Sanitär
Neubau Feuerwache Losheim am See
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens Die Gemeinde Losheim am See beabsichtigt die Errichtung eines Gebäudes zur Nutzung als Feuerwehrhaus durch die Freiwillige Feuerwehr Losheim am See. Das Gebäude besteht aus zwei Bauteilen: Bauteil 1 ist eine Fahrzeughalle mit 12 Stellplätzen, einer Wartungsgrube und den zugehörigen Nebenräumen. Zudem wird eine Atemschutzwerkstatt nach DIN 14092 geplant, inkl. der kompletten Ausstattung. Das gesamte Bauteil ist eingeschossig, jedoch sind mehrere Emporen über den Nebenräumen vorgesehen. Angrenzend an die nördliche Hallenfassade wird das Gebäude durch einen Waschplatz inkl. Einhausung erweitert. Bauteil 2 ist der an die Fahrzeughalle angrenzende Sozialtrakt. Dieser ist zweigeschossig und beherbergt im EG unter anderem Umkleiden, Nassbereiche, Schleusen, Funkzentrale, Bereitschaftsraum und Elektrowerkstatt. Im OG befinden sich unter anderem Schulungsbereich, Büros und Jugendfeuerwehrraum. Um das Obergeschoss barrierefrei erreichen zu können wird ein behindertergerechter Aufzug eingeplant. Adresse:                                                          Merziger Straße                                                                        66679 Losheim am See Baubeginn:                      März 2026 Fertigstellung:                  Mai 2027 Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Herr Tim Mehrländer Tel.:                                     0271-695 175 Mobil:                                  0171-6810 404 E-Mail:                                 tim.mehrlaender@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Vorbemerkungen techn. Installation ALLGEMEINES Das Gebäude besteht aus folgenden Gebäudeteilen: Hallenbereich - Erdgeschoss mit Halle Fahrzeughalle, Atemschutzwerkstatt, lager- und Technikräume Sozialtrakt - Erdgeschoss mit Umkleide-  Duschräumen sowie Küche und Lager - Obergeschoss mit Sozialräumen / WC-Anlagen und Besprechungsraum Zugänglich ist das Gebäude lt. den Vorbemerkungen des Architekten. ZUGÄNGLICHKEIT ERDGESCHOSS: OK - EG/ Gelände = +/- 0,00 m Das Erdgeschoss ist ebenerdig zugänglich und kann über die großen Hallenzugänge begangen werden. Anlieferung nach Absprache mit dem Bauherrn möglich im Park- bzw. Einfahrtsbereich vor den großen Rolltoren. ZUGÄNGLICHKEIT OBERGESCHOSS: Das Obergeschoss ist über ein Treppenhaus ca. 1,50 m breit zugänglich. Tür zum OG sit ca. 1,00 m breit. Die Flure sind ca. 1,50 m breit. Kosten für das Zerlegen von Anlagenelemente welche entsprechend demontiert und wieder zusammengebaut werden müssen, um diese durch das Treppenhaus bis in das Obergeschoss zu schaffen sind in den jeweiligen Einheitspreis mit einzukalkulieren. ZUGANG ZU DER TECHNIKZENTRALE IM ERDGESCHOSS : Die Technikzentrale befindet sich innerhalb des Gebäude im Erdgeschoss zur Aussenwand hin. Sie ist von aussen durch die Halle sowie einen separaten Eingang auf kurzem Wege (ca. 10 m im Gebäude) und über 2 Türen (circa Rohbaumaß H/B = 2,00 x 1,00 m) zugänglich. Alle durch die vor genannten Anforderungen und Behinderungen hinsichtlich der Gebäudekonstruktion ggf. entstehenden Mehraufwendungen bei den Montage- und Demontagearbeiten wie z.B. Zerlegen von Anlagenkomponenten in Einzelteile die den Abmessungen der Zu- und Abgangsöffnungen entsprechen, werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise der nachfolgenden Leistungsbeschreibung mit einzukalkulieren.
