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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Allgemeine Informationen
00
Allgemeine Informationen
Bei dem geplanten Projekt handelt es sich um den
Neubau eines Wohnquartiers aus insgesamt vier
Gebäuden auf einem aktuell unbebauten Grundstück in
Düsseldorf Flingern. Die Häuser erstrecken sich
dabei über zwei von einer Straße getrennten
Grundstücke. Das Haus 01 steht dabei separat auf einem
eigenen Grundstück. Die Häuser 02 bis 04 teilen sich
wiederum ein Grundstück.
Im aktuellen Zustand ist das Grundstück vollständig
unbebaut. Im Rahmen der Entwicklung des Stadtteils
Düsseldorf Flingern wurde es als Standort für eine
Wohnbebauung vorgehalten. Benachbart sind in den
vergangenen Jahren bereits zahlreiche neue
Wohnbebauungen entstanden. Auf dem Grundstück selbst
stehen einige Bäume, die im Rahmen der Umsetzung des
Projektes mittels Ersatzpflanzungen ersetzt
werden sollen. Zudem liegt auf dem Grundstück eine
Leitung der Telekom, sowie des Stromnetzbetreibers.
Dieser Bereich des Grundstücks wird von Bebauung
freigehalten und während der Baumaßnahme
entsprechend geschützt. Unmittelbar neben dem
Grundstück errichtet ein anderer Bauträger gerade
mehrere
Mehrfamilienhäuser. Gegenüber dem Grundstück soll eine
Kita der Stadt Düsseldorf entstehen. Der finale
Straßenausbau ist noch nicht erfolgt. Den genauen
Umgang regelt hier die beantragte Baugenehmigung.
Das Projekt selbst besteht aus vier Baukörpern auf
zwei Grundstücken. Der erste Baukörper verfügt über
eine zweigeschossige Bauweise zzgl. Staffelgeschoss
und einem begrünten Flachdach. Das Gebäude wird
in den Etagen EG und 1.OG mittels
Pflegewohngemeinschaften genutzt. Das Staffelgeschoss
wird mittels
öffentlich geförderter Wohnungen genutzt. Das Gebäude
ist teilunterkellert. Im Keller befindet sich neben der
Haustechnik die notwendige Abstellfläche.
Das Haus 02 beinhaltet in einer dreigeschossigen
Bauweise zzgl. Staffelgeschoss insgesamt 14
Wohnungen. Diese Wohnungen sind allesamt gefördert.
Unter dem Gebäude befindet sich die Tiefgarage, in
der alle Stellplätze des Quartiers untergebracht sind.
Das dritte Haus beinhaltet insgesamt drei Reihenhäuser
in einer zweigeschossigen Bauweise ohne
Staffelgeschoss. Auch diese Häuser werden gefördert
errichtet. Das Haus 04 beinhaltet 6 Wohnungen in
zwei Stockwerken zzgl. Staffelgeschoss. Das Gebäude
ist teilunterkellert.
Alle Wohnungen inkl. der anbieterverantworteten
Pflegewohngemeinschaft werden öffentlich gefördert.
Das gesamte Gebäudeensemble wird in KfW 40 errichtet
und erhält keine weiteren Förderungen.
Bei dem geplanten Projekt handelt es sich um den
Grundlage für die Abgabe eines Angebots sind folgende
generelle Vereinbarungen:
Nebenangebote werden nur in Verbindung mit dem
Hauptangebot zugelassen
Stoffgleitklauseln werden nicht vereinbart und
akzeptiert
Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage
einer gültigen Freistellungsbescheinigung des
Finanzamtes und der Krankenkassen zugelassen
Angebote sind nur in Zusammenhang mit einem gültigen
Eignungsnachweis zugelassen
Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage von
mindestens drei vergleichbaren
Referenzprojekten in den letzten drei Jahren zugelassen
Geschuldet wird jeweils ein, wie in den Plänen
abgebildetes, abnahmefähiges Gewerk inkl. aller
Nebenleistungen. Ggfls. in der Ausschreibung nicht
aufgeführte, aber zur Fertigstellung des Gewerks
relevante Positionen sind bis spätestens zur Abgabe
des Angebots schriftlich anzuzeigen und selbstständig
mit einzukalkulieren. Die angebotenen Einheitspreise
der aufgeführten Leistungen verstehen sich für eine
komplette Lieferung und Montage, sowie Anschluss und
Inbetriebnahme (sofern notwendig) der betreffenden
Leistungen, und zwar auch dann, wenn dies in den
einzelnen Positionen nicht ausdrücklich vermerkt ist.
