Putzarbeiten
Neubau Feuerwehr Tarp
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeine Baubeschreibung - siehe separate Anlage (01_26-05-08-bh FW Tarp Baubeschreibung.pdf ) 2. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - siehe separate Anlage (02_26-05-08-bh FW Tarp ATV.pdf
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingung 3. ZTV Rohbauarbeiten 3.1 Baustellenflächen und Kräne Eine Baustraße wird eingerichtet. Der AN hat bei Nutzung anderer Flächen insbesondere der Containerstandflächen und eigener Lagerflächen deren Befahrbarkeit und Belastbarkeit eigenverantwortlich zu prüfen und den eventuell erforderlichen Mehraufwand für Baggermatratzen, Unterbau, Tragschichten Kranfundamentierung und Autokran- oder Betonpumpenaufstellungen o.Ä. einzuschätzen und in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die Aufstellung von Kränen ist anzumelden, Kranhöhen bis zu 30 m sind zulässig. Für darüberhinausgehende Höhen ist eine Genehmigung einzuholen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem AN. Der Bieter trägt die volle Verantwortung für die Durchführung der Baumaßnahme, sowie Einhaltung der behördlichen Unfallverhütungsvorschriften. Die Zugänglichkeit der Containeranlagen ist über sicher begehbare Fußwege aus Holzstegen zu gewährleisten und in die jeweilige Containerposition einzukalkulieren. 3.2 Baustelleneinrichtungs- und Bauablaufplan Der den Ausschreibungsunterlagen beiliegende BE-Plan dient nur als Vorschlag zur Kalkulation. Der AN hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung unter Berücksichtigung des SIGE-Plans einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan, der auch Lager und Containerflächen der Nachfolgegewerke berücksichtigt, vorzulegen und genehmigen zu lassen. Dieser ist entsprechend dem Baufortschritt vom AN zu aktualisieren. Der Baustelleneinrichtungsplan wird Grundlage für die bauseitige Errichtung der Anschlüsse und Flächen durch den Tiefbauunternehmer. Der AN ist verpflichtet innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung einen detaillierten Bauablaufplan zu erstellen und 4-wöchig einschl. Soll-Ist-Vergleich fortzuschreiben. Alle wesentlichen Leistungen für den vom AN gewählten Bauverlauf sind detailliert nach Abschnitten aufzuführen. Der Bauzeitenplan ist mit der Bauleitung abzustimmen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt für diese Leistungen nicht. 3.3 Bauwasser/Baustrom Die Anschlüsse für Baustrom, Bauwasser und Abwasser werden bauseits im Zuge der Erdarbeiten hergestellt. Für Baustrom wird durch das Gewerk Rohbau ein 63A Bauhauptanschluss sowie zwei Baustellenhauptverteiler errichtet und bauseits vorgehalten. Die Anschlüsse der baulichen Einrichtungen an diese Vorhaltungen einschl. der Sicherung gegen Frost sind jeweils in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Bauseits wird nur die Baubeleuchtung des Geländes zur Verfügung gestellt, für die Beleuchtung der eigenen Arbeitsbereiche ist der Bieter selbst verantwortlich, diese Leistung ist einzukalkulieren. 3.4 Baugrube und Wasserhaltung Sämtliche Erdarbeiten bis zum Grobplanum werden bauseits ausgeführt. Bei den Erdarbeiten der Fundamenterstellung und der Grundleitungen unter der Sohle ist die Wasserhaltung während der Bauzeit, das Einmessen der Leitungsverlegung durch die Fundamente/Sohle mit Mauerkragen und ggf. den zugehörigen Bodeneinläufen oder Stutzen ist einzukalkulieren. 3.5 Statische Berechnung Es wird auf die Statische Berechnung im Anhang verwiesen. Die dort gemachten Angaben und Hinweise sind zu beachten. Insbesondere die vom Bauunternehmer zu erbringenden statischen Nachweise bzw. anzufertigende Ausführungszeichnungen sind als Vertragsbestandteil zu beachten und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Der Prüf-Ing. ist rechtzeitig vor den Betonierungsarbeiten zu informieren. Die Kosten für Wiederholungsprüfungen gehen zu Lasten des AN. 3.6 Bauzustände Für erforderliche statische Berechnungen von Bau- und Montagezustände, die sich aus dem gewählten Bauablauf des AN ergeben sowie den daraus resultierenden zusätzlichen konstruktiven/statischen Maßnahmen ist ausschließlich der AN verantwortlich und hat diese einzukalkulieren, z.B. das Längervorhalten von Absteifungsmaßnahmen oder zusätzliche/nachträgliche Absteifungen. 