Blitzschutz
BRK Ansbach Erweiterung Hauptwache
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkung - Baumeisterarbeiten - ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - Baumeisterarbeiten - 1. Allgemeine Beschreibung der Leistung 1.1 Objekt, gegenwärtige und geplante Nutzung Das Bayrisches Rotes Kreuz, Kreisverband Ansbach, erweitert und modernisiert die bestehende Hauptwache. Die Gesamtmaßnahme wird in zwei Bauabschnitte gegliedert: BA I: Neubau BA II: Umbau Bestand Der Betrieb der Rettungswache darf durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden. Gebäudebereiche 1. Neubau Der zweigeschossige Erweiterungsbau (Unter- sowie Erdgeschoss) gründet auf einer erworbenen Teilfläche des Messegeländes, das Ergeschoss befindet sich nach Fertigstellung auf dem gleichen Niveau wie das Erdgerschoss des Bestndes. Der Bestand ist durch eine Unterfangung zu sichern, die Die Gründung der tragenden Wände erfolgt auf einer freischwimmenden Bodenplatte auf qualifiziertem Bodenaustausch. Die Außenwände werden im erdberührten Bereich aus Stahlbeton, ansonsten als klassischer Mauerwerksbau erstellt. Das Gebäude erhält ein flachgeneigtes Dach aus Sandwichelementen mit Kerndämmung. Für die zuküftige barrierefreie Erschließung des Obergeschosses des Bestandsbaues wird eine neues Treppenhaus mit Förderanlage erstellt, dessen Dachtragwerk und Eindeckung erfolgen nach Vorbild des Bestandes mit einem klassischen Satteldach und Betonsteindeckung. 2. Umbau Bestand Das bestehende Gebäude weist zwei Vollgeschosse (Erd- und Obergeschoss) sowie einen ausgebauten Dachraum auf. Die Umbaumaßnahmen betreffen lediglich das Erd- und Obergeschoss. Geändert wird die geschossweise Erschließung über das neue Treppenhaus sowie das gesamte Raumprogramm, Sanitärzellen werden neu konzipiert sowie die Raumbelegung ergänzt. Die TGA- Infrastruktur wird gemäß den aktuellen Anforderungen neu aufgelegt. Die Gebäudehülle des Bestandes wird nur im Bereich von zu schließenden Öffnungen behandelt, Fassade, Fenster und Dacheindeckung sind nicht Bestandteil der Maßnahme, eine ernergetische Sanierung findet nicht statt. Geplante Maßnahmen: geplante Bauzeit: BA I: Neubau: September 2026 bis Dezember 2027 Umzug Hauptwache: Dezember 2027 BA II: Umbau Bestand: Dezember 2027 bis Juni 2028 1.2 Art und Umfang der Bauarbeiten Im Zuge der Baumaßnahmen sind verschiedene Leistungen anzubieten. 1.3 Ausgeführte Vorarbeiten BA I bauseitige Rodungen 1.4 in diesem Leistungsverzeichnis - BA I - auszuführende Leistungen allg. und eigene Baustelleneinrichtung Erdarbeiten Bodenaustausch Kanal- und Entwässerungsarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten Maurerarbeiten Sonstiges 1.5 gleichzeitig laufende Bauarbeiten - BA I - (wesentliche Arbeiten): Fassadengerüstgestellung 1.6 Ausgeführte Vorarbeiten BA II bauseitige Demontage Möblierung TGA- Bestand stillegen 1.7 in diesem Leistungsverzeichnis - BA II- auszuführende Leistungen allg. und eigene Baustelleneinrichtung Abbrucharbeiten im Bestand Wanddurchbrüche, Abfangungen Maurerarbeiten Sonstiges 1.8 gleichzeitig laufende Bauarbeiten - BA II - (wesentliche Arbeiten): TGA- Rohinstallation 1.9 besondere Erschwernisse Unübliche Erschwernisse für die Arbeiten des Auftragnehmers: Der Betrieb der Rettungwache ist zwingend aufrecht zu erhalten Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich des Messegeländes können       aufgrund von öffentlichen Veranstaltungen partiell nicht bedient werden. Zugänglichkeit über Messegelände nach vorheriger Anmeldung bem AG 2. Angaben zur Baustelle 2.1 Lage der Baustelle Henry Dunant Straße 10 91522 Ansbach 2.2 Erschließung der Baustelle Über Schalkhäuser Str./Am Onoldsbach-> Zugang Messegelände Achtung! - Vorherige Anmeldung - Partielle Unterbrechung der Zuliefererkette durch städtische   Veranstaltungen auf dem Gelände. 