes Oberflächen- bzw. Niederschlagswasser, Frosteintrag oder durch die mechanische Einwirkung von Baufahrzeugen nicht beeinträchtigt wird.
Im Baugrund wurden zur Tiefe organische Böden, gewachsene Sande und Beckenschluff-/ Geschiebemergel angetroffen. Mit Hindernissen in den aufgefüllten Böden (Bauschutt, Steine), im Torf (Holz) und auch im Geschiebemergel (Steine) ist zu rechnen.
In den festgestellten Bodenverhältnissen sind Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten generell möglich; grundsätzlich können im Geschiebemergel (Steine) und auch im Torf (Holz) Bohr- bzw. Rammhindernisse auftreten. Innerhalb der Auffüllungen können ebenfalls Rammhindernisse (z.B. größere Steine, Blöcke, Bauschuttreste) auftreten, welche durch z.B. Bergung in „Kopflöchern“ beseitigt, werden können. Die Kennwerte für den Homogenbereich n. DIN 18304 sind der Anlage 4 des Baugrundgutachtens zu entnehmen.
Beim Antreffen nicht vorauszusehender Baugrundverhältnisse oder sonstiger nicht vorhersehbarer Vorkommnisse ist die Bauüberwachung zu informieren und nach deren Anweisung zu verfahren.
Zur Überprüfung der Untergrundverhältnisse wird der Baugrundgutachter von der Bauüberwachung hinzugezogen.
Der Auftragnehmer muss seine Arbeiten darauf einstellen, dadurch entstehende Aufwendungen oder Stillstände werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für die Entnahme von Grundwasserproben, die evtl. aufgrund von Auflagen der Wasserrechtsbehörde erforderlich sind.
BAUGRUNDVERHÄLTNISSE
Das Baufeld auf dem Grundstück war vormals mit tief gegründeten Hallen eines Gewerbebetriebes bebaut. Die Gebäude sind im Vorfeld der Baumaßnahmen komplett abgebrochen und das Gelände soll zur Vorwegnahme von Oberflächensetzungen mit einer Erdauflast überschüttet werden, die wiederum vor Beginn der Baumaßnahme wieder abgetragen wird.
Gemäß dem Baugrundgutachten B385725 von Ingenieurbüro Reinhard vom 12.05.2025 wurden bis ca. 3,7 Meter unter derzeitiger GOK künstliche Auffüllungen aus Sanden und Schluffen erkundet. Es folgen bis zu ca. 10,7m unter GOK organische Weichschichten mit sandigen und Bindigen Beimengungen. Daran schließen sich mitteldicht bis dicht gelagerte Sandschichten an, die teilweise bis zur Endteufe Tiefe nicht durchbohrt wurden.
An einigen Untersuchungspunkten wurde zwischengelagert eine Schluffschicht in weicher bis steifer Zustandsform erkundet. Bis zum Sondierende bei rd. 20m unter derzeitiger GOK folgt steif- / halbfester Geschiebemergel.
Eine evtl. gegenseitige Beeinflussung der Gründung des Neubaus und der umgebenden Neubebauung wurde nicht angegeben.
Grundwasser wurde zwischen 0,5 und 2,2mNHN erkundet. Der Bemessungswasserstand ist für den Endzustand mit +3,37mNHN angegeben. Entsprechend der chemischen Untersuchungen ist das Grundwasser zwar nicht betonangreifend, durch den Baugrundgutachter wird jedoch für die Gefahr Meerwasser / Brackwasser die Expositionsklasse XA2 empfohlen.
GRÜNDUNG
Die Gründung wird als sog. Freitragende pfahlgelagerte Bodenplatte auf Vollverdrängerpfählen mit Bodenplattenverstärkungen ausgebildet.
Die Pfähle werden unter den Stützen und den tragenden Wänden angeordnet. Außerdem sind einige Pfähle zur gleichmäßigeren Verteilung der Gebäudelasten zwischen den Stützen positioniert. Es wird von einem Vollverdrängerbohrpfahl 44/56cm ausgegangen, die endgültige Wahl und die Bemessung erfolgen durch die ausführende Firma. Gemäß Abstimmung mit dem Baugrundgutachter kann für die Planung eine Tragfähigkeit von 1.600kN pro Pfahl angenommen werden.
-Sämtliche nach den DIN-Vorschriften und Zulassungen erforderlichen Prüfungen hinsichtlich der Materialgüte und der Tragfähigkeit sind durchzuführen. Die Ergebnisse sind unmittelbar der Bauleitung zu übergeben. Sofern es sich um keine Leistungspositionen handelt, sind die Kosten in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Das Abspitzen der Pfahlköpfe bis auf planmäßige Höhe erfolgt erst nach Aushub der Gräben für die Pfahlkopfbalken bzw. die Pfahlköpfe durch den Pfahlbauunternehmer. In der entsprechenden Position für das Erstellen der Pfahlköpfe ist der gesonderte Mehraufwand für Koordination, Eintaktung und Bauzeit einzurechnen.
- Die im Leistungsverzeichnis anzugebenden Stundensätze gelten für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind, vom AG angeordnet werden und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Bei der Angabe der Stundensätze für Arbeitskräfte sind sämtliche Aufwendungen für die jeweilige Arbeitskraft (wie Lohn-und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkosten, Gemeinkosten- anteile, Gewinn) einzurechnen. Beim Stundensatz für Geräte sind Vorhaltekosten, Betriebskosten sowie die Lohnkosten für das Bedienungspersonal einzurechnen.
- Die Einheitspreise der Positionen umfassen - wenn nicht anders angegeben oder untergliedert- die gesamte Lieferung der Stoffe und Materialien und alle Leistungen einschließlich Stellung aller Maschinen und Betriebsstoffe, die für die fix und fertige Leistung erforderlich sind.
