Erdarbeiten
Neubau Förderschule e-s E und Bürgerzentrum Schwerin
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01
01
01.02
01.02
01.03
01.03
01.06
01.06
02 Erdbauarbeiten Gesamt
02
Erdbauarbeiten Gesamt
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR ERDARBEITE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR ERDARBEITEN - DIN 18300 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR ERDARBEITEN - DIN 18300 1. Es gelten die ATV in der VOB/C, die einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung. Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Es gelten die EAB Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, das Bodengutachten. 2. Die Erdarbeiten sind unter Beachtung des Bodengutachtens auszuführen. Unregelmäßigkeiten des Baugrundes bzw. Abweichungen gegenüber dem Gutachten sind vor Fortführung der Arbeiten dem Ersteller des Gutachtens und der örtlichen Bauleitung zu melden. 3. Durch den AG werden 1 Höhenfestpunkt, sowie 1. Stk Längs- und Querachse eingemessen. Alles weiteren eventuell notwendigen Vermessungen liegen im Verantwortungsbereich des AN. 4. Die vom Auftragnehmer zur Lagerung des Aushubmaterials vorgesehenen Flächen sind in den Baustelleneinrichtungsplan einzuzeichnen und vor Baubeginn dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. 5. Der Auftragnehmer hat Vorkehrungen gegen eindringendes Oberflächenwasser zu treffen, und das eventuell durch wasserführende Schichten eindringende Tageswasser unverzüglich zu beseitigen. 6. Die Arbeitsräume sind während der gesamten Bauzeit frei von Baustellenresten und Verschlammung zu halten, damit die anfallenden Sicker- und Schichtwässer ungehindert in den tieferen Untergrund abfließen können. Hierauf ist ständig zu achten. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Forderung entstehen, gehen zu Lasten des AN. 7. Der abzufahrende Boden wird Eigentum des AN und ist von der Baustelle zur freien Verwendung zu entfernen. Evtl. erforderliche Kippgebühren sind im Einheitspreis einzukalkulieren. 8. Entnommener Boden, der zur Auffüllung benutzt werden kann, soll zwischengelagert und für die Auffüllung des Geländes innerhalb und außerhalb des Gebäudes verwendet werden. 9. Bei Abtransport und Abfuhr von Baumaterialien und Aushubmaterial sind Verunreinigungen von öffentlichen und privaten Straßen und Gehwegen zu vermeiden. Unvermeidliche Verunreinigungen oder Beschädigungen sind unverzüglich zu beseitigen. 10. Der AN hat alle von den Baumaßnahmen betroffenen öffentlichen und nicht öffentlichen Anlagen im Bereich der Baustelle, wie z.B. Verkehrs- und Vegetationsflächen, Leitungen, Rohre, Kabel, Maste, Bauwerke bzw. Bauteile und vorhandene Bäume gegen Beschädigung zu sichern. 11. Der Auftragnehmer hat die generelle vertragliche Verpflichtung, vor Beginn der Arbeiten bei den zuständigen Dienststellen Erkundigungen über die Lage evtl. im Baugelände verlaufender öffentlicher Leitungen, Kabel, Kanäle usw. einzuholen. 12. Für die Ausschachtung der Baugrube gelten die Bodenklassen gem. Bodengutachten. 13. Die Verdichtungsgrade des einzubauenden Bodens oder der Verfüllung müssen den Vorgaben des Bodengutachtens entsprechen. Der Auftragnehmer hat zur Feststellung einer durchgehend gleichmäßigen und ausreichenden Verdichtung und Tragfähigkeit des vorhandenen bzw. eingebauten Bodens Prüfungen durchzuführen. Der Bodeneinbau hat grundsätzlich lagenweise zu erfolgen, entsprechende Verdichtungsgeräte und Schichtdicken sind eigenverantwortlich festzulegen. Verdichtungsgrad und Kornzusammensetzung sind nachzuweisen.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR ERDARBEITE