Der Auftragnehmer hat anhand der Planungsunterlagen,
sowie des örtlichen Befundes (vgl. hierzu das
Kapital Bauablauf) das Angebot bezüglich der
errechneten Massen und des Wortlautes auf Richtigkeit
und
Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind
umgehend, jedoch spätestens bei Abgabe des Angebots,
schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes
erklärt der Auftragnehmer, dass er die Leistungen
vollständig und funktionsgerecht zum angebotenen Preis
erbringen kann.
In den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen
Positionen sind folgende Punkte insbesondere mit
einzukalkulieren. Die hier aufgeführte Liste hat dabei
keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist bei Bedarf
vom Auftragnehmer eigenständig zu erweitern:
alle erforderlichen Lohn- und Lohnnebenkosten
einschließlich aller Kosten für die Bauleitung sowie
Zuschläge,
die dem AN durch Aufmaß und Abnahme entstehenden
Kosten,
Kosten für alle erforderlichen Dichtungs-, Klemm-,
Befestigungs-, Isolierungs-, Schweiß- und
Verbindungsmaterialien sowie Kleinteile frei Baustelle,
Kosten für sonstige Nebenarbeiten, die im direkten
Zusammenhang mit der ausgeschriebenen
Position stehen, auch wenn diese nicht separat in den
Leistungstexten beschrieben sind.
Kosten für Schutzmaßnahmen von Bauteilen und
Einrichtungsgegenständen,
Kosten für das Einholen aller erforderlicher
Schachterlaubnisscheine,
Kosten für die Inbetriebnahme einzelner Teile sowie
für eventuelle Messprotokolle,
Kosten aller technischer Unterlagen
Kosten für die Erarbeitung und Vervielfältigung der
ggfls. erforderlichen Werks- und
Montageplanungen. Die vom AG übermittelten Unterlagen
können dem Kapitel
"Ausführungsunterlagen" entnommen werden.
Der AN übernimmt im Auftragsfall für die Zeit seiner
Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm
übertragenen Leistungen die Stellung eines
Fachbauleiters für eigene und seine
Subunternehmerleistungen
eigenverantwortlich ohne gesonderte Vergütung. Der
Fachbauleiter muss nach Auftragserteilung namentlich
benannt werden. Eine Teilnahme des Fachbauleiters an
den stattfindenden Baustellenbesprechungen ist
erforderlich und wird nicht gesondert vergütet. (s.u.
"Baubesprechungen / Baustellenbesetzung")
Grundlage für die Abgabe eines Angebots sind folgende
Die Abgabe eines Angebots, die Vergabe und die
Ausführung unterliegen den folgenden Bedingungen:
Angebotsschreiben
Leistungsbeschreibung inkl. aller Vorbemerkungen
VOB / B und VOB / C
BauO NRW in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung
DIN Vorschriften und technische Vorbemerkungen
Richtlinien der beratenden Ingenieure, wie
beispielsweise dem TÜV, VDI, VDS
Richtlinien der Berufsgenossenschaften
Alle im Anhang befindlichen Unterlagen
Anerkannte Regeln der Technik
Stellen die o.g. DIN-Normen keine ausreichende
Qualitätssicherung für auszuführende Arbeiten dar,
kommen für die entsprechenden Leistungen die
anerkannten Regeln der Technik zum Einsatz.
Aktuelle Richtlinien und Verarbeitungshinweise der
Hersteller müssen erfüllt werden, wenn diese oberhalb
der Anforderungen der jeweiligen DIN-Norm liegen.
Die Reihenfolge und Wichtigkeit der unterschiedlichen
Bedingungen und Anforderungen regelt der
Bauwerkvertrag.
Die Abgabe eines Angebots, die Vergabe und die
Die Angebotsabgabe erfolgt unentgeltlich und für den
Auftraggeber ohne Verbindlichkeiten. Bei der Vergabe
ist der Auftraggeber nicht an das kostengünstigste
Angebot gebunden. Bei der Abgabe ist ein vollständig
ausgefülltes LV als pdf und gaeb, sowie der Nachweis
über die Zulassung zur Ausführung der angebotenen
Leistungen vorzulegen. Ein nicht vollständig
ausgefülltes LV findet in der Vergabe keine Beachtung.