Sie gelten für den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme.
Sparten und Kabel
Der Auftragnehmer hat sich vor der Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen und dgl. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern und anhand der ausliegenden Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen in eigener Verantwortung zu informieren. Er hat sich in Kenntnis zu setzen, dass alle relevanten Leitungen vom jeweiligen Netz
abgeschaltet bzw. abgetrennt sind. Entsprechende Bescheinigungen über die Spannungsfreiheit sind vor Beginn der Arbeiten bei der Objektüberwachung vorzulegen.
Kampfmittelfreiheit
Im Bereich des Baufeldes besteht kein Verdacht auf Kampfmittel im Untergrund.
Arbeitsebene
Für das Gewerk Pfahlbohrarbeiten wird eine nachbeschriebene Schottertragsschicht als Arbeitsebene ca. + 4,43 hergestellt (außerhalb des geplanten Gebäudes werden Bodenverbesserungen des Vorgewerks als stabilisiertes Erdplanum aus Sand F1 mit CMC-Säulen, Erdsonden für Geothermie inkl. Leitungsgräben, ausgeführt, siehe Anlage) .
Vermessung
Dem Auftragnehmer werden die Hauptachsen auf der Baustelle eingemessen und ein Höhenpunkt angegeben. Weitergehende Vermessungs— und Absteckarbeiten, die zur Durchführung der Bohrarbeiten nötig sind, müssen vom Auftragnehmer erledigt werden. Er ist für alle Messungen und damit für die Maß— und Lagerichtigkeit der Baumaßnahme voll verantwortlich.
Der AN nennt den verantwortlichen Vermessungsingenieur, welcher im Falle der Auftragserteilung die Vermessungsarbeiten des AN ausführen wird. Die Abnahme des Schnurgerüstes erfolgt durch Beauftragte
des Auftraggebers.
Die genaue Lage der Pfähle ist entsprechend dem Pfahlplan verantwortlich vom AN einzumessen. Die Lageabweichung des Änsatzpunktes ist auf 5 cm zu begrenzen (50 % des nach DIN EN 1536 zugelassenen
Wertes) . Die Einhaltung dieser Vorgabe hat der AN nach Ausführung der Arbeiten anhand einer Einmessung durch einen Vermessungsingenieur nachzuweisen.
Abweichungen von der Lotrechten sind auf 0,01 m/m zu begerenzen (50 % des nach DIN EN 1536 zugelassenen Wertes). Falls bei Überschreitung der Toleranzen zusätzliche Maßnahmen in statisch-konstruktiver Hinsicht erforderlich werden, gehen diese zu Lasten des AN.
Beim Antreffen von Untergrundverhältnissen, die von der Beschreibung im Baugrund- und Gründungs- gutachten abweichen, und bei Hindernissen ist die Bauüberwachung zu verständigen.
Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten
Vorbemerkungen TWP Vorbemerkungen der Tragwerksplanung
1. Grundsätzliche Bedenken gegen die vom TWP geplante Technologie der tragenden Konstruktion sowie Berechnungs-/Konstruktionsangaben sind vom AN mit Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
1.1 Planungsunterlagen, Planvorlauf siehe auch Pkt 5 der allgemeinen Vorbemerkungen
Seitens Tragwerksplanung werden zur Rohbauausführung folgende Unterlagen (als pdf-Datei digital über Planserver) zur Verfügung gestellt (erforderliche Vervielfältigungen durch den AN):
- die aktuellen Lastannahmen nach EC1 für das zu erstellende Bauwerk
- die Statische Berechnung gemäß § 51 HOAI, Leistungsphase 4 (Grundleistungen), auch für Bauteile des Tragwerkes nach HOAI, für die der AN eigene Ausführungsunterlagen erstellen muss (z.B. Fertigteile)
- Pfahlübersichtsplan inkl. erforderlichen Pfahlwiderständen entsprechend der Genehmigungsstatik
- die Schalpläne für das zu erstellende Bauwerk gemäß § 51 HOAI, Leistungsphase 5 (Grundleistungen); mit ergänzenden Plänen der Architekten (Dämmung, Trennwandanschlüsse, Fassadenverankerungen, Sichtbeton, etc.) und Fachplaner (z.B. Blitzschutz, Leerrohre, Grundleitungen, etc.) ist zu rechnen.
- die Bewehrungspläne für die Ortbetonbauteile des zu erstellenden Bauwerks gemäß § 51 HOAI Leistungsphase 5 (Grundleistungen) incl. Detaildarstellungen, ohne Schalmaße. Die Biegelisten sind auf den Plänen abgedruckt und werden nicht gesondert ausgegeben.
Zum Zeitpunkt der Beauftragung wird werden mindestens die Schalpläne und die Bewehrungspläne
der Bodenplatte des UG und EG sowie der Pfahlübersichtsplan zur Verfügung gestellt. Der weitere Planungsvorlauf für die Bauvorbereitung beträgt ca. 6 Wochen zum Rohbaubeginn des jeweiligen Bauteils, für Bewehrungspläne ca. 3 Wochen zum Rohbaubeginn des jeweiligen Bauteils.
Sämtliche darüberhinausgehenden statischen Berechnungen und Planungsleistungen sind
durch den AN zu erbringen. Insbesondere gilt dies für:
- Nachweise für Montage- und Transportzustände
- Nachweise der durch den AN zu wählenden Betonier- oder Arbeitsfugen
- Werkstattplanung für Stahlbetonhalbfertigteile bzw. Stahlbetonfertigteile
- Werkstattplanung im Stahlbau / Verbundbau / Metallbau (inkl. Knotennachweise)
- Werkstattplanung im Holzbau (inkl. Knotennachweise)
- Sondervorschläge des AN sowie die dadurch bedingte erforderliche Änderung der vorliegenden Planung
- Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung der Kranfundamente oder bei Integration ins Bauwerk die Überarbeitung der Bewehrungspläne des AG
- Wahl der Systeme zur Abdichtung und Abstimmung auf den Arbeitsfortschritt
- Bauteile die nicht Teil des Tragwerkes nach HOAI sind (z.B. nichttragende Wände, Fassaden, Geländer, etc.)