Hinweis Erdarbeiten gem. Bodengrundgutac Hinweis Erdarbeiten gem. Bodengrundgutachten Hinweise zu den Erdbauarbeiten Grundlagen Für die Erdbauarbeiten ist das Baugrundgutachten der GGU Gesellschaft für Grundbau und Umwelttechnik mbH, Bericht Nr. 2224/2025 Rev. 1 vom 13.08.2025, maßgebend und Grundlage der Ausführung sowie der Angebotserstellung. Die vorhandenen Gelände- und Höhenniveaus sind den Ausführungsplänen/Vermessungsplänen zu entnehmen. Bodenschichten im Baufeld Mutterboden (Schicht 1): Feinsand, humos, 0,05-0,60 m stark, nicht tragfähig, vollständig abzutragen. Auffüllungen (Schicht 2): Mittelsande mit Kiesen, teilweise Schlufflagen, wechselnde Lagerungsdichte (locker bis mitteldicht), nur bedingt wiedereinbaufähig. Schluff (Schicht 3): weich bis steif, geringe Tragfähigkeit, schwach durchlässig. Sande (Schicht 4): überwiegend mitteldicht bis dicht, tragfähig, durchlässig. Geschiebemergel (Schicht 5): Sand-Ton-Schluff-Gemisch, steif bis halbfest, tragfähig, sehr geringe Wasserdurchlässigkeit. Wasserhaltung Eine offene Wasserhaltung ist einzuplanen. Es ist mit dem Anfall von Stau- und Schichtenwasser zu rechnen, das in Baugruben und Arbeitsräumen zufließen kann. Pumpensümpfe und Söffelpumpen sind vorzusehen. Böschungen und Baugrubensohlen sind vor Aufweichen, Frost und Erosionsschäden durch Niederschlags- und Schichtenwasser zu schützen. Baugruben Die Baugrubenherstellung erfolgt gemäß DIN 4124. Ab einer Tiefe von 1,25 m sind Böschungen oder ein geeigneter Verbau vorzusehen. Im Bereich bindiger Böden (z. B. Geschiebemergel) sind Verdichtungen statisch auszuführen, im Bereich nichtbindiger Böden dynamisch. Die Technologie und der zeitliche Ablauf sind mit der Bauüberwachung abzustimmen. Erdaushub Der Erdaushub ist entsprechend der Vorgaben des Bodengutachtens und den behördlichen Bestimmungen zu behandeln. Anfallendes Bodenmaterial aus Auffüllungen (Schicht 2) ist nur bedingt wiedereinbaufähig und gesondert zu verwerten bzw. zu entsorgen. Für die Wiederverwendung im Baufeld ist die Zustimmung der Bauüberwachung erforderlich. Mutterboden ist separat zu lagern und darf nicht im Baugrund oder zur Hinterfüllung verwendet werden. Verfüllung Der Arbeitsraum ist lagenweise zu verfüllen und zu verdichten. Als Hinterfüllmaterial sind nur geeignete, nicht bindige Böden zulässig. Die endgültige Ausführung der Erdarbeiten erfolgt in Abstimmung mit dem Fachplaner und der Bauüberwachung.
Hinweis Erdarbeiten gem. Bodengrundgutac
Hinweis Schnittstelle Bohrpfahlgründung Hinweis Schnittstelle Bohrpfahlgründung und Erweiterter - Erdarbeiten Schnittstelle Bohrpfahlgründung und Erweiterter Rohbau - Erdarbeiten Die Schnittstelle liegt an der Oberkante des gekappten Pfahls und damit an der Unterkante des Balkenrostes. Diese Ebene bildet die Arbeitsgrundlage für den erweiterten Rohbau. Die Bohrpfahlfirma führt alle notwendigen Erdarbeiten bis zur jeweiligen Bohrebene aus. Dazu gehören das Entfernen von Hindernissen und Betonresten sowie die Herstellung der Bohrebene, die etwa fünfzig Zentimeter über der späteren Pfahlkappe liegt. Die Bohrpfahlfirma übernimmt zudem das vollständige Kappen und Freilegen der Pfähle. Nach Herstellung der Pfahloberkanten übernimmt der erweiterte Rohbau. Die Erdbaufirma des erweiterten Rohbaus stellt die Arbeitsebene für die Balkenroste her. Die Gründungssohle zwischen den Balkenrosten wird ebenfalls durch den erweiterten Rohbau hergestellt.
Hinweis Schnittstelle Bohrpfahlgründung
02.01 Allgemeines
02.01
Allgemeines
02.02 Bodenbewegungen
02.02
Bodenbewegungen
02.03 Grundleitungen
02.03
Grundleitungen