Erd- und Entwässerungsarbeiten
Neubau eines HIT-Marktes
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Rohbauarbeiten 1. Geltungsbereich DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18300 Erdarbeiten DIN 18 305 Wasserhaltungsarbeiten DIN 18 330 Mauerarbeiten DIN 18 331 Betonarbeiten DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten DIN 18360  Metallbauarbeiten DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten DIN 18451  Gerüstarbeiten Maßgebend sind für die Bearbeitung und Ausführung alle Erlässe, Merkblätter, Technische Regeln, ergänzende DIN-Normen und Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen. Die o.g. Aufstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten sich Normen und Richtlinien geändert haben so gilt die jeweils letzte gültige Fassung. Bei allen Arbeiten sind die entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft und Baubehörden einzuhalten. Die entsprechenden Zulassungsbescheide, Verwendungsnachweise, Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller sind ebenso zu beachten und einzuhalten. Sämtliche Leistungen und Ausführungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik. 2. Schnittstellen Folgende Schnittstellen zu anderen Gewerken sind zu beachten: - Erdarbeiten außer Entwässerungskanalarbeiten unter der   Bodenplatte - Fassadenarbeiten (WDVS / VHF, Fenster und Türen); - Ausbauarbeiten; - Dachabdichtung; - TGA-Gewerke, außer Verlegen der Grundleitungen sowie   Erdung und Leerrohre ELT unter der Bodenplatte bzw. in der   WU- Bodenplatte. Diese werden durch die vom AG direkt beauftragten AN ausgeführt. Die Schnittstellen zu den o.g. Gewerken sind zu beachten. Der AN hat sich mit angrenzenden Gewerken abzustimmen, der Koordinationsaufwand ist in die EPs einzukalkulieren. 3. Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für seine Leistungen sind Leistungen des AN. Nach Beendigung der Bauaktivitäten ist die Baustelle sauber (besenrein) zu hinterlassen sowie das Geländes iwiederherzustellen. Mit Beginn der Fassadenarbeiten hat der AN seine Lagerflächen zu reduzieren um den anderen am Bau beteiligten Lagerflächen zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Bestandteile der Baustelleneinrichtung sind gemäß Arbeitsfortschritt umzubauen und nach Beendigung eines jeden Bauabschnittes abzubauen und abzutransportieren. Die Verkehrswege innerhalb der Baustelle sind freizuhalten. Gesonderte Vergütung für den Umbau von Baustelleneinrichtungen erfolgt nur, wenn diese außerhalb der technischen Notwendigkeiten liegen und vom AG ausdrücklich angeordnet werden. Der AN hat den Baustellenverkehr zu beachten und dabei die begrenzten Halteflächen zu berücksichtigen. Die Kranstellung erfolgt nach BE-Planung. 4. Allgemein Abstellungen und Arbeitsabschnitte, die sich aus dem Arbeitstakt des Auftragnehmers und der plangemäßen Ausführung ergeben, sind mit Fugenblechen auszuführen. Alle Arbeitsfugen sind auf das notwendige Minimum zu beschränken und vor Baubeginn sorgfältig zu planen. Alle Arbeitsfugen werden durchbewehrt und sind mit einem geschlossenen Schalungssystem mit möglicher Querkraftübertragung herzustellen. Nach dem Freilegen der Arbeitsfuge ist die Zementschlämme bis auf das tragfähige Korngerüst des Betons zu entfernen. Vor dem Weiterbetonieren sind die Arbeitsfugen entsprechend vorzubehandeln. Das Herstellen bzw. die Ausbildung von Betoneinbringöffnungen, abgestimmt auf die statischen Erfordernisse, sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Montageeisen und notwendige Hilfsabstützungen für freistehende Bewehrungsstäbe sind in die Einheitspreise der Bewehrung mit einzurechnen. Bewehrungsüberstände, besonders im Bereich der Bodenplatte, Decken- und Wandtakte, sind als Erschwernis anzusehen und einzukalkulieren. Sämtliche Kanten und Ecken in Bereichen der Dachabdichtungen sind mittels Dreikantleiste und nachträglichem Entgraten abzufasen. Bei abzudichtenden Bauteilen (Bauwerksabdichtung, Dachabdichtung, Beschichtungen) und den Anschlussbereichen der Fassadendichtbänder sind die Oberflächen der Decken und Wände besonders abdichtungsfreundlich, glatt und ohne Überstände auszuführen. Grundsätzlich sind sämtliche Betonbauteile ohne Roststellen und Grate herzustellen. Sämtliche Festlegungen hinsichtlich der Bauausführung, z.B. Wahl der Betoneigenschaften, des Herstellverfahrens, der Betonierfolge, der Anordnung und Ausführung von Arbeitsfugen, der Art der Nachbehandlung sind im Zuge der Arbeitsvorbereitung vom AN zu beschreiben und mit dem Vertreter des AG und dem Tragwerksplaner abzustimmen. Sämtliche baulichen Aufwendungen für die Baubehelfe und Teilbauzustände, Kranfundamentierungen, Schraubanschlüsse, usw. sind Teil des Baubetriebs und damit Sache des AN; Alle anfallenden Kosten sind miteinzukalkulieren. 