- Art und Anordnung der Abstandhalter für die untere und seitliche Betondeckung
- Festlegungen zu Größtkorn und Konsistenz
- Werkplanungen Grundleitungen, Drainage, Baugrube, Wasserhaltung
- Sichtbeton, z.B. Stützen
- Nachweise für RC Beton
1.2 Ausführung Stahlbetonarbeiten
Die Betonierabschnitte der Bodenplatten, Decken und Wände sind vom AN eigenverantwortlich festzulegen. Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung sind die Bewehrungspläne diesbezüglich vom AN auf seine Belange hin zu ändern.
i.d.R. werden Aufwendungen für Schalungsausschnitte, Rückbiegeanschlüsse, Schraubanschlüsse, etc. erforderlich, die jedoch vom AN erst angegeben werden können.
Der zu verwendende Beton wird als „Beton nach Eigenschaften“ definiert.
Für Bodenplatten, Decken (inkl. UZ/ÜZ) und Wände ist ein langsam erhärtender Beton mit r =
fcm,2 / fcm,28 ≤ 0,3 (z.B. durch Einsatz von LH-Zementen nach DIN EN 197-1) zu verwenden,
dessen Druckfestigkeit fcm,2 nach 2 Tagen höchstens 30% der mittleren 28-Tage-
Druckfestigkeit fcm,28 beträgt. Diese Rechenwerte wurden bei der statischen Berechnung der rissbreitenbegrenzenden Mindestbewehrung gemäß DIN EN 1992-1-1 Abs. 7.3.2 angesetzt.
Für fctm,28 und fcm,28 gelten die Soll-Werte gemäß DIN EN 1992-1-1, Tab.3.1 Zeile 3 bzw. 4.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass die geforderten Eigenschaften des Betons sicher erreicht
werden. Dazu sind vom AN entsprechende Betonrezepturen zu erarbeiten, auf Ihre Eignung zu
prüfen, abzustimmen und zu verwenden (Erstprüfung, Prüfung der geforderten langsamen
Festigkeitsentwicklung unter Baustellenbedingungen, Konformitätsnachweis, Annahmeprüfung
auf der Baustelle, Erarbeitung der Rezepturen auch für die verschiedenen Außentemperaturen
während der Ausführungszeit, etc).
Aus der geforderten langsamen Festigkeitsentwicklung des Betons resultieren längere
Nachbehandlungsdauern entsprechend DIN EN 13670 Anhang F8.5.
Die Betonage von Unterzügen, Ringankern u.ä. ist zusammen mit dem Aufbeton der HBV-
Decken bzw. den Stahlbetondecken in einem Stück vorgesehen.
Entsprechende Fremdüberwachung ist mit einzukalkulieren.
1.3 Stahlkonstruktionen, Einbauteile als Stahlkonstruktionen
Richtige Wahl der Werkstoffe hinsichtlich ihrer Beanspruchung, Schweißbarkeit und ihre geeignete Behandlung wie Vorwärmen, Wärmenachbehandlung, US-Prüfungen auf Dopplungen durch den AN.
Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach EN 10204 für das Grundmaterial (Profile, Bleche, Rundstäbe, etc.) sowie für die Verbindungsmittel (Schrauben, etc.). Für querzugbeanspruchte Bauteile wie (z.B. Stirnplatten, Fachwerkgurte, etc.) 100% Dopplungsfreiheit und die entsprechende z-Güte.
Herstellerqualifikation zur Herstellung von geschweißten Stahlbauteilen der Ausführungsklasse EXC2 nach DIN EN 1090 sowie entsprechende Erweiterungen für das Anschweißen von Betonstählen gemäß DIN EN ISO 17660 und das Schweißen von rostfreien Stählen.
Lage tragwerksrelevanter Einbauteile, wie z.B. für tragende Holz- oder Stahlträger etc., gemäß Schalplänen. Nicht tragwerksrelevante Einbauteile, wie z.B. Einbauteile für Geländer, Aufzüge, Fassadenbefestigungen, etc., siehe die Pläne des Architekten bzw. der Fachplaner.
Beim gewählten System ist darauf zu achten, dass es für SLV/SLVP-Verbindungen geeignet ist (< 10% Vorspannkraftverlust).
1.4 Holzkonstruktionen
Richtige Wahl der Werkstoffe hinsichtlich ihrer Beanspruchung, Gebrauchstauglichkeit, Holzschutz, Korrosionsschutz usw. durch den AN.
Bescheinigung der Eignung zum Leimen von tragenden Holzbauteilen
Bitte ggf. Maßnahmen zum Holzschutz z. B. nach DIN 68800 beschreiben.
1.5 Abnahme / Kontrolle der Ausführung
Eigenabnahme der Bewehrung durch fachkundige und in Konstruktionsfragen erfahrene Ingenieure des AN vor dem Betonieren. Protokollierung für jeden Einzelfall.
Eigenabnahme der Stahlkonstruktion einschl. der zerstörungsfreien Prüfung von Schweißnähten und Blechen (z.B. Sichtprüfung, Durchstrahlungsprüfungen, Ultraschallprüfung) sowie der Korrosionsschutzarbeiten; im Werk und auf der Baustelle durch fachkundige und in Konstruktionsfragen erfahrene Ingenieure des AN. Protokollierung für jeden Einzelfall
Eigenabnahme der Holz- und Holz-Beton-Verbundkonstruktion im Werk und auf der Baustelle durch fachkundige und in Konstruktionsfragen erfahrene Ingenieure des AN. Protokollierung für jeden Einzelfall.
