Gerüstbau
Neubau eines Bürogebäudes mit zwei Hallenteilen BWH Bohrwerkzeuge Hoffmann GmbH & Co. KG
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1.1.1 Allgemeines Die Firma BWH Bohrwerkzeuge Hoffmann GmbH & Co. KG in Hainichen erweitert Ihren Standort mit einem 3-geschossigen Verwaltungsgebäude und zwei Stahlbauhallen. Das Baufeld liegt in einem rechtkräftigen B-Plan Gebiet mit gewerblich genutzen Grundstücken. Die Beeinträchtigung der angrenzenden Nutzungen muss während der Bauzeit auf das Mindestmaß reduziert werden. Entwurfsbeschreibung: Gewerbeneubau Halle und Büro 1. Städtebauliche Einordnung Der geplante Gewerbeneubau befindet sich auf einem Grundstück am Kastanienring, südlich einer bereits bestehenden Halle ("Halle Bestand"). Die Setzung der Baukörper reagiert auf die Grundstücksgeometrie und den Straßenverlauf: Das dreigeschossige Bürogebäude wird straßenseitig an der südwestlichen Grundstücksecke positioniert und definiert die Straßenkante an der dortigen Kurve. Die großvolumigen Industriehallen (Halle 1 und Halle 2) schließen sich rückwärtig in nordöstlicher Richtung an das Bürogebäude an. Die Topografie des Geländes weist ein Gefälle auf, welches durch die Höhenentwicklung der Gebäude und die Modellierung der Außenanlagen aufgenommen wird. Die Stellplatzanlagen mit insgesamt 43 Parkplätzen (26, 13 und 4 Stellplätze) sind im westlichen und südlichen Grundstücksbereich entlang der Erschließungsstraße angeordnet. 2. Funktionen im Grundriss Der Grundriss gliedert sich in drei funktionale Hauptbereiche, die miteinander verbunden sind:Bürogebäude: Das Gebäude ist dreigeschossig organisiert. Das Erdgeschoss (260,1 m²) nimmt den Hauptzugang, einen Empfangsbereich, Besprechungsräume sowie notwendige Neben- und Sanitärräume auf. Das 1. Obergeschoss (289,5 m²) und das 2. Obergeschoss fassen primär die administrativen Funktionen mit Einzel- und Mehrpersonenbüros, Sozialräumen und Teeküchen. Ein zentrales Treppenhaus mit Aufzugsanlage verbindet die Ebenen.  Halle 2 (Lagerhalle): Diese Halle fungiert als Bindeglied zwischen dem Bürotrakt und der Haupthalle. Sie weist eine Grundfläche von 582,8 m² und eine lichte Höhe von 7 Metern auf. In die Lagerhalle sind im Erd- und Obergeschoss ergänzende Büroeinbauten integriert.  Halle 1 (Maschinenhalle): Den nördlichen Abschluss bildet die große Maschinenhalle mit einer Grundfläche von 722,2 m² und einer Höhe von 11 Metern. Der stützenfreie Grundriss ermöglicht eine flexible Anordnung von großen Maschinenanlagen. Zudem sind Laufkranbahnen in der Hallenstruktur vorgesehen. 3. Gestaltung, Funktionalität und Einbindung in den Außenraum Die architektonische Gestaltung leitet sich direkt aus den jeweiligen Nutzungsanforderungen ab. Das Bürogebäude hebt sich durch eine abgerundete Gebäudeecke im Südwesten sowie eine horizontale Fassadengliederung mittels regelmäßiger Fensterbänder von den Hallenbauten ab. Diese Fensterbänder gewährleisten eine gleichmäßige natürliche Belichtung der Arbeitsplätze.  Die Hallen weisen eine orthogonale, kubische Formensprache auf. Die Fassaden der Hallen sind mit einer vertikal strukturierten Metallverkleidung versehen. Zur Belichtung der tieferen Hallenbereiche sind Lichtbänder in den Fassaden sowie Oberlichter in der Dachfläche der Lagerhalle integriert. Für die logistische Funktionalität sind an der Nordwest- und Nordostfassade großformatige Sektionaltore angeordnet, die eine ebenerdige Anlieferung und Einbringung von Maschinen ermöglichen. Die Außenanlagen sind funktional in Erschließungsflächen, Parkräume und Anlieferzonen zoniert, wobei der Haupteingang des Bürogebäudes durch die Wegführung vom Kastanienring direkt angebunden ist. 4. Konstruktive und statische Bauweise Der Gebäudekomplex wird in einer funktionsgetrennten Mischbauweise ausgeführt:Hallen (Halle 1 und 2): Die Industriehallen sind als Stahlskelettbauten konzipiert. Die Tragstruktur besteht aus eingespannten Stahlstützen und weitspannenden Stahlfachwerkbindern, die eine stützenfreie Bodenfläche in der Maschinenhalle ermöglichen. Die Gebäudeaussteifung erfolgt, wie im Dachaufsichtsplan (Grundriss DG) ersichtlich, über horizontale und vertikale Windverbände (Kreuzverbände) innerhalb der Stahlkonstruktion. Die Gebäudehülle besteht voraussichtlich aus gedämmten Metall-Sandwichelementen oder einer zweischaligen Metallfassade.  Bürogebäude: Der Verwaltungstrakt ist als Massivbau ausgeführt. Die Schnittdarstellungen (Schnitt A-A und B-B) zeigen massive Geschossdecken aus Stahlbeton sowie tragende Innen- und Außenwände, welche die vertikalen Lasten abtragen. Die Flachdächer aller Gebäudeteile sind partiell für die Aufnahme von Haustechnikkomponenten und Oberlichtern ausgelegt.
