Baustelleneinrichtung
Neubau Geschäftsstelle und Firmenkundencenter Nord
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1.         Angebotsunterlagen:             gültig in der aufgeführten Reihenfolge 1.1   "Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis" mit den Angebots- und Vertragsbedingungen 1.2 Leistungsverzeichnis/Beschreibung der Leistungen (beigeheftet) 1.3 die Pläne im Büro ausliegend die beigehefteten Anlagen/Pläne: - Grundrissausschnitte (verkleinert) 1.4 Die Baugenehmigung nach Erteilung 1.5 VOB, Teil B und C mit den entsprechenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), sofern im vorstehenden nichts anderes geregelt ist 1.6 DIN-,RAL- und VDI-Bestimmungen des TÜV , EVU , VDE, sowie Verordungen des Landes 1.7 Landesrechtliche Normen (Bauordnung) und Bestimmungen, Auflagen und Anordnungen der zuständigen Institutionen und Ämter 1.8 Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (vom Bieter vorzulegen) 2. Ausschreibung: beschränkt in Anlehnung an die VOB/A § 3.1. (2) 3. Zuschlag: bis zum (siehe Deckblatt)  (jedoch nicht mehr als 30 Kalendertage in Anlehnung an die VOB/A § 19.2). Bis dahin ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 4. Vertragsstrafe: pro Arbeitstag 0,2 %, jedoch nicht mehr als 5 % der Auftragssumme (netto). 5. Vertragserfüllungsbürgschaft: ist im Auftragsfall über 10 % der Auftragssumme (netto) eines in der europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder eines Kreditversicherers vorzulegen. 6. Sicherheitsleistung: . 6.1 nach VOB/B § 17, 10 % der jeweiligen Teilzahlung. 6.2 Gewährleistungs- und Überzahlungsbürgschaft 5 % der Abrechnungssumme (netto) als unbefristete und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines in der europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder eines Kreditversicherers. 7. Gewährleistungsfrist: die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre.Für die Bedingungen der Gewährleistung gilt die VOB/B § 13. 8. Bauleistungsversicherung: ist abgeschlossen. Dafür werden dem Auftragnehmer 0,3 % der Auftragssumme (netto) abgezogen. 9. Baustrom werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,15 % der Auftragssumme (netto) abgezogen. 10.  Bauwasser werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,15 % der Auftragssumme (netto) abgezogen. 11 Baureinigung werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,10 % der Auftragssumme (netto) abgezogen. 12. Bauschild: werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,10 % der Auftragssumme (netto) abgezogen. 13. Fachbauleitung gemäß LBO:             ist im Angebotspreis enthalten.
1.         Angebotsunterlagen:
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG Bauvorhaben In Stuhr-Brinkum wird ein Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage neu errichtet. Das vierstöckige Gebäude gliedert sich vertikal in vier Vollgeschosse mit Flachdachkonstruktion und darunter liegender Tiefgarage. Zwei der vier Geschosse sind Wohngeschosse, im Erdgeschoss, sowie im 1. Obergeschoss befinden sich Gewerbeflächen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Innenausbauarbeiten der Filiale der Sparkasse. Diese erstrecken sich über einen Teilbereich im Untergeschoss und im Erdgeschoss sowie über das gesamte 1. Obergeschoss einschließlich des internen Treppenhauses. Lage Das Baugrundstück befindet sich in der Gemeinde Stuhr, an der Bremer Straße 2, im nördlichen Gemeindegebiet. Erschließung Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die öffentlichen Verkehrswege (Bremer Str. und Georg-Lohmann-Straße) Zufahrtsmöglichkeiten Beschaffenheit Eine direkte Zufahrt zur Baustelle kann per Fahrzeuge an das Gebäude erfolgen. Direkte Materailanliefungen sind möglich.Die Transporte in das Gebäude / die Bauabschnitte sind mittels Kleinlieferungen in Abstimmung zu erfolgen. Diese Tatsache ist für die Stellung von Hilfsmitteln, die Materialanlieferung und besonders für die Container etc. zu berücksichtigen und in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Gerüste: Notwendige Arbeitsgerüste für die Ausführung