5. Ausführung Fundamente und Bodenplatte: Als erstes sind die Betonierabschnitte vorab herzustellen, danach erfolgt abschnittsweise die Betonage. Die notwendige offene Wasserhaltung der Baugrube ist mit einzukalkulieren. Anforderungen für die WU-Bodenplatte (h=25cm) als Abdichtungsebene gegen Bodenfeuchte: - Hoher Wassereindringwiderstand - Zuschlag aus absolut frostbeständigem Material. Die Gründung des Gebäudes erfolgt über eine elastisch gebettete Fundamentplatte. Unterschiedliche Gründungsebenen werden mit Fundamentabtreppungen ausgeglichen. Aufgehende Bauteile und Decken: Mindestanforderungen für alle Flächenbauteile (Sohlen, Wände, Decken): - schwindarm, mit niedriger Hydrationswärmeentwicklung (Beton mit geringer Rissneigung) - Verwendung von Zuschlag mit rauer Kornoberfläche und geringer Wärmedehnung - optimierter Bindemittelgehalt. Zusätzliche Anforderungen für: Frost- und tausalzbeanspruchte Bauteile: - Grenzwerte nach DIN EN einhalten; Anteil leichtgewichtiger organischer Verunreinigungen - Grenzwerte nach DIN EN einhalten; Frosttausalzwiderstand Magnesium-Sulfat Wert Alle durch die Bauart bedingten Aufwendungen für die technische Bearbeitung, die Betontechnologie und die konstruktiven Zusatzmaßnahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 6. Toleranzen Die gemäß DIN 18202 zulässigen Rohbautoleranzen und gemäß DIN 18203-2 zulässigen Stahlbautoleranzen gelten hierbei als Maximalabweichungen. Im Anschlussbereich der Fassade ist die Deckendurchbiegung zwingend nach DIN 18202 einzuhalten, die notwendige Anpassung der Deckenabstützung ist in den Schalungspositionen einzukalkulieren. Treppenhaus Wände und Decken sind mit  Anforderungen an die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 5 herzustellen. Dies gilt insbesondere für den Übergang zwischen Wand- und Deckenschalung. Die Oberseiten von Decken mit späterem Bodenaufbauten sind mit  Anforderungen an die Ebenheit nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 2 zu betonieren und glatt abzuziehen. Bei Übergängen und im Anschlussbereich von Bauelementen und Bauteilen an z.B.: Geländer, Fassaden, Trockenbau, etc., gelten erhöhte Anforderungen an die Ebenheitstoleranzen, Vertikalität und Horizontalität. In diesen Bereichen sind Maximalabweichung von max. 5 mm auf eine Bauteillänge von jeweils 3 m zulässig. Für die Aufzugsschächte gelten erhöhte Anforderung an die Winkeltoleranzen und die Verwindung. Die Vertikalabweichung Gemessen vom Untergeschoss bis Obergeschoss darf in Summe max. 20 mm betragen, eine Torsion der Schachtwände ist unzulässig. Die Toleranzen dürfen sich über die Geschosse hinweg nicht kumulieren. 7. Betontechnologie und Nachbehandlung Im Besonderen sind DBV-Merkblätter in Ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung zu beachten (z.B.Merkblatt Betonieren im Winter). Den Bereichen Betontechnologie und Nachbehandlung des Betons ist erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Gebrauchstauglichkeit wurde die rechnerische Rissbreite infolge Lasten und/oder Zwang gemäß Eurocode 2, Abschnitt 7.3 mindestens unter der Annahme einer zentrischen Zwangsbeanspruchung aus abfließender Hydratationswärme in der statischen Berechnung nachgewiesen. Die Einhaltung dieser Rissbreiten ist unbedingt sicherzustellen und auch durch betontechnologische Maßnahmen zu unterstützen. Um die Rissbildung infolge Zwang durch Abfließen der Hydratationswärme und Zwang infolge Schwinden des Betons gering zu halten, ist eine Betonrezeptur in Anlehnung an die betontechnologischen Empfehlungen aus dem Merkblatt "Wasserundurchlässige Baukörper aus Beton" des Deutschen Betonvereins zu wählen. Die Anforderungen des Eurocode 2, Abschnitt 4.2 und Anhang E hinsichtlich der Mindestbetonfestigkeitsklassen sind in jedem Fall einzuhalten. Soweit Stützen mit höherer Betongüte, Decken und/oder Unterzüge durchdringen, sind auch im Decken- bzw. Unterzugsbereich frisch in frisch diese höheren Betonfestigkeitsklassen einzubauen. Bei einzelnen Bauteilen kann der gemäß EC 2 maximal zulässige Bewehrungsgrad ausgenutzt sein. Die Betonrezeptur ist darauf abzustimmen. Es können sich hieraus Erschwernisse beim Einbau der Bewehrung bzw. beim Einbringen des Betons ergeben, die in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren sind. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verantwortlich für die Wahl des geeigneten Betons auf Grundlage der durch die Planer vorgegebenen Eigenschaften. Insbesondere ist zu beachten: Die Überwachung des Einbaus von Beton der Überwachungsklasse 2 und alle weiteren erforderlichen Nachweise für den Beton gehört zum Leistungsumfang des Bauausführenden. Die Betonherstellung ist in die Überwachungsklasse 2 einzustufen. Alle Bauteile sind nach der DAfStb- Richtlinie "Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie)" in Feuchtigkeitsklassen einzustufen. Neben den einschlägigen Regeln der Technik ist insbesondere zu beachten: - Entmischung des Betons ist zu vermeiden. In Wänden und   Stützen sind beim Einbringen Schüttrohre   und Schläuche zu verwenden. - Der Beton ist sorgfältig zu verdichten, zusätzlich gezielte   Nachverdichtung. - Frühschwindrisse und Temperaturrisse sind durch eine   konsequente frühzeitige Nachbehandlung zu vermeiden. - Betonnachbehandlung und Mindestdauer der Nachbehandlung   nach DIN 1045-3, befahrene Flächen, jedoch mindestens 5   Tage. - Die Betonoberflächen, auf die später ein Oberflächenschutz-   system, eine Bauwerksabdichtung oder Verbundaufbauten   aufgebracht werden sollen, müssen die hierfür geforderten   Eigenschaften haben. - Darüber hinaus muss eine Oberflächenzugfestigkeit von   Mittelwert > 1,5 N/mm² Einzelwert > 1,0 N/mm²   erreicht werden. Die Betondeckung ist den Ausführungsplänen zu entnehmen und an jeder Stelle des Bauteils zu gewährleisten. Die Wahl und die Lage der Abstandhalter erfolgt nach dem DBV-Merkblatt "Betondeckung". Sofern nicht anders beschrieben, sind Hüllrohre und Abstandhalter aus Faserzement zu verwenden. Bei sichtbar bleibenden Betonbauteilen, Betondecken (die nur eine Spachtelung erhalten), WU Bauteilen und Bauteilen mit Anforderungen an den Brandschutz sind grundsätzlich Abstandshalter und Verschlüsse aus Faserzement zu verwenden. 