Bewehrung verlegen
Neubau eines EFHs ohne Keller und ohne Garage
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Vorbemerkungen
1
Vorbemerkungen
Baubeschreibung Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus mit Keller und mit Fertiggarage Adresse: 52538 Selfkant-Isenbruch, Gemarkung Havert, Flur 8, Flurstück 307 Gegenstand der Baumaßnahme sind Bewehrungsarbeiten für die Herstellung der Stahlbetonkonstruktion des Gebäudes. Die Arbeiten umfassen insbesondere die Bewehrung der Gründungsbauteile (Streifen- und Einzelfundamente) und der Betonbodenplatte , der Kellersohle , der Kelleraußenwände (Filigranwände) , der Decken über Keller-, Erd- und Obergeschoss sowie weiterer konstruktiver Bauteile wie Treppen (KG-OG), Betonbalken und Ringbalken, jeweils gemäß den statischen Vorgaben. Die Bewehrung ist vollständig, lage- und maßgerecht für die nachfolgenden Betonagearbeiten herzustellen. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden Vorschriften der VOB
Baubeschreibung
VORTEXT VORTEXT BEWEHRUNGSSTAHL VERLEGEN** 1. Allgemeines Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind Leistungen zum fachgerechten Verlegen von Bewehrungsstahl in Betonbauteilen gemäß den vorliegenden Ausführungsunterlagen. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen ATV der VOB/C sowie den gültigen DIN-Normen. 2. Leistungsumfang Der Leistungsumfang umfasst alle Arbeiten, die zur vollständigen und ordnungsgemäßen Ausführung der Bewehrungsarbeiten erforderlich sind, insbesondere: Verlegen der Bewehrung nach Bewehrungsplänen und Biegelisten Fixieren der Bewehrung gegen Lageveränderung Einhalten der geforderten Betondeckung Anordnung und Befestigung von Abstandhaltern Herstellung der erforderlichen Übergreifungs- und Stoßlängen Bewehrungstechnisch richtige Ausbildung von Kanten, Ecken, Öffnungen und Durchdringungen Abstimmung der Bewehrung mit Einbauteilen und Durchführungen 3. Materialgestellung / Materiallogistik Der Auftraggeber stellt den gesamten Bewehrungsstahl (Stabstahl, Matten, Bügel) sowie sämtliches Befestigungs- und Hilfsmaterial wie Abstandhalter, Bindedraht, Clips, Distanzleisten und vergleichbare Materialien bereit. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Materialbedarf anhand der Bewehrungspläne und Biegelisten zu prüfen und mindestens zwei Werktage vor Ausführung zusätzlich erforderliches Material schriftlich anzumelden. Erfolgt keine fristgerechte Materialanforderung, ist der Auftragnehmer verpflichtet, erforderliches Material eigenständig beim Auftraggeber oder an der benannten Lagerstelle abzuholen. Hieraus entstehende Aufwendungen oder Wartezeiten begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Das Sortieren, Bereitlegen, innerbetriebliche Umsetzen sowie das ordnungsgemäße Verwenden der bereitgestellten Materialien ist Bestandteil der Leistung und mit den Einheitspreisen abgegolten. 4. Baustelleneinrichtung Die allgemeine Baustelleneinrichtung wird durch den Auftraggeber gestellt und kann vom Auftragnehmer mitgenutzt werden. Hierzu gehören insbesondere: Pausen- / Aufenthaltscontainer WC-Einrichtungen Baustrom einschließlich Entnahmestellen Bauwasser bis zur Entnahmestelle Sofern für die Ausführung der Bewehrungsarbeiten ein Baustellenkran erforderlich ist, wird dieser durch den Auftraggeber bereitgestellt und kann nach Abstimmung genutzt werden. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung, Vorhaltekosten oder Wartezeiten aus der Nutzung oder Nichtverfügbarkeit einzelner Einrichtungen besteht nicht. 5. Ausführungsbedingungen / erschwerte Verhältnisse Erschwerte Verlegebedingungen, insbesondere enge Bewehrungslagen, hohe Bewehrungsdichten, mehrlagige Bewehrung, Bügel- und Anschlussbewehrung, Übergreifungen, Stoßbereiche sowie Anpassungen an Einbauteile und Öffnungen gelten als vertragsgemäßer Leistungsinhalt und sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 6. Arbeitshöhen Für Arbeiten in Arbeitshöhen bis zu 3,00 m hat der Auftragnehmer die erforderlichen Hilfsmittel (z. B. Leitern, Arbeitsböcke, Kleingerüste) eigenständig bereitzustellen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. 