der Arbeiten sind Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers und sind in die Einheitspreisen einzukalkulieren. Baustelleneinrichtung: Die Aufstellung von Baubuden und Baucontainern zur Material- und Gerätelagerung sowie auch das sowie das Parken von Fahrzeugen ist nur nach Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Schlaf- und Wohncontainer werden nicht zugelassen! Das Übernachten auf der Baustelle ist nicht zulässig! Die Einrichtung der Baustelle sowie die Vorhaltung aller zur Ausführung des Gewerkes erforderlichen Geräte, Werkzeuge etc. inklusive Wiederherstellung des Ursprungszustandes bei Verlassen der Baustelle sind Bestandteil der Einheitspreise. Die Baustelleinrichtungsfläche ist vor Baubeginn mit der Bauleitung abzustimmen. WC-und Waschgelegenheiten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Angaben zur Ausführung Die Ausführung erfolgt gem. Terminplan. Die Anzahl der Mitarbeiter ist der begrenzten Bauzeit anzupassen. Baustellenabsicherung: Die Baustelle sowie evtl. Lagerstätten im Außenbereich sind dauerhaft und ständig zu verschließen besonders in Punkto der Sicherheit von Passanten und Mitarbeitern. Abfallbeseitigung: Für den Abtransport von Bauschutt, Materialresten und dgl. ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich, die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Reinigung von Arbeitsplätzen hat umgehend und ständig sowie auf besondere Anordnung der Bauleitung zu erfolgen. Werden diesbezügliche Weisungen Bauleitung nicht beachtet, kann der Auftraggeber nach Fristsetzung die Abfallbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen. Bauschutt- und Baustellenabfälle sind entsprechend den behoerdlichen Vorschriften fachgerecht getrennt zu lagern und zu entsorgen. Überlassen von Anschlüssen / Bedingungen Strom- und Wasseranschlüsse werden bauseitig gestellt. Die Übergabepunkte befinden sich unmittelbar im Bereich der Baustelle. Bautagebuch: Über die vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten sind Bautagesberichte und in Kopie 1x wöchentlich der Bauführung zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Vorgänge am Bau dokumentieren, z.B. Anzahl der Beschäftigten, Tätigkeit, wichtige Bauabschnitte, Ereignisse usw. Allgemein: Vor Beginn und während der Ausführung der Arbeiten sind alle angrenzenden Bauteile zu schützen. Schäden oder evtl. bei Nachfolgearbeiten erforderliche zusätzliche Arbeiten werden auf Kosten des AN durch Fachfirmen beseitigt.
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen 0.1.01 Nebenangebote oder Vorschläge zur Änderung der ausgeschriebenen Leistungen sind ausdrücklich zugelassen und erwünscht, jedoch anzubieten einschl. sämtlicher daraus resultierender Nebenleistungen, wie Planungsänderungen, statische Umrechnungen einschl. deren Prüfung, Bezugsnachweisen, Referenzen etc. Diese Änderungen werden erst nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber Bestandteil der Leistung, ansonsten gilt das Leistungsverzeichnis im ursprünglichen Wortlaut. 0.1.02 Alle sich aus diesen Vorbemerkungen Maßnahmen ergebenden Maßnahmen und Leistungen sind als Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle zu erbringenden Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile sowie die Ausführung nach Zeichnung und Angabe und alle Nebenleistungen. 0.1.03 Alle Anlagen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Grundsätzlich gelten sämtliche in Frage kommenden technischen Vorschriften, wie DIN-Normen, technische Richtlinien, Herstellervorschriften, Herstellerempfehlungen, die Bestimmungen der NBauO, die Auflagen und Vorschriften der Baurechtsbehörden, des Brandschutzes, des Bezirks-Schornsteinfegers, der Versorgungsunternehmen, sowie sonstiger in Deutschland anerkannter Fach- , Sicherheits- und Aufsichtsorgane als Vertragsgrundlage. 0.1.04 Der Bauherr behält sich das Recht vor, Titel und Positionen ganz oder teilweise nicht ausführen zu lassen, bzw. an verschiedene Auftragnehmer zu vergeben. Hieraus steht dem AN ein Anspruch auf entgangenem Gewinn nicht zu, Änderungen der Einheitspreise werden ausgeschlossen. 