2. Tiefgründung
2.1 Kappen der Pfahlköpfe
Kappen der Pfahlköpfe auf Soll-OK durch den AN des Gewerks Tiefgründungen
Herstellen der Pfahlkopffundamente und der Bodenplattenverstärkungen durch den AN Rohbauarbeiten
3. Betonstahl
3.1 Betonstahl
Stabstahl für Ortbetonbauteile BSt 500S mindestens Normalduktil (A) nach DIN EN 1992-1-1
- Betonstahl B 500 nach DIN EN 488
- Längen bis 15m
- In den Bewehrungsplänen wird die Grundbewehrung an Wand- und Deckendurchbrüchen bis ca. 30×30cm bzw. Ø40cm, sowie Fußbodenaufbrüchen in Bodenplatten bis ca. 60×60cm nicht ausgespart. Die entsprechenden Eisen sind örtlich anzupassen (schneiden / verschieben). Die erforderlichen Zulagen und
Randeinfassungen sind in der Bewehrungsmenge enthalten
- Bewehrungspositionen bis Ø 12mm für untergeordnete Bauteile oder als Zulagen an Grundleitungen oder für Aussteifungs- und Montageeisen sind in den Bewehrungsplänen in laufenden Metern (lfm) ausgewiesen. Bewehrung vor Ort anpassen
- Bodenplatte UG ca. 160 kg/m³
- Bodenplatte EG ca. 140 kg/m³
- Pfahlkopfbalken und Bodenplattenverstärkungen auf Pfählen ca. 200 kg/m³
- Geschossdecken in Stahlbeton 20 cm ca. 125 kg/m³
- Geschossdecken in Stahlbeton 32 cm ca. 110 kg/m³
- Geschossdecken HBV (OB-Ergänzung) ca. 90 kg/m³
- UG-Wände ca. 140 kg/m³
- Innenwände ca. 110 kg/m³
- Stb.-Unterzüge ca. 300 kg/m³
- Stützen ca. 300 kg/m³
Betonstahl mindestens normalduktil (A) nach DIN EN 1992-1-1 für Halbfertigteile und Fertigteile (im Werk verlegt) als Stabstahl, Betonstahlmatten, Gitterträger, Schubträger
- Betonstahl B 500 nach DIN EN 488
- Fertigteiltreppenläufe ca. 110 kg/m³
- Atriumtreppen ca. 230 kg/m³
- Außenreppen ca. 110 kg/m³
Geschweißte Abstandhalter aus Betonstahl BSt 500S nach DBV-Merkblatt Betondeckung und Abstandhalter. Gebogene Abstandhalter (z.B. hutförmig für Bodenplatten, gleichzeitig als Schubzulagen) sind in der Betonstahlmasse enthalten.
- Betonstahl B 500 nach DIN EN 488
- Anpassungen der Verlegung an Einbauteile, Grundleitungen, etc. ca. 5 kg/m³
4.2
Bewehrungsschraubanschlüsse
- Bewehrungsschraubanschlüsse als Standardmuffe mit bauaufsichtlicher Zulassung
- Bewehrungsschraubanschlüsse als Positionsmuffe mit bauaufsichtlicher Zulassung
- Für Betonstahl B 500S nach DIN EN 488
- Die Verbindung muss 100% Tragfähigkeit eines ungestoßenen Stabes erreichen
- Muffen- und Anschlussstäbe können sowohl gerade, als auch gebogen sein
siehe gesonderte Pos.
4.3 Dämmelement im Bereich Außentreppe mit bauaufsichtlicher Zulassung
Anschluss der Außentreppe an Decke über EG
siehe Pos. Fertigteiltreppe außen
4.4 Rückbiegeanschlüsse mit Typenprüfung / bauaufsichtlicher Zulassung
Für Betonstahl BSt 500S nach DIN EN 488 mit Ø8…12 mm
- Montageanweisungen des Herstellers sowie DBV-Merkblatt "Rückbiegen von Betonstahl und Anforderungen an Verwahrkästen" beachten
- zweilagige Bewehrung längs- oder querverzahnt Ø8…12 mm Abstand 10…15 cm, z. B. Comax L bzw. Q ; X o. glw.
für Treppenpodeste: ca. 85 lfm
für Wände: ca. 150 lfm
für Anschluss der HBV-Decken h = 14cm an die Stb.- Wände: ca. 240 lfm
siehe gesonderte Pos.
4.5 Doppelkopfdübelleisten mit bauaufsichtlicher Zulassung
Durchstanzbewehrung für Ortbetonpplatten bzw. Bodenplatten gemäß produktbezogener Statik, Einbau in unterer Lage. Alternative Vorschläge sind mit entsprechendem statischen Nachweis vorzulegen. Dübelleisten bestehend aus 2 bis 7 Doppelkopfdübeln, die mit Bandstahl konstruktiv verbunden sind. Angabe als Einzeldübel.
Einzeldübel Ø 12…25 mm für Decken 1.OG bis 3.OG d = 20 cm
Einzeldübel Ø 12…25 mm für Decken EG d = 20 cm
Einzeldübel Ø 12…25 mm für Decken EG d = 32 cm
siehe gesonderte Pos.
5.1 Stahlbeton für Ortbetonarbeiten
Alle Ortbetonbauteile und Ortbetonergänzungen von Halbfertigteilen
- Normalbeton nach DIN EN 1992-1-1
- Abmessungen der Einzelbauteile siehe Positionspläne
- Expositionsklassen siehe Entwurfsbericht
- Sichtbetonanforderungen für Außenstützen und Fertigteile siehe gesonderte Pos.