Vorbemerkungen techn. Installation
Befestigung technischer Installation Allgemeines Bei Bedarf und Klärung der Befestigungen in den einzelnen Geschossen ist ein Ortstermin mit der Bauleitung zu vereinbaren. Zur Befestigung der Installation Heizung / Sanitär / Lüftung / Kälte an: Decke über EG bis Decke über OG hier sind zugelassene Schrauben, Muttern, Gewindestäbe (mind. M8), Dübel zu verwenden und mit in die Einheitspreise der Schellen einzukalkulieren. Es sind Schellen (schallentkoppelt) für wasser-/abwasserführende Rohre und Luftkanäle/Wickelfalzrohre zu verwenden. Diese werden gesondert vergütet. Die Befestigung an der Decke erfolgt mittels Hochleistungs-Spreizdübel (Edelstahl A4) für gerissenen Beton und seismische Lasten (Stahldübel, F90 Qualität). Die maximale Punktlast von 25 kg ist lt. Statik nicht zu überschreiten. Dies ist mit in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Einbohrtiefe in den Decken zur Befestigung techn. Installation von maximal 5 cm ist verbindlich und nicht zu überschreiten. Raumhöhen : Siehe Abschnitt "Installationshöhen". Die Vorhaltung von Gerüsten, Last-/Seilzügen und ähnlichem zur Einbringung / Befestigung der einzelnen Anlagenelemente ist mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Befestigung technischer Installation
Planung techn. Ausrüstung nach HOAI §55 Allgemeines Ausführung sämtlicher für die Umsetzung der werkvertraglichen Leistungsziele erforderlicher Planungsleistungen gemäß § 55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI,  einschließlich aller entwurfsabhängig ggf. erforderlich werdenden Besonderen Leistungen. Dies beinhaltet auch die Vorlage notwendiger Berechnungen / Dimensionierung der Anlagentechnik, Dokumentation sowie Erbringung der Abnahmefähigen Leistung inkl. ggf. notwendiger Sachverständigen. Folgende Leistungen sind mindestens vom Auftragnehmer zu erbringen: Ermittlung des Gesamtenergiebedarfs (Strom, Wärme, TWW) Gewerk Sanitär: Grundrisse u. Schnitte als Ausführungspläne im erforderlichen Maßstab Wandabwicklungen Sanitärräume im erforderlichen Maßstab Anlagen- und Funktionsschema, Strangschema für Trink-, Regen-, Schmutzwasser, vollständige Berechnungsunterlagen Montage- , Werkstatt- und Detailpläne im erforderlichen Maßstab Gewerk Heizung, Lüftung: Grundrisse u. Schnitte als Ausführungspläne im erforderlichen Maßstab Anlagen- und Funktionsbeschreibung der Heizungsanlage vollständige Berechnungsunterlagen Montage-, Werkstatt- und Detailpläne im erforderlichen Maßstab Wartungs- und Bedienungsanleitungen Strangschema, Anlagen- und Funktionsschema Schallschutznachweise für techn. Anlagen
Planung techn. Ausrüstung nach HOAI §55
Dokumentation Für die Anfertigung der Montage- und Revisionsunterlagen gelten die folgenden Festlegungen exemplarisch und werden in den Ausschreibungsteilen der technischen Ausrüstung gegebenenfalls vertieft und ergänzt. Die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sind entwurfs- und systemabhängig zu prüfen und gegebenenfalls sinnvoll zu ergänzen auch wenn diese Unterlagen nachfolgend nicht näher beschrieben sind. Verfahrens- und maschinentechnische Ausrüstung Anlagenbeschreibung Berechnungen Heizung, Lüftung, Sanitär etc. Verfahrensfließbild Aufstellungs- und Detailpläne Rohrleitungspläne Geräte- und Apparatelisten Ersatz- und Verschleißteillisten Bedienungsanleitungen, Bedienungsanweisungen, Wartungsvorschriften TÜV-Bau- und Prüfbescheinigungen Statische Berechnungen Bei Erdverlegungen von Leitungen etc. ist ein vermasster Lageplan zu erstellen. Bei kritischen Verlegestellen ist eine fotografische Dokumentation vorzulegen. Elektrische-, mess- und regeltechnische Ausrüstung Übersichts-, Schalt- und Steuerpläne Motoren- und Gerätelisten mit Angaben zu Leistung, Spannung, Stromstärke, Schutz, Gesamtleistungsbedarf Stromlaufpläne Funktionspläne Installations- und Beleuchtungspläne R & l-Schema Messstellenpläne Stellantriebslisten Kabellisten Klemmenpläne
Dokumentation
Planerstellung Richtlinien zur Gestaltung einer technischen Zeichnung Als Blattform dürfen nur DIN-Formate gewählt werden, z. B. DIN A4, DIN A3, etc. Bei Plänen Tragwerksplanung, Objektplanung und TGA-Planung darf eine maximale Größe von Format DIN A1 bei einer maximalen Überbreite von 1.600 mm nicht überschritten werden Das Stempelfeld muss immer in der unteren rechten Ecke der Zeichnung angebracht sein. Der rechte Teil der Zeichnung sollte auf der Breite von 190 mm Platz für Stücklisten oder Legenden bieten. Alle Zeichnungen müssen neben dem Titelblock eine verkleinerte Übersicht über die Gesamtanlage mit Angabe der Achsaufteilung und Zuordnung der Zeichnungen zu einer Achse erhalten. Das Stempelfeld sollte für Zeichnungen größer A3 verwendet werden. Für Zeichnungen, die kleiner sind, kann eine Verkleinerung oder Vereinfachung angewendet werden. Die Zeichnungsnummerierung ist im dafür vorgesehenen Feld in vorgegebener Reihenfolge anzugeben. Alle Objekt- und Schalpläne müssen ebenfalls in Form von Dateien im DXF/ DWG Format und PDF-Format auf einem in DOS formatierten Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
Planerstellung
Bemusterung Unter Beachtung einer dem AG zukommenden ausreichenden Entscheidungsfrist hat der AN unaufgefordert und rechtzeitig vor der Bestellung, vor Fertigung bzw. vor Ausführungsbeginn zur Auswahl anstehende Mustermaterialien, Musterstücke und Musterausführungen dem AG vorzulegen und am Bau anzubringen
Bemusterung
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN VOB           Teil C allgemeine techn. Vorschriften für Bauleistungen.DIN 18379 Lüftungsanlagen DIN 18380   Heizungs- und zentrale Brauchwassererwärmungsanlagen. DIN 18381   Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen innerhalb von Gebäuden. DIN 18386   Gebäudeautomation DIN 18421   Wärmedämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen DIN EN 12831 Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden. DIN EN 13501 DIN 4102      Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108      Luftdichtheit von Gebäuden DIN 4109      Schallschutz im Hochbau DIN 1053      Mauerwerk, Teil 1, Schlitze und Aussparungen DIN 4703      Raumheizkörper DIN EN 13779 Lüftung von Nichtwohngebäuden DIN EN 12097 Anforderungen an Luftleitungsbauteile zur Wartung DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen IN EN 1264   Fußbodenheizungssysteme DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen DIN EN 806  Technische Regeln für Trinkwasserinstallation DIN 1946      Lufttechnische Anlagen, Teil 4 / 2008 DIN 1988      Trinkwasserleitungsanlagen DIN 2000      Leitsätze für die zentrale Trinkwasserversorgung DIN 2424      Rohrnetzpläne für Gas- und Wasserversorgungs-Richtlinien. RHB Richtlinien für die Planung und Ausführung von Heizungs- und Warmwassererwärmungsanlagen für öffentliche Gebäude (Heizungsbaurichtlinien) die technischen Anschlussbestimmungen (TAB) des zuständi- gen EVU's die Unfallverhütungsvorschriften die VDE-Bestimmungen die Hefte der VDE Schriftenreihe die einschlägigen Normblätter die Verarbeitungsvorschriften bzw.- Richtlinien der Materialhersteller in jeweils neuester Ausgabe die Leitungsanlagenrichtlinien die Lüftungsanlagenrichtlinien das GEG die LBO die Arbeitsstättenrichtlinien Folgende Arbeitsblätter: W 308 Richtlinien für die Berechnung der Kaltwasseranlagen in Hausanlagen. W 503 Richtlinien für den Anschluss von trinkwassergefährdeten Geräten und Anlagen sowie alle sonstigen Vorschriften und Richtlinien. DVGW Arbeitsblätter VDI-Richtlinien 2052/2087/2081 VDI 6022 Hygiene Anforderungen an RLT-Anlagen VDI 3803 RLT-Anlagen-Bauliche und Techn. Anforderungen und die anerkannten Regeln der Technik.
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINER HINWEIS / ANGABEN BAUART, BAUTEIL, BAUSTOFF ALLGEMEINER HINWEIS Grundlagen des Angebotes sind die Leistungsbeschreibung und die Plananlagen. Der Bieter ist gehalten, die im LV beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. ANGABEN ÜBER BAUART, BAUTEIL, BAUSTOFF: Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
ALLGEMEINER HINWEIS / ANGABEN BAUART, BAUTEIL, BAUSTOFF
ANGABEN ÜBER ARBEITSUMFANG, LIEFERUNG UND MONTAGE ANGABEN ÜBER ARBEITSUMFANG, LIEFERUNG UND MONTAGE etc: Alle Leistungen umfassen neben dem Einbau auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe/Bauteile/Anlagenelemente einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie den Transport zum Einbauort, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben/beschrieben ist. Die in diesem LV enthaltenen Leistungen bestehen aus Lieferung und Montage aller erforderlichen Materialien, sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes aussagt. Hierbei gelten die enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Das heißt, es wird bei den einzelnen Positionen auf alle selbstverständlichen Ausdrücke wie "LIEFERN, VERLEGEN, INSTALLIEREN, MONTIEREN, BESCHALTEN und BETRIEBSFERTIG ANSCHIESSEN" soweit wie möglich verzichtet. Sollen nur Einzelleistungen wie zum Beispiel "NUR LIEFERN" oder "NUR MONTAGE" verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt. Die Teilnahme an allen Sachverständigenabnahmen die im Zusammenhang mit der Baustelle stehen und das Gewerk des AN betreffen sind mit einzukalkulieren. Ebenso das Anfertigen von gesonderten Montagezeichnungen, welche zur Prüfung vorzulegen sind. Ebenso Bauüberwachung, Druckproben nach Angabe der Bauleitung und probeweise Inbetriebnahme. Ebenso die Kontrolle der bauseitigen bzw. selbst hergestellten Aussparungen und Kernbohrungen. Alle Schlitze und Aussparungen sind vor Ort zu kontrollieren bzw. erforderliche Kernbohrungen sind anzuzeichnen und ggf. auf Anweisung gemäß Auftrag herzustellen. Wanddurchbrüche durch einseitig beplankte Ständerwände müssen durch den Auftragnehmer fachgerecht hergestellt werden. Die Ausführung der Wanddurchbrüche muss fachgerecht durch Sägen bzw. Bohren erfolgen, die Lage und Größe muss daher mit der Bauleitung abgesprochen und von dieser genehmigt werden. Die LAR ist hierbei zu beachten. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer Muster der vorgesehenen Stoffe und Bauteile ohne besondere Vergütung vorzulegen. Der AN hat einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen, der auch Kontaktperson zur Bauleitung ist. Die Funktion des Sicherheitsbeauftragten kann auch vom Fachbauleiter wahrgenommen werden. Einsatz und Abziehen von Arbeitskräften hat der AN mit der Bauleitung abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die genauen Maße voll verantwortlich am Bau zu nehmen und die entsprechenden Vorleistungen lt. VOB/B zu prüfen. Bedenken sind unverzüglich schriftlich der Bauleitung/ Fachbauleitung anzuzeigen.
ANGABEN ÜBER ARBEITSUMFANG, LIEFERUNG UND MONTAGE
BAUSTELLENBESICHTIGUNG/-EINRICHTUNG: BAUSTELLENBESICHTIGUNG: Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe des Angebotes wird empfohlen. BAUSTELLENEINRICHTUNG: Das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle bzw. der jeweiligen Geschosse einschl. aller dazugehöriger Nebenarbeiten ist in den Titel "Baustelleneinrichtung" mit einzukalkulieren. Der Baustellenplan ist zu beachten. Dies vor allem für eventuelle Aufstellung von Lastkran etc.
BAUSTELLENBESICHTIGUNG/-EINRICHTUNG:
AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN: AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN: Planunterlagen des Auftraggebers (AG) werden dem Auftragnehmer (AN) digital als pdf-Dateien unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Erhalt der Unterlagen ist vom AN schriftlich zu bestätigen. Planunterlagen des Auftragnehmers (AN) (Montage-/ Ausführungspläne) sind dem Auftraggeber (AG) bzw. Fachplaner digital als pdf- oder dwg-Dateien rechtzeitig und unaufgefordert vor Montagebeginn zur Freigabe vorzulegen.
AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN:
ANFORDERUNG UND ERSTELLUNG DER AUFMASSE ANFORDERUNG UND ERSTELLUNG DER AUFMASSE Die Abrechnung und die zugehörigen Aufmaße sind so aufzustellen, dass sie sowohl manuell als auch mit EDV geprüft werden können. Hierfür sind die Aufmaße zusätzlich zur Ausfertigung in Papierform auch digital auf Datenträger im Datei Format DA11 gemäß REB vorzulegen. Alle Aufmaße sind separat wie folgt aufzustellen: - Geschossweise  (EG / OG) Die Aufmaße sind gemeinsam mit der Fachbauleitung zu erstellen. Hierzu ist ein Termin eine Woche vorher abzustimmen und zu vereinbaren. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
ANFORDERUNG UND ERSTELLUNG DER AUFMASSE
Allgemeine Informationen zur Planungsaufgabe Allgemeine Aufgaben zur Planungsaufgabe Die Planung und Ausführung der erforderlichen technischen Anlagen hat gemäß der Genehmigungsplanung und AN-seitig zu überprüfenden Statik zu erfolgen. Die technischen Anforderungen richten sich nach den vorgegebenen Nutzungen, den Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz. Die notwendigen lichten Flucht- und Rettungswegbreiten sind gemäß der Genehmigungsplanung einzuhalten. Es sind die aktuell gültigen Regelwerke der technischen Gebäudeausrüstung zu beachten.  Hierzu gehören die relevanten deutschen und europäischen Normen, Norm-Entwürfe und Vornormen des Deutschen Instituts für Normung sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise, Empfehlungen, Regeln und Arbeitsblätter, die von technisch orientierten Institutionen in freiwilliger Selbstverantwortung erstellt werden. Planung und Ausführung richten sich nach den geltenden gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben der gültigen Richtlinien , sowie den Empfehlungen der gültigen Normen und Richtlinien, die den Stand der Technik beschreiben. In der KG 400 sind alle Kosten der im Bauwerk eingebauten oder daran angeschlossenen und fest verbundenen technischen Anlagen und Anlagenteile sowie die zughörigen dazugehörigen Gestelle, Befestigungen, Armaturen, Dämmungen, Schall- und Brandschutzvorkehrungen, Abdeckungen, Verkleidungen, Anstriche und Kennzeichen enthalten. Im Gebäude ist ein Technikraum im EG vorgesehen, in dem die sämtlichen erforderlichen technischen Einrichtungen des Gebäudes , u. a. Elektrounterverteilung, Verbrauchszählung etc. untergebracht werden. Ebenfalls sind dort dort die entsprechend dimensionierte Zuleitungen für Trinkwasser, Strom etc. mittels Hauseinführung vorgesehen. Die genaue Lage, Größe und gegebenenfalls Anzahl der Technikräume richtet sich nach der Ausführungsplanung.