0.1.05 Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Gegebenheiten zu unterrichten, eventuelle Nachforderungen die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. 0.1.06 Die von den Transportfahrzeugen benutzten öffentlichen Straßen müssen täglich von Verunreinigungen durch den Baustellen-Verkehrgereinigt werden. Im Bedarfsfall muss die Reinigung auch mehrmals täglich erfolgen. 0.1.07 Beschädigungen an öffentlichen Verkehrsflächen, die vom AN verursacht wurden, müssen entsprechend den amtlichen Auflagen und Vorschriften vom AN beseitigt werden. 0.1.08 Die zur Verwendung kommenden Materialien dürfen generell ohne vorherige Rücksprache bei dem planenden Architekten nicht bestellt werden. Dieses betrifft ebenso die Massen des Leistungsverzeichnisses, als auch die in den Positionen beschriebenen Qualitäten. Diese Abstimmung muss entsprechend dem Baufortschritt mit entsprechendem Vorlauf erfolgen. Gestaltungswirksame Materialien und Oberflächen sind vorab grundsätzlich zu bemustern. 0.1.09 Auf eine saubere Baustelle wird seitens der Architekten besonders geachtet. Es wird davon ausgegangen, dass jeder AN selbstständig, ohne besondere Aufforderung, seine Leistungen entsprechend DIN 18299, 4.1.11 regelmäßig ausführt. Sollte das nicht der Fall sein, setzt der AG / Architekt nur einmal mündlich oder schriftlich eine Frist zur Leistungserfüllung. Kommt der AN einer solchen Aufforderung nicht sogleich nach, ist der AG berechtigt, ohne Nachfristsetzung diese Nebenleistung auf Kosten des AN von dritterSeite ausführen zu lassen. 0.1.10 Sämtliche Reststoffe und Abbruchmaterialien sind - sofern im LV nichts anderes angegeben - auf eigene Kosten entsprechend den örtlichen Vorschriften den zuständigen Deponien bzw. Reststoffe-Beseitigungs- / Recyclinganlagen zuzuführen. Auf die zum Zeitpunkt der Ausführung gültige Gewerbeabfallverordnung, Altholzverordnung und Abfallbeseitigungssatzung mit der Pflicht der Mülltrennung wird ausdrücklich hingewiesen. 0.1.11 Der Auftragnehmer haftet bis zur vollendeten Abnahme der Bauleistung für die unversehrte Vollständigkeit seiner vertraglich vereinbarten Leistung. Die Gefahrtragung nach § 644 BGB sowie die §§ 7 und 10 nach VOB/B bleiben unberührt.
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Grundlagen Für Angebot und Vertrag sind maßgebend in der jeweils gültigen Fassung (bei Widersprüchen in der Reihenfolge) 1.1 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung gültigen Fassung, 1.2 die Zeichnungen und bautechnischen Nachweise 1.3 sind einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen verbindlich. Auftraggeber - AG - und Auftragnehmer - AN - verpflichten sich in diesem Falle, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt. 1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN sind ausgeschlossen, Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des AG. 2. Angebot 2.1 die Angebotsabgabe erfolgt kostenlos und unverbindlich. 2.2 Vor Angebotsabgabe hat sich der AN über Baustelle, Zuwegungen und alle sonstigen  für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung und Einsichtnahme in die Pläne zu unterrichten. Auf Unkenntnis beruhende Nachforderungen sind ausgeschlossen. 2.3 Nebenangebote de AN gegenüber dem Leistungsverzeichnis müssen als solche auf  einem gesonderten Blatt gekennzeichnet werden. Sie sind auf der Grundlage dieser ZVB anzubieten. 2.4 Nachtragsangebote für nachträglich erforderliche, neue oder geänderte Leistungen müssen schriftlich vom AN eingereicht werden. Mit der Ausführung darf erst nach schriftlichem Auftrag durch den AG begonnen werden. Grundlage der Kalkulationen ist das Hauptangebot mit ZVB. 2.5 der AN hält sich mindestens an sein Angebot bis 3 Monate nach Angebotseingang beim AG gebunden. 3. Auftrag / Bauvertrag 3.1 Auftrag/Bauvertrag bzw. Erweiterungen, Änderungs- und Nachaufträge sind nur wirksam, wenn sie vom AG schriftlich erteilt werden. 3.2 Wird unter Zustimmung des AG eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, muss diese eine federführende Firma gegenüber dem AG benennen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften als Gesamtschuldner. 