1.1.1 Allgemeines
1.1.2. Angaben zur Ausführung Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind freizuhalten. Dies gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z. B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Decken und Unterzüge Die Decken werden als Stahlbetondecken, monolithische Ausführung, teilweise punktgestützt mit Dübelleisten in den Durchstanzbereichen ausgebildet. Es sind besondere Aufwendungen einzukalkulieren, u. a. für: Einbau von Aussparungen und Durchbrüchen Einbau von Durchstanzbewehrung (Dübelleisten) und Schubbewehrungen (Bügel) Bewehrung als Vorratsmatten, Stabstahl, gerade, gebogen Betonage mit kleinem Größtkorn besondere Aufwendungen zur Betonage / Verdichtung in engen Zwischenräumen Hoch belastete Unterzüge sind teilweise mit der Decke zu betonieren. Stützen Die Stützen werden als monolithische Ortbetonstützen geplant. Die Stützen und deren Anschlüsse sind teilweise hoch bewehrt. Es sind besondere Aufwendungen einzukalkulieren, u. a. für: Betonage mit kleinem Größtkorn besondere Aufwendungen zur Verdichtung in engen Zwischenräumen Bewehrung als Stabstahl, gerade, gebogen, gekröpft Wände / Wandträger Die Wände werden als monolithische Stahlbetonwände geplant. Weiterhin sind zahlreiche Wandträger in den Obergeschossen erforderlich. Im UG sind die Außenwände zusammen mit der unteren Bodenplatte als WU-Konstruktion herzustellen. Der Anschluss von Mauerwerkswänden an die Stahlbetonwände / Stützen hat mittels angedübelter oder einbetonierter Anschluss-Schienen und eingelegten Flachstahlankern zu erfolgen. Nichtragende Mauerwerkswände sind durch eine Fuge von der Decke zu trennen. Die obere Halterung erfolgt durch Federanker. Am Kopf- und Fußpunkt tragender Innen- und Außenwänden aus Mauerwerk ist über die gesamte Wandbreite des Mauerwerks eine Lage besandete Bitumenpappe R500 mit Rohfilzeinlage nach DIN 52128 anzuordnen. Es sind besondere Aufwendungen einzukalkulieren, u. a. für: Einbau von Durchbrüchen, Aussparungen, Einbauteile Betonage mit kleinem Größtkorn besondere Aufwendungen zur Verdichtung in engen Zwischenräumen Ausbildung der erdberührten Außenwände im UG als WU- Konstruktion, damit verbunden Einbau von Fugenblechen, Fugenbändern bzw. Verpressschläuchen Bewehrung als Vorratsmatten, Stabstahl, gerade, gebogen, abgekröpft Treppen und Podeste Die Treppenläufe und Podeste der Innentreppen werden mit Außnahme des Zwischenpodest EG als Stahlbetonfertigteile geplant und ist schallentkoppelt eingebaut. Eine Ausführbarkeit als Fertigteil ist durch den AN zu prüfen. Die Werksplanung der Fertigteile durch den AN zu erstellen.Es werden erhöhte Anforderungen an die Maßgenauigkeit im Hinblick auf den Einbau (Fugen an Konsolen) gestellt Gründung Die Gründung des Gebäudes erfolgt in Abstimmung mit dem Baugrundgutachter entsprechend des vorhandenen Baugrundes. Sauberkeitsschicht ca. 10 cm mit Magerbeton auszuführen. Es sind besondere Aufwendungen: Einbau von Leitungsdurchführungen Einbau beschichteter Fugenbänder Einbau Schubbewehrungen (Bügel) Bewehrung als Stabstahl, gerade, gebogen für Betonage mit kleinem Größtkorn besondere Aufwendungen zur Betonage / Verdichtung in engen Zwischenräumen