3.7 Gerüste Die Aufstellung eines längenorientierten Fassadengerüstes der Lastklasse 4 im Außenbereich erfolgt bauseits durch das Gewerk Gerüste. Die Koordination der Gerüststellung in Abhängigkeit der eigenen Arbeitstakte mit dem Gewerk Gerüste ist einzukalkulieren. Die Sicherheitsbestimmungen sind grundsätzlich einzuhalten. Das Gerüst wird auch den Folgegewerken Fensterbau sowie dem Zimmermann und dem Dachdecker zum Gebrauch überlassen, bei zeitlichen Überschneidungen ist sich mit den Folgegewerke bei der Gerüststellung/des Gerüstumbaus bzw. der Nutzung im Vorfeld abzustimmen. Das Innengerüst in der Fahrzeughalle wird auch durch das Gewerk Gerüste gestellt, sonstige notwendige Innengerüste sind einzukalkulieren. 3.8 Zulassungen Es wird davon ausgegangen, dass der AN ausschließlich zugelassenen Produkte und zugelassene Bauarten kalkuliert. Sollten für Bauteile, Bauteilgruppen oder Materialien Zulassungen im Einzelfall erforderlich sein, so sind sämtlich damit in Verbindung stehenden Kosten, wie Bauteilversuche, Einreichung der Genehmigung etc. einzukalkulieren und werden ausdrücklich nicht gesondert vergütet. Die Unterlagen sind rechtzeitig vorzulegen und so einzureichen, dass es zu keinem Bauverzug kommt. 3.09 Abrechnung Rohbauarbeiten Zum Aufmaß gehören auch immer die zugehörigen Pläne, denen die verwendeten Maße zu entnehmen sind, ggf. mit entsprechender Markierung. Alle Aufmaße sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend zu erstellen, alle Aufmaße sind in "Endgültiger" Form zu erstellen, sog. provisorische Aufmaße oder pauschale Abschläge werden nicht anerkannt! Die Aufmaße sind vor Rechnungsstellung zusammen mit der Bauleitung durchzuführen bzw. dieser zur Prüfung vorzulegen. 3.10 Beton der Überwachungklasse 2 Die Baustelle ist als B2-Baustelle für Beton der Überwachungklasse 2 einzurichten.  Hinsichtlich der sich daraus ergebenden Anforderungen wird auf das Zement-Merkblatt B5 - Überwachen von Beton auf Baustellen, herausgegeben vom Verein Deutscher Zementwerke e.V. verwiesen und zum Vertragsbestandteil gemacht.  Die Kosten hierfür sind in separater Position anzubieten. 3.11 Reinigung und Entsorgung Alle Flächen sind werktätig grob zu reinigen und 1x wöchentlich besenrein. Verpackungsmaterial und Bausschutt: anfallende Stoffe sind im Behälter des AN zu sammeln und vorschriftsgemäß zu entsorgen. 3.12 Pläne und Unterlagen Der Ausschreibung liegen folgende Pläne und Unterlagen als Kalkulationsgrundlage bei. Allgemein: 5_AR_LP_BE_00__Baustelleneinrichtungsplan Grundrisse Ansichten Schnitte: 5_AR_G1_AN_NS_00_a_Ansichten Nord, Süd 5_AR_G1_AN_OW_00_a_Ansichten Ost, West 5_AR_G1_GR_FU_00_c_Fundamentplan.pdf 5_AR_G1_GR_00_00_b_Grundriss Erdgeschoss 5_AR_G1_GR_01_00_a_Grundriss 1. Obergeschoss 5_AR_G1_GR_DA_00_a_Dachaufsicht 5_AR_G1_SN_ADE_00_a_Schnitte A-A, D-D, E-E 5_AR_G1_SN_BC_00_a_Schnitte B-B, C-C 5_AR_G2_AN_ON_00_a_Ansichten Nord, Ost Übungswand 5_AR_G2_AN_WS_00_a_Ansichten Süd, West Übungswand 5_AR_G2_GR_UW_00_a_Grundrisse Übungswand NEA 5_AR_G2_SN_12_00__Schnitte 1-1, 2-2 Übungswand Detailplanung: 5_AR_G1_GR_00_WB__Wandbeläge EG 5_AR_G1_GR_01_WB__Wandbeläge OG Statische Berechnung hier nur Pos.Pläne: TAR_4_TWP_FUG_P_XXX_EG0_001_V_A-Positionsplan Gründung TAR_4_TWP_GRU_P_XXX_EG0_001_V_A-Positionsplan EG TAR_4_TWP_GRU_P_XXX_OG1_001_V_-Positionsplan OG TAR_4_TWP_SCH_P_XXX_XXX_001_V_A-Positionsplan Schnitte TAR_4_TWP_XXX_P_XXX_XXX_001_ V_-Positionsplan NEA + Übungsturm S 01b - Schalplan Gründung Gutachten: TarpFWGkomp -Gründungsbericht mit Standsicherheitsuntersuchung, Berkowski Grundlabor
Zusätzliche Technische Vertragsbedingung
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