Die Angebotsabgabe erfolgt unentgeltlich und für den
Im Anhang an dieses Leistungsverzeichnis befindet sich
ein grober Bauzeitenplan. Dieser gibt die Dauer
eines Gewerkes wochenweise an. Die darin angegebenen
Zeiten sind als bindend anzusehen. Gleichzeitig ist
das Angebot so zu kalkulieren, dass die angebotenen
Preise zum Zeitpunkt der Ausführung gem.
Bauzeitenplan noch gehalten werden können. Variable
Preisgleitklauseln oder andere variable Kosten
werden nicht akzeptiert.
Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der
Auftragnehmer mit den angegebenen Zeiten einverstanden
und versichert über ausreichend Personal für die
Ausführung der angebotenen Leistungen in der zur
Verfügung stehenden Zeit zu verfügen. Ein Nachweis
über ausreichend Personal ist auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen.
Sollten Fragen zum Bauablauf und der Situation auf der
Baustelle während der Ausführung bestehen, steht
es dem Auftragnehmer frei vor Abgabe des Angebots eine
Ortsbesichtigung durchzuführen (und sich vor Ort
von den öffentlichen Verhältnissen, insbesondere der
Lage und Beschaffenheit der Baustelle und deren
Zufahrtswegen zu überzeugen) oder mit den planenden
Architekten von Studio OM Kontakt aufzunehmen.
Gerne tauschen wir uns mit Ihnen über das Projekt aus.
Der Baubeginn für das gesamte Gebäude ist dem
Deckblatt zu entnehmen. Der Baubeginn für das eigene
Gewerk ist gem. des beiliegenden Bauzeitenplans selbst
zu ermitteln.
Im Bauzeitenplan sind verschiedene parallellaufende
Arbeiten zu erkennen. Mit der Abgabe des Angebots
erklärt sich der Auftragnehmer mit den
parallellaufenden Arbeiten einverstanden. Mögliche
hieraus
resultierende Einschränkungen im Bezug auf die
Lagermöglichkeit von Baumaterialien, sowie mögliche
Einschränkungen in der Baustelleneinrichtung sind dem
Auftragnehmer bekannt und sind im Angebotspreis
mit einkalkuliert. Eine nachträgliche Erhöhung des
Angebotspreises auf Basis von erhöhter Aufwendung für
Materiallagerung, Materialtransport oder die
Baustelleneinrichtung sind ausgeschlossen. Ergänzung:
Der AN
hat mit den anderen beteiligten Unternehmen so
zusammenzuarbeiten, dass keine Verzögerung der Arbeiten
entsteht. Etwaige Schwierigkeiten sind der Bauleitung
unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen
telefonisch mitzuteilen.
Im Anhang an dieses Leistungsverzeichnis befindet sich
Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die
zur Bauausführung freigegeben sind. Alle mit dieser
Anfrage übergebenen Unterlagen sind noch nicht
freigegeben. Sie haben den Status "Vorabzug" und dürfen
für die Ausführung nicht verwendet werden.
Der AG stellt eine vollständige und freigegebene
Ausführungsplanung inkl. allen relevanten Grundrissen,
Deckenspiegeln, Ansichten und Schnitten, sowie allen
notwendigen Leitdetails zur Verfügung. Im Rahmen
der Verhandlung nach Angebotslegung erhält der AN
einen vollständigen Plansatz. Diesen hat der AN bis
Vertragsunterschrift selbstständig auf Vollständigkeit
zu prüfen. Etwaige Lücken und Fehler müssen bis
spätestens zur Vertragsunterschrift angezeigt
werden.Ggfls. benötigte Montage- und Werkplanungen,
die für
das Erbringen des Gewerks notwendig sind, sind vom AN
selbstständig zu erarbeiten und vor
Ausführungsbeginn dem AG vorzulegen.
Bereits bei Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer den
benötigten Vorlauf der Planunterlagen vor
Ausführungsbeginn, sowie die Anzahl der benötigten
Exemplare mitzuteilen. Hierbei ist zu beachten, dass
der Auftraggeber kostenfrei nur ein gedrucktes
Exemplar der Ausführungsunterlagen zur Verfügung
stellt.