lagenweise Einbringung und Verdichtung des Lastverteilungspolsters nach Vorgabe Unterlagen und Nachweise Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.Für den Nachweis der Güte der verwendeten Bauteile und Materialien sind folgende Unterlagen auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen bzw. vorzuhalten: Materialgütenachweise Übereinstimmungserklärungen Werkszeugnisse Lieferscheine CE-Deklarationen der am Bau eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte AbZ Übereinstimmungserklärung Fertig- und Halbfertigteile
1.1.2. Angaben zur Ausführung
1.1.3. Angaben zur Abrechnung Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.). Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen; eine Vergütung dafür erfolgt nicht. Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder Witterungseinflüsse - mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist - entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet. Bei den ermittelten Mengen in den Erdarbeiten wurde der Auflockerungsfaktor des Aushubmaterials nicht berücksichtigt. Somit erfolgt die Abrechnung nach Abtrag und Kubatur der Entnahmestelle. Für die interne Kalkulation kann ein Auflockerungsfaktor von ca. 0,80 angesetzt werden. Mit der Bauabnahme bzw. spätestens mit Schlussabrechnung hat der Auftragnehmer folgende Nachweise, Unterlagen und Erklärungen in Papier und digital an den Auftraggeber zu übergeben: Fachunternehmererklärung Fachbauleitererklärung vollständige Bautagesberichte Materialnachweise und Zertifikate Lieferscheine Entsorgungsnachweise Prüfprotokolle Revisionspläne Fotodokumentation
1.1.3. Angaben zur Abrechnung
05 Gerüstarbeiten
05
Gerüstarbeiten
Normen und Regeln, Hinweise zur Ausführung Es sind die einschlägigen technischen Vorschriften, Normen und Regeln zu beachten und einzuhalten, insbesondere: DIN 4420-1 "Schutzgerüste" DIN 18 451 DIN EN 12811-1 " Arbeitsgerüste" Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste Aufbau- und Nutzungsanweisungen der Gerüsthersteller Gerüstverankerungen müssen den technischen Bestimmungen entsprechen. Sie sind auf das jeweilige Bauteil abzustimmen (z. B. Aufbaudicken Putz, Wärmedämmsystem, Teilbereiche Vorhangfassade usw. beachten). Nach Gerüstabbau sind Verankerungslöcher in der Art und Farbe der jeweiligen Oberfläche zu schließen. Kunststoffkappen sind nur im Ausnahmefall und nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Erforderliche besondere Maßnahmen zum Schutz des Bauwerks gegen Beschädigungen (z. B. beim Aufstellen von Gerüsten auf Abdichtungen) oder zur Gründung und zur Beseitigung von Mängeln am Untergrund sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. Außerdem sind Fassadenversprünge und auskragende Decken zu berücksichtigen. Die Eignung des Gerüstes ist durch den Hersteller nachzuweisen. Bei Abweichungen des Regelaufbaues entsprechend der Zulassungen der Gerüsthersteller ist für den Auftraggeber kostenfrei eine Einzelstatik zu erstellen. Eventuelle Gebühren für Abnahmen oder Prüfungen der Gerüste sind in die Angebotspreise einzurechnen. Genehmigungen für das Aufstellen der Gerüste im öffentlichen Raum (Sondernutzung) werden bauseits gestellt.
