Stahltüren
Neubau Feuerwache Losheim am See
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens Die Gemeinde Losheim am See beabsichtigt die Errichtung eines Gebäudes zur Nutzung als Feuerwehrhaus durch die Freiwillige Feuerwehr Losheim am See. Das Gebäude besteht aus zwei Bauteilen: Bauteil 1 besteht aus der Fahrzeughalle mit 12 Stellplätzen und den zugehörigen Nebenräumen sowie einer  angrenzenden Halle für Fahrzeugpflege inkl. Wartungsgrube. Zudem wird eine Atemschutzwerkstatt nach DIN 14092 geplant, inkl. der kompletten Ausstattung. Das gesamte Bauteil ist eingeschossig, jedoch sind mehrere Emporen über den Nebenräumen vorgesehen. Angrenzend an die nördliche Hallenfassade wird das Gebäude durch einen Waschplatz inkl. Einhausung erweitert. Bauteil 2 ist der an die Fahrzeughalle angrenzende Sozialtrakt. Dieser ist zweigeschossig und beherbergt im EG unter anderem Umkleiden, Nassbereiche, Schleusen, Funkzentrale, Bereitschaftsraum und Elektrowerkstatt. Im OG befinden sich unter anderem Schulungsbereich, Büros und Jugendfeuerwehrraum. Um das Obergeschoss barrierefrei erreichen zu können wird ein behindertergerechter Aufzug eingeplant. Adresse:                         Merziger Straße                                       66679 Losheim am See Baubeginn:                      März 2026 Fertigstellung:                   Mai 2027 Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Herr Tim Mehrländer Tel.:             0271-695 175 Mobil:           0171-6810 404 E-Mail:         tim.mehrlaender@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein Allgemein Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299. Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben. Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich. Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren. Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen. Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage. Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen. Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden. Angaben zur Baustelle und Ausführung Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind entsprechend den Erfordernissen durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung Wir verweisen auf unsere AGB und: Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen. Anzufertigende Unterlagen Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind. Sofern erforderlich sind dem AG folgende Unterlagen vorzulegen: - Werkstattzeichnungen/Beschreibungen - Konstruktionszeichnungen - statische Nachweise - Prüfzeugnisse - usw. Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und Freigabe vorzulegen.  Ebenfalls vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.). Dokumentation Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen. Die notwendigen Wartungsverträge sind ebenfalls Bestandteil der Dokumentationsunterlagen. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Stahltüren Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Stahltüren Allgemeines und Geltungsbereich Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18360 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Stoffe und Bauteile Anzubietende Fabrikate Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Typen oder Fabrikate anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Korrosionsschutz verwendeter Bauteile Die verwendeten Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein. Ausführungshinweise Anzufertigende Unterlagen Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind. Folgende Unterlagen sind dem AG vorzulegen: - Werkstattzeichnungen/Beschreibungen - Konstruktionszeichnungen - statische Nachweise - Prüfzeugnisse usw. Dokumentatonsunterlagen Die Dokumentationsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor der Abnahme vorzulegen. Inhalt: - Deckblatt mit den Projektdaten, Namen und Anschriften der Projektbeteiligten - Inhaltsübersicht - kompletter Satz aller Ausführungszeichnungen mit maßstäblich eingetragenen Änderungen - Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen, Zulassungsbescheide und Abnahmeprotokolle - usw. Hinweise zu Schweißarbeiten Der Auftragnehmer hat in eigener Verantwortung alle Vorkehrungen zum Schutz anderer Bauteile, wie z.B. Sichtmauerwerk, Fenster, Türen, Dämmschichten, sowie sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zur Gewährleistung eines einwandfreien Brandschutzes zu treffen. Anforderungen an den Werkstoff Stahl Im eingebauten Zustand nicht mehr sichtbare Stahlteile sind entweder aus Chromnickelstahl oder in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Nachträgliche Bearbeitungen sollen weitgehend vermieden werden. Die Verzinkung der Stahlteile ist nach dem Transport auf die Baustelle und vor der Montage der Aluminiumelemente gründlich zu überprüfen. Beschädigte Zinkoberflächen auch nach eventuellen Schweißarbeiten sind zu reinigen, zu entfetten und mit einem hochwertigen Schutzanstrich gut deckend zweimal zu streichen. Statische Anforderungen Sofern notwendig muss die Konstruktion den statischen Anforderungen gerecht werden. Dimensionen und Materialdicken sind, soweit nicht vorgegeben, vom Bieter selbst zu wählen und auf Anforderung nachzuweisen. Einwirkende Lasten müssen sicher auf das Bauwerk übertragen werden. Für die Lastannahmen gelten die einschlägigen Normen. Verbindung und Befestigung Alle Verbindungen und Befestigungen müssen einen Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau ermöglichen. Für Verbindungselemente wie Schrauben, Bolzen, Muttern usw. und Kleinteile aus Stahl ist feuerverzinktes Material zu verwenden. Sämtliche Schraubverbindungen sind gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern. Zur Vermeidung von Kontaktkorrosionen muss beim Zusammenbau verschiedenartiger metallischer Werkstoffe eine Zwischenlage aus neutralem Material verwendet werden. (Ausnahme im Trockenbereich bei Einsatz von nichtrostendem Chromnickelstahl.)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Stahltüren
Projektspezifische Hinweise Projektspezifische Hinweise Die Baumaßnahme liegt im Wasserschutzgebiet WZ III und bei dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der NU ist eigenverantwortlich für die Einweisung durch den GU verantwortlich. Bei Missachtung der gesetzlichen und allgemeinen Anforderungen zu Boden- und Grundwasserschutz haftet der NU, welcher die Verunreinigung zu verantworten hat. Es kommt bei allen Türen der Baumaßnahme ein Schließsystem der Fa. Salto zum Einsatz. Die benötigte Vorrichtung der Türblätter für das Schließsystem ist zwischen AG und AN zu klären.
Projektspezifische Hinweise
01 Stahltüren
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Stahltüren
01.01 Stahltürelemente
01.01
Stahltürelemente
02 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
02.01 Stundenlohnarbeiten
02.01
Stundenlohnarbeiten