Alle zusätzlichen Ausführungen werden kostenpflichtig
zu Lasten des Auftragnehmers erstellt. Alternativ kann
der Auftragnehmer die Unterlagen selbst
vervielfältigen. Hierzu erhält er die oben beschriebene
Ausführungsunterlagen als pdf und dwg.
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene
Ausführungsart oder die Vorarbeiten anderer
Handwerker, so dass die Verantwortung für die
Übertragung nicht übernommen werden kann, so ist dies
der
Bauüberwachung umgehend schriftlich mitzuteilen. Die
davon betroffenen Arbeiten sind sofort einzustellen,
bis eine Einigung über die Weiterführung der Arbeiten
und der Einschließung der Verantwortung erzielt wird.
In jedem Fall haftet der Auftragnehmer für seine
Leistungen und Lieferungen allein.
Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die
Baubesprechungen finden wöchentlich, bei Bedarf oder
auf Verlangen des Auftraggebers auch öfter statt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen
verantwortlichen Mitarbeiter (Bauleiter) und dessen
Vertreter
schriftlich zu benennen, der ihn hinsichtlich aller
technischen und kaufmännischen Fragen in den
Baubesprechungen vertritt. Der Bauleiter ist
bevollmächtigt alle Erklärungen des Auftraggebers
entgegenzunehmen und für den Auftragnehmer Erklärungen
abzugeben. Er ist verpflichtet an den
Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Die
Vertretungsberechtigung ist schriftlich nachzuweisen.
Der
verantwortliche Bauleiter bzw. sein Vertreter haben
während der normalen Arbeitszeit ständig auf der
Baustelle anwesend zu sein. Außerhalb der normalen
Arbeitszeit muss er fernmündlich erreichbar sein. Der
Auftraggeber ist berechtigt einen Austausch von
einzelnen Mitgliedern der technischen Aufsicht zu
verlangen,
wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Der
Auftragnehmer versichert, dass beide Vertreter der
deutschen Sprache mächtig und in der Lage sind, mit den
weiteren vom Auftragnehmer auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitern zu kommunizieren.
Zur Klarstellung: Mit Abgabe des Angebots stimmt der
Auftragnehmer zu, dass zu jedem Zeitpunkt (innerhalb
der üblichen Arbeitszeiten) mindestens ein in Wort und
Schrift der deutschen Sprache mächtiger Mitarbeiter
auf der Baustelle ist, der die oben genannten
Anforderungen hinsichtlich der Vertretungsberechtigung
erfüllt.
Eine Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer
bedarf der schriftlichen Zustimmung (auch per Email)
des Auftraggebers. Bei jeder Weitergabe sind die
beauftragten Unternehmen namentlich zu benennen. Bei
einer Weitergabe an einen ausländischen Subunternehmer
hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch
die Anzahl und die Tätigkeitsdauer der zum Einsatz
kommenden ausländischen Arbeitnehmer mitzuteilen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu
tragen, dass auch die von ihm beauftragten
Subunternehmer weder Leiharbeiter im Sinne des AÜG
noch Mitarbeiter aus Drittländern einsetzen, die nicht
im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder
eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Bei
sämtlichen ausländischen Arbeitnehmern ist eine
gültige Arbeitserlaubnis und gültiger
Versicherungsnachweis ständig vorlagebereit auf der
Baustelle vorzuhalten.
Baubesprechungen finden wöchentlich, bei Bedarf oder
Die Baumaßnahme befindet sich in Düsseldorf Flingern.
Das betreffende Grundstück ist unbebaut und kann
in ausgewiesenen Bereichen für eine
Baustelleneinrichtung genutzt werden. Diese Fläche
wird vollständig
eingezäunt und videoüberwacht. Die genaue Lage dieser
Flächen, sowie deren Verwendung ist dem
beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Dem Baustelleneinrichtungsplan ist zu entnehmen, dass
nach Aushub der Baugruben deutlich geringere
Lagerkapazitäten auf dem Grundstück vorhanden sind.
Lagerungen von Materialien auf dem Grundstück
(außerhalb der aktuell durch das entsprechende Gewerk
bearbeiteten Flächen; siehe hierzu Bauzeitenplan)
sind nur ausnahmsweise und nur in Rücksprache mit der
Bauleitung möglich.