3.3 Sofern nichts anderes vereinbart, erfordern Stundenlohnarbeiten einen schriftlichen Auftrag  des AG. Stundenlohnarbeiten sind auf Nachweiszetteln in dreifacher Ausfertigung zur Unterschrift vorzulegen. Die Unterschrift des Architekten erfolgt vorbehaltlich der nachträglichen Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und abgegolten ist. Tagelohnnachweise sind täglich vorzulegen! 3.4 Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen, die Kosten hierfür sind mit 0,3% der Auftragssumme vom AN zu tragen. Diese Forderungen des AG können von der Forderung des AN abgezogen werden. 4. Ausführung 4.1 Für den AN verbindliche Ausführungspläne müssen die Unterschrift des Architekten des AG tragen. Die für die Leistung maßgeblichen Zeichnungsmasse sind vom AN vor Beginn der Ausführung zu prüfen. Auf Unstimmigkeiten ist schriftlich hinzuweisen. 4.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben, Konstruktions- und Einbau-, Werkplänepläne sind rechtzeitig vom AN zu erstellen und zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen. Die Kosten sind komplett in die Einheitspreis einzukalkulieren sofern nicht seperat als Position ausgewiesen.Mehrkosten infolge falscher oder verspätet vorgelegter Unterlagen trägt der AN. Die Anerkennung der Ausführungsunterlagen durch den AG befreit den AN nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen. 4.3 Sind für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich, sind diese vom AN ohne besondere Vergütung rechtzeitig einzuholen und dem AG zu überreichen. Die Kosten sind mit einzukalkulieren! 4.4 Der AN hat alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Der AN stellt den AG und seinen Architekten ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen jeder Art, die im Zusammenhang mit seinen Leistungen stehen. AG und sein Architekt treffen im Verhältnis zum AN keine eigenen Sicherungspflichten. Der AN muss die Gefahrenstellen ausreichend sichern. Das Arbeitsschutzgesetzt, sämtliche Verordnungen und Richtlinien sowie die BGV sind im vollen Umfang zu beachten. Der AG beauftragt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator sofern notwendig, zur Überwachung der Einhaltung erforderlicher Sicherheitsvorkehrungen, dies befreit den AN jedoch nicht von seiner Eigenverantwortung und Verpflichtung zur Beachtung,  Einhaltung und Ausführung erforderlicher Sicherheitsvorkehrungen in allen Bereichen der beauftragten Leistungen. 4.5 Der AN hat, - soweit vorgeschrieben - den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter bzw. Fachbauleiter vor Beginn der Arbeiten zu benennen. Abgesehen davon ist ein dauernd auf der Baustelle anwesender verantwortlicher Vertreter des AN zu benennen, der verpflichtet und befugt ist, an den seitens des AG angeordneten Baubesprechungen teilzunehmen, verbindliche Anweisungen entgegenzunehmen und ausführen zu lassen. 4.6 Der AN hat sich vor Beginn und während seiner Arbeiten von dem Zustand des Baus und vorhandenen Leistungen zu überzeugen. Vorhandene Bauteile und Leistungen dürfen nicht beeinträchtigt oder verändert werden. 4.7 Der AN hat seine ausgeführten Leistungen gegen Witterungseinflüsse, Grundwasser und Verschmutzungen ausreichend zu schützen, sowie Schnee und Eis zu beseitigen (keine zusätzliche Vergütung). 4.8 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Erforderliche Baustoffprüfungen hat der AN ohne besondere Anweisungen auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen. Es dürfen nur Baustoffe oder Bauverfahren angewendet werden, fürdie eine staatlich anerkannte Zulassung vorliegt. 