2.3 Bauwasser, Baustrom Bauwasser und Baustrom werden durch die jeweiligen TGA- Fachfirmen eingerichtet. Abrechnung der Verbräuche gemäß Vertragsbedingungen. 2.4 Lager und Arbeitsplätze Es steht eine begrenzte Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese ist für alle Gewerke vorgesehen und gemeinschaftlich zu nutzen. Für die Arbeiten selbst stehten dem Auftragnehmer eine begrenzte Fläche für Lager- Material- und Aufenthaltscontainer zur Verfügung. Abschließbare Räume zur Lager- und /oder Aufenthaltsnutzung durch den Auftragnehmer stellt der Auftraggeber NICHT zur Verfügung und sind vom Auftragnehmer, im Zuge der Baustelleneinrichtung, zu stellen. Das Aufstellen von Wohnbaracken ist nicht gestattet. Der Betrieb einer Baukantine über die tägliche Arbeitszeit hinausgehend ist nicht erlaubt. Ebenso ist der Aufenthalt von Arbeitskräften in Baracken außerhalb der Arbeitszeit untersagt. Jegliche Nutzung von vorhandenen Räumen des Rohbaus für Aufenthalts- und / oder Lagerzwecke o.ö, ist untersagt. Die Baustellenzufahrt quert den Fußweg welcher vor allem zu den Hol- und Bringzeiten hoch frequentiert ist. Sobald der Bauzaun geöffnet wird ist mit zusätzlichem Personal dieser Gefahrenbereich abzusichern. 2.5 Gewässer In der unmittelbaren Nähe befindet sich der Onoldsbach. Wassergefährdende Stoffe dürfen nur auf der erdgeschossigen BE- Fläche (Asphaltfläche auf dem BRK- Grundstück) gelagert werden. 2.6 Baugrundverhältnisse Der vorhandene Baugrund ist nach Erreichen der Aushubsohlen tragfähig. Bodenverbesserung gemäß Baugrundgutachten. 2.7 Schutz gegen Baulärm, Schutz von Grundwasser und Boden Baulärm: Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften folgende Festlegungen: Immissionsrichtwert montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 7 bis 14 Uhr: 50db (A), Immissionsrichtwert übrige Zeiten: 35db (A). Schutz von Gehölzen: Bäume, Sträucher und sonstige erhaltenswerte Vegetationsbestände sind vor mechanischen und sonstigen Schäden zu schützen. Für diesen Schutz sind zu beachten: - RAS-LP (1999) der FGSV - DIN 18920: 2002 - Merkblatt Baumschutz auf Baustellen des AK Stadtbäume der GALK 11/2001 Die Maßnahmen sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Schutz des Grundwassers: Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist sicherzustellen, dass die gültigen Vorschriften zum Schutz des Grundwassers eingehalten werden. Eine Grundwasserverunreinigung während der Bauphase muss ausgeschlossen sein. Die schadlose Ableitung von Oberflächenwasser hat der Auftragnehmer in eigener Zuständigkeit auszuführen. Der Baubetrieb ist so durchzuführen, dass Abschwemmungen von Boden soweit möglich verhindert werden. Durch unsachgemäße Lagerung verursachte Schäden hat der Auftragnehmer zu tragen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die durchzuführenden Bauarbeiten nicht nachteilig auf das Grundwasser auswirken. Abwasser jeglicher Art ist so zu behandeln, dass Gewässer nicht verschmutzt werden. Nach Möglichkeit ist es in die öffentliche Kanalisation einzuleiten. Versenkungen oder Versickerungen sind nicht zulässig. Während der Bauzeit ist dafür Sorge zu tragen, dass kein Schlamm, Mörtel bzw. Mörtelreste oder sonstige Schadstoffe (z.B. Öl, Diesel) in den Boden eingebracht werden. Auf Verlangen der zuständigen