7. Planprüfungspflicht Der Auftragnehmer hat die Bewehrungspläne, Biegelisten und sonstigen Ausführungsunterlagen vor Beginn der Arbeiten zu prüfen. Erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder fehlende Angaben sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, gelten die Unterlagen als anerkannt. 8. Sauberkeit / Entsorgung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitsbereich fortlaufend sauber zu halten. Bewehrungsreste, Verschnitt, Bindedrahtreste sowie sämtlicher durch den Auftragnehmer verursachter Müll sind ordnungsgemäß zu sammeln. Die Abfälle sind geordnet in bereitgestellte Schuttmulden oder Müllsäcke zu verbringen, zur Abholung bereitzustellen und bei Abholung eigenständig zu verladen. Die Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 9. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengeneinheiten. Maßgebend sind die tatsächlich eingebauten, planmäßig erforderlichen Mengen. 10. Mehrleistungen / Nachträge Mehrleistungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne vorherige schriftliche Anzeige und Freigabe besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung. 11. Abnahme der Bewehrung / Prüfstatiker Bei der Bewehrungsabnahme durch den Prüfstatiker oder eine sonstige prüfberechtigte Stelle hat der Auftragnehmer einen fachkundigen, deutschsprachigen Mitarbeiter bereitzustellen, der zur Erläuterung der ausgeführten Bewehrungsarbeiten befugt ist. Werden im Rahmen der Abnahme Mängel, Abweichungen oder nicht abnahmefähige Leistungen festgestellt, sind diese unverzüglich und eigenständig durch den Auftragnehmer zu beseitigen, sodass die Bewehrung rechtzeitig vor der Betonage abnahmefähig hergestellt wird. Die Beseitigung von Abweichungen, Nacharbeiten, Umlegen oder Ergänzen von Bewehrung aufgrund einer nicht abnahmefähigen Leistung gilt als vertragsgemäßer Leistungsinhalt. Hierfür besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Eine Verzögerung der Betonage aufgrund nicht abnahmefähiger Bewehrungsarbeiten begründet keinen Anspruch auf Mehrkosten oder Terminverschiebungen
VORTEXT
2 Bewehrungsstahl
2
Bewehrungsstahl
2.10 Bewehrungsarbeiten Bewehrungsarbeiten ausführen Fachgerechtes Verlegen, Befestigen und Fixieren der Bewehrung in Betonbauteilen gemäß Bewehrungsplänen, Biegelisten und statischen Vorgaben. Die Leistung umfasst das vollständige Einbauen der vom Auftraggeber bereitgestellten Bewehrung, einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenarbeiten, insbesondere: Verlegen von Stabstahl, Verlegen von Bewehrungsmatten, Anordnung und Befestigung von Abstandhaltern zur Sicherstellung der Betondeckung, Anordnung von Abstandhaltern zwischen den Bewehrungslagen, Verlegen und Befestigen von Bügeln, Anschluss- und Zulagebewehrung, Einbau von Schubverbindern, Dornen und vergleichbaren Bewehrungselementen, Herstellung der erforderlichen Übergreifungs-, Stoß- und Verankerungslängen, Fixieren der Bewehrung gegen Lageveränderung während der Betonage, Anpassung der Bewehrung an Einbauteile, Durchdringungen, Öffnungen, Kanten und Ecken. Die Bewehrung ist nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen ATV der VOB/C sowie den gültigen DIN-Normen auszuführen. Bewehrungsgüte: Bewehrungsstahl B500B gemäß DIN 488 (oder gleichwertig). Abrechnungseinheit: kg Bewehrung verlegt Hinweis: Alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Nebenleistungen sind mit dem Einheitspreis abgegolten. Eine gesonderte Vergütung für einzelne Bewehrungsarten, Abstandhalter, Schubverbinder, Mehrlagenbewehrung oder erschwerte Verlegebedingungen erfolgt nicht.
2.10
Bewehrungsarbeiten
4,00
to
2.20 Stundenlohnarbeiten Bewehrung Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des Auftraggebers Stundenlohnarbeiten durch fachlich geeignetes Personal des Auftragnehmers auf ausdrückliche, vorherige Anordnung des Auftraggebers ausführen. Die ausgeführten Stunden sind täglich durch Stundennachweise zu dokumentieren und vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten gegenzuzeichnen. Nicht bestätigte Stunden werden nicht vergütet. Mit dem Stundenlohn sind sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten, Werkzeuge, Kleingeräte, Hilfsmittel, Wegezeiten sowie alle sonstigen Nebenleistungen abgegolten. Materialkosten sind – sofern erforderlich – gesondert nachzuweisen und bedürfen einer gesonderten Freigabe.
2.20
Stundenlohnarbeiten Bewehrung
10,00
Std