4.9 Im Leistungsverzeichnis sind Ausführungsfristen vorgegeben. Durch Abgabe des unterzeichneten Angebotes sind diese Fristen vom Bieter anerkannt. In den Vergabeunterlagen (Auftrag / Bauvertrag) sind diese oder gemeinsam mit dem Bieter geänderte Ausführungsfristen genannt und durch Unterzeichnung verbindlich vereinbart. Für die Nichteinhaltung  dieser Fristen wird eine Vertragsstrafe von 0,5% der Brutto-Auftragssumme für jeden überschrittenen Werktag festgelegt. Insgesamt darf die Vertragsstrafe 5% der Brutto-Schlussrechnungssumme nicht überschreiten. Die vom AG festgelegten Ausführungsfristen und Bauzeitenpläne sind Vertragsbestandteil. Um einen zügigen und reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, sind sie unbedingt einzuhalten. Betriebsferien einer Firma dürfen keinen Einfluss auf die Ausführungsfristen haben, und werden daher grundsätzlich nicht anerkannt. Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, gelten nicht als Behinderung. Bei Überschreitung von Einzelfristen, bei nicht fristgerechter Erfüllung eines Verlangens nach § 5/3 VOB/B und wenn der AN der Pflicht nach § 4/7 VOB/B nicht nachkommt, wird die vereinbarte Vertragsstrafe einbehalten. Der einbehaltene Betrag wird unter folgenden Voraussetzungen freigegeben: a) die Überschreitung der Einzelfristen ist durch verstärkten Einsatz von Arbeitskräften und Geräten damit ausgeglichen, dass nachfolgende Einzelfristen eingehalten sind und eine Überschreitung derFertigstellungsfrist für die Leistungen des Auftragnehmers und dieGesamtfertigstellung des Gebäudes nicht verursacht wird. b) das Verlangen nach § 5/3 VOB/B ist erfüllt. c) die Pflicht nach § 4/7 wurde in einer vertragsmäßig festgesetzten Frist erfüllt. Wird der AN von den Architekten zur Ergänzung der Belegschaft oder des Maschinenparks im Interesse der Einhaltung der Vertragsfristen aufgefordert, dann kommt er dieser Aufforderung binnen 3 Arbeitstagen nach. Als angemessene Frist nach § 5/4 VOB/B gelten 5 Arbeitstage. Der Auftragnehmer beginnt, fördert und vollendet die Ausführung der Bauleistungen nach den vereinbarten Vertragsfristenplan. Mit der Beseitigung von Mängeln nach § 4/7 VOB/B beginnt der AN 3 Arbeitstage nach dem Erkennen. Als Tag des Erkennen des Mangels gilt die Eintragung im Bautagebuch, bzw. das Datum des Poststempels der Mängelrüge. Als angemessene Frist nach § 4/7 VOB/B gelten 5 Arbeitstage. 5. Zahlungen, Aufmaß, Sicherheiten, Gewährleistungen 5.1 Eine Abtretung der Forderungen des AN bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG. 5.2 Bei etwaigen Rückforderungen des AG aus Überzahlung kann sich der AN nicht auf einen Wegfall der Bereicherung berufen. 5.3 Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Ausführungszeichnungen, sofern kein Pauschalpreis vereinbart ist. Wenn das nicht möglich ist, nach örtlichem Aufmaß. Als angemessene Frist nach § 14 Ziff. 4 VOB/B gelten 2 Monate. Als angemessene Frist nach § 16/5 (3) gelten für die Schlusszahlungen und die Teilschlusszahlungen grundsätzlich 60 Tage, für die Abschlagszahlungen 21 Tage, vorbehaltlich der Prüffähigkeit der aufgestellten Rechnungen. Von den Abschlagszahlungen werden als Sicherheit 10% einbehalten. Die einbehaltenen Beträge werden nicht hinterlegt, nicht auf Sperrkonto gezahlt, und nicht verzinst. Sie werden mit der Schlussrechnung ausbezahlt. 5.4 Die Dauer der Gewährleistung beträgt grundsätzlich 5 Jahre, nach BGB. Die Sicherheitsleistung für Gewährleistung beträgt 5% der Gesamtvergütung (einschl. Mehrwertsteuer). Die Sicherheitsleistung erfolgt durch Einbehalt oder durch auflagenfreie und unbefristete Bankbürgschaft (Formblattmuster EFB Sich 2) eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers. 5.5 Die Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes ist dem AG (als Kopie) vorzulegen. Ohne diese sind Zahlungen nur unter Einbehalt und Weiterleitung der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich. 6. Abnahme 6.1 Die Abnahme erfolgt förmlich. Der Termin wird vom AN vorgeschlagen. Die fiktive Abnahme gem. § 12/5 VOB/B ist ausgeschlossen. 7. Sonstiges 7.1 Auf Verlangen des AG hat der AN nachzuweisen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche besteht, und dass er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und der Berufsgenossenschaft nachkommt. 7.2 Alle Preise sind Festpreise, eine Lohn- und Stoffpreisklausel wird nicht vereinbart. 