Normen und Regeln, Hinweise zur Ausführung
05.__.0001 Systemgerüst mit Konsolen Bürogebäude Systemgerüst nach DIN 4420 als Arbeits- und Schutzgerüst für die Dach- und Fassadenarbeiten sowie für die Fenstermontagen am Bürogebäude mit folgenden technischen Maßgaben Standgerüst aus Metall Gerüstgruppe: 4 flächenbezogene Nutzlast: 3,0 kN/m² gelochte Gerüstböden aus Metall Belagbreite: 0,90 m Höhenabstand der Gerüstlagen: 2 m Höhe oberste Belagfläche: ca. 10,5 m ü. OK Gelände mit innerer Einfachkonsole b=30 cm umlaufend und in jeder Lage (wird später für die Fassadenarbeiten entfernt) unter Beachtung eines Fassadenaufbaues (WDVS und Vorhangfassade) von ca. 26 cm Dicke Untergrund eben auf , bei Erfordernis mit Unterlage von Bohlen in der Aufstandsfläche mit Unterbau bei Einrüsten auf waagrechten Dachflächen zur Lastverteilung und zum Schutz der Dachhaut vor Beschädigung einschließlich Entfernen der Dübel für die Gerüstanker in der Fassade im Zuge des Abrüstens, mit Verschluss der Ankerlöcher materialgerecht in der Art und Farbe der jeweiligen Oberfläche (Putz - Material bauseitig) liefern, aufbauen, für 4 Wochen Grundeinsatzzeit vorhalten, abbauen und abtransportieren. Hinweis zum Bauablauf: Aufbau erfolgt abschnittsweise umlaufend geschossweise in Abstimmung mit dem Gewerk Fensterbau/ Fassaden entsprechend der Montage der Elemente Rückbau und Abtransport der Gerüstkonsolen auf Anweisung der Bauleitung Abbau erfolgt ebenfalls abschnittsweise fassadenweise entsprechend Fertigstellung und Bauabnahme
05.__.0001
Systemgerüst mit Konsolen Bürogebäude
741,00
m²
05.__.0002 Systemgerüst Halleneinbau massiv Systemgerüst nach DIN 4420 als Arbeits- und Schutzgerüst für die Dach- und Fassadenarbeiten sowie für die Fenstermontagen am massiven Halleneinbau mit folgenden technischen Maßgaben Standgerüst aus Metall Gerüstgruppe: 4 flächenbezogene Nutzlast: 3,0 kN/m² gelochte Gerüstböden aus Metall Belagbreite: 0,60 m Höhenabstand der Gerüstlagen: 2 m Höhe oberste Belagfläche: ca. 4,0 m ü. OK Gelände Untergrund eben auf , bei Erfordernis mit Unterlage von Bohlen in der Aufstandsfläche mit Unterbau bei Einrüsten auf waagrechten Dachflächen zur Lastverteilung und zum Schutz der Dachhaut vor Beschädigung einschließlich Entfernen der Dübel für die Gerüstanker in der Fassade im Zuge des Abrüstens, mit Verschluss der Ankerlöcher materialgerecht in der Art und Farbe der jeweiligen Oberfläche (Putz - Material bauseitig) liefern, aufbauen, für 4 Wochen Grundeinsatzzeit vorhalten, abbauen und abtransportieren. Hinweis zum Bauablauf: Aufbau erfolgt in 3 Abschnitten umlaufend geschossweise in Abstimmung mit dem Gewerk Fensterbau entsprechend der Montage der Elemente Rückbau und Abtransport der Gerüstkonsolen auf Anweisung der Bauleitung Abbau erfolgt ebenfalls in maximal 3 Abschnitten fassadenweise entsprechend Fertigstellung und Bauabnahme
05.__.0002
Systemgerüst Halleneinbau massiv
165,00
m²
05.__.0003 Systemgerüst Lagerdecke Systemgerüst nach DIN 4420 als Arbeits- und Schutzgerüst für die Arbeiten an der Lagerdecke mit folgenden technischen Maßgaben Standgerüst aus Metall Gerüstgruppe: 4 flächenbezogene Nutzlast: 3,0 kN/m² gelochte Gerüstböden aus Metall Belagbreite: 0,60 m Höhenabstand der Gerüstlagen: 2 m Höhe oberste Belagfläche: ca. 3,2 m ü. OK Gelände Untergrund eben auf , bei Erfordernis mit Unterlage von Bohlen in der Aufstandsfläche mit Unterbau bei Einrüsten auf waagrechten Dachflächen zur Lastverteilung und zum Schutz der Dachhaut vor Beschädigung einschließlich Entfernen der Dübel für die Gerüstanker in der Fassade im Zuge des Abrüstens, mit Verschluss der Ankerlöcher materialgerecht in der Art und Farbe der jeweiligen Oberfläche (Putz - Material bauseitig) liefern, aufbauen, für 4 Wochen Grundeinsatzzeit vorhalten, abbauen und abtransportieren. Hinweis zum Bauablauf: Aufbau erfolgt in 3 Abschnitten umlaufend geschossweise in Abstimmung mit dem Gewerk Fensterbau entsprechend der Montage der Elemente Rückbau und Abtransport der Gerüstkonsolen auf Anweisung der Bauleitung Abbau erfolgt ebenfalls in maximal 3 Abschnitten fassadenweise entsprechend Fertigstellung und Bauabnahme
05.__.0003
Systemgerüst Lagerdecke
123,00
m²
05.__.0004 Systemgerüst Vorhaltung Systemgerüst wie Vorposition, jedoch Miete je weitere Woche Vorhaltung insgesamt 30 Kalenderwochen
05.__.0004
Systemgerüst Vorhaltung
30.870,00
m²Wo
05.__.0005 Vorgebauter Treppenturm Vorgebaute Gerüsttreppe für Systemgerüst nach Grundposition mit folgenden technischen Maßgaben Gleichläufige Treppe nach DIN EN 12811-1 "Arbeitsgerüste" als vorgesetztes Feld in das Systemgerüst integriert zur Erschließung sämtlicher Gerüstlagen Systemhöhe = 1 Gerüstetage Laufbreite: 1,0 m flächenbezogene Nutzlast 3,0 kN/m² einschließlich aller Geländer, Handläufe und Halterungen liefern, aufbauen, für 4 Wochen Grundeinsatzzeit vorhalten, abbauen und abtransportieren.