8. Schalung / Unterstützung / Lastabtragung / Überhöhungen Für die notwendige Lastabtragung aus Schalungen von Betonkonstruktionsteilen bis zum Abbinden sind die damit zusammenhängenden Aufwendungen einzukalkulieren. Besonders wird darauf hingewiesen, dass statisch bedingt das Tragverhalten einzelner Bauteile erst im Zusammenwirken mit darüber liegenden Wand- oder Deckenkonstruktionen erreicht wird und somit ggf. längere Schalungsstandzeiten sowie Unterstützungen über zwei Geschosse zu berücksichtigen sind. Die betroffenen Bauteile, benannt durch den Tragwerksplaner: - Erhöhung der Verformungsgrenzen für auskragende Decke   des Erdgeschosses auf f <= l /150 festgelegt; - Überhöhung des freien Kragarmendes, erhöhter   Bewehrungsgrad und längere Unterstützungszeiten der   Decke vorzusehen; - Einzelne wandartige Träger und weitgespannte Flachdecken   des Bauwerks länger als die in   der DIN 1045-3, Abschnitt 5.6 angegebenen Ausschalfristen   zu unterstützen. Geeignete Abstützmaßnahmen sind hierfür vom AN zu wählen und in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Deckenfelder sind im Regelfall bis zum Erreichen der vollen Tragfähigkeit, nach 28 Tagen, zu unterstützen. In der Planung angegebene Unterstützungslasten sind entsprechend zu berücksichtigen. Die Planung und Dimensionierung dieser Hilfsabstützungen ist Sache des AN Rohbau. Stirnabschalungen von Wänden und sonstigen Bauteilen werden nicht gesondert vergütet und sind in Schalungspositionen miteinzukalkulieren. Sämtliche Aufwendungen für Sichtbeton sind in die entsprechenden Schalungspositionen bzw. Zulagen einzukalkulieren. Für Betonpositionen werden keine gesonderten Zulagen oder Mehraufwendungen vergütet. 9. WU-Bauteile Die WU-Bodenplatten (h=40-45cm) werden als "Weiße Wanne" nach der Vorschrift - DAfStb - Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) - ausgeführt. Die Dichtigkeit der Sohle(WU-Bodenplatte) und Anschlüsse sind durch geeignete Fugenbänder sicherzustellen. Lieferung und Einbau der Fugenbänder erfolgt nach Angaben des Planers. Arbeitsfugen durch Betonierabschnitte in der nichttragenden WU- Bodenplatte sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Es werden nur Fugenbänder vergütet, die planerisch vorgegeben sind. Die Positionen der Fugen und Fugenbänder beziehen sich nur auf diese planerisch vorgegebenen Fugen. Alle erforderlichen Arbeiten zur Erstellung der Arbeitsfugen mit Fugenband bzw. Fugenblech  sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. Die Betoneinbindung muss mindestens 3 cm betragen. in den Schal- und Bewehrungsplänen sind die statisch unbedingt erforderlichen Fugen sowie die statisch erforderliche Bewehrung angegeben. Für die Ausführung der WU-Bauteile gelten die folgenden Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, einschließlich den darin zitierten Normen und Richtlinien: - DAfStb: "Richtlinie für wasserundurchlässige Bauteile" bis   Nutzungsklasse A (kein Wasserdurchtritt, hochwertige   Nutzung), einschließlich der darinzitierten Normen, Richtlinien   und Schrifttum - Beanspruchungsklasse: 2 - EC2 - DBV Merkblatt "Wasserundurchlässige Baukörper aus Beton" Zur Vermeidung weiterer bauphysikalischer Themen (Kondensat, Raumklima) sind ergänzend folgende Maßnahmen relevant (vgl. auch Hinweise WU-RL): - Einbau Wärmedämmung hinterlaufsicher im Bereich der   erdberührten Außenwände (Vermeidung Kondensat) - Einbau Abdichtung - Die Risse, die während der Bauphase auftreten, müssen   abgedichtet werden. Dafür muss die Bodenplatte zugängig   bleiben - Da nach der Fertigstellung des Gebäudes Teile der   Bodenplatte durch einen Estrich bzw. eine Beschichtung oder   das Aufstellen von haustechnischen Geräten nicht mehr   zugängig sind und somit auftretende Risse auch nicht mehr   verpresst werden können, sind entsprechende Maßnahmen   zur Gewährleistung der Dichtigkeit rechtzeitig durchzuführen. 10. Sichtbarbleibende Betonbauteile Die Schalung von sichtbarbleibenden Betonwänden in Anlehnung an SB2 ist mit glatter Schalungshaut, Schalhautstöße stumpf ohne zusätzliche Dichtung, Ankerstellen versenkt und verschlossen, Stöße geordnet, geordnetes Schalbild, ohne Versätze, mit Dreikantleiste (Schenkellänge 1 cm) für Betonkanten auszuführen. Betonoberflächen welche als Sichtbetonklasse SB 2 beschrieben sind, werden zusdätzlich mit folgenden Anforderungen nach DBV Merkblatt Sichtbeton definiert: Textur: T2 Porigkeit: P2 Ebenheit: E1 Sichtbetonflächen sind durch geeignete Maßnahmen zu schützen. 