- Unterzüge zusammen mit Decke betonieren
5.2 Stahlbeton für Fertigteile
Alle Fertigteile
- Normalbeton nach DIN EN 1992-1-1
- Abmessungen der Einzelbauteile siehe Positionspläne und Arch.-Planung
- Treppen mit angeformten Podesten
- Abmessungen der Einzelbauteile siehe Positionspläne
- FT-Innentreppen C30/37 XC1 W0
- Außentreppe: FT-Treppe LP C35/45 XC4, XF2, WF
- ggf. Sichtbetonanforderungen klären/beschreiben
5.3 Werkstattplanung, Fertigteilplanung
alle Fertigteile und ggf. Halbfertigteile
- prüffähige Ausführungsplanung durch den AN, einschließlich ergänzender statischer Berechnungen für die Fertigteile auf Grundlage der Architektenpläne und Detailvorgaben des Architekten sowie der statischen Berechnung des Tragwerkplaners für das Tragwerk nach HOAI. Ggf. sind weitere Pläne der Fachplaner zu beachten.
- Incl. aller erforderlichen Angaben zur bauzeitlichen Unterstützung, statischen Detailnachweise für Anschlagmittel, Bau- und Transportzustände, Durchbrüche und Änderungen sowie detaillierte Material- und Stücklisten, Ausführungszeichnungen sowie Montageanweisungen.
- den Beteiligten zur Prüfung vorzulegen, vrsl. 3-fach in Papier an den Prüfingenieur
- Anzahl der Planexemplare je 3 Stck.
5.4. Treppenläufe
- Treppenläufe als Vollfertigteile Auflagerung gelenkig auf den Haupt- und Zwischenpodesten über Konsolen. Auflagerung Treppenfuß Bodenplatte über Schubdorne mit Schallschutz horizontal, konstruktiv gehalten. Schallentkopplung wird über Elastomerlager gewährleistet.
- Auflagerung auf den Haupt- und Nebenpodesten mit linienförmiger Konsole über Treppenlaufbreite und Elastomerlager z.B. , Kernbreite 2,5 cm, (mit Schallschutzanforderungen nach Angaben Bauphysiker)
- Treppenlauf bis 4,1 m
- Auflagerlinienlast Treppenlauf bis bis 2,0 m Bodenplatte Vd ca. 17 kN/m
- Auflagerlinienlast Treppenlauf bis bis 4,1 m Bodenplatte Vd ca. 35 kN/m
- Auflagerlinienlast Konsole Podeste Vd ca. 35 kN/m
- Lagesicherung auf Bodenplatte mit je ca. 2 Schubdornen mit Schallschutzanforderung (mit Schallschutzanforderungen nach Angaben Bauphysiker)
5.5 Treppenläufe in Atrium (EG-3.OG)
- Treppenläufe werden als Vollfertigteile gelenkig auf auf Konsolen aufgelegt. Treppenfuß Bodenplatte wird über Schubdorne mit Schallschutzanfoderungen horizontal, konstruktiv gehalten. Schallentkopplung über Elastomerlager
- Auflagerung auf den Hauptpodesten mit linienförmiger Konsole über Treppenlaufbreite und Elastomerlager Kernbreite 7,5 cm, (mit Schallschutzanforderungen nach Angaben Bauphysiker)
Treppenläufe
- Auflagerlinienlast Treppenfuß Bodenplatte Vd ca. 125 kN/m
- Auflagerlinienlast Konsole Podeste Vd ca. 125 kN/m
- Lagesicherung auf Bodenplatte mit je ca. 2 Schubdornen mit Schallschutzanforderung (mit Schallschutzanforderungen nach Angaben Bauphysiker)
5.6 Außentreppe (EG)
- Die Treppen werden als Vollfertigteile gelenkig auf den auf Konsolen aufgelegt.
- Auflagerung Treppenfuß auf Mörtelbett und konstruktive horizontale Lagesicherung mit je ca. 2 Schubdornen
5.7 Fugen aufrauhen
- siehe gesonderte Pos. in Titel 3.3 Stahlbetonarbeiten
5.8
- In den Schal- und Bewehrungsplänen sind technologisch unvermeidliche Arbeitsfugen (z. B. Wand-Decke) berücksichtigt Planung inkl. eventueller statischer Nachweise durch denAN.
- Zusätzliche Arbeitsfugen i. d. R. verzahnt ausführen, wenn vom AN nicht anders geplant.
6. Hilfsunterstützungen
6.1 Werkstattplanung, Hilfsunterstützungen
Durch den AN muß eine Ausführungsplanung einschließlich sämtlicher für die Errichtung und Gründung erforderlichen statischer Berechnungen der vollständigen Hilfsunterstützungen erstellt werden. Die anzusetzenden Lasten sind selbständig zu ermitteln und bei Bedarf mit dem Architekten hinsichtlich Randbedingungen wie Unterstützungszeit, Zugänglichkeit u.a. abzustimmen.