7.3 Der AN ist verpflichtet, die Baustelle in einem sauberen Zustand zu halten, insbesondere den von seinen Arbeiten anfallenden Bauschutt, Verpackungsmaterial, Abfälle und Verunreinigungen während und nach Erbringung der Bauleistung ohne Anspruch auf gesonderte Bezahlung sofort zu beseitigen. Die Aufforderung zur Schutt- und Abfallbeseitigung kann durch den Auftraggeber bei kurzer Fristsetzung mündlich, telefonisch, oder schriftlich erfolgen. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht unverzüglich nach, so ist der AG berechtigt, ohne Nachfristsetzung den Schutt, Abfall und die Verunreinigung auf Kosten des AN beseitigen zu lassen, und die entstehenden Kosten von den Rechnungen des AN abzuziehen. Bei Unklarheiten über die Verursacher des Bauschutts etc. kann die notwendig gewordene Baureinigung auf alle am Bauvorhaben beteiligten Auftragnehmer anteilig zur Auftragssumme umgelegt werden. Der AN verzichtet ausdrücklich auf jeden Einspruch gegen diese Regelung. 7.4 Alle erforderlichen Unterlagen werden dem AN 2-fach kostenfrei zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare können gegen Kostenerstattung angefordert werden. 7.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen, und davon den Architekten eine Durchschrift wöchentlich zu übergeben. 7.6  Es ist Sache des jeweiligen Auftragnehmers, die notwendigen Absprachen und Verrechnungen für die Benutzung der Baustelleneinrichtung des Rohbauunternehmers mit demselben zu führen, (Strom, Wasser, Telefon, Baukran, Gerüste etc.). Falls für die Ausführung nachstehender Arbeiten eine Änderung der Gerüste über den Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Forderungen und der DIN 18451 hinaus notwendig wird, so sind diese zu veranlassen, und die dadurch entstehenden Kosten vom jeweiligen AN zu tragen. 7.7 Bei eventuellen auftretenden Mehrleistungen, die im Leistungsverzeichnis nicht enthalten sind, sind vor Beginn der Arbeiten die Kosten schriftlich bei den Architekten einzureichen und deren Genehmigung abzuwarten. Werden Arbeiten ohne vorheriges Nachtragsangebot ausgeführt, so wird angenommen, dass der AN diese zu seinen Leistungen nach dem Kostenanschlag betrachtet, bei der eine Vergütung der Arbeiten nicht erfolgt. 7.8 Diese ZVB werden vom Auftragnehmer mit Angebotsabgabe anerkannt. KAPAZITÄTEN Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sind in meinem Betrieb beschäftigt: Polier bzw. Obermonteure  :___Mann Facharbeiter bzw. Monteure  :___Mann Hilfsarbeiter bzw. Helfer  :___Mann Lehrlinge    :___ Mann Für das Objekt ist folgende Besetzung vorgesehen: Polier bzw. Obermonteure  :___Mann Facharbeiter bzw. Monteure  :___Mann Hilfsarbeiter bzw. Helfer  :___Mann Lehrlinge    :___Mann STUNDENLÖHNE Einschl. Zuschläge für Sozialkosten, Fahrgelder, Auslösung, Kleingerät und Werkzeug, allgemeine Geschäftskosten, Plangewinn und Steuern. Meister     :_/Std. _____ Facharbeiter    :_/Std. _____ Bauhelfer    :_/Std. _____ Auszubildender:   :_/Std. _____
1. Grundlagen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Besprechungscontainer Besprechungscontainer für Zwecke des Auftraggebers aufstellen, vorhalten und auf Anordnung der Bauleitung abfahren. Die Größe muss ausreichend sein für einen Büro / Besprechungsraum (ca. 15 m²) mit folgender Ausstattung: 1 Schreibtisch, abschließbar, 1 Büro-Drehstuhl, 1 Aktenregal, 1 Besprechungstisch mit 10 Stühlen, 1 Garderobe, 1 Apothekerschrank. 1 funktionstüchtige WLAN-Infrastruktur (WLAN-Router / Access Point zur flächendeckenden und stabilen Internetversorgung im gesamten Container) Alle Böden mit Linoleum, alles in einwandfreiem Zustand. Eingangstür mit Zylinderschloss, (dem AG sind Schlüssel in der angeforderten Anzahl zur Verfügung zu stellen), Fenster von aussen mit Klappläden (Diebstahlgesichert), Elektroheizung, Beleuchtung, Steckdosen in ausreichender Anzahl. Alles vorhalten mit Amtsanschluß, einschl. aller Abgaben und laufenden Gebühren, z.B. laufende Instandhaltung und der 1-mal wöchentliche Reinigung aller Räume, alles über die gesamte Bauzeit Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__. 1
Besprechungscontainer
1,00
St
