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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Allgemeines
1.1 Baufeld, Zugang
Das Baufeld liegt zwischen der Schleswiger Straße und
der 2023 in nördlicher Richtung neu gebauten
Sporthalle und wird von der Schleswiger Straße
angefahren.
Gemäß §2 Satz 3 der Landesverordnung zur Abwehr von
Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch
Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) ist keine
Überprüfung auf kampfmittelverdächtige Gegenstände
erforderlich, da Friedichstadt nicht in der Liste der
Gemeinden mit bekannten Bombenabwürfen aufgeführt
ist. Zufallsfunde von Munition sind jedoch nicht
gänzlich auszuschließen.
Übernachten auf dem Gelände ist verboten. Auf dem
Gelände ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
Es dürfen nur die Zugangsstraßen und die von der
Bauleitung zugewiesenen Baustellenflächen betreten
werden. Auf der Baustelle ist kein Fremdverkehr zu
erwarten. Die im Baustelleneinrichtungsplan
festgeschriebenen Nutzungsbereiche sind einzuhalten.
Alle weiteren Flächen sind Freihalteflächen und
dürfen nicht belegt werden. Baustellenzufahrtswege
sind grundsätzlich als Rettungswege freizuhalten. Der
AN hat eigenverantwortlich für abgeschlossene
Lagerungsmöglichkeiten zu sorgen. Alle hierfür
notwendigen
Leistungen sind in die Einheitspreise, wie auch die
gesamte Baustelleneinrichtung, einzurechnen und werden
nicht gesondert vergütet. Tagesunterkünfte werden
nicht zur Verfügung gestellt. Sofern nicht in
gesonderten
Positionen beschrieben, sind die Baustelleneinrichtung
sowie sämtliche An- und Abfahrten in die
Einheitspreise einzurechnen.
1.2 Sicherheit auf der Baustelle
Für die Baumaßnahme wird vom Bauherrn ein Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
bestimmt. Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu
leisten. Arbeiten auf der Baustelle können erst nach
einer Einweisung und Vorlage entsprechender
Firmenauskunft- und Bietererklärungen begonnen werden.
Der AN verpflichtet sich seinerseits, seinen
Vorarbeiter und dessen Mitarbeiter, die auf der
Baustelle tätig
sind, in die Unfallverhütungsvorschriften einzuweisen
und auf strikte Einhaltung zu achten.
1.3 Bauwasser/Baustrom
Baustrom und Bauwasser werden vom AG unentgeltlich zur
Verfügung gestellt, d.h. die Kosten für Baustrom
und Bauwasser sind nicht in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Ab Anschlusspunkt /
Baustromverteiler sind
baustellen-geeignete (gemäß VDE), ausreichend
dimensionierte Verteilereinrichtungen vorzuhalten.
1.4 Baustellen-WC
Vom Auftraggeber wird ein Sanitär-Container für alle
Gewerke zur Verfügung gestellt. Das Aufstellen und
Betreiben erfolgt über das Gewerk Rohbauarbeiten.
1.5 Planunterlagen
Dem Unternehmer werden sämtliche Planunterlagen und
Gutachten/Berechnungen als PDF-Datei zur
Verfügung gestellt. Für die Vervielfältigung und
Verteilung auf der Baustelle ist der AN selbst
verantwortlich.
1.6 Dokumentation
Für alle Geräte, betriebstechnischen Systeme,
Einbauteile und Einrichtungsgegenstände sind die
erforderlichen Vorschriften für die spätere Bedienung
und Wartung in deutscher Sprache zu übergeben.
Zusätzlich ist vom Auftragnehmer eine Auflistung der
Einbauteile, Materialien, Farben usw. mit
nachfolgenden Angaben zu erstellen:
- Gewerk
- Fabrikat
- Fabrikat-Nr.
- Name des Herstellers mit Adressenangaben
- Bestell-Nr.
- Bezugsquelle
- sämtliche geforderten Gütenachweise /
Zulassungsbescheide
- alle Brandschutzzulassungen, wenn erforderlich
- alle erforderlichen Zustimmungen
- technische Abnahmen, Genehmigungen, Prüfzeugnisse
- Bedienungs- und Pflegeanleitungen
- alle vertraglichen Nachweise
Die Auflistung ist detailliert und übersichtlich zu
erstellen.