Die Lastangaben im LV dienen als Orientierung und beinhalten nur das Eigengewicht und Ausbaulasten des jeweiligen Bereiches. Baustellenlasten oder sich aus dem detaillierten Bauablauf des AN weitere ergebende Einflüsse, Lasten und Vorhaltezeiten sind durch den AN
6.2 Errichtung wandartiger Träger
Wandartige Träger aus Beton
- Unterstützen bis 6 Wochen nach Betonage
Wandartige Träger aus Stahlbeton
- Die wandartigen Träger im EG Achse 5-6 / A Eingangsbereich müssen unterstützt bleiben bis die darüberliegende Dachdecke ausgehärtet ist (ca. 6 Wochen nach Betonage der Wand im 1.OG)
- Abzustützende Lasten (aus ca. 9,8 m Einflussbreite)
g1,k (Eigenlasten) = 150 kN/m
- Abstützung des Wts im UG, Wand im EG Achse 6-10/B-C C30/37 XC1 W0
g1,k (Eigenlasten) = 190 kN/m
Vorbemerkungen TWP
Vorbemerkungen Gewerkeschnittstellen TGA Vorbemerkungen Gewerkeschnittstellen TGA
Gewerk Aufzugsanlagen
Leistungen, Rohbau:
- Herstellen des Fahrschachtes incl. aller Türöffnungen und Öffnungen für die Schachtentlüftung nach der Anlagenzeichnung der Montageplanung des AN
- Freilegung und Säuberung des Aufzugsschachtes
- Meterriss in jeder Etage neben jedem Fahrschachtzugang
- Einsetzen/Einbau der Lastösen (ca. 6Stk.) im Deckenbereich sowie Ankerschienen und -platten für die Schienen- und Türbefestigungen im Wandbereich (ca. 46 Stk. Länge ca. 1.300mm) der Aufzugsschächte (Übergabe der Lastösen und Ankerschienen/-platten durch AN Aufzug an AN Rohbau, siehe ges. Pos.) mit anschließender Freilegung und Säuberung gem. Vorgabe (Montageplanung) der Aufzugsfirma
- Montage der seitens des AN Aufzug übergebenen Wetter- und Regenschutzhauben mit wärmegedämmtem Sockel incl. der erforderlichen Einarbeitung in die Dachdichtung
- Herstellung und Sicherstellung der erforderlichen Abschrankungen an den Fahrschachtzugängen nach Unfallverhütungsvorschrift und DIN 4420 (Details gemäß Anlagenzeichnung des AN) bis zur Arbeitsaufnahme des AN Aufzug
- sicherer und ungehinderter Zugang zum Schacht
Gewerk Blitzschutzanlagen
- Die gesamte Blitzschutzanlage einschließlich Fundamenterder, Blitzschutzfahnen, Fangstangen etc. wird komplett vom gleichnamigen Fremdgewerk ausgeführt. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen und der entsprechende Aufwand an Abstimmung und Eintaktung etc. mit einzukalkulieren.
Vorbemerkungen Gewerkeschnittstellen TGA
Vorbemerkungen Mietmodell Containeranlagen Vorbemerkungen Containeranlage
Der AG beabsichtigt, eine Containeranlage im Betreibermodell über den AN Containeranlage/ allg. Baustelleneinrichtung (nachfolgend Vermieter genannt) errichten und unterhalten zu lassen.
Der Bieter (nachfolgend Mieter genannt) ist verpflichtet, die benötigten Container anzumieten. Die EP sind bis Ende der Ausführungszeit nicht veränderbar.
Die Preise, die hier angezeigt werden, sind verbindlich.
Die einzelnen Container sind genormte, stapelbare Systemcontainer in einheitlichen Abmessungen von ca. 2,50m x 6,00m x 2,80m und als Containeranlage.
Der Mietpreis umfasst Anliefern, schlüssel- und betriebsfertig, inkl. Ver- und Entsorgungsleitungen, Fundamentierung, Außenbeleuchtung, Hilfskonstruktionen, Treppen und Laufstege, unterhalten, umbauen und anpassen sowie abbauen und abtransportieren. Die Anlage ist im neuwertigen Zustand.
Verwaltung der Containeranlage:
Die Containeranlage im Betreibermodell beinhaltet Material-, Tagesunterkunfts- und Bürocontainer mit allen erforderlichen Treppenanlagen und Laufwegen, ausgelegt auf die Gesamtbaumaßnahme.
Betrieb und Wartung der Heizung, Kühlung sowie der Ver- und Entsorgungseinrichtungen, der Ersatz von Leuchtmitteln sind in die Mietpreise einzukalkulieren.
Übergabe und Übernahme der Container (Mietverhältnis zwischen Mieter und Bieter), inkl. Schadens- protokollierung.
Die Container sind in eigener Regie und in eigener Gefahr anzumieten und zu benutzen.
Die Abrechnung erfolgt im direkten Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Alle erforderlichen Nebenleistungen z. B. Erschließung, Beleuchtung, Wartungsarbeiten und Kontrollen sind in den Mietpreis mit einzukalkulieren. Die erforderlichen Treppentürme und Laufstege werden anteilig auf die Büro- und Tagesunterkunftscontainer umgelegt.
Alle auf der Baustelle tätigen Firmen sind verpflichtet, Baustellentagesunterkünfte, Büros und Materialcontainer. innerhalb der Containeranlage, anzumieten. Die Aufstellung von eigenen Containern wird den Auftragnehmern untersagt.
Container dürfen grundsätzlich nur in Rücksprache mit AG Bauleitung belegt werden.
Verbrauchskosten übernimmt der AG
Nachfolgend angezeigte Preise sind die Mietpreise für die jeweiligen Container. Mietverhältnis und Abrechnung zwischen Mieter (AN) und Vermieter.
Bürocontainer : € 243,82 je Monat
Tagesunterkunftscontainer : € 243,82 je Monat
Materialcontainer : € 168,89 je Monat
einmalige Reinigung: € 20,49 je Container
(Büro-/Unterkunftscontainer)
Vorbemerkungen Mietmodell Containeranlagen
Arbeitsschutz Vorbemerkungen Arbeitsschutz
Vor Arbeitsbeginn, bzw. für den Baustellenbetrieb sind gemäß der Arbeitsschutzgesetze folgende Vorschriften einzuhalten:
Baustellenordnung des Bauherrn beachten und Zusenden der arbeitsschutz-technischen Nachweise:
--> Nachweise zur Einhaltung des Arbeitsschutzes
--> Überprüfung der bereits erstellten Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten auf der Baustelle und Aushändigung an Bauherr / SiGeKo.