01.__. 2 Besprechungscontainer, vorhalten + betreiben Besprechungscontainer, vorhalten und betreiben, über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. - Alle Betriebskosten einschl. Medienverbräuche - Reinigung, 1-mal wöchentlich
01.__. 2
Besprechungscontainer, vorhalten + betreiben
40,00
StWo
01.__. 3 Sanitärcontainer, WC-Anlage Sanitärcontainer mit WC-Anlagen, wärmegedämmte Ausführung, stapelbar einschl. Unterbau. Reinigung 1-mal wöchentlich durch den AN. Einrichten, vorhalten, betreiben und beräumen nach Ende der Bauzeit, wie folgt: Nutzung: alle am Bau beteiligten Gewerke Ausstattung - Elektroinstallation, Beleuchtung - Heizung Sanitäreinrichtung - 2-mal Waschbecken mit Spiegel, Seifenspender und Handtuchspender je Waschbecken - Warmwasser Bereiter - 5-mal WC - 2-mal Urinal - WC-Trennwandanlage einschl. Türen für 5-mal WC-Kabinen - Anschlüsse für Frischwasser, Abwasser und Strom einschl. Verbräuche Abmessungen: bis ca. 6,50x2,50 m Zustand: gut und sauber, nicht älter als 3 Jahre Grundeinsatzzeit: 4 Wochen Ortsangabe: Aufstellung nach Angaben des AG
01.__. 3
Sanitärcontainer, WC-Anlage
1,00
St
01.__. 4 Sanitärcontainer, WC-Anlage, vorhalten + betreiben Sanitärcontainer als WC-Anlage, vorhalten und betreiben, über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Leistungsbestandteile - Alle Betriebskosten - Reinigung, 1-mal wöchentlich
01.__. 4
Sanitärcontainer, WC-Anlage, vorhalten + betreiben
E
40,00
StWo
01.__. 5 Bautür (behelfsmäßig), Stahlblech Behelfsmäßige Bautür aus verzinktem Stahlblech in eine bauseitige Rohbauöffnung liefern, fachgerecht einbauen, für die Dauer der Nutzung vorhalten und nach Anordnung der Bauleitung wieder demontieren und abtransportieren. Abmessungen Rohbauöffnung: bis maximal 4,00 m x 3,00 m Bautür: 1-flügeliges Stahltürelement Abmessung ca. 1,00 m x 2,00 m, inklusive stabiler Zarge, Drückergarnitur und vorgerichtet für den Einbau eines bauseitigen Profilzylinders. Die verbleibende Restfläche der Rohbauöffnung um das Türelement herum ist mit einer stabilen, wetterfesten und einbruchhemmenden Konstruktion aus Holzwerkstoffplatten (OSB-Platten, Mindestdicke 22 mm) auf einer soliden Kantholz-Unterkonstruktion lückenlos und regendicht zu schließen. Die gesamte Konstruktion (Tür und Holzausfachung) muss mechanisch so stabil im Mauerwerk bzw. Beton verankert werden, dass ein unbefugtes Eindringen Dritter (Diebstahlschutz) wirksam verhindert wird.
01.__. 5
Bautür (behelfsmäßig), Stahlblech
6,00
St
01.__. 6 Aufzugsschutz Schutzverkleidung der Aufzugskabine (Wände und Boden) mit Schutzplatten (z. B. Hartfaserplatten oder gleichwertig) inkl. Kantenschutzprofilen. Schutz der Bedientableaus mittels geeigneter Abdeckungen unter Berücksichtigung der uneingeschränkten Funktion der Aufzugssteuerung. Abmessungen BxTxH: ca. 110 x210 x 210 cm Regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung des Schutzes während der Bauzeit. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der Schutz vollständig zu entfernen und die Kabine besenrein zu übergeben. Eventuelle Verschmutzungen oder Beschädigungen sind fachgerecht zu beseitigen.
01.__. 6
Aufzugsschutz
1,00
St
01.__. 7 Schutz Einbauteile Auf-/Abbau von Schutzverkleidung aus Holzlatten, Hartfaserplatten und 0,5 mm dicker PE-Folie herstellen und mit Klebeband abkleben, für z. B. Holz- und Glastüren, Geländer, Wandverkleidungen usw. Einbauort: KG/EG/1OG
01.__. 7
Schutz Einbauteile
150,00
01.__. 8 Schutz Treppenstufen, Hartfaser Auf-/Abbau von Abdeckung für Treppenstufen mit einer Lage Kunststofffolie, d= 0,5 mm und Hartfaserplatten, Stöße mit Kunststoffklebeband staubdicht verkleben und gegen Abrutschen sichern. Breite der Stufen: ca. 120 m Höhe der Stufen: ca. 18 cm Tiefe der Stufen: ca. 26 cm Einbauort: Treppenhaus KSK -  vom KG bis zum 1. OG
01.__. 8
Schutz Treppenstufen, Hartfaser
40,00
St
01.__. 9 Schutzmaßnahme Dachterrasse als Laufweg Schutz der Dachterrasse für Materialtransport. Liefern, verlegen und rückbauen einer Schutzabdeckung (Bautenschutzmatten und Platten) zum Schutz vor Beschädigungen. Laufweg ca. 3,00 m breit. Vorhaltezeit: 4 Wochen. Längere Nutzung wird in einer separaten Position berechnet.