11. Betonfertigteile Als Betonfertigteile bzw. Betonhalbfertigteile sind Fertigteiltreppenläufe, ggfs. die Filigrandecken geplant. Weitere Betonfertigteile sind die Rahmenkonstruktionen des zentralen Treppenhauses. Die statische Berechnung, Schal- und Positionspläne werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer übernimmt Werk- und Montageplanung, Bewehrungspläne und die Stahllisten. Vorlage beim Architekt (1x), Tragwerksplaner (1x) und mit Unterschrift (2x) beim Prüfingenieur. Die Anforderungen der DIN 1045-4 und des EC 2 Kapitel 10 sind zu beachten. Die Kosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Die Koordination mit behördlichen Prüfinstanzen erfolgt vom Auftragnehmer und ist in die Einheitspreise einzurechnen. In den Mengen sind alle Befestigungsmittel und die Schalung enthalten. Alle Verankerungs- und Befestigungsteile müssen den Vorschriften entsprechen, eine Schallübertragung ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Kontaktkorrosion ist vom Hersteller eigenverantwortlich zu vermeiden. In den Einheitspreisen sind auch enthalten: das Herstellen, Liefern, Abladen, Zwischenlagern und Versetzen. Ebenso ist in die Einheitspreise einzurechnen der Auf- und Abbau von evtl. erforderlichen Unterstützungen, Vergussbeton mit Bewehrung bzw. Formstahl, je nach Verankerungsart, Verschließen von Ankerlöchern und Fugen. Die Fertigteiltreppenläufe und Zwischenpodeste werden in Treppenhäusern (TRH) eingebracht. Es ist durch geeignete Schutzmaßnahmen nach Wahl des AN sicherzustellen, dass die Treppenläufe durch Einheben und Einbau nicht beschädigt werden. Sämtliche Aufwendungen für diesen Schutz sind einzukalkulieren. Für Stahlbetonfertigteile hat das liefernde Unternehmen ohne besondere Aufforderung den Güteschutznachweis, Prüfzeugnisse und den Eignungsprüfungsnachweis zu stellen. 12. Aussparungen Im Allgemeinen ist zu beachten, dass die Wand- und Deckenöffnungen gemäß aktueller Planung hergestellt werden. Das Schließen der Aussparungen in Decken und Wänden nach Beendigung der Installationsarbeiten hat spachtelfertig zu erfolgen und die Anforderungen des Schall- und Brandschutzes müssen beachtet werden, d.h. sämtliche Rohre, Installationsleitungen, Kanäle usw. müssen vor dem Einbetonieren eine Isolierung (entsprechender Feuerwiderstandsdauer) aufweisen bzw. die vom Installateur zu erbringende Isolierung zu prüfen, sofern nicht aus brandschutztechnischen Gründen ein direktes Einbetonieren gefordert wird. Der ordnungsgemäße Verschluss der Aussparungen ist bildlich und schriftlich zu dokumentieren (Brandschutzbuch). Die Dokumentation ist mit der Schlussdokumentation in Papier und Digital zu übergeben. 13. Betonstahl Die Kontrolle und Freigabe (auf Abruf des AN mit ausreichendem Vorlauf - mind. 48 h) der Bewehrung von Ortbetonbauteilen erfolgt stichprobenartig durch den Tragwerksplaner. Die Kontrolle aller nicht vom Tragwerksplaner abgenommenen Ortbetonbauteile und die Kontrolle der Bewehrung von Stahlbetonfertigteilen erfolgt eigenverantwortlich durch den AN. Die Verantwortung und Haftung für die Bewehrungskontrollen bleiben in allen Fällen beim AN. Die Protokolle sind dem AG jeweils unverzüglich vorzulegen. Für alle Stahlbetonbauteile wird ausschließlich Stabstahl für die Bewehrung verwendet. Abstandhalter und Unterstützungskörbe sowie Verschnitt und Montageeisen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Einbau der Bewehrung hat nach DIN 1045-3 zu erfolgen. Im Bereich von konzentrierter Bewehrung sind für das Einbringen und Verdichten des Betons, entsprechend Einfüllöffnungen und Rüttellücken vorzusehen. Betonstahl 500 S und 500 M, Duktilitätsklasse A gem. Angabe Statik. Die Abrechnung der Betonstahlmengen erfolgt gem. Stahllisten Tragwerksplanung. Schweißen Betonstahl: Sofern nicht anders angegeben nach DIN EN ISO 17660-1 Die vom Tragwerksplaner geforderte Betonüberdeckung ist durch die Verwendung hierfür geeigneter Abstandshalter in entsprechender Anzahl sicherzustellen und auf Verlangen des AG nachzuweisen. Montageeisen und notwendige Hilfsabstützungen für freistehende Bewehrungsstäbe sind in die Einheitspreise der Bewehrung mit einzukalkulieren. Der Betonstahl für die Fertigteile ist in die Fertigteilpos. miteinzukalkulieren. 14. Stahlbauteile Für die Ausführung der Schweißarbeiten ist die entsprechende Herstellerqualifikation gemäß DIN EN 1090 erforderlich. Korrosionsschutz und Oberfläche Stahlbauteile ohne weitere Oberflächenbehandlung, wie zum Beispiel Lackieren, mit Wandungstärken ab 4 mm sind zu entzundern, zu entrosten (Entrostungsgrad 3) und sorgfältig zu entfetten. Sie sind feuerverzinkt auszuführen, Mindestschichtauflage von 120 my. Weitergehende Korrosionsschutzarbeiten gemäß DIN 18364 sind durchzuführen. Darunter fallen alle Stahlbauteile für die Befestigung (Verankerung und Teile der Unterkonstruktion). Alle Konstruktionsteile sind so auszulegen, dass nur vor der Korrosionsschutzbehandlung eingebrachte Schraublöcher vorgesehen werden. Der Korrosionsschutz aller Stahlbauteile ist normgerecht auszuführen. Für sämtliche Oberflächen gilt der Farbton nach Wahl des AG. Die Oberflächenvorbereitung und die Grund- und Endbeschichtung sind mit dem Einheitspreis abgegolten. 