05.__.0005
Vorgebauter Treppenturm
2,00
St
05.__.0006 Treppenturm Vorhaltung Systemgerüst wie Vorposition, jedoch Miete je weitere Woche Vorhaltung insgesamt 30 Kalenderwochen
05.__.0006
Treppenturm Vorhaltung
60,00
StWo
05.__.0007 Dachfanggerüst Dachfanggerüst für Systemgerüst nach Grundposition mit folgenden technischen Maßgaben Herstellung fachgerechter Dachfangschutz in den Randbereichen des Flachdaches Erweiterung des Systemgerüstes Höhe: 2,0 m einschließlich aller Geländer und Halterungen mit Montage der erforderlichen Schutznetze liefern, aufbauen, für 4 Wochen Grundeinsatzzeit vorhalten, abbauen und abtransportieren.
05.__.0007
Dachfanggerüst
70,98
m
05.__.0008 Dachfanggerüst Vorhaltung Dachfanggerüst wie Vorposition, jedoch Miete je weitere Woche Vorhaltung insgesamt 30 Kalenderwochen
05.__.0008
Dachfanggerüst Vorhaltung
2.130,00
mWo
05.__.0009 Innengeländer Innengeländer für Systemgerüst nach Grundposition mit folgenden technischen Maßgaben Herstellung fachgerechter Absturzsicherung an der Innenseite des Systemgerüstes in Bereichen von Gebäuderücksprüngen im Erdgeschoss bei Wandabstand > 0,30 m Geländer- und Zwischenholm Bordbrett liefern, aufbauen, für 4 Wochen Grundeinsatzzeit vorhalten, abbauen und abtransportieren.
05.__.0009
Innengeländer
E
216,00
m
05.__.0010 Innengeländer Vorhaltung Innengeländer wie Vorposition, jedoch Miete je weitere Woche Vorhaltung insgesamt 30 Kalenderwochen
05.__.0010
Innengeländer Vorhaltung
6.480,00
mWo
05.__.0011 Gerüstträger in Gitterkonstruktion Gerüstträger für die Überbrückung von Öffnungen innerhalb des Systemgerüstes nach Grundposition mit folgenden technischen Maßgaben Gerüstträger in Gitterkonstruktion Gerüstgruppe: 4 flächenbezogene Nutzlast: 3,0 kN/m² Stützweite bis 9,0 m liefern, montieren, für 4 Wochen Grundeinsatzzeit vorhalten, abbauen und abtransportieren. Hinweis zur Abrechnung: Der Einheitspreis gilt für die Distanz der Stützweite, nicht für Anzahl und Länge des einzelnen Gerüstträgers.
05.__.0011
Gerüstträger in Gitterkonstruktion
2,00
St
05.__.0012 Gerüstträger Vorhaltung Gerüstträger wie Vorposition, jedoch Miete je weitere Woche Vorhaltung insgesamt 26 Kalenderwochen
05.__.0012
Gerüstträger Vorhaltung
60,00
mWo
05.__.0013 Gerüstanpassungen und Umbauten Facharbeiterstunden zum besonderen Nachweis auf separate Anweisung des Auftraggebers bzw. der Bauüberwachung beispielsweise für: notwendige partielle Gerüstumbauten Rückbau und Umbau von Gerüstkonsolen Umsetzen von Gerüsten einschließlich Transport- und Fahrzeiten
05.__.0013
Gerüstanpassungen und Umbauten
60,00
h