01.__. 9
Schutzmaßnahme Dachterrasse als Laufweg
60,00
01.__. 10 Vorhaltung Schutzmaßnahme Dachterrasse Vorhalten der Schutzmaßnahme für die Nutzung als Laufweg über die Grundvorhaltezeit hinaus.
01.__. 10
Vorhaltung Schutzmaßnahme Dachterrasse
480,00
m²/W
01.__. 11 Durchsturzsicherung <0,25 m² Zulegung von Abdeckung für Decken-/Bodenöffnungen, mit Bohlen, als durchtrittsichere Abdeckung. Öffnungsgröße: bis 0,25 m²
01.__. 11
Durchsturzsicherung <0,25 m²
100,00
St
01.__. 12 Durchsturzsicherung <0,5 m² Auf-/Abbau von Abdeckung für Decken-/Bodenöffnungen, mit Bohlen, als durchtrittsichere, unverschiebbare Abdeckung. Öffnungsgröße: von 0,26 bis 0,5 m²
01.__. 12
Durchsturzsicherung <0,5 m²
30,00
St
01.__. 13 Durchsturzsicherung <1,1 m² Auf-/Abbau von Abdeckung für Decken-/Bodenöffnungen, mit Bohlen, als durchtrittsichere, unverschiebbare Abdeckung. Öffnungsgröße: von 0,5m² bis 1,1 m²
01.__. 13
Durchsturzsicherung <1,1 m²
10,00
St
01.__. 14 Absturzsicherung Decken-/Podestränder, Holz Auf-/Abbau von Absturzsicherung aus Holz, an Treppen-/Decken-/Podestränder, Ausfachung mit Brettern, geschlossen einschl. Schrammbord aus Holz. Untergrund: Stb. Absturzsicherung: H= mind. 1,00 m
01.__. 14
Absturzsicherung Decken-/Podestränder, Holz
50,00
m
01.__. 15 Meterrisse anbringen Meterrisse (Bezugshöhe +1,00 m über fertigem Fußboden - OKFF) auf den Rohbauwänden bzw. Betonbauteilen anbringen. Meteriss ist nach Angaben der Bauleitung deutlich sichtbar und haltbar anzuzeichnen.
01.__. 15
Meterrisse anbringen
10,00
St
01.__. 16 Schuttcontainer, 7,00m3 Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall. Leistungsbestandteile Aufstellen, An- und Abfahrt der Container (Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position) Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage Containerinhalt: 7,00 m3
01.__. 16
Schuttcontainer, 7,00m3
15,00
St
01.__. 17 Baustellenreinigung Besenreinhaltung der Baustelle. Sammlung von Müll, Abfall und Verpackungsstoffen der Baufrmen auf der gesamten Baustelle, Verbringung zu den Entsorgungsplätzen auf der Baustelle, fraktionsgetrennte Entsorgung. Aufgaben: Sammlung, Transport und Containerbefüllung jeglichen Abfalls und Wertstoffs, Besenreinhaltung Arbeitsort: gesamte Baustelle, auf Anweisung der Bauleitung
01.__. 17
Baustellenreinigung
100,00
Std
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__. 1 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden für unvorhergesehene Arbeiten nach Angabe der Bauleitung zum Nachweis durch täglich anzuerkennende Tagelohnzettel, einschl. aller Zuschläge.
05.__. 1
Facharbeiterstunden
100,00
Std.
05.__. 2 Hilfsarbeiter Hilfsarbeiterstunden für unvorhergesehene Arbeiten nach Angabe der Bauleitung zum Nachweis durch täglich anzuerkennende Tagelohnzettel, einschl. aller Zuschläge.
05.__. 2
Hilfsarbeiter
100,00
Std.