15. Planung Der AG stellt dem AN die Eingabe und allgemeine Ausführungsplanung digital über die Projektplattform zur Verfügung. Sämtliche darüber hinaus erforderlichen Werk- und Montageplanungen, auch Ingenieurleistungen, sind vom AN zu erbringen. Bei der Erstellung der Planungs- und Ingenieurleistungen sind die Vorgaben des AG umzusetzen. Der AN erstellt unter anderem: - Planunterlagen und prüffähige statische Nachweise für Zwischenzustände und Bauzustände; - Werk- und Montageplanung, Bewehrungspläne und die Stahllisten für Stb.-Fertigteile. Alle Unterlagen, Pläne, Berechnungen und Nachweise des AN sind dem AG entsprechend den vorgegebenen Fristen vorzulegen, so dass eventuelle Ergänzungen und Nachbesserungen sowie Korrekturen ohne hinderlichen Einfluss auf den Bauablauf möglich bleiben. Der AN ist verpflichtet die für seine Ausführung erforderlichen Pläne und Angaben rechtzeitig beim AG anzufordern und zu prüfen. Planläufe für ggf. erforderliche technische Klärungen sind zu berücksichtigen. Die Montageplanung ist durch den AN fortzuschreiben. Änderungen, die sich während des Baufortschrittes ergeben, werden nicht besonders vergütet. Es ist mit einer Prüffrist des Architekten / Tragwerksplaners von ca. 14 Werktagen und mindestens zwei Prüfläufen zu rechnen. Termine zur Vorlage der W+M-Planung werden abgestimmt und gemäß Bauzeitenplan als Vertragsfristen vereinbart. 16. Vermessung Sämtliche notwendigen Vermessungsleistungen, wie Sockelkontrollen, Meterrisse, Einmessen auf dem Baugelände etc. sind durch den AN zu leisten und in die EPs einzukalkulieren. Sämtliche Messpunkte und insbesondere Meterrisse sind deutlich zu kennzeichnen und zu schützen. Meterrissplaketten sind dauerhaft mit Schrauben anzubringen. Die Einmessprotokolle sind nach dem Anbringen unaufgefordert bei der Bauüberwachung vorzulegen. Bei Toleranznormen gilt immer die höchste Genauigkeitsklasse. Abmessungen dürfen nicht kumuliert werden. 17. Mauerwerksarbeiten Im Leistungsumfang sind Mauerwerksarbeiten enthalten, dabei handelt es sich um tragendes / nicht tragendes Mauerwerk, sowie um Schachtabmauerungen. Zum Teil gelten Brandschutzanforderungen. Mischmauerwerk, d.h. die Kombination unterschiedlicher Ziegel- bzw. Steinarten, ist untersagt. Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung der Stahlbetonarbeiten einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist. Werden bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstand von maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen. Bei nichttragenden Wänden ist sicherzustellen, dass keine starre Verbindung zur Decke entsteht, die Spannungen durch Vertikalkräfte verursachen kann. Die Deckenbefestigung von Mauerwerkswänden mit Brandschutzanforderungen oder statischen Belangen sind mittels verdeckt zu montierenden Deckenwinkeln aus Stahl herzustellen. Der Anschluss der Mauerwerkswände an den Stahlbeton erfolgt über Ankerschienen. Bei Wänden mit Brandschutzforderungen sind unvermörtelte Stoßfugen oberseitig zu verstreichen, Grifftaschen sind mit Mörtel zu füllen. Bei unvermörtelten Stoßfugen soll der Abstand der Steine nicht größer als 5 mm sein. Gefordertes vollflächiges Ausbilden von Lagerfugen gilt auch für großformatige Steine und Bauteile; das Ausbilden von lediglich zwei Mörtelstreifen erfüllt die Forderung nicht und gilt als wesentlicher Mangel. Dünnbettmörtel ist grundsätzlich mit alkaliresistentem Gittergewebe zu bewehren. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen mit Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist nachzuweisen. Das gilt entsprechend für Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte und Nachinstallationselemente (Keile o.ä.). Auf der Baustelle gelagerte Mauerziegel sind vor Niederschlägen zu schützen. Ebenso sind bei längeren Arbeitsunterbrechungen Wände, Fensterbrüstungen und dgl. mit Folie abzudecken. Es ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass die Beschaffenheit des auf der Baustelle verarbeiteten Mörtels über den Zeitraum der gesamten Leistung hinweg gleichbleibt und auf das Wasseraufnahmevermögen des verarbeiteten Steines abgestimmt ist. Die Auswahl der Zuschlagstoffe ist dementsprechend zu treffen. Grundsätzlich sind alle Stoß-, Lager- und Anschlussfugen satt und hohlraumfrei auszuführen. Die Fugen sind bis zur Sichtfläche zu vermörteln. Werk-Frischmörtel und Mehrkammer-Silomörtel darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Bauleitung verwendet werden. Dabei ist zu garantieren, dass er die nach den zutreffenden DIN-Vorschriften geforderten Eigenschaften aufweist. 18. Dämmung und Abdichtung Für alle Abdichtungsarbeiten ist dem AG eine allgemeinen bauaufsichtliche Zulassung vor Ausführung vorzulegen. Systeme verschiedener Hersteller dürfen nicht gemischt oder verbunden werden. Es dürfen nur komplette Systeme verwendet werden. Werden Systeme gemischt, ist eine Verträglichkeit dieser vom AN nachzuweisen. Herstellervorgaben sind zu beachten. Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Alle Dämm- und Abdichtungsmaterialien sind trocken auf Unterlagen zu lagern. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Nahtverbindungen von Bitumenbahnen in der Deckschicht sind unmittelbar nach Herauslaufen des Klebers entsprechend der Oberflächenbeschichtung abzustreuen. 19. Weitere Leistungen, die in die Einheitspreise einzukalkulieren sind - Aufwendungen aus Erfordernissen des Bauablaufs wie witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen,   erforderliche Stütz- und Hilfskonstruktionen (auch größer Bemessungsklasse A), konstruktionsbedingt   längere Schalungsstandzeiten und sonstige bauablaufbedingte Erschwernisse. - Das Montieren, Vorhalten und Entfernen Konsolgerüste inkl. der Halterungen auch im Beton für   Kletterschalungen (Aufzugsschächte, Schächte, Außenwände, TRH, etc.). Der AG stellt keine Gerüste für   die Rohbauarbeiten zu Verfügung, sämtliche zur Ausführung der eigenen Leistungserbringung   notwendigen Gerüste, Hebebühnen, Materialaufzüge, etc. sind vom AN zu erbringen und einzukalkulieren.   Das Gerüst ist auch zur Mitbenutzung anderer AN (z.B. Dach, Fassadenarbeiten, etc.) zu stellen sowie   kurz vor Beginn der Fassadenarbeiten dementsprechen anzupassen. - Das Ausschalen, auch wenn das im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist. Die Leistung entfällt nur dann,   wenn "verlorene Schalung" ausgeschrieben ist, über deren örtliche Anwendung hat sich der Auftragnehmer   im Zweifel mit der Bauüberwachung abzustimmen. - Schneiden und Biegen von Betonstahl auf der Baustelle, beispielsweise bei Zulagen im Zuge von   Bewehrungsabnahmen. - Deckengleiche Unterzüge und Ringbalken sind zusammen mit der Deckenplatte zu bewehren und   herzustellen. Die Abrechnung hierfür erfolgt über die höheren Bewehrungsmengen in diesem Bereich, eine   gesonderte Vergütung erfolgt nicht. - Das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen nach dem Ausschalen; die Schienen sind zu   säubern. - Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der   Ränder ggf. durch Abkleben. -  Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen. - Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim   Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt. - Die Schalungsstöße und Unebenheiten von Wand und Deckenschalungen sind für diese Bereiche mit   Spachtelauftrag planzuschleifen. - In seltenen Fällen sind schräge Wandabschlüsse notwendig. Eine zusätzliche Vergütung diesbezüglich   erfolgt nicht. - Das Anbringen von Schubdornen und deren Verguss (schallentkoppelt) zur Lagesicherungen von   Treppenläufen ist in die Treppenlaufpositionen zu kalkulieren. - Es gibt Bereiche mit schwieriger Geometrie, welche ein Betonieren und Verdichten erschweren. Hier zu   berücksichtigen sind evtl. notwendige Betonier- und Rüttelöffnungen/-einrichtungen für diese Bereiche   (z.B.: flache Brüstungen, Überzüge, Stürze, etc.), so dass die vollständige Betoneinbringung und   Verdichtung möglich sind. Auf die Bewehrungsführung und somit Betoniermöglichkeit ist zwingend zu   achten. Eine gesonderte Vergütung hieraus erfolgt nicht. Die Berücksichtigung der Kosten hat dann in der   Betonier- und Schalposition Wände für diesen Bereich zu erfolgen. 20. Für die Ausführung gelten folgende Unterlagen: Für alle nachfolgenden Positionen gilt: Lieferung aller Materialien und die fachgerechte Verlegung bzw. Montage entsprechend dem Stand der Technik sowie Ausführung aller erforderlicher Nebenleistungen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelleneinrichtung
1. 1
Baustelleneinrichtung
2 Erdbauarbeiten
2
Erdbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten Für die Ausführung gelten:   ATV Erdarbeiten DIN 18300   ZTVT-StB, ZTVV-StB, TL Min-StB, ZTVA-  StB   Technische Regeln im Rohrleitungsbau DVGW GW 315. Ausführung / alle zu verwendenden Materialien immer gemäß den aktuell geltenden DIN-Normen, Fabrikats-, Produkt- und Herstellervorschriften, Prüfzeugnissen und Zulassungen. Den Anforderungen aus der jeweiligen Landesbauordnungen sind zu beachten; Die angebotenen Einheitspreisen umfassen (soweit nicht anders erwähnt) Lieferung und Herstellung der Leistungen, sowie Gewährleistung, usw., als fix und fertige Komplettleistung. Evtl. Widersprüche, Unklarheiten und Unstimmigkeiten in den Unterlagen sind zu erwähnen. Mögliche Alternativen oder Einsparungen sind getrennt anzubieten. DSie BAustelle ist zur Angebotslegung zu besichtigen. Mehrkosten aus Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht anerkannt. Die Entsorgungsnachweise sind der Objektüberwachung des AG unverzüglich, bis spätestens 5 Tage nach der Entsorgung unaufgefordert vorzulegen. Alle Preise sind fest bis zum Ende der Bauzeit; Der Vorarbeiter des Bieters muss die deutsche Sprache in Schrift und Wort beherrschen und muss während der gesamten Arbeiten täglich vor Ort sein; Die Abgabe des vorliegenden Angebotes erfolgt für den Auftraggeber unverbindlich und Kostenlos; Mengenänderungen, Wegfall von Positionen bzw. ganzer Titel bedingen keine Änderung der Einheitspreise. Der Bieter sorgt für eine tägliche Reinigung der Straßenfläche und öffentlicher Erschließung, was sein Gewerk