Hinweis Entwässerungskanalarbeiten VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
ALLGEMEINES
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Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden
zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien,
sowie die anerkannten Regel der Technik,
insbesondere:
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen
- ATV DIN 18306 - Entwässerungskanalarbeiten
- DIN 1986-100 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke
- DIN 1986-30- Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke - Teil 30: Dichtheitsprüfung
- DIN EN 1610 - Verlegung und Prüfung von
Abwasserleitungen und -kanälen
Für alle Entwässerungskanalarbeiten sind folgende
Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren:
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf-
sichtlich genehmigte und zugelassene Materialien
und Konstruktionen zu verwenden.
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrik-
ate, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese
mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer
Begründung anzumelden.
- Das Herstellen von Auflagerungen und Überschütt-
ungen als Leitungsschutz sind mit einzukalkulieren.
- Die Verlegung der Rohrleitungen hat im Gefälle zu
erfolgen. Dafür notwendige zusätzliche Erdarbeiten
sind einzukalkulieren (Mindesttiefe 80cm).
- Freie Leitungsenden, welche aus der Sicht des Bauab-
laufes noch nicht weiter angebunden werden können,
sind prov. zu verschließen, zu schützen und zu markieren.
- Für alle Gruben und Gräben sind die ggf. erforderliche Verbauherstellung sowie alle Stützungsmaßnahmen der Erdemassen einkalkuliert.
- Tagwasserhaltung ist, falls erforderlich, mit einkalkuliert.
- Alle Verbrauchsmaterialien zur Errichtung sind einkalkuliert
.
Hinweis Entwässerungskanalarbeiten
4 KG 500 Außenanlagen
4.1 Technische Anlagen