Seitens des Auftraggebers werden die für die
Baumaßnahme notwendigen sanitären Einrichtungen zur
Verfügung gestellt. Aufenthaltsflächen für die
Mitarbeiter gem. Arbeitsstättenrichtlinie und anderen
gesetzlichen Vorgaben sind in der Eigenverantwortung
des Auftragnehmers herzustellen. Sollten hierfür
zusätzliche Container durch den Auftragnehmer
aufgestellt werden müssen, so ist dies nur in
vorheriger
Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig. Eine
Notwendigkeit zur Inanspruchnahme von
Baustelleneinrichtungsfläche außerhalb des Gebäudes
ist schon zur Angebotsabgabe verbindlich mitzuteilen.
Bauwasser- und Baustromanschlüsse sind an einer
zentralen Stelle auf dem Grundstück vorhanden. Eine
weitere Verteilung obliegt dem Auftragnehmer. Die
Kosten für Baustrom, Bauwasser und
Sanitäreinrichtungen werden pauschal auf alle
Unternehmer umgelegt.
Die für die Arbeiten an der Fassade notwendigen
Gerüste sind bauseitig vorhanden und werden im Rahmen
einer Gebrauchsüberlassung dem Auftragnehmer
kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sollte die
Inanspruchnahme dieses Gerüstes zur Ausführung des
Gewerks notwendig sein, so ist dies bereits bei
Angebotsabgabe verbindlich zu erklären. Die Arbeiten
sind in diesem Fall so zu koordinieren, dass dem
Abrüsten des Bauwerks zum im Bauzeitenplan definierten
Zeitpunkt nichts entgegensteht. Das Gerüst wird
im Rahmen der Bauausführung von mehreren Gewerken
parallel genutzt. Oben beschriebene Grundsätze
für parallel laufende Arbeiten gelten entsprechend.
Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und
Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein
verantwortlich. Die Benutzung fremder Gerüste
geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die
Gerüstgestellung bis zu einer Arbeitshöhe von 3,5 m
hat vom Auftragnehmer zu erfolgen. Hierfür wird keine
Vergütung gewährt. Der Auftragnehmer versichert,
größtmögliche Rücksicht auf den Straßenverkehr und die
Nachbarn zu nehmen. Lärm- und Staubbelästigung, sofern
vermeidbar, sind zu unterlassen. Hierbei sind die
jeweils örtlich höchstzulässigen Lärmgrenzen zu
beachten.
Die Baumaßnahme befindet sich in Düsseldorf Flingern.
Auf dem Grundstück des Hauses 01 befinden sich im
östlichen Randstreifen Leitungen von öffentlichen
Versorgungsträgern. Die Lage der Leitungen ist dem
beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. Die
geltenden Schutzbestimmungen für den Schutzstreifen
oberhalb der Leitungen ist für alle Gewerke bindend.
Die Fläche darf weder als Baustelleneinrichtungs- noch
als Lagerfläche genutzt werden.
Bereiche innerhalb der aufgestellten Baumschutzzäune
sind ausdrücklich nicht als Lager- oder Abstellfläche
zu benutzen. Jegliche Arbeiten innerhalb der
Schutzzäune sind ausschließlich nach vorheriger
Absprache mit
der Bauleitung durchzuführen.
Auf dem Grundstück des Hauses 01 befinden sich im
Die im Zuge der Baumaßnahme errichteten Aufzüge sind
nicht für den Materialtransport geeignet und nicht
für einen solchen zu nutzen. Eine Nutzung der Aufzüge
ist während der Gesamtmaßnahme untersagt.
Parallel zu den Rohbaumaßnahmen arbeitende
Auftragnehmer können ggfls. den bauseitig vorhandenen
Kran zum Materialtransport nutzen. Hierzu ist
Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Eine
Krannutzung
ist nicht Beschaffenheit des Auftrags und kann nicht
garantiert werden. Zudem ist zu beachten, dass eine
Krannutzung ausschließlich entgeltlich stattfindet und
durch die Nutzung des Krans keine Haftung für das
bewegte Material übernommen wird.
Darüber hinaus ist der Materialtransport nur über die
Treppenräume, sowie mittels eigener Hochlogistik
möglich. Eine Nutzung von eigener Hochlogistik ist
bauseitig abzustimmen.
Es ist zu beachten, dass der Kran von mehreren
Gewerken genutzt wird. Die oben beschriebenen
Grundlagen für parallel laufende Arbeiten gelten
entsprechend.
Die im Zuge der Baumaßnahme errichteten Aufzüge sind
Das Lagern von Materialien ist nur in den im Kapitel
Baustelleneinrichtung beschriebenen Maße auf der
Baustelle zulässig. Für das auf der Baustelle
gelagerte Material ist der Auftragnehmer selbst
verantwortlich.
Diebstahl, Beschädigung oder auch das notwendige
Umsetzen von gelagertem Material werden nicht
gesondert vergütet.
Die Baustelle ist dauerhaft ordentlich zu halten.
Hierfür stellt der Auftragnehmer Container für die
Entsorgung
von Baumaterial zur Verfügung. In diesen Containern
sollen übliche Bauabfälle sowie Sonderabfälle, wie
beispielsweise belastetes Baumaterial (Lacke, etc.),
entsorgt werden. Es ist auf die Trennung des Abfalls zu
achten. Die Kosten der Abfallentsorgung liegen beim
Auftragnehmer.
Sollten die Auftragnehmer der Ordnung auf der
Baustelle nicht nachkommen, so stimmt der Auftragnehmer
bereits mit Abgabe des Angebots der Tatsache zu, dass
der Auftraggeber ohne jede vorherige Ankündigung
die Baustelle auf Kosten der Auftragnehmer reinigen
lassen kann.. Eine vorherige Fristsetzung zur Wahrung
der Ordnung auf der Baustelle, sowie eine
entsprechende Nachfristsetzung ist in gemeinsamem
Einvernehmen nicht notwendig.
Auf der Baustelle herrscht im Sinne der gültigen
Vorschriften ein striktes Rauchverbot. Etwaige Verstöße
können zu dauerhaften Verweisen der entsprechenden
Mitarbeiter von der Baustelle führen. Alkoholkonsum,
sowie die Anwesenheit von alkoholisierten Mitarbeitern
auf der Baustelle führt zu einem unmittelbaren
Verweis von der Baustelle.
Das Lagern von Materialien ist nur in den im Kapitel
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
des Bauleiters / Architekten ausgeführt werden.
Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein
Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält,
insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen
für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge,
vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkosten, Auslösung
usw. sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten;
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind
jedoch nicht eingerechnet.
Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Er gilt
unabhängig
von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Die
Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen Datum,
Arbeitszeit, Name, Ausbildungsstand wie Meister,
Maurer, Monteur, Beschreibung der Arbeiten enthalten
und sind der Fachbauleitung arbeitstäglich zur
Prüfung vorzulegen. Verspätet eingereichte
Stundennachweise werden unabhängig von ihrer
Richtigkeit
weder geprüft noch akzeptiert.
Der Auftragnehmer darf für Stundenlohnarbeiten keine
höher qualifizierten Arbeitskräfte in Rechnung stellen,
als dies für die Art der Arbeiten erforderlich ist.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
Der Eigentümer, die FRD Flingern Düsseldorf GmbH, eine
Tochtergesellschaft der FiveRocks Development
SE mit Sitz in München hat die Abundio RealEstate
Development mit Sitz in Gilching mit der Planung und
Entwicklung des Objektes Flinger Richtweg in
Düsseldorf beauftragt. Die Abundio übernimmt hierbei
alle
Planungs- und Bauleistungen. Sie fungiert somit als
Generalübernehmer.
Der Generalübernehmer beauftragt zur Umsetzung der
Leistungen verschiedene Planer und
Nachunternehmer. Diese Ausschreibung befasst sich mit
der Vergabe einer Teilleistung an einen
Nachunternehmer.
Für die Projektumsetzung sind bereits folgende Planer
beauftragt. Diese stehen bei Rückfragen rund um das
Leistungsverzeichnis zur Verfügung:
Architekt: studio OM GmbH
vertr. durch Herrn Felix Leibeling
Grafenberger Allee 128a
40237 Düsseldorf
Projektsteuerer: Schneider Gisch GmbH
vertr. durch Herrn Sebastian Schneider
Gneisenaustraße 8
40477 Düsseldorf
Statik: Sommer Baustatik GmbH
vertr. durch Herrn Christian Halcour
Gewerbestraße Süd 56a
41812 Erkelenz
TGA: Feies Planungsgesellschaft mbH
vertr. durch Herrn Joachim Feies
Hymgasse 37
40549 Düsseldorf
Bauphysik: Arndt Energiekonzepte
vertr. durch Herrn Jörg Arndt
Bachstraße 14a
40764 Langenfeld
Brandschutz: Brandschutz Hoffknecht GmbH
vertr. durch Herrn Sven Hoffknecht
Weberstraße 4
41844 Wegberg
Freianlagenplanung: MOLA Landschaftsarchitektur GmbH
vertr. durch Herrn Michael Mielke
Friedrich-Eber-Straße 8
40210 Düsseldorf
Der Eigentümer, die FRD Flingern Düsseldorf GmbH, eine
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung An- und Abtransport, Auf- und Abbau der
Baustelleneinrichtung
für die gesamte im nachfolgenden Leistungsverzeichnis
näher
beschriebene Baumaßnahme, mit allen zur Durchführung
der
Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geräten sowie den
notwendigen Baustoff- und Werkzeugdepots. Herstellen
der
Versorgungsanschlüsse für Bauwasser und Baustrom an
bauseits vorhandene Einrichtungen für die Dauer der
Bauzeit
sowie An- und Abreise des Personals.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01.__. 2 Entsorgung Bauschutt Sämtlicher Bauschutt ist vom Ausführer nach den
geltenden
Vorschriften zu entsorgen. Das Vorhalten entsprechender
Container und der Abtransport ist mit einzukalkulieren.
01.__. 2
Entsorgung Bauschutt
1,00
psch
01.__. 3 Abdecken Mischplatz Abdecken des Mischplatzes mit einer Folie oder starkem
Karton.
Liefern, vorhalten, entfernen und entsorgen von
Abdeckungen
mit Folie oder starkem Karton einschl. Abklebearbeiten.
01.__. 3
Abdecken Mischplatz
1,00
psch
01.__. 4 Schutz von Bodenbelägen Bodenbeläge, auch im Aúßenbereich, durch
Auslegen mit PE-Folie (200 µm) Tetrapack oder anderen
Maßnahmen schützen.
01.__. 4
Schutz von Bodenbelägen
1,00
psch
01.__. 5 Absperrmaßnahmen Die zu bearbeitende Flächen sind durch Spannen von
rot-weißen Kunststoffbändern vor unbefugtem Betreten
und
Befahren abzugrenzen. An den Sperrbändern sind
Warnhinweise mit dem Datum der frühestmöglichen
mechanischen Belastbarkeit anzubringen.
01.__. 5
Absperrmaßnahmen
1,00
psch
01.__. 6 Baustelle räumen Nach Beendigung aller Arbeiten ist die Baustelle
ordnungsgemäß räumen.
Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem
ursprünglichen
Zustand ordnungsgemäß herrichten. Verunreinigungen
sind zu
beseitigen.
01.__. 6
Baustelle räumen
1,00
psch
02 Haus 01
02
Haus 01
02.01 Wohnungseingangstüren
02.01
Wohnungseingangstüren
02.02 Zimmertüren
02.02
Zimmertüren
02.03 Brandschutztüren
02.03
Brandschutztüren
02.04 Stahltueren
02.04
Stahltueren
03 Haus 02
03
Haus 02
03.01 Wohnungseingangstüren
03.01
Wohnungseingangstüren
03.02 Zimmertüren
03.02
Zimmertüren
03.03 Brandschutztüren
03.03
Brandschutztüren
03.04 Stahltueren
03.04
Stahltueren
04 Haus 03
04
Haus 03
04.01 Zimmertüren
04.01
Zimmertüren
05 Haus 04
05
Haus 04
05.01 Wohnungseingangstüren
05.01
Wohnungseingangstüren
05.02 Zimmertüren
05.02
Zimmertüren
05.03 Brandschutztüren
05.03
Brandschutztüren
06 Stundenarbeiten
06
Stundenarbeiten
06.__. 1 Stundenlohnarbeiten Meister Stundenlohnarbeiten Meister
06.__. 1
Stundenlohnarbeiten Meister
E
1,00
h
06.__. 2 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
06.__. 2
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
E
1,00
h
06.__. 3 Stundenlohnarbeiten Helfer Stundenlohnarbeiten Helfer
06.__. 3
Stundenlohnarbeiten Helfer
E
1,00
h