--> Nachweis, dass die "geeigneten" Arbeitskräfte in die Aufgabe eingewiesen wurden.
--> Benennen des Bauleiters und Vorarbeiters.
--> Parallel laufende, bzw. gleichzeitige Arbeiten mit den anderen Gewerken koordinieren gemäß § 8 ArSchG und DGUV Vorschrift 1.
Vor Beginn der Arbeiten ist das ausführende Personal in die Aufgaben auf der Baustelle mit der entsprechenden Sicherheitsbelehrung einzuweisen und schriftlich gegen zeichnen zu lassen. Lieferung / Vorhaltung der Ersten-Hilfe-Ausstattung (großer Verbandskasten nach DIN 13169) und Feuerlöscher (für die eigenen Arbeiten).
Hinweis zu Arbeiten auf bauseits gestellten Gerüsten: Vor dem Beginn der Arbeiten überprüfen, ob das Gerüst den sicherheits-technischen Anforderungen für die auszuführenden Leistungen entspricht, DENN:
Gemäß TRBS 2121, Teil 1 muss jedes gerüstnutzende Gewerk vor Beginn der Arbeiten (auf Gerüsten) eine Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle vornehmen.
Mit der Kontrolle ist eine befähigte Person zu beauftragen.
Das Ergebnis ist schriftlich zu dokumentieren, ggf. festgestellte Mängel sind vor dem Gebrauch zu beheben.
Das Gerüst ist eine sicherheits-technische Einrichtung und darf nur vom Aufsteller verändert, bzw. umgebaut werden (siehe die TRBS 2121, Teil 1). Das heißt: das eigenmächtige Aushängen von Konsolbelägen oder Brüstungsschutz ist verboten und wird bei einem dadurch verschuldeten Unfall strafrechtlich verfolgt.
Arbeitsschutz
Vorbemerkungen für nachhaltiges Bauen gemäß DGNB & QNG Allgemeine Vorbemerkungen für nachhaltiges Bauen gemäß DGNB & QNG Das Bauvorhaben wird als nachhaltiges Gebäude geplant und ausgeführt. Für den Bauherren sind daher die Umweltverträglichkeit der Bauprodukte, die Qualität der Ausführung, der Verzicht auf Schadstoffe sowie die Minimierung von Umweltbelastungen durch die Baustelle besonders wichtig. Mit Fertigstellung des Gebäudes beabsichtigt der Bauherr eine Zertifizierung nach DGNB sowie QNG durchführen zu lassen. Diese beinhaltet vor allem eine Überprüfung der eingesetzten Bauprodukte sowie umfangreiche Messungen zur Schadstoffbelastung. Die vom Bauherrn in der Planung definierten Vorgaben und Einschränkungen zu Baustoffen und Bauprodukten sind zwingend einzuhalten.
Der Bieter ist aufgefordert, möglichst umweltfreundliche und schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte einzusetzen. Die Bauprodukte und materialien sollen so gewählt werden, dass Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit und Reinigungsfreundlichkeit gewährleistet werden.
2. Deklaration
Alle Produkte sind mindestens
21 Tage vor Bestellung
durch den Unternehmer zu benennen. Die Einreichung hat über die bereitgestellte Deklarationsliste (als Excel-Datei) zu erfolgen. Tagesaktuelle Produkteinreichungen sind zu vermeiden. Die Nachweise (Sicherheitsdatenblätter oder Herstellererklärungen) sind digital (PDF) vorzulegen. Produktdatenblätter und Technische Merkblätter sind digital vorzulegen. Die Datenblätter sind als separate einzelne Dateien einzureichen (zusammengesetzte Scans sind nicht gestattet).
3. Freigabe
Es dürfen nur freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden. Die Freigabe erfolgt auf Grundlage der vorzulegenden Nachweise: technischen Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter (soweit für das Produkt vorhanden) und Umweltdeklarationen (kurz: EPD, soweit für das Produkt vorhanden). Diese sind zur Vermeidung von Verzögerungen spätestens 21 Tage vor der Bestellung einzureichen.
Der Anbieter verpflichtet sich, alle Produkte mit Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechend der Festlegung zur Deklaration vollständig und gesammelt zu deklarieren und mit den geforderten Unterlagen zu übergeben. Grundsätzlich sind alle Produkte mit Sicherheitsdatenblatt durch den Unternehmer zu benennen und einzureichen. Unvollständig eingereichte Produkte werden nicht bearbeitet. Der AG behält sich vor bei Austauschen einmal freigegebener Produkte eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Bei Unklarheiten über den Einsatz eines Produktes ist unbedingt vor dem Einbau Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Sollte der Anbieter nicht freigegebene Produkte verwenden, sind diese Produkte auf eigene Kosten vollständig zu entfernen und auszutauschen.
4. Produkte mit Sicherheitsdatenblättern
Produkte mit Sicherheitsdatenblättern sind grundsätzlich zu deklarieren. Dies gilt auch, wenn keine Anforderung an der Position genannt ist. Zusätzlich gelten mindestens folgende Vorgaben. Sind in den Positionen, Titeln oder in der Anlage "DGNB + QNG - Produktanforderungen/ Schadtstoffanforderungen" höhere Anforderungen genannt, gelten jene.