Allgemeine Informationen zur Planungsaufgabe
01 ABWASSER-, WASSER- UND GASANLAGEN NACH DIN 18 381
01
ABWASSER-, WASSER- UND GASANLAGEN NACH DIN 18 381
Anlagenbeschreibung Abwasser-/Wasseranlagen Anlagenbeschreibung Abwasser-/Wasseranlagen Abwasseranlagen: Kunststoffrohre Die Befestigung ist mittels zugelassenen, nicht brennbaren Dübeln und entsprechenden schallgedämmten Schellen auszuführen. Schellen, Dübel, Gewindestäbe und sonst. Schrauben inkl. Zubehör werdem separat vergütet. Die bauseitigen Grundleitungsanschlüsse im EG müssen vor dem Anschliessen kontrolliert werden. Dies wird nicht gesondert vergütet. Eventuelle Beschädigungen sind unverzüglich der Fachbauleitung zu melden. Wasseranlagen: Die Versorgung und Aufbau der Verteilung für die WC-Anlagen u. sonstigen Verbraucher in allen Geschossen erfolgt über eine bauseits vorhandene Kaltwasserleitung DN50 in derTechnikzentrale im Erdgeschoss. Hier erfolgt der Anschluss zum Aufbau der neuen Trinkwasserverteilung. Es kommen Filter-/Druckminderereinheit sowie Absperrarmaturen (Rotguss) zum Einsatz. Die neue Filtereinheit erhält einen automatischen Rückspülautomaten. Die Rohrleitung Edelstahlrohr für Trinkwasser ausgeführt. Verbindung durch Pressen. Es sind Kalt- und Warmwasserleitungen sowie eine Leitung für Grauwasser vorgesehen. Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral (Duschen, teilweise Waschtische, Ausgussbecken etc) über Frischwasserstattion. Das Ausgussbecken wird über ein Übertischgerät sowie die beiden Teeküchen über Untertischgerät als Kleinspeicher versorgt Elektrische Anschlussarbeiten Elektroanschlussarbeiten bauseitig vorhandener Kabel und Leitungen an Zähler, Fühler, Pumpen, Brandschutzklappen, Frequenzumformer, Stellventilen, Jalousieklappen, Volumenstromregler sowie Meldungen (einseitig am jeweiligen Anlagenelement) werden seperat vergütet. Standartbeschreibung: Die Anschlussarbeiten für Kabel und Leitungen beinhalten Ablängen, Einführen, Abdichten, Absetzen, Anklemmen und Zugentlastung sowie Auflegen der Abschirmung. Des Weiteren Kennzeichnung durch Kunststoffkabelbinder mit Beschriftungsfläche. Alle Enden werden bis zur endgültigen Beschriftung dauerhaft gekennzeichnet. Einführung mit Zugentlastung, Knickschutz und Verschraubungen aus Kunststoff.
Anlagenbeschreibung Abwasser-/Wasseranlagen
Installationshöhen Installationshöhe Halle, EG        = bis ca. 5,20 m Installationshöhe übrige Räume, EG = bis ca. 4,50 m Installationshöhe übrige Räume, OG = bis ca. 3,00 m
Installationshöhen
01.01 KG 411 Abwasseranlagen
01.01
KG 411 Abwasseranlagen
01.02 KG 412 Wasseranlagen
01.02
KG 412 Wasseranlagen
01.03 KG 412 Mess-, Absperr- und Druckregelvorrichtungen
01.03
KG 412 Mess-, Absperr- und Druckregelvorrichtungen
01.04 KG 412 Objekteinrichtung
01.04
KG 412 Objekteinrichtung
01.05 KG 419 Montageelemente / Installationselemente
01.05
KG 419 Montageelemente / Installationselemente
01.06 KG 419 Wärmedämm- und Brandschutzarbeiten
01.06
KG 419 Wärmedämm- und Brandschutzarbeiten
01.07 KG 419 Befestigungen
01.07
KG 419 Befestigungen
01.08 KG 419 Kernbohrarbeiten
01.08
KG 419 Kernbohrarbeiten
01.09 KG 419 Sonstiges
01.09
KG 419 Sonstiges
01.10 KG 419 Stundenlohn- und Montagearbeiten
01.10
KG 419 Stundenlohn- und Montagearbeiten
01.11 KG 419 Anschlussarbeiten
01.11
KG 419 Anschlussarbeiten
01.12 KG 491 Baustelleneinrichtung
01.12
KG 491 Baustelleneinrichtung
01.13 KG 492 Gerüste
01.13
KG 492 Gerüste
01.14 KG 499 Wartungsarbeiten
01.14
KG 499 Wartungsarbeiten