Sie ist in DIN A4-Aktenordnern (1-Fach Ausführung) und
digital (1-fach) zu übergeben. Sie dient als
Grundlage für die Ersatzteilbeschaffung bzw.
Wartungsarbeiten.
1.7 Baustellenbesprechungen / Bautagebuch
Der AG führt Baustellenbesprechungen durch, zu der der
AN einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu
entsenden hat. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu
tragen, das während der Ausführung seiner Leistung
immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend
ist.
1.8 Befahrung Grünflächen
Bei der Befahrung von unbefestigten Grünflächen sind
Fahrspuren vom AN zu beseitigen und die Flächen in
ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Auf
den Schutz der vorhandenen Bäume ist besonders zu
achten. Durch Unachtsamkeit entstandene Baumschäden
gehen zu Lasten des AN.
1.9 Schutzmaßnahmen
Schutzgebiet und Schutzzeiten, Schutzmaßnahmen: Die
erforderliche Baustelle ist so zu errichten und zu
betreiben, dass von dieser ausgehende Emissionen nicht
zu unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft
oder der Allgemeinheit führen. Beim Betrieb der
Baustelle sind die Immisionsrichtwerte der allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm -
Geräuschimmissionen - vom 19.08.1970
(BundesanzeigerNr.160) einzuhalten. Für allgemeine
Schutz - und Sicherungsmaßnahmen erfolgt hiermit der
Hinweis auf die DIN 18299. Alle zur Ausführung der
Arbeiten erforderlichen Geräte müssen den gültigen
Lärmschutzbestimmungen entsprechen.
1.10 Lärm
Die Arbeiten sind während der üblichen Arbeitszeit
Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 18:00 Uhr
durchzuführen. Arbeiten außerhalb dieser Arbeitszeiten
sind wenigstens 48 Stunden vorher mit der
Bauleitung abzustimmen und erst nach Freigabe durch
diese auszuführen. Die Baustelle ist für die
Durchführung so einzurichten, dass die durch
Bautätigkeit etc. verursachten Geräuschimmissionen den
Richtwert bei Tage von 60 dB (A), gemessen und
bewertet nach der allg. Verwaltungsvorschrift zum
Schutz
gegen Baulärm (VVBaulärmG), nicht überschreiten
(gemessen 0,5 m vor geöffneten Fenstern des vom
Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen
Raumes nach DIN 4109).
1.11 Weitere Hinweise
Baustelleneinrichtung, Gerüste, Leitern etc. und
Gerätevorhaltekosten und Fahrzeuge sind in die
Einheitspreise einzurechnen, wenn hierfür keine
separaten Positionen ausgewiesen sind. Maßangaben sind
am Bau zu prüfen.
Der Bieter hat geforderte Angaben (u.a. zu Produkten
und Systemen) im Leistungsverzeichnis zu ergänzen.
Es sind jeweils nur systemabhängige Produkte eines
Herstellers anzubieten.
Für die Güte der Stoffe und Bauteile und für die
Ausführung der Leistungen gelten die jeweiligen am Tage
der Submission in Kraft befindlichen DIN-Normen und
anerkannte Regeln der Technik.
Es gelten alle zurzeit gültigen, maßgeblichen
DIN-Vorschriften.
Das Leistungsverzeichnis ist keine Bestellliste.
Die Lieferung ist nach freigegebener
Ausführungsplanung und nach Abstimmung mit der
Bauüberwachung
vorzunehmen.
Kran und andere Hebewerkzeuge, Personen-Sicherungen,
etc. zum Materialtransport und für die Montage
sind einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung
erfolgt nicht.
Die ausgeschreibenen Positionen beinhalten immer das
Liefern und Einbauen des Materials, es sei denn, es
wird ausdrücklich auf eine andere Vorgehensweise
hingewiesen.
Bei Abweichungen zwischen Positionsplänen, Skizzen und
Schalplänen sind die Schalpläne
maßgebend.
Ende der Allgemeinen Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung