ZTV ZUSÄTZLICHE TECH. VORBEMERKUNGEN BLITZSCHUTZ- U. ERDUNGSANLAGEN ZTV ZUSÄTZLICHE TECH. VORBEMERKUNGEN BLITZSCHUTZ- U. ERDUNGSANLAGEN
Allgemeine Angaben
Die nachfolgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich der Gültigkeit/Anwendbarkeit der zitierten Normen.
Nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) wurde die zu erstellende bauliche Anlage in die Schutzklasse 3 eingestuft. Alle normativen Forderungen entsprechend dieser Schutzklasse und sind zu beachten.
Die einzuhaltenden Trennungsabstände sind rechnerisch nachzuweisen und bei der Errichtung des Blitzschutzsystems zu beachten.
Fangeinrichtungen und Ableitungen
Die Fang-/ Ableitungen sollen nach Möglichkeit ungeschnitten und auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden.
Bei den Verbindungen von Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage ist auf die Materialverträglichkeit der verwendeten Werkstoffe zu achten. Materialspezifische Leiterlängen von 10 m (Aluminium) und 20 m (Stahl) sind im oberirdischen Bereich mit Dehnungsstücken zu versehen (temperaturbedingte Längenänderung).
Leitungshalter sind nach Art der Dacheindeckung, Dachform und Wandbekleidung auszuwählen.
Aluminium darf nicht direkt auf, im und unter Putz (Mörtel), in Beton und im Erdreich verlegt werden.
Erdungsanlagen
Für dieses Gebäude ist ein Fundamenterder zu errichten. Die erforderliche Maschenweite im Betonfundament bzw. unter dem Betonfundament (WU-Beton) ist der DIN 18014 bzw. der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) bzw. DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) zu entnehmen.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Erdungsanlage sind die gegebenenfalls mitgeltenden Normen z. B. Personenschutz (DIN VDE 0100), Mittel- u Hochspannung (DIN VDE 0101 u. 0141) zu beachten.
Lage und Anordnung von Anschlussfahnen für den äußeren Blitzschutz, inneren Blitzschutz, Blitzschutz-Potentialausgleich, wie auch für den Schutzpotentialausgleich, sind vor Errichtung der Erdungsanlage zu bestimmen.
Wird für einen Erder eines Blitzschutzsystems die schutzklassenspezifische Mindestlänge nicht erreicht, sind im Bereich jeder Ableitung zusätzliche Erder (Tiefen- od. Strahlenerder) einzubringen.
Bei stahlarmierten Betonfundamenten mit Erdern außerhalb dieser Betonfundamente müssen korrosionsfeste Erderwerkstoffe (z. B. NIRO V4A, Werkstoff-Nr. 1.4571) eingesetzt werden.
Alle Angaben sind der Ausführungsplanung zu entnehmen.
ZTV ZUSÄTZLICHE TECH. VORBEMERKUNGEN BLITZSCHUTZ- U. ERDUNGSANLAGEN
08 TGA ERDUNGSANLAGE
08.01 ERDUNGSANLAGE