PU-Systeme nicht schlechter als GIS-Code PU10 oder RU1. RE-Systeme nur GIS-Code RE05, RE 10 und RE20. Vor Ort eingesetzte Lacke und Farben auf nicht mineralischen Untergründen VOC <10%. Vor Ort eingesetzte dekorative Farben und Beschichtungen auf nicht mineralischen Untergründen nur mit Blauer Engel (DE-UZ 12a) oder gleichwertig. Farben und Beschichtungen auf mineralischen Untergründen mit ELF-Zertifikat. Bitumenprodukte haben GIS-Code BBP10. Kunstschaumdämmstoffe sind ohne (teil)halogenierte Treibmittel und ohne Chlorparaffine (SCCP, MCCP, LCCP) hergestellt. Kunststoffe ohne Stabilisatoren mit Blei, Cadmium und Zinn-Verbindungen. Holz-Öle nur GIS-Code Ö10. Montageschäume sind nur für Fugen in WDVS gemäß abZ zulässig. Montageschäume für die Fenster- und Türenmontage gemäß Leistungsverzeichnis. Für Betontrennmittel/Schalöl nur GIS-Code BTM 01 und BTM 05
5. Vorgaben zum Einsatz von Holz
Alle eingesetzten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe müssen ein FSC- oder PEFC-Zertifikat sowie das dazugehörige CoC Zertifikat haben. Es ist die gesamte Lieferkette (CoC) gemäß Vorgaben PEFC/FSC sicherzustellen und nachzuweisen.
Alle Verarbeiter von Holz- und Holzprodukten haben eine Erklärung abzugeben, dass Sie nur Produkte mit gültigem Zertifikat bestellt und verarbeitet haben. Dies erfolgt auf Firmenpapier mit Nennung der Baustelle, Auflistung der Lieferscheine (Lieferscheinnummer) und Bestätigung, dass nur zertifiziertes Holz eingesetzt wurde.
6. Vorgaben zum Einsatz von Naturstein
Es darf nur Naturstein verwendet werden, der frei von Kinder- und Zwangsarbeit ist. Dies ist erfüllt bei Steinen aus der EU (CE-Kennzeichnung notwendig) und Steinen mit dem WIN=WIN Fair Stone Siegel.
7. Vorgaben zum Einsatz von Beton
Es sollte nach Möglichkeit Beton verwendet werden, der CSC (Concrete Sustainability Council) zertifiziert ist. Hier besteht eine Transparenz über den Herstellungsprozess, die Wertschöpfungskette und über die Auswirkungen auf das soziale und ökologische Umfeld.
8. Mengennachweise
Mit Fertigstellung der Arbeiten ist ein Mengen- und Massennachweis zu führen. Dieser dient zur abschließenden Feststellung der real im Gebäude verbauten Produktmengen. Der Mengen- und Massennachweis kann auf Grundlage der LV Mengen und Massen erfolgen, die um Mehr- oder Mindermengen ergänzt werden.
9. Vorgaben Baustelle
Abfälle auf der Baustelle sind weitgehend zu vermeiden. Die dennoch anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu sortieren.
Eine lärmarme Baustelle ist grundsätzlich anzustreben. Dazu sind soweit technisch möglich lärmarme Baumaschinen und Geräte einzusetzen. In den Schutzzeiten werktags 20:00 bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist Baustellenlärm prinzipiell auszuschließen.
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung von Staub sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren einzusetzen. Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben haben dem Stand der Technik zu entsprechen und sind regelmäßig zu warten.
Es ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es ist auszuschließen, dass kein mit folgenden H-Sätzen und dem Gefahrensymbol gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der Umwelt kommt:
H300, H310, H330 Akute Toxizität
H340 Keimzell-Mutagenität Muta. 1A
/ 1B
H341 Keimzell-Mutagenität Muta. 2
H350 Karzinogenität Carc. 1A / 1B
H351 Karzinogenität Carc. 2
H360 Reproduktionstoxizität Rep.
1A /1B
H361 Reproduktionstoxizität Rep.
1A /1B
H400 akut gewässergefährdend
H400, H410, H411, H412, H413 chronisch gewässergefährdend
H420 Ozonschicht schädigend
H334 Sensibilisierung der Atemwege
H317 Sensibilisierung der Haut
PTB-Eigenschaft persistent, bioakkumulierend
und toxisch
vPvB-Eigenschaft sehr persistent und sehr
bioakkumulierend
Der Boden auf und um die Baustelle ist soweit technisch möglich vor unnötigen Verdichtungen zu schützen.
10. Anlage Schadstoffvorgaben
GRUNDSÄTZLICHE VORGABE:
maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe nach CLP- / REACH Verordnung mit sensibilisierenden, humantoxischen oder umweltgefährdenden Eigenschaften oder besonders besorgniserregende Stoffe.
ERGÄNZENDE VORGABEN:
Ergänzende Vorgaben zu Bauprodukten, die im Rahmen der Produktwahl zwingend einzuhalten sind, entnehmen Sie der Anlage "DGNB + QNG - Produktanforderungen/ Schadtstoffanforderungen".
Vorbemerkungen für nachhaltiges Bauen gemäß DGNB & QNG
04 äußere Entwässerung
04
äußere Entwässerung
04.01 Erdbauarbeiten
04.01
Erdbauarbeiten
04.02 Bodenverwertung und Entsorgung
04.02
Bodenverwertung und Entsorgung
04.03 Rohrleitungsbau Schmutzwasser
04.03
Rohrleitungsbau Schmutzwasser
04.04 Schachtbau Schmutz- und Regenwasser
04.04
Schachtbau Schmutz- und Regenwasser
04.05 Fettabscheider
04.05
Fettabscheider
04.06 Hebeanlage
04.06
Hebeanlage
04.07 Rohrgräben und Leerrohr
04.07
Rohrgräben und Leerrohr
04.08 Insgemeinkosten
04.08
Insgemeinkosten