Umweltbehörde müssen die dazu geeigneten Maßnahmen jederzeit nachweisbar sein. Insbesondere ist zu beachten: Die Lagerung wassergefährdender Stoffe hat oberirdisch auf befestigten, wasserundurchlässigen Flächen zu erfolgen. Entsprechende Schutzvorkehrungen, wie z. B. Doppelwandigkeit, Auffangwannen, Abscheider u. ä. sind vorzusehen. Das Auslaufen, auch von geringen Mengen wassergefährdender Flüssigkeiten, ist der zuständigen Kommune, oder Stadt unverzüglich zu melden. Auf der Baustelle dürfen Kfz nur außerhalb des Baubereiches, ausgenommen zum Zwecke des Be- und Entladens, gesichert abgestellt werden. Bei Austritt von wassergefährdenden Stoffen ist kontaminiertes Erdreich umgehend zu beseitigen und schadlos zu entsorgen. Die Wartung, Reinigung, Betankung, das Abschmieren und Abstellen der Maschinen und Fahrzeuge muss im Regelfall auf befestigten, wasserundurchlässigen Flächen erfolgen. Muss die Betankung einzelner Geräte aus baubetrieblichen Gründen im Ausnahmefall am Einsatzort vorgenommen werden (z. B. mittels Tankfahrzeug), so hat dies mit höchster Sorgfalt unter Mithilfe geeigneter Schutzvorkehrungen (z.B. Auffangwanne, Mitführen von Ölbindemitteln etc.) zu erfolgen. 2.8 zu schützende Bereiche und Objekte Zu schützende Bereiche und Objekte im Umgriff des Baugrundstücks, die nicht durch die Bauarbeiten beeinträchtigt oder verändert werden dürfen, sind insbesondere die benachbarte Bebauung und die Erschließungsstraße (Sonnenleite). 2.9 öffentlicher Verkehr im Baubereich BA I: strikte Trennung zwischen Rettungswachenbetrieb und Baustelle BA II: Gemeinsame Zufahrt            -> Betrieb der Wache hat stets Vorrang 3. Angaben zur Ausführung 3.1.1 Bauablauf BA I allg. und eigene Baustelleneinrichtung Erdarbeiten Bodenaustausch Kanal- und Entwässerungsarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten Maurerarbeiten Sonstiges 3.1.2 Bauablauf BA II allg. und eigene Baustelleneinrichtung Abbrucharbeiten im Bestand Wanddurchbrüche, Abfangungen Maurerarbeiten Sonstiges 3.2 Baubehelfe Es stehen bauseits keine Gerüste zur Verfügung. Ausnahme: Fassadengerüstgestellung nach Beginn Maurerarbeiten 3.3 Stoffe, Bauteile des Auftragnehmers Konstruktion: - Stoffe: siehe Leistungsverzeichnis 3.4 Abfälle Der Auftragnehmer entfernt seine anfallenden Stoffe, Verpackungsmaterial und weiteren Abfall selbst von der Baustelle und entsorgt sie fachgerecht. Müll von der Brotzeit und Essensreste dürfen nicht in Bauschuttcontainer geworfen oder auf der Baustelle hinterlassen werden. Sollte dies dennoch vorkommen, wird der Auftraggeber dies dokumentieren und die Entsorgung - auch als Sperrmüllcontainer oder Restmüllcontainer - dem Verursacher in Rechnung stellen. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind von ihm entsprechend anzuweisen. 3.5 Winterbau ist einzukalkulieren 3.6 Beweissicherung Beweissicherung des Auftragnehmers: Der AN hat eigenständig die Beweissicherung, bei Bedarf, zu erbringen. 3.7 Sicherungsmaßnahmen Sicherungsmaßnahmen wie Bauzaun, Seitenschutz und Gerüstbauteile sind nach einer Entfernung für eine Montage etc. vor Verlassen des Arbeitsplatzes auf alle Fälle wieder in den sicheren Ausgangszustand zurückzuführen. Sicherungsmaßnahmen des AN: Siehe Leistungsverzeichnis 3.8 Prüfungen des Auftragnehmers keine 3.9 Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Auftragnehmers Gemäß Vorschrift. 3.10 Abrechnung nach VOB 3.11 Rechnungsstellung nach VOB Alle Rechnungen sind- an den AG adressiert- einfach in Papierform an das IB Scheuenstuhl zu übermitteln 3.12 Güteüberwachung Der AN hat dem AG den Nachweis über die Güteüberwachung der zu liefernden Stoffe und Bauteile zu erbringen. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn Stoffe und Bauteile verwendet werden - für die ein Gütezeichen erteilt ist oder - deren Herstellung der Überwachung durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle unterliegt. Von Verwendung der vom AN zu liefernden Baustoffe und Bauteile sind dem AG auf Verlangen Materialproben vorzulegen. Der AG behält sich vor, nicht entsprechende Bauteile zurückzuweisen und im Falle von Zweifel an der Güte entsprechende Nachweise durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle oder einer vom AG anerkannten Prüfstelle zu verlangen. Der AN hat sicher zu stellen, dass die verwendeten Baustoffe so gewählt werden, dass die nach dem Stand der Gesundheitsvorsorge für Arbeitstätten geltenden Grenzwerte von Schadstoffen nicht überschritten werden. Hierfür ist auf Anforderung durch den AG ein Nachweis bzw. ein Gutachten zu erbringen. 3.13 Nachweise und Prüfzeugnisse Für alle sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere bauteile mit Anforderung an den Brandschutz hat der AN bereits mit Bereitstellung der Ausführungsunterlagen amtliche Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheide u.ä. vorzulegen. Für die Einhaltung der geforderten Feuerwiderstandsklassen ist ein entsprechender Nachweis einzureichen. 4. Materialökologische Anforderungen -- 5. Ausführungsunterlagen Anlagen zu dieser Leistungsbeschreibung sind: 5.1 Plananlagen Es stehen reduzierte Ausführungspläne zur Verfügung: 5.2. Weitere Anlagen Baugrundgutachten 5.3 Bestätigung Der Bieter bestätigt, dass er die vorgenannten Anlagen erhalten hat, und dass diese Grundlage seines Angebots sind: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift bevollmächtigter Vertreter) 5.4 vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen Folgende Unterlagen sind unentgeltlich in digitaler Form im Format "pdf" zu liefern: Entsorgungsnachweise Fachunternehmererklärung Fachbauleitererklärung Übereinstimmungserklärungen Bautagebuch Bedienungs- und Wartungsanleitungen (soweit zutreffend).
Allgemeine Vorbemerkung - Baumeisterarbeiten -
Kalkulationshinweis- Gliederung der Leistungsverzeichnisse Die ausgeschriebene Leistung wird in zwei zeitlich getrennte Bereiche gegliedert: geplante Bauzeit: BA I: Neubau: September 2026 bis Dezember 2027 Umzug Hauptwache: Dezember 2027 BA II: Umbau Bestand: Dezember 2027 bis Juni 2028 Positionen und deren Mengen, sofern diese nicht eindeutig zugeordnet werden können, sind jeweils in zwei Titel getrennt und durch einen prozentualen Anteil aufgeteilt. Alle Massenermittlungen müssen bei der Aufmaßerstellung und Abrechungen entsprechend der Gliederung des Leistungs- verzeichnisses dargestellt werden.
Kalkulationshinweis- Gliederung der Leistungsverzeichnisse
Kalkulationshinweis- Arbeiten im Bestand Die beschriebenen Leistungen beziehen sich teilweise (BA II) auf Arbeiten in einem bestehenden Gebäude, über 2 Geschosse, beginnend im Erdgeschoss bis ins Obergeschoss. Sämtliche sich dadurch ergebende Erschwernisse, wie z.B.: abschnitts-, bzw. geschossweises Arbeiten mit     Unterbrechungen Einsatz von Kleingerät, oder Handarbeit mehrfaches Umsetzen der Ausrüstung        (Werkzeuge, Material,   usw.) beengtes Arbeiten indirekte Zugänglichkeit usw. sind zu berücksichtigen.
Kalkulationshinweis- Arbeiten im Bestand
01 BA I - Baumeisterarbeiten Neubau
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BA I - Baumeisterarbeiten Neubau
01.07 Erdungsanlage
01.07
Erdungsanlage