anbelangt. Der Bieter schützt vorhandene und zu erhaltende öffentliche Hofbefestigungen an den Stellen der Ein- und Ausfahrten und führt alle erforderlichen Maßnahmen zur gefahrlosen Überquerung der Gehwege und bestehend bleibenden Pflasterflächen durch. Die Angaben aus den Bodengutachten und Baugenehmigung sind einzuhalten. Das Erdplanum ist so zu nivellieren und zu verdichten, dass die Höhenlage für das neu zu erstellen Gebäude hergestellt ist (Genauigkeit +/- 2 cm). Zusätzlich findet eine Überwachung der Erdarbeiten durch den Auftraggeber statt. Sämtliche Maße sind auf die Baustelle zu überprüfen. Das Gelände ist vor Angebotsabgabe vom Bieter vor Ort zu überprüfen. Eine eventuelle Abstimmung mit anliegendem Grundeigentümer ist notwendig. Die erforderliche Tragfähigkeitswerte für die Fundamentierung, Betonsohlen und Hofbefestigung sind mittels Lastplattendrückversuche vom Bieter nach zu weisen. Generell ist bei Aushub durch den hydraulischen Bindemittel verbesserten Schicht ist die Verfüllung mit den gleichen Verbesserung durchzuführen damit Setzungsdifferenze ausgeschlossen sind. Schlacken oder andere Restprodukte der Stahlindustrie dürfen nicht eingebaut werden. Die Baustellengegebenheiten und die Anweisungen der Objektüberwachung des AG sind zu beachten. Mit abschnittweisen, zeitlich versetzten Arbeiten muss aufgrund des Bauablaufs gerechnet werden. Dies ist zu berücksichtigen und in die Einheitspreise miteinzukalkulieren. Übergabekote AN-Erdarbeiten an AN-Rohbauarbeiten: Gebäude UK Sauberkeitsschicht 283,67 mNHN Außenanlage UK Schottertragschicht 284,20 mNH Das Auftreten des Grundwassers durch die geplante Baumaßnahme auf der Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse in einer trockenen Jahreszeit nicht gegeben. Bei Auftreten von Schichtenwasser/Sickerwasser ist die Objektüberwachung des AG unverzüglich zu verständigen. Die Offene Wasserhaltung gemäß Leistungsverzeichnis ist rechtzeitig einzurichten. Temporäre offene Wasserhaltung: Erstellen einer temporären offenen Wasserhaltung zur Entwässerung tiefliegender Bereiche und fachgerechten Leistungserbringung. einschl. Vorhalten, Betreiben und Rückbauen bis zur Fertigstellung der in Schichtwasser- zuflüssen befindlichen Bereiche Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle ist zu vermeiden.Witterungsbedingte Wasseransammlungen sowie Schichtenwasser sind abzupumpen. Die Beschaffenheit des Baugrundes ist in dem beiliegenden Bodengutachten von geotechnik heiligenstadt gmbh vom 21.03.2023 inkl. Anlagen beschrieben und ist für die Ausführung zu beachten. Die Gründungsempfehlungen sind vollständig zu übernehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedes Planum, welches durch den AN erstellt wird, von der Bauleitung und dem Bodengutachter abgenommen werden muss. In den Preisen sind u. a. abgegolten: - Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muß. Beseitigen von normalen Niederschlägen sowie Schutzmaßnahmen vor normalen Niederschlägen insbesondere fachgerechtes und dauerhaftes  Abdecken aller Böschungen und Sohlen der Baugrube als Schutz vor Durchfeuchtung mittels PE-Folien und Lattung mit Sicherungsanker incl. Erneuerung bei Defekten. -    Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle. -    Verkehrssicherung und laufende Reinigung der benutzten öffentlichen Straßen und Wege Des Weiteren sind folgende Leistungen zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen: - Mutterboden ist in messbaren Mieten getrennt von anderem Aushub neben dem Baugelände aufzusetzen, die Oberfläche der Mieten ist leicht zu mulden, der Boden ist für die Dauer der Lagerzeit gem. DIN 18300 Abschn. 3.073.1 und 3.073.3 zu behandeln. -     Zwischentransport innerhalb des Baugeländes zur späteren Verwendungsstelle ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht extra vergütet. -     Für die Abrechnung ist der Längsschnitt maßgebend. Nach Abschluss der Erdbauarbeiten ist gemeinsam mit der Bauleitung das Bodenprofil zu nivellieren.Das Ergebnis ist vom Unternehmer vorzulegen. -     Insgesamt sollen schallgedämpfte und erschütterungsarm arbeitende Maschinen und Aggregate eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die Maschinen einer eventuellen Wasserhaltung, wenn diese auch nachts betrieben werden müssen. -     Baugruben bis 1,25 m Tiefe werden ohne besondere Sicherung mit senkrechten Wänden hergestellt. Über 1,25 m Tiefe sind die Baugruben entsprechend der DIN 4124 sowie den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft abzusichern. -     Es ist darauf zu achten, dass insbesondere in den Hang abfließendes Regenwasser keine Schäden an der Baugrube und an den Bauwerken anrichten kann. Vor dem Aus- und Einbau aller Bodenmassen muss ein gemeinsames Nivellement der Fläche mit der Bauleitung des AG erfolgen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten
2. 1 Baugrubenaushub
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Baugrubenaushub
2. 2 Rohrgrabenaushub
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Rohrgrabenaushub
2. 3 Deklarationsanalytik und Entsorgung
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Deklarationsanalytik und Entsorgung
2. 4 Wasserhaltung
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Wasserhaltung
9 Entwässerungskanalarbeiten
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Entwässerungskanalarbeiten
Erdverlegte Grundleitungen im Erdreich höhen- und fluchtgerecht verlegte Abwasserleitungen (Schmutz- und Regenwasser). Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß zu nachfolgend angegebenen Einheitspreisen. Kanalrohrleitungen in PP mit allen erforderlichen Formstücken sowie den dazugehörigen Dichtringen, Gleit- und Reinigungsmitteln, Verschnitt und ggf. erforderlichem Kleber. Für die Verlegung der Abwasserrohrleitungen gelten die DIN 1986, DIN 4033, DIN 18300, DIN 18303, DIN 18306 sowie alle weitergeltenden Normen, Richtlinien, Verordnungen und die Verlegerichtlinien des Herstellers. Die Abwasserleitungen und Schächte sind lagen- und höhenmäßig mit einem geeigneten Meßgerät - Nivelliergerät - vor Ort einzumessen. Die Meßwerte sind in einen Bestandspläne digital einzuarbeiten und der Bauleitung sowie Bauherr zu übergeben. Die erforderlichen Formstücke werden als Zulagepositionen separat vergütet. Formstücke werden beim Aufmaß übermessen. Abwasserrohrleitungen aus Kanalrohr PP Kanalrohr liefern und verlegen, einschl. Bettung und Umhüllung. Rohre nach DIN EN 1852 mit Doppelsteckmuffe und formschlüssig fixierten Dichtungen aus EPDM nach DIN EN 681-1, Dichtheit mind. von -0,5 bis +5,0 bar bei Verformung und Abwinklung nach EN 1277 nachgewiesen. Hochabriebfest, ohne Zusatz von Füllstoffen. Rohrleitung innen mit Hersteller-, Durchmesser- und Werkstoffangabe signiert. Farbe: grün, durchgehend eingefärbt. Nachgewiesene dynamische Belastungsfähigkeit für die Berechnung bei nicht vorwiegend ruhenden Belastungen nach ATV-DVWK-A 127, Absatz 9.7.4 Nachhaltigkeit - Umweltrelevante Aspekte: Die Wiederverwendbarkeit / Recyclingfähigkeit in der gleichen Produktgruppe (Rohre und Formteile) muss bei größer 95% liegen. Die Produktion der Rohrleitung muss mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von größer 75% erfolgen. Der Nachweis für die vor genannten umweltrelevanten Aspekte muss durch eine allgemein anerkannte unabhängige Stelle erfolgen. Die PP-Rohre und -Formteile dürfen keine persistenten organischen Schadstoffe nach EU-Verordnung 2019/1021 (Anhänge I-IV) enthalten und keiner Beschränkung nach Anhang XVII bzw. Zulassungspflicht nach Anhang XIV oder der Informationspflicht (Art. 33) nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) unterliegen. Wurzelfestigkeit nach DIN 4060 nachgewiesen. Das mittlere Spaltmaß zwischen Muffeneingang und Rohr darf zur Sicherstellung der Wurzelfestigkeit maximal 1,5 % des Nenndurchmessers betragen. Die Rohrleitungen sind unter Beachtung der DIN EN 1610 und der Herstellerverlegeanleitung zu verlegen. Fabrikat: Ostendorf o. glw. Typ:   KG 2000 oder gleichwertiger Art
Erdverlegte Grundleitungen im Erdreich höhen- und
9. 1 Entwässerung Schmutzwasser unter Gebäude
9. 1
Entwässerung Schmutzwasser unter Gebäude
9. 2 Drainagearbeiten
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Drainagearbeiten
12 Mauerarbeiten
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Mauerarbeiten
12. 1 Innenwände
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Innenwände
13 Beton- und Stahlbetonarbeiten
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Beton- und Stahlbetonarbeiten
13. 1 Fundamenterdungsarbeiten
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Fundamenterdungsarbeiten
13. 2 Bewehrung und Einbauteile
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Bewehrung und Einbauteile
13. 3 Trag- und Sauberkeitsschichten
13. 3
Trag- und Sauberkeitsschichten
13. 4 Einzelfundamente und Lastverteilplatten
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Einzelfundamente und Lastverteilplatten
13. 5 Streifenfundamente
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Streifenfundamente
13. 6 Sohle, Bodenplatte Walzbeton
13. 6
Sohle, Bodenplatte Walzbeton
13. 7 Sohle, Bodenplatte WU-Beton
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Sohle, Bodenplatte WU-Beton
13. 8 Außen- und Innenwände Normalbeton
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Außen- und Innenwände Normalbeton
13. 9 Stützen
13. 9
Stützen
13.10 Unterzüge/ Überzüge/ Riegel / Ringanker
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Unterzüge/ Überzüge/ Riegel / Ringanker
13.11 Decken
13.11
Decken
13.12 Stb.-Fertigteile
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Stb.-Fertigteile
13.13 Fertigteilgarage
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Fertigteilgarage
13.14 Kernbohrungen/ Sägearbeiten/ nachträgl.
13.14
Kernbohrungen/ Sägearbeiten/ nachträgl.
18 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
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Abdichtungs- und Dämmarbeiten
18. 1 erdberührte Bauteile
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erdberührte Bauteile
18. 2 sonstige Abdichtungsarbeiten
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sonstige Abdichtungsarbeiten
18. 3 Dämmarbeiten
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Dämmarbeiten